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    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Niederalt und Ritzel 973 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1962 (Haushaltsgesetz 1962) (Drucksache IV/200); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/303) Ollenhauer (SPD) 957 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 961 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 966 A Dr. Bucher (FDP) 968 D Schoettle (SPD) 970 D, 973 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 971 B Hermsdorf (SPD) 971 D Niederalt (CDU/CSU) 972 C Ritzel (SPD) 973 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/304, zu IV/304) 974 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/309, zu IV/309) Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 974 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 975 C Dr. Conring (CDU/CSU) . 978 A, 984 B Rehs (SPD) 978 D Dr. Starke, Bundesminister . . . 981 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . 981 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 982 A Struve (CDU/CSU) 982 D Seither (SPD) . . . . . . . . 983 C Bading (SPD) . . . . . . . . 984 A Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/311, zu IV/311) Ritzel (SPD) . . . . . 985 C, 1011 B Dr. Bleiß (SPD) . . . . 987 B, 1016 A Eisenmann (FDP) 992 C Ramms (FDP) 996 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 997 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 1001 A, 1017 D Seibert (SPD) 1009 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 1014 A Iven (Düren) (SPD) 1016 C Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/317, zu IV/ 317) Gewandt (CDU/CSU) . . 1019 A, 1025 D Kalbitzer (SPD) 1020 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Margulies (FDP) . . . . . . . . 1023 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 1026 C Scheel, Bundesminister . 1027 B, 1030 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 1029 D Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städte- bau und Raumordnung (Drucksache IV/ 319) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 1030 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 1034 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/ 320) Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 1036 D Mischnick, Bundesminister . . . . 1038 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 1039 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 1039 B Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/332) Schröder (Osterode) (SPD) . . . 1040 B Schmücker (CDU/CSU) 1040 D Einzelplan 30, Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/324) Dr. Rinderspacher (SPD) 1041 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 1041 B Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/325, zu IV/325) Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 1041 D Hermsdorf (SPD) . . . . 1042 B, 1046 C Dr. Bechert (SPD) . . . 1043 D, 1048 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) • . . 1044 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 1045 D Dr. Balke, Bundesminister . . . . 1047 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/330) Niederalt (CDU/CSU) . . 1049 D, 1051 A Frau Krappe (SPD) 1050 C Dr. Schäfer (SPD) 1050 D Haushaltsgesetz 1962 (Drucksache IV/331) Schoettle (SPD) . 1051 D, 1052 D, 1055 B Schmücker (CDU/CSU) . . 1052 B, 1055 C Dr. Starke, Bundesminister . . . . 1053 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1056 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 1056 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 1056 D Nächste Sitzung 1058 C Anlagen 1059 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 957 25. Sitzung Bonn, den 10. April 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1059 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 10.4. Dr. Aschoff 27.4. Dr. Dr. h. c. Baade 13. 4. Behrendt 5. 5. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 4. Blachstein 13.4. Braun 13.4. Dr. Burgbacher 10.4. Busse 21.4. Cramer 12.4. Drachsler 30.4. Frau Dr. Elsner 13.4. Ertl 13.4. Eschmann 18. 5. Frehsee 13.4. Gaßmann 10.4. Giencke 15. 5. Glombig 14.4. Dr. h. c. Güde 30.4. Hahn (Bielefeld) 27.4. Hamacher 18.4. Hammersen 30. 4. Dr. Hesberg 30.4. Höfler 28.4. Frau Dr. Hubert 13. 4. Dr. Klein (Berlin) 14. 4. Frau Dr. Kuchtner 14.4. Kühn (Hildesheim) 1. 5. Dr. Löbe 14.4. Dr. Löhr 14. 4. Dr. Mälzig 20.4. Dr. Martin 14. 4. Frau Meermann 14.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 10.4. Dr. Menzel 31. 5. Metter 14.4. Mick 14.4. Dr. Miessner 10.4. Nellen 11.4. Neumann (Allensbach) 14.4. Oetzel 14.4. Paul 30.4. Rademacher 10. 4. Dr. Ramminger 14.4. Ramms 10.4. Frau Dr. Rehling 14.4. Reitz 29.4. Reitzner 30.4. Ruland 14.4. Frau Schanzenbach 21.4. Schlick 14.4. Dr. Schmid (Frankfurt) 13.4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.4. Dr. Siemer 13. 4. Spitzmüller 15.5. Steinhoff 14.4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 13.4. Dr. Tamblé 10.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 14. 4. Wehner 10. 4. Weigl 14.4. b) Urlaubsanträge Erler 10.5. Heide 10. 5. Frau Korspeter 5. 5. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Niederalt zum Haushaltsgesetz 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200, IV/330). Der Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung - ist einer der wenigen Pläne, der nicht nach dem institutionellen, sondern nach dem Realprinzip aufgestellt ist, das heißt, dieser Plan enthält nicht nur Einnahmen und Ausgaben, die von einem Fachressort bewirtschaftet werden, sondern betrifft die Gesamtheit \der Bundesfinanzen. Demzufolge liegt auch die parlamentarische Verantwortung beim Bundesfinanzminister in seiner Eigenschaft als Budgetminister. Der Einzeplan 60 enthält .die gesamten Steuereinnahmen des Bundes, die über 90 v. H. der gesamten Einnahmen ausmachen. Die Beratung des Einzelpfans 60 setzt den Schlußpunkt hinter die gesamte Haushaltsberatung und gibt Veranlassung, über das Ergebnis der Arbeit des Haushaltsausschusses zu berichten, der den Haushaltsentwurf in 16 ganztägigen Sitzungen beraten hat. Das Hauptziel der diesjährigen Arbeit des Haushaltsausschusses konzentrierte sich einerseits darauf, die von der Bundesregierung bei der Einbringung des Haushalts vorgeschlagene Globalkürzung von 12 v. H. aller nicht ,auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden Ausgaben zu beseitigen und durch gezielte Einzelkürzungen in den verschiedenen Einzelplänen zu ersetzen. Andererseits galt es, den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Länderbeitrag in Höhe von 1740 Millionen DM durch Kürzungen der Haushaltsansätze so weit zu ermäßigen, daß der Bundesrat billigerweise keine Veranlassung mehr haben kann, im sogenannten zweiten Durchgang den Vermittlungsausschuß wegen der Höhe des vorgesehenen Länderbeitrages anzurufen. Dieses Ziel dürfte der Ausschuß erreicht haben, Es konnte die als Einsparungsposten aus der Kürzungsvorschrift des Haushaltsgesetzes im Einzelplan 60 vorgesehene Minderausgabe von 620 Millionen nach den Kürzungen /in den Ressortplänen gestrichen und 'der vorgesehene Länderbeitrag auf 1050 Millionen herabgesetzt werden. 1060 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Der Haushaltsausschuß hat Ausgabekürzungen vorgenommen, die sich ,auf ins- gesamt 1 132 000 000 DM belaufen. Wenn hiervon die verschiedenen Ausgabeerhöhungen von 203 000 000 DM (der größte Posten betrifft den bekannten 4. Milchpfennig für Werkmilch mit 115 Millionen DM) abgezogen werden, ergeben sich immerhin Netto-Einsparungen von 929 000 000 DM. Der Haushaltsausschuß hat aber auch die Einnahmeansätze 'der Ressorts kritisch geprüft und in einigen Fällen Einnahmetitel um zusammen 86 000 000 DM erhöhen können, so daß durch die Arbeit des Haushaltsausschusses eine Netto-Verbesserung des Haushalts 1962 um 1 015 000 000 DM eingetreten ist. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß, obgleich er grundsätzlich alle nachträglichen Änderungsvorschläge und Nachschiebelisten der Bundesregierung abgelehnt hat, in zwei Fällen dem Wunsche der Regierung Rechnung tragen und nachträglich neue Ausgaben in den Haushaltsplan einstellen mußte. Es handelt sich insgesamt um einen Betrag von 58,4 Millionen DM. Auf Wunsch der Regierung wurde eine Beteiligung des Bundes an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen in Höhe von 40 Millionen DM bei Kap. A 60 06 Tit. 530 in dem diesjährigen Haushalt veranschlagt. Außerdem hat der Haushaltsausschuß die Übernahme des Zinsendienstes auf den Bundeshaushalt gebilligt für Darlehen, die von Kreditinstituten an kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Angehörige der freien Berufe aus Anlaß der Flutkatastrophe im deutschen Küstengebiet am 17. Februar 1962 gegeben werden sollen. