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    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Kühn ,(Bonn) . . . 2207 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Friedensburg, Altmaier und Steinhoff 2220 B Fragestunde (Drucksache IV/786) Frage des Abg. Wittrock: Äußerung des Prof. Mayer im „Bulletin" von Hase, Staatssekretär . . 2208 B, C, D; 2209 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2208 C Dr. Kohut (FDP) . . . . 2208 D, 2209 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Preise für Buchweizen Schwarz, Bundesminister . . 2209 B, C Dr. Schmidt (Gellersen.) (SPD) . . 2209 B, C Frage des Abg. Wächter: Leistungen der Deichverbände für den Küstenschutz Schwarz, Bundesminister 2209 C, 2210 A, B Wächter (FDP) 2210 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Umtausch der Sozialversicherungskarten Blank, Bundesminister . . . . . 2210 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 2210 D Frage des Abg. Dröscher: Erforschung der Spätschäden nach langjähriger Kriegsgefangenschaft Blank, Bundesminister 2211 A, B, C, D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2211 B Dürr ,(FDP) . . . . . . . . . . 2211 C Fritsch (SPD) 2211 C, D Frage des Abg. Peiter: Vorbereitungsdienst der Beamten, die Wehrdienst geleistet haben Dr. von Merkatz, Bundesminister 2212 A, B Peiter (SPD) . . . . . . . . . 2212 A Frage des Abg. Peiter: Kreiswehrersatzamt in Montabaur Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 2212 B Frage des Abg. Drachsler: Bauvorhaben in Außenbereichen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 2212 C, D; 2213 A, B Drachsler (CDU/CSU) . . 2212D, 2213 A Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 2213 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Beschäftigungsvergütung für unverheiratete Beamtinnen und Angestellte Höcherl, Bundesminister . . . 2213 C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2213 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1962 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Jubiläumszuwendung für Beamte . . 2214 A Fragen .des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Spastisch gelähmte Kinder 2214 A Frage des Abg. Hammersen: Neugliederung des Bundesgebietes Höcherl, Bundesminister . . 2214 A, C Hammersen (FDP) 2214 B, C Zur GO Dr. Schäfer (SPD) 2214 D Frage des Abg. Böhme (Hildesheim) : Manifest der „Gruppe 47" Dr. Stammberger, Bundesminister . . 2214 D, 2215 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 2215 A Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin): Beschlagnahme von Schriftstücken, in denen der Name Zwicknagl vorkommt Dr. Stammberger, Bundesminister 2215 B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) 2215 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Bericht in der Angelegenheit „Spiegel" Dr. Stammberger, Bundesminister . . 2215 D, 2216 A, B Dr. Mommer (SPD) 2216 A Wittrock (SPD) 2216 A, B Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert und des Abg. Kulawig: Bau des Saar-Pfalz-Kanals Dr. Westrick, Staatssekretär . 2216 C, D; 2217 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 2216 C Kulawig (SPD) 2217 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 2217 B Frage des Abg. Hammerasen: Dämpfung der Baukonjunktur Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2217 C, 2218 A Hammersen (FDP) 2218 A Ritzel (SPD) 2218 A Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der Kriegsopferversorgung (SPD) (Drucksache IV/54); Berichte des Haushalts- und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen IV/771, IV/745 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Rutschke (FDP) 2218 C Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2218 D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 2219 A Reichmann (FDP) 2220 A Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/757) . . . . . . . . . . 2220 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (Abg. Dr. Siemer, Wittmer-Eigenbrodt, Bading, Müller [Worms], Logemann u. Gen.) (Drucksache IV/256) ; Berichte des Haushalts- und des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/743, IV/574) — Zweite und Dritte Beratung — Benda (CDU/CSU) . . . 