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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, den 14. November 1962 Inhalt: Fragestunde (Drucksache IV/727) Frage des Abg. Drachsler: Ausbau von Straßen bei Grafenwöhr und Hohenfels Lenz, Bundesminister . . . . . 2095 B, D Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 2095 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Beitragspflicht von Landwirten zur Altershilfe Blank, Bundesminister . 2096 A, B, C, D, 2097 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2096 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2096 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 2096 C, D Geiger (SPD) 2096 D Frage des Abg. Josten: Sonntagsruhe auf dem Rheinstrom Blank, Bundesminister . . . . 2097 A, B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2097 B Frage des Abg. Dr. Hahn (Heidelberg) : Paketzustellung am 1. Weihnachtstag Stücklen, Bundesminister . . . 2097 C, D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 2097 D Frage des Abg. Fritsch: 3. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Mischnick, Bundesminister . . . . 2098 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Kaufpreis für ein Lager des Bundesgrenzschutzes in Untergrombach Lenz, Bundesminister 2098 B Frage des Abg. Fritsch: Nachtdienstzulage für die Bediensteten der Bundesbahn Höcherl, Bundesminister . . . . 2098 C, D, 2099 A Fritsch (SPD) 2098 D Brück (CDU/CSU) 2099 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Lehrkräfte an Hochschulen Höcherl, Bundesminister . . . . 2099 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 2099 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zunahme der Bundesbeamten im höheren Dienst Höcherl, Bundesminister 2099 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Hochschullehrer in Ländern der EWG und der EFTA Höcherl, Bundesminister . 2099 C, 2100 A Dr. Kohut (FDP) 2100 A Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Stromtarife für industrielle Verbraucher 2100 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 Frage des Abg. Brand: Bundesbanknoten zu 500 und 1000 DM Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2100 C Frage des Abg. Brand: Graphische Gestaltung neuer Banknoten Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2100 C, D Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 2100 D Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Kostenunterdeckung bei den Krankenanstalten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2101 A Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch Änderung der Bundespflegesatzverordnung Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2101 B, C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 2101 B, C Frage des Abg. Dr. Supf: Gebäude des Bahnhofs Kehl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2101 C Frage des Abg. Dr. Supf: Fahrbares Büfett am Bahnhof Kehl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2102 A Frage des Abg. Dr. Schäfer: Lenkradschlösser in Personenkraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2102 A, D, 2103 A Dr. Schäfer (SPD) . . . 2102 D, 2103 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 2103 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Belastung der Autobahn FrankfurtHeidelberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2103 B, D, 2104 A, B Dr. Mommer (SPD) 2103 C, D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2104 A Dr. Kübler (SPD) 2104 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Brandbekämpfung auf der Weser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2104 B Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 2104 D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Unterhaltung der Sommerdeiche der Unterweser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2104 D, 2105 B, C Müller (Nordenham) (SPD) . . . 2105 B, C Fragen des Abg. Dr. Ramminger: Verkehrseinschränkungen auf der Nebenbahnstrecke Obernzell—Wegscheid Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2105 C, 2106A, B, C, 2107A Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 2106 A, B, 2107 A Frage des Abg. Drachsler: Bahnsteigsperren Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2107 B, C, D, 2108 A Drachsler (CDU/CSU) 2107 C Ritzel (SPD) 2107 D, 2108 A Ergänzung der Tagesordnung Entwarf ,eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache IV/575) 2108 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/721) 2108 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/703, IV/717) Dr. Reinhard (CDU/CSU) 2108 C, 2111 B Frau Strobel (SPD) . . . 2109 A, 2114 B Struve (CDU/CSU) 2111 B Margulies (FDP). . . . 2112 C, 2116 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2113 A Dr. Siemer (CDU/CSU) . 2113 C, 2120 C Bading (SPD) 2115 B Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 2115 D Dr. Dr. h. c. Baade (SPD) 2117 A Unertl (CDU/CSU) 2118 B Dr. Deist (SPD) 2119 B Ertl (FDP) 2119 D Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünf- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 III tes Rentenanpassungsgesetz — 5. RAG) (Drucksache IV/702) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1962) (Drucksache IV/641) und den Versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, des Gutachtens des Sozialbeirats und des Berichts der Bundesregierung hierzu (Drucksache IV/640) Blank, Bundesminister . 2121 B, 2134 A, 2141D, 2146B Dr. Schellenberg (SPD) . 2124 C, 2140 C, 2145C, 2146 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 2132 C Gaßmann (CDU/CSU) . . . . . . 2136 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . 2138 A Stingl (CDU/CSU) 2143 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer, Hammersen, Biechele u. Gen.) (Drucksache IV/673) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen IV/716, IV/692) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Überbrückungszulage für die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes (Drucksachen IV/509, IV/692) Wagner (CDU/CSU) 2147 C Gscheidle (SPD) 2148 A Dr. Miessner (FDP) 2148 C Brück (CDU/CSU) 2152 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" (Drucksache IV/93); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/687) — Zweite und dritte Beratung — Iven (Düren) (SPD) 2149 A Eisenmann (FDP) 2150 B Wendelborn (CDU/CSU) . . . . 2151 A Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2151 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache IV/593); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/715) — Zweite und dritte Beratung — 2153 A Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/712) — Erste Beratung — Brück (CDU/CSU) 2153 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2153 C Dr. Miessner (FDP) . . . . 2153 D, 2154 A Jahn (SPD) 2154 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag. vom 27. März 1961 mit dem Königreich Griechenland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/710) — Erste Beratung — 2154 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Januar 1959 über die Fischerei im Nordostatlantik (Drucksache IV/711) — Erste Beratung — 2154 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 12. September 1961 mit der Königlich Dänischen Regierung über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/719) — Erste Beratung — 2154 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/720) — Erste Beratung — 2154 D Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1963 und 1964 (Drucksache IV/732) — Erste Beratung — 2155 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes, ,des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft unid des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/725, Umdrucke 130, ,139) 2155 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1960 — Einzelplan 20 — (Drucksache IV/705) . 2155 C Nächste Sitzung 2155b Anlagen 2157 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2095 48. Sitzung Bonn, den 14. November 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 47. Sitzung Seite 2075 D Zeile 6 und 7 von unten statt „keine Anzeigepflichtverletzung, AnzeigeRacheakt": keine Anzeige: Pflichtverletzung, Anzeige: Racheakt; Seite 2078 D Zeile 14 statt „bekannt": unbekannt. Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 30. 11. Dr. Aschoff 15. 11. Dr. Atzenroth 14. 11. Auge 19. 11. Bauknecht 16. 11. Dr. Birrenbach 17. 11. Fürst von Bismarck 17. 11. Dr. von Brentano 17. 11. Dr. Burgbacher 17. 11. Deringer 14. 11. Dr. Dittrich 16. 11. Dr. Dollinger 16. 11. Dopatka 17. 11. Frau Dr. Elsner 16. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Freiherr zu Guttenberg 17. 11. Haase (Kellinghusen) 16. 11. Dr. Harm 1. 12. Dr. Heck 16. 11. Herold 17. 11. Hoogen 16. 11. Jacobs 18.11. Dr. Jaeger 17. 11. Frau Kipp-Kaule 16. 11. Dr. Klein (Berlin) 16. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 17. 11. Kriedemann 16. 11. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 12. Leber 16. 11. Lücker (München) 15. 11. Merten 17. 11. Michels 16. 11. Paul 17. 11. Pöhler 17. 11. Porzner 15. 11. Ramms 16. 11. Rasner 16. 11. Richarts 16. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 11. Schultz 17. 11. Starch 15. 11. Frau Strobel 14. 11. Frau Vietje 16. 11. Dr. Wahl 15. 11. Wienand 17. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Wullenhaupt 16. 11. b) Urlaubsanträge Haage (München) 30. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 11. Rademacher 15. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage II/1): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Schicksal des 1950 nach Rußland verschleppten deutschen Staatsbürgers Wulf Günther Kurt Lüdtke, geboren am 1. Januar 1929 zu Stettin, zu klären, der nach einwandfreien Zeugenaussagen 1955 noch lebte, während ihn das Sowjetische Rote Kreuz als im Januar 1949 in Rußland verstorben verzeichnet? Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist bereits seit dem Jahre 1954 um die Auklärung des Schicksals des Wulf Lüdtke bemüht. Das Auswärtige Amt hat sich im September 1957 auf Antrag der Mutter des Verschollenen ebenfalls der Nachforschung nach dem Verbleib des Wulf Lüdtke angenommen. Es hat ferner unter Übersendung aller vorliegenden Zeugenaussagen die deutsche Botschaft in Moskau angewiesen, das sowjetische Außenministerium um Klärung des Falles zu bitten. Das sowjetische Außenministerium hat der Botschaft Ende August d. J. mitgeteilt, daß die von den zuständigen sowjetischen Stellen durchgeführte Überprüfung bestätigt hat, daß Wulf Lüdtke am 15. Janunar 1949 verstorben ist. Ungeachtet dessen hat das Deutschen Rote Kreuz bei einer kürzlich abgehaltenen Konferenz der Internationalen Rotkreuzgesellschaften in Genf alle Unterlagen zum Fall Lüdtke erneut dem sowjetischen Roten Kreuz übergeben und gebeten, den Fall Wulf Lüdtke noch einmal zu überprüfen. Auch das Auswärtige Amt wird weiterhin allen Spuren, die sich etwa ergeben sollten, nachgehen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Werner (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Fragen II/2 und 11/3): Ist die Bundesregierung bereit, der Arabischen Republik Syrien auf der Basis des Protokolls vom 5. Juli 1961 einen ausreichenden Kredit für den Aufbau des Euphrat-Dammes nach wie vor zu geben? Können aus dem der Bundesrepublik vorliegenden Gutachten über den Aufbau des Euphrat-Dammes positive Schlüsse gezogen werden, die eine wirtschaftliche Nutzung des Dammprojekts möglich erscheinen lassen? Die Bundesregierung steht mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über die Anpassung des Protokolls vom 5. Juli 1961 an die durch den Austritt Syriens aus der VAR entstandenen neuen Verhältnisse. Die Bundesregierung kann jedoch bereits jetzt erklären, daß das Ausscheiden Syriens aus der Vereinigten Arabischen Republik ihre Einstellung zu dein Staudammprojekt nicht beeinträchtigt, wenn im übrigen die Voraussetzungen für den Kredit gegeben sind. Dazu gehört insbesondere, daß die noch ausstehenden wirtschaftlichen Untersuchungen zu einem positiven Ergebnis führen. Was die wirtschaftliche Nutzung des Projekts betrifft, liegt bereits ein umfangreiches technisches Gutachten vor, dem zu entnehmen ist, daß die Durchführung des Staudammbaues in mehreren Stufen technisch möglich ist. Soweit dieses Gutachten auf wirtschaftliche Fragen eingehen konnte, ergeben sich sehr wohl Anhaltspunkte dafür, daß die einzelnen Ausbaustufen mit wirtschaftlichem Nutzen betrieben werden können. Eine abschließende Beurteilung wird erst nach Vorlage des Ergebnisses der erwähnten wirtschaftlichen Untersuchungen möglich sein. Im übrigen ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß das Projekt Euphratdamm ein Vorhaben darstellt, das über die deutsch-syrischen Beziehungen hinaus eine Rolle in zahlreichen anderen arabischen Ländern spielt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Angeordneten Ertl (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage III/2): Wann werden die Beamten mit Wohnsitz in München jenen mit Wohnsitz in Hamburg und Berlin entsprechend der Regelung des § 51 des Bundesbesoldungsgesetzes gleichgestellt? Nach § 41 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes erhalten die Beamten mit dienstlichem Wohnsitz in Berlin oder Hamburg wie bisher einen örtlichen Sonderzuschlag in Höhe von 3 v. H. des Grundgehalts. Diese Vorschrift ist in die Übergangsvorschriften des Gesetzes aufgenommen worden, um dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß sie an eine bereits bestehende Regelung anknüpft, aber nicht weiter ausgedehnt werden soll. Am 3. Juli 1958 hatte eine Reihe von Bundestagsabgeordneten beim Bundestag den Antrag eingebracht, die Regelung auf München auszudehnen — Drucks. 511 —. Dieser Antrag ist vom Bundestag am 11. November 1959 abgelehnt worden. Die Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung und die anderen Länderregierungen hatten sich unter Hinweis auf den Übergangscharakter der Regelung geschlossen gegen den Antrag ausgesprochen. Durch die Gewährung eines örtlichen Sonderzuschlages auch für München würden sich Berufungen anderer bundesdeutscher Großstädte ergeben, in denen die Lebenshaltungskosten mindestens ebenso hoch sind wie in München. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Supf (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage V) : Trifft es zu, wie Notizen in der Tagespresse erkennen lassen, daß aus Italien importierte Südweine gelegentlich Gips, Eisenzyankali, Arsen, Blei, Algen und Pflanzenschleim enthalten und daß die Bundesregierung in diesen Fällen auf die Ausübung der Kontrollrechte gegenüber Italien verzichtet, obwohl sich herausgestellt haben dürfte, daß amtliche italienische Gutachten nicht immer richtig waren? In Vertretung des Staatssekretärs darf ich die Frage wie folgt beantworten: Die Weinkontrolle ist Angelegenheit der Länder. Die Bundeszollverwaltung wirkt bei der Kontrolle der Einfuhren dadurch mit, daß sie die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Einfuhrfähigkeit durch die Untersuchungsanstalten der Länder veranlaßt. Südweine (Dessertweine) dürfen aus Italien in das Bundesgebiet nur in dem Zustand eingeführt werden, in dem sie das Ursprungsland verlassen. Diese Weine müssen von einem amtlichen Untersuchungszeugnis des Ursprungslandes begleitet sein und dürfen nur in Behältnissen eingeführt werden, die von den Behörden amtlich verschlossen, d. h. verplombt worden sind, die das Untersuchungszeugnis ausgestellt haben. Beim Grenzeingang werden die Sendungen unter Einschaltung der Untersuchungsanstalten der Länder in dem gebotenen Umfang daraufhin untersucht, ob die Ware mit dem vorgelegten Untersuchungszeugnis übereinstimmt. Ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit des Untersuchungszeugnisses oder an der Einfuhrfähigkeit des Weines, so wird die Sendung einer Nachuntersuchung durch die Landesuntersuchungsanstalten zugeführt. Weine, die danach nicht für einfuhrfähig anzusehen sind, werden von den Zollstellen von der Einfuhr zurückgewiesen. Auf die Ausübung der Kontrollrechte gegenüber Italien hat die Bundesregierung nicht verzichtet. Die von den Zollstellen veranlaßten Nachuntersuchungen haben in den vergangenen Monaten dazu geführt, daß die Untersuchungsanstalten eine Reihe von Sendungen für nicht einfuhrfähig erklärt haben. Darauf sind die von Ihnen angeführten Notizen in der Tagespresse zurückzuführen. Die Sendungen enthielten Weine, die durch physikalische und chemische Behandlung weitgehend analysenfest gemacht worden waren, trotzdem aber von den Untersuchungsanstalten als nicht einfuhrfähig erkannt werden konnten. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat mir mitgeteilt, daß nach den ihm vorliegenden Untersuchungsberichten der deutschen Auslandsweinkontrollanstalten aus den letzten drei Jahren ein Gehalt an Eisenzyankali, Arsen oder Blei bei den zur Einfuhruntersuchung vorgestellten Südweinen aus Italien nicht festgestellt worden sei. Die übrigen genannten Stoffe seien Kellerbehandlungsmittel, die bei der Herstellung von Südweinen und teilweise sogar bei der Herstellung von deutschen Weinen verwendet werden dürften, oder Stoffe, die sich aus diesen Mitteln im Wein bilden könnten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dr. h. c. Erhard auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. Novem- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2159 ber 1962, Drucksache IV/698, Fragen VI/1, VI/2 und VI/3) : Sind der Bundesregierung die immer größer werdenden Versorgungsschwierigkeiten der Kleinverbraucher mit Hausbrandkohle (Steinkohle und Braunkohlenbriketts) bekanst? Die Versorgungsschwierigkeiten der Kleinverbraucher von Hausbrandkohle sind der Bundesregierung bekannt. Allerdings sind nach unseren Informationen diese Schwierigkeiten, über die in der Vergangenheit schon geklagt wurde, nicht größer geworden. Vielmehr haben sie sich, in manchen Gegenden jedenfalls, erfreulicherweise verringert. Gerade in diesen Tagen hat mir eine Landesregierung mitgeteilt, daß die Versorgung zwar noch nicht ganz voll befriedigt, aber doch wesentlich besser geworden sei. Die Schwierigkeiten beschränken sich neben Anthrazit, der im allgemeinen knapp ist, im wesentlichen auf Steinkohlenbriketts und in geringerem Umfang auch auf Braunkohlenbriketts. Der Bergbau ist ernstlich bemüht, soweit das überhaupt möglich ist, diese Schwierigkeiten zu beheben, und verfährt deshalb teilweise schon Sonderschichten. Diesen Bemühungen des Bergbaus ist es zu danken, daß dem Hausbrandsektor von April bis Oktober d. J. 1,9 Mio t an festen Brennstoffen, davon etwa 1,4 Mio t Steinkohle, Steinkohlenbriketts und Steinkohlenkoks mehr zur Verfügung gestellt wurden als im gleichen Zeitraum vorigen Jahres (1,4 Mio t mehr, bei einer Gesamtlieferung von Steinkohle, Steinkohlenbriketts und Steinkohlenkoks für Hausbrand von 9,7 Mio t). Von dieser Mehrlieferung von 1,4 Mio t entfallen ca. 350 000 t auf Steinkohlenbriketts. Die Lieferung an Steinkohlenbriketts hat besonders im Monat Oktober stark zugenommen; dadurch konnten die Lieferrückstände, die Ende September noch 390 000 t betrugen (dieser Lieferrückstand wurde bereits in der Fragestunde vom 9. Oktober 1962 erwähnt), auf 240 000 t per Ende Oktober vermindert werden. Die verstärkten Lieferungen werden unter besonderer Berücksichtigung der revierfernen Gebiete fortgesetzt. Der Kohlenbergbau hat die Hoffnung, die Rückstände bis Ende Dezember erledigt zu haben, sofern keine unvorhergesehenen Umstände eintreten. Um die Versorgungsschwierigkeiten zu beheben, hat der Steinkohlenbergbau dringend empfohlen, Eier- und Nußbriketts mit feinem Brechkoks (der ausreichend zur Verfügung steht) zu mischen; das ist ohne wesentliche Schwierigkeiten für den Hausbrand möglich — wenngleich ich zugeben muß, daß die Handhabung einer Ofenheizung mit Briketts natürlich angenehmer ist. Die Mehrlieferungen an Braunkohlenbriketts betrugen — wiederum in dem genannten Zeitraum von April bis Oktober 1962 — 520 000 t (bei einer Gesamtlieferung von 8,05 Mio t). Die Ursachen der gegenwärtig noch spürbaren Verknappungserscheinung sind bereits in der Fragestunde am 9. Oktober 1962 dargelegt worden; ich darf deshalb davon absehen, sie im einzelnen nochmals auszuführen. Sind die Versorgungsschwierigkeiten der Kleinverbraucher mit Hausbrandkohle durch die Stillegung von Zechen der Gelsenkirchener Bergwerks AG und einiger weiterer Zechen im Süden des Ruhrgebiets überwiegend verursacht worden? Die in den Jahren 1960 und 1961 stillgelegten Zechen der Gelsenkirchener Bergwerks-AG (Prinzregent, Engelsburg und Friedlicher Nachbar) und zwei weitere ebenfalls am Südrande des Ruhrreviers gelegene Zechen („Alter Hellweg" der Heinrich Bergbau AG, „Klosterbusch" der Gewerkschaft Vereinigte Klosterbusch) förderten Eßkohle und Magerkohle, die neben Anthrazit in erster Linie für Hausbrandzwecke (und auch als Kesselkohle) Verwendung finden können. Gerade bei Eßkohle und Eßkohlenbriketts bestanden zu jener Zeit außerordentliche Absatzschwierigkeiten. Auch war der Betrieb dieser Zechen mit hohen Verlusten verbunden. Überwiegend aus diesen Gründen wurden die Zechen stillgelegt, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern. Eßkohle und Eßkohlenbriketts wurden damals besonders deswegen vielfach von den Verbrauchern abgelehnt, weil hochwertigere Hausbrandkohle erhältlich war. Es kann selbstverständlich nicht bestritten werden, daß das heutige Angebot an Eßkohle infolge der damaligen Stillegungen dieser Zechen geringer geworden ist. Unabhängig von der Stillegung aber ist die Anlieferung von Steinkohlenbriketts — wie ich in der Beantwortung des ersten Teils der Anfrage schon dargelegt habe — ganz erheblich angewachsen. Ich glaube konkret die Frage damit beantworten zu können, daß durch die Stillegungen dieser Zechen die gegenwärtigen Versorgungsschwierigkeiten nicht überwiegend verursacht sind. Der Anteil der Eßkohle an der gesamten Kohlenförderung der Ruhr ist von 3,58 % im Jahre 1959 auf 2,46 % im Jahre 1961 zurückgegangen. Ist die Stillegung der Zechen der Gelsenkirchener Bergwerks AG und anderer Zechen durch für diesen Zweck bereitgestellte Bundesmittel unterstützt worden? Die Gelsenkirchener Bergwerks-AG ebenso wie die Heinrich Bergbau AG und die Gewerkschaft Vereinigte Klosterbusch haben ihren damaligen Entschluß, die Anlagen wegen dauernder Unwirtschaftlichkeit stillzulegen, in eigener Entscheidung getroffen. Stillegungsprämien sind ihnen weder in Aussicht gestellt noch gewährt worden. Es ist auch nicht vorgesehen, ihnen solche noch nachträglich zu gewähren. Nach dem Entwurf für das Gesetz über den Rationalisierungsverband sollen vielmehr nur für solche Stillegungen Prämien gezahlt werden, die nach dem 15. Mai 1962 eingeleitet worden sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen), (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage VII/1): Treffen Pressemeldungen zu, daß aus Grünen-Plan-Mitteln für den Bau einer Kegelbahn in Bayern 186 000 DM abgezweigt worden sind? Den Pressemeldungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Sauerkrauthersteller in Bayern hat 1959 eine Kohlscheune als Lagerraum für Weißkraut mit einem Rauminhalt von rd. 3 800 cbm errichtet. Die Kosten haben sich auf rd. 190 000 DM 2160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 I belaufen. Hierzu ist ihm aus öffentlichen Mitteln ein Zuschuß von 65 000 DM gewährt worden (davon 2/3 aus Bundesmitteln). Bei der Bauabnahme nach der Fertigstellung haben sich keine Beanstandungen ergeben. Später hat der Betriebsinhaber in diese Scheune eine Kegelbahn eingebaut; sie hat einen Rauminhalt von rd. 280 cbm des Lagerraums beansprucht. Gleichzeitig hat der Betriebsinhaber aber auch neue Lagerräume für Weißkohl mit einem Rauminhalt von 1 014 cbm erstellt; für diesen Neubau hat er keine Zuwendung aus öffentlichen Mitteln beantragt, obwohl dieses nach den Richtlinien möglich gewesen wäre. Er war nach seinen Angaben der Meinung, daß er durch diesen Neubau ohne staatliche Hilfe die Zweckentfremdung von 280 cbm für die Kegelbahn weit mehr als ausgeglichen habe. Im Hinblick hierauf hat er die Unterrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterlassen. Bei einer örtlichen Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof ist dann die teilweise Zweckentfremdung festgestellt worden und hat zu der Rückforderung von 3 100 DM der gewährten Zuwendung geführt. Der Rückforderungsbetrag entspricht dem Anteil der öffentlichen Mittel an den Kosten für den zweckentfremdeten Raumumfang in Höhe von rd. 10 000 DM. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage Ides Abgeordneten Sander (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage VII/2): Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf das Professoren-Gutachten (Niehaus, Woermann u. a.) betr. Folgen des EWG-Marktes auf die Landwirtschaft zu ziehen? Gemeinsam mit dem Vizepräsidenten der EWG, Herrn Mansholt, habe ich seinerzeit eine Kommission von Professoren beauftragt, die Auswirkungen einer von der EWG-Kommission vorgeschlagenen Senkung (der Getreidepreise auf die deutsche Landwirtschaft zu untersuchen. Das nunmehr vorliegende Gutachten bestätigt die immer von mir vertretene Auffassung, ,daß eine Senkung der Getreidepreise eine allgemeine Senkung des Agrarpreisniveaus zur Folge haben würde. Weiterhin wurde durch das Gutachten meine Ansicht bestätigt, daß die Auswirkungen einer Getreidepreissenkung auf die wirtschaftliche Lage der westdeutschen Landwirtschaft durch eine infolge der Preissenkung zu erwantende Steigerung der Nachfrage nach tierischen Veredlungserzeugnissen nicht wettgemacht werden kann. Außerdem wird bestätigt, daß durch eine Getreidepreisenkung die Rentabilität in der Veredlungswirtschaft nicht verbessert wind, weil die Preise für Veredlungserzeugnisse sich den geringeren Futtergetreidepreisen entsprechend anpassen werden. Bei der Tragweite der Agrarpreisfrage, die in ihrer Auswirkung nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial- und gesellschaftspolitisch gesehen werden muß,bedarf es eingehender Erörterungen innerhalb der Bundesregierung, die noch nicht abgeschlossen sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/ 698, Frage VIII/2) : Ist damit zu rechnen, daß diejenigen Kriegerwitwen, die vor Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes wieder eine Ehe eingegangen sind, noch in den Kreis derer einbezogen werden, die nach § 44 Abs. 1 des Gesetzes eine Heiratsabfindung erhalten? Zum Gegenstand Ihrer Frage habe ich bereits in der Fragestunde der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 15. Juni 1962 eingehend Stellung genommen. Dabei habe ich darauf hingewiesen, daß die Versorgung der Opfer des Krieges bis zum Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes Angelegenheit der Länder war und sich nach den hierzu ergangenen länderrechtlichen oder auch besatzungsrechtlichen Vorschriften richtete. Ich beabsichtige nach wie vor nicht, diesbezüglich eine Änderung des Gesetzes vorzuschlagen. Auf meine ausführliche Antwort in der damaligen Fragestunde nehme ich Bezug. