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ID0404231300

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Inhalt: Abg. Even (Köln) — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 1791 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 (Drucksache IV/666) 1791 A Fragestunde (Drucksachen IV/671, IV/672) Frage des Abg. Dr. Kohut: Untersuchungsbericht betr. Staatssekretär Globke Höcherl, Bundesminister 1791 D, 1792 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 1791 D, 1792 A Wittrock (SPD) 1792 A, B Jahn (SPD) 1392 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Staatssekretär Globke und die Ausarbeitung nationalsozialistischer Gesetze Höcherl, Bundesminister . . . 1792 C, D, 1793 A, B, C, D, 1794 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1792 D Dr. Mommer (SPD) . . . . 1793 A, C Erler (SPD) 1793 A Jahn (SPD) ' 1793 B, C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 1793 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1793 D Wittrock (SPD) 1794 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Wiedergabe von Äußerungen des Bundeskanzlers in der „Frankfurter Rundschau" Höcherl, Bundesminister . . 1794 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 1794 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . 1794 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reise- und Umzugsvergütung für Beamtinnen mit eigenem Hausstand Höcherl, Bundesminister . . . 1795 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1795 A Frage des Abg. Lohmar: Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung Höcherl, Bundesminister . . . 1795 B, C Lohmar (SPD) 1795 C Frage des Abg. Dröscher: Luftschutzräume in neuen Krankenhäusern Höcherl, Bundesminister 1795 C, D, 1796 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1795 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . 1795 D, 1796 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 Frage des Abg. Wittrock: Mißstände bei Teilzahlungskäufen Dr. Stammberger, Bundesminister . . . . 1796 A, B, C Wittrock (SPD) 1796 B, C Frage des Abg. Wittrock: Verwendung von Kugelschreibern bei notariellen Urkunden Dr. Stammberger, Bundesminister . 1796 D 1797 B, C Wittrock (SPD) 1797 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta Blank, Bundesminister 1797 C, 1798 A Frau Dr. Hubert (SPD) 1797 D, 1798 A Börner (SPD) . . . . . . . . . 1798 B Frage des Abg. Wegener: Soldaten-Freizeitheim in Augustdorf Strauß, Bundesminister 1798 B, D, 1799 A Wegener (SPD) 1798 C, D Welslau (SPD) . . . . 1798 D, 1799 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Flugzeugabstürze bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . 1799 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1799 B Frage des Abg. Cramer: Bedarf an Fernsprecheinrichtungen Stücklen, Bundesminister . 1799 C, D Cramer (SPD) • 1799 C, D Frage des Abg. Metzger: Verkauf eines Kasernengrundstücks in Darmstadt Lenz, Bundesminister . . 1800 A, B, C, D, 1801 A, B Metzger (SPD)' 1800 B Ritzel (SPD) 1800 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . 1800 D, 1801 A, B Schwabe (SPD) 1801 B Frage des Abg. Sänger: Entschädigung an jugoslawische Opfer von medizinischen Versuchen Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1801 C, D Sänger (SPD) 1801 D Fragen des Abg. Fritsch: Tragen von Überschnallkoppeln und langen Hosen im Bundesgrenzzolldienst Dr. Hettlage, Staatssekretär 1802 A, B, C, D, 1803 A Fritsch (SPD) 1802 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1803 A Fragen des Abg. Hilbert: Entschädigung der sogenannten F.- u. E.-Hiebe Dr. Hettlage, Staatssekretär 1803 A, C, D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . 1803 B, C Dröscher (SPD) 1803 D Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Verfälschte italienische Dessertweine Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 A Frau Dr. Elsner (SPD) 1804 A Frage des Abg. Seuffert: Kücheneinrichtungen bei Bauzügen der Bundesbahn Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . 1804 C, D Antrag der Fraktion der SPD betr. Trinkmilch (Drucksache IV/409) 1805 A Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; verbunden mit der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1962 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/653) . . Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 1805 B Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 1808 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze (Kindergeldverbesserungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/468) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 1808 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . 1810 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 1811 A Blank, Bundesminister . . . . . 1813 C Dr. Danz (FDP) . . . . . . . 1814 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1815 C, 1816 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 III Antrag der Fraktion der SPD betr. Zweites Neuordnungsgesetz zur Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/469 [neu]) Bazille (SPD) 1817 B, 1831 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 1819 D, 1835 A Dr. Rutschke (FDP) 1820 B Blank, Bundesminister . 1821 A, 1828 B Glombig (SPD) . . . . 1823 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1826 C, 1834 A Maucher (CDU/CSU) 1830 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/562) — Erste Beratung — Frau Rudoll (SPD) 1835 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 1837 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1837 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1840 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/633) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer u. Gen. (Drucksache IV/673) — Erste Beratung — Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1829 D 1841 C Höcherl, Bundesminister 1841 C Brück (CDU/CSU) 1844 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 1847 A Dr. Miessner (FDP) 1853 A Dr. Anders, Staatssekretär 1854 A, 1861 B Dorn (FDP) 1855 B Dr. Kübler (SPD) 1856 B Wagner (CDU/CSU) 1857 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1859 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 1859 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1861 A Nächste Sitzung 1861 D Anlage 1863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1791 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 36. Sitzung Seite 1557 A Zeile 12 statt „eingefügten" : eingeführten; 38. Sitzung Seite 1592 A Zeile 10 von unten statt „Abtransport" : Antransport; 40. Sitzung Seite ,1710 A Zeile 8 von unten statt „ ,Anderswoher' ist nicht so ganz" : Wann die Bundestierärzteord-; Seite 1740 C Zeile 17 statt „gebracht werden kann mit dem, was Sie" : zu Chruschtschows Koexistenz zu bringen. Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bergmann 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Dr. Burgbacher 24. 10. Even (Köln) 24. 10. Figgen 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Dr. Furler 24. 10. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 26. 10. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Katzer 24. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kreyssig 24. 10. Kriedemann 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 1,0. Lermer 26. 10. Dr. Löbe 24. 10. Dr. Löhr 24. 10. Lücker (München) 25. 10. Majonica 26. 10. Dr. Mälzig 26. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mauk 26. 10. Memmel 26. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 10. Michels 26. 10. Mick 24. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Oetzel 31.10. Ollenhauer 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 24. 10. Ravens 24. 10. Richarts 24. 10. Schulhoff 24. 10. Stein 24. 10. Storch 26. 10. Frau Strobel 25. 10. Wacher 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Wehner 24. 10. Werner 27. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Auge 19. 11. Frau Berger-Heise 5. 11. Blachstein 5. 11. Dr. Bucher 5. 11. Dr. Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Kalbitzer 5. 11. Dr. Kopf 5. 11. Kühn (Köln) 5. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten darf ich zu der Regierungsvorlage zur Änderung des Art. 75 einige Worte sagen.
    Wir sind der Auffassung, daß diese Regierungsvorlage an den Ausschuß überwiesen werden sollte, und wir werden uns im Ausschuß für ihre Annahme aussprechen.
    Herr Kollege Gscheidle hat sich in einer Reihe von Argumenten mit der Frage auseinandergesetzt, ob diese Regierungsvorlage a) zweckmäßig, b) rechtlich in Ordnung sei und ob damit das angestrebte Ziel effektiv erreicht werden könne.
    Ich teile in einem Punkte eine Sorge mit Ihnen, Herr Kollege Gscheidle. Wenn nämlich die bisher gemachten Erfahrungen mit der Initiative des Bundes allein ein Anreiz sein sollten, nunmehr mit Freude der Änderung des Art. 75 zuzustimmen, so hatten wir auch in einer Reihe von Diskussionen, die wir in der Vergangenheit geführt haben, einige Sorgen. Ich bin aber fest davon überzeugt, daß, wenn der Bund nun in dem von ihm selbst angestrebten Sinne eine Änderung des Art. 75 durchführen wird und wir alle gemeinsam als Abgeordnete in diesem Hause dann auch von dem Initiativrecht zur Einbringung von Vorlagen und Anträgen Gebrauch machen und allesamt unser Gewicht entsprechend einsetzen, auch die besondere Verpflichtung, die der Bund durch eine solche Änderung des Artikels 75 übernimmt, im Endergebnis für die Betroffenen eine effektiv gute Lösung bedeuten kann.
    Es ist in den vergangenen Wochen oft darüber gesprochen worden, ob nicht die Frage der Beamtenbesoldung in eine Diskussion hineingeraten ist, in der man eventuell mit Streik- und ähnlichen Drohurigen nunmehr den Vertretern der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages einiges zu sagen hätte. Ich bin fest davon überzeugt, daß ein großer Teil auch der Abgeordneten in diesem Hause nicht dafür ist, den Beamten das Streikrecht einzuräumen. Auch ich bin nicht dafür. Aber ich bin dafür, daß der Bund und die anderen Dienstherren sich ihrer besonderen Fürsorgepflicht zu einer Zeit erinnern,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    in der von Streik noch keine Diskussion sein kann.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Matzner: Rechtzeitig!)