2220 D, 2221 D, 2225 C Struve (CDU/CSU) . . . 2221 A, 2224 B Bading (SPD) . . . . . 2222 A, 2225 D, 2226 A Lagemann (FDP) 2222 C Brese (CDU/CSU) 2223 A Dr. Siemer (CDU/CSU) 2223 B Kriedemann (SPD) 2224 D Unertl (CDU/CSU) . . . 2225 B, 2226 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Drucksache IV/743); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/782, zu IV/782) —. Zweite und dritte Beratung — 2226 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes (Drucksache IV/624) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/763) — Zweite und dritte Beratung — 2226 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache IV/573) ; Schriftlicher Bericht des Wirt- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1962 III schaftsausschusses (Drucksache IV/781) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 2227 A, 2230 D Dr. Stammberger, Bundesminister . 2228 A, 2230 B, 2232 A Wittrock (SPD) . . . . 2228 D, 2232 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 2229 C Frau Berger-Heise (SPD) 2232 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 2232 D Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1963 und 1964 (Drucksache IV/732) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/783, zu IV/783) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 2234 B Nächste Sitzung 2234 D Anlagen . 2235 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1962 2207 50. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 17.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 7. 12. Altmaier * 7. 12. Dr. Arndt (Berlin) 7. 12. Bauer (Würzburg) * 7. 12. Bausch 7. 12. Berkhan * 7. 12. Fürst von Bismarck * 7. 12. Blachstein * 7. 12. Dr. h. c. Brauer * 7. 12. Dr. Deist 7. 12. van Delden 5. 12. Dr. Dittrich 7. 12. Erler * 7. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 7. 12. Gerns * 7. 12. Haage (München) 15. 12. Höfler * 7. 12. Frau Dr. Hubert * 7. 12. Jacobs * 7. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 7. 12. Kohlberger 5. 12. Dr. Kopf * 7. 12. Kühn (Köln) * 7. 12. Lenze (Attendorn) * 7. 12. Lermer * 7. 12. Dr. Löbe 5. 12. Margulies 7. 12. Frau Dr. Maxsein * 7. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 7. 12. Müller (Worms) 5. 12. Paul * 7. 12. Rademacher 15. 12. Ramms 7. 12. Frau Dr. Rehling * 7. 12. Frau Renger * 7. 12. Ruland 7. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 12. Seidl (München) * 7. 12. Dr. Serres * 7. 12. Dr. Süsterhenn * 7. 12. Verhoeven 7. 12. Frau Vietje 8. 12. Wienand * 7. 12. Dr. Zimmer * 7. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Frau Albertz 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauknecht 15. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Jürgensen 15. 12. Kahn-Ackermann 12.12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Stephan 15. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. Nachtrag zur Anlage 1 des Sitzungsberichts der 47. Sitzung Beurlaubungen Kahn-Ackermann 9. 11. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen auf die Zusatzfragen zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg). (Fragestunde der 37. Sitzung vom 28. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage VI/5) : *) Die von Ihnen gewünschten Zahlen liegen in den amtlichen Statistiken nur zum Teil vor. Aus der Kriegsopferversorgung stehen auf Grund der jährlichen Sondererhebung (vom Jahresende) Zahlen derjenigen Empfänger einer Kriegsopferrente zur Verfügung, die außer dieser Rente noch aus einem oder mehreren Zweigen der Rentenversicherung Renten beziehen. Diese Zahlen nach dem Stand vom 31. 12. .1961 sind in der beiliegenden Aufstellung enthalten. Über die Zahl der Rentner, die aus den Zweigen der Rentenversicherung mehrere Renten nebeneinander beziehen, sind aus den Statistiken dieser Versicherungszweige keine Angaben zu entnehmen. Im Jahre 1953 wurden zwar in einer besonderen Erhebung bei den Rentenversicherungsträgern (L'Enquête) die Mehrfachbezieher von Renten ermittelt. Durch das Inkrafttreten der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze im Jahr 1957 sind diese Zahlen jedoch überholt. *) Siehe 37. Sitzung Seite 1572 C 2236 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1962 Empfänger einer Kriegsopferrente, die außerdem Renten aus den Rentenversicherungen erhalten am 31. 