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Frehsee (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage VIII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im „Wegweiser für die Wahlen der Sozialversicherung", 3. Auflage — neubearbeitet von Kurt Doubrawa, Ministerialrat im Bundesarbeitsministerium —, erschienen im Erich-Schmidt-Verlag, Berlin 1962, auf den Seiten J 45 und J 47 zum Inhalt ,des § 21 der Wahlordnung, der sich mit der Ausstellung der Wahlausweise beschäftigt, folgende Feststellungen getroffen werden: „Selbst die wenigen Experten des Wahlrechts der Sozialversicherung, die ohnehin ähnlich wie die Fachleute für langfristige Wettervoraussage täglich mit dem Schicksal wegen der ihnen zugewiesenen Aufgabe hadern, packt das kalte Grauen, wenn sie sich mit dem § 21 WO beschäftigen müssen. Denn praktisch ist es unmöglich, das von diesem Paragraphen umschriebene Gelände zu beschreiten, ohne bis zum Hals im Morast zu versinken." „. . anzuerkennen, daß Wahlen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht möglich sind und deshalb für diese eine anderweitige gesetzliche Regelung getroffen werden muß. Das sollte die selbstverständlichste Folge sein."? Die in Ihrer Anfrage zitierten Ausführungen sind mir bekannt. Nach § 66 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes ist eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit nicht genehmigungspflichtig. Die gesetzlichen Bestimmungen geben mir keine Möglichkeit, derartige Ausführungen zu kontrollieren. Die von Ihnen zitierte Kommentarstelle halte ich in der Form für ungewöhnlich und billige sie nicht. Die Schwierigkeiten bei der Durchführung der genannten Vorschrift sind mir bekannt. Es wird zur Zeit geprüft, wie sie beseitigt werden können. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2161 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Gumbel auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Merten (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Fragen IX/1 und IX/2): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den unhaltbaren Zuständen in der Kantine des Bundeswehr-Artilleriebataillons in Kempten zu begegnen? Wie ist der Stand des Verfahrens gegen den Kantinenwirt in Kempten, das wegen Körperverletzung gegen ihn eingeleitet worden ist? In Vertretung des Staatssekretärs erlaube ich mir, Ihre Anfragen wie folgt zu beantworten: Der Pächter der Truppenkantine Artilleriekaserne Kempten, Herr Groß, ist am 29. 10. 1962 von dem Amtsgericht Kempten wegen fortgesetzten Vergehens der gefährlichen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde unter der Bedingung ausgesetzt, daß sich G. in den nächsten 3 Jahren straffrei führt und an die Kriegsgräberfürsorge einen Betrag von 900,— DM zahlt. G. will gegen das Urteil Berufung einlegen. Der Pachtvertrag mit G. ist im Einvernehmen mit der beteiligten. Truppe gekündigt. Der neue Pächter wird die Kantine ab 1. Januar 1963 übernehmen. Damit werden in der Truppenkantine 'der Artilleriekaserne Kempten wieder normale Verhältnisse hergestellt sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Ministerialdirektors Gumbel auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage IX/3) : Welchen Einfluß haben die Innenminister der Länder auf die Besetzung von Planstellen für Standortkommandanten in den Wehrbereichen? In Vertretung des Staatssekretärs erlaube ich mir, Ihre Anfrage wie folgt zu beantworten: Die Länder-Innenminister haben auf die Besetzung der Planstellen für Standortkommandanten keinen Einfluß. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Supf (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage X/3) : Welche Gründe liegen dafür vor, daß die neuerrichtete Pluglinie der Deutschen Lufthansa nach Johannesburg in Nairobi (Kenia) nur zur technischen Zwischenlandung zugelassen ist, ohne daß Passagiere diese Landemöglichkeit benutzen können? Für die Erteilung von Luftverkehrsrechten in den Gebieten Kenia, Tanganjika und Uganda ist die East African Common Services Organization (EACSO) zuständig. Am 17. Februar 1962, also etwa ein Vierteljahr vor der (beabsichtigten Einrichtung der Lufthansa-Linie nach Südafrika, hat die Bundesregierung bei der EACSO die ,Gewährung von kommerziellen Rechten für Landungen in Nairobi beantragt. Trotz ständigen Drängens zögerte die EACSO ihre Antwort immer wieder hinaus, um schließlich fünf Monate nach .Eingang des deutschen Antrages am 20. Juli 1962 die Gewährung von kommerziellen Rechten in Nairobi abzulehnen. In Aussicht gestellt wurden solche Rechte nur für Daressalam unid Entebbe. Dieser Vorschlag war nicht annehmbar, da Marktuntersuchungen ergeben hatten, daß in Daressalam bzw. Entebbe nur ein Bruchteil des Verkehrsaufkommens von Nairobi erwartet werden kann.. Als Kompromiß wurde deutscherseits die Bereitschaft der Lufthansa mitgeteilt, bei einem zweimaligen Anflug von Nairobi auf einem dieser Flüge auch Daressalam zu bedienen. Aber auch dieses Entgegenkommen blieb ohne Wirkung. Die EACSO lehnte am 1. September 1962 wiederum jegliche kommerziellen Landerechte in Nairobi ab. Es wurde (behauptet, daß dem nationalen Unternehmen East African Airways bei einem Anflug von Nairobi durch die Lufthansa ein Verlust von mehreren 100 000 Pfund jährlich entstehen werde. Die Lufthansa hat sich daraufhin entschlossen, den Verkehr mit Johannesburg via Ostafrika zum Jahresende einzustellen. Statt dessen soll die bisher in Lagos (Nigeria) endende Westafrika-Fluglinie nach Johannesburg verlängert werden; über die hierfür erforderlichen Verkehrsrechte wird ab 6. dieses Monats in Pretoria verhandelt. An Nigeria wurde ein entsprechender Antrag Anfang Oktober gestellt. Das deutsche Interesse an Verkehrsrechten für Nairobi besteht dabei unverändert fort. Gegebenenfalls würde die Lufthansa diesen wichtigen Hafen als End- oder Zwischenlandepunkt wieder in ihren afrikanischen Fluglinienverkehr einbeziehen. Daher sind Besprechungen zwischen der Lufthansa und den Eeast African Airways zur ,Klärung künftiger Möglichkeiten vorgesehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Supf (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage X/4) : Ist die Bundesregierung damit einverstanden, daß die Deutsche Bundesbahn, entgegen dem Willen des Gesetzgebers, das Personenbeförderungsgesetz dazu benutzt, dem privaten Omnibusgewerbe die Konzessionen für den Arbeiterberufsverkehr abzunehmen, obgleich nach Angaben der Bundesbahn der Arbeiterberufsverkehr defizitär ist? Nach dem Personenbeförderungsgesetz kann die Deutsche Bundesbahn in einem vorgeschriebenen Anhörverfahren Einwendungen gegen die Einrichtung eines Arbeiterberufsverkehrs erheben, wenn sie glaubt, daß ihre Rechte verletzt werden. Die Entscheidung über die Erteilung von Genehmigungen für den Arbeiterberufsverkehr und damit auch über die Einwendungen der Deutschen Bundesbahn 2162 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 liegt bei den Genehmigungsbehörden der Länder. Die Bundesbahn hat also nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht die Möglichkeit, dem privaten Gewerbe Konzessionen abzunehmen, es sei denn, daß das Gesetz die Übernahme von Konzessionen auf die Bundesbahn rechtfertigt. Übrigens ist der Arbeiterberufsverkehr, den die Deutsche Bundesbahn auf der Straße durchführt, nicht defizitär, sondern gewinnbringend. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Roesch (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage XI) : Ist dem Bundespostministerium bekannt, daß es in der wirtschaftlich aufstrebenden Gemeinde Neustadt über Waiblingen (3500 Einwohner) trotz mehrfacher Anträge nicht einmal eine Öffentliche Fernsprechstelle gibt, so daß bei akuten Krankheitsfällen und Unfällen keine Möglichkeit besteht, über eine Öffentliche Fernsprechstelle einen Arzt herbeizurufen, und daß in derselben Gemeinde in den letzten Jahren 62 gestellte Anträge auf Errichtung privater Fernsprechanschlüsse unerledigt blieben? Die Aufstellung eines öffentlichen Münzfernsprechers in Neustadt über Waiblingen ist zur Zeit deshalb nicht möglich, weil alle Kabeladern belegt sind. Jedoch wird die nächste freiwerdende Leitung für den bereits vorgesehenen öffentlichen Münzfernsprecher verwendet werden. Eine seit langem geplante bessere fernmeldetechnische Versorgung der Gemeinde Neustadt wird bereits im Jahre 1963 durchgeführt werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Erte (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/498, Fragen XII/1 und XII/2) : Liegen seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes Erfahrungen vor, inwieweit die Übertragung der Planungshoheit auf sämtliche Gemeinden sich bewährt hat oder ob es zu Schwierigkeiten gekommen ist? Die bisherigen Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geben keine Anhaltspunkte dafür, daß sich die Planungshoheit der Gemeinden etwa nicht bewährt hätte. Sind die Gemeinden überhaupt in der Lage, die ihnen durch das Bundesbaugesetz übertragene Planungshoheit sachlich und fachlich zu bewältigen? Ja, es ist richtig, daß kleine Gemeinden vielfach nicht in der Lage sind, die Ausarbeitung der Bauleitpläne selbst vorzunehmen, da ihnen hierfür der notwendige Verwaltungsapparat fehlt. Dies war dem Gesetzgeber bekannt. Er hat deshalb in § 2 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Stellen zu bestimmen, die verpflichtet sind, auf Antrag der Gemeinden Bauleitpläne auszuarbeiten. Verschiedene Länder haben auf Grund dieser Ermächtigung die Landkreise als derartige Stellen bestimmt. In anderen Ländern bestehen Ortsplanungsstellen bei den höheren Verwaltungsbehörden, die die Gemeinden 'beraten oder für sie die Pläne ausarbeiten. Im übrigen ist selbstverständlich das Recht der Gemeinden unberührt geblieben, andere fachlich geeignete Personen z. B. freiberuflich tätige Planer mit der technischen Ausarbeitung der Pläne zu beauftragen. Ich habe dagegen keine Zweifel, daß die Gemeindevertretungen im Rahmen der Selbstverwaltung befähigt sind, die Bauleitpläne zu beschließen und damit die politische Entscheidung über die künftige Entwicklung ihres Gemeindegebietes zu treffen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Balke auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage XIII) : Warum sind die Vierteljahresberichte des Bundesministeriums für Atomkernenergie über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" für die Zeit vom 1. April 1961 bis Ende 1961 trotz Ankündigung im Bulletin der Bundesregierung vom 27. April 1962 erst Ende Juli und Ende September 1962 veröffentlicht worden, und warum ist für das Jahr 1962 bisher überhaupt noch kein solcher Bericht erschienen? Im Bulletin der Bundesregierung vom 27. 4. 1962 wurde darauf hingewiesen, daß die noch ausstehenden Vierteljahresberichte „in Kürze" erscheinen werden. Zu dieser Zeit befand sich der Bericht für das zweite und dritte Quartal 1961 im Druck, das Manuskript des Berichts für das vierte Quartal 1961 wurde noch bearbeitet. Die Herausgabe dieser Vierteljahresberichte verzögerte sich durch technische und personelle Schwierigkeiten. Die Meßwerte, die in den Berichten veröffentlicht werden, gehen meinem Hause von den amtlichen Meßstellen des Bundes und der Länder sowie von privaten Meßstellen zu. Die Bearbeitung dieser Meßergebnisse in einer für die Veröffentlichung geeigneten Form beansprucht viel Zeit, weil meinem Hause dafür zu wenig Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Ferner sind die von den Druckereien benötigten Fertigungsfristen sehr lang, insbesondere auch deshalb, weil es sich bei den Vierteljahresberichten fast ausschließlich um ein drucktechnisch schwieriges Tabellenwerk handelt. Die Vierteljahresberichte haben vor allen Dingen dokumentarischen Wert. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle radiologische Lage erfolgt regelmäßig durch die „Atominformationen", die von meinem Hause wöchentlich herausgegeben werden. Die Vierteljahresberichte für das erste und zweite Quartal 1962 befinden sich derzeit im Druck. Um die Herausgabe zu beschleunigen, wurden zwei Druckereien mit der Fertigstellung beauftragt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2163 Anlage 18 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Gemäß GGO II § 10 gebe ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft folgende Antworten: Warum werden die im Einzelplan 36 Kap. 36 05 vorgesehenen Mittel zur Schaffung von Anlagen der Wasserwirtschaft, obwohl mehrere vorbearbeitete Anträge vorliegen, nicht im Sinne ihrer Bereitstellung ausgegeben? Bis zur bundesgesetzlichen Regelung der Finanzierung der Notstandsmaßnahmen werden Mittel aus Einzelplan 36 Kapitel 36 05 nur für solche Vorhaben der Wasserwirtschaft ausgegeben, die dazu dienen, technische Notstandsmaßnahmen zu erproben und Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln. Trifft es zu, daß, bevor das Bundesgesundheitsministerium über die im Einzelplan 36 Kap. 36 05 vorgesehenen Mittel zur Schaffung von Anlagen der Wasserwirtschaft verfügen kann, jede einzelne Maßnahme mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen und für Wirtschaft abgestimmt werden muß und daß Titelverwalter für diese Gelder nicht das Bundesgesundheitsministerium, sondern das Bundeswirtschaftsministerium ist? Es besteht ein Beschluß des Bundesverteidigungsrates, wonach die Entscheidung über jede einzelne Notstandsmaßnahme auf dem Gebiet der Wirtschaft zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt werden muß. Zu diesen Ressorts gehören neben dem Bundesministerium für Gesundheitswesen und dem Bundesministerium für Wirtschaft das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesschatzministerium, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung. Dieser Beschluß gilt auch für die Wasserwirtschaft. Titelverwalter für die im Einzelplan 36 — Kapitel 36 05 - ausgebrachten Mittel ist nach dem Bundeshaushaltsplan der Bundesminister für Wirtschaft. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bading (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage II) : Warum lehnt die Bundesregierung die Einfuhr von Rotkleesaat aus Rumänien ab, obwohl dieses Saatgut von deutschen staatlichen Versuchsstationen für gut befunden wurde und winterhartes Saatgut weder aus deutscher Ernte zur Verfügung steht noch aus anderen Ländern in ausreichendem Umfang eingeführt warden kann? Die Einfuhr von Rotkleesaatgut aus Rumänien muß innerhalb des Gesamtkomplexes der Saatguteinfuhr aus Ostblockländern gesehen werden. Diese richtet sich nach dem Bedarf, also den Versorgungsmöglichkeiten aus eigener Ernte und liberalisierten Einfuhren gleichartigen Saatguts aus westlichen Ländern. Die Ausschreibungen für Einfuhren aus Ostblockländern werden — solange ausreichende Lieferungsmöglichkeiten bestehen — auf amtlich zertifiziertes Sortensaatgut beschränkt, zumal die Landwirtschaft schon mehrfach durch Einfuhren ungeeigneter Herkünfte schwer geschädigt wurde. Die Unterlagen der Außenhandelsstelle ergeben, daß der normale Importbedarf an Rotkleesaatgut gedeckt werden kann, wobei der Anteil aus südöstlichen Ländern besonders berücksichtigt wurde. Die dem Vernehmen nach gute Rotkleeernte in Süddeutschland verringert den Importbedarf aus dem Ostblock ebenso wie neue Angebote aus Oberösterreich. Bezeichnend für die ausreichende Versorgung ist die Tatsache, daß der Rotkleemarkt zur Zeit stagniert. Anlage 20 Schriftliche Antwort 'des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Fragen III/1 und 111/2): Die Frage Ist die Bundesregierung bereit, bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung dahin zu wirken, daß bezüglich der Abgrenzung von Arbeitsamtsbezirken das Benehmen mit den beteiligten obersten Landesbehörden gemäß § 2 Abs. 2 AVAVG im Sinne des Gesetzgebers nicht nur formell, sondern so verstanden wird, daß die Stellungnahmen der obersten Landesbehörden ernsthaft gewürdigt und nach Möglichkeit berücksichtigt werden? beantworte ich wie folgt: Nach § 34 AVAVG erstreckt sich die Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die Bundesanstalt nur darauf, daß Gesetz und Satzung beachtet werden. Gegen einen Beschluß des Verwaltungsrates der Bundesanstalt kann ich daher nur einschreiten, wenn er Gesetz oder Satzung verletzt. Schon bei früheren Gelegenheiten habe ich darauf hingewiesen, daß für die Abgrenzung der Arbeitsamtsbezirke nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 AVAVG ausschließlich der Verwaltungsrat der Bundesanstalt zuständig ist; er hat vorher das Benehmen mit den beteiligten obersten Landesbehörden herbeizuführen, d. h. ihre Stellungnahme einzuholen. Daß die Anhörung der obersten Landesbehörde in irgendeinem Falle unterblieben sei, ist nicht behauptet worden. Die Stellungnahme der obersten Landesbehörde ist auch in jedem Falle den Mitgliedern des Verwaltungsrates vor der Beschlußfassung zur Kenntnis gebracht und — wie die Sitzungsniederschriften ausweisen — im Verwaltungsrat eingehend erörtert worden. Damit ist dem Gesetz Genüge getan. Ich habe daher keinen Grund, dem Verwaltungsrat vorzuwerfen, er habe gegen das Gesetz oder die Satzung verstoßen. Ob die Entscheidung, die der Verwaltungsrat in der Sache trifft, den Bedenken, die von der obersten Landesbehörde gegen einen Abgrenzungsvorschlag geltend gemacht worden sind, Rechnung trägt, bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder überlassen. Diese sind bei Ausübung ihres Amtes keinerlei Weisungen unterwor- 2164 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung.. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 fen; § 17 AVAVG schreibt ausdrücklich vor, daß Mitglieder der Organe in der Ausübung ihres Amtes nicht beschränkt werden dürfen. Wenn ich daher versuchen wollte, auf die Stimmabgabe der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder Einfluß zu nehmen, indem ich den Verwaltungsrat aufforderte, die Stellungnahme der obersten Landesbehörden „ernsthaft zu würdigen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen", würde ich damit selbst gegen das Gesetz verstoßen. Ich muß daher diese Frage verneinen. Die Frage ist die Bundesregierung bereit, .die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung darauf aufmerksam zu machen, daß § 2 Abs. 2 AVAVG so anzuwenden ist, daß die Zusammenlegung von Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern ohne gewissenhafte Berücksichtigung wirtschaftlicher Zus ammenhänge gegen das Gesetz verstößt und dann dienstaufsichtlich zu beanstanden wäre? beantworte ich wie folgt: Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat bei der Beratung über Abgrenzungsvorschläge stets auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge erörtert. Ich habe deshalb keinen Anlaß, ihn auf die Vorschrift des § 2 Abs. 2 AVAVG besonders hinzuweisen und ihm sogar eine Beanstandung seiner Entscheidung anzudrohen für den Fall, daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge nicht gewissenhaft berücksichtigt werden. Ein solches Vorgehen würde mir mit Recht den Vorwurf einbringen, ich versuchte die Entscheidung des Verwaltungsrates in der Sache unzuläsligerweise zu beeinflussen. 1 Ich muß also auch diese Frage mit „Nein" beantworten. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage IV/1) : Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, auf der Strecke Stuttgart —Zürich das nach 1945 ,abmontierte zweite Gleis alsbald wieder einzubauen? Die Frage nach dem Wiedereinbau des nach 1945 abmontierten zweiten Gleises im Abschnitt Horb—Tuttlingen der Bundesbahnstrecke Stuttgart–Zürich war schon wiederholt Gegenstand von Eingaben und Denkschriften. Nach wie vor wird ein Wiedereinbau des zweiten Gleises von der Deutschen Bundesbahn nicht vorgesehen, denn dies ist aus Gründen der betrieblichen Belastung dieser nur zu 70 % eingleisig ausgenutzten Strecke nicht nötig. Der Aufwand für den Wiedereinbau des zweiten Gleises ist daher nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Da die Deutsche Bundesbahn lt. Gesetz ihren Betrieb wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen hat, kann auch die Bundesregierung sie zu der gewünschten Maßnahme nicht veranlassen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage IV/2) : ist die Deutsche Bundesbahn bereit, die Strecke Stuttgart—Zürich zu elektrifizieren, zum mindestens die Strecke Schaffhausen—Singen, um eine Beschleunigung des Zugverkehrs zu erreichen? Der Umfang des zunächst zu elektrifizierenden Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn liegt im wesentlichen fest. Danach ist auf der Strecke Stuttgart—Zürich der Abschnitt Böblingen—Singen-Schaffhausen vorläufig nicht für eine Umstellung vorgesehen. Die Bundesbahndirektionen Stuttgart und Karlsruhe untersuchen z. Z., unter welchen Finanzierungsbedingungen gewisse bisher zurückgestellte Strekken für die Elektrifizierung vorgesehen werden können. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird auch der Deutschen Bundesbahn ermöglichen, über die Art der Betriebsführung auf der Strecke Stuttgart—Zürich endgültig zu entscheiden. Die Elektrifizierung des Abschnittes Singen—Schaffhausen bringt keine Verbesserungen im Reisezugdienst zwischen Stuttgart und Zürich, da in Singen die Züge ohnehin umgespannt werden müssen, weil sie jeweils in Gegenrichtung weiterfahren. Der Aufenthalt in Schaffhausen wird von den Schweizerischen Bundesbahnen benötigt, um Wagen für den Verkehr innerhalb der Schweiz zu- und abzusetzen. Ein Durchlauf der Schweizer E-Lok kann daher auf der etwa 20 km langen Strecke keinen Zeitgewinn bringen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage V11): Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundespost zu veranlassen, den Verteilerdienst für Drucksachen und Warenproben so zu beschleunigen, daß diese Sendungen den Empfänger spätestens drei Tage nach dem Einlieferungsdatum erreichen und damit unvorherberechenbare Versendungszeiten bis zu 14 Tagen ausgeschlossen werden? Verzögerungen bei der Beförderung von Drucksachen und Warenproben können dann auftreten, wenn plötzlich und unvorhersehbar größere Mengen Drucksachen eingeliefert werden. Ich habe jedoch organisatorische Maßnahmen getroffen, nach deren Durchführung bereits im nächsten Halbjahr eine allgemeine Verbesserung der Laufzeiten von Drucksachen zu erwarten ist. Voraussetzung ist hierbei aber auch, daß in der Aufschrift die neue Postleitzahl angegeben ist. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2165 Anlage 24 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage V/2) : Ist die Bundesregierung bereit, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Mißstände bei der Postzustellung durch Hausbriefkästen radikal abzustellen — z. B. durch Bereitstellung größerer Hausbriefkästen, Aufklärung und Überwachung des Personals, bessere Zeiteinteilung für die Zusteller, damit sie für die Hausbriefkästen ungeeignete Sendungen in den Wohnungen abgeben können? Bevölkerungsumfragen haben ergeben, daß die Einrichtung der Hausbriefkästen von den Postkunden allgemein anerkannt wird. Nur deshalb konnte es in wenigen Jahren auf freiwilliger Basis gelingen, alle Städte mit über 20 000 Einwohnern im Durchschnitt zu etwa 90 v. H. mit Hausbriefkästen auszurüsten. Ein Mangel liegt auch nicht in der Größe der bereitgestellten Hausbriefkästen, da Hausbriefkästen in verschiedener Größe verwendet werden können. Darüber hinaus habe ich angeordnet, daß besonders große Sendungen, die erfahrungsgemäß nur sehr selten vorkommen, in keinem Fall über Hausbriefkästen, sondern dem Empfänger in der Wohnung zugestellt werden. Diese Mehrleistungen der Zusteller werden bei der Größeneinteilung der einzelnen Zustellbezirke auch berücksichtigt. Im übrigen wird das Personal der Deutschen Bundespost — soweit es die angespannte Personallage zuläßt — laufend über seine Dienstobliegenheiten unterrichtet und bei seiner Tätigkeit überwacht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Beratung stehen heute drei Vorlagen, das Fünfte Rentenanpassungsgesetz,. der Sozialbericht 1962 und die langerwartete versicherungstechnische Bilanz.
    Das Fünfte Rentenanpassungsgesetz entspricht im wesentlichen den früheren Prinzipien, und wir haben deshalb zu diesem Gesetzentwurf im wesentlichen die gleichen Bemerkungen zu machen wie zu den früheren. Unsere Kritik bezieht sich nämlich erstens auf die Anrechnung der Anpassungsbeträge auf sonstige Sozialleistungen, zweitens darauf, daß die Bezieher der Sonderzuschußrenten, d. h. der kleinsten Renten nicht einmal in den vollen Genuß der Anpassung kommen, und drittens bedauern wir, daß die Benachteiligung der sogenannten Altrentner auch noch nicht einmal schrittweise beseitigt werden soll. Wir werden auf diese wichtigen Fragen bei den Ausschußberatungen näher eingehen und behalten uns für die zweite und dritte Lesung gegebenenfalls Anträge vor.
    Als Begründung dafür, daß diese Härten im Fünften Rentenanpassungsgesetz beibehalten werden sollen — von den Härten und Ungerechtigkeiten der Rentenversicherungsgesetze im ganzen will ich heute nicht sprechen —, beruft sich die Bundesregierung auf die Finanzlage der Rentenversicherung. Über diese Finanzlage der Rentenversicherung sollen die beiden anderen Vorlagen, die wir zu beraten haben, der Sozialbericht 1962 und die versicherungstechnische Bilanz, Auskunft geben.
    Die versicherungstechnische Bilanz, die nach dem Gesetz — der Bundesarbeitsminister hat darauf hingewiesen — Vorausberechnungen oder -schätzungen bis 1986 über Einnahmen-, Ausgaben- und Vermögensentwicklung enthalten soll, ist auf den Stichtag — auch das entspricht dem Gesetz — 1. Januar 1959 bezogen. Seit dieser Zeit haben wir, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien — Sie werden es nicht bestreiten —, Verständnis für die Schwierigkeiten bei der Erstellung dieser Bilanzen bewiesen. Wir haben die Regierung nicht unter Zeitdruck gestellt, sondern wir haben im Gegenteil jeder Terminverlängerung zugestimmt.
    Nun liegt die versicherungstechnische Bilanz vor. Nach Durcharbeitung müssen wir leider, feststellen, daß sie in keiner Weise den Anforderungen entspricht, die für eine auch langfristige Beurteilung der Finanzentwicklung bei der Rentenversicherung unerläßlich sind.
    Einen solchen Vorwurf muß ich und will ich begründen. Erstens. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß seit der Vorlage der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze nicht nur hier im Hause,



