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    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Niederalt und Ritzel 973 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1962 (Haushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/200); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/303) Ollenhauer (SPD) 957 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 961 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 966 A Dr. Bucher (FDP) 968 D Schoettle (SPD) 970 D, 973 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 971 B Hermsdorf (SPD) 971 D Niederalt (CDU/CSU) 972 C Ritzel (SPD) 973 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/304, zu IV/304) 974 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/309, zu IV/309) Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 974 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 975 C Dr. Conring (CDU/CSU) . 978 A, 984 B Rehs (SPD) 978 D Dr. Starke, Bundesminister . . . 981 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 981 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 982 A Struve (CDU/CSU) 982 D Seither (SPD) . . . . . . . . 983 C Bading (SPD) . . . . . . . . 984 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/311, zu IV/311) Ritzel (SPD) . . . . . 985 C, 1011 B Dr. Bleiß (SPD) . . . . 987 B, 1016 A Eisenmann (FDP) 992 C Ramms (FDP) 996 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 997 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 1001 A, 1017 D Seibert (SPD) 1009 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 1014 A Iven (Düren) (SPD) 1016 C Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/317, zu IV/ 317) Gewandt (CDU/CSU) . . 1019 A, 1025 D Kalbitzer (SPD) 1020 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Margulies (FDP) . . . . . . . . 1023 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 1026 C Scheel, Bundesminister . 1027 B, 1030 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 1029 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städte- bau und Raumordnung (Drucksache IV/ 319) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1030 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1034 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 320) Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 1036 D Mischnick, Bundesminister . . . . 1038 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 1039 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1039 B Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/332) Schröder (Osterode) (SPD) . . . 1040 B Schmücker (CDU/CSU) 1040 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/324) Dr. Rinderspacher (SPD) 1041 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1041 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/325, zu IV/325) Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 1041 D Hermsdorf (SPD) . . . . 1042 B, 1046 C Dr. Bechert (SPD) . . . 1043 D, 1048 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) • . . 1044 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 1045 D Dr. Balke, Bundesminister . . . . 1047 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/330) Niederalt (CDU/CSU) . . 1049 D, 1051 A Frau Krappe (SPD) 1050 C Dr. Schäfer (SPD) 1050 D Haushaltsgesetz 1962 (Drucksache IV/331) Schoettle (SPD) . 1051 D, 1052 D, 1055 B Schmücker (CDU/CSU) . . 1052 B, 1055 C Dr. Starke, Bundesminister . . . . 1053 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1056 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 1056 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 1056 D Nächste Sitzung 1058 C Anlagen 1059 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 957 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1059 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 10.4. Dr. Aschoff 27.4. Dr. Dr. h. c. Baade 13. 4. Behrendt 5. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 4. Blachstein 13.4. Braun 13.4. Dr. Burgbacher 10.4. Busse 21.4. Cramer 12.4. Drachsler 30.4. Frau Dr. Elsner 13.4. Ertl 13.4. Eschmann 18. 5. Frehsee 13.4. Gaßmann 10.4. Giencke 15. 5. Glombig 14.4. Dr. h. c. Güde 30.4. Hahn (Bielefeld) 27.4. Hamacher 18.4. Hammersen 30. 4. Dr. Hesberg 30.4. Höfler 28.4. Frau Dr. Hubert 13. 4. Dr. Klein (Berlin) 14. 4. Frau Dr. Kuchtner 14.4. Kühn (Hildesheim) 1. 5. Dr. Löbe 14.4. Dr. Löhr 14. 4. Dr. Mälzig 20.4. Dr. Martin 14. 4. Frau Meermann 14.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10.4. Dr. Menzel 31. 5. Metter 14.4. Mick 14.4. Dr. Miessner 10.4. Nellen 11.4. Neumann (Allensbach) 14.4. Oetzel 14.4. Paul 30.4. Rademacher 10. 4. Dr. Ramminger 14.4. Ramms 10.4. Frau Dr. Rehling 14.4. Reitz 29.4. Reitzner 30.4. Ruland 14.4. Frau Schanzenbach 21.4. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 13.4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.4. Dr. Siemer 13. 4. Spitzmüller 15.5. Steinhoff 14.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 13.4. Dr. Tamblé 10.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 14. 4. Wehner 10. 4. Weigl 14.4. b) Urlaubsanträge Erler 10.5. Heide 10. 5. Frau Korspeter 5. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Niederalt zum Haushaltsgesetz 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200, IV/330). Der Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung - ist einer der wenigen Pläne, der nicht nach dem institutionellen, sondern nach dem Realprinzip aufgestellt ist, das heißt, dieser Plan enthält nicht nur Einnahmen und Ausgaben, die von einem Fachressort bewirtschaftet werden, sondern betrifft die Gesamtheit \der Bundesfinanzen. Demzufolge liegt auch die parlamentarische Verantwortung beim Bundesfinanzminister in seiner Eigenschaft als Budgetminister. Der Einzeplan 60 enthält .die gesamten Steuereinnahmen des Bundes, die über 90 v. H. der gesamten Einnahmen ausmachen. Die Beratung des Einzelpfans 60 setzt den Schlußpunkt hinter die gesamte Haushaltsberatung und gibt Veranlassung, über das Ergebnis der Arbeit des Haushaltsausschusses zu berichten, der den Haushaltsentwurf in 16 ganztägigen Sitzungen beraten hat. Das Hauptziel der diesjährigen Arbeit des Haushaltsausschusses konzentrierte sich einerseits darauf, die von der Bundesregierung bei der Einbringung des Haushalts vorgeschlagene Globalkürzung von 12 v. H. aller nicht ,auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden Ausgaben zu beseitigen und durch gezielte Einzelkürzungen in den verschiedenen Einzelplänen zu ersetzen. Andererseits galt es, den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Länderbeitrag in Höhe von 1740 Millionen DM durch Kürzungen der Haushaltsansätze so weit zu ermäßigen, daß der Bundesrat billigerweise keine Veranlassung mehr haben kann, im sogenannten zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuß wegen der Höhe des vorgesehenen Länderbeitrages anzurufen. Dieses Ziel dürfte der Ausschuß erreicht haben, Es konnte die als Einsparungsposten aus der Kürzungsvorschrift des Haushaltsgesetzes im Einzelplan 60 vorgesehene Minderausgabe von 620 Millionen nach den Kürzungen /in den Ressortplänen gestrichen und 'der vorgesehene Länderbeitrag auf 1050 Millionen herabgesetzt werden. 1060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Der Haushaltsausschuß hat Ausgabekürzungen vorgenommen, die sich ,auf ins- gesamt 1 132 000 000 DM belaufen. Wenn hiervon die verschiedenen Ausgabeerhöhungen von 203 000 000 DM (der größte Posten betrifft den bekannten 4. Milchpfennig für Werkmilch mit 115 Millionen DM) abgezogen werden, ergeben sich immerhin Netto-Einsparungen von 929 000 000 DM. Der Haushaltsausschuß hat aber auch die Einnahmeansätze 'der Ressorts kritisch geprüft und in einigen Fällen Einnahmetitel um zusammen 86 000 000 DM erhöhen können, so daß durch die Arbeit des Haushaltsausschusses eine Netto-Verbesserung des Haushalts 1962 um 1 015 000 000 DM eingetreten ist. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß, obgleich er grundsätzlich alle nachträglichen Änderungsvorschläge und Nachschiebelisten der Bundesregierung abgelehnt hat, in zwei Fällen dem Wunsche der Regierung Rechnung tragen und nachträglich neue Ausgaben in den Haushaltsplan einstellen mußte. Es handelt sich insgesamt um einen Betrag von 58,4 Millionen DM. Auf Wunsch der Regierung wurde eine Beteiligung des Bundes an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen in Höhe von 40 Millionen DM bei Kap. A 60 06 Tit. 530 in dem diesjährigen Haushalt veranschlagt. Außerdem hat der Haushaltsausschuß die Übernahme des Zinsendienstes auf den Bundeshaushalt gebilligt für Darlehen, die von Kreditinstituten an kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Angehörige der freien Berufe aus Anlaß der Flutkatastrophe im deutschen Küstengebiet am 17. Februar 1962 gegeben werden sollen. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite, soweit 'diese zur Wiederherstellung und Fortführung der Betriebe oder der Berufstätigkeit erforderlich sind, übernimmt der Bund außerdem Bürgschaften. Für den Zinsendienst ist vorgesehen, daß der Bund die Zinsen 'für zwei Jahre bis zur Höhe von 23/4 v. H. über den Lombardsatz übernimmt, soweit die Darlehnsnehmer nach der Ertragsoder Einkommenslage zur Zinszahlung nicht in der Lage sind. Hierfür wurden rund 18,4 Millionen DM bei einem neuen Tit. 958 des Kap. 60 02 veranschlagt. Mit diesen Mitteln kann in diesem Jahr der Zinsendienst für insgesamt 329,1 Millionen DM Darlehen übernommen werden, die sich wie folgt auf die Länder verteilen: Hamburg 200 000 000 DM einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe, Bremen 6 500 000 DM, davon 0,5 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Niedersachsen 81 300 000 DM, davon 31,3 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Schleswig- 41 300 000 DM, davon 6,3 MillioHolstein nen DM für land- wirtschaftliche Betriebe. Ein weiterer wichtiger Beschluß betrifft den Tit. 957 bei Kap. 60 02. Dieser Titel, der in der Regierungsvorlage mit 104 Mio DM ausgestattet war, wurde unterteilt nach a) Frachthilfe für die Beförderung der Steinkohle mit 94 Millionen DM und b) energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen, mit 10 Millionen DM. Mit Hilfe dieser Mittel, die für gegenseitig dekkungsfähig erklärt wurden, sollen Investitionen, u. a. Ferngasleitungen in revierferne Gebiete, gefördert werden, die zur Steigerung der regionalen Wirtschaftskraft und des Kohleabsatzes dienen sollen. Von den übrigen Veränderungen auf der Ausgabeseite ist zu erwähnen, daß der Haushaltsausschuß die Mittel zur Förderung des Luftreiseverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet in Höhe von 21 Millionen DM in den Einzelplan 60 übertragen hat. Diese Mittel waren von der Regierung ursprünglich in den Verkehrshaushalt eingestellt worden. Der Haushaltsausschuß war aber der Auffassung, daß sie besser im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung ausgewiesen werden sollten, in dem neben der Berlin-Hilfe auch die anderen, mit den sonstigen Hilfsmaßnahmen für Berlin erforderlichen Ausgaben veranschlagt sind. Schließlich muß ich erwähnen, daß die den Bundeshaushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben um 170 Millionen DM erhöht worden sind. Diese Änderung beruht auf neueren Schätzungen. Sie ist aber notwendig, damit die Haushaltszahlen mit dem Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds übereinstimmen. Die Änderung ist noch insofern von Bedeutung, als dadurch das Haushaltsvolumen sich um 170 Millionen DM erhöht oder, genauer gesagt, verhindert, daß das Haushaltsvolumen nicht in gleichem Umfang sinkt, wie es nach den Ausgabekürzungen des Haushaltsausschusses zu erwarten war. Ich komme noch einmal darauf zurück, wenn ich über den Ausgleich berichte. Ich komme nunmehr zu den Einnahmeschätzungen. Wie Sie wissen, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Haushalt gefordert, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 291 Millionen DM erhöht werden sollte. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin, wie er in seiner Etatrede bereits ankündigte, die gesamte Steuerschätzung unter Beteiligung von unabhängi- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1061 gen Sachverständigen noch einmal überprüfen lassen. Die Sachverständigenkommission, der Vertreter der Bundesbank, des Statistischen Bundesamts und maßgebender wirtschaftswissenschaftlicher Institute angehören, hat geglaubt, diese Erhöhung nicht befürworten zu können. Es trifft auch zu, daß die Steuereinnahmen der ersten beiden Monate des Rechnungsjahres 1962 keineswegs befriedigend ausgefallen sind und mindestens die Auffassung bestätigt haben, daß die Zeit der überschäumenden Steuereinnahmen — jedenfalls vorläufig— vorbei ist. Andererseits können aus den Ergebnissen der ersten beiden Monate noch keine sicheren Schlüsse für das ganze Jahr gezogen werden. In der Schätzung ganz verschiedenartiger Steuern mit einer Größenordnung von rund 45 Milliarden DM liegen stets Fehlerquellen, die es bei einigem Optimismus und auch unter Würdigung der Möglichkeiten der Finanzverwaltung vertretbar erscheinen lassen, eine Höherschätzung von 291 Millionen DM vorzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich bei ihren Beratungen nur unter Zurückstellung von Bedenken dazu entschließen können, die Erhöhung der Einnahmeschätzung zu empfehlen. Allerdings wurde die Höherschätzung nicht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer allein vorgenommen. Der Bundesanteil wurde nur um 123 Millionen DM erhöht. Die restlichen Höherschätzungen von zusammen 168 Millionen DM wurden auf einige Bundessteuern verteilt, bei denen sich eine Erhöhung noch am ehesten vertreten ließ. Abgesehen von dieser Erhöhung der Steuereinnahmen um 291 Millionen DM mußten aber die Ansätze bei den Zöllen und bei der Mineralölsteuer aus anderem Grunde um 30 Millionen DM gesenkt werden. Es handelt sich hierbei urn eine zwangsläufige Folge gesetzlicher Maßnahmen. Auf Grund von § 72 der Allgemeinen Zollordnung vom 29. November 1961 wurde durch die 9. Verordnung zur Änderung der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung bestimmt, daß die bisher Beihilfeberechtigten der Schiffahrt ab 1. Januar 1962 das zum Betrieb ihrer Schiffe benötigte Gasöl abgabefrei beziehen und verwenden können. Daher kommen keine entsprechenden Abgaben mehr auf, und es entfallen auch die bisher gewährten Betriebsbeihilfen für versteuertes Gasöl. Ich komme jetzt zu dem schwierigsten Punkt der diesjährigen Haushaltsberatung, und das ist der Länderbeitrag zur Deckung des Bundeshaushalts, der im Regierungsentwurf mit 1740 Millionen DM vorgesehen war. Auf die zahlreichen Diskussionen hierüber möchte ich nicht eingehen, sondern mich mit der Feststellung begnügen, daß durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen der Ausgaben und durch die noch für vertretbar gehaltenen Einnahmeerhöhungen der Länderbeitrag von 1740 um 690 auf 1050 Millionen DM herabgesetzt werden konnte. Damit ist der Beitrag der Länder, dem der Bundesrat im ersten Durchgang als Übergangsmaßnahme grundsätzlich nicht widersprochen hat, so weit reduziert worden, daß nach den bisherigen Äußerungen der Ländervertreter berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Bundesrat im zweiten Durchgang auch die Höhe des Beitrags akzeptiert. Wie kommt es nun, daß trotz der durch den Haushaltsausschuß vorgenommenen Verbesserungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite um eine runde Milliarde DM das Haushaltsvolumen nahezu unverändert geblieben und nur um 135 Millionen DM geringer ist als nach der Regierungsvorlage? Diese zunächst unverständlich erscheinende Tatsache hat zwei Ursachen. 1. Die erhoffte Einsparung aus der von der Regierung vorgesehenen 12 v. H.-Globalkürzung war im Einzelplan 60 auf der Ausgabeseite mit einer Minder- oder Minusausgabe in Höhe von 620 Millionen DM veranschlagt. Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Einzelkürzungen haben lediglich diese Globalkürzungen ersetzt und wirken sich auf die Gesamthöhe der Ausgaben daher nicht aus. Oder anders gesagt, nur wenn die globale Minderausgabe für die 12%ige Globalkürzung von der Regierung als Einnahmeposition veranschlagt worden wäre, hätte die Beseitigung der globalen Kürzung eine entsprechende Verringerung des Haushaltsvolumens zur Folge gehabt. 2. Ein zweiter Grund, weshalb sich die übrigen Ausgabekürzungen nicht auf die Höhe der Gesamtausgaben ausgewirkt haben, ist die vom Haushaltsausschuß vorgenommene Erhöhung der den Haushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgabe. Diese Maßnahme wirft zwar keine Deckungsprobleme auf, verhindert aber, daß sich die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen in einer entsprechenden Minderung des Gesamtvolumens des Haushalts auswirken. Zum Schluß meines Berichts möchte ich — um Mißverständnisse zu vermeiden — noch einmal darauf hinweisen, daß die Minderausgabe im Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 300 durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen nicht völlig beseitigt worden ist. Ich darf daran erinnern, daß sich die Minderausgabe aus zwei völlig verschiedenartigen Positionen zusammensetzt. Soweit die Minderausgabe den Einsparungsposten für die 12 v. H.