Deutscher Bundestag
48. Sitzung
Bonn, den 14. November 1962
Inhalt:
Fragestunde (Drucksache IV/727)
Frage des Abg. Drachsler:
Ausbau von Straßen bei Grafenwöhr und Hohenfels
Lenz, Bundesminister . . . . . 2095 B, D Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 2095 D Frage des Abg. Dr. Mommer:
Beitragspflicht von Landwirten zur Altershilfe
Blank, Bundesminister . 2096 A, B, C, D,
2097 A
Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2096 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2096 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 2096 C, D Geiger (SPD) 2096 D
Frage des Abg. Josten:
Sonntagsruhe auf dem Rheinstrom
Blank, Bundesminister . . . . 2097 A, B
Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2097 B
Frage des Abg. Dr. Hahn (Heidelberg) :
Paketzustellung am 1. Weihnachtstag Stücklen, Bundesminister . . . 2097 C, D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 2097 D
Frage des Abg. Fritsch:
3. Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
Mischnick, Bundesminister . . . . 2098 A
Frage des Abg. Dr. Bucher:
Kaufpreis für ein Lager des Bundesgrenzschutzes in Untergrombach
Lenz, Bundesminister 2098 B
Frage des Abg. Fritsch:
Nachtdienstzulage für die Bediensteten der Bundesbahn
Höcherl, Bundesminister . . . . 2098 C, D,
2099 A
Fritsch (SPD) 2098 D
Brück (CDU/CSU) 2099 A
Frage des Abg. Dr. Kohut:
Lehrkräfte an Hochschulen
Höcherl, Bundesminister . . . . 2099 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 2099 B Frage des Abg. Dr. Kohut:
Zunahme der Bundesbeamten im höheren Dienst
Höcherl, Bundesminister 2099 B
Frage des Abg. Dr. Kohut:
Zahl der Hochschullehrer in Ländern der EWG und der EFTA
Höcherl, Bundesminister . 2099 C, 2100 A Dr. Kohut (FDP) 2100 A
Fragen des Abg. Dr. Dörinkel:
Stromtarife für industrielle Verbraucher 2100 B
II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962
Frage des Abg. Brand:
Bundesbanknoten zu 500 und 1000 DM
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2100 C Frage des Abg. Brand:
Graphische Gestaltung neuer Banknoten
Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2100 C, D Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 2100 D
Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern):
Kostenunterdeckung bei den Krankenanstalten
Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 2101 A
Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) :
Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Dr. Westrick, Staatssekretär . . 2101 B, C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 2101 B, C Frage des Abg. Dr. Supf:
Gebäude des Bahnhofs Kehl
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2101 C Frage des Abg. Dr. Supf:
Fahrbares Büfett am Bahnhof Kehl
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2102 A Frage des Abg. Dr. Schäfer:
Lenkradschlösser in Personenkraftwagen
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2102 A, D,
2103 A
Dr. Schäfer (SPD) . . . 2102 D, 2103 A
Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 2103 A
Frage des Abg. Dr. Mommer:
Belastung der Autobahn FrankfurtHeidelberg
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2103 B, D,
2104 A, B
Dr. Mommer (SPD) 2103 C, D
Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 2104 A
Dr. Kübler (SPD) 2104 A
Frage des Abg. Müller (Nordenham) :
Brandbekämpfung auf der Weser
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2104 B
Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 2104 D
Frage des Abg. Müller (Nordenham) :
Unterhaltung der Sommerdeiche der Unterweser
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2104 D,
2105 B, C
Müller (Nordenham) (SPD) . . . 2105 B, C Fragen des Abg. Dr. Ramminger:
Verkehrseinschränkungen auf der Nebenbahnstrecke Obernzell—Wegscheid
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2105 C,
2106A, B, C, 2107A
Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . 2106 A, B,
2107 A
Frage des Abg. Drachsler: Bahnsteigsperren
Dr.-Ing. Seebohm,
Bundesminister . 2107 B, C, D, 2108 A
Drachsler (CDU/CSU) 2107 C
Ritzel (SPD) 2107 D, 2108 A
Ergänzung der Tagesordnung
Entwarf ,eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache IV/575) 2108 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache IV/721) 2108 B
Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/703, IV/717)
Dr. Reinhard (CDU/CSU) 2108 C, 2111 B
Frau Strobel (SPD) . . . 2109 A, 2114 B
Struve (CDU/CSU) 2111 B
Margulies (FDP). . . . 2112 C, 2116 D
Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2113 A
Dr. Siemer (CDU/CSU) . 2113 C, 2120 C
Bading (SPD) 2115 B
Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 2115 D
Dr. Dr. h. c. Baade (SPD) 2117 A
Unertl (CDU/CSU) 2118 B
Dr. Deist (SPD) 2119 B
Ertl (FDP) 2119 D
Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünf-
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tes Rentenanpassungsgesetz — 5. RAG) (Drucksache IV/702) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1962) (Drucksache IV/641) und den
Versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, des Gutachtens des Sozialbeirats und des Berichts der Bundesregierung hierzu (Drucksache IV/640)
Blank, Bundesminister . 2121 B, 2134 A,
2141D, 2146B
Dr. Schellenberg (SPD) . 2124 C, 2140 C,
2145C, 2146 D
Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 2132 C
Gaßmann (CDU/CSU) . . . . . . 2136 B
Spitzmüller (FDP) . . . . . . 2138 A
Stingl (CDU/CSU) 2143 B
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer, Hammersen, Biechele u. Gen.) (Drucksache IV/673) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen IV/716, IV/692) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem
Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Überbrückungszulage für die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes (Drucksachen IV/509, IV/692)
Wagner (CDU/CSU) 2147 C
Gscheidle (SPD) 2148 A
Dr. Miessner (FDP) 2148 C
Brück (CDU/CSU) 2152 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" (Drucksache IV/93); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/687) — Zweite und dritte Beratung —
Iven (Düren) (SPD) 2149 A
Eisenmann (FDP) 2150 B
Wendelborn (CDU/CSU) . . . . 2151 A
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2151 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes (Drucksache IV/593); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/715) — Zweite und dritte Beratung — 2153 A
Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/712) — Erste Beratung —
Brück (CDU/CSU) 2153 C
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2153 C
Dr. Miessner (FDP) . . . . 2153 D, 2154 A
Jahn (SPD) 2154 A
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag. vom 27. März 1961 mit dem Königreich Griechenland über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/710) — Erste Beratung — 2154 C
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Januar 1959 über die Fischerei im Nordostatlantik (Drucksache IV/711) — Erste Beratung — 2154 C
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 12. September 1961 mit der Königlich Dänischen Regierung über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/719) — Erste Beratung — 2154 D
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/720) — Erste Beratung — 2154 D
Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1963 und 1964 (Drucksache IV/732) — Erste Beratung — 2155 A
Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Abschöpfungserhebungsgesetzes, ,des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
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Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft unid des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/725, Umdrucke 130, ,139) 2155 A
Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1960 — Einzelplan 20 — (Drucksache IV/705) . 2155 C
Nächste Sitzung 2155b
Anlagen 2157
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2095
48. Sitzung
Bonn, den 14. November 1962
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.02 Uhr
Berichtigungen
Es ist zu lesen:
47. Sitzung Seite 2075 D Zeile 6 und 7 von unten statt „keine Anzeigepflichtverletzung, AnzeigeRacheakt": keine Anzeige: Pflichtverletzung, Anzeige: Racheakt; Seite 2078 D Zeile 14 statt „bekannt": unbekannt.
