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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Inhalt: Abg. Even (Köln) — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 1791 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 (Drucksache IV/666) 1791 A Fragestunde (Drucksachen IV/671, IV/672) Frage des Abg. Dr. Kohut: Untersuchungsbericht betr. Staatssekretär Globke Höcherl, Bundesminister 1791 D, 1792 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 1791 D, 1792 A Wittrock (SPD) 1792 A, B Jahn (SPD) 1392 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Staatssekretär Globke und die Ausarbeitung nationalsozialistischer Gesetze Höcherl, Bundesminister . . . 1792 C, D, 1793 A, B, C, D, 1794 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1792 D Dr. Mommer (SPD) . . . . 1793 A, C Erler (SPD) 1793 A Jahn (SPD) ' 1793 B, C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 1793 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1793 D Wittrock (SPD) 1794 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Wiedergabe von Äußerungen des Bundeskanzlers in der „Frankfurter Rundschau" Höcherl, Bundesminister . . 1794 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 1794 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . 1794 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reise- und Umzugsvergütung für Beamtinnen mit eigenem Hausstand Höcherl, Bundesminister . . . 1795 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1795 A Frage des Abg. Lohmar: Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung Höcherl, Bundesminister . . . 1795 B, C Lohmar (SPD) 1795 C Frage des Abg. Dröscher: Luftschutzräume in neuen Krankenhäusern Höcherl, Bundesminister 1795 C, D, 1796 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1795 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . 1795 D, 1796 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 Frage des Abg. Wittrock: Mißstände bei Teilzahlungskäufen Dr. Stammberger, Bundesminister . . . . 1796 A, B, C Wittrock (SPD) 1796 B, C Frage des Abg. Wittrock: Verwendung von Kugelschreibern bei notariellen Urkunden Dr. Stammberger, Bundesminister . 1796 D 1797 B, C Wittrock (SPD) 1797 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta Blank, Bundesminister 1797 C, 1798 A Frau Dr. Hubert (SPD) 1797 D, 1798 A Börner (SPD) . . . . . . . . . 1798 B Frage des Abg. Wegener: Soldaten-Freizeitheim in Augustdorf Strauß, Bundesminister 1798 B, D, 1799 A Wegener (SPD) 1798 C, D Welslau (SPD) . . . . 1798 D, 1799 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Flugzeugabstürze bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . 1799 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1799 B Frage des Abg. Cramer: Bedarf an Fernsprecheinrichtungen Stücklen, Bundesminister . 1799 C, D Cramer (SPD) • 1799 C, D Frage des Abg. Metzger: Verkauf eines Kasernengrundstücks in Darmstadt Lenz, Bundesminister . . 1800 A, B, C, D, 1801 A, B Metzger (SPD)' 1800 B Ritzel (SPD) 1800 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . 1800 D, 1801 A, B Schwabe (SPD) 1801 B Frage des Abg. Sänger: Entschädigung an jugoslawische Opfer von medizinischen Versuchen Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1801 C, D Sänger (SPD) 1801 D Fragen des Abg. Fritsch: Tragen von Überschnallkoppeln und langen Hosen im Bundesgrenzzolldienst Dr. Hettlage, Staatssekretär 1802 A, B, C, D, 1803 A Fritsch (SPD) 1802 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1803 A Fragen des Abg. Hilbert: Entschädigung der sogenannten F.- u. E.-Hiebe Dr. Hettlage, Staatssekretär 1803 A, C, D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . 1803 B, C Dröscher (SPD) 1803 D Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Verfälschte italienische Dessertweine Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 A Frau Dr. Elsner (SPD) 1804 A Frage des Abg. Seuffert: Kücheneinrichtungen bei Bauzügen der Bundesbahn Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . 1804 C, D Antrag der Fraktion der SPD betr. Trinkmilch (Drucksache IV/409) 1805 A Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; verbunden mit der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1962 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/653) . . Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 1805 B Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 1808 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze (Kindergeldverbesserungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/468) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 1808 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . 1810 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 1811 A Blank, Bundesminister . . . . . 