-Kürzung betraf, ist der entsprechende Haushaltsansatz gestrichen worden. Dagegen bleibt die Wenigerausgabe für die im Vorjahr bereits geleisteten Vorauszahlungen aus Haushaltsansätzen des Jahres 1962 in Höhe von 562 Millionen DM bestehen und führt in diesem Jahr zwangsläufig zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushalts. Der Betrag selbst konnte im Zuge des Haushaltsausgleichs noch um 59,1 Millionen DM erhöht werden. Einmal ergab der endgültige Abschluß des Haushalts 1961, daß die Vorauszahlungen um rund 43,6 Millionen DM höher waren als ursprünglich angenommen. Außerdem konnte die Minderausgabe um einen weiteren Betrag von 15,5 Millionen DM aufgestockt werden, weil die Haushaltsansätze für das von der Bundesregierung geforderte neue Personal durch eine Vorschrift im Haushaltsgesetz gesperrt wurden. Der Haushaltsausschuß wird über die Bewilligung 'der neuen Planstellen und der Stellenhebungen erst nach Verabschiedung des Haushalts im Mai und Juni entscheiden. Die Mittel für die 1062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10.. April 1962 neuen Stellen können daher nur für einen Teil des Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden. Daraus ergeben sich Einsparungen, die auf 15,5 Millionen DM geschätzt worden sind. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß das im Vorjahr erst neu eingerichtete Kap. A 60 07 — Entwicklungshilfe — in diesem Jahr wieder weggefallen ist, da die Ansätze dieses Kapitels in den neuen Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit übernommen worden sind. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, dem Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit den vom Ausschuß beschlossenen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Haase (Kassel) zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Abstimmung über den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" habe ich mich der Stimme enthalten. Grund der Stimmenthaltung ist die Tatsache, daß ich die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen (Kap. A 60 04 Tit. 530) nicht billige. Da ich aber den Einzelplan 60 im übrigen in der zur Abstimmung gestellten Form befürworte, habe ich mich der Stimme .enthalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 24. Sitzung vom 6. April 1962, Drucksache IV/288, Fragen XI/1 und XI/2) : Bis wann ist mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die im Entwurf bereits vorliegt, durch den Herrn Bundeswohnungsbauminister zu rechnen? Bis wann st mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die Planzeichenfestsetzung zu rechnen? Zu XI/1: Die Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) ist dem Bundesrat am 15. Februar 1962 zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Bundesrat ist bei der Erteilung der Zustimmung an keine Frist gebunden. Die Behandlung der Rechtsverordnung im Bundesrat hat sich verzögert. Es haben sich außer dem federführenden Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen auch der Ausschuß für Inneres, der Wirtschaftsausschuß, der Agrarausschuß und jetzt auch der Rechtsausschuß für beteiligt erklärt. Infolgedessen mußte die in Aussicht genommene Behandlung der Verordnung im Plenum des Bundesrates am 13. April 1962 entfallen. Es ist zu hoffen, daß die Verordnung im Bundesrat am 11. Mai 1962 abschließend beraten wird. Zu XI/2: Die Planzeichenverordnung nach § 2 Abs. 10 BBauG kann erst erlassen werden, nachdem die endgültige Fassung der Baunutzungsverordnung feststeht. Denn die Planzeichen beziehen sich auch auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffe. Die Vorarbeiten für die Planzeichenverordnung sind soweit gediehen, daß mit der endgültigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern unmittelbar nach der Verkündung der Baunutzungsverordnung begonnen werden kann. Es ist damit zu rechnen, daß die Planzeichenverordnung im Herbst d. J. erlassen werden kann. Anlage 5 Umdruck 46 Änderungsantrag der Abgeordneten Bading, Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dr. Mommer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 21 — Bundesanstalt für Naturschutz, Landschaftspflege und Vegetationskunde in Bad Godesberg — werden 1. in Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen, Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschüsse sowie Fahrkosten für auswärtigen Familienbesuch für Beamte, Angestellte und Arbeiter — der Ansatz um 55 500 DM gekürzt, 2. in Tit. 110 — Abfindungen und Übergangsgelder — der Ansatz um 9000 DM gekürzt, 3. in Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — der Ansatz um 9200 DM gekürzt, 4. in Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — der Ansatz um 19 800 DM gekürzt, 5. in Tit. 205 — Kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Haus- und Baugrundstücken — der Ansatz von 10 000 DM gestrichen, 6. in Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — der Ansatz um 8100 DM gekürzt, 7. in Tit. 217 — Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen — der Ansatz von 20 500 DM gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Bading Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Dr. Mommer Höhmann Frau Dr. Hubert Junghans Gerlach Müller (Nordenham) Dr. Nissen Ravens Hermsdorf Weltner (Rinteln) Schmidt (Braunschweig) Marquardt Frau Korspeter Lücke (Osnabrück) Welslau Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1063 Anlage 6 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/303). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/200 Anlage S. 22) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk wird wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 601 — Zuschüsse an Anstalten außerhalb der Bundesverwaltung— (Drucksache IV/309 S. 5) wird der Ansatz von 8 169 600 DM um 22 000 DM auf 8 191 600 DM erhöht. b) Die Erläuterungen zu Tit. 601 (Drucksache IV/200 Anlage S. 42) werden bei Buchstabe B. Nr. 5 wie folgt gefaßt: „Deutsche Tierschutzbünde 40 000 DM". Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Die Zweckbestimmung zu Tit. 610 (Drucksache IV/200 Anlage S. 53) erhält folgende neue Fassung: „Zuschüsse zur Förderung der Hauswirtschaft in bäuerlichen und Landarbeiterhaushalten („Grüner Plan 1962") b) In den Erläuterungen zu Tit. 610 wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Darüber hinaus können die Mittel auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Hauswirtschaft von dauernd in der Landwirtschaft beschäftigten Landarbeitern verwandt werden." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 15 — Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt (Main) — Die in Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte — (Drucksache IV/311 S. 7, 8) vorgesehene Übernahme von Bediensteten des Flugsicherungskontrolldienstes und des flugsicherungstechnischen Dienstes in das Beamtenverhältnis wird jetzt nicht vorgenommen. Die Erläuterungen sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 510 a) — Zuwendungen an die Deutsche Bundesbahn — (Drucksache IV/311 S. 3) wird der Ansatz von 1 047 000 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 227 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 510 a) Nr. 2 (Drucksache IV/200 Anlage S. 21) erhalten folgende Fassung: 1064 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 „2. Freiwillige Zuwendungen a) Ausgleich von betriebsfremden Lasten aa) Versorgungslasten 310 000 000 DM bb) Verzinsung von Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank 34 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 512) b) Beitrag zu den strukturellbedingten überhöhten Versorgungslasten der Deutschen Bundesbahn 555 000 000 DM c) Zuschuß für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Kehl-Straßburg und für die Höherlegung des Bahnhofs Kehl, 3. Teilbetrag 3 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 514) d) Zuschuß und Darlehen für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Neuenburg-Chalampé — (1961 Kap. 12 02 Tit. 515) e) Anpassunghilfe zur Erleichterung der Rationalisierung im Personenzugverkehr 170 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 516) f) Übernahme des Kapitaldienstes für Anleihen im Gesamtbetrag von 500 000 000 DM als Beitrag des Bundes zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn 10 000 000 DM g) Verstärkungsmittel des Kap. 60 02 Tit. 199 im Rechnungsjahr 1961" Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 56 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 28 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/322). Der Bundestag wolle beschließen: Die Ansätze in Einzelplan 28 werden gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich ides Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung — (Drucksache IV/200 Anlage S. 31) wird dem zweiten Absatz folgender Satz 'angefügt: „Die Bindungsermächtigung erhöht sich um zusätzliche 65 000 000 DM für den Fall, daß die Finanzierung des Siedlungsprogrammes 1962 nicht gewährleistet ist, wenn die Länder nicht in der Lage sind, den vorgesehenen Anteil an Landesmitteln aufzubringen." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/319). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Allgemeine Ausgaben 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache IV/319 S. 4) wird 'der Ansatz in Höhe von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 545 — Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare — (Drucksache IV/200 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. In 'den Erläuterungen zu Tit. 545 wird in Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Mittel sollen insbesondere 'der Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien vorbehalten 'bleiben und ihnen zur Erlangung einer Miet- und Genossenschaftswohnung gewährt werden." 3. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: „Titel 607 — Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnheimen 20 000 000 DM" „Zu Tit. 607 Die Erläuterungen lauten: Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung besonderer Wohnanlagen oder entsprechender Kleinwohnungen. als Altersheime und Alterswohnheime im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch auch eine Auflockerung in den vorhandenen Wohnungsbeständen durch Doppelbelegungen und die Freimachung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1065 entsprechend großer Wohnungen für junge Familien erreicht werden." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/320). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge — (Drucksache IV/200 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 1 100 000 DM um 400 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/330) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. .St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — (Drucksache IV/330 S. 2) wird der Ansatz von 12 082 000 000 DM um 168 000 000 DM auf 12 250 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 999 (Drucksache 200 Anlage S. 25) wird a) die Zweckbestimmung wie folgt neu gefaßt: „Zur Deckung der kassenmäßigen Mehrausgaben ,aus dem Rechnungsjahr 1960", b) der Ansatz von 206 890 700 DM um 160 837 900 DM auf 46 052 800 DM gekürzt, c) in den Erläuterungen zu Tit. 999 wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Zahlungszusagen aus Absatz 1 in Höhe von 1 850 000 000 DM und aus Absatz 2 in Höhe von 1 250 000 000 DM für die Förderung von Entwicklungsländern bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages. Soweit Zusagen bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes gemacht wurden, ist eine unverzügliche Unterrichtung des Ausschusses vorzusehen." 2. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Gewährleistungen aus Absatz 1, die für die Förderung der Wirtschaft von Entwicklungsländern gegeben werden, bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 64 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/325). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen für Atomkernenergieforschung und -nutzung — 1. In Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — (Drucksache IV/200 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — (Drucksache IV/325 S. 5) wird der Ansatz von 37 700 000 DM um 4 000 000 DM auf 41 700 000 DM erhöht. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Bewilligungen für die Weltraumforschung — 3. In Tit. 677 — Beitrag an die Europäische Organisation für die Entwicklung und den Bau von Satellitenträgern (ELDO) — (Drucksache IV/325 S. 6) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 10 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion 1066 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Anlage 18 Umdruck 66 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/324). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 68 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle und Dr. Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 6 ist eine Nummer 14 a mit folgendem Text einzufügen: „14 a. Einsparung bei Kapitel 23 02 Titel 300 zur Verstärkung der bei Kapitel 23 02 Titel 332 und Titel 600 veranschlagten Mitteln;" Bonn, den 5. April 1962 Schoettle Dr. Vogel Anlage 20 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) § 19 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. Agust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121) findet im Rechnungsjahr 1962 keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 71 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schäfer, Jacobi (Köln), Ritzel, Dr. Brecht zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP (Umdruck 70) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind, mit Ausnahme der für den Straßenbau vorgesehenen öffentlichen Mittel, in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) Diese Bestimmungen finden auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Dr. Schäfer Jacobi Ritzel Dr. Brecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Baier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Diesen Eindruck habe ich leider nicht gehabt.
    Ich darf zu allem, was Sie, Herr Kollege Jacobi, zur Wohnungsbaupolitik gesagt haben, feststellen, daß Sie so kreuz und quer auf dem Gebiet der Wohnungsbaupolitik da und dort eine Blume ,gepflückt und kritische Anmerkungen angebracht haben. Es ist nicht möglich, hier auf [die Einzelheiten einzugehen. Ich glaube, wir wollen es uns aufheben, bis der Minister da ist und wir, wie auch Sie richtig sagten, hier eine eigene Debatte über dieses Thema führen können. Aber ich glaube, eines muß ich für meine Fraktion feststellen: daß wir uns bereits bei diesem Etat, und zwar speziell im Haushaltsausschuß, darum bemüht haben, daß bei verschiedenen Aufgaben, die zweifellos auslaufen, eine gewisse Bereinigung erfolgt und auf der anderen Seite Platz für die neuen, notwendigen Aufgaben geschaffen wird.
    An einem werden wir auch in Zukunft festhalten, nämlich mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß das Wohnungsbaudefizit so bald als möglich beseitigt und damit der Weg frei wird für die Marktwirtschaft auch auf dem Wohnungsbausektor. Und zum zweiten werden wir an der eigentumspolitischen Zielsetzung im Wohnungsbau so wie bisher uneingeschränkt festhalten.
    Meine Damen und Herren! Zu den einzelnen Anträgen, die von der SPD-Fraktion in dem Umdruck 60 gestellt wurden, darf ich folgendes sagen. Der Veröffentlichungs-Titel, der nun auf Vorschlag der Sozialdemokratie ganz gestrichen werden soll, war im Haushaltsvoranschlag mit 150 000 DM eingesetzt. Wir haben während der Haushaltsberatungen auch hier geprüft, ob eine Einsparung möglich ist, und haben gemeinsam mit den Kollegen von der SPD im Haushaltsausschuß diesen Titel auf 100 000 DM gekürzt. Wir glauben, daß eine weitere Kürzung dieses Titels keineswegs vertretbar ist, daß vielmehr auch in puncto Veröffentlichungen für die neuen Aufgaben wie Raumordnung, Erneuerung der
    Städte und Dörfer der Titel in dieser Höhe gehalten werden muß. Wir wissen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre, daß hier nicht etwa parteipolitische Arbeit, wie Sie unterstellt haben, geleistet wird, sondern daß eine sehr gute Aufklärungsarbeit durch das Ministerium erfolgte, indem nämlich Material, Broschüren über den Familienheimbau und seine Förderung, etc. bereitgestellt wurden, die für die Menschen draußen, gerade für den kleinen Mann, sehr nützlich waren, wenn er sich einmal mit dem Problem des Bauens befaßt hat. Auch im Hinblick auf die neuen Aufgaben sind wir der Meinung, daß diese 100 000 DM sehr gut angelegt sind und daß wir keinen Anlaß haben, diesen Titel zu streichen.
    Zu Ihrer weiteren Forderung, Tit. 545, Darlehen für junge Ehepaare, aufzustocken und die Erläuterungen zu ändern, darf ich feststellen, daß es bekanntlich im vergangenen Jahr ein Antrag der CDU war, für 30 Millionen eine Bindungsermächtigung einzusetzen, um speziell den jungen Ehepaaren bessere Möglichkeiten in der Versorgung mit Wohnungen zu geben. Wir erkennen diese Notwendigkeit genauso an, wie Sie von der SPD sie anerkennen. Es zeigt sich aber, wenn Sie den Etat betrachten, daß von diesen 30 Millionen DM Bindungsermächtigungen fast noch keine Mittel abgeflossen sind.

