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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Inhalt: Abg. Even (Köln) — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 1791 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 (Drucksache IV/666) 1791 A Fragestunde (Drucksachen IV/671, IV/672) Frage des Abg. Dr. Kohut: Untersuchungsbericht betr. Staatssekretär Globke Höcherl, Bundesminister 1791 D, 1792 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 1791 D, 1792 A Wittrock (SPD) 1792 A, B Jahn (SPD) 1392 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Staatssekretär Globke und die Ausarbeitung nationalsozialistischer Gesetze Höcherl, Bundesminister . . . 1792 C, D, 1793 A, B, C, D, 1794 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1792 D Dr. Mommer (SPD) . . . . 1793 A, C Erler (SPD) 1793 A Jahn (SPD) ' 1793 B, C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 1793 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1793 D Wittrock (SPD) 1794 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Wiedergabe von Äußerungen des Bundeskanzlers in der „Frankfurter Rundschau" Höcherl, Bundesminister . . 1794 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 1794 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . 1794 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reise- und Umzugsvergütung für Beamtinnen mit eigenem Hausstand Höcherl, Bundesminister . . . 1795 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1795 A Frage des Abg. Lohmar: Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung Höcherl, Bundesminister . . . 1795 B, C Lohmar (SPD) 1795 C Frage des Abg. Dröscher: Luftschutzräume in neuen Krankenhäusern Höcherl, Bundesminister 1795 C, D, 1796 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1795 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . 1795 D, 1796 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 Frage des Abg. Wittrock: Mißstände bei Teilzahlungskäufen Dr. Stammberger, Bundesminister . . . . 1796 A, B, C Wittrock (SPD) 1796 B, C Frage des Abg. Wittrock: Verwendung von Kugelschreibern bei notariellen Urkunden Dr. Stammberger, Bundesminister . 1796 D 1797 B, C Wittrock (SPD) 1797 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta Blank, Bundesminister 1797 C, 1798 A Frau Dr. Hubert (SPD) 1797 D, 1798 A Börner (SPD) . . . . . . . . . 1798 B Frage des Abg. Wegener: Soldaten-Freizeitheim in Augustdorf Strauß, Bundesminister 1798 B, D, 1799 A Wegener (SPD) 1798 C, D Welslau (SPD) . . . . 1798 D, 1799 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Flugzeugabstürze bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . 1799 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1799 B Frage des Abg. Cramer: Bedarf an Fernsprecheinrichtungen Stücklen, Bundesminister . 1799 C, D Cramer (SPD) • 1799 C, D Frage des Abg. Metzger: Verkauf eines Kasernengrundstücks in Darmstadt Lenz, Bundesminister . . 1800 A, B, C, D, 1801 A, B Metzger (SPD)' 1800 B Ritzel (SPD) 1800 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . 1800 D, 1801 A, B Schwabe (SPD) 1801 B Frage des Abg. Sänger: Entschädigung an jugoslawische Opfer von medizinischen Versuchen Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1801 C, D Sänger (SPD) 1801 D Fragen des Abg. Fritsch: Tragen von Überschnallkoppeln und langen Hosen im Bundesgrenzzolldienst Dr. Hettlage, Staatssekretär 1802 A, B, C, D, 1803 A Fritsch (SPD) 1802 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1803 A Fragen des Abg. Hilbert: Entschädigung der sogenannten F.- u. E.-Hiebe Dr. Hettlage, Staatssekretär 1803 A, C, D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . 1803 B, C Dröscher (SPD) 1803 D Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Verfälschte italienische Dessertweine Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 A Frau Dr. Elsner (SPD) 1804 A Frage des Abg. Seuffert: Kücheneinrichtungen bei Bauzügen der Bundesbahn Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . 1804 C, D Antrag der Fraktion der SPD betr. Trinkmilch (Drucksache IV/409) 1805 A Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; verbunden mit der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1962 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/653) . . Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 1805 B Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 1808 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze (Kindergeldverbesserungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/468) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 1808 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . 1810 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 1811 A Blank, Bundesminister . . . . . 1813 C Dr. Danz (FDP) . . . . . . . 1814 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1815 C, 1816 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 III Antrag der Fraktion der SPD betr. Zweites Neuordnungsgesetz zur Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/469 [neu]) Bazille (SPD) 1817 B, 1831 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 1819 D, 1835 A Dr. Rutschke (FDP) 1820 B Blank, Bundesminister . 1821 A, 1828 B Glombig (SPD) . . . . 1823 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1826 C, 1834 A Maucher (CDU/CSU) 1830 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/562) — Erste Beratung — Frau Rudoll (SPD) 1835 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 1837 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1837 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1840 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/633) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer u. Gen. (Drucksache IV/673) — Erste Beratung — Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1829 D 1841 C Höcherl, Bundesminister 1841 C Brück (CDU/CSU) 1844 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 1847 A Dr. Miessner (FDP) 1853 A Dr. Anders, Staatssekretär 1854 A, 1861 B Dorn (FDP) 1855 B Dr. Kübler (SPD) 1856 B Wagner (CDU/CSU) 1857 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1859 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 1859 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1861 A Nächste Sitzung 1861 D Anlage 1863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1791 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 36. Sitzung Seite 1557 A Zeile 12 statt „eingefügten" : eingeführten; 38. Sitzung Seite 1592 A Zeile 10 von unten statt „Abtransport" : Antransport; 40. Sitzung Seite ,1710 A Zeile 8 von unten statt „ ,Anderswoher' ist nicht so ganz" : Wann die Bundestierärzteord-; Seite 1740 C Zeile 17 statt „gebracht werden kann mit dem, was Sie" : zu Chruschtschows Koexistenz zu bringen. Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bergmann 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Dr. Burgbacher 24. 10. Even (Köln) 24. 10. Figgen 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Dr. Furler 24. 10. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 26. 10. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Katzer 24. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kreyssig 24. 10. Kriedemann 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 1,0. Lermer 26. 10. Dr. Löbe 24. 10. Dr. Löhr 24. 10. Lücker (München) 25. 10. Majonica 26. 10. Dr. Mälzig 26. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mauk 26. 10. Memmel 26. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 10. Michels 26. 10. Mick 24. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Oetzel 31.10. Ollenhauer 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 24. 10. Ravens 24. 10. Richarts 24. 10. Schulhoff 24. 10. Stein 24. 10. Storch 26. 10. Frau Strobel 25. 10. Wacher 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Wehner 24. 10. Werner 27. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Auge 19. 11. Frau Berger-Heise 5. 11. Blachstein 5. 11. Dr. Bucher 5. 11. Dr. Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Kalbitzer 5. 11. Dr. Kopf 5. 11. Kühn (Köln) 5. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir wollen mit Rücksicht auf die Einladung des Herrn Bundespräsidenten heute um 18.30 Uhr schließen. Ich habe bis jetzt sieben weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt. Ich glaube, zwei weitere sind noch dazu angekündigt, also neun. Ich bitte die Damen und Herren, sich an eine Bestimmung der Geschäftsordnung zu erinnern, wonach in der ersten Lesung nur die wesentlichen Grundzüge der Vorlage zu diskutieren sind. Halten Sie sich daran, dann werden wir pünktlich um 18.30 Uhr fertig.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wenn sich die Regierung daran gehalten hätte!)