12. 1961 Personenkreis Rentner darunter insgesamt Doppelrentner 1. Schwerbeschädigter) mit Grundrente 471 470 80 392 2) allein mit Grundrente und 189 753 75 683 Ausgleichsrente 2. Witwen 640 926 380 113 2) mit Grundrente allein mit Grundrente und 536 945 385 331 Ausgleichsrente 3. Waisen 212 808 137 080 2) mit Grundrente allein mit Grundrente und 97 428 57 515 Ausgleichsrente 4. Eltern (Kopfzahl) 239 473 105 730 3) Zusammen 2 388 803 1 221 844 2) 1) Zahlen über Doppelrentner liegen nur für die Schwerbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 vH und mehr vor; für die Beschädigten mit einer MdE von 30 und 40 vH sind diese Angaben nicht bekannt. 2) Die Zahlen sind unvollständig, da einzelne Länder keine oder nur teilweise Angaben gemacht haben. 3) Bei den Elternpaarrenten ist hier nicht die Kopfzahl, sondern nur die Fallzahl eingesetzt worden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gscheidle (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage I) : Auf welche Tatsachen hat sich der Bundespressechef, Staatssekretär von Hase, bei der Bundespressekonferenz am 4. Oktober 1962 bezogen, als er laut Zeitungsberichten davon sprach, daß eine familiengerechte Lohnregelung für die 850 000 Arbeiter im Bundesdienst trotz der ablehnenden Haltung der Gewerkschaften von der Bundesregierung weiter betrieben werde? Wie Ihnen bekannt, hatten die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (Bund, Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) im Frühjahr dieses Jahres auf Grund der zum 31. März 1962 ausgesprochenen Kündigungen der Lohn- und Vergütungstarifverträge Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft gemeinsam aufgenommen. Da der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sich zunächst nicht in der Lage sahen, die Löhne und Vergütungen zu erhöhen, schloß die I Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände am 12. Mai 1962 allein Tarifverträge ab, durch die für den kommunalen Bereich die Ecklöhne der Arbeiter und die Grundvergütungen der Angestellten um 6 v. H. erhöht wurden. Bei den späteren Verhandlungen des Bundes und der Länder hätte ich gerne anstelle dieser linearen Erhöhungen familiengerechtere Maßnahmen durchgeführt. Auf Grund der Besprechungen und Verhandlungen ist der Eindruck entstanden, daß den Gewerkschaften die Vereinbarung einer familiengerechten Lösung bei dieser Tarifbewegung nicht mehr möglich war. Aus diesem Grunde haben der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 7. Juni 1962 sich den Tarifverträgen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände mit der Maßgabe angeschlossen, daß die vereinbarten Erhöhungen am 1. Juli 1962 wirksam wurden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hölzl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage I) : Ist der Herr Bundesminister bereit, die Innenminister der Länder oder die Kultusminister um Nachforschungen zu bitten, in welcher Zahl das Buch Der erzwungene Krieg" des amerikanischen Historikers David Hoggan an Schuldirektoren mit der Aufforderung übersandt wurde, es im Geschichtsunterricht zu verwenden? Ich bin bereit, die Herren Kultusminister der Länder um Nachforschungen zu bitten, in welcher Zahl das Buch „Der erzwungene Krieg" des amerikanischen Historikers David Hoggan den Direktoren von Schulen mit der Aufforderung übersandt wurde, es im Geschichtsunterricht zu verwenden. Über das Ergebnis meiner Bemühungen werde ich Sie unterrichten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Dörinkel (Fragestunde der 48. Sitzung vom 14. November 1962, Drucksache IV/72 , Fragen VII/1 und VII/2) : Ist der Bundesregierung das im Auftrag der EWG-Kommission ausgearbeitete Gutachten der Professoren Wessels, Pernis und Mortara bekannt, nach welchem die Stromtarife für industrielle Verbraucher in der Bundesrepublik erheblich über denen in den anderen EWG-Mitgliedstaaten liegen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Auftrag der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Gruppe von Wissenschaftlern, der