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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Niederalt und Ritzel 973 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1962 (Haushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/200); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/303) Ollenhauer (SPD) 957 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 961 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 966 A Dr. Bucher (FDP) 968 D Schoettle (SPD) 970 D, 973 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 971 B Hermsdorf (SPD) 971 D Niederalt (CDU/CSU) 972 C Ritzel (SPD) 973 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/304, zu IV/304) 974 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/309, zu IV/309) Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 974 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 975 C Dr. Conring (CDU/CSU) . 978 A, 984 B Rehs (SPD) 978 D Dr. Starke, Bundesminister . . . 981 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 981 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 982 A Struve (CDU/CSU) 982 D Seither (SPD) . . . . . . . . 983 C Bading (SPD) . . . . . . . . 984 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/311, zu IV/311) Ritzel (SPD) . . . . . 985 C, 1011 B Dr. Bleiß (SPD) . . . . 987 B, 1016 A Eisenmann (FDP) 992 C Ramms (FDP) 996 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 997 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 1001 A, 1017 D Seibert (SPD) 1009 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 1014 A Iven (Düren) (SPD) 1016 C Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/317, zu IV/ 317) Gewandt (CDU/CSU) . . 1019 A, 1025 D Kalbitzer (SPD) 1020 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Margulies (FDP) . . . . . . . . 1023 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 1026 C Scheel, Bundesminister . 1027 B, 1030 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 1029 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städte- bau und Raumordnung (Drucksache IV/ 319) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1030 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1034 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 320) Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 1036 D Mischnick, Bundesminister . . . . 1038 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 1039 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1039 B Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/332) Schröder (Osterode) (SPD) . . . 1040 B Schmücker (CDU/CSU) 1040 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/324) Dr. Rinderspacher (SPD) 1041 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1041 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/325, zu IV/325) Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 1041 D Hermsdorf (SPD) . . . . 1042 B, 1046 C Dr. Bechert (SPD) . . . 1043 D, 1048 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) • . . 1044 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 1045 D Dr. Balke, Bundesminister . . . . 1047 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/330) Niederalt (CDU/CSU) . . 1049 D, 1051 A Frau Krappe (SPD) 1050 C Dr. Schäfer (SPD) 1050 D Haushaltsgesetz 1962 (Drucksache IV/331) Schoettle (SPD) . 1051 D, 1052 D, 1055 B Schmücker (CDU/CSU) . . 1052 B, 1055 C Dr. Starke, Bundesminister . . . . 1053 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1056 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 1056 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 1056 D Nächste Sitzung 1058 C Anlagen 1059 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 957 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1059 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 10.4. Dr. Aschoff 27.4. Dr. Dr. h. c. Baade 13. 4. Behrendt 5. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 4. Blachstein 13.4. Braun 13.4. Dr. Burgbacher 10.4. Busse 21.4. Cramer 12.4. Drachsler 30.4. Frau Dr. Elsner 13.4. Ertl 13.4. Eschmann 18. 5. Frehsee 13.4. Gaßmann 10.4. Giencke 15. 5. Glombig 14.4. Dr. h. c. Güde 30.4. Hahn (Bielefeld) 27.4. Hamacher 18.4. Hammersen 30. 4. Dr. Hesberg 30.4. Höfler 28.4. Frau Dr. Hubert 13. 4. Dr. Klein (Berlin) 14. 4. Frau Dr. Kuchtner 14.4. Kühn (Hildesheim) 1. 5. Dr. Löbe 14.4. Dr. Löhr 14. 4. Dr. Mälzig 20.4. Dr. Martin 14. 4. Frau Meermann 14.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10.4. Dr. Menzel 31. 5. Metter 14.4. Mick 14.4. Dr. Miessner 10.4. Nellen 11.4. Neumann (Allensbach) 14.4. Oetzel 14.4. Paul 30.4. Rademacher 10. 4. Dr. Ramminger 14.4. Ramms 10.4. Frau Dr. Rehling 14.4. Reitz 29.4. Reitzner 30.4. Ruland 14.4. Frau Schanzenbach 21.4. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 13.4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.4. Dr. Siemer 13. 4. Spitzmüller 15.5. Steinhoff 14.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 13.4. Dr. Tamblé 10.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 14. 4. Wehner 10. 4. Weigl 14.4. b) Urlaubsanträge Erler 10.5. Heide 10. 5. Frau Korspeter 5. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Niederalt zum Haushaltsgesetz 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200, IV/330). Der Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung - ist einer der wenigen Pläne, der nicht nach dem institutionellen, sondern nach dem Realprinzip aufgestellt ist, das heißt, dieser Plan enthält nicht nur Einnahmen und Ausgaben, die von einem Fachressort bewirtschaftet werden, sondern betrifft die Gesamtheit \der Bundesfinanzen. Demzufolge liegt auch die parlamentarische Verantwortung beim Bundesfinanzminister in seiner Eigenschaft als Budgetminister. Der Einzeplan 60 enthält .die gesamten Steuereinnahmen des Bundes, die über 90 v. H. der gesamten Einnahmen ausmachen. Die Beratung des Einzelpfans 60 setzt den Schlußpunkt hinter die gesamte Haushaltsberatung und gibt Veranlassung, über das Ergebnis der Arbeit des Haushaltsausschusses zu berichten, der den Haushaltsentwurf in 16 ganztägigen Sitzungen beraten hat. Das Hauptziel der diesjährigen Arbeit des Haushaltsausschusses konzentrierte sich einerseits darauf, die von der Bundesregierung bei der Einbringung des Haushalts vorgeschlagene Globalkürzung von 12 v. H. aller nicht ,auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden Ausgaben zu beseitigen und durch gezielte Einzelkürzungen in den verschiedenen Einzelplänen zu ersetzen. Andererseits galt es, den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Länderbeitrag in Höhe von 1740 Millionen DM durch Kürzungen der Haushaltsansätze so weit zu ermäßigen, daß der Bundesrat billigerweise keine Veranlassung mehr haben kann, im sogenannten zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuß wegen der Höhe des vorgesehenen Länderbeitrages anzurufen. Dieses Ziel dürfte der Ausschuß erreicht haben, Es konnte die als Einsparungsposten aus der Kürzungsvorschrift des Haushaltsgesetzes im Einzelplan 60 vorgesehene Minderausgabe von 620 Millionen nach den Kürzungen /in den Ressortplänen gestrichen und 'der vorgesehene Länderbeitrag auf 1050 Millionen herabgesetzt werden. 1060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Der Haushaltsausschuß hat Ausgabekürzungen vorgenommen, die sich ,auf ins- gesamt 1 132 000 000 DM belaufen. Wenn hiervon die verschiedenen Ausgabeerhöhungen von 203 000 000 DM (der größte Posten betrifft den bekannten 4. Milchpfennig für Werkmilch mit 115 Millionen DM) abgezogen werden, ergeben sich immerhin Netto-Einsparungen von 929 000 000 DM. Der Haushaltsausschuß hat aber auch die Einnahmeansätze 'der Ressorts kritisch geprüft und in einigen Fällen Einnahmetitel um zusammen 86 000 000 DM erhöhen können, so daß durch die Arbeit des Haushaltsausschusses eine Netto-Verbesserung des Haushalts 1962 um 1 015 000 000 DM eingetreten ist. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß, obgleich er grundsätzlich alle nachträglichen Änderungsvorschläge und Nachschiebelisten der Bundesregierung abgelehnt hat, in zwei Fällen dem Wunsche der Regierung Rechnung tragen und nachträglich neue Ausgaben in den Haushaltsplan einstellen mußte. Es handelt sich insgesamt um einen Betrag von 58,4 Millionen DM. Auf Wunsch der Regierung wurde eine Beteiligung des Bundes an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen in Höhe von 40 Millionen DM bei Kap. A 60 06 Tit. 530 in dem diesjährigen Haushalt veranschlagt. Außerdem hat der Haushaltsausschuß die Übernahme des Zinsendienstes auf den Bundeshaushalt gebilligt für Darlehen, die von Kreditinstituten an kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Angehörige der freien Berufe aus Anlaß der Flutkatastrophe im deutschen Küstengebiet am 17. Februar 1962 gegeben werden sollen. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite, soweit 'diese zur Wiederherstellung und Fortführung der Betriebe oder der Berufstätigkeit erforderlich sind, übernimmt der Bund außerdem Bürgschaften. Für den Zinsendienst ist vorgesehen, daß der Bund die Zinsen 'für zwei Jahre bis zur Höhe von 23/4 v. H. über den Lombardsatz übernimmt, soweit die Darlehnsnehmer nach der Ertragsoder Einkommenslage zur Zinszahlung nicht in der Lage sind. Hierfür wurden rund 18,4 Millionen DM bei einem neuen Tit. 958 des Kap. 60 02 veranschlagt. Mit diesen Mitteln kann in diesem Jahr der Zinsendienst für insgesamt 329,1 Millionen DM Darlehen übernommen werden, die sich wie folgt auf die Länder verteilen: Hamburg 200 000 000 DM einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe, Bremen 6 500 000 DM, davon 0,5 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Niedersachsen 81 300 000 DM, davon 31,3 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Schleswig- 41 300 000 DM, davon 6,3 MillioHolstein nen DM für land- wirtschaftliche Betriebe. Ein weiterer wichtiger Beschluß betrifft den Tit. 957 bei Kap. 60 02. Dieser Titel, der in der Regierungsvorlage mit 104 Mio DM ausgestattet war, wurde unterteilt nach a) Frachthilfe für die Beförderung der Steinkohle mit 94 Millionen DM und b) energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen, mit 10 Millionen DM. Mit Hilfe dieser Mittel, die für gegenseitig dekkungsfähig erklärt wurden, sollen Investitionen, u. a. Ferngasleitungen in revierferne Gebiete, gefördert werden, die zur Steigerung der regionalen Wirtschaftskraft und des Kohleabsatzes dienen sollen. Von den übrigen Veränderungen auf der Ausgabeseite ist zu erwähnen, daß der Haushaltsausschuß die Mittel zur Förderung des Luftreiseverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet in Höhe von 21 Millionen DM in den Einzelplan 60 übertragen hat. Diese Mittel waren von der Regierung ursprünglich in den Verkehrshaushalt eingestellt worden. Der Haushaltsausschuß war aber der Auffassung, daß sie besser im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung ausgewiesen werden sollten, in dem neben der Berlin-Hilfe auch die anderen, mit den sonstigen Hilfsmaßnahmen für Berlin erforderlichen Ausgaben veranschlagt sind. Schließlich muß ich erwähnen, daß die den Bundeshaushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben um 170 Millionen DM erhöht worden sind. Diese Änderung beruht auf neueren Schätzungen. Sie ist aber notwendig, damit die Haushaltszahlen mit dem Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds übereinstimmen. Die Änderung ist noch insofern von Bedeutung, als dadurch das Haushaltsvolumen sich um 170 Millionen DM erhöht oder, genauer gesagt, verhindert, daß das Haushaltsvolumen nicht in gleichem Umfang sinkt, wie es nach den Ausgabekürzungen des Haushaltsausschusses zu erwarten war. Ich komme noch einmal darauf zurück, wenn ich über den Ausgleich berichte. Ich komme nunmehr zu den Einnahmeschätzungen. Wie Sie wissen, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Haushalt gefordert, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 291 Millionen DM erhöht werden sollte. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin, wie er in seiner Etatrede bereits ankündigte, die gesamte Steuerschätzung unter Beteiligung von unabhängi- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1061 gen Sachverständigen noch einmal überprüfen lassen. Die Sachverständigenkommission, der Vertreter der Bundesbank, des Statistischen Bundesamts und maßgebender wirtschaftswissenschaftlicher Institute angehören, hat geglaubt, diese Erhöhung nicht befürworten zu können. Es trifft auch zu, daß die Steuereinnahmen der ersten beiden Monate des Rechnungsjahres 1962 keineswegs befriedigend ausgefallen sind und mindestens die Auffassung bestätigt haben, daß die Zeit der überschäumenden Steuereinnahmen — jedenfalls vorläufig— vorbei ist. Andererseits können aus den Ergebnissen der ersten beiden Monate noch keine sicheren Schlüsse für das ganze Jahr gezogen werden. In der Schätzung ganz verschiedenartiger Steuern mit einer Größenordnung von rund 45 Milliarden DM liegen stets Fehlerquellen, die es bei einigem Optimismus und auch unter Würdigung der Möglichkeiten der Finanzverwaltung vertretbar erscheinen lassen, eine Höherschätzung von 291 Millionen DM vorzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich bei ihren Beratungen nur unter Zurückstellung von Bedenken dazu entschließen können, die Erhöhung der Einnahmeschätzung zu empfehlen. Allerdings wurde die Höherschätzung nicht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer allein vorgenommen. Der Bundesanteil wurde nur um 123 Millionen DM erhöht. Die restlichen Höherschätzungen von zusammen 168 Millionen DM wurden auf einige Bundessteuern verteilt, bei denen sich eine Erhöhung noch am ehesten vertreten ließ. Abgesehen von dieser Erhöhung der Steuereinnahmen um 291 Millionen DM mußten aber die Ansätze bei den Zöllen und bei der Mineralölsteuer aus anderem Grunde um 30 Millionen DM gesenkt werden. Es handelt sich hierbei urn eine zwangsläufige Folge gesetzlicher Maßnahmen. Auf Grund von § 72 der Allgemeinen Zollordnung vom 29. November 1961 wurde durch die 9. Verordnung zur Änderung der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung bestimmt, daß die bisher Beihilfeberechtigten der Schiffahrt ab 1. Januar 1962 das zum Betrieb ihrer Schiffe benötigte Gasöl abgabefrei beziehen und verwenden können. Daher kommen keine entsprechenden Abgaben mehr auf, und es entfallen auch die bisher gewährten Betriebsbeihilfen für versteuertes Gasöl. Ich komme jetzt zu dem schwierigsten Punkt der diesjährigen Haushaltsberatung, und das ist der Länderbeitrag zur Deckung des Bundeshaushalts, der im Regierungsentwurf mit 1740 Millionen DM vorgesehen war. Auf die zahlreichen Diskussionen hierüber möchte ich nicht eingehen, sondern mich mit der Feststellung begnügen, daß durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen der Ausgaben und durch die noch für vertretbar gehaltenen Einnahmeerhöhungen der Länderbeitrag von 1740 um 690 auf 1050 Millionen DM herabgesetzt werden konnte. Damit ist der Beitrag der Länder, dem der Bundesrat im ersten Durchgang als Übergangsmaßnahme grundsätzlich nicht widersprochen hat, so weit reduziert worden, daß nach den bisherigen Äußerungen der Ländervertreter berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Bundesrat im zweiten Durchgang auch die Höhe des Beitrags akzeptiert. Wie kommt es nun, daß trotz der durch den Haushaltsausschuß vorgenommenen Verbesserungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite um eine runde Milliarde DM das Haushaltsvolumen nahezu unverändert geblieben und nur um 135 Millionen DM geringer ist als nach der Regierungsvorlage? Diese zunächst unverständlich erscheinende Tatsache hat zwei Ursachen. 