Rede:
ID0404401000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Ich: 1
    2. erteile: 1
    3. das: 1
    4. Wort: 1
    5. der: 1
    6. Frau: 1
    7. Bundesministerin: 1
    8. Dr.: 1
    9. Schwarzhaupt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1962 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/540) — Erste Beratung — Schütz (CDU/CSU) 1923 B Kurlbaum (SPD) 1924 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (SPD) (Drucksache IV/563) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem. Antrag betr. Bundeshilfe bei Mißbildungen durch Arzneimittel (SPD) (Drucksache IV/630) Frau Dr. Hubert (SPD) 1928 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1930 D 4939 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 1932 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) 1936 A, 1938 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 1938 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Hilbert, Leicht, Dr. Hauser u. Gen.) (Drucksache IV/553) — Erste Beratung — 1940 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, PUP, SPD) (Drucksache 1V/559 [neu]) — Erste Beratung — 1940 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Abg. Seidl [München], Bauer [Wasserburg], Bauknecht, Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/561) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1940 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/570) — Erste Beratung — . . . 1941 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/571) — Erste Beratung — 1941 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache IV/573) — Erste Beratung — 1941 B Entwurf eines Gesetzes zu dem. Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) — Erste Beratung — 1941 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksache IV/595) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1941 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Gewährung von Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft usw. (Drucksache IV/596) — Erste Beratung — 1941 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe (Drucksache IV/615) — Erste Beratung — 1941 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes (Drucksache IV/624) — Erste Beratung -- 1941 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1960 (Drucksache IV/441) 1942 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Hutier-Kaserne in Darmstadt (Drucksache IV/620) 1942 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehern. Flugplatzes Loddenheide (Drucksache IV/621) 1942 A Antrag des Bundesminister der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Fahrtruppenschule in Hannover (Drucksache IV/622) . . . . . . . . 1942 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Schack-Kaserne in Hannover (Drucksache IV/626) 1942 B Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebes der Verwertungsstelle der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin für die Geschäftsjahre 1958/59 und 1959/60 (Drucksache IV/627) 1942 B Antrag betr. Beseitigung von Abfallstoffen ,(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/587) 1942 C Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksache IV/658) 1942 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung Nr.... zur Durchführung periodischer Lohnerhebungen im verarbeitenden Gewerbe (Drucksachen IV/636, IV/657) . 1942 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Grenzarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft und einer Verordnung über die ersten Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit der Saisonarbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (Drucksachen IV/511, IV/667) 1943 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens gegen den Abg. Höhne (Druckasche IV/669) Dürr (FDP) 1943 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG a) für eine Richtlinie über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit bei landwirtschaftlichen Betrieben, die seit mehr als zwei Jahren verlassen sind oder brachliegen, b) für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit in der Landwirtschaft für Angehörige eines Mitgliedstaates, die als Landarbeiter zwei Jahre ohne Unterbrechung in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben (Drucksachen IV/598, IV/670, zu IV/670) 1944 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/659, IV/681) 1944 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Vergeltungszölle) (Drucksachen IV/608, IV/682) 1:944 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste, Zweite Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und die Zweite Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Drucksachen IV/606, IV/678) 1944 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission betr. Regelung gesundheitspolizeilicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch (Drucksachen IV/635, IV/688) 1944 D Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die. Ausschüsse (Umdruck 143) . . . 