Anlage i
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Frau Albertz 30. 11.
Dr. Aschoff 15. 11.
Dr. Atzenroth 14. 11.
Auge 19. 11.
Bauknecht 16. 11.
Dr. Birrenbach 17. 11.
Fürst von Bismarck 17. 11.
Dr. von Brentano 17. 11.
Dr. Burgbacher 17. 11.
Deringer 14. 11.
Dr. Dittrich 16. 11.
Dr. Dollinger 16. 11.
Dopatka 17. 11.
Frau Dr. Elsner 16. 11.
Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11.
Freiherr zu Guttenberg 17. 11.
Haase (Kellinghusen) 16. 11.
Dr. Harm 1. 12.
Dr. Heck 16. 11.
Herold 17. 11.
Hoogen 16. 11.
Jacobs 18.11.
Dr. Jaeger 17. 11.
Frau Kipp-Kaule 16. 11.
Dr. Klein (Berlin) 16. 11.
Dr. Kliesing (Honnef) 17. 11.
Kriedemann 16. 11.
Kühn (Bonn) 31. 12.
Kuntscher 31. 12.
Leber 16. 11.
Lücker (München) 15. 11.
Merten 17. 11.
Michels 16. 11.
Paul 17. 11.
Pöhler 17. 11.
Porzner 15. 11.
Ramms 16. 11.
Rasner 16. 11.
Richarts 16. 11.
Dr. Schneider (Saarbrücken) 16. 11.
Schultz 17. 11.
Starch 15. 11.
Frau Strobel 14. 11.
Frau Vietje 16. 11.
Dr. Wahl 15. 11.
Wienand 17. 11.
Dr. Wilhelmi 16. 11.
Wullenhaupt 16. 11.
b) Urlaubsanträge
Haage (München) 30. 11.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 11.
Rademacher 15. 12.
Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage II/1):
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Schicksal des 1950 nach Rußland verschleppten deutschen Staatsbürgers Wulf Günther Kurt Lüdtke, geboren am 1. Januar 1929 zu Stettin, zu klären, der nach einwandfreien Zeugenaussagen 1955 noch lebte, während ihn das Sowjetische Rote Kreuz als im Januar 1949 in Rußland verstorben verzeichnet?
Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist bereits seit dem Jahre 1954 um die Auklärung des Schicksals des Wulf Lüdtke bemüht. Das Auswärtige Amt hat sich im September 1957 auf Antrag der Mutter des Verschollenen ebenfalls der Nachforschung nach dem Verbleib des Wulf Lüdtke angenommen. Es hat ferner unter Übersendung aller vorliegenden Zeugenaussagen die deutsche Botschaft in Moskau angewiesen, das sowjetische Außenministerium um Klärung des Falles zu bitten. Das sowjetische Außenministerium hat der Botschaft Ende August d. J. mitgeteilt, daß die von den zuständigen sowjetischen Stellen durchgeführte Überprüfung bestätigt hat, daß Wulf Lüdtke am 15. Janunar 1949 verstorben ist.
Ungeachtet dessen hat das Deutschen Rote Kreuz bei einer kürzlich abgehaltenen Konferenz der Internationalen Rotkreuzgesellschaften in Genf alle Unterlagen zum Fall Lüdtke erneut dem sowjetischen Roten Kreuz übergeben und gebeten, den Fall Wulf Lüdtke noch einmal zu überprüfen.
Auch das Auswärtige Amt wird weiterhin allen Spuren, die sich etwa ergeben sollten, nachgehen.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Werner (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Fragen II/2 und 11/3):
Ist die Bundesregierung bereit, der Arabischen Republik Syrien auf der Basis des Protokolls vom 5. Juli 1961 einen ausreichenden Kredit für den Aufbau des Euphrat-Dammes nach wie vor zu geben?
Können aus dem der Bundesrepublik vorliegenden Gutachten über den Aufbau des Euphrat-Dammes positive Schlüsse gezogen werden, die eine wirtschaftliche Nutzung des Dammprojekts möglich erscheinen lassen?
Die Bundesregierung steht mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über die Anpassung des Protokolls vom 5. Juli 1961 an die durch den Austritt Syriens aus der VAR entstandenen neuen Verhältnisse. Die Bundesregierung kann jedoch bereits jetzt erklären, daß das Ausscheiden Syriens aus der Vereinigten Arabischen Republik ihre Einstellung zu dein Staudammprojekt nicht beeinträchtigt, wenn im übrigen die Voraussetzungen für den Kredit gegeben sind. Dazu gehört insbesondere, daß die noch ausstehenden wirtschaftlichen Untersuchungen zu einem positiven Ergebnis führen.
Was die wirtschaftliche Nutzung des Projekts betrifft, liegt bereits ein umfangreiches technisches Gutachten vor, dem zu entnehmen ist, daß die Durchführung des Staudammbaues in mehreren Stufen technisch möglich ist. Soweit dieses Gutachten auf wirtschaftliche Fragen eingehen konnte, ergeben sich sehr wohl Anhaltspunkte dafür, daß die einzelnen Ausbaustufen mit wirtschaftlichem Nutzen betrieben werden können. Eine abschließende Beurteilung wird erst nach Vorlage des Ergebnisses der erwähnten wirtschaftlichen Untersuchungen möglich sein.
Im übrigen ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß das Projekt Euphratdamm ein Vorhaben darstellt, das über die deutsch-syrischen Beziehungen hinaus eine Rolle in zahlreichen anderen arabischen Ländern spielt.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Angeordneten Ertl (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage III/2):
Wann werden die Beamten mit Wohnsitz in München jenen mit Wohnsitz in Hamburg und Berlin entsprechend der Regelung des § 51 des Bundesbesoldungsgesetzes gleichgestellt?