1. Die erhoffte Einsparung aus der von der Regierung vorgesehenen 12 v. H.-Globalkürzung war im Einzelplan 60 auf der Ausgabeseite mit einer Minder- oder Minusausgabe in Höhe von 620 Millionen DM veranschlagt. Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Einzelkürzungen haben lediglich diese Globalkürzungen ersetzt und wirken sich auf die Gesamthöhe der Ausgaben daher nicht aus. Oder anders gesagt, nur wenn die globale Minderausgabe für die 12%ige Globalkürzung von der Regierung als Einnahmeposition veranschlagt worden wäre, hätte die Beseitigung der globalen Kürzung eine entsprechende Verringerung des Haushaltsvolumens zur Folge gehabt. 2. Ein zweiter Grund, weshalb sich die übrigen Ausgabekürzungen nicht auf die Höhe der Gesamtausgaben ausgewirkt haben, ist die vom Haushaltsausschuß vorgenommene Erhöhung der den Haushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgabe. Diese Maßnahme wirft zwar keine Deckungsprobleme auf, verhindert aber, daß sich die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen in einer entsprechenden Minderung des Gesamtvolumens des Haushalts auswirken. Zum Schluß meines Berichts möchte ich — um Mißverständnisse zu vermeiden — noch einmal darauf hinweisen, daß die Minderausgabe im Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 300 durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen nicht völlig beseitigt worden ist. Ich darf daran erinnern, daß sich die Minderausgabe aus zwei völlig verschiedenartigen Positionen zusammensetzt. Soweit die Minderausgabe den Einsparungsposten für die 12 v. H.-Kürzung betraf, ist der entsprechende Haushaltsansatz gestrichen worden. Dagegen bleibt die Wenigerausgabe für die im Vorjahr bereits geleisteten Vorauszahlungen aus Haushaltsansätzen des Jahres 1962 in Höhe von 562 Millionen DM bestehen und führt in diesem Jahr zwangsläufig zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushalts. Der Betrag selbst konnte im Zuge des Haushaltsausgleichs noch um 59,1 Millionen DM erhöht werden. Einmal ergab der endgültige Abschluß des Haushalts 1961, daß die Vorauszahlungen um rund 43,6 Millionen DM höher waren als ursprünglich angenommen. Außerdem konnte die Minderausgabe um einen weiteren Betrag von 15,5 Millionen DM aufgestockt werden, weil die Haushaltsansätze für das von der Bundesregierung geforderte neue Personal durch eine Vorschrift im Haushaltsgesetz gesperrt wurden. Der Haushaltsausschuß wird über die Bewilligung 'der neuen Planstellen und der Stellenhebungen erst nach Verabschiedung des Haushalts im Mai und Juni entscheiden. Die Mittel für die 1062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10.. April 1962 neuen Stellen können daher nur für einen Teil des Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden. Daraus ergeben sich Einsparungen, die auf 15,5 Millionen DM geschätzt worden sind. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß das im Vorjahr erst neu eingerichtete Kap. A 60 07 — Entwicklungshilfe — in diesem Jahr wieder weggefallen ist, da die Ansätze dieses Kapitels in den neuen Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit übernommen worden sind. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, dem Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit den vom Ausschuß beschlossenen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Haase (Kassel) zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Abstimmung über den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" habe ich mich der Stimme enthalten. Grund der Stimmenthaltung ist die Tatsache, daß ich die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen (Kap. A 60 04 Tit. 530) nicht billige. Da ich aber den Einzelplan 60 im übrigen in der zur Abstimmung gestellten Form befürworte, habe ich mich der Stimme .enthalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 24. Sitzung vom 6. April 1962, Drucksache IV/288, Fragen XI/1 und XI/2) : Bis wann ist mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die im Entwurf bereits vorliegt, durch den Herrn Bundeswohnungsbauminister zu rechnen? Bis wann st mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die Planzeichenfestsetzung zu rechnen? Zu XI/1: Die Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) ist dem Bundesrat am 15. Februar 1962 zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Bundesrat ist bei der Erteilung der Zustimmung an keine Frist gebunden. Die Behandlung der Rechtsverordnung im Bundesrat hat sich verzögert. Es haben sich außer dem federführenden Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen auch der Ausschuß für Inneres, der Wirtschaftsausschuß, der Agrarausschuß und jetzt auch der Rechtsausschuß für beteiligt erklärt. Infolgedessen mußte die in Aussicht genommene Behandlung der Verordnung im Plenum des Bundesrates am 13. April 1962 entfallen. Es ist zu hoffen, daß die Verordnung im Bundesrat am 11. Mai 1962 abschließend beraten wird. Zu XI/2: Die Planzeichenverordnung nach § 2 Abs. 10 BBauG kann erst erlassen werden, nachdem die endgültige Fassung der Baunutzungsverordnung feststeht. Denn die Planzeichen beziehen sich auch auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffe. Die Vorarbeiten für die Planzeichenverordnung sind soweit gediehen, daß mit der endgültigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern unmittelbar nach der Verkündung der Baunutzungsverordnung begonnen werden kann. Es ist damit zu rechnen, daß die Planzeichenverordnung im Herbst d. J. erlassen werden kann. Anlage 5 Umdruck 46 Änderungsantrag der Abgeordneten Bading, Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dr. Mommer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 21 — Bundesanstalt für Naturschutz, Landschaftspflege und Vegetationskunde in Bad Godesberg — werden 1. in Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen, Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschüsse sowie Fahrkosten für auswärtigen Familienbesuch für Beamte, Angestellte und Arbeiter — der Ansatz um 55 500 DM gekürzt, 2. in Tit. 110 — Abfindungen und Übergangsgelder — der Ansatz um 9000 DM gekürzt, 3. in Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — der Ansatz um 9200 DM gekürzt, 4. in Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — der Ansatz um 19 800 DM gekürzt, 5. in Tit. 205 — Kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Haus- und Baugrundstücken — der Ansatz von 10 000 DM gestrichen, 6. in Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — der Ansatz um 8100 DM gekürzt, 7. in Tit. 217 — Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen — der Ansatz von 20 500 DM gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Bading Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Dr. Mommer Höhmann Frau Dr. Hubert Junghans Gerlach Müller (Nordenham) Dr. Nissen Ravens Hermsdorf Weltner (Rinteln) Schmidt (Braunschweig) Marquardt Frau Korspeter Lücke (Osnabrück) Welslau Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1063 Anlage 6 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/303). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/200 Anlage S. 22) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk wird wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 601 — Zuschüsse an Anstalten außerhalb der Bundesverwaltung— (Drucksache IV/309 S. 5) wird der Ansatz von 8 169 600 DM um 22 000 DM auf 8 191 600 DM erhöht. b) Die Erläuterungen zu Tit. 601 (Drucksache IV/200 Anlage S. 42) werden bei Buchstabe B. Nr. 5 wie folgt gefaßt: „Deutsche Tierschutzbünde 40 000 DM". Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Die Zweckbestimmung zu Tit. 610 (Drucksache IV/200 Anlage S. 53) erhält folgende neue Fassung: „Zuschüsse zur Förderung der Hauswirtschaft in bäuerlichen und Landarbeiterhaushalten („Grüner Plan 1962") b) In den Erläuterungen zu Tit. 610 wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Darüber hinaus können die Mittel auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Hauswirtschaft von dauernd in der Landwirtschaft beschäftigten Landarbeitern verwandt werden." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 15 — Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt (Main) — Die in Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte — (Drucksache IV/311 S. 7, 8) vorgesehene Übernahme von Bediensteten des Flugsicherungskontrolldienstes und des flugsicherungstechnischen Dienstes in das Beamtenverhältnis wird jetzt nicht vorgenommen. Die Erläuterungen sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 510 a) — Zuwendungen an die Deutsche Bundesbahn — (Drucksache IV/311 S. 3) wird der Ansatz von 1 047 000 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 227 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 510 a) Nr. 2 (Drucksache IV/200 Anlage S. 21) erhalten folgende Fassung: 1064 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 „2. Freiwillige Zuwendungen a) Ausgleich von betriebsfremden Lasten aa) Versorgungslasten 310 000 000 DM bb) Verzinsung von Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank 34 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 512) b) Beitrag zu den strukturellbedingten überhöhten Versorgungslasten der Deutschen Bundesbahn 555 000 000 DM c) Zuschuß für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Kehl-Straßburg und für die Höherlegung des Bahnhofs Kehl, 3. Teilbetrag 3 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 514) d) Zuschuß und Darlehen für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Neuenburg-Chalampé — (1961 Kap. 12 02 Tit. 515) e) Anpassunghilfe zur Erleichterung der Rationalisierung im Personenzugverkehr 170 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 516) f) Übernahme des Kapitaldienstes für Anleihen im Gesamtbetrag von 500 000 000 DM als Beitrag des Bundes zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn 10 000 000 DM g) Verstärkungsmittel des Kap. 60 02 Tit. 199 im Rechnungsjahr 1961" Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 56 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 28 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/322). Der Bundestag wolle beschließen: Die Ansätze in Einzelplan 28 werden gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich ides Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung — (Drucksache IV/200 Anlage S. 31) wird dem zweiten Absatz folgender Satz 'angefügt: „Die Bindungsermächtigung erhöht sich um zusätzliche 65 000 000 DM für den Fall, daß die Finanzierung des Siedlungsprogrammes 1962 nicht gewährleistet ist, wenn die Länder nicht in der Lage sind, den vorgesehenen Anteil an Landesmitteln aufzubringen." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/319). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Allgemeine Ausgaben 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache IV/319 S. 4) wird 'der Ansatz in Höhe von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 545 — Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare — (Drucksache IV/200 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. In 'den Erläuterungen zu Tit. 545 wird in Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Mittel sollen insbesondere 'der Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien vorbehalten 'bleiben und ihnen zur Erlangung einer Miet- und Genossenschaftswohnung gewährt werden." 3. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: „Titel 607 — Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnheimen 20 000 000 DM" „Zu Tit. 607 Die Erläuterungen lauten: Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung besonderer Wohnanlagen oder entsprechender Kleinwohnungen. als Altersheime und Alterswohnheime im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch auch eine Auflockerung in den vorhandenen Wohnungsbeständen durch Doppelbelegungen und die Freimachung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1065 entsprechend großer Wohnungen für junge Familien erreicht werden." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/320). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge — (Drucksache IV/200 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 1 100 000 DM um 400 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/330) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. .St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — (Drucksache IV/330 S. 2) wird der Ansatz von 12 082 000 000 DM um 168 000 000 DM auf 12 250 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 999 (Drucksache 200 Anlage S. 25) wird a) die Zweckbestimmung wie folgt neu gefaßt: „Zur Deckung der kassenmäßigen Mehrausgaben ,aus dem Rechnungsjahr 1960", b) der Ansatz von 206 890 700 DM um 160 837 900 DM auf 46 052 800 DM gekürzt, c) in den Erläuterungen zu Tit. 999 wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Zahlungszusagen aus Absatz 1 in Höhe von 1 850 000 000 DM und aus Absatz 2 in Höhe von 1 250 000 000 DM für die Förderung von Entwicklungsländern bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages. Soweit Zusagen bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes gemacht wurden, ist eine unverzügliche Unterrichtung des Ausschusses vorzusehen." 2. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Gewährleistungen aus Absatz 1, die für die Förderung der Wirtschaft von Entwicklungsländern gegeben werden, bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 64 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/325). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen für Atomkernenergieforschung und -nutzung — 1. In Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — (Drucksache IV/200 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — (Drucksache IV/325 S. 5) wird der Ansatz von 37 700 000 DM um 4 000 000 DM auf 41 700 000 DM erhöht. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Bewilligungen für die Weltraumforschung — 3. In Tit. 677 — Beitrag an die Europäische Organisation für die Entwicklung und den Bau von Satellitenträgern (ELDO) — (Drucksache IV/325 S. 6) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 10 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion 1066 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Anlage 18 Umdruck 66 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/324). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 68 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle und Dr. Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 6 ist eine Nummer 14 a mit folgendem Text einzufügen: „14 a. Einsparung bei Kapitel 23 02 Titel 300 zur Verstärkung der bei Kapitel 23 02 Titel 332 und Titel 600 veranschlagten Mitteln;" Bonn, den 5. April 1962 Schoettle Dr. Vogel Anlage 20 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) § 19 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. Agust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121) findet im Rechnungsjahr 1962 keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 71 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schäfer, Jacobi (Köln), Ritzel, Dr. Brecht zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP (Umdruck 70) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind, mit Ausnahme der für den Straßenbau vorgesehenen öffentlichen Mittel, in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) Diese Bestimmungen finden auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Dr. Schäfer Jacobi Ritzel Dr. Brecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Die Aussprache wird eröffnet. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kalbitzer.