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite, soweit 'diese zur Wiederherstellung und Fortführung der Betriebe oder der Berufstätigkeit erforderlich sind, übernimmt der Bund außerdem Bürgschaften. Für den Zinsendienst ist vorgesehen, daß der Bund die Zinsen 'für zwei Jahre bis zur Höhe von 23/4 v. H. über den Lombardsatz übernimmt, soweit die Darlehnsnehmer nach der Ertragsoder Einkommenslage zur Zinszahlung nicht in der Lage sind. Hierfür wurden rund 18,4 Millionen DM bei einem neuen Tit. 958 des Kap. 60 02 veranschlagt. Mit diesen Mitteln kann in diesem Jahr der Zinsendienst für insgesamt 329,1 Millionen DM Darlehen übernommen werden, die sich wie folgt auf die Länder verteilen: Hamburg 200 000 000 DM einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe, Bremen 6 500 000 DM, davon 0,5 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Niedersachsen 81 300 000 DM, davon 31,3 Millionen DM für landwirtschaftliche Betriebe, Schleswig- 41 300 000 DM, davon 6,3 MillioHolstein nen DM für land- wirtschaftliche Betriebe. Ein weiterer wichtiger Beschluß betrifft den Tit. 957 bei Kap. 60 02. Dieser Titel, der in der Regierungsvorlage mit 104 Mio DM ausgestattet war, wurde unterteilt nach a) Frachthilfe für die Beförderung der Steinkohle mit 94 Millionen DM und b) energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen, mit 10 Millionen DM. Mit Hilfe dieser Mittel, die für gegenseitig dekkungsfähig erklärt wurden, sollen Investitionen, u. a. Ferngasleitungen in revierferne Gebiete, gefördert werden, die zur Steigerung der regionalen Wirtschaftskraft und des Kohleabsatzes dienen sollen. Von den übrigen Veränderungen auf der Ausgabeseite ist zu erwähnen, daß der Haushaltsausschuß die Mittel zur Förderung des Luftreiseverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet in Höhe von 21 Millionen DM in den Einzelplan 60 übertragen hat. Diese Mittel waren von der Regierung ursprünglich in den Verkehrshaushalt eingestellt worden. Der Haushaltsausschuß war aber der Auffassung, daß sie besser im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung ausgewiesen werden sollten, in dem neben der Berlin-Hilfe auch die anderen, mit den sonstigen Hilfsmaßnahmen für Berlin erforderlichen Ausgaben veranschlagt sind. Schließlich muß ich erwähnen, daß die den Bundeshaushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben um 170 Millionen DM erhöht worden sind. Diese Änderung beruht auf neueren Schätzungen. Sie ist aber notwendig, damit die Haushaltszahlen mit dem Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds übereinstimmen. Die Änderung ist noch insofern von Bedeutung, als dadurch das Haushaltsvolumen sich um 170 Millionen DM erhöht oder, genauer gesagt, verhindert, daß das Haushaltsvolumen nicht in gleichem Umfang sinkt, wie es nach den Ausgabekürzungen des Haushaltsausschusses zu erwarten war. Ich komme noch einmal darauf zurück, wenn ich über den Ausgleich berichte. Ich komme nunmehr zu den Einnahmeschätzungen. Wie Sie wissen, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Haushalt gefordert, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer um 291 Millionen DM erhöht werden sollte. Der Bundesfinanzminister hat daraufhin, wie er in seiner Etatrede bereits ankündigte, die gesamte Steuerschätzung unter Beteiligung von unabhängi- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1061 gen Sachverständigen noch einmal überprüfen lassen. Die Sachverständigenkommission, der Vertreter der Bundesbank, des Statistischen Bundesamts und maßgebender wirtschaftswissenschaftlicher Institute angehören, hat geglaubt, diese Erhöhung nicht befürworten zu können. Es trifft auch zu, daß die Steuereinnahmen der ersten beiden Monate des Rechnungsjahres 1962 keineswegs befriedigend ausgefallen sind und mindestens die Auffassung bestätigt haben, daß die Zeit der überschäumenden Steuereinnahmen — jedenfalls vorläufig— vorbei ist. Andererseits können aus den Ergebnissen der ersten beiden Monate noch keine sicheren Schlüsse für das ganze Jahr gezogen werden. In der Schätzung ganz verschiedenartiger Steuern mit einer Größenordnung von rund 45 Milliarden DM liegen stets Fehlerquellen, die es bei einigem Optimismus und auch unter Würdigung der Möglichkeiten der Finanzverwaltung vertretbar erscheinen lassen, eine Höherschätzung von 291 Millionen DM vorzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich bei ihren Beratungen nur unter Zurückstellung von Bedenken dazu entschließen können, die Erhöhung der Einnahmeschätzung zu empfehlen. Allerdings wurde die Höherschätzung nicht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer allein vorgenommen. Der Bundesanteil wurde nur um 123 Millionen DM erhöht. Die restlichen Höherschätzungen von zusammen 168 Millionen DM wurden auf einige Bundessteuern verteilt, bei denen sich eine Erhöhung noch am ehesten vertreten ließ. Abgesehen von dieser Erhöhung der Steuereinnahmen um 291 Millionen DM mußten aber die Ansätze bei den Zöllen und bei der Mineralölsteuer aus anderem Grunde um 30 Millionen DM gesenkt werden. Es handelt sich hierbei urn eine zwangsläufige Folge gesetzlicher Maßnahmen. Auf Grund von § 72 der Allgemeinen Zollordnung vom 29. November 1961 wurde durch die 9. Verordnung zur Änderung der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung bestimmt, daß die bisher Beihilfeberechtigten der Schiffahrt ab 1. Januar 1962 das zum Betrieb ihrer Schiffe benötigte Gasöl abgabefrei beziehen und verwenden können. Daher kommen keine entsprechenden Abgaben mehr auf, und es entfallen auch die bisher gewährten Betriebsbeihilfen für versteuertes Gasöl. Ich komme jetzt zu dem schwierigsten Punkt der diesjährigen Haushaltsberatung, und das ist der Länderbeitrag zur Deckung des Bundeshaushalts, der im Regierungsentwurf mit 1740 Millionen DM vorgesehen war. Auf die zahlreichen Diskussionen hierüber möchte ich nicht eingehen, sondern mich mit der Feststellung begnügen, daß durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen der Ausgaben und durch die noch für vertretbar gehaltenen Einnahmeerhöhungen der Länderbeitrag von 1740 um 690 auf 1050 Millionen DM herabgesetzt werden konnte. Damit ist der Beitrag der Länder, dem der Bundesrat im ersten Durchgang als Übergangsmaßnahme grundsätzlich nicht widersprochen hat, so weit reduziert worden, daß nach den bisherigen Äußerungen der Ländervertreter berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Bundesrat im zweiten Durchgang auch die Höhe des Beitrags akzeptiert. Wie kommt es nun, daß trotz der durch den Haushaltsausschuß vorgenommenen Verbesserungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite um eine runde Milliarde DM das Haushaltsvolumen nahezu unverändert geblieben und nur um 135 Millionen DM geringer ist als nach der Regierungsvorlage? Diese zunächst unverständlich erscheinende Tatsache hat zwei Ursachen. 1. Die erhoffte Einsparung aus der von der Regierung vorgesehenen 12 v. H.-Globalkürzung war im Einzelplan 60 auf der Ausgabeseite mit einer Minder- oder Minusausgabe in Höhe von 620 Millionen DM veranschlagt. Die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Einzelkürzungen haben lediglich diese Globalkürzungen ersetzt und wirken sich auf die Gesamthöhe der Ausgaben daher nicht aus. Oder anders gesagt, nur wenn die globale Minderausgabe für die 12%ige Globalkürzung von der Regierung als Einnahmeposition veranschlagt worden wäre, hätte die Beseitigung der globalen Kürzung eine entsprechende Verringerung des Haushaltsvolumens zur Folge gehabt. 2. Ein zweiter Grund, weshalb sich die übrigen Ausgabekürzungen nicht auf die Höhe der Gesamtausgaben ausgewirkt haben, ist die vom Haushaltsausschuß vorgenommene Erhöhung der den Haushalt in Einnahme und Ausgabe durchlaufenden Lastenausgleichsabgabe. Diese Maßnahme wirft zwar keine Deckungsprobleme auf, verhindert aber, daß sich die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen in einer entsprechenden Minderung des Gesamtvolumens des Haushalts auswirken. Zum Schluß meines Berichts möchte ich — um Mißverständnisse zu vermeiden — noch einmal darauf hinweisen, daß die Minderausgabe im Einzelplan 60 Kap. 60 02 Tit. 300 durch die vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Ausgleichsmaßnahmen nicht völlig beseitigt worden ist. Ich darf daran erinnern, daß sich die Minderausgabe aus zwei völlig verschiedenartigen Positionen zusammensetzt. Soweit die Minderausgabe den Einsparungsposten für die 12 v. H.