auch der Direktor des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln, Herr Professor Dr. Wessels, angehört, ein Gutachten über die Elektrizitätspreise in den 6 Mitgliedstaaten der Europäischen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1962 2237 Wirtschaftsgemeinschaft erstellt hat. Das Gutachten ist der Bundesregierung bisher allerdings noch nicht zugeleitet worden. Ist die Bundesregierung bereit, den in Frage VII/1 dargelegten Sachverhalt zu überprüfen, insbesondere im Hinblick darauf, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik eine durch Konzessionsverträge und Demarkationsabsprachen gestützte Monopolstellung haben? Die Bundesregierung wird den in dem Gutachten dargelegten Sachverhalt überprüfen, wenn ihr das Gutachten vorliegt. Unabhängig von dem EWG-Strompreisvergleich sind im übrigen im Bundesministerium für Wirtschaft Überlegungen über eine Reform des Rechts der Demarkationsabsprachen und der Konzessionsverträge im Gange. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gewandt (Fragestunde der 49. Sitzung vom 16. November 1962, Drucksache IV/728, Frage II/1): Ist der Bund durch seinen Beitritt zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag verpflichtet, die Unterrichtung der Seeleute in allen Fragen der Schiffssicherheit sicherzustellen? Nach Kap. V, Regel 13 des Schiffssicherheitsvertrages 1948 ist die Bundesrepublik wie jeder Vertragsstaat verpflichtet, für die Schiffahrt Maßnahmen zu treffen, „die gewährleisten, daß alle Schiffe auf See ausreichend und sachgemäß besetzt sind". Die Empfehlung 16 dieses Vertrages unterstreicht, daß hierzu auch Maßnahmen „zur Sicherstellung einer hinsichtlich der Schiffssicherheit ausreichenden und fachlich tüchtigen Bemannung" gehören. Die ordnungsgemäße Ausbildung in allen Fragen der Schiffssicherheit ist durch Rechtsvorschriften des Bundes, nämlich die Schiffsbesetzungsordnung und die sog. Eignungsverordnung, sichergestellt. Die seemännischen Fachschulen (Seefahrt und Schiffsingenieurschulen) sind nach § 5 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt von 1950 Einrichtungen der Länder. Sie werden daher von den Ländern betrieben und unterhalten. Die Seemannsschulen sind durch die Eignungsverordnung seit 1958 vorgeschrieben und von den Ländern mit Zuschüssen des Bundes eingerichtet worden. Die Unterhaltungs- und Betriebskosten werden von Bund, Ländern und Reedern getragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 49. Sitzung vom 16. November 1962, Drucksache IV/728, Frage 11/2): Reichen die gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Länder aus, um den für den Straßenbau erforderlichen Grunderwerb rechtzeitig durchführen zu können? Die von Ihnen gestellte Frage kann grundsätzlich mit J a beantwortet werden. Bei der Durchführung des Grunderwerbs für den Bau von Bundesfernstraßen sind die Entschädigungsgrundsätze des Enteignungsrechts zu beachten. Nach § 19 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes gelten die für die öffentlichen Straßen bestehenden Enteignungsgesetze der Länder, da es noch kein einheitliches Bundesenteignungsgesetz gibt. Da nach den Landesgesetzen in der Regel keine Entschädigung in Land möglich ist, hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, der in der dritten Wahlperiode diesem Hohen Haus vorgelegt worden war, vorgesehen, die Vorschriften des Landbeschaffungsgesetzes sinngemäß anzuwenden, da nach diesem Gesetz eine Entschädigung in Land gewährt werden kann. Der Bundesrat hatte seinerzeit den Vermittlungsausschuß angerufen, weil durch die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung jeweils drei Enteignungsgesetze für Straßenbaumaßnahmen im Landesbereich gelten würden, nämlich dsa Landbeschaffungsgesetz für die Bundesfernstraßen, das Bundesbaugesetz für Straßen in Ortsdurchfahrten und die Landesenteignungsgesetze für Landstraßen und Kreisstraßen. Deshalb wurden auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses durch § 19 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes die für öffentliche Straßen geltenden Enteignungsgesetze der Länder auch für die Bundesfernstraßen für anwendbar erklärt. Unabhängig davon bemühen