1813 C Dr. Danz (FDP) . . . . . . . 1814 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1815 C, 1816 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 III Antrag der Fraktion der SPD betr. Zweites Neuordnungsgesetz zur Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/469 [neu]) Bazille (SPD) 1817 B, 1831 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 1819 D, 1835 A Dr. Rutschke (FDP) 1820 B Blank, Bundesminister . 1821 A, 1828 B Glombig (SPD) . . . . 1823 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1826 C, 1834 A Maucher (CDU/CSU) 1830 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/562) — Erste Beratung — Frau Rudoll (SPD) 1835 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 1837 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1837 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1840 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/633) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer u. Gen. (Drucksache IV/673) — Erste Beratung — Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1829 D 1841 C Höcherl, Bundesminister 1841 C Brück (CDU/CSU) 1844 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 1847 A Dr. Miessner (FDP) 1853 A Dr. Anders, Staatssekretär 1854 A, 1861 B Dorn (FDP) 1855 B Dr. Kübler (SPD) 1856 B Wagner (CDU/CSU) 1857 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1859 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 1859 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1861 A Nächste Sitzung 1861 D Anlage 1863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1791 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 36. Sitzung Seite 1557 A Zeile 12 statt „eingefügten" : eingeführten; 38. Sitzung Seite 1592 A Zeile 10 von unten statt „Abtransport" : Antransport; 40. Sitzung Seite ,1710 A Zeile 8 von unten statt „ ,Anderswoher' ist nicht so ganz" : Wann die Bundestierärzteord-; Seite 1740 C Zeile 17 statt „gebracht werden kann mit dem, was Sie" : zu Chruschtschows Koexistenz zu bringen. Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bergmann 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Dr. Burgbacher 24. 10. Even (Köln) 24. 10. Figgen 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Dr. Furler 24. 10. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 26. 10. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Katzer 24. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kreyssig 24. 10. Kriedemann 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 1,0. Lermer 26. 10. Dr. Löbe 24. 10. Dr. Löhr 24. 10. Lücker (München) 25. 10. Majonica 26. 10. Dr. Mälzig 26. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mauk 26. 10. Memmel 26. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 10. Michels 26. 10. Mick 24. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Oetzel 31.10. Ollenhauer 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 24. 10. Ravens 24. 10. Richarts 24. 10. Schulhoff 24. 10. Stein 24. 10. Storch 26. 10. Frau Strobel 25. 10. Wacher 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Wehner 24. 10. Werner 27. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Auge 19. 11. Frau Berger-Heise 5. 11. Blachstein 5. 11. Dr. Bucher 5. 11. Dr. Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Kalbitzer 5. 11. Dr. Kopf 5. 11. Kühn (Köln) 5. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Maucher hatte vorgeschlagen, nur die zwei Worte „dem Bundestag" zu streichen. So waren wir verblieben. Wenn ich mich recht entsinne, ist das von Herrn Kollegen Bazille wiederholt worden. Das war die Vereinbarung.

    (Zuruf von der SPD: Das können wir so lassen!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sind Sie mit dieser Streichung einverstanden? Kann man sich darauf einigen?

(Zustimmung.)

— Gut, dann werden die Worte „dem Bundestag" gestrichen. Dann brauchen wir „die gesetzgebenden Körperschaften" hier weiter nicht. Das ist also auch beschlossen.
Nun stelle ich den Antrag in der so geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zwei Gegenstimmen ist dieser Antrag in der sich auf Grund der Änderungen ergebenden Fassung angenommen.
Wir kommen dann zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes (Drucksache IV/562).
Ich frage die antragstellende Fraktion, ob sie das Wort zur Begründung wünscht. — Bitte sehr, Frau Kollegin Rudoll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margarete Rudoll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich habe die Ehre, im Auftrage meiner Fraktion den Ihnen vorliegenden „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes" zu begründen. Es handelt sich um die Drucksache IV/562.
