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    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Niederalt und Ritzel 973 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1962 (Haushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/200); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/303) Ollenhauer (SPD) 957 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 961 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 966 A Dr. Bucher (FDP) 968 D Schoettle (SPD) 970 D, 973 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 971 B Hermsdorf (SPD) 971 D Niederalt (CDU/CSU) 972 C Ritzel (SPD) 973 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/304, zu IV/304) 974 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/309, zu IV/309) Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 974 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 975 C Dr. Conring (CDU/CSU) . 978 A, 984 B Rehs (SPD) 978 D Dr. Starke, Bundesminister . . . 981 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 981 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 982 A Struve (CDU/CSU) 982 D Seither (SPD) . . . . . . . . 983 C Bading (SPD) . . . . . . . . 984 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/311, zu IV/311) Ritzel (SPD) . . . . . 985 C, 1011 B Dr. Bleiß (SPD) . . . . 987 B, 1016 A Eisenmann (FDP) 992 C Ramms (FDP) 996 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 997 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 1001 A, 1017 D Seibert (SPD) 1009 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 1014 A Iven (Düren) (SPD) 1016 C Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/317, zu IV/ 317) Gewandt (CDU/CSU) . . 1019 A, 1025 D Kalbitzer (SPD) 1020 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Margulies (FDP) . . . . . . . . 1023 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 1026 C Scheel, Bundesminister . 1027 B, 1030 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 1029 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städte- bau und Raumordnung (Drucksache IV/ 319) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1030 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1034 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 320) Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 1036 D Mischnick, Bundesminister . . . . 1038 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 1039 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1039 B Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/332) Schröder (Osterode) (SPD) . . . 1040 B Schmücker (CDU/CSU) 1040 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/324) Dr. Rinderspacher (SPD) 1041 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1041 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/325, zu IV/325) Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 1041 D Hermsdorf (SPD) . . . . 1042 B, 1046 C Dr. Bechert (SPD) . . . 1043 D, 1048 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) • . . 1044 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 1045 D Dr. Balke, Bundesminister . . . . 1047 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/330) Niederalt (CDU/CSU) . . 1049 D, 1051 A Frau Krappe (SPD) 1050 C Dr. Schäfer (SPD) 1050 D Haushaltsgesetz 1962 (Drucksache IV/331) Schoettle (SPD) . 1051 D, 1052 D, 1055 B Schmücker (CDU/CSU) . . 1052 B, 1055 C Dr. Starke, Bundesminister . . . . 1053 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1056 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 1056 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 1056 D Nächste Sitzung 1058 C Anlagen 1059 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 957 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1059 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 10.4. Dr. Aschoff 27.4. Dr. Dr. h. c. Baade 13. 4. Behrendt 5. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 4. Blachstein 13.4. Braun 13.4. Dr. Burgbacher 10.4. Busse 21.4. Cramer 12.4. Drachsler 30.4. Frau Dr. Elsner 13.4. Ertl 13.4. Eschmann 18. 5. Frehsee 13.4. Gaßmann 10.4. Giencke 15. 5. Glombig 14.4. Dr. h. c. Güde 30.4. Hahn (Bielefeld) 27.4. Hamacher 18.4. Hammersen 30. 4. Dr. Hesberg 30.4. Höfler 28.4. Frau Dr. Hubert 13. 4. Dr. Klein (Berlin) 14. 4. Frau Dr. Kuchtner 14.4. Kühn (Hildesheim) 1. 5. Dr. Löbe 14.4. Dr. Löhr 14. 4. Dr. Mälzig 20.4. Dr. Martin 14. 4. Frau Meermann 14.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10.4. Dr. Menzel 31. 5. Metter 14.4. Mick 14.4. Dr. Miessner 10.4. Nellen 11.4. Neumann (Allensbach) 14.4. Oetzel 14.4. Paul 30.4. Rademacher 10. 4. Dr. Ramminger 14.4. Ramms 10.4. Frau Dr. Rehling 14.4. Reitz 29.4. Reitzner 30.4. Ruland 14.4. Frau Schanzenbach 21.4. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 13.4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.4. Dr. Siemer 13. 4. Spitzmüller 15.5. Steinhoff 14.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 13.4. Dr. Tamblé 10.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 14. 4. Wehner 10. 4. Weigl 14.4. b) Urlaubsanträge Erler 10.5. Heide 10. 5. Frau Korspeter 5. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Niederalt zum Haushaltsgesetz 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200, IV/330). Der Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung - ist einer der wenigen Pläne, der nicht nach dem institutionellen, sondern nach dem Realprinzip aufgestellt ist, das heißt, dieser Plan enthält nicht nur Einnahmen und Ausgaben, die von einem Fachressort bewirtschaftet werden, sondern betrifft die Gesamtheit \der Bundesfinanzen. Demzufolge liegt auch die parlamentarische Verantwortung beim Bundesfinanzminister in seiner Eigenschaft als Budgetminister. Der Einzeplan 60 enthält .die gesamten Steuereinnahmen des Bundes, die über 90 v. H. der gesamten Einnahmen ausmachen. Die Beratung des Einzelpfans 60 setzt den Schlußpunkt hinter die gesamte Haushaltsberatung und gibt Veranlassung, über das Ergebnis der Arbeit des Haushaltsausschusses zu berichten, der den Haushaltsentwurf in 16 ganztägigen Sitzungen beraten hat. Das Hauptziel der diesjährigen Arbeit des Haushaltsausschusses konzentrierte sich einerseits darauf, die von der Bundesregierung bei der Einbringung des Haushalts vorgeschlagene Globalkürzung von 12 v. H. aller nicht ,auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden Ausgaben zu beseitigen und durch gezielte Einzelkürzungen in den verschiedenen Einzelplänen zu ersetzen. Andererseits galt es, den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Länderbeitrag in Höhe von 1740 Millionen DM durch Kürzungen der Haushaltsansätze so weit zu ermäßigen, daß der Bundesrat billigerweise keine Veranlassung mehr haben kann, im sogenannten zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuß wegen der Höhe des vorgesehenen Länderbeitrages anzurufen. Dieses Ziel dürfte der Ausschuß erreicht haben, Es konnte die als Einsparungsposten aus der Kürzungsvorschrift des Haushaltsgesetzes im Einzelplan 60 vorgesehene Minderausgabe von 620 Millionen nach den Kürzungen /in den Ressortplänen gestrichen und 'der vorgesehene Länderbeitrag auf 1050 Millionen herabgesetzt werden. 