    Deutscher Bundesteig — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1847
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gscheidle.

    (Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)



Rede von Kurt Gscheidle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure, daß die letzten Worte des Abgeordneten Brück nicht das Ohr des Bundesinnenministers erreicht haben.

(Beifall bei der SPD.)

Der Bundesinnenminister hat — das muß ich bei aller Bemühung um Sachlichkeit sagen — soeben bei seiner Berichterstattung einige Bemerkungen gemacht und Feststellungen getroffen, die, so möchte ich annehmen, auf falscher Information beruhen.

(Abg. Matzner: Sehr richtig!)

Ich bestätige dem Herrn Abgeordneten Brück sehr gerne, daß er sich um Sachlichkeit bemüht hat. Ich will es trotz der Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers auch tun.
Die Initiativen der Bundesregierung auf besoldungsrechtlichem Gebiet kann man aus der Erfahrung der letzten 13 Jahre wohl umschreiben mit sehr zögernd, unzureichend und ohne Gesamtkonzeption. Wenn der Herr Innenminister demgegenüber von einer Wohltat gesprochen hat, dann ist der Wunsch der Vertreter der Regierung und auch der Koalitionsparteien sicherlich berechtigt, diesen Vorwurf etwas näher begründet zu erhalten.
Der heutigen Beratung liegen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zugrunde, einmal der Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes und zum anderen die sogenannte Harmonisierungsnovelle. Nach der Begründung der Harmonisierungsnovelle glaubt die Bundesregierung, daß diese Novelle wegen der damit zusammenhängenden Beratungen nicht vor dem 1. April in Kraft treten kann. Selbst derjenige, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorlage zu Art. 75 hat, wird aber hinsichtlich der Bestimmung in der Harmonisierungsnovelle, nach der die Bezüge der Lehrer gebunden werden sollen, Bedenken haben. Ohne Zweifel ist also die später zu behandelnde Vorlage zu Art. 75, die nach der Geschäftsordnung heute später zu behandeln ist, Voraussetzung dafür, daß die Harmonisierungsnovelle in diesem Punkt in Kraft treten kann.
Der Herr Bundesinnenminister hat ferner — und der Herr Abgeordnete Brück hat es ebenfalls getan — auf das Dritte Besoldungsänderungsgesetz hingewiesen. Dieses Dritte Besoldungsänderungsgesetz soll am 1. Januar in Kraft treten. Es liegt aber diesem Bundestag noch gar nicht vor, sondern liegt zur Zeit beim Bundesrat. Es muß jedoch, damit die Dinge verständlich dargestellt werden können, mit einbezogen werden.
Ich möchte mit dieser kurzen Darstellung nur darauf hinweisen, daß mir schon in dieser zeitlich unterschiedlichen Vorlage der Dinge ein nicht ausgereiftes Konzept vorzuliegen scheint.
Zwischendurch möchte ich mir die Bemerkung erlauben, daß das Tätigwerden von Abgeordneten der Koalitionsparteien, das unter Buchstabe c zu behandeln ist, wiederum zeigt, daß gerade jene Andeutungen, die der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU gemacht hat und auf die Herr Brück Bezug genommen hat, nicht verwirklicht wurden,

(Beifall bei der SPD)

sondern daß es einigen Abgeordneten der Regierungsparteien überlassen blieb, diese Initiative
selbst zu entwickeln. Wir sind dafür recht dankbar.
Ich komme nun 'im einzelnen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen, und Sie werden mir entsprechend meiner Einleitung gestatten, zunächst einmal den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Art. 75 des Grundgesetzes zu behandeln. In den vergangenen Jahren ist tatsächlich eine unterschiedliche Entwicklung der Besoldung eingetreten. Das Ziel dieses Entwurfs soll sein, dieser Entwicklung zu begegnen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die augenblickliche verfassungsmäßige Ermächtigung nicht ausreicht, dieses Ziel zu erreichen. Sie macht deshalb einen entsprechenden Vorschlag.
Die in der Begründung genannten Unzuträglichkeiten sind so umschrieben, daß die Tatsache, daß Bundes- und Landesbeamte mit unterschiedlicher Besoldung arbeiten, zu Unzuträglichkeiten führen müssen, daß zweitens die Uneinheitlichkeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einen Sog erzeugt, und zwar dort, wo die höhere Bezahlung ist, und daß drittens Übertritte von einem Dienstherrn zum anderen auf Grund dieser Tatsache erschwert werden. Dem ist zuzustimmen. Es ist auch der Auffassung im Grunde zuzustimmen, daß es wünschenswert wäre, ein einheitliches Besoldungsrecht zu schaffen. Angesichts der Einheitlichkeit dieser Auffassung ist deshalb von mir in erster Lesung für meine Fraktion nur die Frage zu stellen: wird denn die Vorlage diesem Ziel gerecht, ist der vorgeschlagene Weg geeignet, dieses Ziel zu erreichen? Lassen Sie mich unter Beachtung dieser zwei Gesichtspunkte das Ergebnis in kurzen Worten — entsprechend 'der Empfehlung des Herrn Bundestagspräsidenten — darstellen.
Zunächst einmal haben wir verfassungspolitisch die allergrößten Bedenken, wenn wegen Tagesprobleme die Verfassung geändert werden soll.
'(Sehr richtig! bei 'der SPD.)

Ich darf vielleicht in dem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die amerikanische Verfassung, die immerhin 175 Jahre alt ist, nur 23mal geändert wurde, während unser Grundgesetz in dieser kurzen Zeit schon 13mal geändert worden ist.

(Abg. Schmücker: Unterschiedliche Entstehungsgeschichte!)

— Sie werden mir zugeben, Herr Abgeordneter, daß die Zeitentwicklung, die es überall notwendig machen wird, die Verfassung zu ändern, in einem Zeitraum von 175 Jahren anders zu veranschlagen ist als in einem Zeitraum von 13 Jahren.

