Rede:
ID0403509000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 17
    1. Damit: 1
    2. sind: 1
    3. die: 1
    4. vier: 1
    5. Gesetzentwürfe: 1
    6. begründet.: 1
    7. Das: 1
    8. Wort: 1
    9. hat: 1
    10. der: 1
    11. Herr: 1
    12. Bundesminister: 1
    13. für: 1
    14. Ernährung,: 1
    15. Landwirtschaft: 1
    16. und: 1
    17. Forsten.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1962 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1443 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . . 1443 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 1444 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1444 B Fragestunde (Drucksachen IV/453, IV/462, IV/479) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Mangel an Formularen des neuen Personalausweises Dr. Hölzl, Staatssekretär 1444 D, 1445 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1445 A, C Wehner (SPD) . . . . . . . . 1445 B Fragen des Abg. Fritsch: Heiratsabfindung für ehemalige Kriegerwitwen Blank, Bundesminister 1445 D, 1446 A, B, C Fritsch (SPD) . . . . 1445 D, 1446 A, C Gerlach (SPD) . . . . . . . . . 1446 B Frage des Abg. Lohmar: Chinesische Flüchtlinge in Hongkong Blank, Bundesminister . . . . . . 1446 D Frage des Abg. Imle: Anschlußzug an den Trans-Europa-Expreß „Parsifal" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1447 B, C Dr. Imle (FDP) 1447 B, C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache IV/467) Arndgen (CDU/CSU) 1447 D Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksachen IV/421, IV/476) — Zweite und dritte Beratung — Brand (CDU/CSU) 1448 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Artikels 64 Abs. 2 des Saarvertrages (Drucksachen IV/422, IV/475) — Zweite und dritte Beratung — 1448 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1961 mit der Republik Österreich zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten usw. (Finanz- und Ausgleichsvertrag) (Drucksachen IV/392, IV/460) — Zweite und dritte Beratung — 1449 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung und Kindergeld (Drucksache IV/215) Dr. Schellenberg (SPD) . 1449 B, 1452 B, 1468 D Rohde (SPD) . . . . . . . . 1449 C Blank, Bundesminister 1451 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1460 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 1463 D Geiger (SPD) 1465 C Schmücker (CDU/CSU) 1466 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1962 Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Abschöpfungserhebungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 464) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/466) — Erste Beratung —, dein Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/463) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/465) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Durchführung der Verordnungen über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen (SPD) (Drucksache IV/428) Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 1469 D Schwarz, Bundesminister . 1470 B, 1474 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 1472 B Nächste Sitzung 1475 D Anlagen 1477 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1962 1443 35. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 30. 6. Dr. Arndt (Berlin) 15. 6. Dr. Aschoff 15. 6. Dr. Atzenroth 15. 6. Dr. Dr. h. c. Baade 15. 6. Bäumer 15. 6. Berlin 15. 6. Birkelbach 15. 6. Dr. Brecht 30. 6. Brese 15. 6. Brünen 25. 6. Dr. Burgbacher 15. 6. Busch 15. 6. van Delden 15. 6. Deringer 15. 6. Dr. Dittrich 15. 6. Dr. Dörinkel 15. 6. Drachsler 30. 6. Ehnes 15. 6. Eichelbaum 21. 