    Dr. Schellenberg
    sondern auch in der Öffentlichkeit harte Auseinandersetzungen über die Finanzgrundlagen der sogenannten dynamischen Renten geführt werden. Es ist auch unbestritten, daß die Bundesregierung die Finanzentwicklung — sie sagt, für kurzfristige Zeiträume — stets negativer beurteilt hat als wir Sozialdemokraten. Ich will für diese viel zu negativen Vorausberechnungen einige Beispiele geben. Dann komme ich auch noch auf die Mängel in der langfristigen Beurteilung zu sprechen.
    a) In dem ersten Entwurf der Rentenneuregelungsgesetze rechnete die Bundesregierung auf der Einnahmenseite mit einer jährlichen Steigerung von 2 %, die sich aus einer Zunahme der Beschäftigtenzahlen plus Lohn- und Gehaltsentwicklung zusammensetzt. Das Bundesarbeitsministerium rechnete mit einer Einkommensentwicklung von 2 %. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium legten aber, als im Jahre 1956 die Gesetzesvorlage erstellt wurde, ihren Prognosen Steigerungsraten von 6 % bis -8 % zugrunde. So wurde schon zu Beginn der Auseinandersetzung über die Rentenreform sozialpolitisch einerseits und wirtschafts- und finanzpolitisch andererseits mit zwei verschiedenen Maßstäben operiert.
    b) Im ersten Sozialbericht, der eine Vorausschau bis zum Jahre 1966 enthielt, wurde für dieses Jahr 1962 von der Bundesregierung ein Defizit von 220 Millionen DM vorausgeschätzt. Nach dem Sozialbericht, den wir jetzt für 1962 vorliegen haben, wird nicht nur kein Defizit aufgeführt, sondern ein Überschuß von rund 1,6 Milliarden DM erwartet. Der Deutschland-Union-Dienst hat für 1962 ganz andere Zunahmen prophezeit, aber darauf will ich gar nicht eingehen. Ich beziehe mich lediglich auf das offiziell vorliegende Material.
    c) Bei diesem ersten, und zwar eingehendsten Sozialbericht, den wir bisher erhalten haben, wurde von der Bundesregierung erklärt, daß, abgesehen von der vorgeschlagenen Anpassung für die Rentenversicherung der Arbeiter, noch höchstens drei und für die Angestelltenversicherung aber nur höchstens eine weitere Anpassung möglich seien. Bei jedem weiteren Sozialbericht mußte dann die Bundesregierung ihre Vorausberechnungen korrigieren. Sie korrigierte bei jedem weiteren Bericht die Vorausberechnung dahin, daß jeweils noch eine Anpassung für ein weiteres Jahr möglich sei, und zwar vom ersten bis jetzt zum 5. Rentenanpassungsgesetz und Sozialbericht. Meine Damen und Herren, ich muß sagen, das ist ein Spiel, das sich alljährlich wiederholt hat. Ich muß diesen Ausdruck deshalb gebrauchen, weil man hätte erwarten sollen, daß die Regierung, nachdem sie sich einmal, zweimal, dreimal in den Vorausschätzungen geirrt hat, daraus bei den weiteren Berichten doch die erforderlichen Konsequenzen zieht. Sie hat sich aber selbst in die Lage gebracht, im nächsten Jahr immer wieder erklären zu müssen: Wir haben uns doch in der Vorausberechnung verkalkuliert. Meine Damen und Herren, das ist eine schlechte Praxis, denn die Vorausberechnungen sollen der Wirklichkeit doch möglichst nahekommen.
    Unter dem Datum 29. September dieses Jahres wurden uns die berühmten zwei Vorlagen vorgelegt, nämlich einmal der Sozialbericht 1962 und zum anderen die versicherungstechnische Bilanz. Beide Vorlagen weichen in ihren Rechnungsgrundlagen, soweit sie sich auf die gleichen Zeiträume beziehen, erheblich voreinander ab. Auch dafür möchte ich Ihnen einige Beispiele geben.
    a) Die Rentenversicherung kennt nicht die Zahl ihrer Versicherten. — Das ist ein Mangel. — Deshalb werden in der versicherungstechnischen Bilanz Berechnungen über die Zahl der Versicherten angestellt. Dieser Bilanz können wir das erstaunliche Ergebnis entnehmen, daß die Zahl der Pflichtversicherten der Rentenversicherung von 1960 auf 1961 um 48 000 gesunken sein soll. Das wurde uns im September 1962 berichtet. Dagegen nennt der Sozialbericht vom gleichen Tage für den gleichen Zeitraum — Entwicklung von 1960 auf 1961 — zwar nicht die Zahl der Pflichtversicherten, sondern die der Erwerbsbevölkerung und gibt deren Erhöhung mit 310 000 an.
    Nun, meine Damen und Herren, sind nicht alle Erwerbstätigen pflichtversichert, das wissen wir. Aber ein erheblicher Teil dieser Erwerbstätigen sind auch Pflichtversicherte. Die Zahlen beider Regierungsvorlagen — ich muß nochmals betonen, daß sie 'dem Hause am gleichen Tage zugeleitet wurden
    — widersprechen sich also in Angaben über gleiche zurückliegende Zeiträume.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das muß doch kein Widerspruch sein!)

