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    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Niederalt und Ritzel 973 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1962 (Haushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/200); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/303) Ollenhauer (SPD) 957 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 961 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 966 A Dr. Bucher (FDP) 968 D Schoettle (SPD) 970 D, 973 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 971 B Hermsdorf (SPD) 971 D Niederalt (CDU/CSU) 972 C Ritzel (SPD) 973 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/304, zu IV/304) 974 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/309, zu IV/309) Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 974 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 975 C Dr. Conring (CDU/CSU) . 978 A, 984 B Rehs (SPD) 978 D Dr. Starke, Bundesminister . . . 981 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 981 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 982 A Struve (CDU/CSU) 982 D Seither (SPD) . . . . . . . . 983 C Bading (SPD) . . . . . . . . 984 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/311, zu IV/311) Ritzel (SPD) . . . . . 985 C, 1011 B Dr. Bleiß (SPD) . . . . 987 B, 1016 A Eisenmann (FDP) 992 C Ramms (FDP) 996 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 997 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 1001 A, 1017 D Seibert (SPD) 1009 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 1014 A Iven (Düren) (SPD) 1016 C Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/317, zu IV/ 317) Gewandt (CDU/CSU) . . 1019 A, 1025 D Kalbitzer (SPD) 1020 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Margulies (FDP) . . . . . . . . 1023 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 1026 C Scheel, Bundesminister . 1027 B, 1030 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 1029 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städte- bau und Raumordnung (Drucksache IV/ 319) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1030 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1034 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 320) Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 1036 D Mischnick, Bundesminister . . . . 1038 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 1039 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1039 B Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/332) Schröder (Osterode) (SPD) . . . 1040 B Schmücker (CDU/CSU) 1040 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/324) Dr. Rinderspacher (SPD) 1041 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1041 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/325, zu IV/325) Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 1041 D Hermsdorf (SPD) . . . . 1042 B, 1046 C Dr. Bechert (SPD) . . . 1043 D, 1048 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) • . . 1044 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 1045 D Dr. Balke, Bundesminister . . . . 1047 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/330) Niederalt (CDU/CSU) . . 1049 D, 1051 A Frau Krappe (SPD) 1050 C Dr. Schäfer (SPD) 1050 D Haushaltsgesetz 1962 (Drucksache IV/331) Schoettle (SPD) . 1051 D, 1052 D, 1055 B Schmücker (CDU/CSU) . . 1052 B, 1055 C Dr. Starke, Bundesminister . . . . 1053 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1056 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 1056 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 1056 D Nächste Sitzung 1058 C Anlagen 1059 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 957 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1059 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 10.4. Dr. Aschoff 27.4. Dr. Dr. h. c. Baade 13. 4. Behrendt 5. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 4. Blachstein 13.4. Braun 13.4. Dr. Burgbacher 10.4. Busse 21.4. Cramer 12.4. Drachsler 30.4. Frau Dr. Elsner 13.4. Ertl 13.4. Eschmann 18. 5. Frehsee 13.4. Gaßmann 10.4. Giencke 15. 5. Glombig 14.4. Dr. h. c. Güde 30.4. Hahn (Bielefeld) 27.4. Hamacher 18.4. Hammersen 30. 4. Dr. Hesberg 30.4. Höfler 28.4. Frau Dr. Hubert 13. 4. Dr. Klein (Berlin) 14. 4. Frau Dr. Kuchtner 14.4. Kühn (Hildesheim) 1. 5. Dr. Löbe 14.4. Dr. Löhr 14. 4. Dr. Mälzig 20.4. Dr. Martin 14. 4. Frau Meermann 14.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10.4. Dr. Menzel 31. 5. Metter 14.4. Mick 14.4. Dr. Miessner 10.4. Nellen 11.4. Neumann (Allensbach) 14.4. Oetzel 14.4. Paul 30.4. Rademacher 10. 4. Dr. Ramminger 14.4. Ramms 10.4. Frau Dr. Rehling 14.4. Reitz 29.4. Reitzner 30.4. Ruland 14.4. Frau Schanzenbach 21.4. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 13.4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.4. Dr. Siemer 13. 4. Spitzmüller 15.5. Steinhoff 14.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 13.4. Dr. Tamblé 10.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 14. 4. Wehner 10. 4. Weigl 14.4. b) Urlaubsanträge Erler 10.5. Heide 10. 5. Frau Korspeter 5. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Niederalt zum Haushaltsgesetz 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200, IV/330). Der Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung - ist einer der wenigen Pläne, der nicht nach dem institutionellen, sondern nach dem Realprinzip aufgestellt ist, das heißt, dieser Plan enthält nicht nur Einnahmen und Ausgaben, die von einem Fachressort bewirtschaftet werden, sondern betrifft die Gesamtheit \der Bundesfinanzen. Demzufolge liegt auch die parlamentarische Verantwortung beim Bundesfinanzminister in seiner Eigenschaft als Budgetminister. Der Einzeplan 60 enthält .die gesamten Steuereinnahmen des Bundes, die über 90 v. H. der gesamten Einnahmen ausmachen. Die Beratung des Einzelpfans 60 setzt den Schlußpunkt hinter die gesamte Haushaltsberatung und gibt Veranlassung, über das Ergebnis der Arbeit des Haushaltsausschusses zu berichten, der den Haushaltsentwurf in 16 ganztägigen Sitzungen beraten hat. Das Hauptziel der diesjährigen Arbeit des Haushaltsausschusses konzentrierte sich einerseits darauf, die von der Bundesregierung bei der Einbringung des Haushalts vorgeschlagene Globalkürzung von 12 v. H. aller nicht ,auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden Ausgaben zu beseitigen und durch gezielte Einzelkürzungen in den verschiedenen Einzelplänen zu ersetzen. Andererseits galt es, den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Länderbeitrag in Höhe von 1740 Millionen DM durch Kürzungen der Haushaltsansätze so weit zu ermäßigen, daß der Bundesrat billigerweise keine Veranlassung mehr haben kann, im sogenannten zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuß wegen der Höhe des vorgesehenen Länderbeitrages anzurufen. Dieses Ziel dürfte der Ausschuß erreicht haben, Es konnte die als Einsparungsposten aus der Kürzungsvorschrift des Haushaltsgesetzes im Einzelplan 60 vorgesehene Minderausgabe von 620 Millionen nach den Kürzungen /in den Ressortplänen gestrichen und 'der vorgesehene Länderbeitrag auf 1050 Millionen herabgesetzt werden. 1060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Der Haushaltsausschuß hat Ausgabekürzungen vorgenommen, die sich ,auf ins- gesamt 1 132 000 000 DM belaufen. Wenn hiervon die verschiedenen Ausgabeerhöhungen von 203 000 000 DM (der größte Posten betrifft den bekannten 4. Milchpfennig für Werkmilch mit 115 Millionen DM) abgezogen werden, ergeben sich immerhin Netto-Einsparungen von 929 000 000 DM. Der Haushaltsausschuß hat aber auch die Einnahmeansätze 'der Ressorts kritisch geprüft und in einigen Fällen Einnahmetitel um zusammen 86 000 000 DM erhöhen können, so daß durch die Arbeit des Haushaltsausschusses eine Netto-Verbesserung des Haushalts 1962 um 1 015 000 000 DM eingetreten ist. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß, obgleich er grundsätzlich alle nachträglichen Änderungsvorschläge und Nachschiebelisten der Bundesregierung abgelehnt hat, in zwei Fällen dem Wunsche der Regierung Rechnung tragen und nachträglich neue Ausgaben in den Haushaltsplan einstellen mußte. Es handelt sich insgesamt um einen Betrag von 58,4 Millionen DM. Auf Wunsch der Regierung wurde eine Beteiligung des Bundes an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen in Höhe von 40 Millionen DM bei Kap. A 60 06 Tit. 530 in dem diesjährigen Haushalt veranschlagt. Außerdem hat der Haushaltsausschuß die Übernahme des Zinsendienstes auf den Bundeshaushalt gebilligt für Darlehen, die von Kreditinstituten an kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Angehörige der freien Berufe aus Anlaß der Flutkatastrophe im deutschen Küstengebiet am 17. Februar 1962 gegeben werden sollen. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite, soweit 'diese zur Wiederherstellung und Fortführung der Betriebe oder der Berufstätigkeit erforderlich sind, übernimmt der Bund außerdem Bürgschaften. Für den Zinsendienst ist vorgesehen, daß der Bund die Zinsen 'für zwei Jahre bis zur Höhe von 23/4 v. H. über den Lombardsatz übernimmt, soweit die Darlehnsnehmer nach der Ertragsoder Einkommenslage zur Zinszahlung nicht in der Lage sind. Hierfür wurden rund 18,4 Millionen DM bei einem neuen Tit. 958 des Kap. 60 02 veranschlagt. Mit diesen Mitteln kann in diesem Jahr der Zinsendienst für insgesamt 329,1 Millionen DM Darlehen übernommen werden, die sich wie folgt auf die Länder verteilen: Hamburg 200 000 000 DM einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe, Bremen 6 500 000 DM, davon 0,5 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Niedersachsen 81 300 000 DM, davon 31,3 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Schleswig- 41 300 000 DM, davon 6,3 MillioHolstein nen DM für land- wirtschaftliche Betriebe. Ein weiterer wichtiger Beschluß betrifft den Tit. 957 bei Kap. 60 02. Dieser Titel, der in der Regierungsvorlage mit 104 Mio DM ausgestattet war, wurde unterteilt nach a) Frachthilfe für die Beförderung der Steinkohle mit 94 Millionen DM und b) energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen, mit 10 Millionen DM. Mit Hilfe dieser Mittel, die für gegenseitig dekkungsfähig erklärt wurden, sollen Investitionen, u. a. Ferngasleitungen in revierferne Gebiete, gefördert werden, die zur Steigerung der regionalen Wirtschaftskraft und des Kohleabsatzes dienen sollen. Von den übrigen Veränderungen auf der Ausgabeseite ist zu erwähnen, daß der Haushaltsausschuß die Mittel zur Förderung des Luftreiseverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet in Höhe von 21 Millionen DM in den Einzelplan 60 übertragen hat. Diese Mittel waren von der Regierung ursprünglich in den Verkehrshaushalt eingestellt worden. Der Haushaltsausschuß war aber der Auffassung, daß sie besser im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung ausgewiesen werden sollten, in dem neben der Berlin-Hilfe auch die anderen, mit den sonstigen Hilfsmaßnahmen für Berlin erforderlichen Ausgaben veranschlagt sind. Schließlich muß ich erwähnen, daß die den Bundeshaushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben um 170 Millionen DM erhöht worden sind. Diese Änderung beruht auf neueren Schätzungen. Sie ist aber notwendig, damit die Haushaltszahlen mit dem Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds übereinstimmen. Die Änderung ist noch insofern von Bedeutung, als dadurch das Haushaltsvolumen sich um 170 Millionen DM erhöht oder, genauer gesagt, verhindert, daß das Haushaltsvolumen nicht in gleichem Umfang sinkt, wie es nach den Ausgabekürzungen des Haushaltsausschusses zu erwarten war. Ich komme noch einmal darauf zurück, wenn ich über den Ausgleich berichte. Ich komme nunmehr zu den Einnahmeschätzungen. Wie Sie wissen, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Haushalt gefordert, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 291 Millionen DM erhöht werden sollte. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin, wie er in seiner Etatrede bereits ankündigte, die gesamte Steuerschätzung unter Beteiligung von unabhängi- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1061 gen Sachverständigen noch einmal überprüfen lassen. Die Sachverständigenkommission, der Vertreter der Bundesbank, des Statistischen Bundesamts und maßgebender wirtschaftswissenschaftlicher Institute angehören, hat geglaubt, diese Erhöhung nicht befürworten zu können. Es trifft auch zu, daß die Steuereinnahmen der ersten beiden Monate des Rechnungsjahres 1962 keineswegs befriedigend ausgefallen sind und mindestens die Auffassung bestätigt haben, daß die Zeit der überschäumenden Steuereinnahmen — jedenfalls vorläufig— vorbei ist. Andererseits können aus den Ergebnissen der ersten beiden Monate noch keine sicheren Schlüsse für das ganze Jahr gezogen werden. In der Schätzung ganz verschiedenartiger Steuern mit einer Größenordnung von rund 45 Milliarden DM liegen stets Fehlerquellen, die es bei einigem Optimismus und auch unter Würdigung der Möglichkeiten der Finanzverwaltung vertretbar erscheinen lassen, eine Höherschätzung von 291 Millionen DM vorzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich bei ihren Beratungen nur unter Zurückstellung von Bedenken dazu entschließen können, die Erhöhung der Einnahmeschätzung zu empfehlen. Allerdings wurde die Höherschätzung nicht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer allein vorgenommen. Der Bundesanteil wurde nur um 123 Millionen DM erhöht. Die restlichen Höherschätzungen von zusammen 168 Millionen DM wurden auf einige Bundessteuern verteilt, bei denen sich eine Erhöhung noch am ehesten vertreten ließ. Abgesehen von dieser Erhöhung der Steuereinnahmen um 291 Millionen DM mußten aber die Ansätze bei den Zöllen und bei der Mineralölsteuer aus anderem Grunde um 30 Millionen DM gesenkt werden. Es handelt sich hierbei urn eine zwangsläufige Folge gesetzlicher Maßnahmen. Auf Grund von § 72 der Allgemeinen Zollordnung vom 29. November 1961 wurde durch die 9. Verordnung zur Änderung der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung bestimmt, daß die bisher Beihilfeberechtigten der Schiffahrt ab 1. Januar 1962 das zum Betrieb ihrer Schiffe benötigte Gasöl abgabefrei beziehen und verwenden können. Daher kommen keine entsprechenden Abgaben mehr auf, und es entfallen auch die bisher gewährten Betriebsbeihilfen für versteuertes Gasöl. Ich komme jetzt zu dem schwierigsten Punkt der diesjährigen Haushaltsberatung, und das ist der Länderbeitrag zur Deckung des Bundeshaushalts, der im Regierungsentwurf mit 1740 Millionen DM vorgesehen war. Auf die zahlreichen Diskussionen hierüber möchte ich nicht eingehen, sondern mich mit der Feststellung begnügen, daß durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen der Ausgaben und durch die noch für vertretbar gehaltenen Einnahmeerhöhungen der Länderbeitrag von 1740 um 690 auf 1050 Millionen DM herabgesetzt werden konnte. Damit ist der Beitrag der Länder, dem der Bundesrat im ersten Durchgang als Übergangsmaßnahme grundsätzlich nicht widersprochen hat, so weit reduziert worden, daß nach den bisherigen Äußerungen der Ländervertreter berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Bundesrat im zweiten Durchgang auch die Höhe des Beitrags akzeptiert. Wie kommt es nun, daß trotz der durch den Haushaltsausschuß vorgenommenen Verbesserungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite um eine runde Milliarde DM das Haushaltsvolumen nahezu unverändert geblieben und nur um 135 Millionen DM geringer ist als nach der Regierungsvorlage? Diese zunächst unverständlich erscheinende Tatsache hat zwei Ursachen. 1. Die erhoffte Einsparung aus der von der Regierung vorgesehenen 12 v. H.-Globalkürzung war im Einzelplan 60 auf der Ausgabeseite mit einer Minder- oder Minusausgabe in Höhe von 620 Millionen DM veranschlagt. Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Einzelkürzungen haben lediglich diese Globalkürzungen ersetzt und wirken sich auf die Gesamthöhe der Ausgaben daher nicht aus. Oder anders gesagt, nur wenn die globale Minderausgabe für die 12%ige Globalkürzung von der Regierung als Einnahmeposition veranschlagt worden wäre, hätte die Beseitigung der globalen Kürzung eine entsprechende Verringerung des Haushaltsvolumens zur Folge gehabt. 