sich die Straßenbauverwaltungen im Rahmen des Möglichen — besonders in Härtefällen —, Landverluste durch Bereitstellung von Ersatzland auszugleichen. Vielfach wird auch das für den Straßenbau benötigte Gelände im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz bereitgestellt, um so den Landverlust auf eine größere Zahl von Grudstückseigentümern zu verteilen. Dies geschieht besonders beim Bau von neuen Straßen. Schwierigkeiten treten oft bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung auf, weil die betroffenen Grundstückseigentümer — insbesondere, wenn sie Gebäude verlieren — verlangen, durch die Entschädigung so gestellt zu werden, daß sie ein Ersatzbauvorhaben durchführen können. Diese Schwierigkeiten würden aber auch bei Anwendung der Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes bestehen und dürften auch durch ein künftiges Bundesenteignungsgesetz nicht behoben werden, denn es ist ein allgemeiner Grundsatz des Entschädigungsrechts, daß nur der Substanzverlust ausgeglichen werden kann. Insoweit bestehen keine Unterschiede zwischen den Enteignungsgesetzen der Länder und den neueren bundesgesetzlichen Entschadigungsregelungen im Landbeschaffungsgesetz und im Bundesbaugesetz. Wollte man eine höhere Entschädigung gewähren, so müßten allgemein und nicht nur für den Straßenbau die Grundsätze des Entschädigungsrechts vom Gesetzgeber geändert werden. Die noch bestehende Finanzierungslücke bei Ersatzbauvorhaben der Betroffenen kann durch Darlehen gemildert werden, wofür das Hohe Haus Mittel im Straßenbauhaushalt bewilligt hat. Während für Ersatzwohnraum die Darlehen zu günstigen Bedingungen gegeben wenden können, bestehen bei der Gewährung von Darlehen an Gewerbebetriebe und an landwirtschaftliche Betriebe noch Schwierigkeiten, weil von den Darlehensnehmern nach den hierfür geltenden Richtlinien marktübliche Zinsen gezahlt werden müssen. Hierwegen finden noch Ver- 2238 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1962 handlungen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen statt. Wesentlich für die rechtzeitige Durchführung des Grunderwerbs ist vor allem, daß die Länder, die im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen den Grunderwerb zu tätigen haben, hierfür in ausreichendem Maße Bedienstete einsetzen. In mehreren Ländern geschieht dies bereits; bei anderen Ländern habe ich Personalverstärkungen angeregt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 49. Sitzung vom 16. November 1962, Drucksache IV/728, Frage II/3) : Sind die Straßenbaubehörden des Bundes und der Länder in der Lage, die auf Grund des 2. Vierjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen erforderlichen Planungsarbeiten rechtzeitig durchzuführen? Die Frage kann grundsätzlich mit J a beantwortet werden. Bei der Aufstellung des 2. Vierjahresplanes haben die Vertreter der Straßenbauverwaltungen der Länder zugesichert, daß sie bemüht sein werden, das für die Bewältigung der Planungsarbeiten erforderliche Personal zur Verfügung zu halten und — soweit erforderlich — zusätzlich Ingenieurbüros einzuschalten. Wollte man genaue Feststellungen darüber treffen, ob die Länder für die Planungsarbeiten ausreichend mit Personal ausgestattet sind, so müßte man durch eingehende Erhebungen außer der Anzahl des Personals jeweils den Umfang des Bundesfernstraßennetzes in den einzelnen Ländern, die unterschiedliche Struktur der Länder und die Eigenarten ihrer Verwaltungsorganisation berücksichtigen. Nach dem Grundgesetz ist die Einrichtung der Behörden und damit auch ihrer Personalausstattung in der Auftragsverwaltung eine Angelegenheit der Länder. Der Bund kann die Länder nur auf auftretende Mängel hinweisen und Empfehlungen geben. Einige Länder sind nach den Erfahrungen unseres Hauses mit Personal gut ausgestattet. Es kann bei ihnen ohne weiteres erwartet werden, daß sie die Planungen für den 2. Vierjahresplan ohne besondere Schwierigkeiten durchführen werden. Bei einigen wenigen Ländern — Sie werden verstehen, daß ich besser keine Namen nenne — sind die Verhältnisse noch nicht voll befriedigend. Aber auch diese haben zugesichert, daß sie die auf sie zukommenden Aufgaben bewältigen werden, und