    — Für mich ist das ein Widerspruch. Wenn ich in zwei Regierungsvorlagen vom gleichen Datum über die Zahl der Beschäftigten für das gleiche Jahr, nämlich 1961, das man annähernd überschauen kann, finde, daß die eine Vorlage sagt, die Zahl der Pflichtversicherten sei 1961 zurückgegangen, und die andere, die Zahl sei gestiegen — was man auch aus dem Statistischen Jahrbuch hätten entnehmen können -, dann ist das für uns ein Widerspruch, und
    zwar bin beachtlicher Widerspruch,

    (Abg. Schütz meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Schütz, gestatten Sie, daß ich diesmal ausnahmsweise keine Zwischenfragen beantworte. Ich will Ihnen dafür eine Erklärung geben: Ich möchte eine Gesamtkonzeption auch hinsichtlich der langfristigen Vorausschätzungen darlegen. Herr Kollege Schütz, ich erkläre mich aber bereit, daß ich mich sofort zu Wort melden werde, wenn Sie eine Wortmeldung abgegeben haben werden, um Ihnen dann zu antworten. Deshalb möchte ich darum bitten, daß ich jetzt erst meine Auffassung vortragen darf.
    b) Ein weiteres Beispiel. Für die Einnahmen der Rentenversicherung haben, wie wir alle wissen, die durchschnittlichen Arbeitsverdienste eine erhebliche Bedeutung. In der versicherungstechnischen Bilanz wird für 1961 als durchschnittlicher Arbeitsverdienst der Versicherten ein Betrag von 6534 DM jährlich angegeben. Die Bundesregierung hat jetzt eine Sechste Verordnung über eine Änderung der Bezugsgrößen in der Rentenversicherung beschlossen, die für die weitere Beitrags- und Leistungsgestal-