(Abg. Schmücker: Die Amerikaner haben ihre Verfassung völlig frei selbst gemacht! Sie wissen, unter welchen Umständen unser Grundgesetz entstanden ist!)

1848 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 24. Oktober 1962
Gscheidle
— Glauben Sie, daß die Amerikaner beispielsweise aus einem solchen Grund ihre Verfassung ändern würden? Sie sollten überzeugt sein, daß sie es nicht täten.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf des Abg. Schmücker.)

— Richtig! Ich komme noch darauf, daß das aus verfassungssystematischen Gründen höchst fragwürdig ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber Sie wissen, daß die Mitglieder des Obersten Gerichtshofes sehr viel elastischer auf neue Gedanken eingehen!)

— Wenn Sie mir gestatten, meinen Gedankengang fortzuführen, werde ich an einen Punkt kommen, wo, wie ich annehme, Ihre Frage erschöpfend behandelt werden wird.
Zunächst stehen wir aus verfassungspolitischen Gründen jeder Grundgesetzänderung mit sehr großen Vorbehalten gegenüber, zumal Sie mir zugeben müssen, daß sich nach Berichten der Tagespresse Andeutungen häufen, wonach es immer dann, wenn irgend jemand bei seinem Bemühen, eine gesetzliche Regelung zu erreichen, mit der Verfassung in Konflikt kommt, heißt: Dann ändern wir halt die Verfassung.
Die weiteren Bedenken, die wir anzumelden haben, sind verfassungsrechtlicher Art. Ich darf, um Ihnen zu zeigen, daß solche Überlegungen nicht an parteipolitische Standpunkte gebunden sind, auf die Beratungen im Bundesrat hinweisen, wo der Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen unter Hinweis auf Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes solche Bedenken vorgetragen hat. Sie erscheinen uns zumindest erwägenswert.
Das dritte Bedenken ist verfassungssystematischer Art und deckt sich, glaube ich, mit dem Einwurf des Herrn Abgeordneten Dorn, den ich hoffentlich richtig verstanden habe. Es geht hier nicht nur darum, wie der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein angedeutet hat, die Änderung eventuell nicht in Art. 75, sondern in Art. 74 vorzunehmen, sondern es ,geht auch darum, ob man überhaupt die Festlegung von Höchst- und Mindestbeträgen in der Verfassung angesichts des Aufbaues, den unsere Verfassung hat, vornehmen soll. Hinzu kommt aber auch noch das verfassungssystematische Bedenken, ob diese Konkurrenzregelung, bei der der Bund eine erweiterte Zuständigkeit erhält, er jedoch die Länder noch mitreden läßt, in Art. 75 paßt, weil eine solche Regelung zumindest an dieser Stelle neu ist und sich erst in Art. 105 Abs. 3 wiederfindet.
Unbeschadet solcher rechtlichen Überlegungen zum Entwurf scheint es mir aber geradezu von größter Bedeutung zu sein, zu überlegen, ob man überhaupt durch die Erweiterung der Zuständigkeit des Bundes auf besoldungsrechtlichem Gebiet das Ziel erreichen kann. Es ist nämlich jederzeit noch möglich, über das Haushaltsrecht, über den Stellenplan etwas zu ändern. Es ist also die Frage: ist es möglich, wenn ,wir im Bundesgebiet einheitlich für Bund und Länder die Bezüge eines Oberinspektors durch Mindest- und Höchstbetrage festlegen, das erstrebte
Ziel zu erreichen, solange die gesetzgebenden Körperschaften jederzeit in der Lage sind, soviel Oberinspektor- und Amtmannstellen zu schaffen, wie sie lustig sind?

(Zuruf von der CDU/CSU: Das Bessere ist der Feind des Guten!)