dies kann nach der Entwicklung im Lauf des Jahres und der Länderhaushalte auch angenommen werden. Im Bundesverkehrsministerium selbst ist es die Abteilung Straßenbau, die die sich aus dem 2. Vierjahresplan ergebenden Mehrarbeiten bewältigen muß. Das Personal der Abteilung muß natürlich dem wachsenden Bauvolumen entsprechend verstärkt werden, worum die Abteilung auch bereits nachgesucht hat. Die Verhandlungen mit dem Bundesminister der Finanzen auf Stellenvermehrung sind noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Entscheidung wird dieses Hohe Haus bei den Haushaltsberatungen zu treffen haben. Es darf ferner noch bemerkt werden, daß ein Teil der Planungen für den 2. Vierjahresplan, soweit es sich um Fortsetzungsmaßnahmen handelt, schon im Zeitraum des 1. Vierjahresplanes mit erledigt wurde. Für die im 2. Vierjahresplan neu zu beginnenden Bauvorhaben müssen teilweise schon 1962 Planungen vorbereitet werden. Auch müssen während des 2. Vierjahresplanes bereits Baumaßnahmen für den 3. Vierjahresplan geplant werden, damit im Baugeschehen keine Stockungen eintreten. Im ganzen kann unter Berücksichtigung der schon jetzt bestehenden Vorratsplanung festgestellt werden, daß das Planungsvolumen im Bereich des Bundesfernstraßenbaus dem zu erwartenden Bauvolumen im allgemeinen Rechnung tragen wird. Anlage 9 Umdruck 162 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage an Kriegsopfer für das Jahr 1962 (Drucksachen IV/54, IV/745 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 wird folgender Absatz 1 eingefügt: „(1) Die Überbrückungszulage darf nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden." Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 2. Bonn, den 5. Dezember 1962 Arndgen und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 163 Änderungsantrag der Abgeordneten Biechele, Dr. Czaja, Dr. h. c. Güde, Dr. Hesberg, Dr. Kanka, Frau Dr. Kuchtner, Mick, Dr. Weber (Koblenz) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksachen IV/573, IV/781). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 wird dem § 2 a folgender Absatz 3 angefügt: „(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 wird die Tat nur verfolgt, wenn der Täter vorher durch eine nach Landesrecht zuständige Behörde abgemahnt worden ist und der Abmahnung nicht binnen einer ihm zu setzenden Frist von mindestens 2 Wochen Folge geleistet hat. Die Abmahnung kann nicht selbständig angefochten werden. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Verhängung einer Geldbuße oder einer Strafe wegen der besonders groben Unangemessenheit des Entgelts geboten ist." Bonn, den 5. Dezember 1962 Biechele Dr. Czaja Dr. h. c. Güde Dr. Hesberg Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Mick Dr. Weber (Koblenz)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. J. Hermann Siemer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich kann man sich die Sache so leichtmachen, wie Herr Brese das tut, indem man sagt: Sind Sie damit einverstanden, daß an einen Mäster — es handelt sich hier, ich will es offen sagen, um die bekannte Firma „Enten-
    Bölts" in Norddeutschland —

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    Ausgleichszahlungen von vielen hunderttausend Mark — ich weiß nicht wieviel, es kann eine Million sein, es können mehrere hunderttausend sein; las ist mir auch gleichgültig — geleistet werden?

    (Zuruf von der Mitte: Nein!)

    — Natürlich nicht. Aber hier geht es zunächst um
    eine Rechtsfrage. Man kann, wenn man ein Ge-
    setz macht, dies nicht davon abhängig machen, ob einer mehr oder weniger bekommt. Es geht ja nicht um Subventionen im Sinne der eigentlichen, uns bekannten Formulierung, sondern es geht nur um den Ausgleichsbetrag im Futtermittelsektor. Vater Staat hat doch vorher die Abschöpfung eingenommen, und d i e wollen wir den Leuten zurückgeben. Damals, als durch die Liberalisierung beim Geflügelfleisch plötzlich die großen Importe der Vereinigten Staaten kamen und damit der Geflügelfleischpreis vollkommen in den Keller sank, ist doch die Ausgangsbasis für die Formulierung dieses Gesetzes entstanden, das wir im vorigen Jahr am 30. Juni beschlossen haben.