1060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Der Haushaltsausschuß hat Ausgabekürzungen vorgenommen, die sich ,auf ins- gesamt 1 132 000 000 DM belaufen. Wenn hiervon die verschiedenen Ausgabeerhöhungen von 203 000 000 DM (der größte Posten betrifft den bekannten 4. Milchpfennig für Werkmilch mit 115 Millionen DM) abgezogen werden, ergeben sich immerhin Netto-Einsparungen von 929 000 000 DM. Der Haushaltsausschuß hat aber auch die Einnahmeansätze 'der Ressorts kritisch geprüft und in einigen Fällen Einnahmetitel um zusammen 86 000 000 DM erhöhen können, so daß durch die Arbeit des Haushaltsausschusses eine Netto-Verbesserung des Haushalts 1962 um 1 015 000 000 DM eingetreten ist. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß, obgleich er grundsätzlich alle nachträglichen Änderungsvorschläge und Nachschiebelisten der Bundesregierung abgelehnt hat, in zwei Fällen dem Wunsche der Regierung Rechnung tragen und nachträglich neue Ausgaben in den Haushaltsplan einstellen mußte. Es handelt sich insgesamt um einen Betrag von 58,4 Millionen DM. Auf Wunsch der Regierung wurde eine Beteiligung des Bundes an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen in Höhe von 40 Millionen DM bei Kap. A 60 06 Tit. 530 in dem diesjährigen Haushalt veranschlagt. Außerdem hat der Haushaltsausschuß die Übernahme des Zinsendienstes auf den Bundeshaushalt gebilligt für Darlehen, die von Kreditinstituten an kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Angehörige der freien Berufe aus Anlaß der Flutkatastrophe im deutschen Küstengebiet am 17. Februar 1962 gegeben werden sollen. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite, soweit 'diese zur Wiederherstellung und Fortführung der Betriebe oder der Berufstätigkeit erforderlich sind, übernimmt der Bund außerdem Bürgschaften. Für den Zinsendienst ist vorgesehen, daß der Bund die Zinsen 'für zwei Jahre bis zur Höhe von 23/4 v. H. über den Lombardsatz übernimmt, soweit die Darlehnsnehmer nach der Ertragsoder Einkommenslage zur Zinszahlung nicht in der Lage sind. Hierfür wurden rund 18,4 Millionen DM bei einem neuen Tit. 958 des Kap. 60 02 veranschlagt. Mit diesen Mitteln kann in diesem Jahr der Zinsendienst für insgesamt 329,1 Millionen DM Darlehen übernommen werden, die sich wie folgt auf die Länder verteilen: Hamburg 200 000 000 DM einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe, Bremen 6 500 000 DM, davon 0,5 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Niedersachsen 81 300 000 DM, davon 31,3 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Schleswig- 41 300 000 DM, davon 6,3 MillioHolstein nen DM für land- wirtschaftliche Betriebe. Ein weiterer wichtiger Beschluß betrifft den Tit. 957 bei Kap. 60 02. Dieser Titel, der in der Regierungsvorlage mit 104 Mio DM ausgestattet war, wurde unterteilt nach a) Frachthilfe für die Beförderung der Steinkohle mit 94 Millionen DM und b) energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen, mit 10 Millionen DM. Mit Hilfe dieser Mittel, die für gegenseitig dekkungsfähig erklärt wurden, sollen Investitionen, u. a. Ferngasleitungen in revierferne Gebiete, gefördert werden, die zur Steigerung der regionalen Wirtschaftskraft und des Kohleabsatzes dienen sollen. Von den übrigen Veränderungen auf der Ausgabeseite ist zu erwähnen, daß der Haushaltsausschuß die Mittel zur Förderung des Luftreiseverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet in Höhe von 21 Millionen DM in den Einzelplan 60 übertragen hat. Diese Mittel waren von der Regierung ursprünglich in den Verkehrshaushalt eingestellt worden. Der Haushaltsausschuß war aber der Auffassung, daß sie besser im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung ausgewiesen werden sollten, in dem neben der Berlin-Hilfe auch die anderen, mit den sonstigen Hilfsmaßnahmen für Berlin erforderlichen Ausgaben veranschlagt sind. Schließlich muß ich erwähnen, daß die den Bundeshaushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben um 170 Millionen DM erhöht worden sind. Diese Änderung beruht auf neueren Schätzungen. Sie ist aber notwendig, damit die Haushaltszahlen mit dem Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds übereinstimmen. Die Änderung ist noch insofern von Bedeutung, als dadurch das Haushaltsvolumen sich um 170 Millionen DM erhöht oder, genauer gesagt, verhindert, daß das Haushaltsvolumen nicht in gleichem Umfang sinkt, wie es nach den Ausgabekürzungen des Haushaltsausschusses zu erwarten war. Ich komme noch einmal darauf zurück, wenn ich über den Ausgleich berichte. Ich komme nunmehr zu den Einnahmeschätzungen. Wie Sie wissen, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Haushalt gefordert, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 291 Millionen DM erhöht werden sollte. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin, wie er in seiner Etatrede bereits ankündigte, die gesamte Steuerschätzung unter Beteiligung von unabhängi- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1061 gen Sachverständigen noch einmal überprüfen lassen. Die Sachverständigenkommission, der Vertreter der Bundesbank, des Statistischen Bundesamts und maßgebender wirtschaftswissenschaftlicher Institute angehören, hat geglaubt, diese Erhöhung nicht befürworten zu können. Es trifft auch zu, daß die Steuereinnahmen der ersten beiden Monate des Rechnungsjahres 1962 keineswegs befriedigend ausgefallen sind und mindestens die Auffassung bestätigt haben, daß die Zeit der überschäumenden Steuereinnahmen — jedenfalls vorläufig— vorbei ist. Andererseits können aus den Ergebnissen der ersten beiden Monate noch keine sicheren Schlüsse für das ganze Jahr gezogen werden. In der Schätzung ganz verschiedenartiger Steuern mit einer Größenordnung von rund 45 Milliarden DM liegen stets Fehlerquellen, die es bei einigem Optimismus und auch unter Würdigung der Möglichkeiten der Finanzverwaltung