Nach § 41 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes erhalten die Beamten mit dienstlichem Wohnsitz in Berlin oder Hamburg wie bisher einen örtlichen Sonderzuschlag in Höhe von 3 v. H. des Grundgehalts. Diese Vorschrift ist in die Übergangsvorschriften des Gesetzes aufgenommen worden, um dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß sie an eine bereits bestehende Regelung anknüpft, aber nicht weiter ausgedehnt werden soll.
Am 3. Juli 1958 hatte eine Reihe von Bundestagsabgeordneten beim Bundestag den Antrag eingebracht, die Regelung auf München auszudehnen — Drucks. 511 —. Dieser Antrag ist vom Bundestag am 11. November 1959 abgelehnt worden.
Die Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung und die anderen Länderregierungen hatten sich unter Hinweis auf den Übergangscharakter der Regelung geschlossen gegen den Antrag ausgesprochen. Durch die Gewährung eines örtlichen Sonderzuschlages auch für München würden sich Berufungen anderer bundesdeutscher Großstädte ergeben, in denen die Lebenshaltungskosten mindestens ebenso hoch sind wie in München.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Herrn Ministerialdirektors Puhan auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Supf (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage V) :
Trifft es zu, wie Notizen in der Tagespresse erkennen lassen, daß aus Italien importierte Südweine gelegentlich Gips, Eisenzyankali, Arsen, Blei, Algen und Pflanzenschleim enthalten und daß die Bundesregierung in diesen Fällen auf die Ausübung der Kontrollrechte gegenüber Italien verzichtet, obwohl sich herausgestellt haben dürfte, daß amtliche italienische Gutachten nicht immer richtig waren?
In Vertretung des Staatssekretärs darf ich die Frage wie folgt beantworten:
Die Weinkontrolle ist Angelegenheit der Länder. Die Bundeszollverwaltung wirkt bei der Kontrolle der Einfuhren dadurch mit, daß sie die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Einfuhrfähigkeit durch die Untersuchungsanstalten der Länder veranlaßt. Südweine (Dessertweine) dürfen aus Italien in das Bundesgebiet nur in dem Zustand eingeführt werden, in dem sie das Ursprungsland verlassen. Diese Weine müssen von einem amtlichen Untersuchungszeugnis des Ursprungslandes begleitet sein und dürfen nur in Behältnissen eingeführt werden, die von den Behörden amtlich verschlossen, d. h. verplombt worden sind, die das Untersuchungszeugnis ausgestellt haben. Beim Grenzeingang werden die Sendungen unter Einschaltung der Untersuchungsanstalten der Länder in dem gebotenen Umfang daraufhin untersucht, ob die Ware mit dem vorgelegten Untersuchungszeugnis übereinstimmt. Ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit des Untersuchungszeugnisses oder an der Einfuhrfähigkeit des Weines, so wird die Sendung einer Nachuntersuchung durch die Landesuntersuchungsanstalten zugeführt. Weine, die danach nicht für einfuhrfähig anzusehen sind, werden von den Zollstellen von der Einfuhr zurückgewiesen. Auf die Ausübung der Kontrollrechte gegenüber Italien hat die Bundesregierung nicht verzichtet.
Die von den Zollstellen veranlaßten Nachuntersuchungen haben in den vergangenen Monaten dazu geführt, daß die Untersuchungsanstalten eine Reihe von Sendungen für nicht einfuhrfähig erklärt haben. Darauf sind die von Ihnen angeführten Notizen in der Tagespresse zurückzuführen. Die Sendungen enthielten Weine, die durch physikalische und chemische Behandlung weitgehend analysenfest gemacht worden waren, trotzdem aber von den Untersuchungsanstalten als nicht einfuhrfähig erkannt werden konnten. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat mir mitgeteilt, daß nach den ihm vorliegenden Untersuchungsberichten der deutschen Auslandsweinkontrollanstalten aus den letzten drei Jahren ein Gehalt an Eisenzyankali, Arsen oder Blei bei den zur Einfuhruntersuchung vorgestellten Südweinen aus Italien nicht festgestellt worden sei. Die übrigen genannten Stoffe seien Kellerbehandlungsmittel, die bei der Herstellung von Südweinen und teilweise sogar bei der Herstellung von deutschen Weinen verwendet werden dürften, oder Stoffe, die sich aus diesen Mitteln im Wein bilden könnten.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr. Dr. h. c. Erhard auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. Novem-
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2159
ber 1962, Drucksache IV/698, Fragen VI/1, VI/2 und VI/3) :
Sind der Bundesregierung die immer größer werdenden Versorgungsschwierigkeiten der Kleinverbraucher mit Hausbrandkohle (Steinkohle und Braunkohlenbriketts) bekanst?
Die Versorgungsschwierigkeiten der Kleinverbraucher von Hausbrandkohle sind der Bundesregierung bekannt. Allerdings sind nach unseren Informationen diese Schwierigkeiten, über die in der Vergangenheit schon geklagt wurde, nicht größer geworden. Vielmehr haben sie sich, in manchen Gegenden jedenfalls, erfreulicherweise verringert. Gerade in diesen Tagen hat mir eine Landesregierung mitgeteilt, daß die Versorgung zwar noch nicht ganz voll befriedigt, aber doch wesentlich besser geworden sei.
Die Schwierigkeiten beschränken sich neben Anthrazit, der im allgemeinen knapp ist, im wesentlichen auf Steinkohlenbriketts und in geringerem Umfang auch auf Braunkohlenbriketts. Der Bergbau ist ernstlich bemüht, soweit das überhaupt möglich ist, diese Schwierigkeiten zu beheben, und verfährt deshalb teilweise schon Sonderschichten. Diesen Bemühungen des Bergbaus ist es zu danken, daß dem Hausbrandsektor von April bis Oktober d. J. 1,9 Mio t an festen Brennstoffen, davon etwa 1,4 Mio t Steinkohle, Steinkohlenbriketts und Steinkohlenkoks mehr zur Verfügung gestellt wurden als im gleichen Zeitraum vorigen Jahres (1,4 Mio t mehr, bei einer Gesamtlieferung von Steinkohle, Steinkohlenbriketts und Steinkohlenkoks für Hausbrand von 9,7 Mio t). Von dieser Mehrlieferung von 1,4 Mio t entfallen ca. 350 000 t auf Steinkohlenbriketts. Die Lieferung an Steinkohlenbriketts hat besonders im Monat Oktober stark zugenommen; dadurch konnten die Lieferrückstände, die Ende September noch 390 000 t betrugen (dieser Lieferrückstand wurde bereits in der Fragestunde vom 9. Oktober 1962 erwähnt), auf 240 000 t per Ende Oktober vermindert werden. Die verstärkten Lieferungen werden unter besonderer Berücksichtigung der revierfernen Gebiete fortgesetzt. Der Kohlenbergbau hat die Hoffnung, die Rückstände bis Ende Dezember erledigt zu haben, sofern keine unvorhergesehenen Umstände eintreten.
