Rede:
ID0404229400

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Inhalt: Abg. Even (Köln) — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 1791 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 (Drucksache IV/666) 1791 A Fragestunde (Drucksachen IV/671, IV/672) Frage des Abg. Dr. Kohut: Untersuchungsbericht betr. Staatssekretär Globke Höcherl, Bundesminister 1791 D, 1792 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 1791 D, 1792 A Wittrock (SPD) 1792 A, B Jahn (SPD) 1392 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Staatssekretär Globke und die Ausarbeitung nationalsozialistischer Gesetze Höcherl, Bundesminister . . . 1792 C, D, 1793 A, B, C, D, 1794 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1792 D Dr. Mommer (SPD) . . . . 1793 A, C Erler (SPD) 1793 A Jahn (SPD) ' 1793 B, C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 1793 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1793 D Wittrock (SPD) 1794 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Wiedergabe von Äußerungen des Bundeskanzlers in der „Frankfurter Rundschau" Höcherl, Bundesminister . . 1794 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 1794 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . 1794 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reise- und Umzugsvergütung für Beamtinnen mit eigenem Hausstand Höcherl, Bundesminister . . . 1795 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1795 A Frage des Abg. Lohmar: Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung Höcherl, Bundesminister . . . 1795 B, C Lohmar (SPD) 1795 C Frage des Abg. Dröscher: Luftschutzräume in neuen Krankenhäusern Höcherl, Bundesminister 1795 C, D, 1796 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1795 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . 1795 D, 1796 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 Frage des Abg. Wittrock: Mißstände bei Teilzahlungskäufen Dr. Stammberger, Bundesminister . . . . 1796 A, B, C Wittrock (SPD) 1796 B, C Frage des Abg. Wittrock: Verwendung von Kugelschreibern bei notariellen Urkunden Dr. Stammberger, Bundesminister . 1796 D 1797 B, C Wittrock (SPD) 1797 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta Blank, Bundesminister 1797 C, 1798 A Frau Dr. Hubert (SPD) 1797 D, 1798 A Börner (SPD) . . . . . . . . . 1798 B Frage des Abg. Wegener: Soldaten-Freizeitheim in Augustdorf Strauß, Bundesminister 1798 B, D, 1799 A Wegener (SPD) 1798 C, D Welslau (SPD) . . . . 1798 D, 1799 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Flugzeugabstürze bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . 1799 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1799 B Frage des Abg. Cramer: Bedarf an Fernsprecheinrichtungen Stücklen, Bundesminister . 1799 C, D Cramer (SPD) • 1799 C, D Frage des Abg. Metzger: Verkauf eines Kasernengrundstücks in Darmstadt Lenz, Bundesminister . . 1800 A, B, C, D, 1801 A, B Metzger (SPD)' 1800 B Ritzel (SPD) 1800 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . 1800 D, 1801 A, B Schwabe (SPD) 1801 B Frage des Abg. Sänger: Entschädigung an jugoslawische Opfer von medizinischen Versuchen Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1801 C, D Sänger (SPD) 1801 D Fragen des Abg. Fritsch: Tragen von Überschnallkoppeln und langen Hosen im Bundesgrenzzolldienst Dr. Hettlage, Staatssekretär 1802 A, B, C, D, 1803 A Fritsch (SPD) 1802 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1803 A Fragen des Abg. Hilbert: Entschädigung der sogenannten F.- u. E.-Hiebe Dr. Hettlage, Staatssekretär 1803 A, C, D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . 1803 B, C Dröscher (SPD) 1803 D Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Verfälschte italienische Dessertweine Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 A Frau Dr. Elsner (SPD) 1804 A Frage des Abg. Seuffert: Kücheneinrichtungen bei Bauzügen der Bundesbahn Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . 1804 C, D Antrag der Fraktion der SPD betr. Trinkmilch (Drucksache IV/409) 1805 A Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; verbunden mit der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1962 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/653) . . Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 1805 B Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 1808 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze (Kindergeldverbesserungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/468) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 1808 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . 1810 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 1811 A Blank, Bundesminister . . . . . 1813 C Dr. Danz (FDP) . . . . . . . 1814 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1815 C, 1816 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 III Antrag der Fraktion der SPD betr. Zweites Neuordnungsgesetz zur Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/469 [neu]) Bazille (SPD) 1817 B, 1831 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 1819 D, 1835 A Dr. Rutschke (FDP) 1820 B Blank, Bundesminister . 1821 A, 1828 B Glombig (SPD) . . . . 1823 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1826 C, 1834 A Maucher (CDU/CSU) 1830 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/562) — Erste Beratung — Frau Rudoll (SPD) 1835 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 1837 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1837 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1840 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/633) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer u. Gen. (Drucksache IV/673) — Erste Beratung — Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1829 D 1841 C Höcherl, Bundesminister 1841 C Brück (CDU/CSU) 1844 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 1847 A Dr. Miessner (FDP) 1853 A Dr. Anders, Staatssekretär 1854 A, 1861 B Dorn (FDP) 1855 B Dr. Kübler (SPD) 1856 B Wagner (CDU/CSU) 1857 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1859 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 1859 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1861 A Nächste Sitzung 1861 D Anlage 1863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1791 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 36. Sitzung Seite 1557 A Zeile 12 statt „eingefügten" : eingeführten; 38. Sitzung Seite 1592 A Zeile 10 von unten statt „Abtransport" : Antransport; 40. Sitzung Seite ,1710 A Zeile 8 von unten statt „ ,Anderswoher' ist nicht so ganz" : Wann die Bundestierärzteord-; Seite 1740 C Zeile 17 statt „gebracht werden kann mit dem, was Sie" : zu Chruschtschows Koexistenz zu bringen. Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bergmann 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Dr. Burgbacher 24. 10. Even (Köln) 24. 10. Figgen 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Dr. Furler 24. 10. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 26. 10. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Katzer 24. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kreyssig 24. 10. Kriedemann 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 1,0. Lermer 26. 10. Dr. Löbe 24. 10. Dr. Löhr 24. 10. Lücker (München) 25. 10. Majonica 26. 10. Dr. Mälzig 26. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mauk 26. 10. Memmel 26. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 10. Michels 26. 10. Mick 24. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Oetzel 31.10. Ollenhauer 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 24. 10. Ravens 24. 10. Richarts 24. 10. Schulhoff 24. 10. Stein 24. 10. Storch 26. 10. Frau Strobel 25. 10. Wacher 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Wehner 24. 10. Werner 27. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Auge 19. 11. Frau Berger-Heise 5. 11. Blachstein 5. 11. Dr. Bucher 5. 11. Dr. Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Kalbitzer 5. 11. Dr. Kopf 5. 11. Kühn (Köln) 5. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die besoldungspolitische Diskussion hat in der letzten Zeit sehr hohe Wellen geschlagen. Nach Temperament und Neigung würde ich ganz gern in diesen Ton einstimmen und eine sehr intensive Diskussion mit Ihnen führen, wenn mich nicht einige Gründe naheliegender Art heute daran hinderten, so daß ich mich etwas kürzer fassen muß. Es war geradezu ein Jahrmarkt des Pluralismus, wenn man das so sagen darf. Aber ich muß von diesen hohen Erörterungen, die in der Öffentlichkeit geführt worden sind, zurückführen auf den nüchternen Text der beiden Vorlagen und auf die Wohltaten, die sich in diesen beiden Vorlagen niederschlagen.
    Sie wissen, worum es sich handelt. Die beiden Vorlagen sind ja schon geraume Zeit in Ihren Händen, so daß ich davon ausgehen kann, daß Sie sich völlig mit ihnen vertraut gemacht haben und ich den Inhalt nicht zu wiederholen brauche. Es handelt sich schlicht und einfach um ein Anliegen, das ein Anliegen des ganzen Hauses und aller sein müßte, die sich mit dem öffentlichen Dienst befassen und sich darüber Gedanken machen. Es geht darum, die verlorengegangene Einheitlichkeit der Besoldung zwischen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und den übrigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften wiederherzustellen, soweit das überhaupt noch möglich ist.
    Sie wissen, daß das Besoldungsgesetz vom Jahre 1957 solche Anstrengungen unternommen hat und daß der Art. 75 des Grundgesetzes ebenfalls solche Ansätze vorsieht. Leider hat dieser Art. 75 des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ganz die Gnade gefunden, die wir erwartet hätten, um ein einheitliches Besoldungsrecht vorlegen zu können. Es hat sich etwas ausgewirkt, was Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mir bestimmt bestätigen werden. Die