1944 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 21. Dezember 1959 (Drucksachen IV/449, IV/677) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1945 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen — 2. Halbjahr 1962) (Drucksachen IV/614, IV/679) 1945 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (GATT-Zugeständnisse — EWG: USA) (Drucksachen IV/613, IV/680) . . . . 1945 C Nächste Sitzung 1945 D Anlagen 1947 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 1923 44. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Aschoff 26. 10. Dr. Atzenroth 26. 10. Auge 19. 11. Dr. Barzel 6. 11. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Frau Berger-Heise 6. 11. Bergmann 26. 10. Berkhan 26. 10. Birkelbach 26. 10. Blachstein 6. 11. Blöcker 26. 10. Frau Blohm 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Börner 26. 10. Frau Brauksiepe 26. 10. Brese 26. 10. Brück 26. 10. Dr. Bucher 6. 11. Burckardt 26. 10. Corterier 26. 10. Cramer 26. 10. Dr. (Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Dr. Dollinger 26. 10. Frau Dr. Elsner 26. 10. Engelbrecht-Greve 26. 10. Etzel 26. 10. Figgen 26. 10. Franke 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 6. 11. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Dr. Hesberg 26. 10. Hörnemann (Gescher) 26. 10. Hübner 26. 10. Dr. Huys 26. 10. Kalbitzer 6. 11. Frau Klee 26. 10. Dr. Klein (Berlin) 26. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kopf 6. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kraus 26. 10. Kriedemann 26. 10. Kubitza 26. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kühn (Hildesheim) 26. 10. Kühn (Köln) 6. 11. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 10. Lermer 26. 10. Lohmar 26. 10. Dr. Löhr 26. 10. Majonica 6. 11. Dr. Mälzig 26. 10. Mauk 26. 10. Memmel 6. 11. Michels 26. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 26. 10. Müller (Nordenhamm) 26. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Murr 26. 10. Oetzel 31. 10. Ollenhauer 26. 10. Porten 26. 10. Frau Dr. Probst 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 26. 10. Frau Dr. Rehling 26. 10. Ritzel 2. 11. Sander 26. 10. Dr. Schäfer 26. 10. Schmücker 26. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26. 10. Schultz 26. 10. Seibert 26. 10. Seuffert 26. 10. Storch 26. 10. Strohmayr 26. 10. Struve 26. 10. Dr. Süsterhenn 26. 10. Varelmann 26. 10. Verhoeven 26. 10. Wacher 6. 11. Wächter 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Walter 26. 10. Wehking 3. 11. Weinzierl 26. 10. Werner 27. 10. Wischnewski 26. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. 1948 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1962 Anlage 2 Umdruck 143 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betr. Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes — Drucksache IV/543 — an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen betr. intereuropäische Naturparks — Drucksache IV/586 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten Bonn, den 10. Oktober 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr richtig, Herr Kollege, weil wir glücklich waren, daß überhaupt eine Regelung getroffen wurde, und ich habe ja vorhin schon ausgeführt, daß es ein Fortschritt in gesundheitspolitischer Hinsicht auf einem Gebiete ist, das bisher völlig ungeregelt war. Aber wir haben immer darauf hingewiesen, daß wir große Bedenken bezüglich der Art der Rezeptpflicht hatten.
    Wir legen Ihnen also diesen Gesetzentwurf vor, der die Einbeziehung von Arzneimittel in die Rezeptpflicht betrifft, die Stoffe von bisher nicht bekannter Wirksamkeit oder neue Zusammensetzungen enthalten. Wir behalten uns dabei vor, im Ausschuß auch noch auf weitere — in unserem alten Entwurf enthaltene — Vorschläge zurückzukommen. Wir werden z. B. sicherlich den Vorschlag aufgreifen, daß der Arzt seine Erfahrungen mit einem neuen Arzneimittel an eine zentrale Stelle weiterleitet. Es kann im Ausschuß darüber diskutiert werden, ob diese Erfahrungen — wie wir seinerzeit vorgesehen haben — über das zuständige Gesundheitsamt an das Bundesgesundheitsamt oder — wie kürzlich vorgeschlagen wurde — an die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft weitergeleitet werden sollen. Hätte eine solche Möglichkeit bestanden, wäre Contergan sicher weit früher aus dem Verkehr gezogen oder mindestens der Rezeptpflicht unterstellt worden; denn schon ehe Professor Lenz seine Erfahrungen der Öffentlichkeit unterbreitete, hat es verschiedene Einzelbeobachtungen gegeben, die zu Bedenken Anlaß gaben, aber als Einzelbeobachtungen doch nicht entsprechend gewertet worden waren.
