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    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Niederalt und Ritzel 973 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1962 (Haushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/200); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/303) Ollenhauer (SPD) 957 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 961 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 966 A Dr. Bucher (FDP) 968 D Schoettle (SPD) 970 D, 973 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 971 B Hermsdorf (SPD) 971 D Niederalt (CDU/CSU) 972 C Ritzel (SPD) 973 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/304, zu IV/304) 974 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/309, zu IV/309) Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 974 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 975 C Dr. Conring (CDU/CSU) . 978 A, 984 B Rehs (SPD) 978 D Dr. Starke, Bundesminister . . . 981 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 981 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 982 A Struve (CDU/CSU) 982 D Seither (SPD) . . . . . . . . 983 C Bading (SPD) . . . . . . . . 984 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/311, zu IV/311) Ritzel (SPD) . . . . . 985 C, 1011 B Dr. Bleiß (SPD) . . . . 987 B, 1016 A Eisenmann (FDP) 992 C Ramms (FDP) 996 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 997 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 1001 A, 1017 D Seibert (SPD) 1009 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 1014 A Iven (Düren) (SPD) 1016 C Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/317, zu IV/ 317) Gewandt (CDU/CSU) . . 1019 A, 1025 D Kalbitzer (SPD) 1020 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Margulies (FDP) . . . . . . . . 1023 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 1026 C Scheel, Bundesminister . 1027 B, 1030 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 1029 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städte- bau und Raumordnung (Drucksache IV/ 319) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1030 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1034 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 320) Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 1036 D Mischnick, Bundesminister . . . . 1038 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 1039 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1039 B Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/332) Schröder (Osterode) (SPD) . . . 1040 B Schmücker (CDU/CSU) 1040 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/324) Dr. Rinderspacher (SPD) 1041 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1041 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/325, zu IV/325) Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 1041 D Hermsdorf (SPD) . . . . 1042 B, 1046 C Dr. Bechert (SPD) . . . 1043 D, 1048 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) • . . 1044 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 1045 D Dr. Balke, Bundesminister . . . . 1047 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/330) Niederalt (CDU/CSU) . . 1049 D, 1051 A Frau Krappe (SPD) 1050 C Dr. Schäfer (SPD) 1050 D Haushaltsgesetz 1962 (Drucksache IV/331) Schoettle (SPD) . 1051 D, 1052 D, 1055 B Schmücker (CDU/CSU) . . 1052 B, 1055 C Dr. Starke, Bundesminister . . . . 1053 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1056 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 1056 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 1056 D Nächste Sitzung 1058 C Anlagen 1059 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 957 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1059 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 10.4. Dr. Aschoff 27.4. Dr. Dr. h. c. Baade 13. 4. Behrendt 5. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 4. Blachstein 13.4. Braun 13.4. Dr. Burgbacher 10.4. Busse 21.4. Cramer 12.4. Drachsler 30.4. Frau Dr. Elsner 13.4. Ertl 13.4. Eschmann 18. 5. Frehsee 13.4. Gaßmann 10.4. Giencke 15. 5. Glombig 14.4. Dr. h. c. Güde 30.4. Hahn (Bielefeld) 27.4. Hamacher 18.4. Hammersen 30. 4. Dr. Hesberg 30.4. Höfler 28.4. Frau Dr. Hubert 13. 4. Dr. Klein (Berlin) 14. 4. Frau Dr. Kuchtner 14.4. Kühn (Hildesheim) 1. 5. Dr. Löbe 14.4. Dr. Löhr 14. 4. Dr. Mälzig 20.4. Dr. Martin 14. 4. Frau Meermann 14.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10.4. Dr. Menzel 31. 5. Metter 14.4. Mick 14.4. Dr. Miessner 10.4. Nellen 11.4. Neumann (Allensbach) 14.4. Oetzel 14.4. Paul 30.4. Rademacher 10. 4. Dr. Ramminger 14.4. Ramms 10.4. Frau Dr. Rehling 14.4. Reitz 29.4. Reitzner 30.4. Ruland 14.4. Frau Schanzenbach 21.4. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 13.4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.4. Dr. Siemer 13. 4. Spitzmüller 15.5. Steinhoff 14.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 13.4. Dr. Tamblé 10.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 14. 4. Wehner 10. 4. Weigl 14.4. b) Urlaubsanträge Erler 10.5. Heide 10. 5. Frau Korspeter 5. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Niederalt zum Haushaltsgesetz 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200, IV/330). Der Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung - ist einer der wenigen Pläne, der nicht nach dem institutionellen, sondern nach dem Realprinzip aufgestellt ist, das heißt, dieser Plan enthält nicht nur Einnahmen und Ausgaben, die von einem Fachressort bewirtschaftet werden, sondern betrifft die Gesamtheit \der Bundesfinanzen. Demzufolge liegt auch die parlamentarische Verantwortung beim Bundesfinanzminister in seiner Eigenschaft als Budgetminister. Der Einzeplan 60 enthält .die gesamten Steuereinnahmen des Bundes, die über 90 v. H. der gesamten Einnahmen ausmachen. Die Beratung des Einzelpfans 60 setzt den Schlußpunkt hinter die gesamte Haushaltsberatung und gibt Veranlassung, über das Ergebnis der Arbeit des Haushaltsausschusses zu berichten, der den Haushaltsentwurf in 16 ganztägigen Sitzungen beraten hat. Das Hauptziel der diesjährigen Arbeit des Haushaltsausschusses konzentrierte sich einerseits darauf, die von der Bundesregierung bei der Einbringung des Haushalts vorgeschlagene Globalkürzung von 12 v. H. aller nicht ,auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden Ausgaben zu beseitigen und durch gezielte Einzelkürzungen in den verschiedenen Einzelplänen zu ersetzen. Andererseits galt es, den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Länderbeitrag in Höhe von 1740 Millionen DM durch Kürzungen der Haushaltsansätze so weit zu ermäßigen, daß der Bundesrat billigerweise keine Veranlassung mehr haben kann, im sogenannten zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuß wegen der Höhe des vorgesehenen Länderbeitrages anzurufen. Dieses Ziel dürfte der Ausschuß erreicht haben, Es konnte die als Einsparungsposten aus der Kürzungsvorschrift des Haushaltsgesetzes im Einzelplan 60 vorgesehene Minderausgabe von 620 Millionen nach den Kürzungen /in den Ressortplänen gestrichen und 'der vorgesehene Länderbeitrag auf 1050 Millionen herabgesetzt werden. 1060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Der Haushaltsausschuß hat Ausgabekürzungen vorgenommen, die sich ,auf ins- gesamt 1 132 000 000 DM belaufen. Wenn hiervon die verschiedenen Ausgabeerhöhungen von 203 000 000 DM (der größte Posten betrifft den bekannten 4. Milchpfennig für Werkmilch mit 115 Millionen DM) abgezogen werden, ergeben sich immerhin Netto-Einsparungen von 929 000 000 DM. Der Haushaltsausschuß hat aber auch die Einnahmeansätze 'der Ressorts kritisch geprüft und in einigen Fällen Einnahmetitel um zusammen 86 000 000 DM erhöhen können, so daß durch die Arbeit des Haushaltsausschusses eine Netto-Verbesserung des Haushalts 1962 um 1 015 000 000 DM eingetreten ist. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß, obgleich er grundsätzlich alle nachträglichen Änderungsvorschläge und Nachschiebelisten der Bundesregierung abgelehnt hat, in zwei Fällen dem Wunsche der Regierung Rechnung tragen und nachträglich neue Ausgaben in den Haushaltsplan einstellen mußte. Es handelt sich insgesamt um einen Betrag von 58,4 Millionen DM. Auf Wunsch der Regierung wurde eine Beteiligung des Bundes an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen in Höhe von 40 Millionen DM bei Kap. A 60 06 Tit. 530 in dem diesjährigen Haushalt veranschlagt. Außerdem hat der Haushaltsausschuß die Übernahme des Zinsendienstes auf den Bundeshaushalt gebilligt für Darlehen, die von Kreditinstituten an kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Angehörige der freien Berufe aus Anlaß der Flutkatastrophe im deutschen Küstengebiet am 17. Februar 1962 gegeben werden sollen. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite, soweit 'diese zur Wiederherstellung und Fortführung der Betriebe oder der Berufstätigkeit erforderlich sind, übernimmt der Bund außerdem Bürgschaften. Für den Zinsendienst ist vorgesehen, daß der Bund die Zinsen 'für zwei Jahre bis zur Höhe von 23/4 v. H. über den Lombardsatz übernimmt, soweit die Darlehnsnehmer nach der Ertragsoder Einkommenslage zur Zinszahlung nicht in der Lage sind. Hierfür wurden rund 18,4 Millionen DM bei einem neuen Tit. 958 des Kap. 60 02 veranschlagt. Mit diesen Mitteln kann in diesem Jahr der Zinsendienst für insgesamt 329,1 Millionen DM Darlehen übernommen werden, die sich wie folgt auf die Länder verteilen: Hamburg 200 000 000 DM einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe, Bremen 6 500 000 DM, davon 0,5 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Niedersachsen 81 300 000 DM, davon 31,3 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Schleswig- 41 300 000 DM, davon 6,3 MillioHolstein nen DM für land- wirtschaftliche Betriebe. Ein weiterer wichtiger Beschluß betrifft den Tit. 957 bei Kap. 60 02. Dieser Titel, der in der Regierungsvorlage mit 104 Mio DM ausgestattet war, wurde unterteilt nach a) Frachthilfe für die Beförderung der Steinkohle mit 94 Millionen DM und b) energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen, mit 10 Millionen DM. Mit Hilfe dieser Mittel, die für gegenseitig dekkungsfähig erklärt wurden, sollen Investitionen, u. a. Ferngasleitungen in revierferne Gebiete, gefördert werden, die zur Steigerung der regionalen Wirtschaftskraft und des Kohleabsatzes dienen sollen. Von den übrigen Veränderungen auf der Ausgabeseite ist zu erwähnen, daß der Haushaltsausschuß die Mittel zur Förderung des Luftreiseverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet in Höhe von 21 Millionen DM in den Einzelplan 60 übertragen hat. Diese Mittel waren von der Regierung ursprünglich in den Verkehrshaushalt eingestellt worden. Der Haushaltsausschuß war aber der Auffassung, daß sie besser im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung ausgewiesen werden sollten, in dem neben der Berlin-Hilfe auch die anderen, mit den sonstigen Hilfsmaßnahmen für Berlin erforderlichen Ausgaben veranschlagt sind. Schließlich muß ich erwähnen, daß die den Bundeshaushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben um 170 Millionen DM erhöht worden sind. Diese Änderung beruht auf neueren Schätzungen. Sie ist aber notwendig, damit die Haushaltszahlen mit dem Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds übereinstimmen. Die Änderung ist noch insofern von Bedeutung, als dadurch das Haushaltsvolumen sich um 170 Millionen DM erhöht oder, genauer gesagt, verhindert, daß das Haushaltsvolumen nicht in gleichem Umfang sinkt, wie es nach den Ausgabekürzungen des Haushaltsausschusses zu erwarten war. Ich komme noch einmal darauf zurück, wenn ich über den Ausgleich berichte. Ich komme nunmehr zu den Einnahmeschätzungen. Wie Sie wissen, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Haushalt gefordert, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 291 Millionen DM erhöht werden sollte. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin, wie er in seiner Etatrede bereits ankündigte, die gesamte Steuerschätzung unter Beteiligung von unabhängi- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1061 gen Sachverständigen noch einmal überprüfen lassen. Die Sachverständigenkommission, der Vertreter der Bundesbank, des Statistischen Bundesamts und maßgebender wirtschaftswissenschaftlicher Institute angehören, hat geglaubt, diese Erhöhung nicht befürworten zu können. Es trifft auch zu, daß die Steuereinnahmen der ersten beiden Monate des Rechnungsjahres 1962 keineswegs befriedigend ausgefallen sind und mindestens die Auffassung bestätigt haben, daß die Zeit der überschäumenden Steuereinnahmen — jedenfalls vorläufig— vorbei ist. Andererseits können aus den Ergebnissen der ersten beiden Monate noch keine sicheren Schlüsse für das ganze Jahr gezogen werden. In der Schätzung ganz verschiedenartiger Steuern mit einer Größenordnung von rund 45 Milliarden DM liegen stets Fehlerquellen, die es bei einigem Optimismus und auch unter Würdigung der Möglichkeiten der Finanzverwaltung vertretbar erscheinen lassen, eine Höherschätzung von 291 Millionen DM vorzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich bei ihren Beratungen nur unter Zurückstellung von Bedenken dazu entschließen können, die Erhöhung der Einnahmeschätzung zu empfehlen. Allerdings wurde die Höherschätzung nicht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer allein vorgenommen. Der Bundesanteil wurde nur um 123 Millionen DM erhöht. Die restlichen Höherschätzungen von zusammen 168 Millionen DM wurden auf einige Bundessteuern verteilt, bei denen sich eine Erhöhung noch am ehesten vertreten ließ. Abgesehen von dieser Erhöhung der Steuereinnahmen um 291 Millionen DM mußten aber die Ansätze bei den Zöllen und bei der Mineralölsteuer aus anderem Grunde um 30 Millionen DM gesenkt werden. Es handelt sich hierbei urn eine zwangsläufige Folge gesetzlicher Maßnahmen. Auf Grund von § 72 der Allgemeinen Zollordnung vom 29. November 1961 wurde durch die 9. Verordnung zur Änderung der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung bestimmt, daß die bisher Beihilfeberechtigten der Schiffahrt ab 1. Januar 1962 das zum Betrieb ihrer Schiffe benötigte Gasöl abgabefrei beziehen und verwenden können. Daher kommen keine entsprechenden Abgaben mehr auf, und es entfallen auch die bisher gewährten Betriebsbeihilfen für versteuertes Gasöl. Ich komme jetzt zu dem schwierigsten Punkt der diesjährigen Haushaltsberatung, und das ist der Länderbeitrag zur Deckung des Bundeshaushalts, der im Regierungsentwurf mit 1740 Millionen DM vorgesehen war. Auf die zahlreichen Diskussionen hierüber möchte ich nicht eingehen, sondern mich mit der Feststellung begnügen, daß durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen der Ausgaben und durch die noch für vertretbar gehaltenen Einnahmeerhöhungen der Länderbeitrag von 1740 um 690 auf 1050 Millionen DM herabgesetzt werden konnte. Damit ist der Beitrag der Länder, dem der Bundesrat im ersten Durchgang als Übergangsmaßnahme grundsätzlich nicht widersprochen hat, so weit reduziert worden, daß nach den bisherigen Äußerungen der Ländervertreter berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Bundesrat im zweiten Durchgang auch die Höhe des Beitrags akzeptiert. Wie kommt es nun, daß trotz der durch den Haushaltsausschuß vorgenommenen Verbesserungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite um eine runde Milliarde DM das Haushaltsvolumen nahezu unverändert geblieben und nur um 135 Millionen DM geringer ist als nach der Regierungsvorlage? Diese zunächst unverständlich erscheinende Tatsache hat zwei Ursachen. 1. Die erhoffte Einsparung aus der von der Regierung vorgesehenen 12 v. H.