    Bundesinnenminister Höcherl
    hervorragende Wirtschaftspolitik, die wir seit zehn Jahren führen, hat natürlich zu einem gewissen Wohlstand geführt, der sich den verschiedenen Breitengraden entsprechend — auch in der Besoldungspolitik niedergeschlagen hat, so daß wir eine ganz differenzierte Entwicklung zu verzeichnen haben, sowohl im Gefüge als auch in den Höchst- und Mindestbeträgen.
    Ich will nun keine Berufsgruppen oder Beamtengruppen herausgreifen, die vielleicht äußerer oder innerer Anlaß dafür waren, das einheitliche Gefüge zu zerstören. Auf jeden Fall müssen wir feststellen, daß die Einheit verlorengegangen ist, und ich bin der Meinung, wir sollten für die gleiche Dienstleistung, vor allem auch angesichts der Tatsache, daß sehr viele Länder- und Bundesbeamte nebeneinander in einem Raum an zwei Tischen arbeiten, auch eine Einheitlichkeit der Besoldungsregelung, im Gefüge sowohl wie in den Höchst- und Mindestbeträgen, vorsehen und irgendwie ihren Niederschlag finden lassen. Wir wollen den verlorenen Sohn der Einheitlichkeit und Einheit wieder zurückführen. Das ist der Sinn dieser beiden Vorlagen.
    Dies muß sich in zwei Schritten vollziehen, einmal dadurch, daß wir ein gewisses gemeinsames Niveau und eine gemeinsame Linie zwischen den verschiedenen Entwicklungen in den einzelnen Ländern suchen. Das kann nicht die höchste Linie sein und darf nicht die höchste Taxe sein. Das war der Vorwurf, der gelegentlich erhoben worden ist. Es wäre furchtbar einfach, wenn man alles nach oben orientierte und sich bei Höchstpreisen einigte. Meine Damen und Herren, wenn man sich bei Höchstpreisen einigen will, muß man auch die Steuerkraft genauso oder ähnlich gestalten. Das können wir nicht. Wir müssen vielmehr eine mittlere Linie finden, die sowieso nach den Gesetzen des Goldenen Schnitts immer mehr gerechtfertigt ist als der Versuch, alles nach oben hin zu vereinen. Das ist das eine.
    Zweitens müssen wir den Art. 75 des Grundgesetzes etwas anders fassen, um der Rechtsprechung gerecht zu werden, die wir selbstverständlich achten, und wir wollen Ihnen eine Formulierung vorschlagen, die eine sehr weitgehende Konzession des Bundes darstellt, eine Formulierung, in der sich Länder und Bund gemeinsam und gegenseitig binden, in Zukunft in der Besoldungspolitik dem Gefüge und den Höchst- und Mindestbeträgen nach aufeinander Rücksicht zu nehmen.
    Da hat es nun Leute gegeben — ich möchte sie als unbekannte Föderalisten bezeichnen, als Menschen, die noch niemals auf diesem Gebiet tätig waren —, die erklärt haben: Was geschieht hier den Ländern für ein Unrecht! Man will ihnen Hoheitsrechte nehmen! Meine Damen und Herren, ein kurzer Rückblick auf die Entstehungsgeschichte dieser beiden Gesetze wird Sie sofort belehren, daß die eigentlich Betroffenen, die so sehr bedauert werden von Leuten, die wie gesagt im praktischen Föderalismus recht wenig Erfahrung haben, die eigentlich Betroffenen, die Länder nämlich, zusammen mit dem Bund in einer gemeinsamen Kommission in sehr gründlicher Arbeit diese beiden Gesetzentwürfe mit erarbeitet haben und daß wir selbst im Bundesrat nur eine einzige Gegenstimme — ich will das Land gar nicht nennen; Sie können es nachschlagen; es ist nicht das ärmste Land — gehabt haben. Die Unterschiede sind durchaus verständlich, es muß sie auch geben, und zwar aus wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten. Aber immerhin, die Länder haben zugestimmt, überwältigend zugestimmt. Dabei möchte ich sagen: die Lobbyisten —so will ich sie nicht nennen, „Interessenverbände" auch nicht, das sind alles Abwertungen; es liegt aber ungefähr in der Ecke —, die sich damit befassen und sagen, damit geschehe den Ländern Unrecht, sollten eines bedenken: man sollte sich nicht um fremdes Unrecht kümmern,