    Nun hat auch die Bundesregierung anscheinend den Eindruck, daß das jetzige Arzneimittelgesetz nicht voll genügt. Ich möchte daran erinnern, daß wir seinerzeit bei der Frage der Registrierung von Arzneimitteln darauf hingewiesen haben, daß es nicht genügen könne, nur einen „Bericht" über „Art und. Umfang der vorgenommen Versuche" vorzulegen. Heute möchte auch die Bundesregierung entsprechend dem Entwurf, der bereits dem Bundesrat vorgelegen hat, verlangen, daß nachgewiesen wird, ob Stoffe mit nicht allgemein bekannter Wirksamkeit nach wissenschaftlich anerkannten Methoden geprüft worden sind. Ich kann mir nicht recht vorstellen, wie dieser Nachweis anders erfolgen soll als durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Protokolle, wie wir das seinerzeit verlangt haben. Bei der weittragenden Bedeutung, die genetische Schäden haben, begrüßen wir es natürlich, wenn der Nachweis von Prüfungen auf Nebenwirkungen in genetischer Hinsicht zwingend gemacht wird, obgleich unserer Ansicht nach die Möglichkeit, einen solchen Nachweis zu fordern, auch schon im Rahmen des jetzigen Gesetzes für die Bundesregierung gegeben gewesen wäre. Es erscheint uns allerdings fragwürdig, ob man hier bestimmte Vorschriften über die Methoden machen soll, wie es in dem Entwurf der Regierung vorgesehen zu sein scheint, nämlich bestimmte Gruppen von Tieren über einen bestimm-



    Frau Dr. Hubert
    ten Zeitraum zu testen; denn die Wissenschaft ist ständig im Fortschreiten. Außerdem wissen wir sehr genau — und gerade beim Contergan hat es sich auch erwiesen —, daß negative Versuchsreihen bei Tieren keineswegs schon eine Sicherheit für die Unschädlichkeit beim Menschen geben. Die amerikanische Ärztin ist seinerzeit gerade dadurch besonders aufmerksam geworden, weil die Schlafwirkung, die Contergan beim Menschen hatte, bei Tieren nicht vorhanden war.
    Wir fürchten, daß man dadurch die Verantwortung verschieben könnte. Denn wir sind doch alle der Meinung — ich glaube, hierin besteht Übereinstimmung —, daß die Verantwortung für die einwandfreie Beschaffenheit eines Arzneimittels und dafür, daß es keinerlei Nebenwirkungen hat, die über das angemeldete Maß hinausgehen, eindeutig bei der Industrie bleiben soll.

    (Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)

    Nun möchte ich allerdings meinem Befremden Ausdruck geben, daß uns die Bundesregierung noch immer kein Gesetz über die Werbung bei Arzneimitteln vorgelegt hat. Gerade hier klafft eine große Lücke zum Schutz der Gesundheit. Es ist ein Referentenentwurf ausgearbeitet worden. Er hat dann den Verbänden vorgelegen. Seitdem, kann man nur sagen, ist Schweigen im Walde. Ich weiß nicht: ist die Bundesregierung oder das Ministerium durch gewisse Einsprüche so erschreckt oder so verschüchtert, daß nun so ganz mit diesem Entwurf zurückgehalten wird? Ich hatte eigentlich erwartet — und wir alle hatten es erwartet —, daß dieser Gesetzentwurf angesichts der Contergan-Fälle diesem Hohen Hause vordringlich und sofort vorgelegt werden würde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe in diesem Zusammenhang noch eine Frage an die Bundesregierung. Thalidomid ist ja nicht nur im Contergan enthalten. Ich habe von unserer Bundesregierung eine Warnung — aber vielleicht ist sie mir entgangen — auch vor allen anderen Arzneimitteln vermißt, die Thalidomid enthalten.
    Die Amerikaner haben eine große Liste von 49 solcher Arzneimittel veröffentlicht. Ich selbst habe nur bei zweien — ich hatte nicht die Möglichkeit, alle 49 durchzuprüfen —, beim Aglosediv und beim Sanodormin, gefunden, daß sie in unserer roten Liste aufgeführt sind und somit anscheinend auch in der Bundesrepublik im Verkehr waren.