— Ich verstehe Ihren Zwischenruf nicht ganz, aber vielleicht begründen Sie anschließend, daß Sie solche Bedenken nicht sehen; dafür wäre ich Ihnen recht dankbar.
Ich darf Sie recht herzlich bitten, sich einmal die Stellenpläne von Bayern, Rheinland-Pfalz usw. zu betrachten. Dann werden Sie sehen, wie die Verhältnisse auseinander gehen. Es ist nicht ohne Interesse, festzustellen, daß nicht nur in der Frage einer gleichmäßigen Besoldung in Bund und Ländern, jene Länder, wo Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in der Regierung stehen, ausgebrochen sind, sondern daß auch hinsichtlich der Stellenpläne die Länder ausbrechen, die Sie — parteimäßig gesehen — verantwortlich regieren. Das ist immerhin auch ein Hinweis, dem Sie einmal nachgehen könnten.
Ich darf versuchen, an einem einleuchtenderen Beispiel 2u zeigen, was ich meine. Im Bundeskanzleramt wurden 1953 zwei Damen als Angestellte beschäftigt. Sie wurden 1954 ins Beamtenverhältnis des mittleren Dienstes übernommen. 1955 wurden diese Damen mit Genehmigung des Bundespersonalausschusses in den gehobenen Dienst übergeleitet. Innerhalb des ,gehobenen Dienstes wurden sie mit Sondergenehmigung bis zur Amtsrätin befördert. Im Augenblick liegt dem Bundespersonalausschuß der Antrag vor, sie in den höheren Dienst zu übernehmen.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Maßhalten! — Heiterkeit bei der SPD.)

Damit will ich gar nichts gegen die Damen sagen; das wäre absolut unangebracht. Ich will nur folgendes zum Ausdruck bringen: Sie können mit dem Festhalten an Mindest- und Höchstbeträgen innerhalb einer Besoldungsgruppe nicht verhindern, daß sich jemand auf anderem Wege hilft vorwärtszukommen. Das ist immerhin ein, möchte ich meinen, beachtlicher Einwand gegen die Wirkung der Gesetzesvorlage, die jetzt vorliegt.
Es ergibt sich aber auch noch eine andere Frage, und ich nenne sie ganz bewußt an letzter Stelle: Inwieweit ist denn der Bund aktiv legitimiert, nunmehr eine solche zwingende Vorschrift für die Besoldung beim Bund und den Ländern zu schaffen? Der Herr Bundesinnenminister hat sich sehr darum bemüht, mit einer rückblickenden Darstellung vorzutragen, wieviel denn nun für die Beamten getan wurde. Auch der Herr Abgeordnete Brück hat das getan. Es wurde viel getan; wer wollte das leugnen? Die Frage ist nur — und hier hatte der Herr Innenminister Schwierigkeiten zu differenzieren —, was auf Grund der Initiative der Bundesregierung auf diesem Gebiet geschehen ist und was von diesem Parlament getan wurde. Wenn Sie die Dinge einmal nachlesen — Sie können, wenn Sie zu anderen Ergebnissen kommen, auf mich zurückkommen —, werden Sie feststellen, daß der Bund nur einmal —



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nämlich 1961 bei den 8 % — die Initiative ergriffen hat; alles andere ging auf Initiativen aus dem Parlament zurück oder war die zwangsläufige Folge eines Vorgehens der Länder.
Nun ist natürlich die Frage, die draußen diskutiert wird, die, inwieweit denn nun das bewegende Motiv in diesem Aktivwerden der Bundesregierung zu sehen ist. Handelt es sich nur darum, daß der bisher als Bremser Beschäftigte Lokomotivführer werden will? Aus all diesen Gründen haben wir größte Bedenken, ob dieser Entwurf geeignet ist und ob die vorgeschlagenen Wege bei einer verfassungsrechtlichen, verfassungssystematischen oder verfassungspolitischen Überprüfung in den Beratungen des Ausschusses unsere Zustimmung erhalten können.
Nun zu der sogenannten Harmonisierungsnovelle. Diese Harmonisierungsnovelle — das darf ich vorwegnehmen, und Sie werden mir nicht widersprechen können — hat das Ziel der Harmonisierung nicht erreicht. Sie können deshalb nicht widersprechen, weil das dritte Besoldungsänderungsgesetz deutlich beweist, daß dieses Ziel nicht erreicht wurde.

(Beifall bei der SPD.)

Ich will Sie nur auf zwei wesentliche Dinge hinweisen. Einmal geht die Harmonisierungsnovelle davon aus, das Spannungsverhältnis zwischen dem einfachen und mittleren Dienst von jetzt 100 zu 120 auf 100 zu 125 zu verbessern.

(Zuruf von der Mitte: 130!)