vertretbar erscheinen lassen, eine Höherschätzung von 291 Millionen DM vorzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich bei ihren Beratungen nur unter Zurückstellung von Bedenken dazu entschließen können, die Erhöhung der Einnahmeschätzung zu empfehlen. Allerdings wurde die Höherschätzung nicht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer allein vorgenommen. Der Bundesanteil wurde nur um 123 Millionen DM erhöht. Die restlichen Höherschätzungen von zusammen 168 Millionen DM wurden auf einige Bundessteuern verteilt, bei denen sich eine Erhöhung noch am ehesten vertreten ließ. Abgesehen von dieser Erhöhung der Steuereinnahmen um 291 Millionen DM mußten aber die Ansätze bei den Zöllen und bei der Mineralölsteuer aus anderem Grunde um 30 Millionen DM gesenkt werden. Es handelt sich hierbei urn eine zwangsläufige Folge gesetzlicher Maßnahmen. Auf Grund von § 72 der Allgemeinen Zollordnung vom 29. November 1961 wurde durch die 9. Verordnung zur Änderung der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung bestimmt, daß die bisher Beihilfeberechtigten der Schiffahrt ab 1. Januar 1962 das zum Betrieb ihrer Schiffe benötigte Gasöl abgabefrei beziehen und verwenden können. Daher kommen keine entsprechenden Abgaben mehr auf, und es entfallen auch die bisher gewährten Betriebsbeihilfen für versteuertes Gasöl. Ich komme jetzt zu dem schwierigsten Punkt der diesjährigen Haushaltsberatung, und das ist der Länderbeitrag zur Deckung des Bundeshaushalts, der im Regierungsentwurf mit 1740 Millionen DM vorgesehen war. Auf die zahlreichen Diskussionen hierüber möchte ich nicht eingehen, sondern mich mit der Feststellung begnügen, daß durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen der Ausgaben und durch die noch für vertretbar gehaltenen Einnahmeerhöhungen der Länderbeitrag von 1740 um 690 auf 1050 Millionen DM herabgesetzt werden konnte. Damit ist der Beitrag der Länder, dem der Bundesrat im ersten Durchgang als Übergangsmaßnahme grundsätzlich nicht widersprochen hat, so weit reduziert worden, daß nach den bisherigen Äußerungen der Ländervertreter berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Bundesrat im zweiten Durchgang auch die Höhe des Beitrags akzeptiert. Wie kommt es nun, daß trotz der durch den Haushaltsausschuß vorgenommenen Verbesserungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite um eine runde Milliarde DM das Haushaltsvolumen nahezu unverändert geblieben und nur um 135 Millionen DM geringer ist als nach der Regierungsvorlage? Diese zunächst unverständlich erscheinende Tatsache hat zwei Ursachen. 1. Die erhoffte Einsparung aus der von der Regierung vorgesehenen 12 v. H.-Globalkürzung war im Einzelplan 60 auf der Ausgabeseite mit einer Minder- oder Minusausgabe in Höhe von 620 Millionen DM veranschlagt. Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Einzelkürzungen haben lediglich diese Globalkürzungen ersetzt und wirken sich auf die Gesamthöhe der Ausgaben daher nicht aus. Oder anders gesagt, nur wenn die globale Minderausgabe für die 12%ige Globalkürzung von der Regierung als Einnahmeposition veranschlagt worden wäre, hätte die Beseitigung der globalen Kürzung eine entsprechende Verringerung des Haushaltsvolumens zur Folge gehabt. 2. Ein zweiter Grund, weshalb sich die übrigen Ausgabekürzungen nicht auf die Höhe der Gesamtausgaben ausgewirkt haben, ist die vom Haushaltsausschuß vorgenommene Erhöhung der den Haushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgabe. Diese Maßnahme wirft zwar keine Deckungsprobleme auf, verhindert aber, daß sich die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen in einer entsprechenden Minderung des Gesamtvolumens des Haushalts auswirken. Zum Schluß meines Berichts möchte ich — um Mißverständnisse zu vermeiden — noch einmal darauf hinweisen, daß die Minderausgabe im Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 300 durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen nicht völlig beseitigt worden ist. Ich darf daran erinnern, daß sich die Minderausgabe aus zwei völlig verschiedenartigen Positionen zusammensetzt. Soweit die Minderausgabe den Einsparungsposten für die 12 v. H.-Kürzung betraf, ist der entsprechende Haushaltsansatz gestrichen worden. Dagegen bleibt die Wenigerausgabe für die im Vorjahr bereits geleisteten Vorauszahlungen aus Haushaltsansätzen des Jahres 1962 in Höhe von 562 Millionen DM bestehen und führt in diesem Jahr zwangsläufig zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushalts. Der Betrag selbst konnte im Zuge des Haushaltsausgleichs noch um 59,1 Millionen DM erhöht werden. Einmal ergab der endgültige Abschluß des Haushalts 1961, daß die Vorauszahlungen um rund 43,6 Millionen DM höher waren als ursprünglich angenommen. Außerdem konnte die Minderausgabe um einen weiteren Betrag von 15,5 Millionen DM aufgestockt werden, weil die Haushaltsansätze für das von der Bundesregierung geforderte neue Personal durch eine Vorschrift im Haushaltsgesetz gesperrt wurden. Der Haushaltsausschuß wird über die Bewilligung 'der neuen Planstellen und der Stellenhebungen erst nach Verabschiedung des Haushalts im Mai und Juni entscheiden. Die Mittel für die 1062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10.. April 1962 neuen Stellen können daher nur für einen Teil des Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden. Daraus ergeben sich Einsparungen, die auf 15,5 Millionen DM geschätzt worden sind. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß das im Vorjahr erst neu eingerichtete Kap. A 60 07 — Entwicklungshilfe — in diesem Jahr wieder weggefallen ist, da die Ansätze dieses Kapitels in den neuen Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit übernommen worden sind. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, dem Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit den vom Ausschuß beschlossenen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Haase (Kassel) zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Abstimmung über den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" habe ich mich der Stimme enthalten. Grund der Stimmenthaltung ist die Tatsache, daß ich die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen (Kap. A 60 04 Tit. 530) nicht billige. Da ich aber den Einzelplan 60 im übrigen in der zur Abstimmung gestellten Form befürworte, habe ich mich der Stimme .enthalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 24. Sitzung vom 6. April 1962, Drucksache IV/288, Fragen XI/1 und XI/2) : Bis wann ist mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die im Entwurf bereits vorliegt, durch den Herrn Bundeswohnungsbauminister zu rechnen? Bis wann st mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die Planzeichenfestsetzung zu rechnen? Zu XI/1: Die Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) ist dem Bundesrat am 15. Februar 1962 zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Bundesrat ist bei der Erteilung der Zustimmung an keine Frist gebunden. Die Behandlung der Rechtsverordnung im Bundesrat hat sich verzögert. Es haben sich außer dem federführenden Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen auch der Ausschuß für Inneres, der Wirtschaftsausschuß, der Agrarausschuß und jetzt auch der Rechtsausschuß für beteiligt erklärt. Infolgedessen mußte die in Aussicht genommene Behandlung der Verordnung im Plenum des Bundesrates am 13. April 1962 entfallen. Es ist zu hoffen, daß die Verordnung im Bundesrat am 11. Mai 1962 abschließend beraten wird. Zu XI/2: Die Planzeichenverordnung nach § 2 Abs. 10 BBauG kann erst erlassen werden, nachdem die endgültige Fassung der Baunutzungsverordnung feststeht. Denn die Planzeichen beziehen sich auch auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffe. Die Vorarbeiten für die Planzeichenverordnung sind soweit gediehen, daß mit der endgültigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern unmittelbar nach der Verkündung der Baunutzungsverordnung begonnen werden kann. Es ist damit zu rechnen, daß die Planzeichenverordnung im Herbst d. J. erlassen werden kann. Anlage 5 Umdruck 46 Änderungsantrag der Abgeordneten Bading, Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dr. Mommer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 21 — Bundesanstalt für Naturschutz, Landschaftspflege und Vegetationskunde in Bad Godesberg — werden 1. in Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen, Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschüsse sowie Fahrkosten für auswärtigen Familienbesuch für Beamte, Angestellte und Arbeiter — der Ansatz um 55 500 DM gekürzt, 2. in Tit. 110 — Abfindungen und Übergangsgelder — der Ansatz um 9000 DM gekürzt, 3. in Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — der Ansatz um 9200 DM gekürzt, 4. in Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — der Ansatz um 19 800 DM gekürzt, 5. in Tit. 205 — Kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Haus- und Baugrundstücken — der Ansatz von 10 000 DM gestrichen, 6. in Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — der Ansatz um 8100 DM gekürzt, 7. in Tit. 217 — Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen — der Ansatz von 20 500 DM gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Bading Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Dr. Mommer Höhmann Frau Dr. Hubert Junghans Gerlach Müller (Nordenham) Dr. Nissen Ravens Hermsdorf Weltner (Rinteln) Schmidt (Braunschweig) Marquardt Frau Korspeter Lücke (Osnabrück) Welslau Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1063 Anlage 6 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/303). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/200 Anlage S. 22) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk wird wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 601 — Zuschüsse an Anstalten außerhalb der Bundesverwaltung— (Drucksache IV/309 S. 5) wird der Ansatz von 8 169 600 DM um 22 000 DM auf 8 191 600 DM erhöht. b) Die Erläuterungen zu Tit. 601 (Drucksache IV/200 Anlage S. 42) werden bei Buchstabe B. Nr. 5 wie folgt gefaßt: „Deutsche Tierschutzbünde 40 000 DM". Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Die Zweckbestimmung zu Tit. 610 (Drucksache IV/200 Anlage S. 53) erhält folgende neue Fassung: „Zuschüsse zur Förderung der Hauswirtschaft in bäuerlichen und Landarbeiterhaushalten („Grüner Plan 1962") b) In den Erläuterungen zu Tit. 610 wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Darüber hinaus können die Mittel auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Hauswirtschaft von dauernd in der Landwirtschaft beschäftigten Landarbeitern verwandt werden." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 15 — Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt (Main) — Die in Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte — (Drucksache IV/311 S. 7, 8) vorgesehene Übernahme von Bediensteten des Flugsicherungskontrolldienstes und des flugsicherungstechnischen Dienstes in das Beamtenverhältnis wird jetzt nicht vorgenommen. Die Erläuterungen sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 510 a) — Zuwendungen an die Deutsche Bundesbahn — (Drucksache IV/311 S. 3) wird der Ansatz von 1 047 000 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 227 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 510 a) Nr. 2 (Drucksache IV/200 Anlage S. 21) erhalten folgende Fassung: 1064 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 „2. Freiwillige Zuwendungen a) Ausgleich von betriebsfremden Lasten aa) Versorgungslasten 310 000 000 DM bb) Verzinsung von Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank 34 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 512) b) Beitrag zu den strukturellbedingten überhöhten Versorgungslasten der Deutschen Bundesbahn 555 000 000 DM c) Zuschuß für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Kehl-Straßburg und für die Höherlegung des Bahnhofs Kehl, 3. Teilbetrag 3 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 514) d) Zuschuß und Darlehen für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Neuenburg-Chalampé — (1961 Kap. 12 02 Tit. 515) e) Anpassunghilfe zur Erleichterung der Rationalisierung im Personenzugverkehr 170 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 516) f) Übernahme des Kapitaldienstes für Anleihen im Gesamtbetrag von 500 000 000 DM als Beitrag des Bundes zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn 10 000 000 DM g) Verstärkungsmittel des Kap. 60 02 Tit. 199 im Rechnungsjahr 1961" Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 56 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 28 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/322). Der Bundestag wolle beschließen: Die Ansätze in Einzelplan 28 werden gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich ides Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung — (Drucksache IV/200 Anlage S. 31) wird dem zweiten Absatz folgender Satz 'angefügt: „Die Bindungsermächtigung erhöht sich um zusätzliche 65 000 000 DM für den Fall, daß die Finanzierung des Siedlungsprogrammes 1962 nicht gewährleistet ist, wenn die Länder nicht in der Lage sind, den vorgesehenen Anteil an Landesmitteln aufzubringen." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/319). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Allgemeine Ausgaben 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache IV/319 S. 4) wird 'der Ansatz in Höhe von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 545 — Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare — (Drucksache IV/200 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. In 'den Erläuterungen zu Tit. 545 wird in Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Mittel sollen insbesondere 'der Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien vorbehalten 'bleiben und ihnen zur Erlangung einer Miet- und Genossenschaftswohnung gewährt werden." 3. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: „Titel 607 — Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnheimen 20 000 000 DM" „Zu Tit. 607 Die Erläuterungen lauten: Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung besonderer Wohnanlagen oder entsprechender Kleinwohnungen. als Altersheime und Alterswohnheime im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch auch eine Auflockerung in den vorhandenen Wohnungsbeständen durch Doppelbelegungen und die Freimachung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1065 entsprechend großer Wohnungen für junge Familien erreicht werden." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/320). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge — (Drucksache IV/200 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 1 100 000 DM um 400 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/330) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. .St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — (Drucksache IV/330 S. 2) wird der Ansatz von 12 082 000 000 DM um 168 000 000 DM auf 12 250 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 999 (Drucksache 200 Anlage S. 25) wird a) die Zweckbestimmung wie folgt neu gefaßt: „Zur Deckung der kassenmäßigen Mehrausgaben ,aus dem Rechnungsjahr 1960", b) der Ansatz von 206 890 700 DM um 160 837 900 DM auf 46 052 800 DM gekürzt, c) in den Erläuterungen zu Tit. 999 wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Zahlungszusagen aus Absatz 1 in Höhe von 1 850 000 000 DM und aus Absatz 2 in Höhe von 1 250 000 000 DM für die Förderung von Entwicklungsländern bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages. Soweit Zusagen bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes gemacht wurden, ist eine unverzügliche Unterrichtung des Ausschusses vorzusehen." 2. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Gewährleistungen aus Absatz 1, die für die Förderung der Wirtschaft von Entwicklungsländern gegeben werden, bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 64 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/325). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen für Atomkernenergieforschung und -nutzung — 1. In Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — (Drucksache IV/200 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — (Drucksache IV/325 S. 5) wird der Ansatz von 37 700 000 DM um 4 000 000 DM auf 41 700 000 DM erhöht. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Bewilligungen für die Weltraumforschung — 3. In Tit. 677 — Beitrag an die Europäische Organisation für die Entwicklung und den Bau von Satellitenträgern (ELDO) — (Drucksache IV/325 S. 6) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 10 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion 1066 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Anlage 18 Umdruck 66 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/324). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 68 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle und Dr. Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 6 ist eine Nummer 14 a mit folgendem Text einzufügen: „14 a. Einsparung bei Kapitel 23 02 Titel 300 zur Verstärkung der bei Kapitel 23 02 Titel 332 und Titel 600 veranschlagten Mitteln;" Bonn, den 5. April 1962 Schoettle Dr. Vogel Anlage 20 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) § 19 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. Agust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121) findet im Rechnungsjahr 1962 keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 71 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schäfer, Jacobi (Köln), Ritzel, Dr. Brecht zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP (Umdruck 70) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind, mit Ausnahme der für den Straßenbau vorgesehenen öffentlichen Mittel, in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) Diese Bestimmungen finden auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Dr. Schäfer Jacobi Ritzel Dr. Brecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Robert Margulies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal auf die Eingangsworte meines Herrn Vorredners zurückkommen, in denen er bestätigt hat, daß die Sozialdemokratie die Aufgabe und die Verpflichtung zur Entwicklungshilfe als gemeinsame Aufgabe ansieht und auch bereit ist, die Beträge zu billigen, die im Haushalt dafür ausgeworfen sind, daß wir also die ganze Entwicklungshilfe als eine gemeinsame Aufgabe aller Teile dieses Hauses betrachten und betreiben wollen.
    Das scheint mir deshalb so besonders bedeutsam, weil sich damit von selbst die Verpflichtung der Bundesregierung zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Haus und mit dem Ausschuß, der besonders mit der Behandlung der Fragen der Entwicklungshilfe beauftragt ist, ergibt. Ich glaube, nach den bisherigen Beratungen sagen zu dürfen, daß der Vertreter der Bundesregierung sich bereit erklärt hat, in jedem Falle die entsprechenden Auskünfte zu geben, daß er zugesagt hat, die Kontrolle, die sich als technisch und praktisch möglich erweist, dem Hause zu überlassen, d. h. ihm dabei behilflich zu sein. Das allerdings würde ich als Voraussetzung für die Zusammenarbeit des ganzen Parlaments mit der Regierung in der Frage der Entwicklungshilfe ansehen.
    Natürlich gibt es zeitliche Verschiebungen. Fangen wir einmal mit der Kompetenzfrage an! Der Herr Minister hat das begreifliche Bedürfnis, zunächst einmal sein Ministerium zu entwickeln. Er kann damit eigentlich erst am Ende dieser Woche beginnen, wenn der Haushalt verabschiedet ist und



