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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 39. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1962 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Brecht, Frau Dr. h. c. Weber und Dr. h. c. Pferdmenges Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 1631 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 1632 C Die Abg. Bruse, Frau Engländer und Ehren treten in den Bundestag ein 1640 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gossel, Frau Dr. Probst, Weinzierl, Krüger, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Welter (Aachen), Etzel, Dr. h. c. Brauer, Dr. Pflaumbaum und Fürst von Bismarck . . . . 1640 B Abg. Gontrum — fraktionslos 1640 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das erste Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 1640 B Fragestunde (Drucksache 1V/655) Frage des Abg. Sanger: Schilder auf Bahnhöfen 1640 C Fragen des Abg. Burckardt: Hinweistafeln auf der Autobahn Leverkusen–Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1640 D Frage des Abg. Folger: Artikel in der Flugrevue" 1641 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Sicherheitsgurte in Kraftwagen . . . 1641 B Frage des Abg. Ritzel: Kürzung der Haushaltsmittel für die Bundesbahn 1641 C Frage des Abg. Dr. Dörinkel: Vergußmasse auf den Autobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1642 A Dr. Dörinkel (FDP) 1642 A Frage des Abg. Dr. Imle: Verkehrsbeschränkungen an Baustellen 1642 B Frage des Abg. Wächter: Nichtaufnahme des Landkreises Wesermarsch in die Verordnung vom 7. August 1962 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1642 C Wächter (FDP) 1642 D Fragen des Abg. Spitzmüller: Auswirkung der Schulferien auf den Verkehr 1642 D, 1643 A Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Freifahrtvergünstigungen für Versorgungsempfänger der Bundesbahn . . 1643 B Frage des Abg. Dr. Kübler: Verkehrschaos im Raum Mannheim . 1643 C Frage des Abg. Blumenfeld: Rasthäuser, Tankstellen und Rastplätze an den Autobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1644 A Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . 1644 C Schwabe (SPD) 1644 C Dr. Frede (SPD) . . . . 1644 D, 1645 A Frage des Abg. Hammersen: Eisenbahntunnel bei Rüdesheim Dr. Seiermann, Staatssekretär 1645 A, B, C Hammersen (FDP) . . . . . . . 1645 B Frage des Abg. Eisenmann: Feuerlöschdienst für die Schiffe auf dem Nord-Ostsee-Kanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1645 C Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Zugverbindung zwischen Stuttgart und Zürich Dr. Seiermann, Staatssekretär 1646 A, B, C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (EDP) . 1646 A, B Frage des Abg. Felder: Benachteiligung Bayerns im Winterflugplan Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1646 C Frage des Abg. Seuffert: Forderung des Generalsekretariats der Liga der arabischen Staaten betr. deutsche Geschäftsverbindungen mit Israel 1646 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Benachteiligung deutscher Arbeitnehmer in Spanien 1647 A Frage des Abg. Rollmann: Studienabschluß von Studenten aus den Entwicklungsländern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1647 B Frage des Abg. Liehr: Studenten aus den Entwicklungsländern, die ihr Studium im Ostblock abgebrochen haben Dr. Schrader, Bundesminister . . 1647 C, D Liehr (SPD) 1647 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Generalbundesanwalt Fränkel und Kommentar Dr. Globke zu den Nürnberger Gesetzen Dr. Stammberger, Bundesminister 1648 A, B Dr. Kohut (FDP) 1648 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Internationale Konferenz über Milchwerbung und -verkaufe 1648 C Frage des Abg. Ertl: Subvention für Getreidefrachten Schwarz, Bundesminister . . . . 1648 D Ertl (FDP) 1649 B Frage des Abg. Ertl: Vernichtung von Gemüse durch die Erzeuger Schwarz, Bundesminister . . . 1649 B, D Ertl (FDP) 1649 A, C Frage des Abg. Dr. Mommer: Kleine Anfrage betr. Auslieferung des Verräters Frenzel an die Tschechoslowakei 1649 D Frage des Abg. Börner: Veräußerung der Siedlung Waldhof im Landkreis Kassel Lenz, Bundesminister . . . 1650 A, B, C Börner (SPD) . . . . . . . . 1650 B, C Frage des Abg. Rollmann: Vermittlung junger Deutscher in die Entwicklungsländer Dr. Vialon, Staatssekretär 1650D, 1651 A Rollmann (CDU/CSU) 1651 A Frage des Abg. Sänger: Weiterbeschäftigung des für das Beamtenrecht zuständigen Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern . . 1651 B Frage des Abg. Sanger: Presseausweis und Polizei 1651 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 III Frage des Abg. Gscheidle: Ruhestandsbeamte mit Wohnsitz Berlin 1651 C Frage des Abg. Ritzel: Kennzeichnung von Dienstwagen des Bundes 1651 D Frage 'des Abg. Bauer (Würzburg):: Erweiterte Auslegung des § 181 des Bundesbeamtengesetzes 1651 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Vorschriften des Schwerbeschädigtengesetzes Höcherl, Bundesminister . . . . 1652 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1652 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und beamtenrechtliche Bestimmungen für jugendliche Beamte Höcherl, Bundesminister . . . . . 1652 C Frage des Abg. Dröscher: Förderung des Sportstättenbaus Höcherl, Bundesminister . 1652 D, 1653 B Dröscher ,(SPD) 1653 A, B Frage des Abg. Felder: Stiftung Preußischer Kulturbesitz Höcherl, Bundesminister . . 1653 B, C, D Felder (SPD) . . . . . . . . 1653 C Ritzel (SPD) 1653 D Frage des Abg. Wendelborn: Mineralölfernleitungs-Gesetz Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 1653 D Frage des Abg. Jahn: Ergebnisse der Forschungsaufträge über Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung 1654 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Fahrpreiserhöhung für öffentliche Verkehrsmittel Dr. Westrick, Staatssekretär . . 1654 C, 1655 A, B Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 1655 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1655 B Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Versorgung mit Winterbrand Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 1655 C, 1656 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 1656 B Frage des Abg. Gewandt: Italienische Schiffsbausubventionen Dr. Westrick, 'Staatssekretär . . 1656 C, D Gewandt (CDU/CSU) 1656 D Frage der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Rente wegen Berufsunfähigkeit Blank, Bundesminister . . . 