    Was hat die sozialdemokratische Fraktion bewogen, Ihnen diese Novelle zu präsentieren? In der Bundesrepublik ist die Mütter- und Säuglingssterblichkeit gemessen an anderen Industriestaaten, immer noch verhältnismäßig hoch. Nach der aus dem Statistischen Jahrbuch des Bundes entnommenen Skala stehen wir immer noch an der Spitze der Industriestaaten. Immerhin starben im Jahre 1960 in der Bundesrepublik 1000 Mütter im Wochenbett, bei rund 950 000 Geburten in diesem Zeitraum. Nicht einbegriffen sind die Mütter, deren Gesundheitszustand durch die Schwangerschaft derart anfällig war, daß sie infolge anderer Krankheiten verstarben. Die Zahl dieser Mütter läßt sich nicht genau feststellen und ist in den Angaben auch nicht enthalten. Trotz aller medizinischen Fortschritte und hygienischen Verbesserungen starben 1959 im ersten Lebensjahr 31 903 Säuglinge. Dazu kommen 14 639 Totgeburten. Das sind insgesamt 46 542 Säuglinge, die in einem Jahre zu Tode kamen.
    Bedenken Sie, welches ungeheure menschliche Leid hinter diesen nackten Zahlen steckt! Allein dadurch wird wohl schon deutlich, daß hier etwas getan werden muß. Es müßte Anlaß sein, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese hohe Sterbequote von Müttern und Kindern auf ein Mindestmaß .zu reduzieren und alles dazu Geeignete zu versuchen.
    Wir finden Hilfe bei namhaften Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Medizin. Ich darf daran erinnern, daß vor ,dem Ärztekongreß im Mai 191611 in Wiesbaden Professor Dr. Kirchhoff in einem Referat Ausführungen über die „Belastung der berufstätigen Frau und die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren" gemacht hat. Er hat darauf hingewiesen, daß die Zahl der Frühgeburten bei erwerbstätigen Müttern besonders hoch ist. Während der Prozentsatz an Frühgeburten normalerweise zwischen 6 und 8 % liegt, beträgt er bei den erwerbstätigen Müttern und Frauen 13 bis 15 %, ja, er steigt sogar bis 17 % je nach .der Schwere der Arbeit und der Möglichkeit oder auch Unmöglichkeit, sich auszuruhen und zu schonen. Weitere Untersuchungen von Prof. Dr. Kirchhoff sagen uns, daß 60 % der Mütter mit Frühgeburten bis zum achten Schwangerschaftsmonat gearbeitet haben.
    Diese Auslassungen und Untersuchungsergebnisse sind in der jüngsten Zeit auf dem Internationalen Kongreß für prophylaktische Medizin und Sozialhygiene bestätigt worden, der vom 2. bis 5. Oktober dieses Jahres stattgefunden hat. Dort referierte Professor Justatz aus Heidelberg über eine sozialhygienische Untersuchung über „Niederkunft und Mutterschaft" von Textilarbeiterinnen.. Er stellt fest, daß sich neben 78 % Normalgeburten 22 % Geburten mit Störungen ergeben. Einzelheiten darüber möchte ich hier nicht entwickeln. Ich will mir ihre Aufzählung ersparen, weil eine Reihe von Medizinern und anderen Wissenschaftlern diese Untersuchungsergebnisse bestätigt haben. Ich nehme zudem an, daß sie den Herren und Damen dieses Hauses bekannt sind. Es sei mir jedoch der Hinweis gestattet, daß alle Persönlichkeiten, die ich vorhin erwähnt habe, Empfehlungen gegeben haben, was getan werden muß und kann, um die Mütter- und Säuglingssterblichkeit zu unterbinden bzw. ihr entgegenzuwirken.
    Sie können einwenden, daß das, was ich bis jetzt ausgeführt habe, nur die erwerbstätige Frau betrifft. Das ist richtig. Allerdings muß zugestanden werden, daß die Gefahr für die Gesundheit der erwerbstätigen Frauen auch nach Aussagen dieser Persönlichkeiten besonders groß ist.