Um die Versorgungsschwierigkeiten zu beheben, hat der Steinkohlenbergbau dringend empfohlen, Eier- und Nußbriketts mit feinem Brechkoks (der ausreichend zur Verfügung steht) zu mischen; das ist ohne wesentliche Schwierigkeiten für den Hausbrand möglich — wenngleich ich zugeben muß, daß die Handhabung einer Ofenheizung mit Briketts natürlich angenehmer ist.
Die Mehrlieferungen an Braunkohlenbriketts betrugen — wiederum in dem genannten Zeitraum von April bis Oktober 1962 — 520 000 t (bei einer Gesamtlieferung von 8,05 Mio t).
Die Ursachen der gegenwärtig noch spürbaren Verknappungserscheinung sind bereits in der Fragestunde am 9. Oktober 1962 dargelegt worden; ich darf deshalb davon absehen, sie im einzelnen nochmals auszuführen.
Sind die Versorgungsschwierigkeiten der Kleinverbraucher mit Hausbrandkohle durch die Stillegung von Zechen der Gelsenkirchener Bergwerks AG und einiger weiterer Zechen im Süden des Ruhrgebiets überwiegend verursacht worden?
Die in den Jahren 1960 und 1961 stillgelegten Zechen der Gelsenkirchener Bergwerks-AG (Prinzregent, Engelsburg und Friedlicher Nachbar) und zwei weitere ebenfalls am Südrande des Ruhrreviers gelegene Zechen („Alter Hellweg" der Heinrich Bergbau AG, „Klosterbusch" der Gewerkschaft Vereinigte Klosterbusch) förderten Eßkohle und Magerkohle, die neben Anthrazit in erster Linie für Hausbrandzwecke (und auch als Kesselkohle) Verwendung finden können. Gerade bei Eßkohle und Eßkohlenbriketts bestanden zu jener Zeit außerordentliche Absatzschwierigkeiten. Auch war der Betrieb dieser Zechen mit hohen Verlusten verbunden. Überwiegend aus diesen Gründen wurden die Zechen stillgelegt, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern. Eßkohle und Eßkohlenbriketts wurden damals besonders deswegen vielfach von den Verbrauchern abgelehnt, weil hochwertigere Hausbrandkohle erhältlich war. Es kann selbstverständlich nicht bestritten werden, daß das heutige Angebot an Eßkohle infolge der damaligen Stillegungen dieser Zechen geringer geworden ist. Unabhängig von der Stillegung aber ist die Anlieferung von Steinkohlenbriketts — wie ich in der Beantwortung des ersten Teils der Anfrage schon dargelegt habe — ganz erheblich angewachsen.
Ich glaube konkret die Frage damit beantworten zu können, daß durch die Stillegungen dieser Zechen die gegenwärtigen Versorgungsschwierigkeiten nicht überwiegend verursacht sind. Der Anteil der Eßkohle an der gesamten Kohlenförderung der Ruhr ist von 3,58 % im Jahre 1959 auf 2,46 % im Jahre 1961 zurückgegangen.
Ist die Stillegung der Zechen der Gelsenkirchener Bergwerks AG und anderer Zechen durch für diesen Zweck bereitgestellte Bundesmittel unterstützt worden?
Die Gelsenkirchener Bergwerks-AG ebenso wie die Heinrich Bergbau AG und die Gewerkschaft Vereinigte Klosterbusch haben ihren damaligen Entschluß, die Anlagen wegen dauernder Unwirtschaftlichkeit stillzulegen, in eigener Entscheidung getroffen. Stillegungsprämien sind ihnen weder in Aussicht gestellt noch gewährt worden. Es ist auch nicht vorgesehen, ihnen solche noch nachträglich zu gewähren. Nach dem Entwurf für das Gesetz über den Rationalisierungsverband sollen vielmehr nur für solche Stillegungen Prämien gezahlt werden, die nach dem 15. Mai 1962 eingeleitet worden sind.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen), (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage VII/1):
Treffen Pressemeldungen zu, daß aus Grünen-Plan-Mitteln für den Bau einer Kegelbahn in Bayern 186 000 DM abgezweigt worden sind?
Den Pressemeldungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Sauerkrauthersteller in Bayern hat 1959 eine Kohlscheune als Lagerraum für Weißkraut mit einem Rauminhalt von rd. 3 800 cbm errichtet. Die Kosten haben sich auf rd. 190 000 DM
2160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962
I belaufen. Hierzu ist ihm aus öffentlichen Mitteln ein Zuschuß von 65 000 DM gewährt worden (davon 2/3 aus Bundesmitteln). Bei der Bauabnahme nach der Fertigstellung haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Später hat der Betriebsinhaber in diese Scheune eine Kegelbahn eingebaut; sie hat einen Rauminhalt von rd. 280 cbm des Lagerraums beansprucht. Gleichzeitig hat der Betriebsinhaber aber auch neue Lagerräume für Weißkohl mit einem Rauminhalt von 1 014 cbm erstellt; für diesen Neubau hat er keine Zuwendung aus öffentlichen Mitteln beantragt, obwohl dieses nach den Richtlinien möglich gewesen wäre. Er war nach seinen Angaben der Meinung, daß er durch diesen Neubau ohne staatliche Hilfe die Zweckentfremdung von 280 cbm für die Kegelbahn weit mehr als ausgeglichen habe. Im Hinblick hierauf hat er die Unterrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterlassen.
Bei einer örtlichen Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof ist dann die teilweise Zweckentfremdung festgestellt worden und hat zu der Rückforderung von 3 100 DM der gewährten Zuwendung geführt. Der Rückforderungsbetrag entspricht dem Anteil der öffentlichen Mittel an den Kosten für den zweckentfremdeten Raumumfang in Höhe von rd. 10 000 DM.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage Ides Abgeordneten Sander (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage VII/2):
Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf das Professoren-Gutachten (Niehaus, Woermann u. a.) betr. Folgen des EWG-Marktes auf die Landwirtschaft zu ziehen?