1.657 A, B, C Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 1657 B Frage des Abg. Regling: Kindergeld für das zweite Kind . . . 1657 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach): Richtlinien über die Gewährung von Härteausgleich bei Krebsfällen . . . 1657 D Frage des Abg. Folger: Versorgung spanischer Teilnehmer am Rußlandfeldzug 1658 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Zahlungen zur Versorgung von spanischen Teilnehmern am. RuBlandfeldzug 1658 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Versicherungsbeiträge bei Beschäftigung von Rentnern Blank, Bundesminister . . . 1658 B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1658 B, C Nächste Sitzung 1658 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 1631 39. Sitzung Bonn, den 9. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 12. 10. Baier (Mosbach) 12. 10. Bewerunge 9. 10. Dr. h. c. Brauer 12. 10. Deringer 9. 10. Frau Dr. Elsner 10. 10. Engelbrecht-Greve 9. 10. Faller 9. 10. Figgen 13. 10. Dr. Frey (Bonn) 12. 10. Gerns 12. 10. Dr. Götz 12. 10. Hahn (Bielefeld) 9. 10. Jacobs 12. 10. Dr. Kliesing (Honnef) 12. 10. Dr. Koch 12. 10. Dr. Kreyssig 10. 10. Kriedemann 12. 10. Lenz (Bremerhaven) 12. 10. Lücker (München) 9. 10. Mauk 9. 10. Metzger 12. 10. Dr. Morgenstern 12. 10. Müller (Worms) 12. 10. Rademacher 12. 10. Ramms 9. 10. Frau Dr. Rehling 9. 10. Richarts 9. 10. Scheuren 11. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 10. 10. Spitzmüller 9. 10. Stauch 9. 10. Stooß 12. 10. Storch 12. 10. Wacher 9. 10. Weinkamm 9. 10. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 3. 11. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bausch 20. 10. Dr. Birrenbach 16. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 20. 10. Oetzel 31. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 21. Sitzung vom 21. März 1962, Drucksache IV/2,67, Frage V/2) : *) Zu Ihrer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. März 1962 gestellten Zusatzfrage, ob mir bekannt sei, daß die Familienausgleichskasse des nordwestdeutschen Baugewerbes in einer Klagebeantwortung behauptet hat, die Familienausgleichskassen erteilten seit 1955 im Widerspruch zu § 26 KGG allgemein keine Rechtsmittelbelehrung, sind die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen. Sie haben zu folgendem Ergebnis geführt: Die Familienausgleichskasse des nordwestdeutschen Baugewerbes hat berichtet, daß die Bediensteten ihrer Verwaltung angewiesen seien, Bescheide nach § 26 KGG entsprechend den Grundsätzen zu erteilen, die das Bundesversicherungsamt dafür aufgestellt hat. Sie räumt ein, daß dies in dem von Ihnen genannten Falle (Kindergeldstreitsache Ottilie Rauser) nicht geschehen ist. Sie hat zugesichert, daß sie in Zukunft die Grundsätze des Bundesversicherungsamts aufs strengste beachten werde. Nach dem Bericht des Gesamtverbandes der Familienausgleichskassen werden von allen Familienausgleichskassen unaufgefordert förmliche Entziehungs-, Versagungs- und Rückforderungsbescheide mit Rechtsmittelbelehrung erteilt. Die Familienausgleichskassen beachten dabei die Grundsätze des Bundesversicherungsamtes. Das Bundesversicherungsamt hat berichtet, daß es sich auf Grund von Einzelbeschwerden in Kindergeldsachen jährlich etwa 200 bis 300 Akten von Familienausgleichskassen vorlegen lasse. Es habe seit Herbst 1960 keine Veranlassung mehr gehabt, zu beanstanden, daß § 26 KGG nicht beachtet worden sei. Nach diesen Berichten dürfte die Unterlassung der Rechtsmittelbelehrung im Falle Ottilie Rauser als eine bedauerliche Ausnahme anzusehen sein. Die Familienausgleichskassen verfahren bei der Erteilung von Bescheiden nach den Grundsätzen, die das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Familienausgleichskassen führt, für die Anwendung des § 26 KGG aufgestellt hat. Die Behauptung der Familienausgleichskasse des nordwestdeutschen Baugewerbes in ihrer Erwiderung auf die Klage der Ottilie Rauser, die Familienausgleichskassen erteilten allgemein keine Rechtsmittelbelehrung, trifft also nicht zu. *) Siehe 21. Sitzung Seite 769 B 1660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 Anlage 3 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt und des Herrn Bundesministers Dr. Dr. h. c. Erhard auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bading (Fragestunde der 37. Sitzung vom 28. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage VII/5) :.*) Zu der, von Ihnen in der Fragestunde des Bundestages am 28. 6. 1962 (37. Sitzung) gestellten Zusatzfrage, haben wir den Vorsitzenden des „Hauptausschusses Detergentien und Wasser", Prof. Dr. Hus-mann, der bei der Beratung des Entwurfs für das Gesetz über Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln (Detergentiengesetz) vom Ausschuß 26 als Sachverständiger herangezogen war, um seine Stellungnahme gebeten. Prof. Dr. Husmann hat folgende Antwort gegeben: „Die Auffassung mancher Industriebetriebe — „daß die leichtere Abbaufähigkeit von Detergentien nicht zu dem gewünschten Erfolg führt, daß vielmehr schlechtere Ergebnisse erzielt werden als bei schwererer Abbaufähigkeit" — ist nicht richtig. Die heute gebräuchlichen schwer abbaubaren Detergentien werden im Gewässer sehr langsam und in den konventionellen Abwasserreinigungsanlagen (Belebtschlamm- und Tropfkörperanlagen) nur zu 20-30 % abgebaut. Diese Abbaurate ist nicht ausreichend, um Schäden in den Gewässern und Kläranlagen zu vermeiden. Zusätzliche Bau- und Betriebsmaßnahmen auf den konventionellen Kläranlagen mit dem Ziel, die schwer abbaubaren Detergentien aus dem Abwasser zu entfernen, würden für die Städte und Gemeinden und die in Frage kommenden Betriebe Ausgaben in Milliardengröße zur Folge haben. Es war daher nach einem Weg zu suchen, das Detergentienproblem billiger und einfacher zu lösen. Nach den Untersuchungen und praktischen Versuchen des Hauptausschusses „Detergentien und Wasser", der mit der einschlägigen Industrie sehr eng zusammengearbeitet hat, kann nur eine Umstellung von harten, biologisch schwer abbaubaren auf weiche, biologisch leichter abbaubare Detergentien zu dem gewünschten und notwendigen Erfolg führen. Diese Umstellung läßt sich mit Investitionen bewältigen, die sich für die Industrie in Millionengrößen bewegen. Die Umstellung von biologischen harten auf biologisch weiche anioaktive Detergentien schaffte überhaupt erst die Möglichkeit, in den konventionellen biologischen Kläranlagen diese Abwasserinhaltsstoffe zu entfernen. Außerdem werden die weichen Detergentien im Gewässer schneller abgebaut als die bisher verwendeten. Mit dem fortschreitenden Bau von biologischen Abwasserreinigungsanlagen für Städte, Gemeinden und Betriebe und dem Einsatz von weichen Detergentien, die mindestens zu 80 % in den Kläranlagen biologisch abbaubar sein sollen, wird sich auf den Kläranlagen und in den Gewässern der gewünschte Erfolg einstellen." Wir schließen uns dieser Stellungnahme an. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dröscher zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 37. Sitzung vom 28. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage VIII/3) : **) Auf Ihre Zusatzanfrage betreffend die französische Verordnung über Neuanlagen von Weinbergen in der Charente erlaube ich mir folgendes mitzuteilen: Ich habe am 7. März 1962 über den Bundesminister für Wirtschaft die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel gebeten, die Kornmission darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung an der Frage der unbehinderten Brennweinbezüge aus Frankreich stark interessiert sei und sie aufgefordert hätte zu prüfen, ob die von Frankreich getroffenen Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des EWG-Vertrages stehen. Die Vertretung teilte mit Fernschreiben vom 30. März 1962 mit, daß die Kommission die Vertretung dahin unterrichtet habe, daß bei den französischen Behörden sofort Schritte zur Klärung der Angelegenheit unternommen würden. Sobald der Kommission nähere Informationen vorlägen, würde die Kommission prüfen, ob die betreffende Verordnung gegen Art. 34 EWG-Vertrag verstoße. Am 6. Juni 1962 habe ich über den Bundesminister für Wirtschaft erneut gebeten, daß die Ständige Vertretung in Brüssel an die Kommission mit der dringenden Bitte herantreten soll, das Ergebnis der von ihr eingeleiteten Klärung mitzuteilen. Eine Antwort der Kommission liegt noch nicht vor. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Merten (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage X/8) : Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Auswahl der Namen für die Kasernen, in denen Einheiten der Bundeswehr untergebracht werden? *) Siehe 37. Sitzung Seite 1576 A **) Siehe 37. Sitzung Seite 157,8 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 1661 Folgende Gesichtspunkte sind für die Benennung der Kasernen der Bundeswehr maßgebend: — Hervorhebung von Persönlichkeiten aus dem zivilen und militärischen Bereich, aus der Geschichte und jüngeren Vergangenheit unseres Volkes, die eine erzieherische Wirkung auf unsere jungen Soldaten haben können oder der Förderung des Geschichts- und Traditionsbewußtseins dienen. — Bezeichnung der Kasernen nach dem Verwendungszweck oder der Waffengattung des Truppenteils, der in der Kaserne untergebracht ist (zum Beispiel: Marine-Versorgungsschule List, Artillerie-Kaserne, Jäger-Kaserne u. dergl.). — Benennung der Kasernen nach Ortsnamen, landschaftlichen Besonderheiten, geographischer Lage. — Beibehaltung des bereits eingebürgerten alten Kasernennamens, soweit keine besonderen Gründe der Verwendung dieses Namens entgegenstehen. Das wird bei alten Kasernen, die von der Bundeswehr genutzt werden, oft der Fall sein. Die Truppe legt Vorschläge zur Benennung ihrer Kasernen vor. Dabei werden die Wünsche der kommunalen Stellen sowie der Bevölkerung weitgehend berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über die Benennung der Kasernen habe ich mir vorbehalten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Keller (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 4962, Drucksache IV/510, Frage X/9) : Ist dem Herrn Bundesverteidigungsminister bekannt, daß der NATO-Schießplatz Bergen-Hohne trotz vieler Verbotsschilder und Sperren an mehreren Stellen unbehindert betreten und mit Kraftwagen befahren werden kann — auch wenn Schießübungen sind — und Angehörige der bei den Aliierten akkredierten russischen Militärmission diese Möglichkeit mehrfach ausgenutzt haben? 1. Das Gebiet des NATO-Schießplatzes Bergen- Hohne ist zu unterteilen in: a) das sogenannte Sperrgebiet, in dem Scharfschießen durchgeführt werden, und b) die zum Teil noch besiedelten Platzrandgebiete. Zu a) : Das Betreten des Sperrgebietes wird während des Schießens durch Schranken an Straßen und Wegen verhindert. Die Hauptzufahrten werden durch ziviles Personal bewacht. Darüber hinaus wird durch Schilder an allen Zugängen auf das Verbot des Betretens und die damit verbundene Lebensgefahr hingewiesen. Ein verbotswidriges Betreten ist zwar möglich; es ist jedoch nicht bekannt, daß trotz der sorgfältigen Absicherung Unbefugte während des Schießens in das Sperrgebiet gelangten. Zu b) : Das übrige Platzrandgebiet ist von mehreren Ortschaften und vielen Einzelgehöften besiedelt. Die Freimachung von Teilen dieses Gebietes zur Gewinnung von Ausbildungsgelände ist im Gange. Das Betreten dieses Platzrandgebietes ist der Öffentlichkeit gestattet und daher unkontrollierbar. Die hier befindlichen Straßen und Wege, die teilweise unmittelbar hinter den Schießbahnen entlangführen, sind entweder für den gesamten öffentlichen Verkehr oder für den Anliegerverkehr freigegeben. Eine Entwidmung dieser Straßen kann erst nach der völligen Freimachung durchgeführt werden. 2. Von britischer Seite wurde ein großes Gebiet der Lüneburger Heide, das die Truppenübungsplätze Munster, das brit. Manövergebiet Soltau—Lüneburg und den NATO-Schießplatz Bergen-Hohne einschließt, für Angehörige der Sowjet-Militärmission zum Sperrgebiet erklärt und entsprechend beschildert. Gelegentlich besucht die Sowjet-Militärmission die im Gebiet des NATO-Schießplatzes Bergen-Hohne liegenden Friedhöfe, auf denen ehemalige russische Kriegsgefangene ruhen. Diese Abordnungen müssen von Offizieren der Brit. Rheinarmee begleitet werden. Andere Besuche der Sowjet-Militärmission wurden dem BMVtdg nicht bekannt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage X/10): Welche Maßnahmen sind durch das Bundesverteidigungsministerium ergriffen worden, um im Standort Lager Lechfeld ausreichend Gelegenheit zur sportlichen Betätigung zu schaffen? 1. Für den Standort Lechfeld sind 3 Sportplätze vorgesehen, und zwar in Lechfeld-Mitte, in Schwabstadl und in Lechfeld-Nord. Der Sportplatz in Lechfeld-Mitte ist vorgesehen für die Fliegerhorst-Gruppe und die Technische Schule 2. Der Bauauftrag wurde am 18. 10. 1961 erteilt. Wegen der Überbelastung der Baukapazität des Finanzbauamtes Augsburg mußte das Projekt jedoch zurückgestellt werden. Ober der Bau im Haushaltsjahr 1963 möglich ist, bedarf noch der Überprüfung. Für den Sportplatz in Schwabstadl, der vorgesehen ist für das Jabogeschwader und Fla.Btl., wurde der Bauauftrag ebenfalls am 18. 