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ID0404231500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Inhalt: Abg. Even (Köln) — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 1791 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 (Drucksache IV/666) 1791 A Fragestunde (Drucksachen IV/671, IV/672) Frage des Abg. Dr. Kohut: Untersuchungsbericht betr. Staatssekretär Globke Höcherl, Bundesminister 1791 D, 1792 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 1791 D, 1792 A Wittrock (SPD) 1792 A, B Jahn (SPD) 1392 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Staatssekretär Globke und die Ausarbeitung nationalsozialistischer Gesetze Höcherl, Bundesminister . . . 1792 C, D, 1793 A, B, C, D, 1794 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1792 D Dr. Mommer (SPD) . . . . 1793 A, C Erler (SPD) 1793 A Jahn (SPD) ' 1793 B, C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 1793 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1793 D Wittrock (SPD) 1794 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Wiedergabe von Äußerungen des Bundeskanzlers in der „Frankfurter Rundschau" Höcherl, Bundesminister . . 1794 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 1794 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . 1794 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reise- und Umzugsvergütung für Beamtinnen mit eigenem Hausstand Höcherl, Bundesminister . . . 1795 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1795 A Frage des Abg. Lohmar: Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung Höcherl, Bundesminister . . . 1795 B, C Lohmar (SPD) 1795 C Frage des Abg. Dröscher: Luftschutzräume in neuen Krankenhäusern Höcherl, Bundesminister 1795 C, D, 1796 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1795 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . 1795 D, 1796 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 Frage des Abg. Wittrock: Mißstände bei Teilzahlungskäufen Dr. Stammberger, Bundesminister . . . . 1796 A, B, C Wittrock (SPD) 1796 B, C Frage des Abg. Wittrock: Verwendung von Kugelschreibern bei notariellen Urkunden Dr. Stammberger, Bundesminister . 1796 D 1797 B, C Wittrock (SPD) 1797 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta Blank, Bundesminister 1797 C, 1798 A Frau Dr. Hubert (SPD) 1797 D, 1798 A Börner (SPD) . . . . . . . . . 1798 B Frage des Abg. Wegener: Soldaten-Freizeitheim in Augustdorf Strauß, Bundesminister 1798 B, D, 1799 A Wegener (SPD) 1798 C, D Welslau (SPD) . . . . 1798 D, 1799 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Flugzeugabstürze bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . 1799 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1799 B Frage des Abg. Cramer: Bedarf an Fernsprecheinrichtungen Stücklen, Bundesminister . 1799 C, D Cramer (SPD) • 1799 C, D Frage des Abg. Metzger: Verkauf eines Kasernengrundstücks in Darmstadt Lenz, Bundesminister . . 1800 A, B, C, D, 1801 A, B Metzger (SPD)' 1800 B Ritzel (SPD) 1800 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . 1800 D, 1801 A, B Schwabe (SPD) 1801 B Frage des Abg. Sänger: Entschädigung an jugoslawische Opfer von medizinischen Versuchen Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1801 C, D Sänger (SPD) 1801 D Fragen des Abg. Fritsch: Tragen von Überschnallkoppeln und langen Hosen im Bundesgrenzzolldienst Dr. Hettlage, Staatssekretär 1802 A, B, C, D, 1803 A Fritsch (SPD) 1802 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1803 A Fragen des Abg. Hilbert: Entschädigung der sogenannten F.- u. E.-Hiebe Dr. Hettlage, Staatssekretär 1803 A, C, D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . 1803 B, C Dröscher (SPD) 1803 D Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Verfälschte italienische Dessertweine Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 A Frau Dr. Elsner (SPD) 1804 A Frage des Abg. Seuffert: Kücheneinrichtungen bei Bauzügen der Bundesbahn Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . 1804 C, D Antrag der Fraktion der SPD betr. Trinkmilch (Drucksache IV/409) 1805 A Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; verbunden mit der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1962 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/653) . . Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 1805 B Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 1808 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze (Kindergeldverbesserungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/468) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 1808 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . 1810 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 1811 A Blank, Bundesminister . . . . . 