2. Ein zweiter Grund, weshalb sich die übrigen Ausgabekürzungen nicht auf die Höhe der Gesamtausgaben ausgewirkt haben, ist die vom Haushaltsausschuß vorgenommene Erhöhung der den Haushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgabe. Diese Maßnahme wirft zwar keine Deckungsprobleme auf, verhindert aber, daß sich die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen in einer entsprechenden Minderung des Gesamtvolumens des Haushalts auswirken. Zum Schluß meines Berichts möchte ich — um Mißverständnisse zu vermeiden — noch einmal darauf hinweisen, daß die Minderausgabe im Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 300 durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen nicht völlig beseitigt worden ist. Ich darf daran erinnern, daß sich die Minderausgabe aus zwei völlig verschiedenartigen Positionen zusammensetzt. Soweit die Minderausgabe den Einsparungsposten für die 12 v. H.-Kürzung betraf, ist der entsprechende Haushaltsansatz gestrichen worden. Dagegen bleibt die Wenigerausgabe für die im Vorjahr bereits geleisteten Vorauszahlungen aus Haushaltsansätzen des Jahres 1962 in Höhe von 562 Millionen DM bestehen und führt in diesem Jahr zwangsläufig zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushalts. Der Betrag selbst konnte im Zuge des Haushaltsausgleichs noch um 59,1 Millionen DM erhöht werden. Einmal ergab der endgültige Abschluß des Haushalts 1961, daß die Vorauszahlungen um rund 43,6 Millionen DM höher waren als ursprünglich angenommen. Außerdem konnte die Minderausgabe um einen weiteren Betrag von 15,5 Millionen DM aufgestockt werden, weil die Haushaltsansätze für das von der Bundesregierung geforderte neue Personal durch eine Vorschrift im Haushaltsgesetz gesperrt wurden. Der Haushaltsausschuß wird über die Bewilligung 'der neuen Planstellen und der Stellenhebungen erst nach Verabschiedung des Haushalts im Mai und Juni entscheiden. Die Mittel für die 1062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10.. April 1962 neuen Stellen können daher nur für einen Teil des Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden. Daraus ergeben sich Einsparungen, die auf 15,5 Millionen DM geschätzt worden sind. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß das im Vorjahr erst neu eingerichtete Kap. A 60 07 — Entwicklungshilfe — in diesem Jahr wieder weggefallen ist, da die Ansätze dieses Kapitels in den neuen Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit übernommen worden sind. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, dem Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit den vom Ausschuß beschlossenen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Haase (Kassel) zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Abstimmung über den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" habe ich mich der Stimme enthalten. Grund der Stimmenthaltung ist die Tatsache, daß ich die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen (Kap. A 60 04 Tit. 530) nicht billige. Da ich aber den Einzelplan 60 im übrigen in der zur Abstimmung gestellten Form befürworte, habe ich mich der Stimme .enthalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 24. Sitzung vom 6. April 1962, Drucksache IV/288, Fragen XI/1 und XI/2) : Bis wann ist mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die im Entwurf bereits vorliegt, durch den Herrn Bundeswohnungsbauminister zu rechnen? Bis wann st mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die Planzeichenfestsetzung zu rechnen? Zu XI/1: Die Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) ist dem Bundesrat am 15. Februar 1962 zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Bundesrat ist bei der Erteilung der Zustimmung an keine Frist gebunden. Die Behandlung der Rechtsverordnung im Bundesrat hat sich verzögert. Es haben sich außer dem federführenden Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen auch der Ausschuß für Inneres, der Wirtschaftsausschuß, der Agrarausschuß und jetzt auch der Rechtsausschuß für beteiligt erklärt. Infolgedessen mußte die in Aussicht genommene Behandlung der Verordnung im Plenum des Bundesrates am 13. April 1962 entfallen. Es ist zu hoffen, daß die Verordnung im Bundesrat am 11. Mai 1962 abschließend beraten wird. Zu XI/2: Die Planzeichenverordnung nach § 2 Abs. 10 BBauG kann erst erlassen werden, nachdem die endgültige Fassung der Baunutzungsverordnung feststeht. Denn die Planzeichen beziehen sich auch auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffe. Die Vorarbeiten für die Planzeichenverordnung sind soweit gediehen, daß mit der endgültigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern unmittelbar nach der Verkündung der Baunutzungsverordnung begonnen werden kann. Es ist damit zu rechnen, daß die Planzeichenverordnung im Herbst d. J. erlassen werden kann. Anlage 5 Umdruck 46 Änderungsantrag der Abgeordneten Bading, Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dr. Mommer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 21 — Bundesanstalt für Naturschutz, Landschaftspflege und Vegetationskunde in Bad Godesberg — werden 1. in Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen, Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschüsse sowie Fahrkosten für auswärtigen Familienbesuch für Beamte, Angestellte und Arbeiter — der Ansatz um 55 500 DM gekürzt, 2. in Tit. 110 — Abfindungen und Übergangsgelder — der Ansatz um 9000 DM gekürzt, 3. in Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — der Ansatz um 9200 DM gekürzt, 4. in Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — der Ansatz um 19 800 DM gekürzt, 5. in Tit. 205 — Kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Haus- und Baugrundstücken — der Ansatz von 10 000 DM gestrichen, 6. in Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — der Ansatz um 8100 DM gekürzt, 7. in Tit. 217 — Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen — der Ansatz von 20 500 DM gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Bading Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Dr. Mommer Höhmann Frau Dr. Hubert Junghans Gerlach Müller (Nordenham) Dr. Nissen Ravens Hermsdorf Weltner (Rinteln) Schmidt (Braunschweig) Marquardt Frau Korspeter Lücke (Osnabrück) Welslau Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1063 Anlage 6 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/303). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/200 Anlage S. 22) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk wird wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 601 — Zuschüsse an Anstalten außerhalb der Bundesverwaltung— (Drucksache IV/309 S. 5) wird der Ansatz von 8 169 600 DM um 22 000 DM auf 8 191 600 DM erhöht. b) Die Erläuterungen zu Tit. 601 (Drucksache IV/200 Anlage S. 42) werden bei Buchstabe B. Nr. 5 wie folgt gefaßt: „Deutsche Tierschutzbünde 40 000 DM". Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Die Zweckbestimmung zu Tit. 610 (Drucksache IV/200 Anlage S. 53) erhält folgende neue Fassung: „Zuschüsse zur Förderung der Hauswirtschaft in bäuerlichen und Landarbeiterhaushalten („Grüner Plan 1962") b) In den Erläuterungen zu Tit. 610 wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Darüber hinaus können die Mittel auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Hauswirtschaft von dauernd in der Landwirtschaft beschäftigten Landarbeitern verwandt werden." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 15 — Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt (Main) — Die in Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte — (Drucksache IV/311 S. 7, 8) vorgesehene Übernahme von Bediensteten des Flugsicherungskontrolldienstes und des flugsicherungstechnischen Dienstes in das Beamtenverhältnis wird jetzt nicht vorgenommen. Die Erläuterungen sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 510 a) — Zuwendungen an die Deutsche Bundesbahn — (Drucksache IV/311 S. 3) wird der Ansatz von 1 047 000 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 227 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 510 a) Nr. 2 (Drucksache IV/200 Anlage S. 21) erhalten folgende Fassung: 1064 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 „2. Freiwillige Zuwendungen a) Ausgleich von betriebsfremden Lasten aa) Versorgungslasten 310 000 000 DM bb) Verzinsung von Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank 34 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 512) b) Beitrag zu den strukturellbedingten überhöhten Versorgungslasten der Deutschen Bundesbahn 555 000 000 DM c) Zuschuß für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Kehl-Straßburg und für die Höherlegung des Bahnhofs Kehl, 3. Teilbetrag 3 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 514) d) Zuschuß und Darlehen für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Neuenburg-Chalampé — (1961 Kap. 12 02 Tit. 515) e) Anpassunghilfe zur Erleichterung der Rationalisierung im Personenzugverkehr 170 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 516) f) Übernahme des Kapitaldienstes für Anleihen im Gesamtbetrag von 500 000 000 DM als Beitrag des Bundes zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn 10 000 000 DM g) Verstärkungsmittel des Kap. 60 02 Tit. 199 im Rechnungsjahr 1961" Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 56 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 28 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/322). Der Bundestag wolle beschließen: Die Ansätze in Einzelplan 28 werden gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich ides Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung — (Drucksache IV/200 Anlage S. 31) wird dem zweiten Absatz folgender Satz 'angefügt: „Die Bindungsermächtigung erhöht sich um zusätzliche 65 000 000 DM für den Fall, daß die Finanzierung des Siedlungsprogrammes 1962 nicht gewährleistet ist, wenn die Länder nicht in der Lage sind, den vorgesehenen Anteil an Landesmitteln aufzubringen." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/319). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Allgemeine Ausgaben 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache IV/319 S. 4) wird 'der Ansatz in Höhe von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 545 — Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare — (Drucksache IV/200 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. In 'den Erläuterungen zu Tit. 545 wird in Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Mittel sollen insbesondere 'der Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien vorbehalten 'bleiben und ihnen zur Erlangung einer Miet- und Genossenschaftswohnung gewährt werden." 3. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: „Titel 607 — Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnheimen 20 000 000 DM" „Zu Tit. 607 Die Erläuterungen lauten: Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung besonderer Wohnanlagen oder entsprechender Kleinwohnungen. als Altersheime und Alterswohnheime im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch auch eine Auflockerung in den vorhandenen Wohnungsbeständen durch Doppelbelegungen und die Freimachung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1065 entsprechend großer Wohnungen für junge Familien erreicht werden." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/320). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge — (Drucksache IV/200 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 1 100 000 DM um 400 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/330) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. .St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — (Drucksache IV/330 S. 2) wird der Ansatz von 12 082 000 000 DM um 168 000 000 DM auf 12 250 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 999 (Drucksache 200 Anlage S. 25) wird a) die Zweckbestimmung wie folgt neu gefaßt: „Zur Deckung der kassenmäßigen Mehrausgaben ,aus dem Rechnungsjahr 1960", b) der Ansatz von 206 890 700 DM um 160 837 900 DM auf 46 052 800 DM gekürzt, c) in den Erläuterungen zu Tit. 999 wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Zahlungszusagen aus Absatz 1 in Höhe von 1 850 000 000 DM und aus Absatz 2 in Höhe von 1 250 000 000 DM für die Förderung von Entwicklungsländern bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages. Soweit Zusagen bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes gemacht wurden, ist eine unverzügliche Unterrichtung des Ausschusses vorzusehen." 2. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Gewährleistungen aus Absatz 1, die für die Förderung der Wirtschaft von Entwicklungsländern gegeben werden, bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 64 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/325). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen für Atomkernenergieforschung und -nutzung — 1. In Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — (Drucksache IV/200 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — (Drucksache IV/325 S. 5) wird der Ansatz von 37 700 000 DM um 4 000 000 DM auf 41 700 000 DM erhöht. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Bewilligungen für die Weltraumforschung — 3. In Tit. 677 — Beitrag an die Europäische Organisation für die Entwicklung und den Bau von Satellitenträgern (ELDO) — (Drucksache IV/325 S. 6) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 10 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion 1066 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Anlage 18 Umdruck 66 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/324). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 68 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle und Dr. Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 6 ist eine Nummer 14 a mit folgendem Text einzufügen: „14 a. Einsparung bei Kapitel 23 02 Titel 300 zur Verstärkung der bei Kapitel 23 02 Titel 332 und Titel 600 veranschlagten Mitteln;" Bonn, den 5. April 1962 Schoettle Dr. Vogel Anlage 20 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) § 19 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. Agust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121) findet im Rechnungsjahr 1962 keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 71 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schäfer, Jacobi (Köln), Ritzel, Dr. Brecht zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP (Umdruck 70) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind, mit Ausnahme der für den Straßenbau vorgesehenen öffentlichen Mittel, in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) Diese Bestimmungen finden auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Dr. Schäfer Jacobi Ritzel Dr. Brecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hellmut Kalbitzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, darf ich unterstellen, daß Sie also auch bereit sind, zuzustimmen, daß §§ 22 und 23 des Haushaltsgesetzes um einen entsprechenden Passus ergänzt werden?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das kann man nicht!)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich glaube, mit dieser meiner Erklärung ist Ihrem Anliegen in vollem Umfange Rechnung getragen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 23 in der Fassung des Haushaltsausschusses. Wer zustimmen will, gebe Zeichen! — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen.
    Ich rufe auf:
    Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/319) .
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Heiland. Wünscht er das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Wir beginnen mit der allgemeinen Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jacobi.
    Jacobi (Köln) ,(SPD) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte der Versuchung widerstehen, eine größere wohnungspolitische Debatte auszulösen, obwohl es an sich Anlässe genug hierfür gibt. Aber wir befinden uns wieder einmal — wie jedes Jahr, wenn der Haushalt beraten wird — in Zeitnot, und ich möchte Rücksicht auf dieses Haus nehmen, das heute noch eine ganze Reihe von Einzelplänen in zweiter Lesung zu verabschieden hat.
    Hinzukommt, daß der verantwortliche Ressortchef, Herr Bundeswohnungsbauminister Lücke, durch seinen bedauerlichen Unfall, der ihn immer noch an seine Wohnung fesselt, verhindert ist, heute und hier Rede und Antwort zu stehen. Wir hätten ihn vieles zu fragen und ihm manches ausführlich zu sagen. Das muß nun zu einem anderen Zeitpunkt geschehen. Wir möchten um der Sache willen, um die es dabei geht, aber auch aus kollegial-menschlichen Gründen hoffen, daß nicht noch Monate darüber vergehen müssen. 'Wir möchten in dieser Stunde unser Bedauern über das Mißgeschick zum Ausdruck bringen, das den Herrn Minister von seinen Amtsgeschäften fernhält, und ihm eine baldige Genesung wünschen.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Wir haben mit dem Bundesminister Lücke oft die Klingen gekreuzt, und das wird sicherlich auch in Zukunft gelegentlich geschehen, wenn er einen Kurs steuert, den wir nicht für richtig halten. Aber das