10. 1961 erteilt; der Baubeginn verzögerte sich auch hier wegen Überlastung des Bauamtes, ist jedoch nunmehr in etwa 2 Monaten zu erwarten. Mit dem Bau des Sportplatzes in Lechfeld-Nord für das Fm-Lehr-. und Versuchs-Rgt. wird am 15. 7. 1962 begonnen werden. 1662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 2. Es wird die Errichtung eines bundeseigenen Schimmbades für den Standort Lechfeld geprüft, da die bisher genutzten, räumlich weit entfernt gelegenen Schwimmbäder in Augsburg und in Landsberg-Penzing für die Schwimmausbildung nicht ausreichen. Die Bemühungen, mittels einer Bundesfinanzhilfe den Bau eines zivilen Schwimmbades zu fördern, das von der Truppe mitbenutzt werden könnte, sind gescheitert; keine der in Betracht kommenden Gemeinden ist in der Lage, die Trägerschaft für ein solches Vorhaben zu übernehmen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage X/11): Welche Möglichkeit hat die Bundesregierung, die Identität jener Düsenflugzeuge festzustellen, die in zunehmendem Maße die zivile Bevölkerung im Nahe-Raum beim Durchbrechen der Schallmauer erschrecken und belästigen? Die Bundesregierung hat derzeit keine praktische Möglichkeit, die Identität solcher Düsenflugzeuge festzustellen, die bei Überschallgeschwindigkeit die zivile Bevölkerung im Nahe-Raum stören. Die RADAR-Flugmeldeorganisation dient der Feststellung der Identität mit Bezug auf eigene, unbekannte oder Feindziele, sie ist auch in der Lage festzustellen, wo sich Flugzeuge im Überschallbereich befinden, nicht jedoch, welche von diesen Flugzeugen einen Schalldruck erheblich belästigender Art erzeugen, da Schallwellen nicht mit RADAR zu erfassen sind. Aus den gleichen Gründen sind auch die RADAR-Kontrollstellen der Flugsicherung nicht in der Lage, solche Flugziele zu identifizieren. Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang auf die in der Plenarsitzung am 29. Juni 1962 beantwortete Frage des Kollegen SCHMIDT (Würgendorf) verweisen, wobei ich im einzelnen die Notwendigkeit von Flugübungen im Überschallbereich und die dazu erlassenen Vorschriften erläutert habe. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wittrock (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage X/12) : Welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden, daß in der Zeit vom 6. bis 13. Juni 1962 allein über dem Stadtgebiet von Wiesbaden in 10 Fällen die Vorschriften über das Überfliegen dichtbesiedelter Gebiete verletzt worden sind (Schallmauerdurchbrüche, Tiefflüge, obgleich der Herr Bundesverteidigungsminister in der Fragestunde vom 16. Mai 1962 erklärt hat, die Verletzung dieser Bestimmungen sei „fast genauso schlimm, wie es Grenzverletzungen sind"? 1. Der Herr Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden hat sich Ende Mai darüber beschwert, daß die Stadt am 8. 5. zweimal und am 9. 5. einmal von einem Düsenflugzeug in unvorschriftsmäßiger Höhe überflogen worden sei. Weitere vor oder nach diesem Tag liegende Unterschreitungen der vorgeschriebenen Überflughöhe sind mir nicht bekannt geworden. 2. Die beiden Vorfälle wurden sowohl bei den Luftwaffen der Stationierungsstreitkräfte wie bei der deutschen Luftwaffe untersucht. Hierbei wurden insbesondere sämtliche Flüge des in Büchel stationierten Jabogeschwaders überprüft und alle Flugzeugführer dieses Geschwaders, die sich zur angegebenen Zeit im Fluge befanden, vernommen. Anhaltspunkte für eine Beteiligung der Flugzeugführer dieses Geschwaders an den angezeigten Vorfällen ergaben sich hierbei nicht. Auch bei den anderen Nationen konnte kein Beteiligter ermittelt werden. 3. Es ist eine physikalisch bedingte und damit zur Zeit nicht abzuändernde Gegebenheit, daß Überschallflugzeuge sowohl beim Übergang in den Überschallflug als auch beim Zurückgehen aus dem Überschallflug eine als Schallknall wahrnehmbare Druckwelle erzeugen und während des Fluges im Überschallbereich eine sogenannte Schallschleppe hinter sich herziehen. Alle Luftwaffen haben Vorschriften erlassen, nach denen der Übergang in den Überschallflug und der Rückgang aus dem Überschallflug nur in großen Höhen (oberhalb 9000 m) vorgenommen werden darf. Darüber hinaus hat die deutsche Luftwaffe auch noch die Bahnneigungswinkel festgelegt und den Verbänden bestimmte Gebiete angewiesen, in denen die Übergänge zu fliegen sind. Bezüglich der zu erlassenden Vorschriften steht sie in ständigem Erfahrungsaustausch mit den übrigen Luftwaffen. Da sich die erzeugten Druckwellen jedoch auf Entfernungen bis zu 40 km bemerkbar machen, gibt es zur Zeit noch keine Möglichkeiten, ihre Wahrnehmbarkeit auf dem Erdboden auch bei Einhalten sämtlicher erlassener Vorschriften gänzlich zu verhindern. Es kann damit auch nicht verhindert werden, daß von Überschallflugzeugen ausgelöste Druckwellen im Bereich der Stadt Wiesbaden wahrnehmbar werden. 4. Im übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der Frage des Kollegen Schmidt (Würgendorf) in der Plenarsitzung am 29. Juni 1962, in der ich im einzelnen die Notwendigkeit von Flugübungen im Überschallbereich und die dazu erlassenen Vorschriften erläutert habe. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stooß (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage X/13) : Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 1663 Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die großen Schäden, die von in Crailsheim stationierten US-Panzereinheiten an Straßen und Wirtschaftswegen und landwirtschaftlichen Grundstücken in der Gemeinde Onolzheim Kreis Crailsheim verursacht werden, in Zukunft abzustellen? Der Landkreis Crailsheim, der für die Zufahrt zum Panzerübungsgelände der US-Streitkräfte bei Onolzheim, dem sogenannten Greutsträßchen, als Baulastträger auftritt, beabsichtigt, das Greutsträßchen den militärischen Bedürfnissen entsprechend panzerfest auszubauen und hat die Erstattung der auf 630 000,—DM veranschlagten Kosten beantragt. Die Bundesregierung und die amerikanischen Streitkräfte begrüßen diese Absicht und sind bereit, die Kosten zu übernehmen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden dem Land Baden-Württemberg zugewiesen, sobald das vom Herrn Bundesminister für Verkehr erbetene Gutachten zu der Bauplanung und den Preisansätzen vorliegt. Mit dem verstärkten Ausbau des Greutsträßchens, der noch während der Herbstmonate durchgeführt