    Meine Damen und Herren, die Heilkunde ist immer mit einem gewissen Risiko belastet. Ohne Inkaufnahme dieses Risikos gäbe es in der Medizin keine Fortschritte. Dieses Risiko aber gehört in die Hand des Arztes. Er muß abwägen, er muß das Risiko in die rechte Beziehung zur Schwere einer Krankheit oder eines Leidens setzen.
    In Ihrem Gespräch im Hessischen Rundfunk, Frau Dr. Schwarzhaupt, haben Sie ausgeführt, Sie wollten die Verantwortung für das Verschreiben nicht zu sehr auf den Arzt verlagern. Nun, solche Verantwortung trägt der Arzt täglich. Das ist nun einmal seine Aufgabe, das ist sein Beruf und seine Pflicht.
    Man kann die Beurteilung des Risikos der Nebenwirkungen aber nicht auf den Verbraucher verlagern. Er muß voraussetzen können — und ich meine, er hat einen Anspruch darauf —, daß bei Arzneimitteln, die er jederzeit auch ohne Rezept kaufen kann, schädliche Nebenwirkungen irgendwelcher ernsteren Art nicht zu befürchten sind.
    Wir wissen alle, daß es Krankheitsfolgen gibt, die in ihren Auswirkungen für den einzelnen oft ebenso schwer sind wie jetzt etwa die Folgen des Contergans. Aber hier bei der Tragödie mit dem Contergan liegt eine moralische Verantwortung — nicht eine juristische — von Regierung und auch von uns als Gesetzgeber deshalb vor, weil sich Menschen in voller Ahnungslosigkeit und Harmlosigkeit — sie konnten das nicht wissen, und man kann von ihnen auch nicht verlangen, daß sie es wissen — eines Mittels für verhältnismäßig geringfügige Beschwerden bedient haben, das dann so schreckliche Nebenwirkungen gehabt hat. Das ist ein Versäumnis der Regierung, hier besteht hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung eine bedenkliche Lücke. Es wird unsere Aufgabe sein, durch gesetzliche Maßnahmen dafür zu sorgen, daß in Zukunft Schäden solchen Ausmaßes — im Einzelfall wird man sie nicht vermeiden können — durch Arzneimittel sich nicht wiederholen können.
    Ich betantrage, unseren Antrag idem Auschuß für Gesundheitswesen zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile das Wort der Frau Bundesministerin Dr. Schwarzhaupt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion kommt insofern meinen eigenen Wünschen entgegen, als ich selber es für wünschenswert und erforderlich halte, daß wir in der ruhigen und sachlichen Atmosphäre des Gesundheitsausschusses mit allem Ernst darüber beraten, was von seiten des Bundes in bezug auf eines der schrecklichsten Ereignisse der letzten Jahre — das erschreckende Ansteigen der Geburt von Kindern mit schweren Gliedmaßenfehlbildungen — geschehen kann.
    Der erste Antrag, der eine Änderung des Arzneimittelgesetzes vorsieht, greift einen Punkt heraus, über den wir im Gesundheitsministerium — auch in Beratungen mit den Ländern und den sonst Beteiligten —, eigentlich seit dieses Ministerium existiert, immer wieder beraten haben. Am 14. November 1961 wurde das Ministerium gegründet, und ich trat meinen Dienst an. Am 18. November, also vier Tage danach, gab Professor Lenz das Ergebnis seiner Untersuchungen bekannt. So hat uns die furchtbar schwere Last der Verantwortung für dieses ganze Problem, der Gedanke an den Schmerz und die furchtbaren Sorgen der Eltern begleitet, seit wir unsere Arbeit im Ministerium aufgenommen haben.