6. Engelbrecht-Greve 16. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 15. 6. Dr. Furler 15. 6. Gerns 15. 6. Gscheidle 15. 6. Dr. Gradl 15. 6. Haage (München) 15. 6. Hahn (Bielefeld) 15. 6. Herold 17. 6. Dr. Hesberg 15. 6. Höfler 16. 6. Illerhaus 15. 6. Kalbitzer 15. 6. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Koenen (Lippstadt) 30. 6. Dr. Kopf 15. 6. Kriedemann 15. 6. Kühn (Bonn) 30. 6. Kühn (Köln) 15. 6. Lohmar 21. 6. Matthöfer 30. 6. Mattick 15. 6. Maucher 15. 6. Mauk 15. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 6. Dr. Menzel 30. 6. Müller (Remscheid) 15. 6. Dr. Nissen 15. 6. Oetzel 15. 6. Paul 15. 6. Dr. h. c. Pferdmenges 15. 6. Pöhler 15. 6. Frau Dr. Probst 15. 6. Rademacher 15. 6. Ramms 15. 6. Reitz 15. 6. Richarts 15. 6. Ruland 15. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sander 15. 6. Dr. Schäfer 15. 6. Schlick 15. 6. Schmidt (Würgendorf) 15. 6. Schneider (Hamburg) 15. 6. Schultz 15. 6. Schütz 15. 6. Schwabe 15. 6. Seidl (München) 15. 6. Seifriz 15. 6. 'Seither 15. 6. Stiller 16. 6. Storch 15. 6. Frau 'Strobel 15. 6. Strohmayr 15. 6. Unertl 30. 6. Urban 29. 6. Frau Vietje 15. 6. Dr. Vogel 30. 6. Wacher 15. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 15. 6. Dr. Weber (Koblenz) 15. 6. Wilhelm 15. 6. Dr. Zimmermann (München) 15. 6. Anlage 2 Umdruck 124 Änderungsantrag der Abgeordneten Brand, Kurlbaum, Mertes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksachen IV/476, IV/421). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 sind die Worte „31. Dezember 1962" zu ersetzen durch die Worte „31. März 1963". Bonn, den 15. Juni 1962 Brand Kurlbaum Mertes Müser Dr. Steinmetz Dr. Althammer Leonhard Stein Lange (Essen) Frau Dr. Rehling Günther Dr. Serres Dr. Conring Junghans Porzner
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Drucksachen IV/463, IV/464, IV/465 und IV/466 legen die Koalitionsparteien dem Hohen Hause vier Gesetzentwürfe vor. Diese sind im Zusammenhang mit den im Januar in Brüssel vom Ministerrat verabschiedeten Verordnungen zu sehen. Die Behandlung und die Verabschiedung dieser Vorlagen stehen unter sehr starkem Zeitdruck. Diese Gesetze hätten seit längerem durch die Bundesregierung eingebracht werden und dann die übliche Beratung durch den Bundesrat und den Bundestag erfahren müssen. Leider haben sich die Verhandlungen in Brüssel zwischen dien beteiligten sechs Partnerländern ungewöhnlich lange verzögert. Wir möchten daher keinem der Beteiligten Vorwürfe machen, sind uns aber darüber im klaren, daß sich die Koordinierung der anstehenden Fragen im Agrarbereich bei der Verschiedenheit der bisherigen Agrargesetzgebung in den einzelnen Partnerländern ungemein schwierig gestaltet. So mußten die heute eingebrachten Vorlagen — wobei sich die Federführung bei zweien im Landwirtschaftsministerium und bei den anderen beiden Vorlagen im Finanzministerium befindet — noch vor wenigen Tagen geändert werden. Die Einzelheiten der Texte konnten in ihren Auswirkungen noch nicht mit der notwendigen Sorgfalt geprüft werden.
    Wir sind der Ansicht, daß aus formalen Gründen heute der letzte Tag ist, an dem diese Vorlagen in erster Lesung vom Hohen Hause behandelt werden können. In der nächsten Woche werden .die zuständigen Ausschüsse Gelegenheit haben, die Gesetzesvorlagen zu beraten. Die Koalitionsparteien möchten die Ausschußberatung in der nächsten Woche abschließen, damit die zweite und dritte



    Struve
    Lesung vom 27. bis zum 29. Juni erfolgen kann. Wir haben als Antragsteller die Bitte, daß auch die SPD-Fraktion Verständnis für diesen durch Zeitnot bedingten Vorschlag zeigt.