1813 C Dr. Danz (FDP) . . . . . . . 1814 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1815 C, 1816 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 III Antrag der Fraktion der SPD betr. Zweites Neuordnungsgesetz zur Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/469 [neu]) Bazille (SPD) 1817 B, 1831 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 1819 D, 1835 A Dr. Rutschke (FDP) 1820 B Blank, Bundesminister . 1821 A, 1828 B Glombig (SPD) . . . . 1823 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1826 C, 1834 A Maucher (CDU/CSU) 1830 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/562) — Erste Beratung — Frau Rudoll (SPD) 1835 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 1837 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1837 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1840 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/633) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer u. Gen. (Drucksache IV/673) — Erste Beratung — Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1829 D 1841 C Höcherl, Bundesminister 1841 C Brück (CDU/CSU) 1844 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 1847 A Dr. Miessner (FDP) 1853 A Dr. Anders, Staatssekretär 1854 A, 1861 B Dorn (FDP) 1855 B Dr. Kübler (SPD) 1856 B Wagner (CDU/CSU) 1857 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1859 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 1859 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1861 A Nächste Sitzung 1861 D Anlage 1863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1791 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 36. Sitzung Seite 1557 A Zeile 12 statt „eingefügten" : eingeführten; 38. Sitzung Seite 1592 A Zeile 10 von unten statt „Abtransport" : Antransport; 40. Sitzung Seite ,1710 A Zeile 8 von unten statt „ ,Anderswoher' ist nicht so ganz" : Wann die Bundestierärzteord-; Seite 1740 C Zeile 17 statt „gebracht werden kann mit dem, was Sie" : zu Chruschtschows Koexistenz zu bringen. Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bergmann 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Dr. Burgbacher 24. 10. Even (Köln) 24. 10. Figgen 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Dr. Furler 24. 10. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 26. 10. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Katzer 24. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kreyssig 24. 10. Kriedemann 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 1,0. Lermer 26. 10. Dr. Löbe 24. 10. Dr. Löhr 24. 10. Lücker (München) 25. 10. Majonica 26. 10. Dr. Mälzig 26. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mauk 26. 10. Memmel 26. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 10. Michels 26. 10. Mick 24. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Oetzel 31.10. Ollenhauer 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 24. 10. Ravens 24. 10. Richarts 24. 10. Schulhoff 24. 10. Stein 24. 10. Storch 26. 10. Frau Strobel 25. 10. Wacher 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Wehner 24. 10. Werner 27. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Auge 19. 11. Frau Berger-Heise 5. 11. Blachstein 5. 11. Dr. Bucher 5. 11. Dr. Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Kalbitzer 5. 11. Dr. Kopf 5. 11. Kühn (Köln) 5. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Kübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Abschnitt 27 der Drucksache IV/625 wird verlangt, daß § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes einen Einschub erhält, der festlegt, daß das Endgrundgehalt eines Lehrers 250 % und das Endgrundgehalt eines Mittelschullehrers 279 % des Endgrundgehaltes von A 1 nicht übersteigen soll. Diese Begrenzung gilt nicht für herausgehobene Lehrer wie Rektor, Schulleiter usw. Hier wird also eine Harmonisierung oder, wie der Herr Bundesinnenminister sagte, die verlorengegangene Einheitlichkeit der Besoldung wiederherzustellen versucht. Aber auf diesem Gebiet ist mehr verlorengegangen als nur die Einheitlichkeit der Besoldung. Hier ist die Einheitlichkeit der pädagogischen Ziele nicht mehr da. Ich kann das am besten zeigen, wenn ich auf die Ausbildungsvorschriften der Länder für die Lehrer hinweise, Wir haben hier eine Skala vom
    Universitätsstudium über Hochschulbildung mit und ohne Promotionsrecht bis zu pädagogischen Akademien und bis herunter zu Institutionen, die etwa dem Rang einer Fachschule entsprechen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das sehen Sie auch innerhalb eines Landes!)

    — Innerhalb eines Landes?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Da haben Sie verschiedene Lehrer mit verschiedener Ausbildung!)