-Globalkürzung war im Einzelplan 60 auf der Ausgabeseite mit einer Minder- oder Minusausgabe in Höhe von 620 Millionen DM veranschlagt. Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Einzelkürzungen haben lediglich diese Globalkürzungen ersetzt und wirken sich auf die Gesamthöhe der Ausgaben daher nicht aus. Oder anders gesagt, nur wenn die globale Minderausgabe für die 12%ige Globalkürzung von der Regierung als Einnahmeposition veranschlagt worden wäre, hätte die Beseitigung der globalen Kürzung eine entsprechende Verringerung des Haushaltsvolumens zur Folge gehabt. 2. Ein zweiter Grund, weshalb sich die übrigen Ausgabekürzungen nicht auf die Höhe der Gesamtausgaben ausgewirkt haben, ist die vom Haushaltsausschuß vorgenommene Erhöhung der den Haushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgabe. Diese Maßnahme wirft zwar keine Deckungsprobleme auf, verhindert aber, daß sich die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen in einer entsprechenden Minderung des Gesamtvolumens des Haushalts auswirken. Zum Schluß meines Berichts möchte ich — um Mißverständnisse zu vermeiden — noch einmal darauf hinweisen, daß die Minderausgabe im Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 300 durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen nicht völlig beseitigt worden ist. Ich darf daran erinnern, daß sich die Minderausgabe aus zwei völlig verschiedenartigen Positionen zusammensetzt. Soweit die Minderausgabe den Einsparungsposten für die 12 v. H.-Kürzung betraf, ist der entsprechende Haushaltsansatz gestrichen worden. Dagegen bleibt die Wenigerausgabe für die im Vorjahr bereits geleisteten Vorauszahlungen aus Haushaltsansätzen des Jahres 1962 in Höhe von 562 Millionen DM bestehen und führt in diesem Jahr zwangsläufig zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushalts. Der Betrag selbst konnte im Zuge des Haushaltsausgleichs noch um 59,1 Millionen DM erhöht werden. Einmal ergab der endgültige Abschluß des Haushalts 1961, daß die Vorauszahlungen um rund 43,6 Millionen DM höher waren als ursprünglich angenommen. Außerdem konnte die Minderausgabe um einen weiteren Betrag von 15,5 Millionen DM aufgestockt werden, weil die Haushaltsansätze für das von der Bundesregierung geforderte neue Personal durch eine Vorschrift im Haushaltsgesetz gesperrt wurden. Der Haushaltsausschuß wird über die Bewilligung 'der neuen Planstellen und der Stellenhebungen erst nach Verabschiedung des Haushalts im Mai und Juni entscheiden. Die Mittel für die 1062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10.. April 1962 neuen Stellen können daher nur für einen Teil des Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden. Daraus ergeben sich Einsparungen, die auf 15,5 Millionen DM geschätzt worden sind. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß das im Vorjahr erst neu eingerichtete Kap. A 60 07 — Entwicklungshilfe — in diesem Jahr wieder weggefallen ist, da die Ansätze dieses Kapitels in den neuen Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit übernommen worden sind. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, dem Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit den vom Ausschuß beschlossenen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Haase (Kassel) zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Abstimmung über den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" habe ich mich der Stimme enthalten. Grund der Stimmenthaltung ist die Tatsache, daß ich die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen (Kap. A 60 04 Tit. 530) nicht billige. Da ich aber den Einzelplan 60 im übrigen in der zur Abstimmung gestellten Form befürworte, habe ich mich der Stimme .enthalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 24. Sitzung vom 6. April 1962, Drucksache IV/288, Fragen XI/1 und XI/2) : Bis wann ist mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die im Entwurf bereits vorliegt, durch den Herrn Bundeswohnungsbauminister zu rechnen? Bis wann st mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die Planzeichenfestsetzung zu rechnen? Zu XI/1: Die Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) ist dem Bundesrat am 15. Februar 1962 zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Bundesrat ist bei der Erteilung der Zustimmung an keine Frist gebunden. Die Behandlung der Rechtsverordnung im Bundesrat hat sich verzögert. Es haben sich außer dem federführenden Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen auch der Ausschuß für Inneres, der Wirtschaftsausschuß, der Agrarausschuß und jetzt auch der Rechtsausschuß für beteiligt erklärt. Infolgedessen mußte die in Aussicht genommene Behandlung der Verordnung im Plenum des Bundesrates am 13. April 1962 entfallen. Es ist zu hoffen, daß die Verordnung im Bundesrat am 11. Mai 1962 abschließend beraten wird. Zu XI/2: Die Planzeichenverordnung nach § 2 Abs. 10 BBauG kann erst erlassen werden, nachdem die endgültige Fassung der Baunutzungsverordnung feststeht. Denn die Planzeichen beziehen sich auch auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffe. Die Vorarbeiten für die Planzeichenverordnung sind soweit gediehen, daß mit der endgültigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern unmittelbar nach der Verkündung der Baunutzungsverordnung begonnen werden kann. Es ist damit zu rechnen, daß die Planzeichenverordnung im Herbst d. J. erlassen werden kann. Anlage 5 Umdruck 46 Änderungsantrag der Abgeordneten Bading, Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dr. Mommer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 21 — Bundesanstalt für Naturschutz, Landschaftspflege und Vegetationskunde in Bad Godesberg — werden 1. in Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen, Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschüsse sowie Fahrkosten für auswärtigen Familienbesuch für Beamte, Angestellte und Arbeiter — der Ansatz um 55 500 DM gekürzt, 2. in Tit. 110 — Abfindungen und Übergangsgelder — der Ansatz um 9000 DM gekürzt, 3. in Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — der Ansatz um 9200 DM gekürzt, 4. in Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — der Ansatz um 19 800 DM gekürzt, 5. in Tit. 205 — Kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Haus- und Baugrundstücken — der Ansatz von 10 000 DM gestrichen, 6. in Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — der Ansatz um 8100 DM gekürzt, 7. in Tit. 217 — Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen — der Ansatz von 20 500 DM gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Bading Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Dr. Mommer Höhmann Frau Dr. Hubert Junghans Gerlach Müller (Nordenham) Dr. Nissen Ravens Hermsdorf Weltner (Rinteln) Schmidt (Braunschweig) Marquardt Frau Korspeter Lücke (Osnabrück) Welslau Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1063 Anlage 6 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/303). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/200 Anlage S. 22) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk wird wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 601 — Zuschüsse an Anstalten außerhalb der Bundesverwaltung— (Drucksache IV/309 S. 5) wird der Ansatz von 8 169 600 DM um 22 000 DM auf 8 191 600 DM erhöht. b) Die Erläuterungen zu Tit. 601 (Drucksache IV/200 Anlage S. 42) werden bei Buchstabe B. Nr. 5 wie folgt gefaßt: „Deutsche Tierschutzbünde 40 000 DM". Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Die Zweckbestimmung zu Tit. 610 (Drucksache IV/200 Anlage S. 53) erhält folgende neue Fassung: „Zuschüsse zur Förderung der Hauswirtschaft in bäuerlichen und Landarbeiterhaushalten („Grüner Plan 1962") b) In den Erläuterungen zu Tit. 610 wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Darüber hinaus können die Mittel auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Hauswirtschaft von dauernd in der Landwirtschaft beschäftigten Landarbeitern verwandt werden." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 15 — Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt (Main) — Die in Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte — (Drucksache IV/311 S. 7, 8) vorgesehene Übernahme von Bediensteten des Flugsicherungskontrolldienstes und des flugsicherungstechnischen Dienstes in das Beamtenverhältnis wird jetzt nicht vorgenommen. Die Erläuterungen sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 510 a) — Zuwendungen an die Deutsche Bundesbahn — (Drucksache IV/311 S. 3) wird der Ansatz von 1 047 000 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 227 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 510 a) Nr. 2 (Drucksache IV/200 Anlage S. 21) erhalten folgende Fassung: 1064 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 „2. Freiwillige Zuwendungen a) Ausgleich von betriebsfremden Lasten aa) Versorgungslasten 310 000 000 DM bb) Verzinsung von Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank 34 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 512) b) Beitrag zu den strukturellbedingten überhöhten Versorgungslasten der Deutschen Bundesbahn 555 000 000 DM c) Zuschuß für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Kehl-Straßburg und für die Höherlegung des Bahnhofs Kehl, 3. Teilbetrag 3 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 514) d) Zuschuß und Darlehen für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Neuenburg-Chalampé — (1961 Kap. 12 02 Tit. 515) e) Anpassunghilfe zur Erleichterung der Rationalisierung im Personenzugverkehr 170 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 516) f) Übernahme des Kapitaldienstes für Anleihen im Gesamtbetrag von 500 000 000 DM als Beitrag des Bundes zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn 10 000 000 DM g) Verstärkungsmittel des Kap. 60 02 Tit. 199 im Rechnungsjahr 1961" Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 56 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 28 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/322). Der Bundestag wolle beschließen: Die Ansätze in Einzelplan 28 werden gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich ides Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung — (Drucksache IV/200 Anlage S. 31) wird dem zweiten Absatz folgender Satz 'angefügt: „Die Bindungsermächtigung erhöht sich um zusätzliche 65 000 000 DM für den Fall, daß die Finanzierung des Siedlungsprogrammes 1962 nicht gewährleistet ist, wenn die Länder nicht in der Lage sind, den vorgesehenen Anteil an Landesmitteln aufzubringen." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/319). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Allgemeine Ausgaben 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache IV/319 S. 4) wird 'der Ansatz in Höhe von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 545 — Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare — (Drucksache IV/200 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. In 'den Erläuterungen zu Tit. 545 wird in Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Mittel sollen insbesondere 'der Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien vorbehalten 'bleiben und ihnen zur Erlangung einer Miet- und Genossenschaftswohnung gewährt werden." 3. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: „Titel 607 — Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnheimen 20 000 000 DM" „Zu Tit. 607 Die Erläuterungen lauten: Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung besonderer Wohnanlagen oder entsprechender Kleinwohnungen. als Altersheime und Alterswohnheime im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch auch eine Auflockerung in den vorhandenen Wohnungsbeständen durch Doppelbelegungen und die Freimachung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1065 entsprechend großer Wohnungen für junge Familien erreicht werden." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/320). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge — (Drucksache IV/200 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 1 100 000 DM um 400 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/330) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. .St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — (Drucksache IV/330 S. 2) wird der Ansatz von 12 082 000 000 DM um 168 000 000 DM auf 12 250 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 999 (Drucksache 200 Anlage S. 25) wird a) die Zweckbestimmung wie folgt neu gefaßt: „Zur Deckung der kassenmäßigen Mehrausgaben ,aus dem Rechnungsjahr 1960", b) der Ansatz von 206 890 700 DM um 160 837 900 DM auf 46 052 800 DM gekürzt, c) in den Erläuterungen zu Tit. 999 wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Zahlungszusagen aus Absatz 1 in Höhe von 1 850 000 000 DM und aus Absatz 2 in Höhe von 1 250 000 000 DM für die Förderung von Entwicklungsländern bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages. Soweit Zusagen bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes gemacht wurden, ist eine unverzügliche Unterrichtung des Ausschusses vorzusehen." 2. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Gewährleistungen aus Absatz 1, die für die Förderung der Wirtschaft von Entwicklungsländern gegeben werden, bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 64 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/325). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen für Atomkernenergieforschung und -nutzung — 1. In Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — (Drucksache IV/200 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — (Drucksache IV/325 S. 5) wird der Ansatz von 37 700 000 DM um 4 000 000 DM auf 41 700 000 DM erhöht. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Bewilligungen für die Weltraumforschung — 3. In Tit. 677 — Beitrag an die Europäische Organisation für die Entwicklung und den Bau von Satellitenträgern (ELDO) — (Drucksache IV/325 S. 6) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 10 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion 1066 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Anlage 18 Umdruck 66 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/324). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 68 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle und Dr. Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 6 ist eine Nummer 14 a mit folgendem Text einzufügen: „14 a. Einsparung bei Kapitel 23 02 Titel 300 zur Verstärkung der bei Kapitel 23 02 Titel 332 und Titel 600 veranschlagten Mitteln;" Bonn, den 5. April 1962 Schoettle Dr. Vogel Anlage 20 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) § 19 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. Agust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121) findet im Rechnungsjahr 1962 keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 71 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schäfer, Jacobi (Köln), Ritzel, Dr. Brecht zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP (Umdruck 70) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind, mit Ausnahme der für den Straßenbau vorgesehenen öffentlichen Mittel, in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) Diese Bestimmungen finden auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Dr. Schäfer Jacobi Ritzel Dr. Brecht
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    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kurze für die Beratungen des Einzelplans 12 zur Verfügung stehende Zeit erlaubt es leider nicht, die gesamte Verkehrspolitik der Bundesregierung einer kritischen Analyse zu unterziehen. Ich habe die Hoffnung, daß wir bei der Beratung des nächsten Haushalts mehr Zeit und eine bessere Gelegenheit dazu finden.