    Meine Damen und Herren! Es kann angesichts der besonderen Umstände, mit denen die Einbringung dieser Vorlagen verbunden ist, nicht meine Aufgabe sein, eine eingehende Begründung der Gesamtmaterie vorzutragen. Sehr viele 'Bestimmungen dürften sich zwangsläufig aus den im Januar vom Ministerrat verabschiedeten Verordnungen ergeben. Andererseits möchten wir bei der Ausschußberatung die bestmögliche Klärung der Auswirkungen dieser Gesetze für den Gesamtbereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft erreichen. Wir haben sicherlich alle das Bedürfnis, daß bei der Verabschiedung dieser Gesetze in zweiter und dritter Lesung eine Klärung der im Augenblick in der Öffentlichkeit und in Veröffentlichungen einander zum Teil stark widersprechenden Auffassungen erfolgt. Auf der einen Seite stehen Meinungen, daß die Erzeugerpreise, die der Bauer erhält, stark sinken werden; auf der anderen Seite wird eine große Verteuerung der Lebensmittelpreise vorausgesagt. Wenn wir uns die Gesetzesvorlagen näher ansehen, stellen wir fest, daß sie im Getreidesektor Mindererlöse für den Bauern beinhalten, während andererseits durch den Wegfall der Subventionen bei Eiern und Geflügelfleisch eine Preisanhebung bei den Importen möglich ist.
    Wir verweisen auf den Art. 39 des EWG-Vertrages. Er sieht vor, daß der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten ist und die Märkte zu stabilisieren sind; die Versorgung ist sicherzustellen, und die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen ist als weiteres Ziel aufgezeigt.
    Im Sinne dieser Bestimmungen möchten wir die Gesetzesvorlagen beraten und verabschieden. Der Bestand der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist eine Lebensfrage für die Erhaltung der Freiheit aller europäischen Völker.
    Es mag möglich sein, daß beim Übergang von der nationalen Gesetzgebung zum EWG-Recht in den ersten Monaten vereinzelt im Bereich der Erzeuger oder der Be- oder Verarbeitung oder des Verbrauchs einzelne Störungen Sie werden gering sein im Verhältnis zu der großen Aufgabe, die uns durch das Vertragswerk gestellt ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit sind die vier Gesetzentwürfe begründet. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 24. Januar 1962 habe ich das Hohe Haus über das Ergebnis der Verhandlungen über eine gemeinsame Agrarpolitik in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterrichtet. Das Hohe Haus hat die dabei abgegebene Erklärung der
    Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Die in der Bundesrepublik geltenden Gesetze und Verordnungen müssen nunmehr termingerecht an die Brüsseler Beschlüsse angepaßt werden. Die hierfür notwendigen Gesetzentwürfe liegen Ihnen in den Drucksachen 463, 464, 465 und 466 vor.
    Wenn Sie erst heute über diese Vorlagen beraten können, so liegt das daran, daß erst in den Maisitzungen des Ministerrates Entscheidungen getroffen worden sind, die noch in diese Gesetzentwürfe eingearbeitet werden mußten. So sind beispielsweise die Preisregelungen für Getreide erst in der Ratssitzung vom 10. Mai beschlossen worden. Ohne diese Preisregelungen konnte aber das Getreidepreisgesetz nicht ausgearbeitet werden.
    Zu diesen Gesetzentwürfen möchte ich folgendes ausführen. In den Verordnungen des Ministerrats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die die Marktordnungen für Getreide, Schweinefleisch, Eier, Geflügel, Wein sowie Obst und Gemüse regeln, ist der materielle Rahmen der zukünftigen gemeinsamen Marktorganisation weitgehend abgesteckt. Für die einzelnen nationalen Regierungen und Parlamente bleibt nicht mehr viel Raum, materielle Entscheidungen zu treffen. Das für die Marktordnungen gefundene System, das bekanntlich in erster Linie auf einem Abschöpfungssystem beruht, kann nämlich in seinen Grundzügen nicht mehr verändert werden. Insbesondere sind autonome Entscheidungen kaum noch vorgesehen; sie sind vielmehr abgelöst durch Entscheidungen der Gemeinschaft, die der Rat oder die Kommission zu treffen hat.
    Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 463 — macht hiervon eine Ausnahme. Den nationalen Staaten bleibt es noch überlassen, die Höhe der Grundrichtpreise und der Grundinterventionspreise sowie der davon abgeleiteten Richt- und Interventionspreise im Rahmen von Höchst- und Mindestgrenzen, die vom Ministerrat bereits verbindlich festgelegt sind, festzusetzen.