    Dr. Schellenberg
    tung der Rentenversicherung maßgebend ist. Darin wird der durchschnittliche Arbeitsverdienst der Versicherten mit einem Betrag festgelegt, der um 189 DM jährlich höher ist.
    Nun sagen Sie nicht, das sei noch ein kleiner Betrag. In der finanziellen Auswirkung bedeutet die Differenz zwischen der Rechnung, auf die sich die versicherungstechnische Bilanz stützt, und jener Rechtsverordnung der Bundesregierung eine Einnahmenminderung für 1961 um rund 450 Millionen DM. Berücksichtigt man dann weiter, daß die Zahl der Pflichtversicherten in ,der Bilanz für 1961 offensichtlich zu niedrig angenommen worden ist, dann ist zu erkennen, daß man bei der ersten Phase der langfristigen Berechnung, nämlich für 1961, in der versicherungstechnischen Bilanz mit einer um rund 700 Millionen DM geringeren Beitragseinnahme rechnet, als sie sich aus den anderen Unterlagen der Bundesregierung ergibt.
    c) Noch ein Beispiel! Der Sozialbericht enthält eine Vorausschätzung der Rechnungsergebnisse für 1962. Der Herr Bundesarbeitsminister hat gesagt: je rund 800 Millionen DM für beide Versicherungen gleich 1,6 Milliarden DM insgesamt an Überschuß. Aus der versicherungstechnischen Bilanz ergibt sich dagegen für das Jahr 1962 ein voraussichtlicher Überschuß von insgesamt 800 Millionen DM. Das heißt, für 1962, also einen annähernd überschaubaren Zeitraum, ergibt sich zwischen den neuesten Erkenntnissen des Sozialberichts und den Grundlagen der versicherungstechnischen Bilanz eine Differenz in der Vermögensentwicklung von etwa 100 %.

    (Zuruf von der Mitte.)

    Wir Sozialdemokraten sind im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Zwischenrufer, der Meinung — und damit komme ich zu meinen dritten Punkt —, daß zwei Vorlagen, die uns die Bundesregierung am gleichen Tage zur gleichen Materie für die gleichen Zeiträume unterbreitet, übereinstimmen müssen. Erhebliche Differenzen, die ich Ihnen darlegte, sind unseres Erachtens nicht zu verantworten.
    Nun kommen Sie wahrscheinlich mit dem Hinweis, die versicherungstechnische Bilanz sei per Stichtag 1. 1. 1961 aufgestellt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: 1959!)