    (Abg. Dr. Schäfer: Das ist in jedem Jahr die gleiche Hoffnung!)

    Das ist leider immer die gleiche Hoffnung; vielleicht erfüllt sie sich im Herbst dieses Jahres.

    (der Bundesbahn und um den Straßenbau. In vielen Reden, die seit der Verabschiedung der Verkehrsnovellen gehalten worden sind, und in vielen Artikeln, die geschrieben worden sind, sind die Verkehrsnovellen als eine Wende in der Verkehrspolitik bezeichnet worden. Die neue verkehrspolitische Linie der Bundesregierung bedeutet eine Abkehr von dem 'bisherigen Wettbewerbsordnungsprinzip und eine Heranführung an die Marktwirtschaft. In der Regierungserklärung vom 29. November des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung diese Linie ausdrücklich bestätigt. Es heißt in der Erklärung, daß die Bundesregierung einen verstärkten Leistungswettbewerb wünscht, daß sie eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen bewirken will, daß die Verkehrsträger Kraftverkehr und Binnenschiffahrt gesund und leistungsfähig bleiben sollen, daß die Aufgaben volkswirtschaftlich sinnvoll unter den Verkehrsträgern verteilt werden sollen. Es 'heißt weiter, daß dieBundesbahn gesunden und daß an den gemeinwirtschaftlichen Aufgaben der Bundesbahn auch in Zukunft festgehalten werden sollte. Meine 'Damen und Herren, gemeinwirtschaftliche Verkehrsbedienung und gleichzeitig marktwirtschaftliches Verhalten scheinen mir zwei Paar Stiefel zu sein. Aber abgesehen von diesem Schönheitsfehler sind die verkündeten Programmpunkte der Bundesregierung durchaus diskutabel. Sie decken sich im Prinzip auch mit unseren Vorstellungen. Wir Sozialdemokraten wünschen in der Verkehrspolitik einen echten Leistungswettbewerb. Wenn wir uns insoweit, meine Damen und Herren, in der Zielsetzung einig sind, dann scheint es mir an der Zeit zu sein, etwas präziser als bisher über das procedere der Heranführung an die Marktwirtschaft zu sprechen, über die Maßnahmen also, die notwendig sind, um die Bruchlinien zwischen marktwirtschaftlichem Verhalten und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsbedienung zu überwinden. Die Zusicherung allein, daß die Heranführung vorsichtig und behutsam erfolgen soll, reicht noch nicht aus. Sie scheint mir nur ein Trostpflaster für alle diejenigen gewesen zu sein, die damals zunächst um ihre Existenz gebangt haben. Zur Sache selbst ist damit aber noch keine Aussage gemacht. Wir müssen von der Bundesregierung verlangen, daß sie zu Beginn einer Legislaturperiode darlegt — nachdem der Gaul der Margentarife etwas lahm geworden ist —, welche konkreten Maßnahmen sie beabsichtigt, um eine Heranführung an die Marktwirtschaft durchzuführen. Der Preiswettbewerb, der dabei im Vordergrund steht, tendiert zur Zeit in der Verkehrswirtschaft eher nach oben als nach unten. Eine eindeutige Klarstellung, an welche konkreten Maßnahmen gedacht ist, scheint mir auch deswegen notwendig zu sein, 'um dem Herrn Bundesverkehrsminister den Vorwurf der ,Doppelzüngigkeit zu ersparen, wenn z. B. die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung ein Bekenntnis zur Marktwirtschaft ablegt, vor dem Bundesverfassungsgericht aber die Aufrechterhaltung von Ordnungsprinzipien zum Schutz der Bundesbahn für notwendig hält. Das verträgt sich auf die Dauer nicht miteinander. Meine Damen und Herren, je früher Sie eine solche Klarstellung darüber herbeiführen, ob und in welcher Weise Sie die Ordnungsgesetze der 1. und 2. Legislaturperiode zu lockern 'beabsichtigen, desto besser werden wir gegen Überraschungen geschützt sein; denn die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klagen werden sich nicht auf eine unbestimmte Zeit vertagen lassen. Dr. Bleiß Lassen Sie mich zu den anhängigen Klagen hier eine Feststellung treffen. Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch immer ausfallen möge, — wir hoffen mit Ihnen wenigstens darin einig zu sein, daß die Heranführung an die freie Marktwirtschaft nicht auf Kosten der mittelschichtigen Betriebe erfolgen darf. Wir sind davon überzeugt, daß bei der von Ort zu Ort stark differenzierten Verkehrslage die kleinen und mittleren Betriebe wegen ihrer Leistungsund Anpassungsfähigkeit in der Verkehrswirtschaft unentbehrlich sind. Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten haben nie ein Hehl daraus gemacht, daß wir es für richtiger gehalten hätten, zunächst die Flur zu bereinigen und dann die Ordnungsprinzipien abzubauen, also zunächst Angleichung der Wettbewerbsbedingungen, Gesundung der Bundesbahn und eine Tarifreform und dann erst die Marktwirtschaft zu verwirklichen. Sie sind im Herbst vergangenen Jahres den anderen Weg gegangen. Sie haben erst die Marktwirtschaft proklamiert und müssen nun die Flurbereinigung nachholen. Meine Damen und Herren, die Konsequenzen daraus sind jetzt zu ziehen. Bis heute sind wir in der Flurbereinigung noch nicht einen Schritt weitergekommen. Im Jahre 1959 hat der Bundestag ein Gesetz über die Selbstkostenstatistik verabschiedet. Der Kostenvergleich sollte — das war der Zweck des Gesetzes — eine brauchbare Grundlage für die Ermittlung angenäherter Wettbewerbsbedingungen liefern. Erhebungszeitraum war das Kalenderjahr 1959. Inzwischen sind zweieinviertel Jahre vergangen. Herr Bundesverkehrsminister, ich will keinem Beamten Ihrer Abteilung Statistik den Vorwurf einer Pflichtvernachlässigung machen. Aber, Herr Minister, wir leben in. einem Zeitalter der modernen Technik mit schnell und sicher arbeitenden Rechenmaschinen, und ich frage Sie, woran liegt es eigentlich, daß die Untersuchungsergebnisse dem Bundestag immer noch nicht +zugeleitet worden sind. Wenn das Tempo der Bearbeitung nicht ganz wesentlich beschleunigt wird, werden in unserer schnellebigen Zeit die Zahlen nur noch historischen Wert haben. Der Bundestag hätte dann im Jahre 1958 ein überflüssiges Gesetzbeschlossen. Herr Minister, woran liegt der große Zeitverzug? Ist es etwa richtig, daß man sich in Ihrem Hause auch heute noch nicht über die Methodik der Regelkostenerfassung geeinigt hat? Darf ich fragen, wie lange der Streit noch andauern soll? Wir kennen die verschiedenen Standpunkte seit einiger Zeit 'aus einem Streit, der sich auf der Referentenebene in aller Öffentlichkeit abspielt. Auch 'das ist zweifellos ein Novum in unserer Demokratie. Da referiert ein Referent des Bundesverkehrsministeriums vor einem Interessentenausschuß über die Wegekosten der 'Binnenschiffahrt. Sein Manuskript wird gedruckt. Ein Referent der Bundesbahn liest das und entwickelt eine geharnischte Antithese. Sie wird in Broschürenform veröffentlicht. Ein dritter Referent des Bundesverkehrsministeriums schließlich attackiert wieder die Bundesbahn. Und so geht das seit 1959 munter weiter. Herr Bundesverkehrsminister, wie lange soll das noch so weitergehen? Wir schätzen die Meinungsfreiheit der Referenten; aber sollte es nicht möglich sein, Herr Minister, den (Streit über die Kostentheorien auf dem Verkehrssektor endlich zu entscheiden? Uns interessieren weniger die divergierenden Auffassungen der Referenten. Wir wünschen den Standort des Bundesverkehrsministeriums, Ihren Standpunkt, Herr Bundesverkehrsminister, kennenzulernen. Deswegen darf ich Sie noch einmal sehr nachdrücklich darum bitten, den überfälligen Bericht ohne weiteren Zeitverzug dem Bundestag zuzuleiten. Meine Damen und Herren, manchmal habe ich den Eindruck, daß die Verkehrspolitik zu einem Tummelplatz für Kommissionen und Gutachter zu werden droht. Ich gebe zu: sachverständige Beratung muß sein. Man kann sie aber auch übertreiben. Nach dem Bulletin vom 8. März ist nunmehr die 24köpfige Kommission für Straßenbau und Raumordnung gebildet worden. Lassen Sie mich zur Bildung von Kommissionen ein allgemeines Wort sagen. Es ist merkwürdig, daß in der Verkehrswirtschaft die Kommissionen immer von der CDU gefordert werden. In der Regel wird die Einsetzung von Kommissionen von der Opposition beantragt, gewöhnlich dann, wenn sie Tatbestände zu klären wünscht, von denen sie annimmt, daß das zuständige Fachministerium die Dinge nicht richtig sieht. Auf dem Gebiet, das ich zu überschauen vermag — in der Verkehrswirtschaft also — ist die CDU der Spiritus rector in der Bestellung von Kommissionen. Meine Damen und Herren und Herr Kollege Müller-Hermann, ich bin mir über Ihre Movite nicht ganz im klaren. Lassen Sie mich aber eines feststellen: an der Stelle von Herrn Seebohm würde ich in der wiederholten Einsetzung von Kommissionen durch meine eigene Fraktion ein tiefes Mißtrauen gegen den Sachverstand des Ministeriums empfinden und würde mich ganz energisch dagegen zur Wehr setzen. Nun zu der Arbeit der Kommission selbst. Wir haben 1957 die Brand-Kommission eingesetzt. Sie hat eine sehr umfangreiche Arbeit vorgelegt, wir haben sie eingehend studiert. Was hat aber die enorme Arbeit eigentlich für einen Sinn gehabt, wenn die finanziellen Ergebnisse zwar im Prinzip anerkannt, aber nachher doch nicht realisiert werden? Wenn ich den Brand-Bericht richtig gelesen und verstanden habe, verlangt die Brand-Kommission zweierlei, Rentabilität und Modernisierung der Bundesbahn, d. h. Verlustausgleich und Kapitalzufuhr. Und was tut die CDU? (Abg. Dr. Conring: Ohne Rücksicht auf den — Nein, nicht ohne Rücksicht .auf den Bundeshaushalt. Ich werde es gleich darlegen, Herr Conring. Was tut also die CDU? Sie kürzt die Haushaltsansätze um 280 Millionen DM. Jedermann weiß, daß das für die Bundesbahn Verlust bedeutet, den der Bund eines Tages doch nach Dr. Bleiß dem Bundesbahngesetz ausgleichen muß. Sie verschieben damit nur eine Last auf künftige Jahre. Ist das richtig, wenn Sie der Meinung sind, daß die Haushaltslage künftig nicht besser, sondern schwieriger wird? (Abg. Niederalt: Vergessen Sie nicht, daß es 120 Millionen DM mehr sind als im vergangenen Jahr!)