Rede von Hellmut Kalbitzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Umfang der Entwicklungshilfe, über die wir hier im Laufe der Plenarberatungen zu entscheiden haben, umfaßt alles zusammen etwa 7 Milliarden DM. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, hierüber noch etwas mehr zu sagen, als der Herr Berichterstatter freundlicherweise schon erwähnt hat.
Unter der Verantwortung des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, dessen Einzelplan 23 hier vorliegt, werden, wenn Sie das Haushaltsgesetz genehmigen, 1962 nicht so sehr im Einzelplan 23 als vielmehr im Haushaltsgesetz selber diese etwa 7 Milliarden von Ihnen bewilligt werden. Ich will Ihnen gleich sagen, meine Damen und Herren, daß wir Sozialdemokraten bereit sind, diese astronomischen Summen mit zu bewilligen; aber vor dieser Bewilligung muß eine Diskussion stattfinden und muß über etliche Punkte Klarheit geschaffen werden.
Wir brauchen für das Ausgeben dieser Summen eine sorgfältigste Planung. Es ist kein Vorwurf gegen irgend jemanden, wenn ich feststelle, daß bisher auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe so gut wie alles improvisiert ist. Wir wissen zur Zeit nicht, wie die Finanzierungen für diese gewaltigen Summen aufzubringen sind. Wir sind uns keineswegs klar, wie die Verteilung zu organisieren ist, und es ist durchaus noch umstritten, wie die zweckmäßige Verteilung vorzunehmen ist und wie der Erfolg — oder Mißerfolg — auch wirklich kontrolliert und festgestellt werden kann.
Einigkeit besteht nur über einen Teil, nämlich darüber, daß man diese Kontrolle durchführen sollte, so daß man sich also im Grundsatz schon einig ist, aber keineswegs über das Wie.
Vor allen Dingen ist doch überhaupt nicht geklärt — man hat etliche Besprechungen gehabt, ohne bisher zum Ziel zu kommen —, welches politische Konzept für die Verwendung vorliegt, und wir wissen bis jetzt auch nicht, wie innerhalb der Bundesregierung die Kompetenzen eigentlich verteilt sind. Wir wissen, daß sich das neue Ministerium viel Mühe gibt und daß, wie ich gerne zugebe, es auch etlichen Erfolg gehabt hat, die bundesdeutsche Entwicklungspolitik zu koordinieren und zu konzentrieren. Aber wir haben bis jetzt leider keine Klarheit darüber, wie eigentlich noch die Eigensüchteleien beim Bundeswirtschaftsministerium und im Auswärtigen Amt in diesen Fragen ausgehen werden und ob es wirklich gelingt, hier eines Tages eine einheitliche Verantwortung festzustellen.
Ich sagte schon und wiederhole, daß wir bereit sind, diese gewaltigen Summen zu bewilligen. Aber wir sind nicht bereit, die Verantwortung für die Vergabe, für die Kontrolle dieser gewaltigen Summen der Ministerialbürokratie allein zu überlassen. Wir sind der Meinung, daß das Parlament bei der Vergabe dieser Beträge wesentlich mitwirken muß.

(Beifall bei der SPD.)

Es genügt keinesfalls — so wie es der Herr Berichterstatter vor mir sagte —, daß sich das Haus informiert hält. Es muß mehr geschehen, es muß eine Mitwirkung erfolgen, und zwar ehe die Dinge abgeschlossen sind, ehe die Zusagen perfekt gemacht worden sind.
Nun zu einigen Einzelheiten. Ich muß sagen, es ist für das Haus wie für mich irritierend, festzustellen, daß bei dem im Augenblick zur Debatte stehenden Einzelplan 23 nur etwa 406 Millionen DM für Entwicklungshilfe — alles zusammen — ausgezeichnet sind, während ein gewaltiger Betrag von 1,85 Milliarden DM Zusagen und ein weiterer Betrag von 1,25 Milliarden DM Vorausplanungen in § 22 des Haushaltsgesetzes festgelegt sind und noch ein weiterer Betrag von im ganzen 4 Milliarden DM im nächsten Paragraphen, in § 23 des Haushaltsgesetzes, für die Bürgschaften für Entwicklungshilfe festgelegt ist.
Auf diese beiden §§ 22 und 23 des Haushaltsgesetzes beziehen sich dann auch schließlich die von unserer Fraktion zu stellenden Anträge, weil wir es für sinnvoller halten, unsere Anträge auf Mitwirkung des Parlaments bei Verteilung und Kontrolle dieser Summen bei dem Etat zu stellen, in dem die Summen wirklich stehen, und nicht nur dort, wo kleine Teilbeträge im Einzelplan 23 ausgewiesen sind.
Die Anomalität dieser merkwürdigen Unterbringung der hohen Summen ist die Folge der bis heute ungeklärten Finanzierung der Entwicklungspolitik. Im Ausschuß für Entwicklungspolitik ist es bis zur Zeit nicht gelungen — auch das verdient hier heute festgestellt zu werden —, alle — ich sage: alle! — zur Entwicklungpolitik zählenden Haushaltspositionen ausfindig zu machen.