    Die SPD ist der Meinung, daß der Schutz von Mutter und Kind neben der gesundheitspolitischen und sozialpolitischen auch eine enorme gesellschaftspolitische Bedeutung hat. Darum ist es das Anliegen
    1836 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962
    Frau Rudoll
    meiner Fraktion, neben der Hilfe und Verbesserung des Mutterschutzgesetzes für die erwerbstätige Frau allen Müttern die notwendige Hilfe zuteil werden zu lassen. Es gibt dabei sicherlich keine Meinungsverschiedenheit in diesem Hause darüber, daß Mutter und Kind des besonderen Schutzes der Gemeinschaft bedürfen. Hier darf ich daran erinnern, daß am 12. Dezember 1951 anläßlich der Verabschiedung des bestehenden Mutterschutzgesetzes vom Bundestag ein einstimmiger Beschluß gefaßt wurde. Es heißt da:
    Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß der vom Bundesinnenministerium vorbereitete Gesetzentwurf zum Schutz von Mutter und Kind eine über den derzeitigen Stand hinausgehende Fürsorge für solche werdenden Mütter vorsieht, die im Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter nicht erfaßt werden.
    Das war, so sollte man meinen, ein Auftrag des Hohen Hauses an die Bundesregierung; leider wurde er bis heute nicht ausgeführt. Das ist über 10 Jahre her. Unsere Hoffnung, daß sowohl der Bundesarbeitsminister als auch neuerdings die Frau Bundesgesundheitsministerin hier eine Initiative entwikkeln würden, hat sich leider nicht erfüllt. Auch dem Familienminister hätte es gut angestanden, hier Initiative zu entwickeln.

    (Abg. Frau Döhring [Stuttgart] : Sehr richtig!)

    Es ging leider über Reden und Ankündigungen gesetzlicher Maßnahmen nicht hinaus. Obwohl in der Öffentlichkeit in Anbetracht des traurigen Rekords der Mutter- und Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Persönlichkeiten, Institutionen und Organisationen, die sachverständig sind, Vorschläge zur Abhilfe gemacht haben, ist bisher nichts geschehen.
    Die Tatsache, daß Hilfe dringend notwendig ist, hat meine Fraktion veranlaßt, Ihnen heute diesen Entwurf vorzulegen. Das geltende Mutterschutzgesetz besteht über 10 Jahre. Die praktische Erfahrung hat gezeigt, daß der dort verankerte Schutz für die erwerbstätige Schwangere und Mutter nicht mehr ausreichend Nicht nur bedürfen die betrieblichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen einer Anpassung an die Entwicklung, sondern auch neue medizinische Erkenntnisse und Erfordernisse machen eine Ergänzung des Mutterschutzgesetzes von 1952 notwendig. Darüber hinaus sollen alle Mütter, nicht nur die erwerbstätigen Mütter und Schwangeren, in die Mutterschaftshilfe einbezogen werden. Näheres über die Mutterschaftshilfe, die in dem Entwurf der sozialdemokratischen Fraktion vorgesehen ist, wird mein Kollege Dr. Horst Schmidt vortragen, der als Mediziner berufen ist, einiges dazu zu sagen. Die Einbeziehung aller Mütter in die Mutterschaftshilfe entspricht — ich muß es noch einmal sagen — dem Artikel 6 des Grundgesetzes, das jeder Mutter den Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft gibt.
    Die Schutzfristen für erwerbstätige Frauen vor und nach der Entbindung sollen nach unserem Entwurf von 6 auf 10 Wochen erhöht werden. Das entspricht den Empfehlungen, die von Wissenschaftlern und Gynäkologen mit Rang und Namen unterbreitet wurden.
    Da Komplikationen und gesundheitliche Gefahren bei den erwerbstätigen Müttern besonders groß sind, sieht unser Entwurf ein absolutes Beschäftigungsverbot während der Schutzfristen vor. Ihnen ist sicherlich bekannt, daß es bisher im Ermessen der Schwangeren war, ob sie von diesem Recht Gebrauch machte oder nicht. Wir wollen im Interesse der betroffenen Frau dieses absolute Beschäftigungsverbot während der Schutzfristen.