    Margulies
    ihm die Positionen und die Mittel zur Verfügung stehen, die notwendig sind.

    (Abg. Dr. Vogel: Erst wenn auch noch der Bundesrat ja gesagt hat! Das dauert einen Monat länger!)

    — Ich lasse mich gerne belehren: es dauert also noch einen Monat länger. Aber in weiser Vorausahnung, daß der Bundesrat keine Einsprüche dagegen erheben wird, wird der Minister am Samstag
    — ausnahmsweise am Samstagmorgen — mit der Entwicklung seines Ministeriums beginnen. Wir als Parlament haben ein ebenso legitimes Interesse daran, daß das Ministerium, welches wir schon vor geraumer Zeit ins Leben gerufen haben, endlich seine Funktionen übernimmt, so wie wir sie uns vorgestellt haben.
    Wir haben dieses Ministerium ja nicht aus koalitionsarithmetischen oder sonstigen Gründen verlangt und nachher geschaffen, sondern deshalb, weil wir ganz schlicht der Auffassung waren, daß Summen, wie sie hier zur Debatte stehen, einer besonderen eindeutigen Kontrolle bedürfen und daß eine klare Verantwortlichkeit gegeben sein muß. Wir wünschen also eine Zusammenfassung aller Aufgaben der Entwicklungshilfe in dem neugeschaffenen Bundesministerium für die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Im Augenblick kann das noch nicht der Fall sein. Das ergibt sich eben daraus, daß das Ministerium noch nicht voll arbeitsfähig ist. Aber die Notwendigkeit wird eigentlich von keiner Seite bestritten, vom Minister vielleicht noch am ehesten. Aber so, wie die Dinge bisher gelaufen sind — sie haben sich mehr oder weniger pragmatisch entwickelt; Anregungen von außen haben eine verhältnismäßig große Rolle gespielt —, meinen wir, daß mit der Bildung des Ministeriums, mit dem Tag, an dem es arbeitsfähig wird, eben ein neuer Ausgangspunkt dafür geschaffen ist, wie die Entwicklungshilfe betrachtet und behandelt werden soll.
    Ich sagte schon: alle Aufgaben der Entwicklungshilfe müssen in diesem Ministerium zusammengefaßt werden. Strittig ist eigentlich zwischen uns nur der Termin, die Frage, wann das geschehen kann. Gut, darüber müssen wir natürlich in erster Linie dem Minister das Wort lassen.
    Ich sehe es aber ausgesprochen ungern, daß das Auswärtige Amt zur Zeit die Verhandlungen über die Assoziierung im Rahmen des EWG-Vertrages führt an Stelle des Ministers, den wir doch gerade für diese Aufgaben berufen haben.