Gemeinsam mit dem Vizepräsidenten der EWG, Herrn Mansholt, habe ich seinerzeit eine Kommission von Professoren beauftragt, die Auswirkungen einer von der EWG-Kommission vorgeschlagenen Senkung (der Getreidepreise auf die deutsche Landwirtschaft zu untersuchen. Das nunmehr vorliegende Gutachten bestätigt die immer von mir vertretene Auffassung, ,daß eine Senkung der Getreidepreise eine allgemeine Senkung des Agrarpreisniveaus zur Folge haben würde. Weiterhin wurde durch das Gutachten meine Ansicht bestätigt, daß die Auswirkungen einer Getreidepreissenkung auf die wirtschaftliche Lage der westdeutschen Landwirtschaft durch eine infolge der Preissenkung zu erwantende Steigerung der Nachfrage nach tierischen Veredlungserzeugnissen nicht wettgemacht werden kann. Außerdem wird bestätigt, daß durch eine Getreidepreisenkung die Rentabilität in der Veredlungswirtschaft nicht verbessert wind, weil die Preise für Veredlungserzeugnisse sich den geringeren Futtergetreidepreisen entsprechend anpassen werden.
Bei der Tragweite der Agrarpreisfrage, die in ihrer Auswirkung nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial- und gesellschaftspolitisch gesehen werden muß,bedarf es eingehender Erörterungen innerhalb der Bundesregierung, die noch nicht abgeschlossen sind.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/ 698, Frage VIII/2) :
Ist damit zu rechnen, daß diejenigen Kriegerwitwen, die vor Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes wieder eine Ehe eingegangen sind, noch in den Kreis derer einbezogen werden, die nach § 44 Abs. 1 des Gesetzes eine Heiratsabfindung erhalten?
Zum Gegenstand Ihrer Frage habe ich bereits in der Fragestunde der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 15. Juni 1962 eingehend Stellung genommen. Dabei habe ich darauf hingewiesen, daß die Versorgung der Opfer des Krieges bis zum Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes Angelegenheit der Länder war und sich nach den hierzu ergangenen länderrechtlichen oder auch besatzungsrechtlichen Vorschriften richtete. Ich beabsichtige nach wie vor nicht, diesbezüglich eine Änderung des Gesetzes vorzuschlagen. Auf meine ausführliche Antwort in der damaligen Fragestunde nehme ich Bezug.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Frehsee (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage VIII/3) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im „Wegweiser für die Wahlen der Sozialversicherung", 3. Auflage — neubearbeitet von Kurt Doubrawa, Ministerialrat im Bundesarbeitsministerium —, erschienen im Erich-Schmidt-Verlag, Berlin 1962, auf den Seiten J 45 und J 47 zum Inhalt ,des § 21 der Wahlordnung, der sich mit der Ausstellung der Wahlausweise beschäftigt, folgende Feststellungen getroffen werden:
„Selbst die wenigen Experten des Wahlrechts der Sozialversicherung, die ohnehin ähnlich wie die Fachleute für langfristige Wettervoraussage täglich mit dem Schicksal wegen der ihnen zugewiesenen Aufgabe hadern, packt das kalte Grauen, wenn sie sich mit dem § 21 WO beschäftigen müssen. Denn praktisch ist es unmöglich, das von diesem Paragraphen umschriebene Gelände zu beschreiten, ohne bis zum Hals im Morast zu versinken."
„. . anzuerkennen, daß Wahlen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht möglich sind und deshalb für diese eine anderweitige gesetzliche Regelung getroffen werden muß. Das sollte die selbstverständlichste Folge sein."?
Die in Ihrer Anfrage zitierten Ausführungen sind mir bekannt.
Nach § 66 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes ist eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit nicht genehmigungspflichtig. Die gesetzlichen Bestimmungen geben mir keine Möglichkeit, derartige Ausführungen zu kontrollieren. Die von Ihnen zitierte Kommentarstelle halte ich in der Form für ungewöhnlich und billige sie nicht. Die Schwierigkeiten bei der Durchführung der genannten Vorschrift sind mir bekannt. Es wird zur Zeit geprüft, wie sie beseitigt werden können.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2161
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Herrn Ministerialdirektors Gumbel auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Merten (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Fragen IX/1 und IX/2):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den unhaltbaren Zuständen in der Kantine des Bundeswehr-Artilleriebataillons in Kempten zu begegnen?
Wie ist der Stand des Verfahrens gegen den Kantinenwirt in Kempten, das wegen Körperverletzung gegen ihn eingeleitet worden ist?
In Vertretung des Staatssekretärs erlaube ich mir, Ihre Anfragen wie folgt zu beantworten:
Der Pächter der Truppenkantine Artilleriekaserne Kempten, Herr Groß, ist am 29. 10. 1962 von dem Amtsgericht Kempten wegen fortgesetzten Vergehens der gefährlichen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde unter der Bedingung ausgesetzt, daß sich G. in den nächsten 3 Jahren straffrei führt und an die Kriegsgräberfürsorge einen Betrag von 900,— DM zahlt. G. will gegen das Urteil Berufung einlegen. Der Pachtvertrag mit G. ist im Einvernehmen mit der beteiligten. Truppe gekündigt. Der neue Pächter wird die Kantine ab 1. Januar 1963 übernehmen. Damit werden in der Truppenkantine 'der Artilleriekaserne Kempten wieder normale Verhältnisse hergestellt sein.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Herrn Ministerialdirektors Gumbel auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage IX/3) :
Welchen Einfluß haben die Innenminister der Länder auf die Besetzung von Planstellen für Standortkommandanten in den Wehrbereichen?
In Vertretung des Staatssekretärs erlaube ich mir, Ihre Anfrage wie folgt zu beantworten:
Die Länder-Innenminister haben auf die Besetzung der Planstellen für Standortkommandanten keinen Einfluß.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Supf (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage X/3) :
Welche Gründe liegen dafür vor, daß die neuerrichtete Pluglinie der Deutschen Lufthansa nach Johannesburg in Nairobi (Kenia) nur zur technischen Zwischenlandung zugelassen ist, ohne daß Passagiere diese Landemöglichkeit benutzen können?
Für die Erteilung von Luftverkehrsrechten in den Gebieten Kenia, Tanganjika und Uganda ist die East African Common Services Organization
(EACSO) zuständig. Am 17. Februar 1962, also etwa ein Vierteljahr vor der (beabsichtigten Einrichtung der Lufthansa-Linie nach Südafrika, hat die Bundesregierung bei der EACSO die ,Gewährung von kommerziellen Rechten für Landungen in Nairobi beantragt. Trotz ständigen Drängens zögerte die EACSO ihre Antwort immer wieder hinaus, um schließlich fünf Monate nach .Eingang des deutschen Antrages am 20. Juli 1962 die Gewährung von kommerziellen Rechten in Nairobi abzulehnen. In Aussicht gestellt wurden solche Rechte nur für Daressalam unid Entebbe. Dieser Vorschlag war nicht annehmbar, da Marktuntersuchungen ergeben hatten, daß in Daressalam bzw. Entebbe nur ein Bruchteil des Verkehrsaufkommens von Nairobi erwartet werden kann.. Als Kompromiß wurde deutscherseits die Bereitschaft der Lufthansa mitgeteilt, bei einem zweimaligen Anflug von Nairobi auf einem dieser Flüge auch Daressalam zu bedienen. Aber auch dieses Entgegenkommen blieb ohne Wirkung. Die EACSO lehnte am 1. September 1962 wiederum jegliche kommerziellen Landerechte in Nairobi ab. Es wurde (behauptet, daß dem nationalen Unternehmen East African Airways bei einem Anflug von Nairobi durch die Lufthansa ein Verlust von mehreren 100 000 Pfund jährlich entstehen werde.
