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ID0402019700

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 20. Sitzung Bonn, den 15. März 1962 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/248) — Erste Beratung — 699 B Fragestunde (Drucksache IV/239) Frage des Abg. Varelmann: Darlehen an Wirtschaftsbetriebe zur regionalen Wirtschaftsförderung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 699 C, 700 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . . . 700 A, B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sicherheitsvorkehrungen bei Banken und Sparkassen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 700 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 700 D Frage des Abg. Ertl: Bodenvorratskäufe der Städte Dr. Westrick, Staatssekretär . . 700 D, 701 A, B, C, D Ertl (FDP) 701 A Dr. Brecht (SPD) 701 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 701 D Frage des Abg. Jacobi (Köln):: Energie-Enquete Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 701 D, 702 B Jakobi (Köln) (SPD) 702 A, B Fragen der Abg. Dröscher und Schultz: Verordnung der französischen Regierung betr. die Neupflanzung von Weinbergen zur Herstellung von „Cognac" Schwarz, Bundesminister . . . 702 B, C, D, 703 A Dröscher (SPD) ........702 D Schultz (FDP) .........703 A Frage des Abg. Dröscher: Lieferprämie für Roggen Schwarz, Bundesminister . . . . 703 B, D Dröscher (SPD) 703 D Frage des Abg. Ertl: Einfuhr von Getreide Schwarz, Bundesminister . . 704 A, B, C Ertl (FDP) 704 B Wächter (FDP) . . . . . . . 704 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1962 Frage des Abg. Dürr: Pflichtjahr für Mädchen Blank, Bundesminister 704 C, D Dürr (FDP) 704 D Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 704 D Frage des Abg. Wittrock: Gleiche Lohnzahlung für Männer und Frauen gemäß Art. 119 des EWG-Vertrages Blank, Bundesminister . . 705 A, B, C, D, 306 A, B, C Wittrock (SPD) 705 A, C Frau Dr. Elsner (SPD) . . 705 D, 706 A Jahn (SPD) 706 B Büttner (SPD) 706 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 706 B Frage des Abg. Dröscher: Dauer der Verfahren bei den Sozialgerichten Blank, Bundesminister 706 C, D 707 A, B Dröscher (SPD) 706 D Fritsch (SPD) 707 A Frage des Abg. Jahn: Äußerung des Staatssekretärs Dr. Claussen über die Zahl der Beamten des Bundessozialgerichts Blank, Bundesminister . . . . . 707 B, C Jahn (SPD) 707 C Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Verbindungsstraße zwischen Schleswig und dem Truppenübungsplatz Langsee Hopf, Staatssekretär 707 D Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Schäden durch Benutzung von Gemeindewegen im Umkreis des Truppenübungsplatzes Langsee Hopf, Staatssekretär 708 A Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Zugang von der E 3 zum Truppenübungsplatz bei Idstedt Hopf, Staatssekretär 708 A Frage des Abg. Seuffert: Veteranen der Blauen Division als Gäste der Bundesmarine in Barcelona Hopf, Staatssekretär 708 B Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Einrichtung eines Verkehrsflughafens „Lipperhöhe" Hopf, Staatssekretär . . . 708 B, C, D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . 708 C, D Frage des Abg. Wacher: Vorräte der Bundeswehr an Gerät und Material Hopf, Staatssekretär 708 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Gehwege an Bundesstraßen im Nachbarortsverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär 709 A, C, D Dr. Mommer (SPD) 709 B Frage des Abg. Regling: Äußerung des Bundesverkehrsministers über die Hilfe für Kommunen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 709 D, 710 A Regling (SPD) 709 D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Verkehrsunfälle auf der Bundesstraße 54 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 710 B, C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 710 C Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Schilder an der B 212 und der B 69/211 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 710 C, 711 A Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 711 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 311 B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Tragung des Impfrisikos bei Schutzimpfungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 711 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) 711 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik (Drucksache IV/154); verbunden mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1962 III Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/158) und Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/233) Dr. Martin (CDU/CSU) 712 A Lohmar (SPD) . . . . 