    — Wir haben innerhalb der Länder verschiedene Ausbildung: Studienräte, Mittelschullehrer — das gibt es in einzelnen Ländern — und Volksschullehrer.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unter den Volksschullehrern!)

    Ich spreche hier von der Verschiedenartigkeit der Ausbildung der Volksschullehrer.
    Wir müssen bei einer Harmonisierung nicht das pädagogische Mittelmaß suchen. Es wäre also verkehrt, den Gedanken des Mittelmaßes im Besoldungsrecht auf die pädagogischen Zielsetzungen und Absichten übertragen zu wollen. Wir brauchen für die Zukunft die Beweglichkeit in der gesamten Pädagogik; denn alle Pädagogik ist ja Zielsetzung für die Zukunft. Es handelt sich nicht nur darum, daß die Schüler, die wir heute in der Schule haben, im Jahre 2000 auf der Höhe ihres Berufslebens stehen, sondern der junge Mann und das junge Mädchen, das durch unsere Besoldungspolitik heute zum Lehrerberuf kommt, wird noch Menschen unterrichten, die in genau hundert Jahren, im Jahre 2065, noch im Berufsleben stehen. Wir müssen also für diese Zukunft die besten Möglichkeiten einplanen. Wir sind uns ja hier im Hause alle einig, daß das wertvollste Gut unseres Volkes unsere Arbeitskraft ist, und wir sind uns auch alle darin einig, daß wir mit diesem wertvollsten Gut wuchern müssen. Aber wir können nicht dadurch in der Zukunft 'wuchern, daß wir die Arbeitszeit verlängern, sondern nur dadurch, daß wir das 'Produkt aus dieser Arbeitskraft, den Nutzeffekt dieser Arbeitskraft, durch 'bessere Vorbildung und Ausbildung steigern. Bessere Ausbildung heißt heute leider nun einmal längere Ausbildung, längere Ausbildungszeit, und einige Länder sind ja schon zum 9. Schuljahr gekommen. Wir müssen die Möglichkeiten bei der Lehrervorbildung ins Auge fassen, die Möglichkeiten des 10. Schuljahres, und für die für das 10. Schuljahr vorgebildeten Lehrer können wir nicht das pädagogische Mittelmaß von heute zum Maßstab nehmen; denn in der Zukunft soll ja nicht das Leitbild der 16 Stunden arbeitende ungebildete Kuli sein, sondern der gute, ausgebildete und die Dinge überschauende Facharbeiter,

    (Zuruf von der Mitte: der gebildete!)

    — der gebildete Facharbeiter, danke schön für das Stichwort! Diese Startbedingungen für die Zukunft erfüllen einzelne Länder schon durch das Hochschulstudium ihrer Lehrer, die nach einzelnen Ländergesetzen bereits die Laufbahnvorschriften des höheren Dienstes erfüllen. Eine Bindung an 250 % würde



    Dr. Kübler
    die Laufbahnvorschriften des höheren Dienstes vollkommen illusorisch machen.
    Ein weiterer Punkt kommt hier dazu. Die Lehrer sind keine Laufbahnbeamten. Sie haben nicht die Möglichkeit, von der Schreibkraft durch vielfältigste und gewissenhafteste Prüfungen bis zur Regierungsrätin aufzusteigen. Auch der Normalfall der Laufbahnbeamten erfaßt ungefähr vier oder fünf Besoldungsstufen, während 85 % aller Volksschullehrer in der Eingangsstufe bleiben oder in den einzelnen Ländern eine Halbstufe höher kommen. Nur 10 % der Volksschullehrer kommen um eine Stufe höher, und nur knapp 5 % aller Volksschullehrer kommen nach meist langen, erfolgreichen Berufsjahren zu einer Verbesserung von anderthalb Stufen. Wir haben hier eine Bindung der Lehrergehälter an die Verwaltungslaufbahn, die einfach dem Lehrerberuf nicht entspricht und die trotz aller Formulierungen über neue Stellenbewertungen den Ländern eigentlich die Möglichkeiten einer intensiven, zukunftweisenden Kulturpolitik einschränkt. Ich betone noch einmal, die Harmonisierung ist wünschenswert; aber der vorgelegte Entwurf mit dieser Bindung der Lehrergehälter an 250 % bedeutet eine Nivellierung, und es wäre eigentlich sehr zu bedauern, wenn wir durch diesen Entwurf zu einer Gleichschaltung der Länder auf ein politisches Mittelmaß kämen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Wagner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir registrieren seit Monaten Unruhe im öffentlichen Dienst, und da und dort ist der Mißmut in der Behauptung zum Ausdruck gekommen, die Bundesregierung habe ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Bundesbeamten verletzt. Nicht in diesem Wortlaut, aber doch im Unterton ist auch heute in der Debatte dieser Vorwurf dann und wann wieder erhoben worden.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Der von Ihnen unterschriebene Antrag war praktisch seine Bestätigung!)