    (Widerspruch bei der SPD)

    wenn derjenige, der selbst betroffen ist, meint, es sei ihm gar kein Unrecht geschehen. Natürlich müssen wir uns um fremdes Unrecht kümmern. Aber wenn wir uns um das Unrecht, das uns gelegentlich von Ihrer Seite angetan wird, so intensiv kümmern wollten, wie Sie das gelegentlich bei uns machen, hätten wir nichts anderes zu tun als zu polemisieren. Aber uns drängt ja die praktische Arbeit, wie Sie wissen.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Immerhin ein Eingeständnis, daß Sie ständig polemisieren!)

    — „Müßten wir" habe ich gesagt, Herr SchmittVockenhausen!
    Ich bitte Sie dringend, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Gesetzentwürfe wohlwollend aufzunehmen und sehr entschieden zu beraten. Das ist die Voraussetzung für eine Einheitlichkeit.
    Aber ich muß bei dieser Gelegenheit noch auf etwas anderes hinweisen. Die öffentliche Diskussion hat den Eindruck erweckt — und es ist auch geradezu expressis verbis ausgesprochen worden —, wir seien die Stiefväter der Bundesbeamten. „Herzlosigkeit" und ähnliche Ausdrücke wurde gefunden. In dieser atomistischen Beratung — Sie wissen doch, welch schlechtes Verhältnis wir zu diesem ganzen Begriff haben wird in der Diskussion ein Vorfall herausgegriffen, z. B. das Überbrückungsgeld, wird magisch beleuchtet mit sehr gewandten Formulierungen eben aus diesem Bereich, den ich vorhin angesprochen habe, und das ist die Besoldungspolitik.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie beleuchten das doch fast jede Woche mit anderem Aspekt!)

    — Wer? Ich?