-Kürzung betraf, ist der entsprechende Haushaltsansatz gestrichen worden. Dagegen bleibt die Wenigerausgabe für die im Vorjahr bereits geleisteten Vorauszahlungen aus Haushaltsansätzen des Jahres 1962 in Höhe von 562 Millionen DM bestehen und führt in diesem Jahr zwangsläufig zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushalts. Der Betrag selbst konnte im Zuge des Haushaltsausgleichs noch um 59,1 Millionen DM erhöht werden. Einmal ergab der endgültige Abschluß des Haushalts 1961, daß die Vorauszahlungen um rund 43,6 Millionen DM höher waren als ursprünglich angenommen. Außerdem konnte die Minderausgabe um einen weiteren Betrag von 15,5 Millionen DM aufgestockt werden, weil die Haushaltsansätze für das von der Bundesregierung geforderte neue Personal durch eine Vorschrift im Haushaltsgesetz gesperrt wurden. Der Haushaltsausschuß wird über die Bewilligung 'der neuen Planstellen und der Stellenhebungen erst nach Verabschiedung des Haushalts im Mai und Juni entscheiden. Die Mittel für die 1062 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10.. April 1962 neuen Stellen können daher nur für einen Teil des Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden. Daraus ergeben sich Einsparungen, die auf 15,5 Millionen DM geschätzt worden sind. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß das im Vorjahr erst neu eingerichtete Kap. A 60 07 — Entwicklungshilfe — in diesem Jahr wieder weggefallen ist, da die Ansätze dieses Kapitels in den neuen Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit übernommen worden sind. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, dem Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — mit den vom Ausschuß beschlossenen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Haase (Kassel) zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Bei der Abstimmung über den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" habe ich mich der Stimme enthalten. Grund der Stimmenthaltung ist die Tatsache, daß ich die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Sanierungsanleihe der Vereinten Nationen (Kap. A 60 04 Tit. 530) nicht billige. Da ich aber den Einzelplan 60 im übrigen in der zur Abstimmung gestellten Form befürworte, habe ich mich der Stimme .enthalten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Fragestunde der 24. Sitzung vom 6. April 1962, Drucksache IV/288, Fragen XI/1 und XI/2) : Bis wann ist mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, die im Entwurf bereits vorliegt, durch den Herrn Bundeswohnungsbauminister zu rechnen? Bis wann st mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über die Planzeichenfestsetzung zu rechnen? Zu XI/1: Die Rechtsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) ist dem Bundesrat am 15. Februar 1962 zur Zustimmung zugeleitet worden. Der Bundesrat ist bei der Erteilung der Zustimmung an keine Frist gebunden. Die Behandlung der Rechtsverordnung im Bundesrat hat sich verzögert. Es haben sich außer dem federführenden Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen auch der Ausschuß für Inneres, der Wirtschaftsausschuß, der Agrarausschuß und jetzt auch der Rechtsausschuß für beteiligt erklärt. Infolgedessen mußte die in Aussicht genommene Behandlung der Verordnung im Plenum des Bundesrates am 13. April 1962 entfallen. Es ist zu hoffen, daß die Verordnung im Bundesrat am 11. Mai 1962 abschließend beraten wird. Zu XI/2: Die Planzeichenverordnung nach § 2 Abs. 10 BBauG kann erst erlassen werden, nachdem die endgültige Fassung der Baunutzungsverordnung feststeht. Denn die Planzeichen beziehen sich auch auf die in der Baunutzungsverordnung verwendeten Begriffe. Die Vorarbeiten für die Planzeichenverordnung sind soweit gediehen, daß mit der endgültigen Abstimmung zwischen Bund und Ländern unmittelbar nach der Verkündung der Baunutzungsverordnung begonnen werden kann. Es ist damit zu rechnen, daß die Planzeichenverordnung im Herbst d. J. erlassen werden kann. Anlage 5 Umdruck 46 Änderungsantrag der Abgeordneten Bading, Dr. Schmidt (Gellersen), Seither, Dr. Mommer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 21 — Bundesanstalt für Naturschutz, Landschaftspflege und Vegetationskunde in Bad Godesberg — werden 1. in Tit. 108 — Beschäftigungsvergütungen, Trennungsentschädigungen, Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschüsse sowie Fahrkosten für auswärtigen Familienbesuch für Beamte, Angestellte und Arbeiter — der Ansatz um 55 500 DM gekürzt, 2. in Tit. 110 — Abfindungen und Übergangsgelder — der Ansatz um 9000 DM gekürzt, 3. in Tit. 200 — Geschäftsbedürfnisse — der Ansatz um 9200 DM gekürzt, 4. in Tit. 204 — Unterhaltung der Gebäude — der Ansatz um 19 800 DM gekürzt, 5. in Tit. 205 — Kleinere Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Haus- und Baugrundstücken — der Ansatz von 10 000 DM gestrichen, 6. in Tit. 206 — Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen — der Ansatz um 8100 DM gekürzt, 7. in Tit. 217 — Umzugskostenvergütungen und Umzugskostenbeihilfen — der Ansatz von 20 500 DM gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Bading Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Dr. Mommer Höhmann Frau Dr. Hubert Junghans Gerlach Müller (Nordenham) Dr. Nissen Ravens Hermsdorf Weltner (Rinteln) Schmidt (Braunschweig) Marquardt Frau Korspeter Lücke (Osnabrück) Welslau Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1063 Anlage 6 Umdruck 47 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/303). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/200 Anlage S. 22) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk wird wie folgt neu gefaßt: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) In Tit. 601 — Zuschüsse an Anstalten außerhalb der Bundesverwaltung— (Drucksache IV/309 S. 5) wird der Ansatz von 8 169 600 DM um 22 000 DM auf 8 191 600 DM erhöht. b) Die Erläuterungen zu Tit. 601 (Drucksache IV/200 Anlage S. 42) werden bei Buchstabe B. Nr. 5 wie folgt gefaßt: „Deutsche Tierschutzbünde 40 000 DM". Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 51 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200, IV/309). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — a) Die Zweckbestimmung zu Tit. 610 (Drucksache IV/200 Anlage S. 53) erhält folgende neue Fassung: „Zuschüsse zur Förderung der Hauswirtschaft in bäuerlichen und Landarbeiterhaushalten („Grüner Plan 1962") b) In den Erläuterungen zu Tit. 610 wird in Absatz 1 folgender Satz angefügt: „Darüber hinaus können die Mittel auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Hauswirtschaft von dauernd in der Landwirtschaft beschäftigten Landarbeitern verwandt werden." Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesminister für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 15 — Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt (Main) — Die in Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte — (Drucksache IV/311 S. 7, 8) vorgesehene Übernahme von Bediensteten des Flugsicherungskontrolldienstes und des flugsicherungstechnischen Dienstes in das Beamtenverhältnis wird jetzt nicht vorgenommen. Die Erläuterungen sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/311). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 510 a) — Zuwendungen an die Deutsche Bundesbahn — (Drucksache IV/311 S. 3) wird der Ansatz von 1 047 000 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 227 000 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 510 a) Nr. 2 (Drucksache IV/200 Anlage S. 21) erhalten folgende Fassung: 1064 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 „2. Freiwillige Zuwendungen a) Ausgleich von betriebsfremden Lasten aa) Versorgungslasten 310 000 000 DM bb) Verzinsung von Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank 34 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 512) b) Beitrag zu den strukturellbedingten überhöhten Versorgungslasten der Deutschen Bundesbahn 555 000 000 DM c) Zuschuß für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Kehl-Straßburg und für die Höherlegung des Bahnhofs Kehl, 3. Teilbetrag 3 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 514) d) Zuschuß und Darlehen für den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke Neuenburg-Chalampé — (1961 Kap. 12 02 Tit. 515) e) Anpassunghilfe zur Erleichterung der Rationalisierung im Personenzugverkehr 170 000 000 DM (1961 Kap. 12 02 Tit. 516) f) Übernahme des Kapitaldienstes für Anleihen im Gesamtbetrag von 500 000 000 DM als Beitrag des Bundes zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn 10 000 000 DM g) Verstärkungsmittel des Kap. 60 02 Tit. 199 im Rechnungsjahr 1961" Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 56 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 28 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/322). Der Bundestag wolle beschließen: Die Ansätze in Einzelplan 28 werden gestrichen. Bonn, den 4. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 58 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1962, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich ides Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/309) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung — (Drucksache IV/200 Anlage S. 31) wird dem zweiten Absatz folgender Satz 'angefügt: „Die Bindungsermächtigung erhöht sich um zusätzliche 65 000 000 DM für den Fall, daß die Finanzierung des Siedlungsprogrammes 1962 nicht gewährleistet ist, wenn die Länder nicht in der Lage sind, den vorgesehenen Anteil an Landesmitteln aufzubringen." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs dies Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/319). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Allgemeine Ausgaben 1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums — (Drucksache IV/319 S. 4) wird 'der Ansatz in Höhe von 100 000 DM gestrichen. Zu Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 545 — Darlehen an die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Ehepaare — (Drucksache IV/200 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. In 'den Erläuterungen zu Tit. 545 wird in Abs. 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Mittel sollen insbesondere 'der Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien vorbehalten 'bleiben und ihnen zur Erlangung einer Miet- und Genossenschaftswohnung gewährt werden." 3. Es wird ein neuer Tit. 607 eingefügt: „Titel 607 — Zuschüsse zur Förderung des Baues von Alterswohnheimen 20 000 000 DM" „Zu Tit. 607 Die Erläuterungen lauten: Diese Zuschüsse sollen zur Schaffung besonderer Wohnanlagen oder entsprechender Kleinwohnungen. als Altersheime und Alterswohnheime im Rahmen anderer Wohn- und Siedlungsanlagen gewährt und dadurch auch eine Auflockerung in den vorhandenen Wohnungsbeständen durch Doppelbelegungen und die Freimachung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 1065 entsprechend großer Wohnungen für junge Familien erreicht werden." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 61 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/320). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge — (Drucksache IV/200 Anlage S. 16) wird der Ansatz von 1 100 000 DM um 400 000 DM auf 1 500 000 DM erhöht. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 62 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/330) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 01 — Steuern und Abgaben 1. In Tit. .St 9 — Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer — (Drucksache IV/330 S. 2) wird der Ansatz von 12 082 000 000 DM um 168 000 000 DM auf 12 250 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen 2. In Tit. 999 (Drucksache 200 Anlage S. 25) wird a) die Zweckbestimmung wie folgt neu gefaßt: „Zur Deckung der kassenmäßigen Mehrausgaben ,aus dem Rechnungsjahr 1960", b) der Ansatz von 206 890 700 DM um 160 837 900 DM auf 46 052 800 DM gekürzt, c) in den Erläuterungen zu Tit. 999 wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 63 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Dem § 22 wird folgender Absatz 3 angefügt: „ (3) Zahlungszusagen aus Absatz 1 in Höhe von 1 850 000 000 DM und aus Absatz 2 in Höhe von 1 250 000 000 DM für die Förderung von Entwicklungsländern bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages. Soweit Zusagen bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes gemacht wurden, ist eine unverzügliche Unterrichtung des Ausschusses vorzusehen." 2. Dem § 23 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Gewährleistungen aus Absatz 1, die für die Förderung der Wirtschaft von Entwicklungsländern gegeben werden, bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für Entwicklungshilfe des Deutschen Bundestages." Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 64 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/325). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 31 02 — Allgemeine Bewilligungen für Atomkernenergieforschung und -nutzung — 1. In Tit. 620 — Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie — (Drucksache IV/200 Anlage S. 23) wird der Ansatz von 4 500 000 DM um 2 500 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 950 — Förderung der Atomforschung durch Zuwendungen für die Modernisierung und Erweiterung wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen — (Drucksache IV/325 S. 5) wird der Ansatz von 37 700 000 DM um 4 000 000 DM auf 41 700 000 DM erhöht. Zu Kap. 31 04 — Allgemeine Bewilligungen für die Weltraumforschung — 3. In Tit. 677 — Beitrag an die Europäische Organisation für die Entwicklung und den Bau von Satellitenträgern (ELDO) — (Drucksache IV/325 S. 6) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 10 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion 1066 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1962 Anlage 18 Umdruck 66 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 30 — Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksachen IV/200 Anlage, IV/324). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, 5. April 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 68 Änderungsantrag der Abgeordneten Schoettle und Dr. Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 Abs. 6 ist eine Nummer 14 a mit folgendem Text einzufügen: „14 a. Einsparung bei Kapitel 23 02 Titel 300 zur Verstärkung der bei Kapitel 23 02 Titel 332 und Titel 600 veranschlagten Mitteln;" Bonn, den 5. April 1962 Schoettle Dr. Vogel Anlage 20 Umdruck 70 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) § 19 Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. Agust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121) findet im Rechnungsjahr 1962 keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Schmücker und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 71 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schäfer, Jacobi (Köln), Ritzel, Dr. Brecht zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP (Umdruck 70) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Haushaltsgesetz 1962 — (Drucksachen IV/200, IV/331). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende neue Fassung: „§ 8 (1) Die Mittel für die Fortführung begonnener und für neue Baumaßnahmen des Bundes sowie die Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen sind, mit Ausnahme der für den Straßenbau vorgesehenen öffentlichen Mittel, in Höhe von 20 vom Hundert des Jahresansatzes gesperrt, soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Leistung besteht. Das gilt auch für solche Baumaßnahmen des Bundes und Ausgabenansätze zur Förderung von Baumaßnahmen anderer Stellen, die aus gesetzlich zweckgebundenen Einnahmen durchzuführen sind. Der Bundesminister der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft Befreiungen von dieser Sperre zulassen. (2) Diese Bestimmungen finden auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau keine Anwendung." Bonn, den 10. April 1962 Dr. Schäfer Jacobi Ritzel Dr. Brecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Conring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist eigentlich nicht der geeignete Zeitpunkt, ,um hier heute eine grüne Debatte mit europäischem 'Einschlag zu wiederholen. Wir haben uns vor ganz kurzer Zeit darüber 'hier in aller Breite ausgesprochen, und ich meine nicht, daß wir nach so kurzer Zeit bei der allgemeinen Aussprache über den Haushalt des Bundesernährungsministeriums all das wiederholen sollten, ohne daß eigentlich wesentlich neue Gesichtspunkte dabei vorgetragen werden könnten.