Die Lufthansa hat sich daraufhin entschlossen, den Verkehr mit Johannesburg via Ostafrika zum Jahresende einzustellen. Statt dessen soll die bisher in Lagos (Nigeria) endende Westafrika-Fluglinie nach Johannesburg verlängert werden; über die hierfür erforderlichen Verkehrsrechte wird ab 6. dieses Monats in Pretoria verhandelt. An Nigeria wurde ein entsprechender Antrag Anfang Oktober gestellt.
Das deutsche Interesse an Verkehrsrechten für Nairobi besteht dabei unverändert fort. Gegebenenfalls würde die Lufthansa diesen wichtigen Hafen als End- oder Zwischenlandepunkt wieder in ihren afrikanischen Fluglinienverkehr einbeziehen. Daher sind Besprechungen zwischen der Lufthansa und den Eeast African Airways zur ,Klärung künftiger Möglichkeiten vorgesehen.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Supf (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage X/4) :
Ist die Bundesregierung damit einverstanden, daß die Deutsche Bundesbahn, entgegen dem Willen des Gesetzgebers, das Personenbeförderungsgesetz dazu benutzt, dem privaten Omnibusgewerbe die Konzessionen für den Arbeiterberufsverkehr abzunehmen, obgleich nach Angaben der Bundesbahn der Arbeiterberufsverkehr defizitär ist?
Nach dem Personenbeförderungsgesetz kann die Deutsche Bundesbahn in einem vorgeschriebenen Anhörverfahren Einwendungen gegen die Einrichtung eines Arbeiterberufsverkehrs erheben, wenn sie glaubt, daß ihre Rechte verletzt werden. Die Entscheidung über die Erteilung von Genehmigungen für den Arbeiterberufsverkehr und damit auch über die Einwendungen der Deutschen Bundesbahn
2162 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962
liegt bei den Genehmigungsbehörden der Länder. Die Bundesbahn hat also nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht die Möglichkeit, dem privaten Gewerbe Konzessionen abzunehmen, es sei denn, daß das Gesetz die Übernahme von Konzessionen auf die Bundesbahn rechtfertigt. Übrigens ist der Arbeiterberufsverkehr, den die Deutsche Bundesbahn auf der Straße durchführt, nicht defizitär, sondern gewinnbringend.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Roesch (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage XI) :
Ist dem Bundespostministerium bekannt, daß es in der wirtschaftlich aufstrebenden Gemeinde Neustadt über Waiblingen (3500 Einwohner) trotz mehrfacher Anträge nicht einmal eine Öffentliche Fernsprechstelle gibt, so daß bei akuten Krankheitsfällen und Unfällen keine Möglichkeit besteht, über eine Öffentliche Fernsprechstelle einen Arzt herbeizurufen, und daß in derselben Gemeinde in den letzten Jahren 62 gestellte Anträge auf Errichtung privater Fernsprechanschlüsse unerledigt blieben?
Die Aufstellung eines öffentlichen Münzfernsprechers in Neustadt über Waiblingen ist zur Zeit deshalb nicht möglich, weil alle Kabeladern belegt sind. Jedoch wird die nächste freiwerdende Leitung für den bereits vorgesehenen öffentlichen Münzfernsprecher verwendet werden. Eine seit langem geplante bessere fernmeldetechnische Versorgung der Gemeinde Neustadt wird bereits im Jahre 1963 durchgeführt werden.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Erte (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/498, Fragen XII/1 und XII/2) :
Liegen seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes Erfahrungen vor, inwieweit die Übertragung der Planungshoheit auf sämtliche Gemeinden sich bewährt hat oder ob es zu Schwierigkeiten gekommen ist?
Die bisherigen Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geben keine Anhaltspunkte dafür, daß sich die Planungshoheit der Gemeinden etwa nicht bewährt hätte.
Sind die Gemeinden überhaupt in der Lage, die ihnen durch das Bundesbaugesetz übertragene Planungshoheit sachlich und fachlich zu bewältigen?
Ja, es ist richtig, daß kleine Gemeinden vielfach nicht in der Lage sind, die Ausarbeitung der Bauleitpläne selbst vorzunehmen, da ihnen hierfür der notwendige Verwaltungsapparat fehlt. Dies war dem Gesetzgeber bekannt. Er hat deshalb in § 2 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Stellen zu bestimmen, die verpflichtet sind, auf Antrag der Gemeinden Bauleitpläne auszuarbeiten. Verschiedene Länder haben auf Grund dieser Ermächtigung die Landkreise als derartige Stellen bestimmt. In anderen Ländern bestehen Ortsplanungsstellen bei den höheren Verwaltungsbehörden, die die Gemeinden 'beraten oder für sie die Pläne ausarbeiten. Im übrigen ist selbstverständlich das Recht der Gemeinden unberührt geblieben, andere fachlich geeignete Personen z. B. freiberuflich tätige Planer mit der technischen Ausarbeitung der Pläne zu beauftragen.
Ich habe dagegen keine Zweifel, daß die Gemeindevertretungen im Rahmen der Selbstverwaltung befähigt sind, die Bauleitpläne zu beschließen und damit die politische Entscheidung über die künftige Entwicklung ihres Gemeindegebietes zu treffen.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Balke auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Frage XIII) :
Warum sind die Vierteljahresberichte des Bundesministeriums für Atomkernenergie über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" für die Zeit vom 1. April 1961 bis Ende 1961 trotz Ankündigung im Bulletin der Bundesregierung vom 27. April 1962 erst Ende Juli und Ende September 1962 veröffentlicht worden, und warum ist für das Jahr 1962 bisher überhaupt noch kein solcher Bericht erschienen?