    Es liegt nicht nur im Interesse der CSU als einer Partei in der Regierungskoalition, diesen Vorwurf auf seinen Wertgehalt hin zu prüfen. Es liegt, glaube ich, insbesondere im Interesse des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Regierung und öffentlichem Dienst, daß wir einmal eine eindeutige Klärung auf diesem Gebiet herbeiführen.
    Ihnen allen sind sicherlich noch die Schwierigkeiten, die mit dem Ausgleich des Bundeshaushalts 1962 verbunden waren, in frischer Erinnerung, und die ersten Beratungen zum Haushalt 1963 lassen bis jetzt keine wesentliche Entspannung erkennen. Die Entwicklung zwingt uns doch, auf allen Gebieten der Ausgaben sehr sorgfältig deren Notwendigkeit und den Zeitpunkt zu prüfen. Wir werden bei den Ausgaben des Bundes immer mehr zu Rangfolgen und Dringlichkeitsstufen gelangen müssen.
    In dieser Sicht ist es wesentlich, auch einmal die Stellung des öffentlichen Dienstes zum Staat und in unserem Staat zu klären. Die Leistungen des öffentlichen Dienstes für den einzelnen brauchen nicht besonders erwähnt zu werden: alltäglich kommen wir in der Berührung mit Bahn und Post in den Genuß dieser Leistungen. Eine wesentliche Aufgabe des öffentlichen Dienstes ist es, die vielfältig gewordenen Gebiete unseres gesamten Wirtschaftslebens aufeinander abzustimmen und miteinander zu koordinieren. Auf eine ganz einfache Formel gebracht, kann man sagen: Ordnung im Staate ohne einen funktionierenden öffentlichen Dienst ist undenkbar.
    Allein aus dieser Sicht wird klar, daß Regierung und Bundestag der Entwicklung in diesem Bereich immer eine besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. Der von der CSU mit angeregte Sachverständigenrat soll gerade bei einer sachkundigen Prüfung dieser Entwicklung mithelfen. Es liegt im Interesse der gesamten Öffentlichkeit, das Berufsbeamtentum in seinem Bestand zu erhalten und dafür zu sorgen, daß der Beamtenschaft ein gerechter Anteil an der sozialen Entwicklung zuteil wird. Diese Verpflichtung wird noch gewichtiger, wenn wir uns auch daran erinnern, daß die Beamtenschaft nicht wie andere Gruppen die Möglichkeit hat, ihre Forderungen mit wirtschaftlichen Kampfmaßnahmen durchzusetzen oder ihnen auf diesem Wege Nachdruck zu verleihen.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Die CSU erkennt ausdrücklich an, daß die überwältigende Mehrheit der Bundesbeamten ihre Aufgabe auch in den Monaten vorbildlich erfüllt hat, in denen wir den Beamten Geduld in bezug auf die Erfüllung ihrer Wünsche und finanziellen Forderungen zumuten mußten. Diese Geduld war deshalb erforderlich, weil es für die Regierung und für die Regierungskoalition nur die Möglichkeit geben konnte, einen haushaltsgerechten Weg zu suchen. Die Schwierigkeit dieses Unterfangens wird Ihnen an einer einzigen Zahl deutlich. Der Herr Bundesinnenminister hat vorhin gesagt, daß die angekündigten Gesetze, wenn sie zum 1. April in Kraft treten, insgesamt einen Aufwand von 1026 Millionen DM erfordern. Auch die Fraktion der SPD hat in der Vergangenheit keinen anderen Weg als den, im Rahmen des Haushalts Möglichkeiten zu suchen, aufweisen können. Auch ihr Antrag, den sie zur Überbrückung eingereicht hat, beginnt mit den Worten: Die Regierung wird beauftragt, das und das zu tun.