— Auf 125! Wenn das nach Meinung der Bundesregierung ausreichend gewesen wäre, dann hätte sie nicht im dritten Besoldungsänderungsgesetz durch die dort vorgesehenen Zulagen eine Änderung von 100 auf 130 vorsehen müssen. Sehen Sie: das bezeichne ich als wenig durchdacht, als schlecht konzipiert. Wenn eine Gesetzesvorlage, die wir heute behandeln, uns, den Abgeordneten dieses Bundestages — ich nehme doch an: allen Abgeordneten des Bundestages, weil Beamtenbesoldung nicht ein ausgezeichnetes Mittel der Parteiagitation sein sollte —, vorgelegt wird, dann ist es eine schlechte Sache, wenn man diesen Entwurf mit einem Gesetz begründen muß, das hier noch gar nicht zur Beratung vorliegt, und darauf hinweist: Das wird noch besser gemacht mit einem Entwurf, der im Augenblick beim Bundesrat schlummert.
Es gibt noch einen zweiten Punkt. Ich halbe mich sehr gefreut, daß der Herr Abgeordnete Brück darauf eingegangen ist, daß ein Ziel, zumindest ein Punkt der Beratungen im Innenausschuß die strukturelle Überleitung sein sollte, mit der der Nichtfachmann nichts anzufangen weiß, bei der es aber darum geht — um ein Beispiel zu nehmen —, daß ein Briefträger, dessen Arbeitsinhalt sich seit Jahrzehnten nicht verändert hat, das gleiche Ruhegehalt erhalten soll, gleichgültig, ob er nun vor 1957 oder nach 1957 in den Ruhestand getreten ist. Das ist dabei das Problem. Ich freue mich, daß wir uns hier bemühen wollen. Obwohl aus einigen Debatten dieses Plenums hervorging, die Dinge müßten überprüft werden, weiß ich nicht, ob die Bundesregierung diese Überprüfung vorgenommen hat. Die Harmonisierungsnovelle sagt dazu eben gar nichts aus.
Aber etwas ist wiederum eigenartig: wir haben im Augenblick drei unterschiedliche Ruhestandsgruppen. Wir haben jene, die nach dem Besoldungsrecht 1920 pensioniert wurden, jene, die nach 1927 bis zum 1. April 1957 pensioniert wurden, und jene nach dem 1. April 1957. Wäre die Harmonisierungsnovelle hier allein zu behandeln, würden wir dazu noch eine vierte Gruppe erhalten, nämlich, jene Ruhestandsbeamten, die nach dem Inkrafttreten dieser Harmonisierungsnovelle in den Ruhestand treten. Denn nach dem Entwurf, dd. h. nach der Meinung der Regierung, soll denen wiederum die Veränderung im Spannungsgefüge vorenthalten werden, jene fünf Punkte oder nach dem dritten Besoldungsänderungsgesetz 10 Punkte. Nur wenn man den hier nicht zur Beratung stehenden Gesetzentwurf — nämlich den, der beim Bundesrat liegt — auch noch kennt, weiß man, daß dort wieder vorgesehen ist, jene Pauschalzulage bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge zugrunde zu legen.

(Abg. Dr. Miessner: Sehr richtig!)

Sie werden mir zugestehen, daß man bei ganz nüchterner und sachlicher Darstellung dieser Dinge zu dem Schluß kommt, daß es hier irgendwie am Konzept gefehlt hat. Das ist doch eine Feststellung, die Sie — vielleicht nicht hier öffentlich, aber bei eigener Prüfung der Dinge — bestätigen müssen.
Ich darf also zusammenfassen, daß durch das, was bei der Harmonisierungsnovelle und dem dritten Besoldungsänderungsgesetz vorgesehen ist, zusammen durchaus die Bezüge der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wieder eingeholt werden; das sei zugestanden. Nur diese Harmonisierungsnovelle allein, die hier vorliegt, erreicht dieses Ziel nicht. Wir gehen also davon aus, daß unter Einbeziehung dieses Gesetzentwurfs das Ziel erreicht wird.
Nun wurde im Zusammenhang mit der Änderung des Ortszuschlages vorgetragen, wie fortschrittlich die Bundesregierung doch sei, weil sie diesmal nicht nur die 6 % auf den Ortszuschlag gelegt habe, sondern steigernd pro Kind in der Berechnung des Ortszuschlages noch einmal 6 %. Wer wollte das leugnen? Das ist tatsächlich ein entscheidender Fortschritt. Aber ich frage die Bundesregierung — ich würde gern Herrn Bundesinnenminister Höcherl fragen, wenn er noch hier wäre —: was hat denn die Bundesregierung bislang gehindert, eine solche familiengerechte oder sozial gerechtere Lösung im öffentlichen Dienst zu finden? Herr Bundesinnenminister Höcherl hat auf einen Einwand, der von meiner Fraktion kam, geantwortet: Ja, in der Tarifpolitik, die Gewerkschaften! Ich nehme .an, er bezieht sich auf die gleiche Quelle, auf die sich der Bundespressechef von Hase bezogen hat — am 4. Oktober —, der gesagt hat: Die Gewerkschaften haben das verhindert, und gegen ihren Widerstand werden wir eine solche Politik des familiengerechten Lohnes fortsetzen. Hier beziehen sich alle auf eine Quelle, die unwahr ist; denn ich darf Ihnen aus der Kenntnis, aus dem eigenen Führen der Verhandlungen versichern: diese Forderungen wurden ge-