    — Entschuldigen Sie, 1959! Es war ein Sprechfehler, der aber begründet war, weil nämlich beispielsweise bezüglich des Vermögensstandes nicht das Ergebnis 1. 1. 1959, sondern 1. 1. 1961 zugrunde gelegt wird. Da hat sich die Regierung also schon korrigiert, sonst wären die Abweichungen zwischen Vorausberechnung und tatsächlicher Entwicklung noch verheerender geworden. „Stichtag 1. 1. 1959" ist daher auch nicht ganz richtig, sondern man hat praktisch das Material nach dem einen Stand, den man für die versicherungstechnische Bilanz noch meinte verwerten zu können, herangezogen und dann rückwirkend auf den Stichtag 1. Januar 1959 abgestellt. Aber der Hinweis auf den Stichtag der versicherungstechnischen Bilanz — 1. Januar 1959 — geht deshalb an der Sache vorbei, weil wir in dieser Bilanz Angaben für 1961 finden, beispielsweise über die Zahl der Versicherten, über Durchschnittseinkommen der Versicherten, und auch Angaben über Vermögenszuwachs 1962. Wir müssen feststellen, daß diese Bilanz nicht von den neuesten Feststellungen der Bundesregierung ausgeht, sondern von Unterlagen, die im Zeitpunkt der Vorlage der Bilanz durch eigene Berichte der Bundesregierung überholt sind.
    Der Sinn der versicherungstechnischen Bilanz, die in der Öffentlichkeit ein weites Echo gefunden hat, worauf ich noch eingehen werde, kann doch wohl nicht sein, gewissermaßen frühere Fehleinschätzungen der Bundesregierung zu illustrieren, damit wir uns nun ausrechnen können, wie sehr sich die Bundesregierung in ihren Vorausschätzungen geirrt hat. Der Sinn dieser Bilanz ist doch, möglichst exakte Unterlagen für die weitere Entwicklung der Finanzlage zu bieten.
    Wer nun meint — das könnte ein weiterer Einwand sein —, leider hätten die neuesten Erkenntnisse wegen der vielfältigen Rechenarbeiten, die mit dieser Bilanz zu erledigen sind, nicht berücksichtigt werden können, der kennt nicht moderne Rechengeräte.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich habe das große Vergnügen gehabt, in bestimmten Jahren an solchen Maschinen arbeiten zu können. Die Rechnerei ist bei einer versicherungstechnischen Bilanz der geringste Teil der Sache. Die grundsätzliche Konzeption, die Programmierung, die Thesen oder Hypothesen, die man ihr zugrunde legt, sind das Entscheidende, nicht die Rechnereien. Das ist eine verhältnismäßig sehr wenig Zeit beanspruchende Angelegenheit, ich möchte sagen, bei entsprechenden Maschinen eine Angelegenheit von wenigen Tagen.
    Deshalb erheben wir den Vorwurf: es wurden den versicherungstechnischen Bilanzen nicht nur überholte Zahlen zugrunde gelegt, sondern es wurde offensichtlich mit Methoden gerechnet, die altertümlich sind. Gestatten Sie, daß ich eine persönliche Erfahrung einschalte. Als ich Lehrling in der Sozialversicherung war, mußten wir, wie wir sagten, „mit der Kaffeemaschine orgeln", nämlich an der alten „Brunsviga" drehen, um Rechenergebnisse zu erreichen. Ich erkläre hier nach genauer Durchsicht. der Bilanz: diejenigen, die sie errechnet haben, kennen nicht die modernen technischen Geräte, kennen nicht, um ein Beispiel zu nehmen, die „IBM 1401". Damit haben diese Persönlichkeiten noch nicht gearbeitet. Das merkt jeder Sachkenner. Sonst hätte man einfach die letzten Daten, die man in dem anderen Sozialbericht genannt hat, durch die Maschine geschickt und die Bilanz auf den neuesten Stand gebracht.
    Deshalb müssen wir den Vorwurf erheben, daß man bei Anwendung moderner Hilfsmittel — wozu wir der Bundesregierung jede Hilfe zu bieten bereit wären — ein Zahlenmaterial auch der versicherungstechnischen Bilanz erhalten hätte, das dem gegenwärtigen Erkenntnisstand mehr entsprochen hätte als die gegenwärtige Vorlage. Die Folgen dieser Mängel sind, daß die Fehler der ersten Jahre — 1961/62 — sich bei der Weiterführung der Rechnung bis 1986 zwangsläufig vervielfachen müssen.



    Dr. Schellenberg
    Denn wenn man schon von falschen Hypothesen ausgeht, dann müssen die Ergebnisse so langer Vorausberechnungen fehlerhaft sein. Deshalb muß ich leider erklären: das Ganze ist ein hochinteressantes Werk für diejenigen, die deutsche Sozialgeschichte studieren wollen; aber es ist unbrauchbar für die Entscheidungen, die wir zu treffen haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dennoch wollen wir die Bilanz im Ausschuß gern beraten, Sachverständige hinzuziehen, damit Lehren gezogen werden können und jeder daraus lernen kann.

    (Lachen in der Mitte.)

    — Selbstverständlich auch wir!
    Aber im Grundsatz müssen wir feststellen: es ist in dieser Sache ein großer Aufwand nutzlos vertan worden, denn die Bilanzen sind für sinnvolle Überlegungen nicht verwertbar.
    Viertens machen wir der Bundesregierung den Vorwurf, daß sie in dieser versicherungstechnischen Bilanz Zahlen herausgegeben hat, von denen man bei Zugrundelegung neuester Erkenntnisse wissen mußte, daß sie Fehler enthalten. Gewissermaßen als Trost wird in dem Geleitwort zu den versicherungstechnischen Bilanzen erklärt — der Herr Bundesarbeitsminister hat das bestätigt —, daß der Aussagewert der versicherungstechnischen Bilanzen wachse, wenn erst einmal eine Reihe solcher Bilanzen vorliegen werde.

    (Abg. Ruf: Das ist doch klar!)

    1 Aber was heißt das praktisch für die Öffentlichkeit? Erst nach der dritten oder vierten Bilanz, d. h. nach vier bis sechs Jahren, wird die Entwicklung genauer zu übersehen sein. Aber entscheidend — auch politisch entscheidend — ist folgendes:

    (Abg. Ruf: Entscheidend ist die langfristige Betrachtung und nicht die kurzfristige!)

    — Dazu komme ich, Herr Kollege Ruf. Entscheidend ist, daß dann für Jahre die Menschen, um die es geht, die Rentner von heute und die von morgen, in den Irrtümern über Vorausberechnungen gehalten werden.
    Wie sind die Irrtümer entstanden? Den Anstoß gab, und gewiß unbeabsichtigt, der Herr Bundesarbeitsminister in jener bekannten Rundfunkerklärung vom September 1961, in der er im Zusammenhang mit der vierten Rentenanpassung sagte: „Wir hinken bei den Altrenten in der Anpassung um ein Jahr nach". Er fuhr dann fort: „Die Frage, ob man nicht den Weg gehen könnte, nicht bei dieser Anpassung, sondern vielleicht bei der nächsten" — also derjenigen, die wir jetzt zu behandeln haben — „und bei der übernächsten das jeweils um die Hälfte nachzuholen, so daß man vielleicht bei der sechsten Rentenanpassung jenes fehlende Jahr aufgeholt hätte". „Hätte" hat er gesagt. Das war eine Meinungsäußerung.
    Aber diese Meinungsäußerung hat natürlich nicht nur bei den Rentnern gewisse Hoffnungen erweckt, sondern auch Widerspruch bei denen hervorgerufen, die erste Teilergebnisse der pessimistischen Vorausschätzungen des Bundesarbeitsministeriums kannten. Ein Arbeitgebervertreter des Beirats hat gewissermaßen als Antwort auf die Meinungsäußerung des Herrn Bundesarbeitsministers, man könnte das doch vielleicht — die fehlende Anpassung — einmal nachholen, auf die ungünstigen Perspektiven jener Teilergebnisse vor der Presse hingewiesen. Der Herr Bundesarbeitsminister hat sich mit Recht gegen die vorzeitige Bekanntgabe solcher Teilergebnisse gewandt. Aber er konnte nicht die Richtigkeit jener ungünstigen Tendenz bestreiten. Damit war schon vor einem Jahr der Kampf um den Inhalt der versicherungstechnischen Bilanzen, die wir heute beraten, eröffnet.
    Nach Fertigstellung dieser Bilanzen hat dann eine sehr angesehene deutsche Tageszeitung, die nicht der SPD nahesteht, ausführlicher über den Inhalt berichten können.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Herr Ruf, jetzt wende ich mich an Ihre Koalitionspartner. Eine der FDP nahestehende Korrespondenz teilte wenige Tage später unter der Überschrift „Erschreckende Bilanz" weitere Einzelheiten mit und schrieb unter anderem: „Sollen die Bundeszuschüsse auf der derzeitigen Höhe gehalten werden, müssen im ersten Deckungsabschnitt bis 1966 die Renten um 5 % und ab 1966 um 25 % gekürzt werden." Schnell folgte dann eine Pressemitteilung des Deutschen Industrieinstituts, in der u. a. unter Bezugnahme auf die Bilanz erklärt wurde, die Beiträge zur Rentenversicherung müßten ab 1. Januar 1962 zwischen 5 und 11 % erhöht werden.
    Meine Damen und Herren, mit diesen Mitteilungen, konkret gehalten, war das Stichwort für all diejenigen gegeben, die seit 1956/57 gegen die Rentenanpassung in der Öffentlichkeit gekämpft haben. Ich will nur wenige Beispiele anführen, wie auf Grund dieser Mitteilung über die Bilanzen gegen das System unserer Rentenversicherung polemisiert wurde. Im Deutschen Volkswirt vom 20. Juli fiel im Zusammenhang mit der Rentendynamisierung das Wort „aufgelegter Schwindel". Der „Kurier" (Berlin) — Herr Kollege Stingl, eine Ihnen sehr nahestehende Zeitung; sie nennt Sie den Rentensepp — brachte am 7. September eine eingehende Darstellung des Inhalts der Bilanzen unter der Überschrift: „Ernste Warnung vor Erhöhung der Renten". Am gleichen Tage schrieb die „Deutsche Zeitung" unter Bezugnahme auf die dynamischen Renten von einer „automatisch inflationistischen Methode". Schließlich erklärte am 27. September, auch unter Hinweis auf die Bilanzen, der „Industriekurier": „Spätestens in diesem Jahr ist auch naiven Gemütern ersichtlich geworden, welches Kuckucksei der Bundestag in die soziale Landschaft gelegt hat."

    (Abg. Schütz: Ja, ja, die öffentliche Meinung ist böse!)

    Meine Damen und Herren, diese Zitate veranschaulichen doch, daß sich diejenigen, die schon früher die Rentenanpassung kritisiert haben, in ihrer Kritik bestätigt fühlen und dem drastisch Ausdruck gegeben haben.



    Dr. Schellenberg
    Aber nicht nur diese Kreise, sondern die gesamte deutsche Öffentlichkeit war außerordentlich besorgt über das Ergebnis der versicherungstechnischen Bilanzen. Die gesamte deutsche Presse - das war ihre Pflicht — hat in Auszügen darüber berichtet. Das hat nicht nur die Rentner, sondern auch manchen Beitragpflichtigen und freiwillig Versicherten, der vor der Entscheidung steht, ob er sich weiter versichern soll, in Unruhe versetzt und erschreckt.

    (Zuruf des Abg. Schütz.)

    — Herr Kollege Schütz, falls Sie das bezweifeln wollen, kann ich Ihnen praktische Beispiele dafür nennen, welche Sorgen sich die Menschen auf Grund der Berichterstattung über die Bilanzen gemacht haben. Ich habe einen ganzen Stoß von Pressemitteilungen darüber hier.
    Die Presse hat über den beunruhigenden Inhalt der Bilanzen berichtet, aber die Bundesregierung bzw. das Bundesarbeitsministerium sah keine Veranlassung, durch die ihnen zur Verfügung stehenden Publikationsmöglichkeiten dem irgendwie entgegenzuwirken. Sie ließen diese Seite der Angelegenheit leider schleifen. Die Bundesregierung hat untätig zugesehen, als sich auf Grund ihrer, ich muß sagen, unausgegorenen Vorausberechnungen die Menschen Sorgen um ihre wirtschaftliche Sicherung im Alter machten.
    Ich will hier kein Urteil darüber abgeben, ob die Zurückhaltung des Bundesarbeitsministers in erster Linie im Wandel der Pressepolitik seines Ministeriums oder darin begründet ist, daß der Minister zuerst vor dem Parlament ein Wort zu den Dingen sagen wollte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

    — Ich weiß es nicht; es bleibt jedem überlassen, sich ein Urteil darüber zu bilden,

    (Abg. Schütz: So war's!)