    Ich habe den Eindruck, daß in der Zwischenzeit nur eine Frage die Beteiligten draußen im Lande bewegt: das ist die Althof-Sanierung, von der hier auch gesprochen wurde. Bezüglich der Althof-Sanierung ist zu sagen, daß in der Tat diese von der Bundesregierung vorgeschlagene Maßnahme viel Widerhall findet, auf viel Zustimmung stößt und daß infolgedessen ,die Anträge sich häufen. Die Bundesregierung hat bei der Aufstellung des Etats dafür gesorgt, daß dem Rechnung getragen ist. Im Jahre 1961 hatten wit 27 Millionen DM für diese Zwecke zur Verfügung. Im Jahre 1962 werden wir 40 Millionen DM zur Verfügung 'haben. Die große Zahl der Anträge hat uns Veranlassung gegeben, zu überlegen, ob wir nicht auch in diesem Jahr noch weitergehen können. Erfreulicherweise bietet ja der Grüne Plan dazu die Möglichkeit; denn die Titel innerhalb des Grünen Plans sind untereinander verschiebbar, und wir haben die Hoffnung, ,daß die Mittel, die für die Altdorf-Sanierung zur Verfügung gestellt werden, in diesem Jahr ,auf etwa 60 Millionen DM erhöht werden. 'Das ist dann gegenüber dem Vorjahr mehr als eine Verdopplung. Ich freue mich, daß wir ,auf diesem Gebiet gute Fortschritte machen können. Persönlich bin ich der Auffassung, daß wir im Jahre 1963 versuchen sollten, für die AlthofSanierung noch etwas mehr zu tun. Ich glaube infolgedessen, daß die Feststellung, die in verschiedenen Zeitungen, auch in Agrarzeitungen, erschien, nicht ganz zutrifft, daß diese Seite der Agrarpolitik vernachlässigt würde. Sie wird nicht vernachlässigt, sondern sie wird mehr gefördert als im Vorjahr und hoffentlich auch in diesem Jahr noch weiter gefördert werden.
    Im übrigen meine ich, sollten wir auch deshalb hier nicht die grüne Debatte erneuern, weil der Einzelplan 10 derjenige Einzelplan ist, der im großen und ganzen keine Kürzungen erfahren hat, während alle anderen Etats 'im Haushaltsausschuß Auseinandersetzungen ausgesetzt waren, die immer das Ziel hatten, ,die Ansätze zu kürzen. Es ist uns doch im Haushaltsausschuß gelungen, den Einzelplan 10 ohne Kürzungen zu verabschieden, und zwar bei einem gegenüber dem Vorjahr erhöhten Volumen. Ja, der Haushaltsausschuß hat, wie Sie wissen, noch 115 Millionen DM hinzugelegt, damit der vierte Milchpfennig ausgezahlt werden kann.
    Das sind Tatsachen, die man neben der Althofsanierung in den agrarischen Kreisen auch einmal hervorheben sollte: daß es dem Haushaltsausschuß gelungen ist, die zwölfprozentige Kürzung bei diesem Haushalt zu vermeiden, diesen Haushalt in seinem alten Volumen zu 'belassen und ihm im Gegensatz zu allen anderen Haushalten noch um über 100 Millionen aufzustocken. Ich meine, das wäre wohl der Erwähnung wert.
    Im übrigen kann sich eigentlich die SPD, deren Redner hier die alten Anträge zum Grünen Plan wieder zur Sprache gebracht haben, nicht darüber beschweren, daß die Koalition und insbesondere die CDU ihre eigenen Vorstellungen über Agrarpolitik hat. Wenn Sie meinen, daß die 185 Millionen, die für die Düngemittelverbilligung im Etat ausgesetzt sind, besser anderweit verteilt werden sollten, so ist das Ihr gutes Recht, derartige Auffassungen zu haben. Sie werden aber der Regierungskoalition und insbesondere auch der CDU zugestehen müssen, daß sie darüber eben andere Auffassungen hat und daß sie infolgedessen, weil sie die Düngemittelverbilligung beibehalten will — in diesem Jahr wenigstens beibehalten will; man kann nicht für alle Zukunft reden —, die Anträge der SPD ablehnen muß, weil für sie keine Deckung da wäre.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rehs zur Begründung des Antrags Umdruck 58.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in der Frage der Eingliederung des vertriebenen und verdrängten Landvolks schon so oft hier oben gestanden, daß ich heute gerne einem Kollegen von der CDU/CSU den Vortritt überlassen hätte. Ich hätte mich besonders gefreut, wenn es ein Mitglied der Grünen Front gewesen wäre, schon um die berufliche Solidarität mit den schwer geprüften, von jenseits des Eisernen Vorhanges stammenden Menschen zu bekunden. Leider hat gerade diese Kategorie der Kollegen in diesen Fragen bisher fast immer geschwiegen und, wenn sie das Wort genommen hat, negativ dazu gesprochen.

    (Zuruf des Abg. Struve.)

    — Kollege Struve, wir brauchen uns darüber ja,
    glaube ich, nicht zu streiten; es sind Tatsachen, die



    Rehs
    Sie nicht in Abrede stellen können. Ich könnte Ihnen an Hand der Protokolle sonst alles mögliche nachweisen. — Infolgedessen bleibt mir nichts anderes übrig, als daß ich als Nichtlandwirt wieder einmal für meine Schicksalsgefährten das Wort nehme.