    Jacobi (Köln)

    kann uns nicht davon abhalten, einen wirklich ehrlich gemeinten Wunsch auszusprechen. Wir können Gegner sein, wir müssen uns nicht als Feinde gegenüberstehen.
    Ich beschränke mich nach dem Gesagten namens der SPD-Fraktion auf einige allgemeine Bemerkungen und verbinde mit ihnen zugleich die Begründung unserer Änderungsanträge, die Ihnen auf Umdruck 60 seit einigen Tagen vorliegen.
    Aus dem schlichten Bundeswohnungsbauminister ist mit der neuen Regierungsbildung ein Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung geworden. Das ist zunächst nur ein Firmenschild. Wir und mit uns die mit Recht wißbegierige Öffentlichkeit sind auf Vermutungen angewiesen, was denn da eigentlich an neuen Aufgaben angepackt werden soll, welche Zielvorstellungen bestehen und wie sie verwirklicht werden sollen. Wenn man den Haushalt betrachtet, so ist bis auf neue Stellenanforderungen kaum etwas von einer neuen Linie oder gar von einer neuen Konzeption zu entdecken. Zwar wird überall verkündet, die Wohnungsbauförderung könne allmählich zu Ende gehen, da der Wohnungsnot im wesentlichen der Garaus gemacht sei, und nun beginne die große Aufgabe des Städtebaus und der Raumordnung. Der Haushalt vermittelt hierfür keinerlei Anhaltspunkte.