715 D, 753 B Dr. Hellige (FDP) 721 D Höcherl, Bundesminister . 726 A, 754 B Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 737 B Dr. Frede (SPD) 740 D Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . • 745 A Sänger (SPD) 749 A Frau D. Maxsein (CDU/CSU) . . 751 C Nächste Sitzung 755 C Anlagen 757 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1962 699 20. Sitzung Bonn, den 15. März 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 15. 3. Dr. Arnold 16. 3. Dr. Atzenroth 23. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 13. 4. Dr. Barzel 16. 3. Bergmann 15. 3. Berlin 23. 3. Dr. Birrenbach 16. 3. Fürst von Bismarck 15. 3. Brand 15. 3. Corterier 15. 3. Grainer 12.4. Dr. Danz 15. 3. Deringer 15. 3. Dr. Dichgans 15. 3. Drachsler 15. 3. Engelbrecht-Greve 15. 3. Dr. Eppler 16. 3. Dr. Furler 16. 3. Geiger 16. 3. Glombig 16. 3. Hahn (Bielefeld) 16. 3. Dr. Hesberg 6.4. Illerhaus 15.3. Iven (Düren) 15.3. Frau Jacobi (Marl) 16. 3. Killat 15. 3. Klein (Saarbrücken) 15. 3. Dr. Kohut 20.3. Kraus 16. 3. Dr. Kreyssig 15. 3. Krüger 31. 3. Kühn ,(Hildesheim) 16. 3. Leber 15. 3. Lenz (Bremerhaven) 16. 3. Lenz (Brühl) 15. 3. Lenze ,(Attendorn) 15. 3. Liehr (Berlin) 16. 3. Dr. Löbe 16. 3. Dr. Löhr 14.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 3. Dr. Menzel 31. 3. Michels 15.3. Dr. Miessner 31. 3. Müller (Remscheid) 15. 3. Dr. Müller-Emmert 16. 3. Neumann (Allensbach) 16. 3. Oetzel 7. 4. Dr. h. c. Pferdmenges 23. 3. Dr. Philipp 15. 3. Pöhler 16. 3. Ramms 15. 3. Dr. Reinhard 16. 3. Reitzner 31. 3. Riedel (Frankfurt) 31. 3. Scheppmann 15. 3. Schlick 14. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 3. Dr. Schneider 26. 3. Schütz 15. 3. Seifriz 16. 3. Dr. Sinn 16. 3. Stein 15. 3. Steinhoff 16. 3. Storch 15. 3. Stooß 15. 3. Striebeck 23. 3. Theis 15. 3. Verhoeven 16. 3. Walter 15. 3. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 23. 3. Weinkamm 16. 3. Wullenhaupt 16. 3. b) Urlaubsanträge Spitzmüller 15. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 19. Sitzung vom 14. März 1962, Drucksache IV/239, Frage V/1): Wie werden sich die Einnahmen aus der Grundsteuer in den nächsten Jahren unter dem Gesichtspunkt der auslaufenden Begünstigungen entwickeln? Die 10jährige Grundsteuerbefreiung für neue Wohnungen nach § 7 und § 92 des II. Wohnungsbaugesetzes hat im Jahre 1961 bei der Grundsteuer zu einer Minderung des Grundsteueraufkommens um etwa 420 Mio DM geführt. In dem. Grundsteueraufkommen des Jahres 1961 mit insgesamt 1720 Mio DM ist ein Teilbetrag von 30 Mio DM enthalten, der darauf zurückzuführen ist, daß die Grundsteuerbefreiung für Neubauten aus dem Jahre 1951 fortgefallen ist. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Zuwachs des Grundsteueraufkommens wegen der ausgelaufenen 10-Jahresfrist urn jährlich etwa 35 Mio DM und ab 1965 um jährlich etwa 40 bis 45 Mio DM zu rechnen. Anlage 3 Umdruck 43 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Drucksache IV/158). 758 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1962 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. gemeinsam mit dem Berliner Senat und den Regierungen der anderen Länder in der Bundesrepublik dafür zu sorgen, daß Berlin eine der geistigen und kulturellen Metropolen der freien Welt bleibt, seine Aufgabe als Hauptstadt Deutschlands erfüllen und seine freiheitliche Lebensform bewahren und gestalten kann. Dazu ist notwendig der Ausbau aller Bildungseinrichtungen der Stadt von den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bis zu den Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstituten und den Institutionen der Erwachsenenbildung. Die Städtischen Bühnen und andere künstlerische Einrichtungen Berlins müssen gefördert werden. Ein Zentrum für die pädagogische Forschung sollte in Berlin gegründet werden. Kulturelle Institutionen internationalen Charakters, vor allem neue Einrichtungen der UNESCO, können in Berlin eine Stätte für eine weltoffene Arbeit finden; 2. eine wirksame organisatorische und sachliche Koordinierung aller Maßnahmen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung sicherzustellen, der Wissenschaftsförderung den ihr gebührenden institutionellen und politischen Rang im Rahmen der allgemeinen Staatspolitik zu geben und die Zusammenarbeit mit den Ländern und den Gremien der Wissenschaftler im Wissenschaftsrat, in der Deutschen Forschungsgemeinschaft und in der Max-Planck-Gesellschaft zu vertiefen; 3. unverzüglich ein Rahmengesetz über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Artikel 74 Nr. 13 GG vorzulegen; 4. Forschungsvorhaben, soweit sie sich dazu eignen, in enger Zusammenarbeit mit Institutionen der Universitäten und Hochschulen durchzuführen und dabei die Freiheit der Forschung zu wahren. Bonn, den 14. März 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 44 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik (Drucksache IV/154) und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/233). Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. ein Programm der Sozial- und Bildungshilfe für die Entwicklungsländer dem Bundestag vorzulegen; 2. in Beratung mit den Bundesländern, Universitäten und sonstigen beteiligten Institutionen ein sich auf mehrere Jahre erstreckendes Programm zu einer psychologisch angepaßten Unterbringung ausländischer Studenten, Praktikanten usw. auszuarbeiten und dem Bundestag vorzulegen; 3. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und anderen beteiligten Institutionen die soziale und berufliche Stellung desjenigen deutschen Personenkreises zu sichern, der im Rahmen der Entwicklungshilfe für längere Zeit im Ausland tätig ist; 4. geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine möglichst systematische Vorbereitung der für eine Tätigkeit in den Entwicklungsländern in Frage kommenden deutschen Personen auf deren Aufgaben sicherzustellen und dabei auch einen qualifizierten Nachwuchs heranzubilden; 5. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Frage zu überprüfen, inwieweit es möglich ist, die wissenschaftliche Behandlung des Problems der Entwicklungsländer und der Entwicklungshilfe besser als bisher zu fundieren und zu koordinieren. Bonn, den 15. März 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 5 Umdruck 45 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik (Drucksache IV/154) und zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend kulturpolitische Aufgaben des Bundes (Drucksache IV/233). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. den Ausbau und die Errichtung wissenschaftlicher Einrichtungen mit internationalem Rang in Berlin zu unterstützen und Kultureinrichtungen internationaler Träger in Berlin zu fördern, 2. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß jeder Studierende an deutschen Hochschulen die Möglichkeit erhält, wenigstens ein Semester an Berliner Hochschulen zu studieren. Bonn, den 15. März 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion
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      Rede von Dr. Walther Hellige


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben unserer Großen Anfrage mit Absicht das Thema „Kulturpolitische Aufgaben des Bundes" gegeben, weil wir der Meinung sind, daß die Probleme der Forschungsförderung nur symptomatisch sind für ungeklärte kulturpolitische Kompetenzen auf Grund einer verfassungsrechtlich nach unserer Meinung nicht eindeutig geklärten Ausgangslage.
      Wie verteilt das Grundgesetz die Kompetenzen auf dem Gebiet der Kultur? Im Grunde liegt die Kulturzuständigkeit bei den Ländern. Sache des



      Dr. Hellige
      Bundes allein aber sind die Beziehungen zum Ausland und damit die Kulturarbeit im Ausland. In Fragen der Repräsentanz arbeiten wir mit Behelfskonstruktionen. Jeder Staat wünscht sich einen geachteten Platz unter den Nationen. Früher legten wir Wert darauf, mit der „schimmernden Wehr" das Ausland zu beeindrucken, und daneben verließen wir uns auf die Weltgeltung des „Made in Germany". Auch heute noch suchen wir unser Ansehen darin, Lieferant aller Welt, Bankier aller Welt zu sein. Unterdessen ist es aber allgemeine Erkenntnis geworden, daß der Stand unserer Technik und Wirtschaft nur gehalten werden kann bei vermehrter Anstrengung für Wissenschaft und Forschung, für Bildung und Ausbildung. Einsichtigen Geistern wird es immer mehr klar, daß die letzten Entscheidungen in der Ost-West-Auseinandersetzung, d. h. die Entscheidung über den Fortbestand unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung auf geistigem Gebiet fällt. Wir haben es noch nicht gelernt, unsere erwirtschafteten Gewinne unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll zu investieren. Unsere Bundesrepublik ist in den Augen vieler nachdenklicher und kultivierter Freunde ein typischer ungeistiger Neureicher unter den Staaten.