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stellt und jeweils abgelehnt. Es wurde abgelehnt die Erhöhung des Kinderzuschlags, es wurde abgelehnt die Gewährung einer Sockelzulage im öffentlichen Dienst des Bundes. Ich kann Ihnen sofort anschließend gern das Originalprotokoll zur Einsicht vorlegen. Es wurde abgelehnt die Differenzierung der Sockelzulagen. Ja, ich frage mich — und ich werde Gelegenheit nehmen, in der Fragestunde die Frage an den Herrn Bundespressechef zu richten —: Ist es denn möglich, daß eine so große Zahl von Repräsentanten dieses Staates auf Grund einer falschen Darstellung solche Dinge immer wieder in der Öffentlichkeit verbreitet und damit agitiert, obwohl ein Einblick in die Originalakten sofort bestätigen würde, daß das eine falsche Argumentation ist?

(Beifall bei der SPD.)

Die Harmonisierungsnovelle bringt in diesem Spannungsverhältnis neben den Verbesserungen beim Ortszuschlag auch noch eine ganze Reihe von Regelungen durch Verbesserung der Formulierungen, die der größeren Rechtssicherheit dienen. Es ist leider nicht — ich darf mich an das halten, was empfohlen wurde: nur die Grundsätze — eine verbesserte Berechnung des BDA vorgesehen, wie sie beispielsweise in einzelnen Ländern besteht. Nicht vorgesehen ist der Wegfall der beiden Vorschaltstufen, was ursprünglich eine Begründung nur im Auffangen des ehemaligen Diätariats hatte. Es ist auch nicht vorgesehen, beim Ortszuschlag den Tarif Klasse IV in Wegfall zu bringen. Weiter ist nicht vorgesehen, die Ortsklasse B wegfallen zu lassen. Ich darf Ihnen gerade dazu sagen, daß nach einem Auftrag der Bundesregierung an die Länder, die Dinge zu prüfen — insbesondere nach dem Vorgehen der Saar bezüglich einer einheitlichen Einführung einer Gebietsklasse S —, hier besonders ein Ansatzpunkt wäre, etwas zu tun.
Nun hat der Herr Abgeordnete Brück auch auf die vorgesehene Streichung des § 21 Abs. 2 hingewiesen und einige bemerkenswerte Ausführungen dazu gemacht, die mich hoffen lassen, daß wir im Innenausschuß hier zu einer gemeinsamen Basis der Arbeit kommen können. Es ist in der Tat unerträglich, daß die Streichung einer Bestimmung damit begründet wird: Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, geben uns die Veranlassung, das zu streichen; es hat sich nicht so ausgewirkt, wie wir es wollten. Der Wille des Gesetzgebers in § 21 Abs. 2 ist eindeutig und klar. Wenn sich der Bundestag in diesem Willen nicht einig gewesen wäre, dann hätte er nicht in zwei nachfolgenden Entschließungen die Verkehrsverwaltungen Bahn und Post aufgefordert, in der Gestaltung ihrer Stellenpläne dafür Sorge zu tragen, daß dieser Stellenpuffer abgebaut wird.

(Beifall bei der SPD.)

Nun wird man — und das tut die Bundesregierung in der Begründung ihres Entwurfs — darauf hinweisen können, daß in den letzten Jahren einige Male durch Stellenvermehrung versucht wurde, diesen Stellenpuffer abzubauen. Das wünschenswerte Ergebnis ist aber nicht eingetreten, weil infolge der Verkehrssteigerungen das Mehr an Personal sich in gleichem Umfang gehalten hat wie das Mehr an Stellen.
Ich darf versuchen, Ihnen dazu einige einprägsame Zahlen zu nennen, und zwar wiederum aus dem Bereich der Bundespost. Bei der Bundespost sind 22,2 v. H. der Postinspektoren auf Dienstposten für Oberpostinspektoren beschäftigt, ohne daß sie wegen der jetzigen Fassung die Möglichkeit erhalten, den Zwischenbetrag zu bekommen.