    Das Ihnen vorliegende Durchführungsgesetz für Getreide sieht in seinem § 1 die Festlegung dieser Preise vor. Der Gesetzentwurf geht von dem nach Auffassung der Bundesregierung richtigen Gedanken aus, daß im Hauptverbrauchsgebiet der Bundesrepublik, also im Duisburger Raum, der bisherige Erzeugermindestpreis erhalten bleibt. Auch in Zukunft wird es monatlich gestaffelte Reports geben, und erstmals sollen solche monatlichen Zuschläge auch für Futtergerste vorgesehen werden. Als Marktordnungsstelle soll nach wie vor die Einfuhr- und Vorratsstelle tätig sein, die nicht nur die Marktinterventionen durchführt, sondern auch die Einfuhrlizenzen erteilen soll, die die bisherigen Übernahmeverträge ablösen.
    Für den .Außenhandelsverkehr, der grundsätzlich von allen mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung befreit wird, soll das Außenwirtschaftsgesetz die rechtliche Grundlage darstellen. In dem Ihnen vorliegenden Durchführungsgesetz mußten jedoch einige Ergänzungen zum Außenwirtschaftsgesetz angebracht werden, weil



    Bundesminister Schwarz
    dieses Gesetz bei der Anwendung der Schutzklausel keine ausreichenden Möglichkeiten bietet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf gemäß den Vorschriften der europäischen Verordnung für Getreide vor, daß bei der Ausfuhr Erstattungen gezahlt werden dürfen, die es den Ausführern ermöglichen sollen, auf den anderen Märkten wettbewerbsfähig zu konkurrieren. Das ist in der Bundesrepublik in diesem Umfange bisher unbekannt.
    Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 (Schweinefleisch), Nr. 21 (Eier) und Nr. 22 (Geflügelfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft — Bundestagsdrucksache 465 — möchte ich nur wenige Sätze sagen. Dieses Gesetz regelt in erster Linie Zuständigkeiten zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Sie sind notwendig, um die Abschöpfungssätze dann zu ändern, wenn entsprechende Beschlüsse der Gemeinschaft vorliegen. Das kann z. B. notwendig werden, um die Erstattungen bei der Ausfuhr von Erzeugnissen auf diesen Gebieten durchzuführen und um schnell und wirksam die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Anwendung der Schutzklausel treffen zu können. Auch dieses Gesetz stützt sich im Handelsverkehr mit anderen Ländern auf das Außenwirtschaftsgesetz und ergänzt oder ändert dieses in der gleichen Weise, wie ich es beim Getreidegesetz bereits dargelegt habe. Gleichzeitig enthält es eine Bestimmung, wonach die Ausgleichsbeträge auf Grund des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft vom 27. Juli 1961 in dem Augenblick entfallen, in dem die gemeinsame Abschöpfungsregelung angewendet wird.
    Nun zum Abschöpfungserhebungsgesetz! Ein drittes allgemeines Gesetz, eben das Abschöpfungserhebungsgesetz — Bundestagsdrucksache 464 — soll sicherstellen, daß die Abschöpfungen bei Getreide, Schweinefleisch und Eiern und in Zukunft bei all den Erzeugnissen, bei denen noch eine Abschöpfungsregelung getroffen wird, von den Zollstellen erhoben werden. Das Abschöpfungsverfahren muß für den Bereich der deutschen Agrarmarktordnungen einheitlich geregelt sein, um für die beteiligten Wirtschaftskreise Rechtssicherheit und Klarheit bei der Grenzabfertigung zu schaffen. Verfahrensmäßig werden hiernach Abschöpfungen wie Zölle behandelt, da sie wie diese den Warenverkehr über die Grenze erfassen und in ihrem Zweck sowie in ihrer wirtschaftlichen Funktion vergleichbar sind. Die Möglichkeiten des neuen deutschen Zollrechts, insbesondere der Zollgutverwendung, lassen sich zugunsten der Wirtschaft voll ausschöpfen. Damit ist eine elastische Handhabung des Systems sichergestellt. Ein zusätzlicher Personalaufwand ist voraussichtlich nicht erforderlich, da der Bundesregierung in der Zollverwaltung eine leistungsfähige Einnahmeverwaltung zur Verfügung steht, die auch diese zusätzlichen Aufgaben meistern wird.