    (Abg. Dr. Conring: Lesen Sie doch mal den Tit. 571 von 02!)

    — Den kenne ich, aber ich weiß auch, was dahintersteckt und was damit gemacht werden kann. Ich komme noch auf einige Punkte in diesem Zusammenhang zu sprechen. Unterstellen Sie mir bitte nicht, daß ich den Haushalt nicht genau studiert hätte.

    (Abg. Dr. Conring: Ich erinnere Sie nur!)

    Es sind eine Reihe neuer Gesetze angekündigt worden, und das sogar in verschiedenen Lesarten, kann man sagen. Über diese können wir heute noch nicht sprechen; sie liegen noch nicht vor. Wir werden also sehen müssen, wie wir sie beurteilen können. Wir haben aber dennoch einige Fragen, nämlich folgende: Wie steht es, wenn von Städtebau und Raumordnung so viel gesprochen wird, eigentlich hinsichtlich der Abstimmung mit den Ländern? Wie weit ist man da? Was hat man einzuleiten begonnen? Wie steht es hinsichtlich der Abstimmung mit den Städten, bei denen die Städteplanung und die Sanierung eine Rolle spielt? Was hat man getan, um Bund, Länder und Städte an die Aufgaben heranzuführen und zu einer Kooperation zu bringen? Was ist das Leitbild der raumordnungspolitischen Vorstellungen der Bundesregierung, die ja vorliegen müssen, wenn man das Aufgabengebiet der Raumordnung mit mehr als Worten anpacken will? Schließlich meinen wir, daß in der Wohnungsbauförderung die Erkenntnis ersichtlich sein muß, wie man sich bei einem weiteren Auslaufen der bundesseitigen Wohnungsbauförderung eine Konzentration auf die dringlichsten Aufgaben denkt, was man tun will, um keine weiteren Zersplitterungen entstehen zu lassen. Insofern ist ein Blick in den Haushalt nur nach der negativen Seite hin aufschlußreich.
    Es ist heute wiederholt, so aus dem Munde des Herrn Bundeskanzlers, betont von der Notwendigkeit einer konstruktiven Opposition die Rede gewesen. Nun, dazu gehört, daß diese Opposition nicht nur negative Kritik übt, sondern daß sie Anregungen unterbreitet. Mit einigen Fragen, die ich nun stelle, will ich solche Anregungen verbinden und möchte Sie bitten, darüber nachzudenken.
    Wir möchten wissen, wie es mit dem Ansatz der restlichen Mittel auf die dringlichsten Aufgaben bestellt ist, d. h. welche Vorarbeiten geleistet sind und welche Gedanken über einen konzentrierten Einsatz dieser Mittel bestehen, ob man bereit ist, sie zur Überwindung der noch bestehenden wirklichen Notstände einzusetzen, ohne sie nach der bisherigen Praxis zu verzetteln, etwa unter dem Leitmotiv allgemeiner gesellschaftspolitischer Detailziele.
    Wir möchten wissen, was man zu tun gedenkt hinsichtlich der stärkeren Förderung der Wohnungsversorgung der wirklich Minderbemittelten, die sich sonst nicht helfen können. Wir wissen, daß zumindest bei denen unter Ihnen, die im Ausschuß mit uns zusammenarbeiten, aber wohl auch bei allen anderen. die die Praxis und den Alltag kennen, kein Zweifel darüber besteht, daß hier noch sehr viel mehr zu tun ist, als gemeinhin zugegeben wird.
    Uns scheint es ebenso vordringlich — und darauf zielen zum Teil unsere Änderungsanträge —, eine bessere Wohnungsversorgung der jungen Familien und alter Leute zu verwirklichen und dies ebenfalls nach den sachlichen Erfordernissen, entsprechend dem effektiven Bedarf, zu tun.
    Wir meinen, 'daß die Forderung der Eigentumsmaßnahmen in Zukunft mehr und mehr, wenn nicht sogar ausschließlich, durch Bürgschaften und zeitweilige Zinszuschüsse erfolgen sollte. Wir glauben, daß Kapitalsubventionen, die ja nach der eigenen Politik der Regierung immer mehr in Fortfall kommen sollen, hier in der Tat allmählich entbehrt werden können.
    Wir erwarten, daß die Modernisierung des Altwohnungsbestandes in Zukunft nach dem Bedarf durch Bürgschaften und zeitweilige Zinszuschüsse für Fremdkapital erfolgt, ohne Rücksicht auf den Rechtsträger.
    Wir regen an, die städtebauliche Sanierung mit zahlreichen anderen, jetzt zersplitterten Maßnahmen, wie z. B. den Demonstrativbauten, zu koppeln und zu verbinden.
    Wir mahnen, den nicht mehr begreifbaren Perfektionismus im Wohnungsbau für Zuwanderer und ähnliche Kategorien zu beseitigen. Auch sind wir der Meinung, daß die Zersplitterung in der Verwendung der gesetzlich gebundenen Rückflüsse endlich aufgegeben werden und an ihre Stelle ein konzentrierter Einsatz treten sollte. Es handelt sich ja immerhin um 160 Millionen DM.
    Schließlich erscheint uns auch die Aufspaltung nach Zinszuschüssen und ,Aufwendungsbeihilfen bei jeder Einzelmaßnahme entbehrlich. Wir sollten uns alle gemeinsam Gedanken darüber machen, ob man bei diesen Punkten, die ich erwähnte — weitere will ich hier nicht vortragen —, nicht doch in gemein-
    1032 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 104 April 1962
    Jacobi (Köln)