Die Entwicklungshilfe wurde im vorigen Jahr, 1961, zuerst in dieser Milliarden-Größenordnung bewilligt. Dann kamen die Bundestagswahlen, die zögerliche Regierungsbildung, auch die zögerliche Behandlung des Themas Entwicklungspolitik im Parlament selber. Diese Umstände haben es bis heute verhindert, daß uns alle letzte Klarheit, soweit sie in diesem Etat liegt, gegeben werden kann.
Aber, meine Damen und Herren, täuschen wir uns nicht: die Öffentlichkeit und die Presse aller Qualitäten haben sich trotz unserer zögerlichen Haltung — ich sage: mit Recht — dauernd um diese Dinge gekümmert. Die Öffentlichkeit hat den Eindruck erhalten, daß die Entwicklungshilfe zur Korruption führe oder — um dasselbe vornehmer und zurück-



Kalbitzer
haltender und von Kennern formuliert zu sagen — daß die bisherige Geldhergabe der Entwicklungshilfe im wesentlichen nutzlos, falsch und sinnlos gewesen sei. Ich will dieses fundierte Urteil eines Kenners der Materie nicht ohne weiteres generalisieren. Aber ich kann auch nicht sagen, daß diese Vorwürfe unbegründet seien.
Aus unserem Hause hat sich die Kritik erhoben, die ganze Entwicklungshilfe sei Vergeudung, wir hätten selbst auch Armut im eigenen Lande. Von einem Kollegen in diesem Haus, der sich besonders als Juniorpartner der Bundesregierung fühlt, wurde die Frage der Entwicklungshilfe so dargestellt, als ob wir sie mal geben oder mal ebensogut für uns behalten könnten. Ich muß Ihnen sagen, daß die Entwicklungshilfe eine ernstere Sache ist.
Die Entwicklungshilfe ist langfristig ebenso wichtig wie die Verteidigungspolitik. Soll uns die Verteidigungspolitik im augenblicklichen Ost-West-Konflikt schützen, so soll die Entwicklungshilfe den Konflikt zwischen der Armut, in der die Mehrheit der Erdbevölkerung lebt, und dem Reichtum, in dem die Minderheit der Erdbevölkerung lebt, für die Zukunft überwinden. Wenn unsere Kinder im Jahre 2000 nicht den Kampf auf Leben und Tod zwischen dem Norden, dem industrialisierten Teil unseres Erdballs, und dem Süden, den tropischen, den Hungergebieten, führen sollen, dann ist es unsere Aufgabe, jetzt zu versuchen, die Weltarmut zu bekämpfen. Hier sage ich Ihnen, ich bin Optimist. Die technischen Mittel für diesen friedlichen Sieg haben wir.
Es gilt — und das ist die Frage der Entwicklungspolitik, —, diese Waffen richtig einzusetzen. Das Ziel meines politischen Lebens, meine Damen und Herren, ist es, das Elend der Menschen im eigenen Lande und in der Welt zu bekämpfen. Ich halte die Hilfe für eine moralische Pflicht. Wem aber alle diese Notwendigkeiten und die ethischen Begründungen nichts Igelten, dem muß ich sagen, daß, wenn die Bundesrepublik zur freien Welt gehören will, wir gar keine andere Möglichkeit haben, als diesen Grundsatz der Entwicklungspolitik für die Freiheit mit einzusetzen.
Nun muß man auf einen Punkt näher eingehen, nämlich darauf, daß der Entwicklungspolitik, nachdem sie gerade ins Leben gerufen worden ist, schon der Geruch der Korruption anhaftet. Es ist unsere Aufgabe, nicht etwa darin herumzuwühlen, sondern klarzumachen, was dagegen getan werden kann und welche Verantwortung das Parlament selber hier hat. Wir hören von Palästen der neuen Potentaten in den Elendsgebieten, und alle unter uns sträuben sich dagegen, für derartige Dinge unsere Steuergroschen hinzugeben. Aber in Wirklichkeit sind die Seidenfäden der Korruption viel feiner gesponnen, als derartige Illustriertengeschichten ahnen lassen. Diese Präsidentenpaläste oder sonstige pompöse Bauten in den Entwicklungsgebieten sind zwar Zeichen des aufreizenden Luxus; aber sie sind nur allzuoft Abschiedsgeschenke der scheidenden Kolonialmacht, und es ist also zu fragen, wo eigentlich die Ursache hierfür liegt.
Es bestehen unter den Beteiligten und auch in unserer Öffentlichkeit weitgehende Mißverständnisse darüber, was Entwicklungshilfe eigentlich ist. Nicht alle diejenigen, die die Entwicklungshilfe fordern, wollen damit die Armut bekämpfen; viele wollen sich vielmehr selbst nur entwickeln. Dieses gilt für Europäer genausogut wie für die Menschen in den Entwicklungsländern. Viele sehen darin nur das eigene Geschäft und den eigenen Vorteil, nicht die Notwendigkeit, die Völker allmählich aus der Armut zu befreien.
Außenpolitiker insbesondere halten die Entwicklungspolitik gelegentlich für ein Waffenarsenal, in dem goldene Kugeln lagern, die es zu verschießen gilt. Sie halten die Entwicklungshilfe für einen gewaltigen internationalen Reptilienfonds. Meine Damen und Herren, wer die Entwicklungshilfe so ansieht, kann nicht erwarten, daß sie zweckmäßig eingesetzt wird.
Geschäftsleute dagegen halten die Entwicklungshilfe oftmals für einen großen Subventionstopf für ihre eigenen Geschäfte. Hier kommt ein kompliziertes Mißverständnis auf. Natürlich ist die Entwicklungshilfe nicht von kommerziellen Geschäften zu trennen; denn selbstverständlich sollen sich ja die Empfänger eines Tages wirtschaftlich unabhängig machen; sie sollen selbständig werden. Aber hier ist festzustellen, daß nicht jedes Geschäft mit den Entwicklungsländern auch Entwicklungshilfe ist. Das ist nur allzuoft eine Tarnung. Es kann nur ein einziges zulässiges Kriterium für die Entwicklungshilfe geben, nämlich dies, ob sie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Empfänger dient. Es gibt doch nur zu oft die Praxis, die versucht, die Gelder, die wir zu bewilligen haben, für sich selbst loszumachen. Ich spreche hier von den Entwicklungsprojektesuchern. Da geht in irgendeinem Lande — nennen wir es euphemistisch Fleuretanien — einer umher, der die Gebiete kennt, und sucht nach einem Projekt im Interesse seines eigenen Geschäfts. Nun, das sei ihm natürlich nicht verwehrt. Das ist eine selbstverständliche Geschäftspraxis. Die Frage ist nur, ob diese seine Praxis wirklich auch dem Empfänger dient. Wenn er' sich bei solchen Geschäften in gewissen Ländern auch der Bestechung bedient, ist es unsere Aufgabe, wenn wir von solchen Dingen wissen — und wir wissen davon —, solchen Mißbräuchen den Riegel vorzuschieben.