    Ich möchte Sie nur daran erinnern, meine Damen und Herren von der CDU, daß der Bundeskanzler im Oktober 1958 in Bad Godesberg auf dem 1. Ostpreußischen Bauerntag erklärte:
    Gerade das Ausmaß und die Intensität der Eingliederung des ostdeutschen Bauerntums ist der Maßstab für den Willen zur Wiederherstellung Gesamtdeutschlands.. . . Die Eingliederung des ostdeutschen Bauerntums als politischer Auftrag ist im weitesten Sinne des Wortes allen verantwortlichen Kräften Deutschlands klarzumachen, zunächst um der von diesem harten Schicksal betroffenen Menschen willen, dann aber unseres ganzen Volkes willen.
    Das war ein Wort! Was ist von diesem Wort übriggeblieben?
    Im Jahre 1955 wurden noch 13 700 Stellen gefördert. Jahr für Jahr ist die Stellenzahl um zirka 1000 bis auf rund 8700 im Jahre 1960 zurückgegangen. Von den rund 400 000 heimatvertriebenen und verdrängten Bauernfamilen — das ist schon eine sehr reduzierte Zahl — sind nur rund 4 % auf Vollbauernstellen wirklich eingegliedert.
    Der seinerzeit mit großer Selbstzufriedenheit verkündete Fünfjahresplan wird nicht erfüllt werden. Das Bundesernährungsministerium hat damals erklärt:
    die ostdeutschen Bauern würden nunmehr die Gewißheit haben, daß etwa jede zweite Familie . . . in diesen fünf Jahren mit einer Eingliederung rechnen könne.
    Dieses Ziel wird nicht erreicht werden. Der Plan hatte ja als einzigen positiven Kern überhaupt nur die Zusage, daß wenigstens für fünf Jahre mit einer bestimmten Mindestsumme gerechnet werden könne. Alles andere war Selbsttäuschung. Ich habe vorausgesagt, daß bei den Betroffenen, wenn der erste Enthusiasmus verflogen sein würde, eine große Enttäuschung eintreten würde. Alles, was damals von mir vorausgesagt worden ist, ist eingetreten.
    Im Juni vorigen Jahres hat der Bundeskanzler abermals die Eingliederung der ost- und mitteldeutschen Bauern als „eine der wichtigsten innerdeutschen Entwicklundsaufgaben" erklärt und festgestellt — ich zitiere —, daß
    gemessen an den vom Bundesgesetzgeber festgelegten Grundsätzen der weitaus größere Teil der Aufgabe noch vor uns liegt.
    Noch vor wenigen Wochen hat der Bundeskanzler den Präsidenten des Bauernverbandes der Vertriebenen empfangen und ihm zugesichert, daß er für eine verstärkte Förderung der Eingliederungsmaß-. nahmen sargen werde.
    Meine Damen und Herren, was ist daraus geworden, so fragen wir, wenn wir uns diesen Haushalt
    ansehen? Der Bauernverband der Vertriebenen
    schnieb hierzu bereits am 15. Februar 1962 mit Recht:
    Zauberei? Siedlungsetat 1962 erhöht und trotzdem weniger Mittel.
    650 Millionen DM stehen im Etat. Das sind zunächst 12 Millionen DM weniger als im Vorjahr. Die Bundesmittel sind hiervon mit rund 367 Millionen DM angesetzt, 200 Millionen DM sollen von den Ländern kommen. Aber von den Bundesmitteln sind 290 Millionen DM verbraucht, müssen also vorweg abgezogen werden. Dann bleiben von den Bundesmitteln effektiv nur 77,4 Millionen DM übrig. Um den Ansatz nur einigermaßen wieder hinzukriegen, muß man wieder zu demselben komplizierten Verfahren greifen und neue Bindungsermächtigungen in Höhe von 290 Millionen DM schaffen. Aber auch diese Summe reicht nicht aus, um den Ausgleich herbeizuführen, weil ja davon noch die Nebenkosten mit über 38 Millionen DM fortgehen usw.
    Ich will auf diese Einzelheiten nicht eingehen, ebensowenig wie auf 'die immer wiederholten und immer wieder unberücksichtigt gebliebenen Forderungen auf Veränderung der Finanzierungsrichtlinien, Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens usw. Die Fachleute kennen alle diese Dinge, die anderen interessiert das sowieso nicht. Jedenfalls möchte ich feststellen, daß die Länder zur Durchführung des diesjährigen Siedlungsprogramms 710 Millionen DM angefordert hatten und daß diese Summe im Haushalt um 60 Millionen auf 650 Millionen DM gekürzt worden ist. Sie ist also um diese 60 Millionen DM geringer als im Vorjahre, in dem schließlich 425 Millionen DM Haushaltsmittel zur Verfügung standen.
    Der neue Vertriebenenminister hat am 19. Dezember 1961 geäußert, selbstverständlich würde bei den weiteren Planungen auf die inzwischen eingetretenen Änderungen im Kosten- und Preisgefüge Rücksicht genommen werden. Von dieser Erklärung hat sich ebensowenig wie von den vorher schon von mir zitierten Äußerungen des Bundeskanzlers auch nur das geringste in diesem Haushalt niedergeschlagen.
    Wenn die Mittel im Haushalt jetzt nicht erhöht, sondern gegenüber dem Vorjahr noch um 60 Millionen DM reduziert werden, erweisen sich alle jene Äußerungen, mit denen man die heimatvertriebenen und verdrängten Bauern bisher beschwichtigt hat, als leere Redensarten.
    Die Kluft zwischen der wirklichen Lage, d. h. den gestiegenen Bau- und Bodenpreisen, und dem Mittelansatz wird immer größer. Schon in den Jahren 1954 bis 1960 — lassen Sie mich auf diese eine Zahl hinweisen — waren die Kosten der Eingliederung um rund 115 % gestiegen, während die bundesseitig zur Verfügung gestellten Mittel nur um 55 % erhöht worden waren. Seitdem hat sich das Bild noch rapide verschlechtert. Wir haben unlängst im Vertriebenenausschuß einen Bericht des Ernährungsministeriums erhalten, in dem darauf hingewiesen worden ist, daß der Anstieg der Baukosten allein in den letzten Jahren auf ca. 31 bis 35 % zu beziffern ist.
    Aber das ist noch nicht alles. Ich sagte bereits, daß bei dem Ansatz von 650 Millionen DM im Haushalt



    Rehs
    noch eine Länderbeteiligung von 200 Millionen DM einkalkuliert ist. Die Länder haben aber bereits erklärt, daß sie hiervon nur 135 Millionen DM aufbringen können. Es fehlen also weitere rund 65 Millionen DM, um wenigstens den ohnehin unzulänglichen Ansatz mit 650 Millionen DM .erfüllen zu können.
    Was der Kollege von der FDP hier vorhin erklärt hat, daß man bei der augenblicklichen Situation den Ländern das zumuten müsse, ändert an der Sachlage nichts. Vor allem übersieht man bei dieser Auffassung völlig, daß nach dem Bundesvertriebenengesetz die Bereitstellung der Mittel in vollem Umfange Aufgabe des Bundes ist, daß also der Bund diese Aufgabe nicht einfach von sich schieben kann.
    Der Agrarausschuß des Bundesrates hat deshalb bereits im Februar dieses Jahres einen Beschluß gefaßt, durch den der Bund aufgefordert wird, in Höhe des Länderausfalles bei diesen 200 Millionen DM einzutreten. Das ist in der Tat das Mindeste, was vom Bund gefordert werden muß.
    Mit unserem Antrag Umdruck 58 wollen wir diese Verpflichtung des Bundes hinsichtlich des Länderausfalles bei den 200 Millionen DM dadurch absichern, daß eine entsprechende weitere Bindungsermächtigung bis zusätzlich 65 Millionen DM im Haushalt verankert wird.