    (Abg. Dr. Brecht: Zu spät!)

    — Das bedauern wir genauso wie Sie, aber das ist nicht die Schuld des Wohnungsbauministeriums gewesen, Herr Kollege Dr. Brecht.
    Ich darf feststellen: Mitte April wurde im letzten Jahr der Haushalt verabschiedet, der Richtlinienentwurf ist bereits am 28. April den Ländern zugegangen — das ist für ein Ministerium eine ungeheure Geschwindigkeit, gewissermaßen ein Rekord, den es erreicht hat —, und am 17. Juli 1961 sind die Richtlinien erlassen worden. Lediglich die Länder-Durchführungsbestimmungen sind erst Ende 1961, vielfach erst Anfang 1962 erlassen worden, und das ist 'der Grund, weshalb die Mittel nicht abgeflossen sind.
    Die Mittel werden also in diesem Jahre ausreichen, und 'ich glaube, bei der schlechten Finanzlage des Bundes ist es deshalb nicht notwendig, diese Mittel aufzustocken. Im übrigen möchte ich auch bekennen, daß ,es im Vorjahr bei der Antragstellung unsere Absicht war, hier mit einer Initialzündung zu wirken, 'daß also die Länder sich beteiligen, und einige Länder wie zum Beispiel Baden-Württemberg machen es auch bereits.
    Zu Tit. 607, Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnheimen, möchte ich feststellen — nicht ironisch, Herr Kollege Jacobi —: Ihre viel kritisierte Töpfchenwirtschaft würden wir um ein weiteres Töpfchen erweitern, wenn wir diesem Antrag stattgeben würden. Darüber sind wir uns doch sicherlich einig. Es gilt für Alterswohnheime das gleiche wie 'bei der wohnungsmäßigen Unterbringung unserer jungen Ehepaare: es ist eine Aufgabe, deren Wichtigkeit und Notwendigkeit wir alle voll anerkennen. Ich bin allerdings der Meinung, daß unsere alten Menschen immer noch am besten aufgehoben sind, wenn es ihnen möglich ist, im Familienver-