    Es steht nun die Frage zur Diskussion, was vom Arzneimittelwesen her geschehen kann, um Ähnliches zu verhindern oder um die Gefahren in einem



    Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
    früheren Stadium aufzudecken. Hierzu können eine Reihe von Überlegungen angestellt werden. Es sind hier mehrere Fragen zu prüfen: einmal die einer Änderung der Bestimmungen über die Rezeptpflicht. Dann muß man sich überlegen, ob man nicht eine Stufe früher, nämlich bei der Prüfung und Zulassung von Arzneimitteln, einsetzen muß. Schließlich muß geprüft werden, ob man nicht Wege zur rechtzeitigen Übermittlung von Beobachtungen über ein plötzliches Ansteigen bestimmter Krankheiten finden kann, damit die Ursachenforschung in einem frühen Stadium in den Stand gesetzt werden kann, die Ursachen aufzudecken. Über diese drei Probleme — Rezeptpflicht, Arzneimittelprüfung und -zulassung und die Meldung — will ich etwas sagen.
    Zunächst zur Frage der Rezeptpflicht! Ich bin durchaus dafür, daß diese Frage im Ausschuß erörtert wird. Ich bin dankbar für die Anregung, so zu verfahren. Ich möchte aber vor der Illusion warnen, daß mit der Einführung einer automatischen Rezeptpflicht sehr viel geschehen sei. Das Arzneimittel, auf das wir das Ansteigen von Gliedmaßenfehlbildungen bei Neugeborenen zurückführen, wurde in den ersten Jahren durchweg auf Rezept verschrieben. Daß die Ärzte, die es verschrieben haben, sich durch eine Rezeptpflicht hätten zurückhalten lassen, ist deshalb nicht so sehr wahrscheinlich, weil eine Fülle von Gutachten ernsthafter und anerkannter Wissenschaftler vorlag, die dieses Mittel sehr empfohlen haben, die es gerade deshalb empfohlen haben, weil es eine Reihe von Nebenwirkungen nicht hat, die andere Mittel haben. Sie haben es z. B. auch deshalb empfohlen, weil es eine Gefahr nicht in sich birgt: es kann mit diesem Schlafmittel kein Selbstmord begangen werden. Ich glaube deshalb, die Rezeptpflicht würde an den schrecklichen Ereignissen, die sich vollzogen haben, nichts Entscheidendes geändert haben.
    Trotzdem trete ich selbst dafür ein, daß wir die Frage einer Änderung der Bestimmungen über die Rezeptpflicht beraten. Vielleicht sprechen andere Gründe für irgendeine Form der Einführung einer weitergehenden Rezeptpflicht, z. B. der Gedanke, daß diese Rezeptpflicht unter Umständen den ärztlich nicht gerechtfertigten Übergebrauch von Arzneimitteln überhaupt in unserem Lande eindämmen könnte. Ich bitte, diesen Vorschlag auf Einführung der Rezeptpflicht im Ausschuß auch unter diesem Gesichtspunkt zu erörtern.
    Zweitens bitte ich zu erwägen, ob der Schutz der Bevölkerung vor dem Risiko neuer Arzneimittel nicht in einem früheren Stadium als dem des Verschreibens einsetzenr sollte, nämlich in dem Stadium vor der Zulassung zum Verkehr. Zur Zeit hat der Bund die Aufgabe, neue Medikamente zu registrieren. Die Prüfungspflicht und die Verantwortung liegen, wie Frau Dr. Hubert richtig ausgeführt hat, bei dem Hersteller, und wir sind uns wohl darüber einig, daß wir den Hersteller nicht aus dieser Verantwortung entlassen können. Sie soll' auch grundsätzlich beim Hersteller bleiben. Im Gesundheitsministerium wird aber eine Änderung des Arzneimittelgesetzes in einem Punkt vorbereitet, der neue Arzneimittel und Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen betrifft. Die Befugnis des Bundes sollte allerdings in einer bestimmten Beziehung verstärkt werden. Die Registerstelle beim Bundesgesundheitsamt soll die Befugnis haben, von dem Hersteller bei der Anmeldung zur Registrierung einer Arzneimittelspezialität den Nachweis zu verlangen, daß alle nach dem Stand der Wissenschaft erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen vorgenommen worden sind. Wenn die Registerstelle die vorgenommenen Prüfungen, über die berichtet wird, nicht für ausreichend hält, soll sie das Recht haben, eine Ergänzung zu verlangen. Wenn diese Ergänzung nicht so durchgeführt wird, wie es nach dem Stande der Wissenschaft erforderlich ist, soll sie das Recht haben, die Registrierung zu verweigern.