Im Bulletin der Bundesregierung vom 27. 4. 1962 wurde darauf hingewiesen, daß die noch ausstehenden Vierteljahresberichte „in Kürze" erscheinen werden. Zu dieser Zeit befand sich der Bericht für das zweite und dritte Quartal 1961 im Druck, das Manuskript des Berichts für das vierte Quartal 1961 wurde noch bearbeitet. Die Herausgabe dieser Vierteljahresberichte verzögerte sich durch technische und personelle Schwierigkeiten. Die Meßwerte, die in den Berichten veröffentlicht werden, gehen meinem Hause von den amtlichen Meßstellen des Bundes und der Länder sowie von privaten Meßstellen zu. Die Bearbeitung dieser Meßergebnisse in einer für die Veröffentlichung geeigneten Form beansprucht viel Zeit, weil meinem Hause dafür zu wenig Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Ferner sind die von den Druckereien benötigten Fertigungsfristen sehr lang, insbesondere auch deshalb, weil es sich bei den Vierteljahresberichten fast ausschließlich um ein drucktechnisch schwieriges Tabellenwerk handelt. Die Vierteljahresberichte haben vor allen Dingen dokumentarischen Wert. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle radiologische Lage erfolgt regelmäßig durch die „Atominformationen", die von meinem Hause wöchentlich herausgegeben werden.
Die Vierteljahresberichte für das erste und zweite Quartal 1962 befinden sich derzeit im Druck. Um die Herausgabe zu beschleunigen, wurden zwei Druckereien mit der Fertigstellung beauftragt.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2163
Anlage 18
Schriftliche Antwort
der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/698, Fragen XIV/1 und XIV/2) :
Gemäß GGO II § 10 gebe ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft folgende Antworten:
Warum werden die im Einzelplan 36 Kap. 36 05 vorgesehenen Mittel zur Schaffung von Anlagen der Wasserwirtschaft, obwohl mehrere vorbearbeitete Anträge vorliegen, nicht im Sinne ihrer Bereitstellung ausgegeben?
Bis zur bundesgesetzlichen Regelung der Finanzierung der Notstandsmaßnahmen werden Mittel aus Einzelplan 36 Kapitel 36 05 nur für solche Vorhaben der Wasserwirtschaft ausgegeben, die dazu dienen, technische Notstandsmaßnahmen zu erproben und Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln.
Trifft es zu, daß, bevor das Bundesgesundheitsministerium über die im Einzelplan 36 Kap. 36 05 vorgesehenen Mittel zur Schaffung von Anlagen der Wasserwirtschaft verfügen kann, jede einzelne Maßnahme mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen und für Wirtschaft abgestimmt werden muß und daß Titelverwalter für diese Gelder nicht das Bundesgesundheitsministerium, sondern das Bundeswirtschaftsministerium ist?
Es besteht ein Beschluß des Bundesverteidigungsrates, wonach die Entscheidung über jede einzelne Notstandsmaßnahme auf dem Gebiet der Wirtschaft zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmt werden muß. Zu diesen Ressorts gehören neben dem Bundesministerium für Gesundheitswesen und dem Bundesministerium für Wirtschaft das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesschatzministerium, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung. Dieser Beschluß gilt auch für die Wasserwirtschaft. Titelverwalter für die im Einzelplan 36 — Kapitel 36 05 - ausgebrachten Mittel ist nach dem Bundeshaushaltsplan der Bundesminister für Wirtschaft.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bading (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage II) :
Warum lehnt die Bundesregierung die Einfuhr von Rotkleesaat aus Rumänien ab, obwohl dieses Saatgut von deutschen staatlichen Versuchsstationen für gut befunden wurde und winterhartes Saatgut weder aus deutscher Ernte zur Verfügung steht noch aus anderen Ländern in ausreichendem Umfang eingeführt warden kann?
Die Einfuhr von Rotkleesaatgut aus Rumänien muß innerhalb des Gesamtkomplexes der Saatguteinfuhr aus Ostblockländern gesehen werden. Diese richtet sich nach dem Bedarf, also den Versorgungsmöglichkeiten aus eigener Ernte und liberalisierten Einfuhren gleichartigen Saatguts aus westlichen Ländern. Die Ausschreibungen für Einfuhren aus Ostblockländern werden — solange ausreichende Lieferungsmöglichkeiten bestehen — auf amtlich
zertifiziertes Sortensaatgut beschränkt, zumal die Landwirtschaft schon mehrfach durch Einfuhren ungeeigneter Herkünfte schwer geschädigt wurde.
Die Unterlagen der Außenhandelsstelle ergeben, daß der normale Importbedarf an Rotkleesaatgut gedeckt werden kann, wobei der Anteil aus südöstlichen Ländern besonders berücksichtigt wurde. Die dem Vernehmen nach gute Rotkleeernte in Süddeutschland verringert den Importbedarf aus dem Ostblock ebenso wie neue Angebote aus Oberösterreich. Bezeichnend für die ausreichende Versorgung ist die Tatsache, daß der Rotkleemarkt zur Zeit stagniert.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
'des Herrn Bundesministers Blank auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Fragen III/1 und 111/2):
Die Frage
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung dahin zu wirken, daß bezüglich der Abgrenzung von Arbeitsamtsbezirken das Benehmen mit den beteiligten obersten Landesbehörden gemäß § 2 Abs. 2 AVAVG im Sinne des Gesetzgebers nicht nur formell, sondern so verstanden wird, daß die Stellungnahmen der obersten Landesbehörden ernsthaft gewürdigt und nach Möglichkeit berücksichtigt werden?
beantworte ich wie folgt:
Nach § 34 AVAVG erstreckt sich die Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über die Bundesanstalt nur darauf, daß Gesetz und Satzung beachtet werden. Gegen einen Beschluß des Verwaltungsrates der Bundesanstalt kann ich daher nur einschreiten, wenn er Gesetz oder Satzung verletzt.
Schon bei früheren Gelegenheiten habe ich darauf hingewiesen, daß für die Abgrenzung der Arbeitsamtsbezirke nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 AVAVG ausschließlich der Verwaltungsrat der Bundesanstalt zuständig ist; er hat vorher das Benehmen mit den beteiligten obersten Landesbehörden herbeizuführen, d. h. ihre Stellungnahme einzuholen. Daß die Anhörung der obersten Landesbehörde in irgendeinem Falle unterblieben sei, ist nicht behauptet worden. Die Stellungnahme der obersten Landesbehörde ist auch in jedem Falle den Mitgliedern des Verwaltungsrates vor der Beschlußfassung zur Kenntnis gebracht und — wie die Sitzungsniederschriften ausweisen — im Verwaltungsrat eingehend erörtert worden. Damit ist dem Gesetz Genüge getan. Ich habe daher keinen Grund, dem Verwaltungsrat vorzuwerfen, er habe gegen das Gesetz oder die Satzung verstoßen.