    Aber ein Minister hat sich zu Wort gemeldet, nämlich der Bundesvertriebenenminister, und zwar schon sehr frühzeitig, am 1. Juni, ausgerechnet in Berlin, lange vor Übersendung der versicherungstechnischen Bilanzen. Er sagte: „Wenn die gegenwärtige Rentenversicherung noch vier bis fünf Jahre beibehalten wird, dann muß der Beitrag um 5 % erhöht oder die Rente um 20 % gekürzt werden." Das war, in Berlin gesprochen, eine sehr bedenkliche Berner-kung des Bundesvertriebenenministers.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Aber doch nicht für die Bundesregierung!)

    — Ich weiß nicht, welche Motive der Herr Vertriebenenminister gehabt hat. Vielleicht wollte er nur der Kritik seiner Freunde an der Rentenreform Ausdruck geben, oder vielleicht wollte er seine Forderungen als Vertriebenenminister zum Sozialpaket durch eine Kritik an der Rentenversicherung unterstreichen. Das weiß ich nicht; ich habe hier nur die Äußerung des Minister festzustellen.
    Fünftens. Nach dem Gesetz hat die Bundesregierung uns nicht nur die versicherungstechnischen Bilanzen zuzuleiten, sondern sie hat darüber hinaus noch einen besonderen Bericht zu den versicherungstechnischen Bilanzen zu erstatten. Dieser ist sehr kurz gehalten. Er findet sich auf der letzten Seite der Drucksache. Das, was in dem kurzen Bericht der Bundesregierung steht, ist sehr interessant. Die Bundesregierung verweist nämlich ausdrücklich auf die Abschnitte 2 a und 2 b des Geleitworts zu den Bilanzen. Ich muß Ihnen daraus deshalb vorlesen, meine Damen und Herren, weil nicht alle von Ihnen die Zeit gehabt haben werden, ein so kompliziertes Werk im einzelnen durchzuarbeiten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie unterschätzen uns!)

    — Nein, das konnte nicht Aufgabe jedes einzelnen Kollegen sein. Aber weil die Bundesregierung ausdrücklich auf die Abschnitte 2 a und 2 b Bezug nimmt, muß ich das aus dem Bericht zitieren:
    Wollte man
    — so heißt es —
    weder den Beitragssatz noch den allgemeinen Bundeszuschuß erhöhen, im übrigen aber die Art des Leistungssystems grundsätzlich aufrechterhalten, so wäre man — wie aus den Bilanzergebnissen leicht zu errechnen ist — gezwungen, im I. Deckungsabschnitt
    — d. h. in der Zeit vom 1. Januar 1962 bis 31. Dezember 1966 —
    alle Renten um 5 v. H. zu kürzen, im II. und im III. Deckungsabschnitt
    - also ab 1. Januar 1967 —
    alle Renten um rund 25 v. H. zu kürzen.
    Das ist genau das gleiche, was schon am 1. Juni jene der FDP nahestehende Korrespondenz berichtet hatte.
    Abschließend hat die Bundesregierung, wie der Bundesarbeitsminister erwähnt hat, darauf hingewiesen, daß sie es noch nicht für erforderlich hält, bestimmte Maßnahmen vorzuschlagen, jedoch prüfen wird, ob solche Maßnahmen bis zum Abschluß des I. Deckungsabschnitts, also bis Ende 1966, noch erforderlich werden.
    Auf diese versicherungstechnischen Bilanzen weist u. a. auch der Finanzbericht der Bundesregierung 1963 hin, auch der Bericht der Bundesbank aus den letzten Tagen. Beide Berichte nehmen die Bilanzen zur Grundlage ihrer Überlegungen.

    (Abg. Ruf: Eine gute Grundlage!)

    — Ja, Herr Ruf, darüber sind wir leider sehr unterschiedlicher Meinung, und ich hoffe, Sie noch durch weitere Ausführungen überzeugen zu können. — Im Finanzbericht der Bundesregierung wird nämlich praktisch erklärt, daß ab 1. Januar 1967 der Beitragssatz um 30 bis 44 % oder an seiner Stelle der Bundeszuschuß um 96 bis 120 % erhöht werden müsse. Diese Ankündigung erfolgt in der Annahme, daß die versicherungstechnischen Bilanzen ausreichend fundiert sind. Aber gerade das bestreiten wir natürlich sehr nachdrücklich.
    Jetzt komme ich zum Punkt 6, nämlich zu der Frage, wie es nicht nur kurzfristig, von 1957 bis



    Dr. Schellenberg
    1962, sondern langfristig um die Bevölkerungsstruktur, die Veränderung des Rentnerstandes usw. bestellt ist. Die Beanstandungen der Sozialdemokratischen Partei richten sich nicht nur gegen die erwähnten Rechenfehler. Wir haben bei unserer Kritik auch zu bemerken, daß ,die „demografischen Daten" der Bilanzen, die Angaben über Bevölkerungsaufbau, Struktur des Rentnerstandes, Verhältnis der Arbeitenden zu den Rentnern problematisch sind, ich will mich sehr vorsichtig ausdrücken.
    Wir erkennen gern an, daß sich die Verfasser der versicherungstechnischen Bilanzen mit diesen Dingen Mühe gemacht haben. Aber eines ist doch erstaunlich; das wird jeder, der die Bilanzen auch nur durchblättert, erkennen. Man stellt verschiedene Berechnungen, Variationsrechnungen über dieses und jenes an. Die Ergebnisse der Variationen bezüglich des Zinssatzes sind zwar von gewisser Bedeutung, aber finanzwirtschaftlich nicht von so entscheidender Bedeutung wie die Auswirkungen der Bevölkerungsstruktur; darüber sind wir uns doch wohl einig.
    Deshalb ist es ein ernsthafter Mangel, daß die versicherungstechnischen Bilanzen bezüglich dieser wichtigen Daten — Bevölkerungsstruktur, Verhältnis der Arbeitenden zu den Rentnern — keine Alternativrechnungen durchführen. Für alle anderen Dinge werden die verschiedensten Hypothesen durchgerechnet, aber für diese wichtigste Grundlage einer langfristigen Vorausschau gibt es praktisch in den Bilanzen nur ein Hypothese. Das ist zu dürftig für die Dinge, um die es geht.
    Meine Damen und Herren, wir wissen wie Sie —darüber gibt es unter uns keine Meinungsverschiedenheit —, daß die Probleme der Bevölkerungsstruktur, des Verhältnisses Arbeiter und Rentner sehr vielschichtig sind. Wir werden uns sicher im Ausschuß zu gegebener Zeit darüber nicht nur unter uns aussprechen, sondern. auch Sachverständige bitten, uns ihre Auffassung darzulegen zu gegebener Zeit; ob das jetzt geschehen muß oder bei der nächsten Bilanz, wird der Ausschuß entscheiden.
    Ich muß aber dennoch auf vier Fragen, die mit dieser Bevölkerungsstruktur zusammenhängen, kurz eingehen, weil die Formulierung, die auf Grund dieser Bilanzen in die Öffentlichkeit gelangt ist: „Wir sind auf dem Weg zum Rentnerstaat", nicht unwidersprochen bleiben darf. Das ist eine bedenkliche Formulierung. Deshalb möchte ich einige Bemerkungen zur Bevölkerungsstruktur machen.
    a) Wir alle wissen, daß unser Bevölkerungsaufbau durch die Auswirkungen beider Kriege bestimmt wird, und zwar einerseits durch das Fehlen derjenigen, die im Kriege ihr Leben lassen mußten, und andererseits durch das, was man nüchtern Geburtenausfall nennt. Volkswirtschaftlich gesehen wären das „Kriegsfolgelasten". Kriegsfolgelasten dieser und jener Art — dieser und jener Art, sage ich auch mit gutem Grunde — verlieren für so lange Zeiträume, für die solche Bilanzen aufgestellt werden müssen, allmählich, sehr allmählich, an Gewicht oder könnten an Gewicht verlieren.
    b) Unser Bevölkerungsaufbau ist bestimmt durch die Umschichtung dessen, was ich „Familienstruktur" nennen möchte; Sie können auch sagen: „Geburtenhäufigkeit je Ehe". Da ergeben sich sehr weitgehende Wandlungen. Immerhin muß ich, wenn von der Geburtenhäufigkeit zu sprechen ist, doch erwähnen, daß der Sozialbericht mitteilt: „Der Geburtenüberschuß des Jahres 1961 von 7,4 auf Tausend übertraf nicht nur den des Vorjahres, sondern stellt auch gegenüber den Geburtenüberschüssen aller anderen Jahre seit 1950 einen neuen Höchstwert dar."

    (Abg. Ruf: Aber doch kein Vergleich zur Geburtenhäufigkeit früherer Jahrzehnte!)

    Meine Damen und Herren, das sagt der Sozialbericht der Bundesregierung. Bei weiteren versicherungstechnischen Bilanzen müssen doch auch diese Fakten positiver Art berücksichtigt werden.

    (Zustimmung bei der SPD.) Wenn Sie, Herr Kollege Ruf, sagen, — —


    (Abg. Ruf: Vor dem ersten Weltkrieg war die Geburtenzahl viel größer!)

    Wenn sich eine positive Entwicklung hinsichtlich der Geburtenhäufigkeit ergibt, soll man bei einer langfristigen Voraussage nicht nur alles Negative zusammenzählen, sondern muß versuchen, die Dinge zu bewerten. Deshalb habe ich gesagt, es wäre besser gewesen, man hätte auch bezüglich des Bevölkerungsaufbaues und dergleichen verschiedene Berechnungen angestellt

    (Beifall bei der SPD) und nicht nur grau in grau gemalt.

    c) Nun wird gesagt — wir wissen es alle —: die Lebenserwartung hat sich verlängert, und das werde sehr wesentliche Auswirkungen auf die Finanzen der Rentenversicherung haben. Auch dazu kann ich mich wieder auf Material der Bundesregierung beziehen; das tue ich am liebsten, weil das für Sie besondere Überzeugungskraft hat. Im Sozialbericht heißt es u. a., daß sich die Sterblichkeit nach den Altersgruppen weiter differenzieren wird. Die verlängerte Lebenserwartung ist im Entscheidenden begründet im Rückgang der Säuglingssterblichkeit — sie ist immer noch viel zu hoch, aber sie ist allgemein zurückgegangen — und im Rückgang der Sterblichkeit der jüngeren Jahrgänge. Aber leider hat sich die Alterssterblichkeit nicht so verringert, wie wir es eigentlich wünschen sollten. Im Sozialbericht heißt es: Eine schon im vergangenen Jahrzehnt beobachtete erhöhte Alterssterblichkeit — insbesondere der Männer — wird das statistische Bild bestimmen. So sagt es die Bundesregierung selbst. Deshalb sollte man nicht mit dem, ich möchte sagen, Schlagwort von der verlängerten Lebenserwartung aufwarten. Die Dinge sind sehr vielschichtig. Wir haben deshalb gesagt: wir wollen sie gemeinsam gründlich studieren; denn es liegt uns daran, möglichst genaue Erkenntnisse zu gewinnen.
    d) Noch eine andere Bemerkung über die, wie es heißt — der Herr Bundesarbeitsminister hat ausdrücklich darauf hingewiesen —, ungünstige Relation zwischen Arbeitenden und Rentnern. Die versicherungstechnischen Bilanzen sprechen von der so-



    Dr. Schellenberg
    genannten „Belastungsquote". Sie ist keineswegs nur naturbedingt, sondern 'da gibt es viele Faktoren, das zu beeinflussen, auch in positivem Sinne.

    (Abg. Frau Kalinke: Welche?)

    — Ach, Frau Kollegin Kalinke, ich könnte Ihnen Zitate aus der Zeit der ersten Auseinandersetzungen um die Rentenreform bringen. Ich will das nicht tun. Ich möchte bei meiner Darstellung über die Probleme bleiben.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich bitte doch, die Mittagspause nicht in Gefahr zu bringen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, Herr Präsident, ich bemühe mich; aber ich hatte von vornherein die Dauer meiner Redezeit genau angekündigt. Es geht bei den Bilanzen um eine bedeutende Sache. Wir wissen alle — ich wende mich vor allem an die Kollegen aus dem Bereich der Sozialpolitik —, daß es sich hier um ganz erhebliche Größenordnungen handelt. Schließlich wird in der Bilanz erklärt, für 1986 sei ein Deckungskapital bis 80 Milliarden erforderlich. Das sind ja Größenordnungen, die nicht nur sozialpolitisch ins Gewicht fallen, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft entscheidend bestimmen.
    Nach der letzten Statistik der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten mußten von rund 389 000 neu bewilligten Renten 245 000, also 63 %, nicht wegen Erreichens der Altersgrenze, sondern wegen vorzeitiger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gewährt werden. Wenn man die Knappschaftsversicherung noch dazurechnet, so bedeutet das, daß heute rund zwei Drittel der Versicherten vorzeitig — vor der normalen Altersgrenze von 65 Jahren und in den Fällen, wo sie gesetzlich festgelegt ist, mit 60 Jahren — arbeitsunfähig — früher sagte man: invalide — werden, mit ihrer Gesundheit und Arbeitskraft verbraucht sind und wir ihnen deshalb Rente gewähren.
    Meine Damen und Herren, das ist nicht nur sozialpolitisch und nicht nur finanzwirtschaftlich, das ist. auch menschlich ein unbefriedigender Zustand.