    Zur Ergänzung dieser gesetzlichen Änderung wären Richtlinien erforderlich, die dem jeweiligen Stande der Wissenschaft angepaßt werden können und die etwas darüber aussagen, wie die Mindestforderungen für die Prüfung neuer Wirkstoffe in Arzneimitteln aussehen müssen. Dabei könnten auch die Erfahrungen anderer Länder, die zur Zeit ebenfalls an einer Neufassung ihrer Arzneimittelgesetzgebung arbeiten, verwertet werden. Hierdurch würde, wie wir hoffen, erreicht, daß neue Stoffe auf ihre etwaigen Nebenwirkungen v o r der Zulassung in den Verkehr geprüft würden. Es würde eine gewisse Sicherung — über die jetzt vorhandene hinaus — eintreten. Dabei würde auch — da muß ich bei meiner früheren Meinung bleiben — auf dem Arzt, der die ganzen pharmakologischen und toxikologischen Probleme, die ein neues Arzneimittel birgt, nicht selber übersehen kann, nicht die ganze Verantwortung liegen.

    (Abg. Frau Dr. Hubert: Er beobachtet doch ganz anders, wenn es rezeptpflichtig ist!)

    — Ich glaube, er wird bei einem neuen Arzneimittel ohnehin beobachten — das tut jeder verantwortungsbewußte Arzt —, ob dies nun vom Staat für rezeptpflichtig erklärt ist oder nicht. Aber, wie gesagt, ich will gern die Frage der Rezeptpflicht noch erörtern und bin durchaus dafür, daß wir uns auch diese Fragen der ärztlichen Praxis noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Ich bin sehr dafür, daß dieses Problem im Ausschuß in aller Breite und Ausführlichkeit erörtert wird.
    Schließlich der dritte Punkt! Wir müssen uns allerdings sehr eingehend überlegen, auf welchen. Wegen wir erreichen können, daß Beobachtungen von Ärzten in der Praxis und in der Klinik in bezug auf 'das auffällige Ansteigen bestimmter Krankheitserscheinungen —das brauchen gar nicht nur fruchtschädigende zu sein, es können auch andere sein. — rechtzeitig und so wirksam wie möglich irgendwo zentral zusammenlaufen, damit die Ursachenforschung so schnell und aktiv wie möglich einsetzen kann.

    (Abg. Könen [Düsseldorf]: deshalb keinen Schwierigkeiten ausgesetzt sind!)

    Ob wir eine amtliche Meldepflicht einführen sollten, sollte auch erörtert werden. Ich bin mir aber klar darüber, daß gerade dem sehr viele und recht schwerwiegende Bedenken besonders von seiten



    Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
    der Ärzte entgegenstehen. Besser wäre es, wir würden einen anderen Weg finden, diese Beobachtungen zentral zusammenzufassen.
    In einigen Punkten möchte ich Frau Hubert noch ergänzen. Sie sagten, daß nur auf Antrag des Herstellers ein Mittel für rezeptpflichtig erklärt werden könne. Es kann selbstverständlich auch auf eine Anregung des Bundesgesundheitsamtes oder auch auf eigenen Entschluß der Länder durch die Länderbehörden eine Rezeptpflicht eingeführt werden. Das ist auch vielfach geschehen. Das ist z. B. gerade bei Contergan geschehen, nachdem sich .die ersten Nervenschädigungen gezeigt 'haben.

    (Abg. Frau Dr. Hubert: Ich hoffe, daß Sie bald mit der Rechtsverordnung kommen! Das ist eine Sache des Bundes!)