Die zentrale Frage der deutschen Hilfe ist also die der wirksamen Kontrolle, damit unsere Leistungen zweckmäßig und erfolgreich eingesetzt werden. Dieses zentrale Problem ist durch die Vorschläge, die der Haushaltsausschuß gemacht und der Berichterstatter vorgetragen hat, keineswegs geklärt.
Nun lassen Sie mich noch kurz einige Punkte zu dem neuen Ministerium Scheel, wie es vorhin genannt wurde, sagen. Der neue Minister und seine Mitarbeiter kennen das Problem zweifellos. Wir haben den Eindruck, daß sie gewillt sind, ihr Bestes zu tun. Ich sage das heute, konnte es aber vor wenigen Wochen noch nicht sagen. Wir waren vor einiger Zeit durchaus noch der Meinung, daß das neue Ministerium das allgemeine Durcheinander zwischen den Kompetenzen der verschiedenen Regierungsinstanzen nur noch verstärken würde. Wir haben inzwischen den Eindruck gewonnen, daß sich dieses Ministerium bemüht, die Aufgaben für die



Kalbitzer
Entwicklungshilfe zu konzentrieren und die Verantwortlichkeiten zu koordinieren. Das heißt nicht, daß nicht andere Ministerien im Rahmen ihrer Aufgaben durchaus Überlegungen für die Entwicklungspolitik mit beizusteuern haben. Niemand wird verkennen, daß sich natürlich das Auswärtige Amt mit seinen außenpolitischen Erwägungen hierzu Gedanken macht, ebenso wie natürlich das Wirtschaftsministerium seine Perspektiven für die deutsche Wirtschaft dazu liefern muß. Nach unserer Meinung muß nur schnellstens der Zustand überwunden werden, daß die genannten Ministerien weiterhin eigene Aufgaben der Entwicklungspolitik für sich sehen. Wir würden so etwas für eine nicht zu verantwortende Doppelarbeit halten.
Der Herr Berichterstatter hat erklärt, daß wir nicht die Rechte von Legislative und Exekutive zu vermischen hätten. Dieses Argument scheint mir zu traditionell und der heutigen Situation und dem Umfang der hier in Frage stehenden Mittel nicht gerecht zu werden. Natürlich kannte man bei Erlaß I der Reichshaushaltsordnung keine Entwicklungshilfe. Infolgedessen sind die politischen Tatbestände von heute nicht mit in die Reichshaushaltsordnung einkalkuliert und eingeschlossen worden. Weil es aber zur Zeit des Erlasses der Reichshaushaltsordnung das ganze Problem noch nicht gegeben hat, darf man nicht schließen, daß die Vergabe der Mittel eine bloße Verwaltungsaufgabe sei. Das halten wir für absurd. Die Folge dieser These, Herr Berichterstatter, ist, daß wir als Parlament über den Verbrauch an Schreibpapier und über den Kauf von Autos für das neue Ministerium beschließen. Wir beschließen aber nicht darüber, wie schließlich diese Milliardenbeträge vergeben werden. Das Parlament würde, wenn wir uns Ihrer Meinung anschlössen, in die Rolle eines Beckmessers der Politik verfallen. Das halte ich für eines Parlaments unwürdig.

(Beifall bei der SPD.)

Wir würden uns die Köpfe über die Nebensächlichkeiten heiß reden und die entscheidenden politischen Aktionen im wesentlichen dem Ministerium, also der Bürokratie, überlassen. Dafür genügt es eben auch nicht, daß wir uns auf dem laufenden halten, wie das hier so schön heißt, sondern dazu ist notwendig, daß sich das Parlament an der Entscheidung beteiligt. Ich glaube, nicht zuviel zu sagen, wenn ich vermute, daß wir in absehbarer Zeit so etwas wie ein Gesetz zur Bewirtschaftung der Entwicklungsfinanzierungen haben müssen, eine Ergänzung der bisherigen Grundlage der Bewirtschaftung, also der Reichshaushaltsordnung.
Inzwischen — das ist die Lage der Dinge — müssen wir mit Provisorien auskommen. Sowohl der Vorschlag des Haushaltsausschusses als auch der etwas weitergehende Vorschlag meiner Fraktion, nämlich in den Haushalt selber Klauseln einzubauen, die die Mitwirkung oder mindestens die Information des Parlaments sicherstellen, sind natürlich Provisorien; denn die Finanzierung der Entwicklungspolitik ist ja keine Aufgabe für ein oder zwei oder drei Jahre, sondern sie wird langfristig und mit steigender Heftigkeit auf uns zukommen. Es muß also geklärt werden, wie die Bewirtschaftung gesetzlich vorgenommen werden soll.
Der Haushaltsausschuß hat 190 Millionen DM für die technische Hilfe vorgesehen und mit einer Klausel versehen, durch die ein Plan herauszustellen ist, der durch den Bundestag genehmigt werden muß. Ich glaube, daß für diesen — finanziell gesehen —kleinen, wenn auch politisch außerordentlich wichtigen Teil der Entwicklungspolitik diese von Ihnen vorgeschlagene Klausel, wonach ein Plan vom Parlament oder vom Ausschuß des Parlaments zu genehmigen sei, genügt.
Anders ist es, wie gesagt, bei dein finanziell ungleich größeren Etat für die Kredite und Bürgschaften. Im Einzelplan 23 sind nur etwa 150 Millionen DM ausgeworfen. In den Erläuterungen heißt es, die Regierung unterrichte das Parlament oder seine Ausschüsse in regelmäßigen Zeitabständen. Das ist zu begrüßen.; es ist mehr als gar nichts. Aber es trifft nicht den Kern der politischen Notwendigkeit, weil nämlich — ich möchte es nur allgemein sagen, weil ich heute hier nicht das Letzte sagen kann und will — nicht die Mitwirkung des Parlaments in ausreichendem Maße vorgesehen ist. Warum bringt man eigentlich diese freundliche Klausel gerade in diese Position des Einzelplans 23 mit seinen 150 Millionen DM? Diese 150 Millionen DM sind längst den Bach herunter, wie man so sagt. Wir können also diese 150 Millionen DM nur noch von hinten fotografieren; wir können uns nur noch im Nachherein erzählen lassen, was man eigentlich damit gemacht hat. Im Haushaltsgesetz selbst ist dagegen in § 22 ein Betrag von 1,85 Milliarden DM ausgewiesen worden. Man hat uns im Ausschuß erzählt, daß auch diese 1,85 Milliarden DM bereits zugesagt worden seien. Auch darüber könne also nicht mehr frei entschieden werden, wobei ich anmerken darf, daß ich bezweifle, daß den Empfängern dieser 1,85 Milliarden DM gegenüber auch der Vorbehalt gemacht worden ist, daß die Parlamentsbewilligung noch aussteht. Aber das ist nur ein Schönheitsfehler, den man hier nicht breitzutreten braucht.