    (Abg. Hermsdorf: Hört! Hört!)

    Er wäre auch rein persönlich der geeignetste Mann für diese Aufgabe, weil er die Herren alle persönlich kennt. Ich muß schon sagen: Ich sehe es als einen besonderen Knüller bundesrepublikanischer Regierungsweisheit an, einer Weisheit, die ein schlichter Abgeordneter nie begreifen wird, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister zu der gleichen Zeit, während der das Auswärtige Amt in Brüssel die Verhandlungen führt, die Botschafter der assoziierten Staaten aus Brüssel nach Bonn einlädt und hier durch seinen Staatssekretär über die speziellen Auffassungen unterrichten läßt. Es bedarf wohl keiner besonderen Begründung, daß das natürlich nicht die
    Auffassung von Entwicklungshilfe ist, die dieses Haus hat.

    (Abg. Hermsdorf: Sehr wahr!)

    Ich möchte gleich hinzufügen: ich habe gar keine Lust, wieder die Prügel für das Ergebnis hinzunehmen, wie im Januar in Abidjan. Wie Sie wissen, gehöre ich dem Europäischen Parlament an und auch der Commission permanente paritaire, in der sowohl die europäischen Abgeordneten als auch die Abgeordneten der 16 assoziierten Staaten sitzen. Diese 16 Abgesandten der 16 assoziierten Staaten waren ausgesprochen ungehalten über das Ergebnis der Pariser Konferenz vom Dezember. Sie waren vor allen Dingen über einige psychologische Ungeschicklichkeiten verärgert. Man kann schließlich nicht erwarten, daß die afrikanischen Minister .die Bedeutung eines deutschen Staatssekretärs so genau kennen wie wir,

    (Heiterkeit)

    wo wir doch manchmal auch nicht genau wissen, wer eigentlich regiert,

    (Hört! Hört! bei der SPD) ob der Minister oder der Staatssekretär.


    (Abg. Niederalt: Wissen wir das genau, Herr Kollege?)