    Deswegen freue ich mich, daß in einer Reihe von Diskussionsbeiträgen von Sprechern, die vor mir hier gestanden haben, doch. eine erhebliche Anzahl von Annäherungen und Übereinstimmungen in einer Reihe von Punkten festgestellt worden sind.
    Lassen Sie mich nun noch einiges zu dem sagen, Herr Kollege Gscheidle, was Sie an besonderen Bedenken wegen der Änderung des Art. 75 vorgetragen haben. Der Herr Staatssekretär ist auf einige Fragen schon eingegangen. Ich will nur einen ganz besonderen Fall herausgreifen. Sie haben gesagt, daß wir wegen tagespolitischer Notwendigkeiten hier die Regierung unterstützen würden, um den Artikel zu ändern. Sie haben zwei Vergleiche gezogen: einmal den Vergleich zur amerikanischen Verfassung und zum anderen den Vergleich zu den Entwicklungen der Stellenpläne in den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz. Ich glaube, beide Vergleiche können wir hier nicht anziehen. Erstens einmal müssen wir davon ausgehen, daß bei der Schaffung der amerikanischen Verfassung ein völlig anderer Weg beschritten worden ist als bei der Schaffung des Grundgesetzes und der Länderverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Kriege. In Amerika hat man zuerst einmal die Verfassung geschaffen und dann von dieser Verfassung ausgehend die entsprechenden Ländergesetze ausgeführt. Hier hatten wir bereits die Länderverfassungen, bevor unsere Vorgänger in diesem Hohen Hause dazu übergehen konnten, das Grundgesetz nun zu effektuieren. Ich meine, das war ein großes Erschwernis im Vergleich zu der Situation in Amerika. In Amerika ist es im Endergebnis ja auch so, daß — von der Verfassung ausgehend — die Länder sehr oft gezwungen worden sind, ihre Bestimmungen der amerikanischen Verfassung anzupassen.
    Das Zweite ist folgendes. Wenn wir die Stellenplanregelung der Länder und des Bundes vergleichen wollen und Sie meinen, wir könnten an den Beispielen Bayerns und Rheinland-Pfalz absehen, daß wir Bedenken gegen die Änderung des Art. 75