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nein, Ihre Kollegen aus anderen Fraktionen und der Finanzminister!)

    — Nein, nein. — Das wird nun herausgehoben, und das ist der Mittelpunkt der ganzen Besoldungspolitik, meine Damen und Herren. Der Bund hat es etwas schwerer als die Länder und die Gemeinden.
    Ich darf vielleicht ein Beispiel herausgreifen, das Sie interessieren wird. Wir hatten damals den in-
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bunn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1843
    Bundesinnenminister Höcherl
    teressanten Kampf um die Weihnachtszuwendungen. Das ist auch etwas, das gar nicht so sehr in die klassischen Grundsätze des Besoldungsrechts paßt. Da waren die Gemeinden natürlich vorausgeeilt, dieselben Gemeinden, die sehr oft bei uns, hier an diesem Tisch, ihre Finanznot beklagen. Das paßt alles nicht so richtig zusammen. Die Gemeinden haben nur einen bestimmten Personenkreis zu betreuen, z. B. auch die Fürsorgeempfänger. Die hat man beim Weihnachtsgeld vergessen. Den Beamten hat man es gegeben. Die Länder haben überhaupt keine zusätzlichen Personenkreise zu betreuen; sie können sich konzentrieren.
    Wir vom Bund haben nicht nur Besoldungspolitik zu machen und darauf zu sehen, daß eine Einheitlichkeit zustande kommt, sondern wir müssen links und rechts sehen, was sich im sozialen und sonstigen Bereich noch alles anschließt, und wir müssen auf die Relationen achten. Deshalb haben wir es schwerer.
    Am allerschwersten hat es die Regierungskoalition, weil sie gleichzeitig das Geld dafür beschaffen muß, während Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sich doch immer darauf beschränken, in den großen Wettbewerb der Forderungen einzutreten und zu erklären: Das Geld zu beschaffen ist selbstverständlich Aufgabe der Regierungskoalition: — Ich will Ihnen einmal etwas sagen. Wenn Sie in ganz ferner Zeit — es wird sehr lange dauern, wenn Sie nämlich so fortfahren — einmal in die Regierung kommen sollten, dann werden Sie an die schönen Zeiten der Opposition zurückdenken, wie Sie von der guten Tante CDU/CSU gut behandelt worden sind.

    (Große Heiterkeit. — Beifall bei der CDU/ CSU — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wir werden dafür sorgen, daß Sie schöne Zeiten kriegen!)

    Um nun aber mit einem ganz kleinen Beitrag nachzuweisen, daß wir keine Stiefväter waren, sondern daß wir sehr wohl unsere Pflichten wahrgenommen haben, die auch in einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts niedergelegt sind, möchte ich folgendes ausführen. Unsere Pflichten sind dort übrigens durchaus nicht so festgelegt, wie der Beschluß immer zitiert wird. Es ist eine alte Juristenweisheit, daß man den zweiten Absatz eines Textes ebenfalls lesen muß, nicht nur den ersten, weil im ersten oft etwas ganz anderes steht. Im zweiten Absatz dieses Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts steht nun, daß man sich auf die finanzielle Ordnung zu besinnen hat. Die finanzielle Ordnung wird unterschlagen, wenn dieser Text zitiert wind, und das, was im ersten Absatz steht, wird in den Vordergrund geschoben. Ich habe zwar Verständis dafür, daß es beim Disputieren und in der Diskussion in der Art gehandhabt wird. In der Verantwortung geht es nicht ganz so. Dann muß die Sache etwas ernsthafter angefaßt werden.
    Es ist doch ganz interessant, daß selbst diese sehr geschmähte Harmonisierungsnovelle den Bund 190 Millionen DM kostet. — Ich habe mich dieses Ausdrucks „Harmonisierungsnovelle" bedient; er paßt sehr gut zu unserer europäischen Politik, wo ebenfalls gemeinsame Wege gesucht werden, die wir mit dem Begriff der Harmonisierung ansprechen. — Selbst diese sehr bescheidene Novelle kostet also den Bund rund 190 Millionen DM, und wenn man die Versorgungsempfänger einbeziehen wollte, fast noch einmal denselben Betrag. Das ist also ganz und gar keine Kleinigkeit, wenn Sie auch einmal den Steuerzahler etwas zu Rate ziehen, der immer die Ehre hat, unsere Beschlüsse mit seiner Arbeit und aus seiner Tasche zu bezahlen. Das wird dabei immer wieder vergessen. Hier wird geradezu ein fiktives Dasein von Geld vorausgesetzt, indem man meint, der Staat habe ja eine gefüllte Kasse; aber wie diese Kasse gefüllt wird, wieviel Schweiß und Arbeit damit verbunden ist, wird nicht zur Kenntnis genommen. Hier müssen Sie etwas gründlicher werden, meine Damen und Herren von der Opposition.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie wollen doch auch ein angemessenes Gehalt!)

    — Ich bin zufrieden, weil ich ein bescheidener Mensch bin.