      (Hört! Hört! bei der SPD.)

      Unsere Literatur, unsere Musik, unsere bildende und darstellende Kunst hat bei mancher guten Einzelleistung nicht mehr internationalen Rang. Unsere geistige Gestaltungskraft steht keineswegs im geordneten Verhältnis zu unserem Lebensstandard. An kritischen Stimmen aus dem In- und Ausland fehlt es nicht. Um nur eine Stimme anzuführen: die Zeitung „Paris Match" hat sich vor wenigen Jahren in einem ausführlichen Leitartikel mit der deutschen Kunst befaßt. Ihr Urteil ist kurz und hart: „sec et nul" — ausgetrocknet und nichts.
      Nun, wir wollen nicht allzu schwarz sehen! Zwischen Perioden hoher Produktivität liegen immer Zeiten der Dürre. Und wen sollte es schon wundern, wenn unser Pegasus lahmgeht nach all dem, was wir ihm im letzten Menschenalter zugemutet haben?
      Natürlich kann man ein geistiges Klima nicht erzwingen. Aber man kann mit geeigneten Mitteln den Klimawechsel herbeiführen helfen. In unserem Fall sind diese Mittel organisatorischer Art. Hier vermissen wir beispielsweise schmerzlich eine echte Hauptstadt, die in der Lage wäre, Maßstäbe zu setzen. Wer das Berlin der zwanziger Jahre noch erlebt hat, diese weltoffene Stadt, die unser überkommenes Kulturgut ebenso musterhaft pflegte, wie sie die Anregungen der Avantgarde begeistert aufnahm, der wird mir zustimmen. Wer sich damals in Berlin durchgesetzt hatte, der war nicht nur in Deutschland etwas, dem war Weltrang bescheinigt. Heute leben wir in einer liebenswürdigen kleinen Stadt, die wir mit sehr viel Galanterie unsere Bundeshauptstadt nennen. Sie scheint es gar nicht als ihre Aufgabe zu empfinden, die Pflichten einer echten Metropole zu übernehmen.
      Die organisatorischen Voraussetzungen, von denen ich soeben sprach, sind gebunden an eine befriedigende Regelung der Frage der Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Nach dem Grundgesetz liegt das Recht der Kulturgesetzgebung bei den Ländern. Der Bund ist auf genau umrissene Aufgaben beschränkt. Eine Verfassung hält aber stets nur einen Zustand fest. Entwicklungen, vor allem auf geistigem Gebiete, sind jedoch nicht immer in einen solchen Rahmen einzuspannen. Tatsächlich ist heute eine Situation erreicht, in der dem Bund Aufgaben zugewachsen sind, die, verfassungsmäßig gesehen, manchem strittig erscheinen mögen, die aber ihrem Wesen nach ohne Zweifel nach einer überregionalen Regelung verlangen. Hier käme es nach unserer Meinung darauf an, nicht die Entwicklung auf den Stand des Gesetzes zurückzuschrauben, sondern unsere Organisation der Entwicklung anzupassen. Dazu aber hat der Bund nach unserer Überzeugung die Wege noch nicht beschritten.
      Zur Zeit haben wir keine kulturelle Repräsentanz innerhalb der Bundesspitze. Mehrere Ministerien sind teilbeteiligt. Aber in diesen Ministerien ist die Kulturaufgabe nur eine Nebenaufgabe, e in e Aufgabe neben anderen und dringlicheren. Wir verdanken den 'deutschen Ländern und Städten fast alle großen kulturellen Leistungen unserer Vergangenheit. Mit Stolz können wir auf die reiche Palette der deutschen Musenhöfe hinweisen, 'die allen deutschen Volksstämmen ihre eigene kulturelle Ausprägung gestattete. Wir empfinden dankbar den Unterschied zu den Staaten im Westen, deren Hauptstädte — ich nenne nur Paris — eine große international normsetzende Kraft zeigen, deren Provinzleben aber eben deshalb grau und trübe ist. Der Föderalismus hat seine tiefe Berechtigung. Er hat sie vor allem dann, wenn die Teile gewillt sind, in der Pflege ihrer Tradition größere Leistungen zu erbringen und größere Anstrengungen auf sich zu nehmen, als es das Ganze vermöchte. Das ist oft der Fall, leider aber nicht immer!