    Dorn
    haben müßten, dann kann ich Ihnen dazu folgendes sagen: Im Lande Nordrhein-Westfalen haben wir ein Landesbeamtengesetz, und das erfaßt nicht nur die Landesbeamten, sondern auch die Komunalbeamten. Aber die Stellenpläne bei den. Gemeinden, Kreisen, Regierungspräsidien und im Lande sind so unterschiedlich, daß wir trotz eines gemeinsamen Landesbesoldungs- und beamtengesetzes mit unterschiedlichen Stellenplänen arbeiten.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das bestätigt aber doch unsere Argumente!)

    — Aber Herr Kollege Schmitt, das bestätigt nur das Argument, daß das vorhanden ist. Das bestätigt aber nicht das Argument, daß das der Änderung des Art. 75 entgegensteht.

    (Abg. Matzner: Das wird noch schlimmer werden!)

    — Nein, Herr Kollege Matzner. Selbst wenn es noch schlimmer würde, könnten wir es ja auch auf Grund der jetzigen Regelung und der Fassung des Art. 75 gar nicht verhindern. Das ist vielmehr ein Problemkreis, der mit der Änderung des Art. 75 überhaupt nicht in Einklang gebracht werden kann. Hier geht es um zwei völlig verschiedene Tatbestände, und hier können wir weder in die Hoheitsrechte der Länderparlamente noch in die Rechte der Kommunalparlamente von Bundesseite aus eingreifen.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch folgendes sagen. Der Kollege Gscheidle hat eine Reihe von Argumenten angeführt. Wir werden uns mit diesen Argumenten im Ausschuß befassen und werden prüfen, inwieweit man ihnen nachkommen sollte oder was an sachlichen Gegenargumenten von uns dazu vorgetragen werden kann. Sie haben zum Schluß kein Nein zu der Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes gesagt, sondern Sie haben nur eine Reihe von Bedenken vorgetragen. Ich fasse das als eine gute Ausgangsposition für eine Sachdiskussion im Ausschuß auf. Wir Freien Demokraten sehen dieser Sachdiskussion mit einem guten Gewissen entgegen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kübler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Kübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Abschnitt 27 der Drucksache IV/625 wird verlangt, daß § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes einen Einschub erhält, der festlegt, daß das Endgrundgehalt eines Lehrers 250 % und das Endgrundgehalt eines Mittelschullehrers 279 % des Endgrundgehaltes von A 1 nicht übersteigen soll. Diese Begrenzung gilt nicht für herausgehobene Lehrer wie Rektor, Schulleiter usw. Hier wird also eine Harmonisierung oder, wie der Herr Bundesinnenminister sagte, die verlorengegangene Einheitlichkeit der Besoldung wiederherzustellen versucht. Aber auf diesem Gebiet ist mehr verlorengegangen als nur die Einheitlichkeit der Besoldung. Hier ist die Einheitlichkeit der pädagogischen Ziele nicht mehr da. Ich kann das am besten zeigen, wenn ich auf die Ausbildungsvorschriften der Länder für die Lehrer hinweise, Wir haben hier eine Skala vom
    Universitätsstudium über Hochschulbildung mit und ohne Promotionsrecht bis zu pädagogischen Akademien und bis herunter zu Institutionen, die etwa dem Rang einer Fachschule entsprechen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das sehen Sie auch innerhalb eines Landes!)