    Ich wiederhole: Während der Verhandlungen im Plenum ist die 100-Tonnen-Grenze eingeschoben worden; sie wurde nicht vorher im Ausschuß besprochen; vielleicht hätte man dann einen anderen Weg wählen können.
    Ich möchte Ihnen grundsätzlich folgendes sagen. Der Rechtsausschuß sagt, daß rechtliche, sogar schwere verfassungsrechtliche Bedenken vorliegen. Wir selber, die wir diesen Antrag auf Gesetzesänderung gestellt haben, sind von maßgeblichen Männern des Ministeriums gebeten worden, eine Änderung vorzunehmen. Weiterhin sind wir sowohl von den Kammern in diesem Gebiet aufgefordert worden — von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems —, als auch vom Herrn Präsidenten Rehwinckel, als dem Vorsitzenden des Bauernverbandes im Land Niedersachsen, diese Dinge zu ändern. Es geht jedoch nicht darum, daß wir einer Firma eine Wohltat widerfahren lassen wollen, sondern es geht darum, daß wir die Zuchtbetriebe, die in diesem Gebiet liegen, erhalten wissen möchten. Man kann natürlich auch der Auffassung sein: Was sollen wir noch mit den Zuchtbetrieben, weil sie einen größeren Betriebsumfang als normale Betriebe haben? Nun, bisher haben wir es noch nicht fertiggebracht, in der Landwirtschaft den Familienbetrieben eine wirksame Hilfe auf diesem Sektor zu geben. Man kann aber auch sagen: Vielleicht sind es diese schon seit Generationen bestehenden Betriebe, die heute so verschuldet sind — das möchte ich hier auch einmal sagen; ich bin nicht berechtigt, auf Grund der mir bekannten Bilanzen das zu sagen, was tatsächlich der Fall ist, aber sie sind restlos verschuldet bei der Futtermittelindustrie und bei den Banken —, aber auch wert, sie dadurch zu retten, daß wir das Gesetz annehmen.
    Ich möchte hier auch noch eins sagen, weil ich wiederholt von der Presse darauf angesprochen worden bin: Ich selbst habe keine Masttiere, weder Enten noch Puten noch Gänse. Ich beschäftige mich mit diesem Betriebszweig nicht, wie man bei der seinerzeitigen Beratung geglaubt hat. Das muß man betonen, wenn man für bestimmte Interessen eintritt. Vielmehr setzte ich mich dafür ein, weil ich weiß, daß der Ausfall der Betriebe, ihre Vernichtung, auch im bäuerlichen Sektor, ganz bestimmte Auswirkungen hat. Denn gerade bei diesen Zuchtbetrieben handelt es sich nicht im wesentlichen um Zuchtbetriebe des Hähnchenmastbetriebs — das ist das Mindere an dieser Frage —, sondern im wesent-
    2224 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1962
    Dr. Siemer
    1 lichen um Gänse, Enten und Puten. Das können nur
    Betriebe machen, die einen größeren Umfang haben.
    Herr Kollege Struve, Sie bringen die Schweineproduktion mit hinein. Nun, die Schweineproduktion war doch nicht, wenn ich so sagen darf, liberalisiert. Infolgedessen war die Gefahr des Preisabfalls — weil wir Kontingente hatten — nicht gegeben, höchstens durch eine Überproduktion. Aber auf dem Sektor der Geflügelwirtschaft wurde doch gerade dadurch, daß wir liberalisierten und die Liberalisierung Anfang vorigen Jahres auf Amerika ausdehnten — wir kamen also den Amerikanern entgegen, und diese schickten uns nun in Massen ihre Hähnchen —, unser Geflügelfleischpreis heruntergedrückt.