    — Ich sagte gerade: wo man das selbst manchmal nicht genau wissen kann, darf man nicht erwarten, daß das die afrikanischen Minister wissen und sie den Staatssekretär, der ihnen da den Vortrag über die soziale Marktwirtschaft gehalten hat, entsprechend bewerten konnten.
    Wenn die Bundesregierung erwartet, daß wir, die Abgeordneten, die aus dieser oder jener Funktion heraus die Meinung der Bundesregierung draußen vertreten müssen, und zwar sowohl die Abgeordneten der Opposition wie die der Koalition — denn wir können ja den Partnern gegenüber keine verschiedenen Meinungen vertreten —, wenn die Bundesregierung also erwartet, daß wir dort ihre Haltung vertreten und verteidigen, dann kann das natürlich nur ein Ergebnis der Zusammenarbeit sein.
    Wir werden im Mai die nächste gemeinsame Sitzung in Straßburg haben, und ich weiß jetzt schon
    — ich bin darüber informiert worden —, daß unter den Assoziierten eine ganz beträchtliche Erregung herrscht über die Art und Weise der Verhandlung, nicht so sehr über den Inhalt. Aber ich glaube, es ist auch ungeschickt, wenn die Bundesregierung in Brüssel den Anschein erweckt, als ob sie einen bestimmten Teil des EWG-Vertrages in Zweifel zöge. Das sollte man eigentlich immer vermeiden. Es ist doch ganz klar, daß der Abschnitt IV, den selbstverständlich niemand gelesen hat, zum Vertrag gehört, daß er mit die Unterschrift der deutschen Regierung trägt und daß er, coûte que coûte, erfüllt werden muß und daß es immer gut ist, gleich zu zeigen, daß man das tun will; vielleicht kommt man dann sogar in den Verhandlungen etwas billiger weg. Aber ich glaubte doch auf diese Umstände hier aufmerksam machen zu müssen.
    Wenn wir also in der Kompetenzfrage jetzt im Augenblick nicht drängen wollen, so möchte ich doch noch eine Anmerkung dazu machen. Ich möchte



    Margulies
    mich zwar in den Dschungelkrieg der Bürokratie der einzelnen Ressorts nicht einmengen; aber ich sehe doch auch mit einigen Bedenken, daß dieser Krieg neuerdings damit geführt wird, daß einzelne Abgeordnete unter dem Titel „Entsendung von Sachverständigen" in die an sich munter blühende Entwicklungstouristik unserer Bürokratie eingeschaltet werden. Das halte ich doch für einigermaßen bedenklich, und es wird Sache der Haushaltskontrolle sein, zu prüfen, wie die einzelnen Titel und wie die Mittel daraus verwandt worden sind. Als interministerielle Kampfmaßnahme sehe ich das jedenfalls ausgesprochen ungern, und ich hoffe, daß es nur der Erwähnung dieses Umstandes bedurfte, um diesen Mißstand abzustellen.
    Wenn ich mich bis jetzt mehr mit der Kompetenzfrage beschäftigt habe, die sich sicherlich in absehbarer Zeit dank der wirksamen Tätigkeit des Haushaltsausschusses, der ja im Mai wieder daran gehen will, lösen wird, so darf ich jetzt zunächst einmal einige Worte zu der Frage der Kontrolle sagen. Selbstverständlich hat Herr Kalbitzer recht, wenn er die strikte Kontrolle aller Ausgaben der Entwicklungshilfe durch das Parlament fordert. Das ist an sich so selbstverständlich, daß man darüber gar nicht zu sprechen braucht. Auch die Regierung ist ja bereit, dieser Kontrolle die entsprechenden Möglichkeiten zu liefern. Aber ich glaube, wir sollten auch nichts Unmögliches verlangen. Ich habe mir mal ausgerechnet, wieviel Zeit uns zur Verfügung steht. Wir können damit rechnen, daß am 1. Oktober, jedenfalls in der ersten Woche nach der Sommerdie Beratungen über den nächsten Haushaltsplan beginnen werden; dann sind wir also schon wieder mittendrin. Wir haben damit jetzt noch ganze drei Monate Zeit, zu beraten. Wenn Sie nun mal die Summen ansehen und in etwa überschlagen, um wieviele Einzelpositionen es sich dabei handeln kann, dann kommen Sie auf einige hundert. Diese in der Zeit, die uns noch bis zur Sommerpause zur Verfügung steht, kontrollieren zu wollen, halte ich für unmöglich; das ist technisch nicht möglich, das ist nicht praktikabel.
    Deshalb bin ich der Meinung, daß die sozialdemokratische Fraktion doch noch einmal überprüfen möge, ob ihr nicht die Zusicherungen, die ihr in bezug auf Information, auf rechtzeitige Unterrichtung gegeben worden sind, genügen können, um dem Einzelplan 23 zuzustimmen, nachdem sie ihn doch im Prinzip anzunehmen bereit ist. Der Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz — über den freilich erst heute nacht abgestimmt werden wird — ist, ich bedauere, das noch einmal sagen zu müssen, einfach nicht durchführbar. Wir würden damit für das Parlament eine Kontrolle fordern, eventuell, wenn der Antrag angenommen wird, bekommen, die durchzuführen wir gar nicht in der Lage sind. Aus rein zeitlichen Gründen schaffen wir das nicht. Da hätte ich Bedenken, eine Verantwortung zu fordern, die wir nachher nicht ausüben können.


Rede von Dr. Thomas Dehler
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Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kalbitzer?

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    Rede von Robert Margulies


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    Bitte!