Ob die Entscheidung, die der Verwaltungsrat in der Sache trifft, den Bedenken, die von der obersten Landesbehörde gegen einen Abgrenzungsvorschlag geltend gemacht worden sind, Rechnung trägt, bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder überlassen. Diese sind bei Ausübung ihres Amtes keinerlei Weisungen unterwor-
2164 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung.. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962
fen; § 17 AVAVG schreibt ausdrücklich vor, daß Mitglieder der Organe in der Ausübung ihres Amtes nicht beschränkt werden dürfen. Wenn ich daher versuchen wollte, auf die Stimmabgabe der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder Einfluß zu nehmen, indem ich den Verwaltungsrat aufforderte, die Stellungnahme der obersten Landesbehörden „ernsthaft zu würdigen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen", würde ich damit selbst gegen das Gesetz verstoßen.
Ich muß daher diese Frage verneinen. Die Frage
ist die Bundesregierung bereit, .die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung darauf aufmerksam zu machen, daß § 2 Abs. 2 AVAVG so anzuwenden ist, daß die Zusammenlegung von Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern ohne gewissenhafte Berücksichtigung wirtschaftlicher Zus ammenhänge gegen das Gesetz verstößt und dann dienstaufsichtlich zu beanstanden wäre?
beantworte ich wie folgt:
Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt hat bei der Beratung über Abgrenzungsvorschläge stets auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge erörtert. Ich habe deshalb keinen Anlaß, ihn auf die Vorschrift des § 2 Abs. 2 AVAVG besonders hinzuweisen und ihm sogar eine Beanstandung seiner Entscheidung anzudrohen für den Fall, daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge nicht gewissenhaft berücksichtigt werden. Ein solches Vorgehen würde mir mit Recht den Vorwurf einbringen, ich versuchte die Entscheidung des Verwaltungsrates in der Sache unzuläsligerweise zu beeinflussen.
1 Ich muß also auch diese Frage mit „Nein" beantworten.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage IV/1) :
Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, auf der Strecke Stuttgart —Zürich das nach 1945 ,abmontierte zweite Gleis alsbald wieder einzubauen?
Die Frage nach dem Wiedereinbau des nach 1945 abmontierten zweiten Gleises im Abschnitt Horb—Tuttlingen der Bundesbahnstrecke Stuttgart–Zürich war schon wiederholt Gegenstand von Eingaben und Denkschriften.
Nach wie vor wird ein Wiedereinbau des zweiten Gleises von der Deutschen Bundesbahn nicht vorgesehen, denn dies ist aus Gründen der betrieblichen Belastung dieser nur zu 70 % eingleisig ausgenutzten Strecke nicht nötig. Der Aufwand für den Wiedereinbau des zweiten Gleises ist daher nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Da die Deutsche Bundesbahn lt. Gesetz ihren Betrieb wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen hat, kann auch die Bundesregierung sie zu der gewünschten Maßnahme nicht veranlassen.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage IV/2) :
ist die Deutsche Bundesbahn bereit, die Strecke Stuttgart—Zürich zu elektrifizieren, zum mindestens die Strecke Schaffhausen—Singen, um eine Beschleunigung des Zugverkehrs zu erreichen?
Der Umfang des zunächst zu elektrifizierenden Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn liegt im wesentlichen fest. Danach ist auf der Strecke Stuttgart—Zürich der Abschnitt Böblingen—Singen-Schaffhausen vorläufig nicht für eine Umstellung vorgesehen.
Die Bundesbahndirektionen Stuttgart und Karlsruhe untersuchen z. Z., unter welchen Finanzierungsbedingungen gewisse bisher zurückgestellte Strekken für die Elektrifizierung vorgesehen werden können. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird auch der Deutschen Bundesbahn ermöglichen, über die Art der Betriebsführung auf der Strecke Stuttgart—Zürich endgültig zu entscheiden. Die Elektrifizierung des Abschnittes Singen—Schaffhausen bringt keine Verbesserungen im Reisezugdienst zwischen Stuttgart und Zürich, da in Singen die Züge ohnehin umgespannt werden müssen, weil sie jeweils in Gegenrichtung weiterfahren.
Der Aufenthalt in Schaffhausen wird von den Schweizerischen Bundesbahnen benötigt, um Wagen für den Verkehr innerhalb der Schweiz zu- und abzusetzen.
Ein Durchlauf der Schweizer E-Lok kann daher auf der etwa 20 km langen Strecke keinen Zeitgewinn bringen.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage V11):
Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundespost zu veranlassen, den Verteilerdienst für Drucksachen und Warenproben so zu beschleunigen, daß diese Sendungen den Empfänger spätestens drei Tage nach dem Einlieferungsdatum erreichen und damit unvorherberechenbare Versendungszeiten bis zu 14 Tagen ausgeschlossen werden?
Verzögerungen bei der Beförderung von Drucksachen und Warenproben können dann auftreten, wenn plötzlich und unvorhersehbar größere Mengen Drucksachen eingeliefert werden. Ich habe jedoch organisatorische Maßnahmen getroffen, nach deren Durchführung bereits im nächsten Halbjahr eine allgemeine Verbesserung der Laufzeiten von Drucksachen zu erwarten ist. Voraussetzung ist hierbei aber auch, daß in der Aufschrift die neue Postleitzahl angegeben ist.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1962 2165
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 47. Sitzung vom 9. November 1962, Drucksache IV/709, Frage V/2) :
Ist die Bundesregierung bereit, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Mißstände bei der Postzustellung durch Hausbriefkästen radikal abzustellen — z. B. durch Bereitstellung größerer Hausbriefkästen, Aufklärung und Überwachung des Personals, bessere Zeiteinteilung für die Zusteller, damit sie für die Hausbriefkästen ungeeignete Sendungen in den Wohnungen abgeben können?
Bevölkerungsumfragen haben ergeben, daß die Einrichtung der Hausbriefkästen von den Postkunden allgemein anerkannt wird. Nur deshalb konnte es in wenigen Jahren auf freiwilliger Basis gelingen, alle Städte mit über 20 000 Einwohnern im Durchschnitt zu etwa 90 v. H. mit Hausbriefkästen auszurüsten. Ein Mangel liegt auch nicht in der Größe der bereitgestellten Hausbriefkästen, da Hausbriefkästen in verschiedener Größe verwendet werden können. Darüber hinaus habe ich angeordnet, daß besonders große Sendungen, die erfahrungsgemäß nur sehr selten vorkommen, in keinem Fall über Hausbriefkästen, sondern dem Empfänger in der Wohnung zugestellt werden. Diese Mehrleistungen der Zusteller werden bei der Größeneinteilung der einzelnen Zustellbezirke auch berücksichtigt. Im übrigen wird das Personal der Deutschen Bundespost — soweit es die angespannte Personallage zuläßt — laufend über seine Dienstobliegenheiten unterrichtet und bei seiner Tätigkeit überwacht.