    — Innerhalb eines Landes?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Da haben Sie verschiedene Lehrer mit verschiedener Ausbildung!)

    — Wir haben innerhalb der Länder verschiedene Ausbildung: Studienräte, Mittelschullehrer — das gibt es in einzelnen Ländern — und Volksschullehrer.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unter den Volksschullehrern!)

    Ich spreche hier von der Verschiedenartigkeit der Ausbildung der Volksschullehrer.
    Wir müssen bei einer Harmonisierung nicht das pädagogische Mittelmaß suchen. Es wäre also verkehrt, den Gedanken des Mittelmaßes im Besoldungsrecht auf die pädagogischen Zielsetzungen und Absichten übertragen zu wollen. Wir brauchen für die Zukunft die Beweglichkeit in der gesamten Pädagogik; denn alle Pädagogik ist ja Zielsetzung für die Zukunft. Es handelt sich nicht nur darum, daß die Schüler, die wir heute in der Schule haben, im Jahre 2000 auf der Höhe ihres Berufslebens stehen, sondern der junge Mann und das junge Mädchen, das durch unsere Besoldungspolitik heute zum Lehrerberuf kommt, wird noch Menschen unterrichten, die in genau hundert Jahren, im Jahre 2065, noch im Berufsleben stehen. Wir müssen also für diese Zukunft die besten Möglichkeiten einplanen. Wir sind uns ja hier im Hause alle einig, daß das wertvollste Gut unseres Volkes unsere Arbeitskraft ist, und wir sind uns auch alle darin einig, daß wir mit diesem wertvollsten Gut wuchern müssen. Aber wir können nicht dadurch in der Zukunft 'wuchern, daß wir die Arbeitszeit verlängern, sondern nur dadurch, daß wir das 'Produkt aus dieser Arbeitskraft, den Nutzeffekt dieser Arbeitskraft, durch 'bessere Vorbildung und Ausbildung steigern. Bessere Ausbildung heißt heute leider nun einmal längere Ausbildung, längere Ausbildungszeit, und einige Länder sind ja schon zum 9. Schuljahr gekommen. Wir müssen die Möglichkeiten bei der Lehrervorbildung ins Auge fassen, die Möglichkeiten des 10. Schuljahres, und für die für das 10. Schuljahr vorgebildeten Lehrer können wir nicht das pädagogische Mittelmaß von heute zum Maßstab nehmen; denn in der Zukunft soll ja nicht das Leitbild der 16 Stunden arbeitende ungebildete Kuli sein, sondern der gute, ausgebildete und die Dinge überschauende Facharbeiter,

    (Zuruf von der Mitte: der gebildete!)

    — der gebildete Facharbeiter, danke schön für das Stichwort! Diese Startbedingungen für die Zukunft erfüllen einzelne Länder schon durch das Hochschulstudium ihrer Lehrer, die nach einzelnen Ländergesetzen bereits die Laufbahnvorschriften des höheren Dienstes erfüllen. Eine Bindung an 250 % würde



    Dr. Kübler
    die Laufbahnvorschriften des höheren Dienstes vollkommen illusorisch machen.
    Ein weiterer Punkt kommt hier dazu. Die Lehrer sind keine Laufbahnbeamten. Sie haben nicht die Möglichkeit, von der Schreibkraft durch vielfältigste und gewissenhafteste Prüfungen bis zur Regierungsrätin aufzusteigen. Auch der Normalfall der Laufbahnbeamten erfaßt ungefähr vier oder fünf Besoldungsstufen, während 85 % aller Volksschullehrer in der Eingangsstufe bleiben oder in den einzelnen Ländern eine Halbstufe höher kommen. Nur 10 % der Volksschullehrer kommen um eine Stufe höher, und nur knapp 5 % aller Volksschullehrer kommen nach meist langen, erfolgreichen Berufsjahren zu einer Verbesserung von anderthalb Stufen. Wir haben hier eine Bindung der Lehrergehälter an die Verwaltungslaufbahn, die einfach dem Lehrerberuf nicht entspricht und die trotz aller Formulierungen über neue Stellenbewertungen den Ländern eigentlich die Möglichkeiten einer intensiven, zukunftweisenden Kulturpolitik einschränkt. Ich betone noch einmal, die Harmonisierung ist wünschenswert; aber der vorgelegte Entwurf mit dieser Bindung der Lehrergehälter an 250 % bedeutet eine Nivellierung, und es wäre eigentlich sehr zu bedauern, wenn wir durch diesen Entwurf zu einer Gleichschaltung der Länder auf ein politisches Mittelmaß kämen.

    (Beifall bei der SPD.)