      Wenn Leistungskraft und Leistungswille der Länder den stets wachsenden Aufgaben genügen könnten, dann würde man angesichts ihrer Absicht, Teile der Bundeskompetenz auf diesem Gebiete an sich zu ziehen, nicht diese Fülle besorgter Stimmen aus Wissenschaft, Wirtschaft und praktisch allein interessierten Kreisen der Öffentlichkeit hören. Diese Äußerungen entstammen doch nicht „einer rücksichts- und bedenkenlosen Aktivität von Bonn, der die Öffentlichkeit unkritisch und ressentimentgeladen erlegen ist", wie Herr Ministerpräsident Meyers anzunehmen scheint. Sie kommen aus dem Munde der bestinformierten und legitimen Sachwalter unseres Kulturlebens und sind echter Besorgnis um unser aller Zukunft entsprungen.
      Die Länder würden dem Föderalismus einen besseren Dienst erweisen, wenn sie ihre eigene Kompetenz auf das beschränken wollten, was sie zu leisten vermögen, und wenn sie das, was den Länderrahmen überschreitet, gemeinsam mit idem Bund regelten. Wir verkennen nicht, was die Länder getan haben; wir schätzen ihre Bemühung, durch Hilfskonstruktionen das Fehlen einer unbestrittenen Bundeskompetenz 211 ersetzen. Die Schuld daran, daß die Forschungsförderung noch nicht bundesgesetzlich geregelt ist, liegt nicht bei ihnen. Dem Bunde kommt die konkurrierende Gesetzgebung zu.



      Dr. Hellige
      Er muß also in Konkurrenz treten. Das hat er bisher nicht getan. Daher begrüßen wir die Initiative der SPD, die ihn dazu auffordert.
      Nun wäre die Frage zu stellen, was unter „Förderung der Forschung" zu verstehen ist. Der Herr bayerische Finanzminister möchte diesen Begriff möglichst eng umschrieben wissen. Er möchte dem Bund sogar die Vollzugs- und Finanzierungsbefugnis vorenthalten. Ich glaube, über ein solche Überinterpretation des Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes ist die Geschichte der letzten drei Wochen bereits hinweggegangen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, berufene Interpretin dieser Frage, sieht in der Forschungsförderung — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — „Maßnahmen organisatorischer und finanzieller Art für die Durchführung von Forschungsarbeiten, Errichtung und Unterhaltung von Forschungsstätten, andere Maßnahmen zum Nutzen der Forschung, wie etwa die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forschern und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses". Das heißt: Honnef gehört nach Auffassung der Forschungsgemeinschaft zur Zuständigkeit des Bundes.
      Es ist also notwendig, daß Bund und Länder sich um eine Abgrenzung der Aufgaben im kulturpolitischen Bereich bemühen. Der Bundestag hat in einem einstimmigen Beschluß am 1. Juli 1960 solche Verhandlungen angeregt und von der Bundesregierung einen Bericht über ihr Ergebnis bis zur Einbringung des Haushalts 1961 gefordert. Dieser Bericht ist nicht gegeben worden. Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
      Warum hat die Bundesregierung den einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 1960 nicht ausgeführt, mit dem sie aufgefordert wurde, „die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Aufgaben im kulturellen Bereich möglichst bald abzuschließen und .dem Bundestag über das Ergebnis dieser Verhandlungen bis zur Einbringung des Haushalts 1961 schriftlich zu berichten?
      Weil diese geforderte Antwort bis heute nicht gegeben wurde, müssen wir weiter fragen:
      Teilt die Bundesregierung die Auffassung einzelner Bundesländer, daß kulturelle Aufgaben, die bisher der Bund wahrgenommen hat, an die Länder abgetreten werden sollen?
      Im 19. Jahrhundert sind wir aus Preußen, Bayern und Staatsbürgern von Reuß ältere Linie Deutsche geworden. Im 20. Jahrhundert sind wir auf dem Wege, aus Deutschen und im Bewußtsein, Deutsche zu sein, Europäer zu werden. Wir begrüßen alle Bemühungen um eine politische und kulturelle Einigung Europas. Aus unserer Geschichte haben wir Verständnis für die Vielfalt der Gebilde in unserem Vaterland. Wir sehen aber nicht ohne Sorge die größere Vielfalt internationaler Gremien und supranationaler Institutionen, an die wir Teile unserer Souveränität zu geben bereit sind.