    Die Konzeption der Bundesregierung ist nun bekannt. Das Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und das Gesetz zur Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes liegen diesem Hohen Hause bereits zur Beratung vor. Das 3. Besoldungserhöhungsgesetz ist dem Bundesrat zugeleitet. In gemeinsamer Beratung haben Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP versucht, einen Weg aufzuzeigen, wie noch für das Jahr 1962 eine befriedigende Lösung in der Besoldungsfrage erreicht werden kann. Ich habe mit Ihnen gemeinsam die Auffassung, daß die angestrebte Harmonisierung nur erreicht werden kann, wenn wir alle diese



    Wagner
    Vorlagen in ihrem Zusammenhang sehen und als etwas Geschlossenes betrachten.
    Diese Vorlagen haben, glaube ich, eine gemeinsame Grundtendenz. Sie wollen erstens die Bundesbeamten an der sozialen Entwicklung in gerechtem Maße beteiligen. Die Bezüge der Beamten im öffentlichen Dienst werden, wenn wir alle Maßnahmen zusammenfassen, in jedem Falle um wenigstens 7 1/2 % verbessert werden. Für die Beamten des einfachen und mittleren Dienstes — das sind beim Bund mehr als 90 % — bringen die Verbesserungen beim Ortszuschlag, die besonderen Leistungen für die Mehrkinderfamilie und die beabsichtigte Veränderung des Spannungsverhältnisses zwischen den Besoldungsgruppen A 1 und A 5 noch weitere bemerkenswerte Leistungen.
    In diesem Zusammenhang wird der Bundesregierung und dem Bundestag — falls er dem Vorschlag zustimmt, das Spannungsverhältnis von bisher 120 auf 130 zu verändern — der Vorwurf gemacht, sie würden damit einer Nivellierung, einer Einebnung der Besoldungsgruppen Vorschub leisten. Meine Damen und Herren, die Besoldungsverbesserungen in den letzten Jahren waren immer lineare Verbesserungen. In Prozentsätzen ausgedrückt, ist natürlich das Spannungsverhältnis zwischen einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst gleichgeblieben. Aber wenn Sie das in Markbeträge umsetzen, erkennen Sie, daß sich die Schere zwischen einfachem und höherem Dienst doch sehr, sehr weit geöffnet hat.
    Die CSU begrüßt deshalb aus ihrer sozialen Verpflichtung heraus den Vorschlag des Herrn Bundesinnenministers Höcherl, und wir folgen der Bundesregierung gern auf dem Wege, Gesichtspunkte der Familie und soziale Überlegungen noch mehr als bisher auch in den Besoldungsordnungen zur Geltung zu bringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich würde diese Ausführungen nicht machen, wenn ich nicht zugleich die Überzeugung hätte, daß das verbleibende Spannungsverhältnis aber auch noch der besonders hohen Verantwortung des höheren Dienstes Rechnung trägt.
    Zweitens wollen die vorgelegten Gesetzentwürfe die Einheit des Besoldungsgefüges in Bund, Ländern und auch Gemeinden wiederherstellen. Viel Mißmut ist hier durch das Auseinanderklaffen der Besoldungen in den letzten Monaten entstanden. Für manchen Beamten war die Ungleichheit Anlaß, entweder in ein Bundesland abzuwandern, in dem günstigere Bedingungen vorhanden waren, oder gar den öffentlichen Dienst zu verlassen und seine künftige Tätigkeit in der freien Wirtschaft zu suchen. Ich meine, es muß deshalb in unser aller Interesse und im Gesamtinteresse des öffentlichen Dienstes liegen, daß wir diese Besoldungseinheit zwischen Bund und Ländern wiederherstellen. Wir sollten jeden Schritt in dieser Richtung unterstützen.