    — Wir wollen sehen.
    Bezüglich Ihrer Ausführungen zu der Zurückziehung oder einem Verbot des Thalidomids möchte ich sagen: eine staatliche Zurückziehung oder Veröffentlichung war praktisch gar nicht mehr nötig, da der Hersteller alle Thalidomidpräparate, nicht nur das Contergan, sondern auch die anderen, zurückgezogen hatte, so daß keines mehr im Verkehr war. Eine staatliche Anordnung wäre also hinter der Praxis hergehinkt.
    Nun noch ein paar Worte zu dem vorbereiteten Gesetz über die Werbung. In diesen Zusammenhang gehört es streng genommen nicht. Denn für Contergan ist niemals bei Laien geworben worden. Daß es auch von Laien ohne Rezept eingenommen wurde, ergab sich gewissermaßen infolge der Verordnungen auf Rezept. Infolge dieser Verordnungen wurde es bekannt. Es wurde weitergesagt und dann weiter verlangt. Geworben wurde bei Laien nie dafür. Ich halte es mit Ihnen für dringend notwendig, daß wir die Bestimmungen über die Werbung .auf dem Gebiete des Arznei- und Heilmittelwesens neu regeln. Sie haben selbst berichtet, daß ein Entwurf in meinem Haus vorbereitet wird. In der nächsten Woche findet eine Ressortbesprechung und in diesem Monat noch eine Länderbesprechung statt. Ich hoffe, daß die Kabinettsvorlage noch in diesem oder Anfang des nächsten Jahres fertiggestellt werden kann.
    Zu der moralischen Verantwortung für diese Vorgänge, die uns alle menschlich tief genug belasten, möchte ich eines sagen. Hier sind sozusagen vielerlei Schuldgefühle und Schuldvorwürfe in der Luft. Die Frauen, die dieses Mittel eingenommen hatten, konnten nicht ahnen, worum es sich handelt. Sie sollten sich nicht mit irgendwelchen Schuldgedanken quälen, obgleich natürlich der Gedanke: „Hätte ich dies doch nicht getan!" sie belasten muß. Auch die Ärzte, die dieses Mittel auf Grund von vielen, wissenschaftlich durchweg glaubwürdigen Unterlagen und Gutachten verschrieben haben, trifft keine Schuld. Ich glaube, wir müssen nicht bei allen Katastrophen, die uns das Leben einmal bringt, nach einem Schuldigen suchen. Wieweit eine Schuld bei der Herstellerfirma liegt, wird geprüft und muß mit aller Strenge und Redlichkeit geprüft werden. Ein staatsanwaltschaftliches Verfahren schwebt. Diese Tatsache veranlaßt mich, kein Urteil darüber abzugeben, ob hier Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden vorliegt, wie es mit der Verursachung liegt. Diese Fragen haben wir hier nicht zu erörtern.
    Eine allgemeine Verantwortung des Staates, den Unglücklichen zu helfen, liegt sicher vor. Diese Verantwortung geht aber nicht aus einem Verschulden oder Versagen des Staates hervor. Wir müssen davon ausgehen, daß es auch auf diesem Gebiet der Wissenschaft ein Risiko gibt, das zu furchtbaren Ereignissen führen kann. Wir müssen es auf uns nehmen, ohne daß wir unbedingt nach einem Schuldigen suchen, vor allem nach einem Schuldigen beim Staat und bei der staatlichen Verwaltung und Regierung, der zu haften hätte. Die Verantwortung, den Getroffenen zu helfen und ihnen gerade bei dem besonderen Ausmaß des menschlichen Unglücks zu helfen, tragen wir allerdings. Diese Verantwortung, schuldlos schwer Behinderten und Getroffenen, vor allem in ihrer körperlichen Existenz Getroffenen, zu helfen, hat das Bundessozialhilfegesetz zum Ausdruck gebracht. Das ist der Grundgedanke, der diesem Gesetz zugrunde liegt. Darüber werden wir nachher noch zu sprechen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)