    Meine Damen und Herren, wir bedauern, daß bei der mangelnden Entschlußkraft der Bundesregierung und der Mehrheitsparteien hinsichtlich dieses Gesamtproblems in den vergangenen Jahren jetzt nichts anderes übrig bleibt, als zunächst den Weg dieser weiteren Bindungsermächtigung zu gehen. Die bisherige Handhabung des Systems der Bindungsermächtigung ist ein eklatantes Zeichen dafür, wie man sich bei den Mehrheitsparteien und bei der Bundesregierung immer wieder um klare Entschlüsse in dieser Frage herumgedrückt und die Konsequenzen immer wieder vor sich hergeschoben hat.
    Wir haben im Vertriebenenausschuß des Bundestages zu unserem Teil mit den uns notwendig erscheinenden Arbeiten zur Herbeiführung einer Änderung bei der Behandlung dieses Fragenkreises begonnen. Ich erinnere daran, daß wir unlängst eine Besichtigungsfahrt zu verschiedenen Siedlungsstellen in Nordrhein-Westfalen unternommen haben. Dabei haben wir uns nicht nur davon überzeugen können, welch wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Agrarstruktur gerade durch die bäuerlichen Siedlungen der Vertriebenen erzielt worden ist, sondern auch davon, welch große Bedeutung die dort errichteten Nebenerwerbssiedlungen haben und weiter haben werden. Wir haben uns von dem Vertreter des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums mitteilen lassen, daß allein in Nordrhein-Westfalen 20 000 Siedler-Eignungsscheine ausgegeben worden sind. Hierbei handelt es sich also um Menschen, bei denen alle Voraussetzungen für die Übernahme von Höfen und die Errichtung von Siedlungen geprüft worden sind. Der zuständige Ministerialdirigent hat uns dazu erklärt, daß allein in Nordrhein-Westfalen noch für die nächsten 10 bis 15 Jahre jährlich mindestens 2000 Stellen eingerichtet werden können.
    Ich möchte hervorheben, daß sich die zuständigen Vertreter des Bundesvertriebenenministeriums und des Bundesernährungsministeriums bei den Bemühungen im Vertriebenenausschuß des Bundestages positiv beteiligt haben. Aber das reicht natürlich nicht aus. Vor allem muß wahrgemacht werden, was ich vorhin aus der Erklärung des Bundeskanzlers im Jahre 1958 in Bad Godesberg zitierte, nämlich allen verantwortlichen Kräften Deutschlands klarzumachen, daß die Eingliederung des ostdeutschen Bauerntums ein politischer Auftrag ist, damit auch besonders in diesem Hohen Hause ein besseres Verständnis hierfür entsteht. Gerade daran hat es bisher bei der Bundesregierung und auch bei den Mehrheitsparteien gefehlt, und auch in diesem Haushalt sind wieder keine Konsequenzen gezogen worden. Ich möchte das mit allem Nachdruck sagen.
    Vor allem wird auch der neue Bundesvertriebenenminister zeigen müssen, ob er dem politischen Kernproblem seiner ministeriellen Aufgabe gewachsen ist und daß er auch dort zu reden und sich durchzusetzen versteht, wo es wirklich notwendig ist. Ich möchte ihn daran erinnern, daß er im Vertriebenenausschuß auf meine ausdrückliche Frage, ob denn wenigstens der Betrag von 65 Millionen DM, der bei den Ländern ausfalle, durch den Bund gesichert sei, sich ausdrücklich hierfür stark gemacht hat. Herr Minister, dieses Wort von Ihnen hängt bis zu diesem Augenblick noch in der Luft. Nach dem, was ich vorhin von dem Kollegen von der FDP gehört habe, der das abgelehnt hat, soll es also offenbar auch weiter in der Luft hängenbleiben. Ihr eigenes Wort steht damit auf dem Spiel, Herr Minister!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vertriebenen und verdrängten ostdeutschen Bauern haben, wie die ostdeutschen Menschen überhaupt, bisher eine große Geduld gezeigt. Ich möchte nicht zuviel sagen, aber doch feststellen, daß die Geduldsfähigkeit in dieser Frage nahezu ausgeschöpft ist. Wenn man nicht das Notwendige tun will, dann sollen die 'Bundesregierung und die Regierungskoaliton es sagen. Dann soll man keine Ansprachen auf Kundgebungen halten •und keine tönenden Worte im Munde führen. Diese ohnehin schwergeprüften Menschenhaben es nicht verdient, daß man sie an der Nase herumführt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie wissen, daß das nicht geschieht! Die Bundesregierung und die Regierungsmehrheit haben in dieser Sache bisher geschwiegen und keine Initiative gezeigt, die für das Länderprogramm von 710 Millionen DM fehlenden 60 Millionen DM aufzustocken. Wir haben es deshalb für aussichtslos gehalten, von uns aus noch einen entsprechenden Antrag einzubringen. Wir hoffen aber, daß Sie sich wenigstens den vor mir angeführten Gründen hinsichtlich der Notwendigkeit, den Ansatz von 650 Millionen DM durch diese •zusätzliche Bindungsermächtigung zu sichern, nicht verschließen werden. Wir bitten daher, unserem Antrag zuzustimmen. Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Debatte ist mehrfach die Frage aufgeworfen worden, ob der Haushaltsansatz für die Verbesserung der Agrarstruktur ausreicht, vor allem ob auch die Althofsanierung weitergeführt wird, die durch einen Erlaß des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu meinem Bedauern vorübergehend gestoppt worden ist. Hierzu darf ich in Übereinstimmung mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgendes bemerken. Es ist zwar nicht zu bestreiten, daß der Eingang von Anträgen auf Gewährung von Krediten für die Althofsanierung in einem Ausmaße zugenommen hat, wie es bei Aufstellung des Haushaltsplans nicht vorausgesehen wenden konnte. Aus den inzwischen mit den Ländern angestellten Ermittlungen ergibt sich jedoch, daß ein erheblicher Teil der vorliegenden und noch zu erwartenden Anträge mit Mitteln des im Wege der Zinsverbilligung auf 3 % verbilligten Hofkredits durchgeführt werden kann. Mit den Ländern ist vereinbart, daß die 'hierzu erforderlichen Feststellungen bis Anfang Mai getroffen werden. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde ich mit meinem Kollegen Schwanz prüfen, wie wir den sich dann ergebenden Bedarf an Mitteln für die Althofsanierung bis Ende 1962 decken können. Möglichkeiten hierzu ergeben sich 'bereits aus der Vorbemerkung zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —, wo es heißt: Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bestimmen, daß ein unabweisbarer Mehrbedarf bei einem Ansatz des Grünen Plans aus Wenigerausgaben bei einem anderen Ansatz 'des Grünen Plans geleistet wird. Danach besteht kein Anlaß zu der Befürchtung, daß die im Rahmen der Agrarstrukturverbesserung zweifellos notwendige Maßnahme der Althofsanierung — eine sehr notwendige Maßnahme — nicht in dem gebotenen Umfang weitergeführt werden kann. Das Wort zur Begründung des Antrags Umdruck 50 hat Herr Abgeordneter Ritzel. Herr Präsident! Meine Dannen. und Herren! Von einem Haushalt von 53 000 Millionen DM entfallen auf' den Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten rund 3800 Millionen DM. Von diesen 3800 Millionen DM sah die Bundesregierung für den Tierschatz 40 000 DM vor. Der Ansatz befindet sich in einem zusammenfassenden Titel, in dem Zuschüsse an Anstalten — wie es heißt — außerhalb der Bundesverwaltung vorgesehen und verplant sind. Im Haushaltsausschuß ist leider im Rahmen der sehr geringfügigen Beeinflussung des Einzelplans 10 eine Summe von 200 000 DM ausgerechnet bei diesem Sammel-Titel gestrichen worden. Im übrigen trifft auf das, was zum Ernährungshaushalt zu sagen ist, die Feststellung des Herrn Kollegen Dr. Conring vollkommen zu — ich habe sie mir vorhin notiert —, daß bei Einzelplan 10 im großen und ganzen keine Kürzungen vorgenommen worden sind. Aber ausgerechnet da, wo es gilt, dem Tierschutz einigermaßen zu helfen, ausgerechnet da wird in dem Gesamtkapitel, in dem die 40 000 DM nach (dem Regierungsvoranschlag untergebracht waren, der Gesamtansatz um 200 000 DM gekürzt. Es war im Haushaltsausschuß schon beantragt, den Titel für Tierschutz — für einen deutschen Tierschutzverband — um 20 000 DM zu reduzieren. Das wäre etwa dem früheren Anschlag entgegengekommen, ,der 18 000 DM vorsah. Es besteht die Gefahr, daß dem deutschen Tierschutz bei Aufrechterhaltung dieser Kürzung von insgesamt 200 000 DM vielleicht wirklich nur 20 000 DM zugute kommen. Ohne große Worte machen zu wollen, möchte ich meinen, daß (das Problem des Tierschutzes in der Bundesrepublik von dem Hohen Hause ernster genommen werden müßte, als es tatsächlich genommen wird. Ich stelle fest, daß der einstimmig gefaßte Beschluß des Deutschen Bundestages auf Erlaß eines Ausfuhrverbots für Schlachtpferde in der niederträchtigsten Weise umgangen wird. Aus Schlachtpferden sind plötzlich Nutzpferde geworden. Von Bahnhöfen, von denen früher keine Nutzpferde ausgeführt wurden, werden heute Nutzpferde — keine Schlachtpferde mehr — nach Italien verfrachtet. Ich stelle fest, daß der Initiativentwurf über das Tierschutzwesen, der dem Hohen Hause interfraktionell zugeleitet worden ist, zu einer Flut von Äußerungen aus der Öffentlichkeit führt und daß es eine zwingende Notwendigkeit ist, im Interesse eines echten Tierschutzes mit den in Frage kommenden Verbänden zusammenzuarbeiten, ihnen die Möglichkeit zu (geben, im Interesse eines wirklichen und wirkungsvollen Tierschutzes mit dem Bundestag, mit den einzelnen Fraktionen, in Hearings, in den Ausschüssen zusammenzuarbeiten, kurzum, eine Entwicklung herbeizuführen, die endlich einen echten Tierschutz garantiert. Das (geht nicht ganz ohne Geld. Wir sind nicht .der Auffassung, daß diese ursprünglich vorgesehenen 40 000 DM dem Deutschen Tierschutzbund allein zukommen sollen. Es gibt mehrere Tierschutzverbände, die in langen Jahren sehr nützliche und wirkungsvolle Arbeit geleistet haben. Es dient auch der Erfüllung der Aufgaben dieses Hohen Hauses, mit diesen Verbänden in engster Verbindung zu stehen. Aus diesem Grunde wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dem Antrag auf Umdruck 50 ihre Zustimmung gäben, den Ansatz von 18 000 DM, um den es sich bei diesem Etat von 53 Milliarden DM im ganzen und 3,8 Milliarden DM ,für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten handelt, auf 40 000 DM zu Ritzel erhöhen; das macht den Kohl wirklich nicht fett. Es ist eine Geste des Verständnisses gegenüber der leidenden Kreatur, hier 22 000 DM mehr einzusetzen und die entsprechende Bewilligung auszusprechen. Keine weiteren Wortmeldungen dazu? Das Wort zur Begründung des Antrags Umdruck 51 hat der Abgeordnete Saxowski. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Umdruck 51 hat die sozialdemokratische Fraktion einen Änderungsantrag zu Kap. 10 02 Tit. 610 des Haushaltsplanentwurfs 1962 eingebracht. Er verlangt keine Erhöhungen, sieht aber auch keine Verminderungen vor, sondern es wird um eine nach unserer Ansicht bessere und zweckmäßigere, aus der Natur der Mittel resultierende Verteilung ,gebeten. In Tit. 610 sind 50 Millionen DM Zuschüsse zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft eingesetzt. Die Mittel dürfen ausschließlich für fest mit dem Gebäude verbundene technische Einrichtungen verwendet werden. Die Zweckbestimmung ist damit präzise umrissen. Über die unbedingte Notwendigkeit ist nicht zu streiten, da gerade die Landfrau einer Erleichterung ihrer schweren Arbeit bedarf, da sie in vielen Fällen stärker in !den täglichen Arbeitsrhythmus eingespannt ist als ,der Mann. Außerdem ist 'das Gefälle zum Stadtbewohner auszugleichen, um die grassierende Landflucht zu stoppen. Ich glaube, daß man sich in diesem Hause weitere Ausführungen ersparen kann, da uns allen die angesprochene Situation hinlänglich bekannt ist. Aber nicht nur die Bäuerin, sondern auch die Frau des dauernd in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiters ist den überaus großen Arbeitsbelastungen unterworfen, so daß auch ihr Haushalt die Rechtfertigung abgibt, an diesen Mitteln zu partizipieren. Ich will Sie nicht mit Zahlen und Statistiken langweilen und 'aufhalten, aber einiges muß 'gesagt werden, da hierdurch schlagartig !die Situation auf dem landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt und in der Fluktuation der Arbeitskräfte beleuchtet wird: Bis 1960 hatten wir in diesem Sektor eine Verminderung 'der Zahl der Arbeitskräfte von über einer Million zu verzeichnen. Laut Betriebszählung 1960 ist nur noch in jedem sechsten Betrieb von 10 bis 20 ha und in je zwei von drei Betrieben in !der Größenklasse von 25 bis 50 ha ein Landarbeiter beschäftigt. Von der Lohnsituation will ich schweigen, da wir das ohne Bedenken dem staatsbürgerlichen und wirtschaftspolitischen Verantwortungsbewußtsein der Tarifpartner überlassen können, sollen und auch müssen. Sie sehen, daß diese knappen Zahlen alarmierend sind, selbst wenn man berücksichtigt, daß die Abwanderung zu einem gewissen Teil .durch die fortschreitende Rationalisierung und Technisierung aufgefangen worden ist oder in Zukunft aufgefangen wird. Die Grenze ides Möglichen ist jedoch erreicht bzw. schon weit überschritten, so daß wir alle die Verpflichtung haben, dazu beizutragen, daß die noch vorhandenen wichtigen Arbeitskräfte gehalten werden und ihnen das Landleben genau wie ihren bäuerlichen Arbeitgebern attraktiver und lebenswerter gestaltet wind. Darüber hinaus vergessen !Sie bitte nicht, ,daß en den Landarbeiter von heute ;hohe Anforderungen in fachlicher und technischer Hinsicht gestellt wenden und .auch gestellt werden müssen. Er ist ohne Frage in den Status eines Facharbeiters hineingewachsen. Dies dürfte allen hier im Hause bekannt sein. (Abg. Dr. Conring: Sehr richtig, aber das hat mit dem Haushalt wenig zu tun!)


    (Beifall bei der SPD.)