    Baier (Mosbach)

    band mit ihren Kindern zu wohnen. Das ist natürlich nicht immer möglich; aber wir kennen auch die gesellschaftliche Entwicklung, die dahin geht, daß es auch in Fällen, wo es möglich wäre, nicht geschieht. Das aber nur ,als Anmerkung.

    (Abg. Dr. Brecht: Nur 20 Millionen!)

    Ich darf darauf hinweisen, daß wir im Wohnungsbauetat 'bereits im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr Mittel, wenn auch weit weniger, als Sie gefordert haben, für diese Zwecke eingesetzt haben. Das wird im Rahmen des Nötigsten, wo Härtefälle auftauchen, sicherlich ausreichen. Ich darf weiter darauf hinweisen, daß im Etat des Bundesministeriums des Innern in Kap. A 06 02 Tit. 570 ein Betrag von 12 Millionen eingesetzt ist, wovon rund ein Drittel für den Ausbau von Altersheimen der Wohlfahrtsverbände Verwendung findet. Also auch hier wird etwas für die Alterswohnheime getan.
    Zum Schluß darf ich noch feststellen: das Entscheidende ,dabei ist, daß es sich beim Bau von Altersheimen nach dem Grundgesetz zweifelsfrei um eine Aufgabe der Länder und der Gemeinden handelt

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und daß wir es uns bei unserer Finanzlage einfach nicht erlauben können, in diese Aufgabe der Länder und der Gemeinden mit einer weiteren Finanzierung einzusteigen.
    Wir haben uns gemeinsam mit Ihnen im Haushaltsausschuß bemüht, den Etat auszugleichen, ihn wiederum ins Gleichgewicht zu bringen. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wollen diesen Etat um weitere 50 Millionen erhöhen und belasten ihn mit Aufgaben, die teilweise oder ganz in die Kompetenz der Länder gehören. Wir sehen uns deshalb nicht in der Lage, Ihrem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über Umdruck 60, Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Es ist getrennte Abstimmung beantragt.
Zunächst Ziffer 1. Wer der Ziffer 1 dieses Änderungsantrags Umdruck 60 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; Ziffer 1 ist abgelehnt.
Ziffer 2. Wir stimmen zunächst über die erste Hälfte der Ziffer 2 ab, von „In Tit. 545" bis „erhöht". Habe ich Sie recht verstanden, Herr Kollege Jacobi?

(Abg. Jacobi [Köln] : Jawohl!)

Wer dieser Bestimmung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; das ist abgelehnt.
Jetzt kommen die Sätze 2 und 3, von „In den Erläuterungen" bis „gewährt werden". Wer diesem Passus zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. —

(Abg. Jacobi [Köln] : Das können Sie doch mitmachen, meine Herren! — Gegenruf des Abg. Baier [Mosbach])

Gegenprobe! — Es tut mir leid, Herr Kollege Jacobi, das ist auch abgelehnt.
Ziffer 3 des Umdrucks 60. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; abgelehnt. Damit ist der Umdruck 60 im ganzen abgelehnt.
Ich rufe den Einzelplan 25 nach dem Antrag des Ausschusses auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf:
— Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/320).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe den Änderungsantrag Umdruck 61 auf. — Herr Abgeordneter Rehs!

(Abg. Rehs: Ich bitte, mit dem Antrag die Aussprache verbinden zu dürfen!)

— Wollen Sie begründen?

(Abg. Rehs: Ja!)