    (Bundeshaushalt!)





    (Abg. Dr. Conring: Richtig!)

    — Ja, aber auch nur zum teilweisen Verlustausgleich, also keine Kapitalzufuhr. Meine Damen und Herren von der CDU und FDP, ist durch Ihr Verhalten im Haushaltsausschuß die Erklärung der Bundesregierung, eine Gesundung der Bundesbahn anzustreben, nicht unglaubwürdig und sinnlos geworden?

    (Abg. Dr. Conring: Davon ist ja keine Rede!)

    So muß man das zweifellos werten, wenn man diese Beschlüsse zur Kenntnis genommen hat. Es waren Beschlüsse gegen die Stimmen der Opposition. Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß wir uns auch im Haushaltsausschuß gegen diesen Streichungsantrag erklärt haben. Meine Damen und Herren, ist Ihnen denn bisher nicht klargeworden — ich wiederhole das noch einmal —, daß jede Mark, die Sie von dem ursprünglichen Ansatz abgestrichen haben, für die Bundesbahn einen Verlust bedeutet? Ich möchte Ihnen raten, Herr Niederalt, wenn Sie an meiner These irgendwelche Zweifel haben, bei der Bundesbahn anzurufen. Sie wird Ihnen die Richtigkeit meiner Ausführungen gern bestätigen.
    Wir wollen den Weg einer erneuten Defizitwirtschaft bei der Bundesbahn nicht gehen. Wir haben deswegen eine — —

    (Abg. Dr. Conring: Was wäre gekommen, wenn die 12%ige Kürzung gekommen wäre? Noch weniger!)