    (Große Heiterkeit. — Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Matzner: Da wäre ich auch bescheiden!)

    Ich darf Ihnen aber ein kleines Tableau vorhalten und darf Ihnen sagen, was alles gegeben worden ist. Wir haben z. B. in den Jahren 1960/61 kurz hintereinander 7 und 8 % gegeben, auch mit gewissen Schwerpunkten in dem unteren Bereich, der uns ja besonders am Herzen liegt. Dann gab es eine Kühlthau-Novelle, meine Damen und Herren, die erhebliche Gelder gekostet hat.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Die Verbesserungen haben wir der Bundesregierung entrissen und im Bundestag gemeinsam beschlossen!)

    — Gemeinsam beschlossen?

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Vergessen Sie den Kampf vorher nicht!)

    — Ja, gut, Sie sollen sie doch bloß in die Bilanz aufnehmen. Ich habe gar nichts dagegen, ich bin durchaus bereit anzuerkennen, daß Sie einen großen Eifer auf diesem Gebiet entfalten, der nur nicht so ganz zweckmäßig und sachlich begründet ist.

    (Abg. Matzner: Das können Sie nicht sagen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Immerhin gebe ich zu, daß Sie dort einen großen Eifer entfalten, gelegentlich einen Übereifer, wo Sie nicht für die finanzielle Regelung sorgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Matzner: Darum haben wir uns immer gekümmert!)

    Dann speisen sich die Einkünfte der Beamten nicht nur aus Grundgehalt und Ortszuschlägen, sondern aus vielen anderen Quellen, die einfach unter den Tisch fallen. Ich darf z. B. das Ortsklassenverzeichnis herausgreifen, das laufend von uns verbessert wird. In den letzten Jahren sind allein über 750 Ortschaften höher eingestuft worden, das heißt, daß sofort mehr in die Tasche des einzelnen fließt.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aber nach unten ebenfalls!)




    Bundesinnenminister Höcherl
    Was sich auf dem Sektor des Stellenplans, des Stellenkegels und der Dienstpostenbewertung von den Gemeinden ganz spezifisch mit Schwerpunkt über das Land Ibis hinauf zum Bund abgespielt hat, bringt ebenfalls Vorteile.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sie dürfen doch nicht bei der Stellenbewertung die Verhältnisse im Bundeskanzleramt mit der Post vergleichen!)

    — Auf die von Ihnen angesprochene Post werde ich noch mit dem neuesten Vorschlag kommen, der bereits am 4. Oktober vom Kabinett verabschiedet wurde und der übermorgen den Bundesrat passieren und dann Sie erreichen wird. Ich will ihn ganz kurz in die Debatte einbeziehen, damit wir uns die erste Lesung sparen können und damfit Sie sich, Herr Schmitt-Vockenhausen, mit Verve auf die Beratungen stürzen können und in zügiger Beratung die Korrektheit der 'finanziellen Ordnung nachweisen können. Dazu werden Sie Gelegenheit haben.
    Ich darf noch darauf hinweisen, daß nicht nur in diesem Zweig Steigerungen eingetreten sind, sondern auch bei den Tage- und Übernachtungsgeldern, den Jubiläumszuwendungen, den Beihilfen, ein Vorgang, der allein im Bundesbereich an zusätzlichen Leistungen bei Krankheits- und Todesfällen usw. und an Schulbeihilfen 60 Millionen DM und bei der Bundespost über 90 Millionen DM in einem Jahr ausmacht. Ich weiß nicht, ob die Öffentlichkeit mit diesen Dingen so vertraut ist, wie das notwendig wäre. Wenn man das alles zusammenzählen würde, würde das ein ganz erkleckliches Gesamtpaket ergeben.
    Und jetzt darf ich auf folgendes hinweisen. Die Bundesregierung war nicht, wie Sie meinen, säumig. Die Bundesregierung hat bereits, wie ich schon erwähnen durfte, am 4. Oktober ein neues Besoldungserhöhungsgesetz verabschiedet. Dieses enthält nicht die sterile Lösung einer Erhöhung von 6 % des Grundgehalts ohne Rücksicht auf Familie, ohne Rücksicht auf den sozialen Status des einzelnen und darauf, welcher Einkommensgruppe er angehört.

    (Zuruf von der SPD: Endlich! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Das haben Sie nicht immer gesagt, sondern wir haben das zum erstenmal vertreten.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wenn Sie sich früher um die Dinge gekümmert hätten, hätten Sie das nicht gesagt!)