    Wir sollten hier nicht dogmatisch nur einen einzigen Weg für den möglichen halten. Wir sind gerne bereit, auch andere Vorschläge zu diskutieren. Aber wir sollten, glaube ich, alle zu dem Grundsatz ja sagen, diese Besoldungseinheit wieder zu schaffen. Sicherlich lassen die Vorschläge noch manches Problem im Bereich des öffentlichen Dienstes offen, und nicht jeder Vorschlag ist unumstritten.
    Ich möchte nur noch zwei Dinge ansprechen. Des öfteren ist bereits erwähnt worden, daß die Frage des Weihnachtsgeldes und die Frage der strukturellen Überleitung mit der vorgelegten Harmonisierungsnovelle keine endgültige Regelung finden. Die Länder haben zu diesen beiden Fragen fast überall gesetzliche Regelungen geschaffen. Wir haben uns bei der Debatte um Anträge der SPD- Fraktion im vergangenen Jahr und im Frühjahr auf den Standpunkt gestellt, daß diese Probleme im Zusammenhang mit der Harmonisierungsnovelle angesprochen werden müssen. Wir stehen nach wie vor zu diesem Wort, auch wenn sich durch die Einbeziehung der Versorgungsempfänger in die vorgelegten Gesetze nun die Härte beispielsweise in der Frage der Stellenüberleitung nicht mehr so kantig zeigt wie bisher.
    Auch ich bin der Meinung, daß in dem Vorschlag der Bundesregierung das eine oder andere Problem sicherlich Anlaß zu ausgedehnter Diskussion sein wird. Eines mag für viele stehen: Es ist das Problem der Lehrerbesoldung, die Frage, ob die Lehrerbesoldung nun auch in der Bundesbesoldungsordnung einen festen Platz erhalten soll. Wir werden hier eingehend die Frage prüfen müssen, ob dafür die Zeit reif geworden ist. Daß die Lehrerbesoldung da und dort Unordnung in das bisherige Gefüge brachte, ist ja kein Zufall. Das hängt damit zusammen, daß in den Ländern neue Wege für die Ausbildung gesucht wurden und ein ganz anderes Maß von Anforderungen an die Ausbildung gestellt wurde. Hinzu kommt, daß dem Lehrer in der Nachkriegszeit eine wesentlich größere Aufgabe im Bereich der gesamten Erziehung zugewiesen wurde, als das früher der Fall war, wo die Familie noch in größerem Umfang als heute dafür tätig sein konnte.
    Der Lehrerstand sucht sich also seinen Platz im gesellschaftlichen Gefüge, und das hat naturnotwendig Auswirkungen auch in der Besoldung. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß wir diese Frage ernsthaft prüfen müssen.
    Alles in allem meine ich doch, daß der von der Regierung gemachte Vorschlag ein guter Schritt vorwärts ist in dem Bemühen, dem Bundesbeamten einen gerechten Anteil an der sozialen Entwicklung zu gewähren. Die Besoldungsentwicklung wird mit diesem Gesetz keinen endgültigen Abschluß finden, sie wird weitergehen. Ich habe die Auffassung, daß die Bundesregierung doch einen guten Weg in die Zukunft weist, insbesondere mit dem Vorschlag, nun Gesichtspunkte der Familie und soziale Erwägungen mehr als bisher in den Vordergrund zu rücken.
    Wir wollen versuchen, nun so rasch wie möglich die Beratung voranzutreiben, um diese Gesetze so schnell wie möglich Wirklichkeit werden zu lassen. Ich nehme an, daß wir damit dem gesamten öffentlichen Dienst den besten Dienst erweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)