    — Auf die 12%ige Kürzung kommen wir noch zurück. Den Antrag wird nachher mein Freund Seibert begründen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Conring.)

    — Nein, das ist eine völlig irrige Auffassung. Sie haben bei der Bundesbahn durch die Kürzung um 280 Millionen DM den Ansatz nicht um 12 %, sondern um 28 % gekürzt. Sie sind also gerade beim Bundesvermögen weit über die allgemeine Kürzung hinausgegangen. Sie treiben damit wieder eine Finanz- und Haushaltspolitik, die das Bundesvermögen aushöhlt. Das halte ich für außerordentlich gefährlich.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Wir sollten uns klar darüber sein, daß die Betriebsverluste der Bundesbahn in den vergangenen Jahren unecht waren und nicht mit der Leistungskraft der Bundesbahn im Zusammenhang stehen. Diese Verluste wurden dadurch verursacht, daß die Bundesbahn das relative Verkehrsmonopol praktisch eingebüßt hat, daß sie betriebsfremde und ungewöhnliche Belastungen im Tarifgebäude nicht mehr
    ausgleichen kann und daß sie sich in der tariflichen Bindung weitgehend nach ihren Wettbewerbern orientieren muß.
    Ihnen ist so gut wie mir bekannt, daß diese Entwicklung zur Kostenorientierung einzelner für die Wirtschaft bedeutsamer Tarife drängt. Mit der Senkung der Kohlen-, Heizöl- und der Getreidetarife haben wir einen ersten und — wie mir scheint — richtigen Schritt auf diesem Wege getan. Wir Sozialdemokraten begrüßen die Senkung der Kohlentarife. Wir haben sie seit langem gefordert, weil wir in den überhöhten Kohlentarifen eine unzumutbare Benachteiligung des Bergbaus im Wettbewerb mit dem Heizöl sahen. Hätten Sie nur zeitiger damit begonnen! Dann hätte man die Wettbewerbsverzerrungen auf diesem Gebiet schon früher etwas bereinigen können.
    Das Angebot des Mehrmengentarifs durch die Bundesbahn läßt erkennen, welche Möglichkeiten für weitere Senkungen auch heute noch vorhanden sind.
    Die Bundesbahn hat — wenn ich recht unterrichtet bin — die Senkung des Kohlentarifs von einer jährlichen Mindestabnahme von 3000 t abhängig gemacht. Wenn das nichtig ist, könnte ich ein solches Verhalten nicht billigen, weil eine solche Maßnahme sich erstens gegen 95% der Kohlenhändler richtet, die eine solche Jahresmindestmenge von 3000 t einfach nicht erreichen und die sich von der Bundesbahn gegenüber ihren Wettbewerbern ganz offensichtlich benachteiligt fühlen, und weil zweitens solche Maßnahmen geeignet sind, typische Massengüter von der Schiene auf die Straße über lange Strecken zurückzuverlagern. Ich empfehle daher dringend, Herr Bundesverkehrsminister, zu prüfen, ob eine solche Einschränkung nicht beseitigt werden kann. Sonst muß in den betroffenen Kreisen der Eindruck entstehen, daß die Bundesbahn eine mittelschichtfeindliche Tarifpolitik betreibt.
    Herr Kollege Müller-Hermann, ich muß mich jetzt an Sie wenden. Sie haben in der Presse angekündigt, in der dritten Lesung des Haushalts einen Entschließungsantrag im Sinne Ihres Bundesbahn-Memorandums einbringen zu wollen. Wir werden über einen solchen Antrag, wenn er kommt, in der dritten Lesung ausführlich reden. Eines aber möchte ich heute schon vorwegnehmen, weil es zu den Grundsatzfragen der Verkehrspolitik gehört. Sie schreiben in Ihrem Memorandum, daß es dringend erforderlich sei, die „finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Bundesbahn aus einem völlig willkürlichen und undurchschaubaren Spiel mit Zahlen zu lösen und auf eine wirtschaftlich sinnvolle und haushaltsrechtlich vertretbare Basis zu stellen". Als ich das im Memorandum las, hatte ich zunächst den Eindruck, als ob Sie mit dem „undurchschaubaren Spiel mit Zahlen" zunächst eine Attacke gegen die Bundesbahn reiten wollten. Ich hatte mir vorgenommen, Sie vor aller Öffentlichkeit hier zu fragen, auf Grund welcher Tatsachen Sie so schwerwiegende Vorwürfe erheben.
    Nun hatten wir gestern erfreulicherweise ein Gespräch, und dieses Gespräch hat mich eines anderen belehrt. Sie sind — wenn ich das recht verstanden habe — über die zweifelhafte Haltung entrüstet, die



    Dr. Bleiß
    das Bundesfinanzministerium gegenüber der Bundesbahn eingenommen hat. Der Herr Bundesfinanzminister ist leider nicht anwesend. Ich möchte in seiner Abwesenheit fragen — wir schließen uns hier der Frage von Herrn Müller-Hermann an —, warum ein „völlig willkürliches Spiel mit Zahlen getrieben wird" und was der Herr Bundesfinanzminister zu tun gedenkt, um die Beziehungen zwischen Bund und Bundesbahn — ich zitiere Herrn Müller-Hermann — „auf eine wirtschaftlich sinnvolle und haushaltsrechtlich vertretbare Basis zu stellen".
    Ich frage weiter, inwieweit die Haushaltsexperten die berechtigten Klagen von Herrn Müller-Hermann unterstützen. Sind auch sie der Meinung, daß hier vom Finanzministerium ein undurchsichtiges Spiel mit Zahlen getrieben wird?

    (Abg. Dr. Vogel: Für uns ist das keineswegs ein undurchsichtiges Spiel!)

    — Sie finden es nicht? Dann habe ich erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der CDU festzustellen, und wir sind gespannt, wie dieser Streit ausgehen wird. Wir vermerken jedenfalls zunächst einmal diese Unterschiedlichkeit der Auffassung.

    (Abg. Niederalt: Gibt es in Ihrer Fraktion keine Meinungsverschiedenheiten?)