(Abg. Brück: Herr Gscheidle, wann etwa werden die Leute zum Oberinspektor befördert?)

— Sie meinen die Frage der Regelbeförderung. Sie dauert im Augenblick ungefähr sieben Jahre. —14,9 v. H. der Oberpostinspektoren werden auf Dienstpostén der Amtmänner beschäftigt, und 21,4 v. H. der Amtmänner sind auf Dienstposten von Oberamtmännern beschäftigt.
Sehen Sie, Herr Abgeordneter Brück — ich entnehme es Ihrer Frage —, selbst wenn der Zustand der wäre, daß infolge einer günstigen Altersstruktur die Beförderungsverhältnisse ausnehmend gut sind und man sich deshalb einen Puffer gestatten könnte, dann bleibt doch die Frage der inneren Ungerechtigkeit bestehen. Der Betroffene sagt nämlich: Ich muß die höherwertige Tätigkeit ohne eine entsprechende Besoldung teilweise über acht und zehn Jahre wahrnehmen, ein anderer muß das nicht und verdient dasselbe. Das ist etwas, was Sie als Kenner des öffentlichen Dienstes wissen. Das führt im Betrieb zu Spannungen. Hier müssen wir uns wirklich bemühen, zu vernünftigen Regelungen zu kommen. § 21 Abs. 2 in der jetzigen Form ist nicht geeignet. Wir werden hier im Ausschuß versuchen müssen, entsprechende Regelungen zu finden. Den Weg, § 21 Abs. 2 einfach zu streichen, halte ich allerdings für absolut ungeeignet und für nicht gangbar. Entweder muß man § 21 Abs. 2 entsprechend verbessern, oder man muß in der Frage der Gestaltung der Stellenpläne durch Einbau des Stellenpuffers — darüber wird man reden können — die Deckung der Dienstposten verlangen müssen.
Ein Kernstück der Begründung der Harmonisierungsnovelle ist die Frage der Lehrerbesoldung. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, daß die Besoldungseinheit im. Bundesgebiet durch die Entwicklung der Besoldung der Lehrer empfindlich gestört worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier darf ich darauf hinweisen, daß der Deutsche Bundestag im Jahre 1957 einen Antrag der SPD-Fraktion, den Ländern im rahmenrechtlichen Teil des Bundesbesoldungsgesetzes die Möglichkeit für eine Lehrerbesoldung zu eröffnen, mit der Mehrheit von nur 180 gegen 164 Stimmen abgelehnt hat. Wenn Sie die Begründung für diesen Antrag nachlesen, werden Sie mir zugeben: wäre man diesem Antrag gefolgt, dann wäre das nicht eingetreten, womit man jetzt die Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, ja sogar die Änderung des Grundgesetzes begründet.
Wir sind der Meinung, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung hier nicht hilft. Auch die beabsichtigte Erweiterung der Rahmenkompetenz des Bundes durch die Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes könnte daran nichts än-



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dernm. Eine Festlegung der Lehrerbesoldung greift auch in die Lehrerbildung und die Schulorganisation ein.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

Diese Sachbereiche sind wesentliche Bestandteile der Kulturhoheit der Länder. Über einen Eingriff in diese Kulturhoheit ist zumindest sorgfältig zu beraten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist so etwas ein Schlagwort!)

— Das ist ein Schlagwort? Sind Sie der Meinung, daß das Niveau der Volksschulbildung in der Bundesrepublik gleich ist? Sind sie der Meinung, daß die Vorbildung der Lehrer im Bundesgebiet gleich ist? Sind Sie nicht auch der Meinung, daß Vorbildung und Aufgabenstellung die Besoldung eines Beamten bestimmen sollten?

(Beifall bei der SPD.)

Wenn also ungleiche Voraussetzungen gegeben sind — und Sie versuchen nach den Worten des Herrn Innenministers vermutlich, in einem sogenannten Goldenen Schnitt das Mittelmaß zu finden —, dann reduzieren Sie einfach die Kulturpolitik im Wege des Goldenen Schnittes auf das Mittelmaß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

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