    Die Entscheidung, die Sie zu fällen haben, ist gar nicht so schwer, wenn Sie nach der wirtschaftlichen Bedeutung fragen. Die heute noch bestehenden 17 Firmen, um die es geht — soweit das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Zahl richtig angegeben hat; ich habe sie nicht gezählt —, werden nach überschlägiger Berechnung zwischen 1,8 und 2,5 Millionen sogenannte Unterschiedsausgleichsbeträge nachfordern bzw. bewilligt bekommen, wenn Sie den Gesetzentwurf annehmen. Wenn Sie ihn nicht annehmen, so weiß ich nicht, ob die Betriebe kaputtgehen. Die Klage muß durchgeführt werden. Aber Sie wissen doch genausogut wie ich: Wenn die Klage vor dem Bundesgerichtshof erledigt ist, sind die Betriebe längst gestorben. Das möchte ich der grundsätzlichen frage wegen mit auf den Weg geben. Wenn man die Betriebe erhalten will, muß man jetzt handeln und kann nicht warten, bis sie ihr Recht erkämpft haben. Das Recht spricht nach einem vorliegenden Rechtsgutachten absolut zugunsten der Betriebe, weil der Grundsatz der Gleichheit — Artikel 3 des Grundgesetzes — verletzt ist.
    Ich wiederhole: es geht nicht um eine Subvention; es geht um nichts anderes als um den Ausgleichsbetrag, der dadurch entstanden ist, daß wir das Getreide vorher abschöpfen und der Vater Staat die Beträge einnimmt. Das soll diesen Betrieben für den Verbrauch zurückerstattet werden. Sonst wären ja diese Betriebe nicht in die Bredouille gekommen. Dann wären sie auch nicht so leistungsunfähig. Sie können bei dem Abschöpfungsbetrag, der vorher weggenommen worden ist, einfach nicht mit dem Ausland konkurrieren, das zu niedrigsten Weltmarktpreisen produziert. Sie können einfach ihre Produktion nicht aufrechterhalten.
    Es geht gar nicht um eine Grundsatzfrage, sondern nur darum, ob man diesen Betrieben nachträglich helfen will oder nicht. Ich bitte deshalb, den Gesetzentwurf anzunehmen.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird weiter das Wort gewünscht?
— Herr Abgeordneter Struve!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus wird sich in Kürze wieder mit einem Grünen Bericht und einem Grünen Plan beschäftigen. In zunehmendem Maße werden von Jahr zu Jahr von dem Hohen Haus erhebliche
    Mittel bewilligt, um den Strukturwandel der deutschen Landwirtschaft zu ermöglichen. Über diese Dinge ist sehr viel geschrieben und gerade in letzter Zeit wieder — im Zusammenhang mit dem Professorengutachten — sehr viel diskutiert worden. Wir wissen, daß dieser Strukturwandel, der mit erheblichen öffentlichen Mitteln begünstigt wird, den Betroffenen für Jahrzehnte dennoch erhebliche Zins- und Tilgungslasten aufbürdet. Wenn man diese Dinge in Ruhe nachrechnet, wird man zu dem Ergebnis kommen, daß Beträge von etwa 2- bis 3000 DM, vielleicht auch einmal etwas mehr, diesen Strukturwandel für den einzelnen auf der Grundlage gesunder Familienbetriebe ermöglichen.
    Demgegenüber haben wir hier, befristet für 12 Monate, zugunsten der Erzeugung eines Produkts, des Geflügelfleischs, 60 000 DM gezahlt. Ich meine — ohne die Debatte verlängern zu wollen —, daß das in einem schlechten Verhältnis steht.
    Nun hat mein Fraktionskollege Dr. Siemer noch einmal die juristische Seite erläutert. Es war schon gesagt: Mit neun zu acht Stimmen bei einer Enthaltung ist diese Entscheidung gefallen.
    Auf Grund dieser Problematik möchte ich für meine Person den Antrag stellen, die Vorlage an den Rechtsausschuß zurückzuverweisen, damit die Frage dort noch einmal in Verbindung mit dem Ernährungsausschuß erörtert wird.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)