    — Sicher, aber wir wollen gerade diese für die Bundesbahn entscheidende Meinungsverschiedenheit klären. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dazu beitrügen. Wir erwarten von Ihnen eine Erklärung, wie Sie sich insbesondere zu diesem Passus im Memorandum von Herrn Müller-Hermann stellen.
    Wenn seitens des Bundesfinanzministeriums Mißtrauen gegen die Bundesbahn gehegt und gepflegt werden sollte, dann würde ich den Herrn Bundesfinanzminister um eine Auskunft bitten, was von ihm oder in seinem Hause für Bedenken gegen die Bundesbahn geltend gemacht werden und warum er bisher nichts unternommen hat, um Mißverständnisse in den Zahlen der Betriebsrechnung, die ja auch der Öffentlichkeit zugänglich sind, aufzuklären.
    Mit den übrigen Punkten des Memorandums zur Bundesbahn werden wir uns kritisch auseinandersetzen, falls in der dritten Lesung ein entsprechender Antrag eingebracht werden sollte.
    Heute darf ich zur Bundesbahn folgendes abschließend feststellen. Pläne und Gutachten über die Bundesbahn haben wir genügend bekommen. Die Bundesbahn braucht keine neuen Pläne, sondern Kapital. Was haben Pläne für einen Sinn, wenn sie von den Haushaltsexperten der CDU nicht honoriert werden? Seit mehr als einem Jahrzehnt reden wir über die Lasten der Bundesbahn. Es ist wirklich an der Zeit, daß dieses Kapitel endlich einmal abgeschlossen wird.
    Wir fordern, daß dem Bundestag so schnell wie möglich der modifizierte Brand-Bericht vorgelegt wird, damit wir in politischer Entscheidung die Frage der Übernahme der Lasten auf den Bund, einer angemessenen Abgeltung nichtkostengedeckter Sozialtarife definitiv entscheiden können. Diese Entscheidung drängt, weil bestimmte Veränderungen im Montanbereich zu erwarten sind, 1963 wird die Moselkanalisierung abgeschlossen sein. Aus der
    Moselkanalisierung werden sich eine Reihe von strukturellen Umlagerungen ergeben. Schließlich noch ein Drittes. In den nächsten Jahren schließt sich auch das Netz der Rohrleitungen. Damit verschärft sich die Wettbewerbslage in der Energieversorgung des süddeutschen Raumes.
    Wir Sozialdemokraten wünschen, nicht zuletzt im Hinblick auf den zunehmenden Wettbewerb auf dem europäischen Markt, einen leistungsfähigen Schienenverkehr. Deshalb fordern wir
    I., daß die Bundesregierung uns endlich sagt, wann sie die erheblichen Verlustvorträge in den Bilanzen der Bundesbahn durch Forderungsverzicht ausgleichen wird. Dann wäre die Bilanz zunächst bereinigt.
    II. fordern wir, daß die Bundesregierung unter Verzicht auf alle per dato bestehenden Forderungen an die Bundesbahn eine Aufstockung des Eigenkapitals bewirkt. Damit würde die Kapitalstruktur der Bundesbahn verbessert werden.
    III. Wir fragen; ob die Bundesregierung bereit ist, sich der Bundesbahn gegenüber fest zu verpflichten, den Kapitaldienst für die 500-Millionen-DM-Anleihe bis zur völligen Tilgung zu übernehmen. Nur dann wäre eine stufenweise Eigenkapitalaufstockung aus diesem Titel sichergestellt.
    IV. Wir wünschen, daß die Bundesregierung klipp und klar erklärt, ob sie bereit ist, betriebsungewöhnliche Lasten auf den Bund zu übernehmen und einen angemessenen Abgeltungsbetrag für den Sozialverkehr zu leisten. Herr Kollege Müller-Hermann, wir wollen diese Entscheidungen nicht in die 5. Legislaturperiode vertagen.
    Diese vier Fragen sind für uns entscheidend. Wir wünschen eine leistungsfähige Bundesbahn. Aber wir erwarten auch, daß die Bundesbahn einen fairen Leistungswettbewerb treibt und nicht durch spezielle oder gezielte Tarifaktionen mehr Verkehr an sich zu ziehen versucht. Derartige Tarifaktionen würden automatisch Gegenmaßnahmen der anderen Verkehrsträger auslösen mit dem Ergebnis, daß das Tarifgestrüpp nicht lichter, sondern dichter würde. Wenn man im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr von Undurchsichtigkeit sprechen will, dann scheinen mir nicht die Bilanzen, sondern die Tarife das geeignete Gesprächsthema zu sein. So weit zur Bundesbahn!
    Jetzt noch einige Sätze zum Straßenbau. Im Rahmen dieser Haushaltsdebatte ist es nicht möglich, den gesamten Straßenbau zu behandeln. Wir werden hoffentlich noch im Laufe dieses Jahres eine Debatte über die Steuer- und Finanzreform haben. Im Rahmen einer solchen Aussprache wird auch die Problematik des gesamten Straßenbaues zur Sprache kommen müssen.
    Lassen Sie mich heute nur kurz herausstellen, daß die Straßennot — das ist an dieser Stelle wiederholt zum Ausdruck gekommen — in den Städten und Gemeinden am größten ist und daß wir uns auf die Dauer nicht mit der Kompetenzverteilung, wie sie im Grundgesetz vorgenommen worden ist, herausreden können. Es muß erreicht werden, daß durch ein Übereinkommen zwischen Bund und Ländern einheitliche Schwerpunkte in der Straßenbaupolitik



    Dr. Bleiß
    geschaffen und die finanziellen Probleme gemeistert werden.
    Der Haushaltsplan für 1962 läßt leider erkennen, daß der erste Vierjahresplan für dein Bundesfernstraßenbau nicht erfüllt wurde. Er bleibt mit einigen hundert Millionen hinter dem Soll zurück. Das ist eine betrübliche Tatsache. Wir hatten gemeint, daß man bei dem steigenden Aufkommen an Mineralölsteuer zumindest den ersten Vierjahresplan voll hätte bedienen können.
    Als Gründe für die Nichterfüllung sind die Umstellung des Haushaltsjahres auf das Kalenderjahr und die verspätete Verabschiedung des Straßenbaufinanzierungsgesetzes angegeben worden.

    (Abg. Dr. Vogel: Wir haben es vorausgesagt!)

    — Nun, diese beiden Gründe sind immer wieder, auch von Herrn Minister Seebohm angeführt worden; nachzulesen insbesondere in den Verhandlungsprotokollen des Verkehrsausschusses. Ich unterstelle, daß beide Gründe richtig sind. Aber der dritte und wesentlichste Grund in der Argumentation wird verschwiegen: nämlich die Zweckentfremdung von mindestens 400 Millionen DM Mineralölsteuer jährlich!
    Meine Damen und Herren, zu dem Sockelabbau wird mein Fraktionsfreund Ritzel im Verlaufe der weiteren Haushaltsberatung noch Stellung nehmen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Vogel?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Glauben Sie nicht, daß die Dinge einander ausschließen? Sie sagen auf der einen Seite: es sind Hunderte von Millionen Reste entstanden, und auf der anderen Seite begründen Sie das damit, daß 400 Millionen zusätzlich nicht noch dazugekommen sind. Wir glauben, umgekehrt, daß die Reste dadurch entstanden sind, daß die Straßenbauämter der Länder in dieser Sache gar nicht nachkommen konnten, und wir haben Ihnen das vorausgesagt.