— Bitte begründen Sie den Antrag Umdruck 61.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 56 des Bundesvertriebenengesetzes ist als Verpflichtung des Bundes und der Länder bestimmt, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewußtsein der Vertriebenen, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Das bedeutet, wie das Vertriebenenministerium in seinem Jahresbericht richtig festgestellt hat, daß die Kultursubstanz des deutschen Ostens nicht als musealer Wert betrachtet und behandelt werden darf, sondern daß es hierbei um die Sicherung des Bestandes des gesamtdeutschen Kulturgutes und damit auch um einen Beitrag zur Selbstverwirklichung des deutschen Volkes geht.
    Der Bund ist dieser Aufgabe bisher aber immer nur in sehr bescheidenem Umfang nachgekommen. Im Haushalt hat für die Erfüllung der damit verbunnen umfangreichen Verpflichtungen jährlich immer nur etwa 1 Million zur Verfügung gestanden. Das ist, wenn man den Betrag in Relation zu den 10 Millionen Vertriebenen bringt, pro Person eine Kulturförderung von jährlich 10 Pf.
    Die Länder haben diese Verpflichtung — das muß anerkannt werden — zum Teil wesentlich ernster genommen. Der Bundesrat hat bereits zum Etat 1960 darauf hingewiesen, daß die Maßnahmen, um die es sich hier handelt, vom Bund leider immer wieder zurückgestellt worden seien, daß sie nicht in dem anerkannt notwendigen Umfang in Angriff genommen und nicht mit der für diese Aufgabe unerläßlichen Sorgfalt und Vertiefung durchgeführt worden seien. Der Antrag des Bundesrats auf Erhöhung der Mittel ist aber leider sowohl damals wie im Haushalt 1961 und auch in diesem Jahr wieder, in dem



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    vom Bundesrat eine Anhebung der Kulturmittel auf 2 Millionen DM gefordert war, abgelehnt worden.
    Wir werden selbstverständlich im Vertriebenenausschuß — darüber ist bereits gesprochen worden —, wenn der jährlich gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes zu erstattende Bericht der Bundesregierung vorliegt, im einzelnen darüber zu sprechen haben. Wir werden dann die Verteilung dieser Mittel, ihren richtigen schwerpunktmäßigen Ansatz usw. miteinander erörtern. Wir wollen bei diesen Dingen weder einen Kulturdirigismus noch eine einseitige Verzettelung. Aber der Grad der Zugehörigkeit, das Bekenntnis zu den Vertriebenen und Flüchtlingen, die Deklaration des gesamtdeutschen Bewußtseins müssen glaubwürdig gemacht werden, auch durch die Bereitschaft, die Kulturgüter dieses Personenkreises noch besser zu bewahren und die schöpferischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Kräfte der Vertriebenen und Flüchtlinge wesentlich mehr zu fördern.
    Wir haben es aus diesem Grunde begrüßt, daß eine geringfügige Anhebung des Ansatzes in diesem Haushalt zu Tit. 601 erfolgt ist. Angesichts der großen Bedeutung dieser Aufgabe halten wir aber die Anhebung um mindestens weitere 400 000 DM für geboten. Wir bleiben damit noch mit 500 000 DM unter der vom Bundesrat beantragten Erhöhung und haben, glaube ich, damit auch weitgehend auf die Zwangssituation bei diesem Haushalt Rücksicht genommen. Wir halten es aber für nötig, meine Damen und Herren, daß der Bundestag sich mit der Annahme unseres Antrags zu dieser Aufgabe bekennt und zum Ausdruck bringt, daß auf diesem Gebiet künftig mehr geschehen muß.
    Es wäre angezeigt, bei dieser Haushaltslesung auch die übrigen mit dem Einzelplan 26 zusammenhängenden Probleme der Heimatvertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Kriegssachgeschädigten zu erörtern. Dies um so mehr, als sich das erste Jahr der Legislaturperiode faktisch bereits seinem Ende nähert und außer Ankündigungen, Reden und Interviews aus dem Ministerium jedenfalls bis zur Stunde, mit Ausnahme neuer Richtlinien für die Möbeleinrichtung — 'darüber wird an gegebener Stelle näher zu sprechen sein —, seitens der Regierung noch nicht das geringste auf den Tisch gelegt worden ist. Gleichwohl will ich mir mit Rücksicht auf die besonders „starke" Besetzung dieses Hauses und die vorgeschrittene Zeit hier eine umfassende Auseinandersetzung ersparen und mich auf einige, allerdings kritische Bemerkungen beschränken.
    Diese Bemekungen muß ich vor allem an die Adresse ,des Herrn Bundesvertriebenenministers richten. Herr Minister Mischnick, Sie haben mit einigen Erklärungen bei Ihrer Amtsübernahme keineu sehr glücklichen Start gehabt. Das ist in der Presse, insbesondere in ,der Vertriebenenpresse, zum Ausdruck gekommen. Da ist von einer Unterkühlung des Verhältnisses zu Iden Vertriebenen usw. die Rede gewesen. Ich will diese Dinge hier nicht im einzelnen untersuchen. Konnten Sie schließlich von der Skepsis der Heimatvertriebenen überrascht werden angesichts der Tatsache, daß ausgerechnet Ihr eigener Parteivorsitzender vor der Wahl das von Ihnen übernommene Ministerium für überflüssig erklärt hatte? Ich muß weiter fragen: Konnten Sie es als völlig fernliegend ansehen, daß die Vertriebenen sich fragten, ob sie damit etwa politisch an den Rand gedrückt werden sollten? Deshalb wäre meines Erachtens ein bißchen mehr Einfühlungsvermögen von Ihrer Seite gut gewesen, und ich möchte sagen, es liegt bei Ihnen, durch Verhalten und Ton die richtige Temperatur herbeizuführen. Das ist gerade deshalb nötig — insofern sind wir derselben Überzeugung —, weil diese Dinge von uns allen, glaube ich, nur so gesehen werden können, daß eine richtige Zusammenarbeit mit den Geschädigtenverbänden und der Geschädigtenverbände untereinander in der gegenwärtigen Situation nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine politische Verpflichtung ist.
    Ich meine, Sie sollten sich immer vor Augen 'halten, daß 'die Menschen, die Sie in Ihrem Ministerium zu betreuen haben, zum Teil 17 Jahre auf Maßnahmen warten, die auch ihnen das Gefühl vermitteln, daß sie von dem wirtschaftlichen Aufstieg und dem kulturellen Dasein in der Bundesrepublik nicht völlig ausgeschlossen sind. Wenn man diesen Menschen zuruft, man solle den Bogen nicht überspannen, muß das, wie auch immer diese Äußerung dort in Unna im einzelnen gelautet haben mag, zu einer heftigen Abwehrreaktion führen. Ich kann auch Ihre Äußerung, es sei nichts gefährlicher, als wenn die Vertriebenen ihre Forderungen in der falschen Form, zum falschen Zeitpunkt und in der falschen Art vorbrächten, nur als ein peinliches Ausweichen ansehen. Was kann man denn nach 17 Jahren des Wartens diesen Menschen insoweit überhaupt noch vorhalten? Welcher Zeitpunkt kann denn nach Ihrer Meinung für diese Menschen überhaupt der richtige sein, ihr Anliegen vorzubringen? Und welche der Forderungen, die sie stellen, sind denn ernstlich der Sache nach und auch dem Umfang nach als ungerechtfertigt anzusehen? Denken Sie doch bitte nur an die Hunderttausend, die noch in den Durchgangslagern sitzen, und ,die Hunderttausend, die sich in den Altvertriebenenlagern befinden, oder die 340 000 Vertriebenen, die allein von der Unterhaltshilfe mit 155 DM im Monat leben müssen, oder an die Heimatvertriebenen, ,die seit vielen Jahren keinen C-Ausweis haben und in der Bundesrepublik von den Ansprüchen aus dem Lastenausgleich ausgeschlossen sind! Oder denken Sie an die 1,3 Millionen Vertriebenen, 'die, ohne die Hauptentschädigung aus dem Lastenausgleich erhalten zu haben, verstorben sind!
    Ihr Fraktionsfreund, der Finanzminister Starke, hat angekündigt, daß der nächste Etat noch schwieriger sein wird. Mit welchen Aussichten haben dann diese Menschen zu rechnen, wenn Sie sie jetzt schon darauf hinweisen wollen, daß der Zeitpunkt nicht günstig sei? Halten Sie in vier Jahren diesen Zeitpunkt für gekommen? Ich kann Ihnen also, Herr Minister — das gilt für Ihr ganzes Haus —, nur zurufen: Ihre Aufgabe als Vertriebenenminister ist es nicht, zu beschönigen, sondern der Bundesregierung, dem Bundestag und der Öffentlichkeit zu sagen, was ist.