    (Beifall .bei der SPD.)

    Niemand bestreitet auch von uns, daß beispielsweise durch die Entwicklung 'des Heilverfahrens der Rentenversicherung Gutes getan worden ist, um der Frühinvalidität entgegenzuwirken. Aber, meine Damen und Herren, noch nicht genug auch in dieser Hinsicht. Der Tatbestand, daß zwei Drittel der Menschen vorzeitig arbeitsunfähig werden, darf nicht bis 1986 als naturgesetzlich hingenommen werden. Das akzeptieren wir nicht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Deshalb sagen wir immer wieder: es muß mehr für die gesundheitliche Vorbeugung, es muß mehr für den Arbeitsschutz, es muß mehr für die Rehabilitation getan werden. Das sind schwierige Aufgaben, dafür gibt es kein Patentrezept. Das ist eine schwierige Aufgabe, aber eine gemeinsame Aufgabe unseres ganzen Volkes.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn wir solche Anstrengungen unternehmen, dann werden sie auch positive Ergebnisse haben, und das. wird sich, auf die Dauer gesehen, langfristig auch auf die Finanzlage der Rentenversicherung positiv auswirken.
    Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, vom jetzigen Stand der Rentner ausgehend unter Berücksichtigung des Altersaufbaues einfach weiterzurechnen und zu sagen: Die Relation zwischen Arbeitenden und Rentnern wird sich noch bedenklicher entwikkeln, und das dann zur Grundlage von düsteren Prognosen zu machen. Man kann auch hierauf einwirken.
    Ich habe mir die Frage gestellt — und vielleicht auch mancher andere —, weshalb eigentlich die Bundesregierung die Finanzlage der Rentenversicherung ständig, und zwar nicht nur kurzfristig, in den Sozialberichten von Jahr zu Jahr zu pessimistisch beurteilt, so daß sie sich immer wieder berichtigen mußte. Ich habe mir die Frage gestellt, weshalb die Bundesregierung auch bei der langfristigen Prognose die Möglichkeiten, jene Relation zwischen Arbeitenden und Rentnern positiv zu beeinflussen, faktisch gar nicht zur Kenntnis nimmt, sondern nur eine ungünstige Prognose weiterrechnet. Der Herr Bundesarbeitsminister hat, wie das seine Pflicht ist, von der besonderen Sorge und Verpflichtung der Bundesregierung gesprochen, auch langfristig für die Finanzierung der Rentenversicherung Sorge zu tragen. Das ist eine Sorge nicht nur des Herrn Ministers, sondern eine Verpflichtung von uns allen. Darüber sind wir uns doch wohl gemeinsam einig.
    Aber der Tatsache, daß die Bundesregierung ständig bei den kurzfristigen Prognosen und jetzt auch bei der ersten langfristigen Prognose von den pessimistischen Grundlagen ausgeht, liegen doch wohl auch gewisse politische Tatbestände zugrunde.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Wer an den Auseinandersetzungen um die Rentenreform 1956/57 teilgenommen hat, der weiß doch, daß es beispielsweise bei Ihnen in der CDU gerade in der Frage der Rentendynamisierung sehr erhebliche Meinungsverschiedenheiten gab und daß es Ihr Wirtschaftsminister und Vizekanzler war, der von dem „Gift der Rentendynamisierung" in der Öffentlichkeit gesprochen hat.

    (Abg. Schütz: Ich könnte auch andere Namen nennen, die vom gleichen Gift sprachen!)

    — Herr Kollege Schütz, Sie können das nachher tun. Ich habe Ihnen schon erklärt: Ich melde mich unmittelbar nach Ihnen zu Wort, dann können wir darüber sprechen. Ich sage nur, daß in der CDU — —

    (Zuruf des Abg. Schütz.)

    — Herr Kollege Schütz, ich verstehe gar nicht, weshalb Sie sich darüber aufregen, daß es bei Ihnen Meinungsverschiedenheiten über die Dynamisierung, gab. Interne Meinungsverschiedenheiten in der CDU gab es

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sicher! — Klar!) und gibt es.




    Dr. Schellenberg
    Die Meinungsverschiedenheiten über dieses Problem innerhalb der Regierung sind sicher durch die Beteiligung der FDP, die ja die Rentenversicherungsgesetze abgelehnt hat

    (Abg. Weber [Georgenau] : Sie hat aber ihre Stellungnahme präzisiert dargelegt!)

    — ich gebe Ihnen gleich eine Antwort —, noch größer geworden. — Nun zu Ihrem Zuruf, Herr Kollege Weber, Sie hätten Ihre Stellungnahme präzisiert! Herr Kollege Weber, ich will Ihnen an Hand der Protokolle einmal folgendes sagen. Die Rentenreformgesetze vom. Januar 1957 haben Sie abgelehnt, dem Ersten Rentenanpassungsgesetz haben Sie zugestimmt, das Zweite Rentenanpassungsgesetz haben Sie wieder abgelehnt, dem Dritten Rentenanpassungsgesetz haben Sie wieder zugestimmt. Wenn Sie das als eine konsequente Haltung ansehen,

    (Beifall bei der SPD)

    kann ich nur sagen: dem kann ich nicht folgen. Das waren die Fakten, die ich Ihnen protokollarisch belegen kann.
    Ich muß noch ein wichtiges Zitat des Herrn Bundesfinanzministers bringen. Nicht jetzt, aber beim Zweiten Rentenanpassungsgesetz hat er als Sprecher seiner Fraktion hier erklärt:
    Das Gesetz, das Sie
    — CDU und SPD —
    damals vor der Wahl gemacht haben und vor dem wir gewarnt haben, erzeugt draußen im Lande in zunehmendem Maße Unzufriedenheit, weil es eine ungeheure Mehrbelastung gebracht hat.
    Ich nehme an, daß Herr Dr. Starke seine damalige Überzeugung nicht geändert hat und sie in der Bundesregierung entsprechend zum Ausdruck bringen wird. Was also erklären, politisch erklären könnte, weshalb das Zahlenmaterial so einen pessimistischen Drall hat.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Nun komme ich zum Schluß, meine Damen und Herren.

    (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ja, meine Damen und Herren, die Sozialpolitiker haben von vornherein beklagt, daß wir mit dieser so wichtigen finanzwirtschaftlichen Frage in der Tagesordnung hinter die Gänsepreise gerückt sind. Das hat das Haus bestimmt. Aber da wir zum erstenmal in den Bilanzen eine finanzielle Grundlage für die Rentenversicherung erhalten, muß man darüber auch eingehender sprechen können. Wir sind von der Bilanz enttäuscht, weil wir genaue Unterlagen über zukünftige Perspektiven erhofft hatten.

    (Abg. Ruf: Daran ist nicht die Bilanz schuld, daß sie nicht bringt, was Sie wollen!)

    — Aber Herr Ruf, dieser Zuruf ist unangebracht. Ich habe Ihnen ja Fakten genannt und Ihnen aufgezeigt, wo grobe Irrtümer vorliegen. Sie haben auf die Redezeit verwiesen. Wir können auch noch beim
    zweiten und dritten Durchgang darauf zurückkommen.
    Angesichts des unzureichenden Materials dieser Bilanz wäre es eine reine Spekulation, heute eine Aussage darüber zu machen, wie die Vermögenslage der Rentenversicherung voraussichtlich in 5, 10 oder 25 Jahren sein wird. Das kann man auf Grund dieser Unterlagen leider nicht tun. Eines scheint sich aber für uns abzuzeichnen: daß auf Grund der Fakten, die ich hinsichtlich Bevölkerungsaufbau sowie Relation Rentner und Arbeitende genannt habe, auch langfristig gesehen die Entwicklungstendenzen günstiger sein könnten

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    — ich will vorsichtig sein; ich sage noch nicht: günstiger sein müssen, aber günstiger sein könnten — als nach der Bilanz. Auch geht die Bilanz schon für 1961/62 von sehr negativen Grundsätzen aus und läßt darüber hinaus manche positive Faktoren völlig außer Betracht. Damit will ich gar nicht sagen, daß es nicht einmal finanzielle Probleme für die Rentenversicherung geben könnte. Sie können doch nicht diejenigen schrecken, die sich klarmachen, welche finanziellen und sozialen Probleme unser Volk seit 1891 zu bewältigen hatte, als eine Rentenversicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch in der langfristigen Vorausschau werden wir Sozialdemokraten uns — das muß ich immer wieder betonen — hinsichtlich der finanziellen Sicherung der Rentenversicherung von niemandem übertreffen lassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das geschieht selbstverständlich aus Verantwortung gegenüber den Menschen, die heute arbeiten, die Beiträge zahlen, und selbstverständlich auch gegenüber den Rentnern.
    Aber, um Sie ganz zu beruhigen, will ich auch einen realpolitischen Grund für unsere Haltung in der Finanzfrage anführen. Für die langfristigen Zeiträume, um die es bei diesen Vorausberechnungen geht, wird doch wohl auch der härteste Gegner der SPD keinen Zweifel daran haben können, daß wir politische Verantwortung in diesem Lande tragen werden. Niemand wird doch so töricht sein oder niemand sollte so töricht sein, anzunehmen,

    (Abg. Stingl: Sie sind zu pessimistisch!)

    daß wir Sozialdemokraten die Rentenversicherung finanziell in Schwierigkeiten bringen würden für eine Zeit, in der Sozialdemokraten auf der Regierungsbank sitzen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Für so töricht werden Sie uns nicht halten.

    (Abg. Ruf: 1986! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: So weit sind Sie noch gar nicht! — Nach welcher Formel errechnet sich das?)

    — Die hessischen Wahlergebnisse werden Ihr Gemüt bewegen und Ihnen Sorge bereiten, deshalb habe ich volles Verständnis dafür, daß Sie sich hier mit Zurufen trösten wollen.

    (Abg. Schütz: Bis dahin sind Sie doch die bessere CDU!)




    Dr. Schellenberg
    Im Kern geht es bei all diesen Dingen darum, ob auch die ältere Generation auf die Dauer laufend an dem wachsenden Wohlstand, den die arbeitende Generation schafft, teilnehmen soll, laufend daran teilnehmen soll. Das ist das Kernproblem.

    (Zuruf von der Mitte: Eben! — Abg. Schütz: Das tun wir doch!)

    Wer das in Frage stellt — es gibt manche, die es in Frage stellen —, der hat wenig Vertrauen in die Zukunft unseres Volkes.
    Wir Sozialdemokraten erklären: unsere älteren Mitbürger haben nicht nur wirtschaftlich — durch ihr Leben der Arbeit, das hinter ihnen liegt — ein Recht auf Teilnahme an diesem Wachstum der Wirtschaft. Wir Sozialdemokraten erklären weiter: auch durch die Sozialpolitik sind mit die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dies zu ermöglichen, durch eine aktive Gesundheitspolitik, durch konstruktive Familienpolitik und dadurch, daß bessere Möglichkeiten geschaffen werden, damit alle Schichten unseres Volkes ihre produktiven Fähigkeiten besser als bisher entfalten können. Schließlich entspringt die Verpflichtung, die Alten an der wirtschaftlichen Entwicklung dauernd teilnehmen zu lassen, Grunde — —

    (Abg. Ruf: Deswegen haben wir doch die Rentenreform gemacht!)

    — Sagen Sie das mir oder Ihren Koalitionspartnern?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, deshalb möchte ich sagen: für uns — und ich hoffe, für uns alle — ist diese Verpflichtung auch ein Ausdruck der Ehrfurcht vor dem alten Menschen. Für unser ganzes Volk sollte es eine moralische Verpflichtung sein, unseren Mitbürgern die Gewißheit zu geben, daß sie auch im Alter gleichberechtigter Teil des Ganzen bleiben, auch wirtschaftlich.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schütz: Genau das!)

    Wenn wir dieses sittliche Gebot unseren Kindern und Kindeskindern vermitteln, dann haben wir keine Sorge um die Zukunft, auch nicht diejenige der deutschen Rentenversicherung.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)