In diesem § 22 des Haushaltsgesetzes steht noch die Ermächtigung für weitere 1,25 Milliarden DM, die erst in nächster Zeit zugesagt werden sollen. Für diese 1 1/4 Milliarde DM sollte die Klausel gelten, daß das Parlament mitwirken muß. Ich möchte Sie, Herr Präsident, bitten, bei der Abstimmung über das Haushaltsgesetz über den von uns vorgelegten Umdruck 63 abstimmen zu lassen.
Diese 1 1/4 Milliarden D-Mark werden aller Voraussicht nach nicht den vollen Umfang der Ermächtigung darstellen, die wir in diesem Jahr zu bewilligen haben. Auch hier müssen wir damit rechnen, daß noch ein Nachtrag vorgelegt werden muß. Nun, darüber kann man sprechen, wenn die Vorlage wirklich kommt. Aber es wäre vielleicht gut, das Parlament und die Öffentlichkeit schon jetzt auf das vorzubereiten, was noch auf uns zukommt.
Die Klausel, die eine vorherige Unterrichtung des Ausschusses vorsieht, muß verpflichtend festlegen, daß das Parlament schon vor der Erteilung von Zusagen eingeschaltet wird. Wir sind uns dabei durchaus der politischen Problematik bewußt, daß man eine Finanzzusage an ein fremdes Land natürlich nicht auf offenem Markt vorher in allen Einzelhei-



Kalbitzer
ten diskutieren kann. Wir sind gern bereit, auf vernünftige Vorschläge der Regierung, wie man die Vertraulichkeit — nicht für immer, aber bis die Zusage gemacht ist — wahren kann, einzugehen, wenn sie nur praktikabel sind.
§ 23 des Haushaltsgesetzes sieht eine Erhöhung des Bürgschaftsvolumens um je 2 Milliarden DM für Entwicklungshilfekredite Privater und für Entwicklungsimporte vor. Wir haben die Methode der Bundesbürgschaften ja schon seit Anfang der 50er Jahre. Nur die Zweckbestimmung der Milliardenbürgschaften hat jetzt gegenüber früher radikal gewechselt, und weil der Zweck gewechselt hat, muß natürlich auch die Methode der Bewilligung und der Kontrollen wechseln. Denn es ist eine Selbstverständlichkeit, daß wir bei Bürgschaften für deutsche Exporteure zur Förderung des deutschen Exports ein viel geringeres Risiko eingegangen sind, als wir jetzt eingehen, wenn wir künftig den Großteil dieser Bürgschaften für Finanzierungen der Entwicklungspolitik vorsehen. Die Regierung selber rechnet, wenn ich richtig informiert bin, mit einem Verlustrisiko von etwa 20%. Auch die bisherigen Erfahrungen mit den Bürgschaften machten ja schon klar, daß sie, wenn sie an Entwicklungsländer gegeben wurden, eines Tages umgeschuldet werden mußten. Wir wissen also, daß diese Bürgschaften außerordentlich risikobelastet sind, daß ihr Zweck gewechselt hat und daß sie demzufolge auch anders bewirtschaftet und kontrolliert werden müssen, als es in der Vergangenheit geschehen ist.
Das berechtigte öffentliche Mißtrauen gegen die bisherige Entwicklungshilfe ist nur zu überwinden, wenn wir von jetzt an klaren Wein einschenken. Herr Berichterstatter, ich verkenne keineswegs, daß Sie Ihren Hinweis, man sei jetzt bereit, zu informieren, mit guter Absicht gegeben haben. Aber Sie müssen auch verstehen, daß sich das Parlament um seiner eigenen politischen Bedeutung willen mit einem solchen Zugeständnis nicht abfinden kann. Wir Sozialdemokraten werden uns in der zweiten Lesung bei der Abstimmung über \\den Einzelplan 23 der Stimme enthalten,

(Abg. Dr. Vogel: Nanu!)

— ich erkläre das noch, Herr Dr. Vogel —, um den Regierungsparteien die Möglichkeit zu geben, in das Haushaltsgesetz selber die Klauseln einzufügen, die notwendig sind, um das Mitwirkungsrecht des Parlaments zu garantieren. Wenn Sie allerdings — und jetzt komme ich auf Ihr „Nanu" — in der zweiten Lesung die wirksamen Kontrollen für 'die Vergabe der Entwicklungsmittel ablehnen, sind wir nicht in der Lage, diesem Haushalt in der dritten Lesung zuzustimmen. Sie wissen, wir Sozialdemokraten haben für die Entwicklungshilfe gekämpft, als die Regierung sie ablehnte. Wir haben dieses Haus 1960 ermahnt, in größere Entwicklungshilfeverpflichtungen einzutreten, zu einer Zeit also, als das Parlament noch außerordentlich zögernd war. Wir sind keinesfalls heute auf dem Wege, uns vor der Verantwortung klamm heimlich zu drücken. Aber wir sagen Ihnen: diese Verantwortung mit Ihnen zu teilen, sind wir nur bereit und nur in der Lage, wenn wir das Recht der Mitwirkung haben. Ist das nicht der
Fall, wird es bei der Muschelei und bei dem Halbdunkel bleiben, in dem die Sache bisher gewesen ist, und es werden allen Mißgünstigen und allen Sensationshungrigen übermäßige Chancen gegeben, Skandale zu wittern, und es werden auch echte Skandale heraufziehen. Wir möchten uns und wir möchten Sie — das ganze Parlament — davor bewahren. Wir bitten Sie also, das echte Mitspracherecht des Parlaments zu verankern und die Kontrollen für die Entwicklungshilfe zu verstärken. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sein sollten, müssen wir unsererseits in der dritten Lesung den Einzelplan 23 ablehnen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Kalbitzer, einen Augenblick! Sie haben beantragt, daß wir jetzt im Rahmen der Beratungen des Einzelhaushalts 23 über den Änderungsantrag auf Umdruck 63 abstimmen. Ihr Antrag betrifft eine Änderung des Haushaltsgesetzes. Der Antrag kann also erst bei Beratung des Haushaltsgesetzes im Laufe des heutigen Abends aufgerufen werden. Darf ich Ihr Einverständnis annehmen?