    saurer Arbeit weiter kommen könnte, als das bisher der Fall war. Jeder weiß, daß der Anteil der Mietbeihilfen mehr und mehr steigen wird, da sie jetzt — und demnächst wird es in noch viel stärkerem Umfang der Fall sein — eine Art Finanzierungselement geworden sind.
    Wir sind über das fortgesetzte Ansteigen der Mieten, auch im sozialen Wohnungsbau, sehr besorgt. In fast allen Ländern liegen die Sätze, wenn demnächst die Aufwendungsbeihilfen auslaufen, auf einer Höhe, die bedenklich ist. Wir haben ausgerechnet, daß wir. im 'Schnitt mit 2,50 oder 2,60 oder 2,80 DM pro Quadratmeter, wenn nicht noch mehr, rechnen müssen. Das sind Beträge, die erhebliche Sorgen auslösen. Wir sollten uns nicht einfach damit abfinden, zu sagen, dafür seien die Mietbeihilfen da. Das wäre justament eine Entwicklung, die sicherlich 'bedauerlich wäre. Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf die Abwesenheit des Ministers auf diesen sozial, aber auch gerade jetzt ebenso lohnpolitisch-konjunkturell sehr bedeutsamen Fragenkomplex zurückzukommen.
    Wir könnten zur Wohnungspolitik noch vieles sagen. Aber wir werden demnächst dazu ausführlich Gelegenheit haben, wenn die Große Anfrage der SPD über die Baulandpreise, wie wir annehmen, Mitte Mai beraten wird und wenn der von Ihnen in der Öffentlichkeit vielfach angekündigte Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Beeinflussung der Baupreise erörtert wird.
    Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es diesem Jahre noch keine Besorgnis über die Wohnungsbauergebnisse geben muß. Ende 1961 hatten wir bereits 555 000 neue Wohnungen im Bau: Überhangsbauten, die sich in diesem Jahre auswirken, und weitere 182 000 bereits genehmigte, aber noch nicht begonnene Bauten. Diese Produktion reicht bis weit nach 1963 hinein. Wir werden also 1962 dank der fortgesetzten gemeinsamen Anstrengungen sicherlich wieder ein Wohnungsbauergebnis um 550 000 herum haben.
    Aber es gibt Schatten und Bedrohungen für den Wohnungsbau im Jahre 1963, die sich heute bereits deutlich abzeichnen. Ich brauche nur die Baulandpreise, die Baupreise und die jetzt angekündigten Beschränkungen zu erwähnen. Wir haben die Sorge, daß von ihnen auf weitere Sicht auch der Wohnungsbau erfaßt wird, sowohl im ganzen, als auch was von den öffentlich geförderten Wohnungsbau betrifft.
    Hierzu werden wir nachher, wenn wir Ihren Antrag auf Neufassung des § 8 des Haushaltsgesetzes diskutieren, mit einem eigenen Antrag und durch Fragen klarstellen, ob und inwieweit der öffentlich geförderte Wohnungsbau von dieser Maßnahme ebenfalls betroffen wird. Vielleicht stellt 'sich heraus, daß unsere Sorgen unbegründet sind. Aber wir möchten das durch reine exakte Erklärung der Regierung abgesichert wissen.
    Wir erwarten im übrigen seit langer Zeit eine Reihe von angekündigten Gesetzen, deren beschleunigte Vorlage unerläßlich ist, weil wir Zeit brauchen, sie 'sorgfältig zu beraten. Wir dürfen nicht
    wieder Gefahr laufen, in eine Art Galoppberatung hineinzugeraten, die Gesetzen niemals zuträglich war. Wir haben darüber leidvolle Erfahrungen in der Vergangenheit genug sammeln können. Wir erwarten also das Gesetz über ein 'soziales Miet-
    und Wohnrecht, das Gesetz gegen Mietwucher, von dem so oft die Rede ist, aber leider nicht in einem beruhigenden Sinne, weil man sich zwischen den Ressorts offenbar nicht darüber klar ist, wie man diesen Skandal, der zum Himmel schreit, anpacken will. Wir erwarten die oft angekündigte Novelle zum Zweiten Wohnungsbaugesetz. Wir hoffen auf konkrete Vorstellungen der Regierung zum Gedanken der Raumordnung, eventuell sogar auf ein eigenes Gesetz der Regierung. Wir erwarten das Gesetz zur städtebaulichen Neugestaltung einschließlich der Sanierung und ein entsprechendes Finanzierungsgesetz, um nur einige wiederholt angekündigte Vorlagen zu 'erwähnen.
    Nun zu unseren Anträgen. Wir haben zunächst einen Antrag auf Streichung des Ansatzes für die Veröffentlichungen des Ministeriums in Tit. 310 gestellt. Wir sind der Meinung, daß genügend Möglichkeiten anderer Art als etwa durch die Herausgabe von teuren Drucksachen und Broschüren bestehen, dem Ministerium Gehör zu verschaffen und der Öffentlichkeit klarzumachen, was das Ministerium plant und tut. Die Tatsachen und Erfolge sprechen dann doch gegebenenfalls von sich aus 'ausreichend genug. Aber wir können nicht zugeben, daß — wie es heißt — ,,die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Ministeriums, 'insbesondere zur Förderung des Eigentumsgedankens, des Städtebaus und über die Ergebnisse der Bauforschung .. . im dringenden Bundesinteresse" liegt. Wir haben nach gewissen Erfahrungen, auch mit anderen Ressorts, ein wenig Sorge, daß hier das Bundesinteresse mit dem Regierungsinteresse sehr stark verwechselt wird. Deshalb schlagen wir vor, den Ansatz um 100 000 DM zu kürzen.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Dann bleibt nichts mehr übrig!)

    — Doch, dann bleiben immer noch 50 000 DM übrig.

    (Abg. Baier [Mosbach] Leider nicht! — Zuruf links: Schon gestrichen!)

    — Nun ja, das ist eine Situation, die auch nicht bedrohlich ist; denn es gibt andere Bundesmittel, mit denen Regierungspropaganda und Unterrichtung betrieben werden kann. Das kann der Herr Bundeswohnungsbauminister in anderer Weise bewerkstelligen. Wir haben jedenfalls diesen Antrag gestellt; Sie können ihn ja ablehnen.

    (Zuruf von der Mitte: Werden wir tun!)

    Im übrigen wird die Praxis erweisen, ob unser Mißtrauen berechtigt war oder ob wir durch Sie ins Unrecht gesetzt werden, wenn wir diesen Streichungsantrag vertreten.
    Wichtiger erscheinen uns die beiden anderen Anträge. Da ist zunächst einmal der Tit. 545. Nach den Erläuterungen, die Sie auf' Seite 19 finden, kann der Betrag als Ersatz für fehlendes Eigenkapital im Familienheimbau verwendet werden. Wir halten das für 'bedenklich, weil wir auf Grund der Praxis des



    Jacobi (Köln)

    Ministeriums besorgt sind. Es ist nämlich zu befürchten, daß auch dieser Titel überwiegend dem Familienheimbau zugute kommt. Für diesen Familienheimbau gibt es aber den Tit. 606 mit einem Ansatz von 25 Millionen DM. Ich will in Ihre Erinnerung zurückrufen, daß der Tit. 545 damals auf Grund einer Bundestagsentschließung geschaffen worden ist, um .die Wohnungsversorgung junger Familien, die nicht in der Form von Familienheimen zu Wohnungen gelangen, zu ermöglichen. Dazu lag ursprünglich ein SPD-Gesetzentwurf vor. Er ist nicht mehr beraten worden. Später hat die CDU den. Gedanken aufgegriffen anläßlich der letztjährigen Haushaltsberatung und eine entsprechende Ermächtigung gebracht, die jetzt mit einem Teilansatz von 20 Millionen DM verwirklicht werden soll. Dabei muß aber dieser Betrag entsprechend der Vorgeschichte auch tatsächlich der Förderung des Mietwohnungsbaus für junge Familien vorbehalten bleiben.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Das wird er doch!)