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    Ich darf daran erinnern, meine Herren aus dem Vertriebenenministerium, daß meine Freunde und ich — Wenzel Jaksch, Richard Reitzner, der leider immer noch krank ist — seit Jahren, im Jahre 1960, 1961 usw., immer wieder gefordert haben, daß das öffentliche Bewußtsein in der Bundesrepublik nicht durch die Selbstbelobigung mit natürlicherweise großen Zahlen für die schon getätigten Aufwendungen irregeführt wird, sondern daß in aller Eindeutigkeit und Dringlichkeit auch dargestellt wird, was noch fehlt. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen: Wer hier retuschiert, verletzt nicht nur die Wahrheit, das Gerechtigkeitsgefühl der Betroffenen, sondern der verhindert oder behindert zumindest auch die Möglichkeit, zu den erforderlichen Entschlüssen und Maßnahmen zu kommen, indem er in der Öffentlichkeit und im Parlament falsche Vorstellungen nährt.
    Herr Minister Mischnick, Sie haben in Wiesbaden davon gesprochen, daß man versuchen müsse, von Novelle zu Novelle mit den Dingen weiterzukommen. Ich möchte Sie sehr dringlich und herzlich davor warnen, sich von diesem subalternen Novellendenken in Ihrem Hause infizieren zu lassen. Sie haben als Abgeordneter in diesen Fragen seinerzeit eine andere Sprache geführt. Ich erinnere Sie nur an Ihre Äußerung bei der Beratung der 14. Novelle zum Lastenausgleich im Bundestag. Sie erklärten damals in Übereinstimmung mit mir zum Stichtag, man solle den Mut haben, eine endgültige Lösung zu finden, damit wir nicht von Jahr zu Jahr oder alle drei Jahre mit den Stichtagen nachziehen müßten. Sie wissen genau wie ich — und das weiß Ihr ganzes Haus —, daß der große soziale Deklassierungsvorgang, der mit den Vertreibungen verbunden ist, noch lange nicht behoben ist. Warum lassen Sie den Mut, den Sie damals bei der 14. Novelle vom Bundestag und der Regierung gefordert hatten, jetzt vermissen, indem Sie als Minister selber diese überfälligen Lösungen faktisch weiter verschleppen lassen?
    Im Vertriebenenausschuß, um nur noch das eine zu erwähnen, und auch anderwärts haben Sie angekündigt, daß bis zum 31. Mai 1962 eine Regelung erfolgen würde, um die durch die Rentenanpassung eingetretene Rentensteigerung auch für die vertriebenen Bezieher von Unterhaltshilfe usw. wirksam werden zu lassen. Nun ist bis heute auch insoweit nichts auf dem Tisch.

    (Zuruf.)

    — Mir ist nichts davon bekannt. Jedenfalls zeichnet sich nichts ab, was in dieser Richtung das Ziel sichern kann. Herr Minister Mischnick, damit steht zum zweitenmal Ihr Wort auf dem Spiel. Wir verkennen Ihre Lage keineswegs. Sicher hängt vieles bei Ihnen und Ihrem Hause auf den gesetzgeberischen Ebenen, die Sie zu betreuen haben, aus den Unterlassungen der vergangenen Jahre herüber. Aber man kann den Menschen, die so lange auf diese Regelungen gewartet haben und die in den fetten Jahren der Bundesrepublik auch mager genug gehalten worden sind, jetzt nicht mit MaßhalteParolen kommen. Sie kann man damit nicht überzeugen.
    Herr Minister, ich bitte Sie also, ein anderes Tempo in Ihrem Hause durchzusetzen, und Sie werden es tun müssen, wenn Sie angesichts der von Ihren Kollegen Erhard und Starke angekündigten finanziellen Entwicklung der Bundesrepublik mit den künftigen Maßnahmen nicht immer noch mehr in Bedrängnis geraten wollen und wenn die Menschen, um die es dabei geht, nicht weiter zu kurz kommen sollen.
    Ich will mich auf diese Mahnung beschränken. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, daß sie in der Bundesregierung gehört und von Ihren Koalitionsfreunden beherzigt wird.

    (Beifall bei der SPD.)