    — Das haben Sie nicht in dem Maße gesagt, Herr Schmitt-Vockenhausen, aber ich will es Ihnen jetzt vortragen. Sie haben es noch nicht genau studiert, weil der Entwurf erst beim Bundesrat ist. Ich möchte Ihnen kurz sagen, was in Aim steht.
    Das neue Besoldungserhöhungsgesetz hat zwei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt liegt im Bereich des einfachen und mittleren Dienstes. Wegen der automatischen Verzahnung Mit Tarifverträgen, die wir soeben abgeschlossen haben und nicht von uns aus ändern können, bis hinunter in den Bereich der Gemeinden, wird diese Lösung in zwei Phasen vollzogen werden müssen. In der ersten Phase werden durch die Anhebung des Spannungsverhältnisses von 120 % auf 130 % im kleinen Bereich Verbesserungen erzielt. Mit dem Eintreten der zweiten Phase 'werden der berühmte Postbeamte und der berühmte Bahnbeamte, von dem Sie sprechen und den auch wir in unser Herz geschlossen haben, zum erstenmal 60, 70, 80 DM und mehr bekommen. Der Familienvater, der bisher in den Tarifverträgen, wo es stur nach Parallelverschiebungen geht, auf die Seite geschoben wird, wird bei uns so behandelt, daß er im Endergebnis zahlenmäßig und im Prozentsatz genauso dasteht wie der Unverheiratete und der Junggeselle. Diese Lösung schlagen wir Ihnen vor.
    Das ganze Paket insgesamt macht einen Betrag aus, mit dem wir uns sehen lassen können. Die Beamtenbesoldung ist niemals in dem täglichen Zickzack der Diskussion, der gelegentlich demagogischen Diskussion

    (Zuruf von der SPD: Besonders heute!)

    entwickelt worden, sondern sie ist in großen Zügen genauso entwickelt, wie das 1960 und 1961 der Fall war und wie das 1962 geschehen soll. Ich darf Ihnen zum Schluß diese beiden Novellen und das, was wir vorhaben — das gesamte Tableau bitte ich zu berücksichtigen , sehr zu einer zügigen Beratung anempfehlen. Ich darf feststellen: Der Bund war nicht ein Stiefvater der Beamten, sondern, wenn ich es vielleicht in eine kurze Formel bringen darf, ein guter Onkel der Beamten.

    (Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Einbringung der beiden Vorlagen gehört. Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Brück.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Valentin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für mich nicht so ganz einfach als Kölner — ich bin zwar nur ein „Imi" —, nach einem so temperamentvollen Bayern zu sprechen; aber gestatten Sie mir trotzdem, daß ich in dieser Aussprache um Ihr Verständnis bitte, wenn ich auch Dinge einbeziehe, die in einem größeren Zusammenhang gesehen und realisiert werden müssen.
    Hierdurch will ich sofort deutlich machen, daß der öffentliche Dienst, insbesondere das Beamtentum, in seiner Vielschichtigkeit nur in Verbindung mit der Gesamtheit aller Wünsche und berechtigten Anliegen gesehen werden kann.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    — Wie bitte?

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entschuldigen Sie, Herr Kollege, es geht um den Innenminister. Wenn man schon nach einer solchen Rede weggeht, muß man mindestens sagen, daß man weggeht! Das ist eine Frage des Takts! — Unruhe.)

    — Ich möchte mich hier nicht einschalten, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen.



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    Ich glaube, wir sollten uns doch, wie es auch der Herr Bundesinnenminister getan hat, noch einmal kurz mit dem beschäftigen, was gestern war und geschehen ist, bevor wir das betrachten, was heute ist und morgen sein soll. Da muß ich einmal ganz offen folgendes sagen, und wahrscheinlich werden Sie mir da alle zustimmen. Hätte im Jahre 1945, als unser Vaterland in Scherben lag, jemand auch nur im entferntesten daran zu glauben gewagt, daß der öffentliche Dienst und hier im besonderen das Beamtentum wieder dieses gute Fundament sowohl in ideeller wie in materieller Hinsicht erhalten würde? Inzwischen ist es allgemeiner Grundsatz geworden: was einst Berufsbeamtentum war und jetzt wieder ist,

    (Abg. Wittrock: Warum regen Sie sich denn auf?)

    muß für alle Zukunft Berufsbeamtentum bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Erneuter Zuruf des Abg. Wittrock.)

    — Jetzt möchte ich einmal etwas sagen. Der Kollege Schmitt-Vockenhausen hat um eine sachliche Darstellung gebeten, und darum bemühe ich mich. Wenn wir uns darüber verständigen könnten, Herr Kollege Wittrock, daß wir in dieser Frage ganz sachlich miteinander sprechen wollen, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    (Abg. Wittrock: Dagegen habe ich doch nichts! Sie sollten sich nicht so erregen! — Abg. Matzner: Der Minister hat es nicht getan!)