werden sollte, werden sich künftig die Wege- und Flurschäden vermindern oder wegfallen. Soweit Schäden bereits eingetreten sind, werden sie nach den hierfür geltenden Bestimmungen abgegolten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herr Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage X/16) : Welche zusätzlichen Ausgaben entstehen im Verteidigungshaushalt durch die vom Herrn Bundesverteidigungsminister vorgeschlagenen Änderungen der Uniformen der Bundeswehr? Die vorgeschlagenen Änderungen der Uniform für Heer und Luftwaffe — die Marineuniform wird nicht geändert — fügen zum bisherigen Tuchanzug nur eine sparsame Paspelierung hinzu, die auch an den Mützen wiederkehrt. Die Luftwaffe erhält einheitlich gelbe, das Herr verschiedenfarbige Paspelierung, entsprechend den bekannten Farben der Waffengattungen. Die Mehrkosten der Paspelierung werden je Uniform zwischen 10,00 und 15,00 DM liegen. Im Gesamtjahresbedarf an Bekleidung und Ausrüstung macht die Paspelierung aber nur einen erheblich unter 1 % der Kosten liegenden Betrag aus. Neben diesen eigentlichen Uniformänderungen wird zusätzlich ein Lederkoppel eingeführt und die bisherige Dienstmütze in Form der Bergmütze durch ein Schiffchen ersetzt. Das Lederkoppel wird etwa 8,00 DM kosten. Das Schiffchen wird dagegen rund 3,20 DM weniger kosten als die bisherigen Mützen. Die geänderten Uniformen werden nur im Austausch gegen abgetragene und ausgesonderte Bekleidung ausgegeben werden. Vorhandene Uniformen, auch die noch in den Bekleidungslägern auf Lager liegenden Uniformen, werden ohne nachträgliche Änderung aufgetragen werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage X/17) : Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß im Hinblick auf die Haushaltslage des Bundes überall dort Einsparungen im Verteidigungshaushalt vorgenommen werden, die nicht unmittelbar die Kampfkraft der Bundeswehr nachteilig beeinflussen? Die im Verteidigungshaushalt veranschlagten Mittel sind für den Aufbau und die Erhaltung der Kampfkraft der Bundeswehr bestimmt und notwendig. Ich erachte es für selbstverständlich und werde wie bisher auch weiterhin darauf drängen, daß alle Möglichkeiten einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der für die Verteidigung bereitstehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft werden. Sollte Ihre Anfrage, Herr Kollege Dr. Rutschke, durch konkrete Einzelposten im Einzelplan 14 veranlaßt sein, darf ich Sie um nähere Angaben bitten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksachen IV/510, IV/537, Frage X/18 und V/2) : Hält die Bundesregierung die Beiechnungsgrundlage des Unterhaltssicherungsgesetzes, nach der bei der Gewährung von Leistungen an Wehrpflichtige das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Einberufung zugrunde gelegt wird, für gerecht, ober beabsichtigt sie, nunmehr eine für die Wehrpflichtigen gunstigere Regelung zu treffen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die für die Berechnung von Leistungen an empfangsberechtigte Eltern oder Elternteile einberufener Wehrpflichtiger im Unterhaltssicherungsgesetz festgelegte Einkommensgrenze noch angemessen ist? Zur Frage Nr. X/18 der Drucksache IV/510: Die Bundesregierung hält die Regelung des § 10 Unterhaltssicherungsgesetz, nach der der Bemessung der Leistungen zur Unterhaltssicherung das monatliche Durchschnittseinkommen im letzten Jahr vor der Einberufung zugrunde zu legen ist, für zweckmäßig und gerecht. Das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Einberufung kann durch entsprechende Unterlagen (Lohnbescheinigung, Einkommensteuerbescheid usw.) genau festgestellt werden. Demgegenüber läßt sich das fiktive Einkommen, das der Wehrpflichtige vermutlich erzielt hätte, wenn er nicht einberufen worden wäre, nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen; in zahlreichen Fällen wäre die Feststellung praktisch unmöglich, so z. B. bei unständig Beschäftigten sowie bei denjenigen, deren Einkommen durch Kurz- oder Mehrarbeit, durch Akkordlohn oder saisonbedingte Arbeitslosigkeit maßgeblich beeinflußt wird. Auch bei den freiberuflich Schaffenden (Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerker, Geschäftsinhaber usw.) würde die Ermittlung des fiktiven Einkommens die Verwaltung in den Ländern und Gemeinden überfordern. An die Stelle einer exakten Feststellung aufgrund von 1664 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 nachweislichen Tatsachen träte eine unsichere Berechnung aufgrund von Vermutungen. Die Unterhaltssicherungsbehörden wären weitgehend auf Erklärungen und Glaubhaftmachungen angewiesen, wobei unter Umständen mit Gefälligkeitsbescheinigungen gerechnet werden müßte. Der Gesetzgeber hat es daher für notwendig gehalten, die Leistungen zur Unterhaltssicherung nach dem einwandfrei feststellbaren Einkommen des Wehrpflichtigen vor der Einberufung zu bemessen. Dabei erschien es wiederum nicht vertretbar, etwa nur auf das Einkommen im letzten Monat vor der Einberufung zurückzugreifen. Das Einkommen allein dieses Monats zugrunde zu legen, würde sich —falls es im Verhältnis zu den Vormonaten niedriger ist — zum Nachteil des Wehrpflichtigen auswirken. Andererseits würden den Wehrpflichtigen zu Unrecht Vorteile gewährt, die im letzten Monat vor der Einberufung — sei es zufällig, sei es gerade im Hinblick auf den Wehrdienst — ungewöhnlich viel verdient haben. Um derartige Einkommensschwankungen soweit wie möglich auszugleichen, hat das Gesetz als Grundlage für die Bemessung der Unterhaltssicherungsleistungen — nicht zuletzt im Interesse der Wehrpflichtigen selbst — das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate bestimmt. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Änderung der Vorschrift des § 10 Unterhaltssicherungsgesetz vorzuschlagen, die seinerzeit vom Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden ist. Zur Frage Nr. V/2 der Drucksache IV/537: Die sogenannten Einzelleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz werden den Eltern des Wehrpflichtigen gewährt, wenn sie nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen den Wehrpflichtigen haben. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist, daß die Eltern bedürftig, d. h. außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Bedürftigkeit ist in jedem Einzelfall individuell zu prüfen; daher sieht das Unterhaltssicherungsgesetz bestimmte Einkommensgrenzen nicht vor. Nur in den Hinweisen zur Durchführung des Gesetzes sind im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Gleichbehandlung Einkommensgrenzen angegeben. Sie betragen für einen Elternteil monatlich 230,— DM, für ein Elternpaar 400,—DM. Die genannten Beträge gelten aber nur als Richtlinie für den Regelfall. Im Einzelfall können diese Einkommensgrenzen nicht unerheblich überschritten werden. Die Durchführungshinweise bringen eine Reihe typischer Beispiele. Insbesondere erwähne ich, daß bei Vorhandensein unterhaltsberechtigter Geschwister des Wehrpflichtigen die Einkommensgrenzen um 60,— DM für jedes Kind erhöht werden können. Die getroffene Regelung ist im Vergleich zur Praxis der ordentlichen Gerichte als großzügig zu bezeichnen. Die Einkommensgrenzen sind bewußt höher festgesetzt Worden als nach den Richtsätzen in der öffentlichen Fürsorge. Sollten in besonders gelagerten Einzelfällen dennoch Härten auftreten, so läßt das Gesetz die Gewährung eines Härteausgleichs zu. Im Hinblick darauf, daß die Durchführungshinweise in der Neufassung vom 1. August 1961 die Überschreitung der genannten Einkommensgrenzen im Einzelfall weitgehend gestatten, erscheint eine allgemeine Heraufsetzung der Einkommensgrenzen nicht erforderlich. Anlage 14 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kaffka (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Fragen XIII/2 und XIII/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik zwei Drittel der Epileptiker nicht erfaßt oder unzureichend behandelt wenden, obgleich die heutige Medizin imstande ist, durch neue diagnostische Methoden das Leiden so früh zu erkennen, daß die Heilung des Kranken möglich ist? Was hat die Bundesregierung unternommen, um Ärzte fortzubilden und Laienkreise darüber aufzuklären, daß alle Kinder mit Krampfanfällen vom ersten Auftreten ihrer Krankheit an einer speziellen Untersuchung zugeführt werden können? 1. Die Epilepsie gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Die an ihr leidenden Personen werden daher nicht statistisch erfaßt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß ein gewisser Teil der Anfallskranken nicht unter einer ausreichenden ärztlichen Behandlung steht. 2. Heute wird die Mehrheit der Eltern einen Arzt zuziehen, wenn sie bei einem Kind Anzeichen eines Anfallsleidens beobachten. Die Bundesregierung hofft, die Aufklärung der Bevölkerung über gesundheitliche Fragen intensivieren zu können. Sie will sich dabei der Hilfe der freien Organisationen bedienen. Das ist aber eine Finanzfrage, die erst zu lösen ist, wenn die im Bundeshaushalt für diesen Zweck beantragten Mittel bewilligt werden. Die Fortbildung der Ärzte erfolgt durch die ärztlichen Standesorganisationen. Anlage 15 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510 Fragen XIII/4 und XIII/5) : Ist es zutreffend, daß wichtige Medikamente wie Penicillin und BZ-Vitamin in der Bundesrepublik Deutschland das Vielfache des Preises in anderen europäischen Ländern kosten? Ist die Bundesregierung bereit, eine Regelung zu suchen, die aus gesundheitspolitischen Gründen die Einfuhrabgaben auf wichtige Medikamente wie Penicillin und B1-Vitamin senkt, wie dies bei therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs auf Grund eines europäischen Abkommens der Fall ist? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft beantworte ich die Fragen wie folgt: Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 1665 I. Es ist nicht zutreffend, daß wichtige Medikamente allgemein in der Bundesrepublik das Vielfache der Preise der anderen europäischen Länder kosten. Zu den von Ihnen im einzelnen angeführten Arzneimitteln ist folgendes zu sagen: 1. Penicillin Es trifft zu, daß Penicillin als Trockenpräparat ohne Zusätze in der Bundesrepublik um das Mehrfache teurer ist als in den vergleichbaren europäischen Ländern. Dieses Penicillin spielt aber in der freien Ärztepraxis heute nur noch eine untergeordnete Rolle und wird hauptsächlich an Krankenhäuser in Großpackungen geliefert. Diesen Großabnehmern werden besondere Preise berechnet. Heute entfällt etwa 2/3 des Ärztebedarfs auf orale Penicilline, deren Preise mit DM 2,80 bis DM 4,40 pro Mega nicht über dem durchschnittlichen europäischen Verbraucherpreis liegen. Das restliche Drittel des Ärztebedarfs entfällt auf hochwertige, spritzfertige Injektionspenicilline (meist in Spritzampullen geliefert), die vom Arzt der einfachen Anwendung wegen bevorzugt werden. Für diese allerdings teureren Erzeugnisse ist ein Preisvergleich infolge unterschiedlicher Zusammensetzung und Lieferform der Präparate nicht ohne weiteres möglich. 2. B-Vitamine Der Preis für Vitamin B 1 in Tablettenform ist in der Bundesrepublik etwa doppelt so hoch wie in anderen europäischen Ländern. Die Vitamin B 1-Präparate spielen aber innerhalb der Vitamin-Therapie im Gegensatz zu früher eine wesentlich geringere Rolle. Die Preise der heute wichtigeren B 2- und B 6-Präparate liegen in der Bundesrepublik etwa beim Durchschnitt der Preise der übrigen europäischen Länder. II. Im Übereinkommen des Europarats über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Substanzen „gegen Erstattung der Kosten ihrer Gewinnung, Zubereitung und Beförderung anderen Parteien zu überlassen, die ihrer dringend bedürfen, sofern sie selbst über ausreichende Vorräte für ihren eigenen Bedarf verfügen." Das Übereinkommen bestimmt weiterhin, daß diese Substanzen „unter der ausdrücklichen Bedingung zur Verfügung gestellt werden, daß damit keinerlei Gewinn verbunden ist, daß sie nur für medizinische Zwecke verwendet und nur an von den beteiligten Regierungen bezeichnete Stellen geliefert werden dürfen." Das Übereinkommen gründet sich ausdrücklich auf die in der Präambel enthaltene Erwägung, „daß die therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs ihrer Natur nach aus menschlichen Spenden herrühren und somit nur in beschränkten Mengen verfügbar sind". Das Übereinkommen ist somit eine Regelung, nach welcher sich die Staaten des Europarats eine gegenseitige staatliche Hilfeleistung in Notfällen zusichern. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das auf eine staatliche gegenseitige Hilfeleistung abzielende Übereinkommen nicht auf andere therapeutische Substanzen, die in genügender Menge zur Verfügung stehen, erweitert werden sollte. Im übrigen betragen die EWG-Binnenzölle für Arzneimittel, die im Zuge der Verwirklichung des gemeinsamen Marktes auf Null gesenkt werden, z. Z. höchstens 10,5 %. Ich bitte, dafür Verständnis zu haben, daß die Beantwortung Ihrer Fragen erst jetzt erfolgt. Es hat sich als erforderlich herausgestellt, die Preise für Penicillin- und Vitamin-B-Präparate in den westeuropäischen Ländern zu ermitteln. Anlage 16 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XIII/6) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Empfehlungen des Bundesgesundheitsrates zur Frage der Strahlenbelastung der Bevölkerung zu entsprechen (Verbot der Röntgendurchleuchtung in Schuhgeschäften, Bauartprüfung für Fernseh-Projektionsgeräte, Beschränkung radioaktiver Leuchtfarben für Armband- und Taschenuhren auf weiche Betastrahler, Kontrolle der Strahlenbelastung des fliegenden Personals, Beschränkung der Verwendung ionisierender Strahlung am Menschen auf Ärzte und Zahnärzte)? Die Bundesregierung prüft z. Z., wie die Empfehlungen des Bundesgesundheitsrates zur Frage der Beschränkung der Strahlenbelastung der Bevölkerung zu verwirklichen sind. Um die Verwendung ionisierender Strahlen am Menschen auf Ärzte und Zahnärzte beschränken zu können, wird zur Zeit eine entsprechende Verordnung erarbeitet. Bereits jetzt wird durch die Erste Strahlenschutz-Verordnung vom 24. Juni 1960 zusammen mit der am 1. Juli 1962 in Kraft getretenen Verordnung zu § 7 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, die kürzlich von der Bundesregierung und dem Bundesrat verabschiedet ist, sichergestellt, daß radioaktive Arzneimittel nur noch an Ärzte, Krankenanstalten, wissenschaftliche Forschungsanstalten und an sonst noch im Arzneimittelgesetz zugelassene Personen abgegeben werden dürfen. Im Zusammenhang mit der geplanten Verordnung wird auch geprüft, ob unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen. Schädigung durch ionisierende Strahlen eine Anwendung der Schuhdurchleuchtungsapparate in Schuhgeschäften durch Laien vertretbar ist oder ob Schuhdurchleuchtungen mit Röntgenstrahlen nicht ausschließlich auf medizinische Zwecke beschränkt werden sollten. Hinsichtlich der in der Entwicklung befindlichen Fernseh-Projektionsgeräte werden im Bundesgesundheitsamt genaue Meßergebnisse erarbeitet, um 1666 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 eine etwa mögliche Strahlenbelastung festzustellen. Von diesen Ergebnissen hängt die Frage der Bauartprüfung ab. Durch § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Strahlenschutz-Verordnung vom 24. Juni 1960 wurde bereits sichergestellt, daß radioaktive Leuchtfarben mit durchdringender Strahlung nur in unbedenklichen Mengen genehmigungsfrei verwendet werden können. Die Beschränkung der Dosisleistung der Strahlung in dieser Regelung hat in der Praxis dazu geführt, daß in zunehmendem Maße statt Radium nur Tritium und Promethium 147 zu Leuchtfarben verarbeitet werden. Das gleiche gilt für Uhren, die aus dem Ausland eingeführt werden. Zur Frage der Kontrolle der Strahlenbelastung des fliegenden Personals ist darauf hinzuweisen, daß die kosmische Höhenstrahlung bei den derzeitigen Flughöhen der Strahlflugzeuge von 12 km eine Strahlenbelastung von 0,3 mrem/h bewirkt. Diese Strahlenbelastung ist unbedenklich. Bei den geplanten Flughöhen von 22 km würde die Strahlenbelastung auf 3 mrem/h ansteigen. Das Flugpersonal wäre in dieser Höhe wie etwa „beruflich strahlenexponierte Personen" im Sinne des § 24 oder zumindest wie eine „besondere Bevölkerungsgruppe" im Sinne des § 29 der Ersten Strahlenschutz-Verordnung zu behandeln, wenn die Flugdauer wöchentlich 3 Stunden übersteigt. Anlage 17 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XIII/7): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni der Empfehlung des Bundesgesundheitsrates zu entsprechen zum Schutz der Kinder gegen Gifte, die im Haushalt verwendet werden? Ihre Frage: „Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Empfehlung des Bundesgesundheitsrates zu entsprechen zum Schutz der Kinder gegen Gifte, die im Haushalt verwendet werden?" beantworte ich wie folgt: Soweit im Haushalt verwendete Mittel wie Wasch-, Reinigungs-, Putz-, Fleckenentfernungs-, Schädlingsbekämpfungsmittel giftige Stoffe im Sinne der landesrechtlichen Giftverordnungen enthalten, sind sie bereits nach diesen Vorschriften entsprechend ihrer Gefährlichkeit mit „Vorsicht" oder „Gift" zu kennzeichnen, damit die Eltern sie entsprechend verwahren. Da auch andere im Haushalt verwendete Stoffe, die nicht als Gifte zu kennzeichnen sind, für Kinder gefährlich werden können, beabsichtige ich, die Bevölkerung über die Gefahren, die Kindern durch unachtsame Aufbewahrung solcher Mittel entstehen können, aufzuklären und sie darauf aufmerksam zu machen, daß auch diese Mittel vor Kindern geschützt aufbewahrt werden müssen. Ich werde dazu auch die Presse heranziehen, die sich bei solchen Aktionen stets als hilfreich erwiesen hat. Darüber hinaus ist im Bundesgesundheitsamt eine Broschüre in Vorbereitung, die den Ärzten alle notwendigen Hinweise für die schnelle und wirksame Behandlung von Vergiftungen durch solche Mittel geben soll. Der Bundesgesundheitsrat hat uns beachtliche Vorschläge dazu gemacht, wieweit derartige für Kinder gefährliche Mittel zusätzlich gekennzeichnet werden sollen. Diese Vorschläge werden zur Zeit in meinem Hause geprüft. Es muß aber hierbei auch bedacht werden, daß ein Zuviel an Warnungen und Kennzeichnungen dazu führen kann, daß diese nicht mehr beachtet werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XIII/8) : Welche Möglichkeiten sieht das Bundesgesundheitsministerium, um die Ausbildungskapazität für medizinisch-technische Assistentinnen zu steigern, angesichts der Tatsache, daß der Bedarf an diesen Assistentinnen gegenwärtig das Dreifache der Ausbildungskapazität übersteigt und mehrjährige Wartezeiten an Ausbildungsstätten allmählich zur Regel werden? Der Mangel an Ausbildungsplätzen an den Lehranstalten für medizinisch-technische Assistentinnen ist mir bekannt. Die Lehranstalten für medizinisch-technische Assistentinnen befinden sich im allgemeinen an Krankenhäusern. Ihre Errichtung und Unterhaltung ist daher Angelegenheit der Träger dieser Krankenhäuser. Bereits das Bundesministerium des Innern hat in den vergangenen Jahren wiederholt die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder gebeten, die Vermehrung der Ausbildungsplätze zu fördern. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ergibt sich, daß in der Zwischenzeit eine Anzahl von Ausbildungsplätzen neu geschaffen wurde. In einzelnen Ländern ist auch die Errichtung neuer Lehranstalten geplant. Ich prüfe zur Zeit, ob es möglich ist, im Jahre 1963 auch Bundesmittel für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Anlage 19 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/510, Frage XIII/9) : Liegen dem Bundesgesundheitsministerium schon Erfahrungsberichte über ein neues Röntgengerät vor, das mit einem Bildverstärker und einer Fernsehkamera gekoppelt sein und dem Arzt gestatten soll, das Röntgenbild in nicht verdunkelten Räumen vor Studenten zu erläutern? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen sammelt die Erfahrungen über Röntgengeräte mit Zusatzeinrichtung zur Bildverstärkung und Fernsehübertragung. Die Ergebnisse werden in einer Röntgenverordnung über den Schutz der Bevölkerung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 9. Oktober 1962 1667 vor den Gefahren ionisierender Strahlen verwendet werden. Die Strahlenbelastung der Untersuchten bei Anwendung dieser Apparate hängt weitgehend vom Zweck und der Demonstration, von dem Aufstellungsort und von der Ausbildung des Untersuchers ab. Eine Gefährdung der Demonstrationsteilnehmer durch Röntgenstrahlen kann nicht eintreten. Anlage 20 Schriftliche Anwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gewandt (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/537 Frage I) : Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die Häufung verkehrter Zollbescheide für Agrarerzeugnisse zu tun? Von einer Häufung unrichtiger Zollbescheide für Agrarerzeugnisse ist mir nichts bekannt. Ich vermute, 'daß Ihre Anfrage sich auf Fälle bezieht, in denen Importeure von Vollmilchpulver durch unrichtige Angaben übet Preise und Frachten zunächst eine zu niedrige Verzollung erwirkt haben. Die Abfertigungszollstellen konnten diese Manipulationen bei der Verzollung noch nicht erkennen. Daß die Angaben unrichtig waren, konnte vielmehr erst nach der Abfertigung im Rahmen eines steuerlichen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens aufgeklärt werden. Diese Fälle beschäftigen jetzt die Staatsanwaltschaft. Wollte man bei jeder Verzollung, bei der der Zollbeteiligte unrichtige Angaben gemacht haben könnte, vor Erteilung des Zollbescheides und vor Freigabe der Waren immer erst die Aufklärung des Sachverhalts durch Ermittlungen der Betriebsprüfung, der Zollfahndung oder gar der Staatsanwaltschaft abwarten, so würde die Zügigkeit der Zollabfertigung nicht mehr gewährleistet sein, auf die sowohl die Verwaltung als auch die Wirtschaft großen Wert legen müssen. Die Verzögerung der Verzollung würde bei einer solchen Handhabung in starkem Umfang zu Lasten ehrlicher Kaufleute gehen, deren Angaben richtig sind. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blumenfeld (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/537, Frage II.) : Aus welchem Grunde hat die Bundesregierung die verwaltungsmäßigen Vorbereitungen für die von dem Bundeswirtschaftsminister am 16. Mai 1962 vor dem Deutschen Bundestag angekündigte Gewährung von 12,50 DM je stillgelegte Tonne Steinkohle für die seit dem 15. Mai 1962 von Zechenstillegungen betroffenen Unternehmen noch nichtabgeschlossen? Die Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen hiermit wie folgt: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 1962 sein Einverständnis zu den vom Bundesminister für Wirtschaft und vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Verwaltungsrichtlinien über die vorläufige Gewährung von Prämien für die Stillegung von Steinkohlenbergwerken erklärt. Damit sind innerhalb der Bundesregierung die verwaltungsmäßigen Vorbereitungen für die am 16. Mai 1962 vor dem Deutschen Bundestag angekündigte Gewährung von 12,50 DM je stillgelegter Tonne Steinkohle für die seit dem 15. Mai 1962 von Zechenstillegungen betroffenen Unternehmen abgeschlossen. Diese Verwaltungsrichtlinien können jedoch erst wirksam werden, wenn die vorgesehene Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Aufbringung der öffentlichen Mittel gewährleistet ist. Die Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen sind aufgenommen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dörinkel (Fragestunde der 38. Sitzung vom 29. Juni 1962, Drucksache IV/537, Frage V/1): Est die Bundesregierung bereit — in Übereinstimmung mit dem vor dem zweiten Weltkrieg geübten Verfahren —, bei Ausschreibungen der Bundeswehr auf Gebrauchsgüter, für die Geheimhaltungsvorschriften nicht zu beachten sind, die eingegangenen Angebote am Stichtag in Anwesenheit der Anbieter öffnen zu lassen und das Ergebnis den Anbietern in dem Umfang bekanntzumachen, wie dies erforderlich ist, um die Gründe für die Erteilung des Zuschlags erkennen zu können? Die Bundesregierung ist nicht bereit, Ihrer Anregung zu entsprechen. Eine Ausnahme von den allgemein öffentlichen Vergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) üblichen Verfahren kann für die Bundeswehr nicht gemacht werden. Ergänzend bemerke ich: a) Die Annahme, daß- vor dem 2. Weltkrieg das von Ihnen angeregte Verfahren üblich gewesen sei, trifft nicht zu. In der seit 1936 geltenden VOL ist bestimmt, daß die Namen der Wettbewerber geheimzuhalten sind, die eingegangenen Angebote unter Verschluß zu bleiben haben, Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen werden dürfen und die Angebote auch nach der Zuschlagserteilung vertraulich behandelt werden müssen. b) Diese Regelung, die allerdings von der in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) abweicht, hat sich bewährt und entspricht den Gepflogenheiten in der privaten Wirtschaft. c) Die beteiligten Ressorts haben eine Anpassung der VOL an die Bestimmungen der VOB mehrfach geprüft, aber abgelehnt, weil überwiegende Gründe für die Regelung in der VOL sprechen. Die Hauptgründe gegen eine solche Änderung sind: . Offenlegung von Betriebsinterna der Bieter, Erleichterungen der Überwachung von Preis-und sonstigen Absprachen durch die Wettbewerber, Erschwerung des Beschaffungsverfahrens.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Harry Liehr
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Außenminister, ist bekannt, daß das so hochgehaltene Prinzip der deutschen Hochschulreife in bezug auf ausländische Studenten durchlöchert ist, wenn es sich um Studenten handelt, die von ihrer Regierung delegiert werden?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ehrlich gesagt, Herr Kollege, kenne ich dieses Problem nicht. Ich weiß nicht, welche Betrachtung Sie daran knüpfen wollen. Wir sollten uns, meine ich, über diese Sache noch einmal unterhalten; in Frage und Antwort kann man das Problem wohl kaum behandeln.