    Schließlich liegt Ihnen in der Drucksache 466 der Entwurf einer Änderung des Zollgesetzes vor. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, daß Ausgleichsabgaben auf bestimmte Waren, die durch Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse entstehen, erhoben werden können, wenn ein entsprechender Beschluß des Rates vorliegt.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der deutschen Öffentlichkeit ist insbesondere in jüngster Zeit eine lebhafte Diskussion über die möglichen Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise durch das Inkrafttreten der EWG-Marktregelung nach dem 1. Juli in Gang gekommen. Gestatten Sie mir hierzu einige wenige Sätze.
    Der Preis für das inländische Brotgetreide wird im Hauptverbrauchsgebiet unverändert bleiben. Ein gewisses Preisgefälle zu den marktfernen Gebieten hin wird sich auswirken.
    Soweit durch die Abschöpfung die Preise für einige wichtige Importgetreidesorten höher sein sollten, als es dem bisherigen Preisniveau entsprach, beabsichtigt die Bundesregierung, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen, die Verbraucherpreise zu subventionieren. Das gilt insbesondere für Qualitätsweizen, Hartweizen und einige Industriegetreidesorten, die zur Herstellung von Teigwaren und Nährmitteln verwendet werden.
    Die EWG-Schweinefleischverordnung sieht einen Abbau der Abschöpfung im Laufe der Übergangszeit vor. Der Ministerrat hat über die Höhe der Einschleusungspreise, der Abschöpfung und anderer Preiselemente noch nicht entschieden. Bei den Verhandlungen in Brüssel wird die Bundesregierung die Preissituation in den letzten Jahren berücksichtigen.
    Die Verbraucherpreise für Eier lagen in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt zwischen 19 und 24 Pf. Im Jahre 1961 lagen sie besonders tief, nämlich bei 19 Pf im Jahresdurchschnitt. Der bisherige Ausgleichsbetrag in Höhe von 3 Pf je Ei fällt nach dem Beschluß des Hohen Hauses vom 12. April 1962 weg. Die Anwendung des neuen Abschöpfungssystems auf Eier kann deshalb zwar dazu führen, daß sich die Preise für Eier gegenüber dem Jahre 1961 etwas anheben; jedoch ist zu erwarten, daß der Eierpreis den Durchschnitt der letzten Jahre nicht überschreiten wird.
    Auch bei Geflügel fallen die Ausgleichsbeträge, die bis zu 0,60 DM je Kilogramm Geflügel ausmachten, fort. Die Umstellung auf das Abschöpfungssystem kann auch hier zu einer gewissen Erhöhung der Verbraucherpreise führen, ohne daß der Erzeuger einen besonderen Nutzen davon hat. Niemand wird bestreiten können, daß die Geflügelpreise seit dem Frühjahr 1961 in der Bundesrepublik außerordentlich niedrig gelegen und die Erzeugungskosten nicht oder kaum noch gedeckt haben. In letzter Zeit sind große Mengen an Schlachtgeflügel eingeführt und eingelagert worden. In den nächsten Monaten sind daher erhebliche Preissteigerungen für die Verbraucher nicht zu erwarten. Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Möglichkeiten, den Erzeugern den erforderlichen Schutz zu gewähren, die Erhöhung der Verbraucher-



    Bundesminister Schwarz
    preise einzugrenzen und die außenhandelspolitischen Belange gebührend zu berücksichtigen.
    Für Gänse hat die Bundesregierung eine Zusicherung von der Kommission erhalten, daß ein Antrag auf Herabsetzung der Abschöpfung wohlwollend behandelt werden wird.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Agrarmarktregelung betreten wir alle Neuland. Die Bundesregierung hat in allen vorausgehenden Verhandlungen versucht, Ergebnisse zu erzielen, die sowohl dem Erzeuger wie dem Verbraucher gerecht werden. Soweit Änderungen in diesem System angebracht werden müssen, ist die Bundesregierung bereit, alle ihr gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dazu wird eine besonders genaue Beobachtung des Wirtschaftsablaufs in der nächsten Zukunft erforderlich sein.
    Die Erfahrung wird lehren müssen, inwieweit diese neuen Systeme nicht nur ihre marktordnenden Funktionen erfüllen, sondern auch ein Beitrag dazu sind, das Europa der Sechs weiter zusammenzufügen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)