    — Herr Kollege Matzner, ich habe jetzt meinen Standpunkt darzulegen, und ich bemühe mich, in dieser Frage die Dinge sachlich und real zu sehen.
    Auf Grund dieser Überlegung sind die entsprechenden Gesetze in der Vergangenheit entworfen, beraten und verabschiedet worden. Ich darf nur auf die Standardgesetze hinweisen: das Bundesbeamtengesetz, das Personalvertretungsgesetz, das Wiedergutmachungsgesetz mit 6 Novellen, das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes mit 3 Novellen, das Bundesbesoldungsgesetz, das eben schon angesprochen worden ist, mit zwei Erhöhungsgesetzen, das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Soldatenversorgungsgesetz mit ergänzenden Gesetzen sowie das eben vom Herrn Innenminister angesprochene Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften im vorigen Jahr, wozu Herr Matzner sagte: Das haben wir hier gemeinsam der Regierung entrissen.
    Darf ich hier eine Bemerkung einfügen? In diesem Entwurf stand auch etwas, was nicht ganz so angenehm war; es sollte etwas revidiert werden.

    (Abg. Matzner: Das war die Ursache der Novelle!)

    — Herr Kollege Matzner, ich will das nur mal sagen. Wir sind uns wahrscheinlich darüber im klaren, daß diese Frage geregelt werden muß. Ich will von dem, was jeder hat, vom sogenannten Besitzstand, gar nicht sprechen. Ich meine aber, wir müßten diese Dinge zukunftgestaltend recht bald regeln. geln.

    (Abg. Matzner: Aber im großen Rahmen!)

    — Im großen Rahmen, Herr Kollege Matzner, damit diese Dinge aus der Welt kommen.
    Daneben sind noch eine ganze Reihe von Gesetzen und Änderungsgesetzen erlassen worden, die alle mehr oder weniger finanzielle Auswirkungen hatten und in der Zukunft haben werden. In unserem Vaterland, an dessen mühsamem Wiederaufbau der öffentliche Dienst neben den anderen Schichten unseres Volkes in ganz besonderer Weise mitgeholfen hat, sind immer noch Spuren dieser im Jahre 1945 vorhanden gewesenen Konkursmasse sichtbar. Einige wenige Zahlen beweisen das sehr deutlich. Einschließlich Soldaten und Richtern sind zur Zeit im gesamten Bundesgebiet zirka 780 000 aktive Beamte beschäftigt. Dagegen werden an 828 000 Versorgungsempfänger Ruhegehälter, Hinterbliebenen- oder Übergangsbezüge gezahlt. Bei den Ländern sind 529 000 Beamte beschäftigt. Hier sind nur 295 000 Versorgungsempfänger vorhanden. Aus diesen vier Zahlen ist deutlich erkennbar, welche Kriegsfolgelasten allein auf diesem Sektor für den Bund und damit für den Bundeshaushalt vorhanden sind.
    Wir von der CDU sind stolz darauf, daß auch der öffentliche Dienst angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt worden ist, wenn auch dann und wann vorübergehend im öffentlichen Dienst eine gewisse Unzufriedenheit festzustellen war. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich doch sagen: Welcher Stand in unserem Volke wird immer voll und ganz für alle Zeiten zufrieden sein? Das gilt auch für den öffentlichen Dienst.
    Das bedeutet keinesfalls, daß wir mit dem Erreichten für alle Zukunft zufrieden sein wollen; im Gegenteil, wir sind uns unserer Verpflichtung gegenüber dem öffentlichen Dienst voll und ganz bewußt und werden uns im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten immer für berechtigte Wünsche — ich betone ganz besonders die Worte ;,finanziell möglich" und „berechtigt" — mit ganzer Kraft einsetzen.
    So begrüßen wir auch die Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und den Entwurf eines Dritten Besoldungsgesetzes, das dem Bundesrat zugeleitet worden ist. Beide Gesetzentwürfe muß man hinsichtlich ihrer materiellen Auswirkungen im Zusammenhang sehen.
    In der Plenarsitzung vom 27. Juni 1962 hat unser Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. von Brentano, für die Koalitionsparteien unter anderem erklärt:
    Die beiden Fraktionen werden nach Wiederzusammentritt des Bundestages unverzüglich die Beratungen über die Anpassung aufnehmen.
    — Im Zusammenhang damit ist natürlich die Besoldungssituation gemeint —
    Hierbei ist die schwierige Situation der unteren Einkommensgruppen im öffentlichen Dienst besonders zu berücksichtigen.
    Herr Dr. von Brentano hat sofort nach dieser Plenarsitzung die entsprechenden Weisungen gegeben, da-