    Auch das Verbot der Beschäftigung von Schwangeren mit Akkord- und ähnlichen Arbeiten, die unter Zeitdruck erfolgen, ist in unserem. Entwurf enthalten. Nur der Arzt kann nach unserer Meinung ermessen, welche Gefahren für die Gesundheit der Schwangeren hier bestehen. Bisher war es so, daß die Entscheidung weitgehend bei der Schwangeren lag, und sie hat oft in Unkenntnis ihres eigentlichen Zustandes etwas getan, was ihrer Gesundheit durchaus nicht förderlich war.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Da die wirtschaftliche Sicherung der erwerbstätigen Frau während der Schwangerschaft und der Schutzfristen im bestehenden Mutterschutzrecht gewährleistet ist, sind, geboren aus der Praktizierung des bisherigen Gesetzes während der letzten 10 Jahre, einige notwendige Klarstellungen und Angleichungen an die Entwicklung notwendig. Sie sind in unserem Vorschlag enthalten.
    Jetzt muß ich einen Vorschlag ansprechen, den wir sehr gern in diese Novelle zum Mutterschutzgesetz eingebaut hätten, nämlich zur Pflege des rechten Verhältnisses zwischen Mutter und Kind den Müttern nach den Schutzfristen einen Sonderurlaub oder, wenn Sie so wollen, Karenzurlaub zuzubilligen. Hier gibt es einige Erfahrungen aus anderen Ländern. Aber wir haben von der Hereinnahme dieses Passus in diese Novelle abgesehen, um zunächst einmal Erfahrungen mit diesem verbesserten und ergänzten Gesetz zu machen. Weiterhin wollten wir die dringend notwendigen Verbesserungen, die unser Entwurf vorsieht, nicht dadurch hinauszögern, daß wir diesen Sonderurlaub hineinbrachten, weil uns klar war, daß hier noch einige Informationen vonnöten waren. Das heißt nicht, daß wir nicht später einmal zu gegebener Zeit, wenn wir Erfahrungen gesammelt haben, entsprechende Vorschläge unterbreiten werden.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist der Auffassung, daß Leistungen für den Mutterschutz aus öffentlichen Mitteln erfolgen müßten, da es sich, abgesehen von dem gesundheitspolitischen Problem, um eine sozial- und gesellschaftspolitische Aufgabe handelt. Wir schlagen als Übergangslösung vor, daß die Leistungen, die nach dem bisherigen Mutterschutzrecht gewährt werden, auch weiterhin bis zur Neuregelung der Krankenversicherung von den bisherigen Leistungsträgern gewährt werden und daß darüber hinaus die Mehrleistungen vom Bund zu tragen sind. Wir hoffen, daß das eine gute Lösung ist und daß sie prakti-



    Frau Rudoll
    kabel ist. Sie wird wenigstens von uns so empfunden.
    Zum Schluß darf ich daran erinnern, daß die Notwendigkeit einer Reform des Mutterschutzes in diesem Hause wohl kaum streitig sein dürfte. Ich darf hier an Hinweise aus dem Bundesarbeitsministerium erinnern, die auf eine baldige Vorlage eines Mutterschutzgesetzes abstellten, und an eine Äußerung von Frau Dr. Schwarzhaupt auf der Frauenkonferenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes, in der ebenfalls solche Vorschläge anklangen. Auch gelegentliche Äußerungen von Abgeordneten der Regierungsparteien können uns hoffen lassen, daß diese weitgehend unserem Wunsche auf Verbesserung des Mutterschutzes zustimmen werden.
    Ich darf Sie herzlich bitten, der Ausschußüberweisung zuzustimmen, damit recht bald eine Lösung gefunden und ein Gesetz erlassen wird, das die Gefahren für Mutter und Kind auf ein Mindestmaß beschränkt. Wir dienen mit einem solchen Gesetz der Zukunft unseres Volkes; und damit dürfte eigentlich das Zeichen gegeben sein, daß hier etwas unternommen werden sollte.

    (Beifall bei der SPD.)