    — Nein, wir haben Anhaltspunkte dafür, daß das in keiner Weise sicher ist. Bitte, sehen Sie sich einmal freundlicherweise die Erläuterungen dazu an. Wer will, kann damit auch etwas anderes treiben.

    (Abg. Baier [Mosbach]: Ist das so schlimm?)

    Wir haben die Pflicht, der besonderen Not der jungen Familien Rechnung zu tragen, die eben doch zum großen Teil leider nicht in der Lage sind, in absehbarer Zeit an einen Familienheimbau zu denken. Wir wollen doch, verehrte Damen und Herren, uns nicht mehr in solchen optimistischen Hoffnungen wiegen, wie es sie eine Zeitlang gab, als Herr Lücke — damals war er noch nicht Minister — sinngemäß erklärte, sein Ziel sei, daß der Bräutigam der Braut am Tage der Hochzeit den Schlüssel zum Eigenheim übergebe. Das ist wunderschön, aber es hat sich doch infolge der Verhältnisse als eine utopische Hoffnung herausgestellt. Das ist also ein Konzept, das sich leider Gottes nicht verwirklichen läßt. Es ist eine wohnliche Unterversorgung der jungen Familien vorhanden. Wir beantragen, den Betrag, von dem hier die Rede ist, auf 50 Millionen DM zu erhöhen mit der klaren Erläuterung, daß daraus Darlehen an junge Familien zur Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung gegeben werden sollen. Die Erhöhung ist eben damit begründet, daß es wesentlich mehr junge Familien gibt, die wohnlich noch nicht versorgt sind und eine Mietwohnung anstreben und ohne diese Erhöhung gar nicht untergebracht werden können, mehr jedenfalls als solche, die sich ein Familienheim bereits leisten können.
    Nachdem aber für die Wohnungsförderung junger Familien in Form von Familienheimen in Tit. 606 die erwähnten 25 Millionen angesetzt sind, muß für Mietwohnungen mindestens ein Betrag von 50 Millionen DM gegeben werden. Dieser Betrag ist, wie Sie zugeben werden, gegenüber den tatsächlichen Erfordernissen noch äußerst gering veranschlagt.
    Hinsichtlich der Erläuterungen zu diesem Titel gemäß unserem Umdruck 60 bitte ich erstens um Berichtigung eines Schreibfehlers. Es muß heißen: Zur Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung — statt Miet- und Genossenschaftswohnung. Das „und" ist also durch ein „oder" zu ersetzen.
    Zweitens bitte ich für den Fall einer Ablehnung des eigentlichen Antrages, also der Titelerhöhung, um getrennte Abstimmung zu unserem Textänderungsantrag zu den Erläuterungen; denn diese Erläuterungen haben ihre Bedeutung auch für den Fall, daß es bei der von der Bundesregierung vorgesehenen Summe von 20 Millionen DM bleibt. Ich habe die Gründe hierfür angeführt.
    Was nun hinsichtlich der wohnlichen Unterversorgung der jungen Familien zu beklagen ist, was hinsichtlich unzähliger junger Menschen, ihrer Wohnungsnot und ihrer Verzweiflung zu sagen ist, das gilt in ähnlicher Weise auch für viele unserer alten Menschen. Wir kennen hier besonders erschütternde Notstände. Wir beantragen deshalb, einen neuen Haushaltstitel 607 einzuführen und vorerst einen Betrag von 20 Millionen DM dabei auszuwerfen für die Förderung von Alterswohnheimen und Altersheimen. Wir meinen, daß die Bundesregierung und der Bundestag sich nicht länger mehr der besonderen Aufgabe entziehen können, auch für den Bau von Alterswohnheimen und Altersheimen etwas zu tun, wie dies längst in allen anderen europäischen Ländern in großem Umfange geschieht. Wir haben bis jetzt einen solchen Sonderantrag nicht gestellt in der Hoffnung, daß endlich einmal die verschiedenen Sonderförderungen beendet und in eine Förderungsmaßnahme zusammengefaßt werden. Das ist nicht geschehen. Vielmehr hat das Ministerium die Aufsplitterung geradezu weiter ausgebaut. Nachdem dies aber so ist, kann jetzt die Förderung von Alterswohnheimen nicht mehr vernachlässigt werden. Durch die Schaffung solcher besonderer Wohnanlagen oder entsprechender Kleinwohnungen im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen wird auch erreicht, daß die Auflockerung in den vorhandenen Wohnungsbeständen mit ihrer beklagenswerten Doppelbelegung gefördert wird und daß entsprechend größere Wohnungen für die nachwachsende Bevölkerung frei gemacht werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bitten Sie, sich mit unseren Erwägungen und Argumenten auseinanderzusetzen.

    (Abg. Dr. Conring: Haben Sie auch Deckungsvorschläge?)

    Wir würden es um der Betroffenen willen bedauern, wenn Sie unsere Anträge ablehnen würden. Sollten Sie es tun, so kommen Sie bitte nicht mit Gründen ideologischer Art. Wir wissen, daß Sie besonders in der Wohnungsbaupolitik leicht geneigt sind, ihren Entscheidungen eine Art gesellschaftspolitisches Leitbild zugrunde zu legen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist auch wichtig!)

    Das ist Ihr gutes Recht, und wir wollen Ihnen dieses Recht nicht verwehren. Ihre Pflicht aber ist, daß im rosigen Licht, das aus der Sicht einer programmatischen Grundhaltung die Wirklichkeit oft verklärt und verzaubert, die harten Realitäten und Erfordernisse des Alltags nicht übersehen werden. Helfen Sie den jungen Familien, helfen Sie auch unseren



    Jacobi (Köln)

    alten Menschen. Stimmen Sie unseren Anträgen zu. Stimmen Sie sie jedenfalls nicht einfach nieder und bagatellisieren Sie die von uns hier erwähnten Notstände nicht, die Anlaß zu unseren Anträgen sind.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Conring: Aber Deckungsvorschläge fehlen!)