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    mit die erforderlichen Überlegungen und Ausarbeitungen während der Sommerferien in Angriff genommen wurden. Ich möchte heute und an dieser Stelle Herrn Dr. von Brentano auch im Namen meiner Kollegen für diesen Auftrag danken. Denn wir stellen nunmehr mit Befriedigung fest, daß die Bundesregierung im Dritten Besoldungserhöhungsgesetz unseren Vorstellungen gefolgt ist.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    — Es braucht gar nicht geklascht zu werden, Herr Schmitt, ich stelle rein sachlich fest.
    Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes läßt sicherlich noch einige Überlegungen offen. So möchte ich nur auf das Problem der strukturellen Überleitung und die Frage der Stellenzulage hinweisen. Auf das Problem der strukturellen Überleitung wird mein Kollege Wagner von der CSU näher eingehen. Lassen Sie mich aber bitte zu der letzten Frage etwas sagen, nachdem auch der Herr Innenminister das Problem, das in § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes behandelt ist — die Stellenzulage — vorhin bereits angesprochen hat.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Beratung des Bundesbesoldungsgesetzes im Jahre 1957 haben wir uns mit dieser Frage schon sehr eingehend beschäftigt, und alle Sachkenner werden wissen und zugeben, daß man mit dem § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes das Problem nicht lösen kann, wenn nicht gegen alte Fundamente der Haushaltsordnung verstoßen werden soll — eine Frage, die unendlich schwierig ist. Wir haben ja hier gemeinsam eine Entschließung angenommen, in der die Bundesregierung aufgefordert worden ist, dieser Frage ihr besonderes Augenmerk zu widmen, und ich möchte auch heute wieder die Bitte an die Bundesregierung richten, sich dieser Frage noch einmal anzunehmen.
    Ich stelle fest, daß in der Vergangenheit schon etwas geschehen ist. Beispielsweise hat der Amtsvorgänger des Herrn Bundesfinanzministers Dr. Starke, Herr Bundesminister a. D. Franz Etzel, sich vor zwei Jahren speziell des Zolls besonders angenommen; da ist eine erhebliche Verbesserung eingetreten. Ich bin aber der Meinung, bei den großen Verwaltungen, bei der Bahn, bei der Post, auch beim Zoll, sollte noch mehr geschehen, als bisher geschehen ist. Ich will um Gottes willen keine Ausweitung der Planstellen, bin aber der Meinung, es müßte wirklich noch einmal sehr ernsthaft geprüft werden, wie zu erreichen ist, daß die Leute nicht viele Jahre auf den höher bewerteten Posten sitzen, bevor sie in den Genuß der höheren Besoldung für ihre eigentliche Leistung kommen. Deshalb meine herzliche Bitte an die Bundesregierung, dieser Frage doch auch in der Zukunft ihr besonderes Augenmerk zu widmen.
    Ich sage noch einmal: mit dem § 21, in dem die Stellenzulage vorgesehen ist, kann man dem Problem nicht gerecht werden. Ich bin sogar bereit, der Bundesregierung zu empfehlen, bei der Bewertung der Dienstposten unbedingt mitzuwirken, damit diese Dinge in eine gute Harmonie kommen. Die Damen und Herren, die dabei waren, wissen, daß wir uns auch bei der Beratung des vorliegenden Gesetzes mit dieser Frage beschäftigen. Ich hätte aber gern, daß die Bundesregierung von sich aus schon etwas täte.
    Ich bin nun der Meinung, daß — bei aller Kritik — das von der Bundesregierung vorgelegte Änderungsgesetz zum Bundesbesoldungsgesetz doch eine ganze Menge guter Dinge enthält; und die, glaube ich, sollten wir zunächst einmal sehen.
    Zu der beabsichtigten Grundgesetzänderung wird mein Fraktionskollege Herr Professor Süsterhenn Stellung nehmen.
    Zu dem Dritten Besoldungserhöhungsgesetz in Verbindung mit der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes kann man doch wohl mit Nachdruck sagen, daß die Erhöhung mehr als 6 % beträgt und daß den unteren Einkommensgruppen eine merkliche Verbesserung zuteil wird. Der Herr Bundesinnenminister hat hier soeben Pauschalbeträge genannt. Im einzelnen möchte ich sagen, daß die Erhöhung der Grundgehälter im Endgehalt bei A 2 46,38 DM, bei A 3 60,82 DM, bei A 4 75,26 DM und bei A 5 80,58 DM beträgt. Daneben tritt, wie der Herr Bundesinnenminister hier bereits ausgeführt hat, am 1. April 1963 auch eine 6%ige Erhöhung des Ortszuschlages ein, in dem das Familienelement enthalten ist und eine Verbesserung, wenn auch in bescheidenem Rahmen, vorgenommen wird.
    Wir begrüßen es ganz besonders, daß, wie im Dritten Besoldungserhöhungsgesetz erkennbar geworden ist, alle diese Verbesserungen in vollem Umfange den Versorgungsempfängern und den Hinterbliebenen zuteil werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Christlich-Demokratische Union sagen, daß wir mit dem Blick auf gestern das Neue von morgen gern gestalten wollen und dabei nie vergessen, daß wir einzig und allein über die Gegenwart verfügen.
    Lassen Sie mich mit einem Wort schließen, das ich vor wenigen Tagen in einer führenden deutschen Zeitung gelesen habe und dessen sich Herr Professor Dr. Karl Jaspers in Basel bedient hat. Dieses Wort lautet:
    Denn leicht und schnell ist der Gedanke, schwer aber ist und unendliche Geduld fordert der Umgang mit der Wirklichkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)