      Unschön ist die Zweigleisigkeit, ja die Rivalität zwschen Brüssel und Straßburg, die jetzt dazu führt,
      daß sich auch in Straßburg eine kulturpolitische Bürokratie entwickelt in Form eines Council for cultural cooperation, dem der in Brüssel entstehende Kulturrat der EWG-Staaten gegenübersteht. Der letzte könnte sich leicht zu einem kleineuropäischen Kultusministerium entwickeln, dem die Kultusminister auf Länderebene gegenüberstehen, während die Bundesebene nicht geschlossen vertreten, sondern in eine Vielzahl von Ministerien zersplittert isst.
      Will ,die Bundesregierung hier auf eine einheitliche Repräsentanz verzichten? Und weiter: Welche Entwicklung in der Vielzahl institutioneller Ansätze auf internationaler Ebene will die Bundesregierung fördern? Darum fragen wir:
      Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung von gemeinsamen Institutionen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet .der Kulturpolitik innerhalb der europäischen Gemeinschaften?
      Als nach Schluß des letzten Krieges das Ansehen unseres Volkes in Gefahr war, völlig verlorenzugehen, da waren die Leistungen unserer Wissenschaft eines der wenigen Fundamente, auf denen ein Neuaufbau unserer Geltung begonnen werden konnte. Deutsche Professoren hatten Freunde und Schüler in aller Welt, deutsche Universitäten waren das Vorbild für den Aufbau des Hochschulwesens in manchem Land. Die sachliche Denkungsart des Wissenschaftlers hatte den Haß nicht recht aufkommen lassen. Es waren vor allem Forscher, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ihre Heimat verlassen mußten, die sich gleich nach Kriegsschluß bemühten, die zerschlissenen Fäden neu zu knüpfen. Wenn Staatsmänner, Politiker und Heerführer, die einst bei uns so hoch respektiert waren, ihren Ruf verloren hatten — das Ansehen der deutschen Wissenschaft hatte auch im Ausland im ganzen die Turbulenz der Zeit überstanden.
      Wieviel mußte uns daran liegen, diese uns so günstige Position auszubauen! Und was ist in Wirklichkeit geschehen?
      Heute sind deutsche Wissenschaft und deutsche Schulen im Ausland überall im Rückzuge. Ich möchte Ihnen das an einem besonders eindrücklichen Beispiel demonstrieren. In der Türkei waren bis zum Schluß des letzten Krieges ganze Hochschulfakultäten als deutschsprachig zu bezeichnen. Als unsere Gelehrten mit Kriegsschluß das Land räumen mußten, traten Amerikaner und vor allem Franzosen an ihre Stelle. Heute wirken nach Auskunft des Deutschen Akademischen Austauschdienstes nur noch neun deutsche Wissenschaftler in diesem uns schon so lange befreundeten Land.
      Wie sieht es in den übrigen Staaten des islamischen Orients aus, in Ländern, in denen wir Deutsche noch immer sehr geschätzt und angesehen sind, weil uns eine günstige politische Entwicklung früh genug von der undankbaren Kolonialarbeit befreit hat? Wieviel deutsche Wissenschaftler wirken in diesen Ländern? Ich gebe Ihnen die Zahlen nach einer Auskunft der westdeutschen Rektorenkonferenz aus dem Jahre 1960. Es wurde mir versichert, daß sich seitdem nichts Wesentliches geändert hat: Ägypten 2,



      Dr. Hellige
      Afghanistan 2, Irak 5, Iran 3, Libyen 1, Syrien 1, im ganzen westlichen Islam, also in den Ländern Tunis, Algerien und Marokko: nicht ein einziger. Einige wenige Daten aus nichtislamischen Ländern: Äthiopien 1, Japan 2 und auf dem riesigen indischen Subkontinent 1. Das sind doch alarmierende Tatsachen!
      Ist es nun etwa so, daß diese Länder kein Interesse an der Mitarbeit deutscher Gelehrter zeigen? Keineswegs! Universitäten islamischer Länder haben sich — von unseren Auslandsvertretungen unterstützt — vielfach um deutsche Wissenschaftler bemüht. Das Stück 39 der Empfehlungen, Entschließungen und Nachrichten der Westdeutschen Rektorenkonferenz aus dem Jahre 1960 gibt genügend Material. Ein Beispiel für viele:
      Der frühere Bundesminister Oberländer hatte von einer Reise nach Teheran ein Angebot des Rektors mitgebracht, 18 aus Mitteldeutschland geflüchtete Hochschullehrer in die dortige Universität zu übernehmen. 6 der 17 von der Rektorenkonferenz ausgewählten Herren ließen sich auf ernsthafte Verhandlungen ein. Angenommen hat nicht ein einziger! Was ist der Grund? Ich zitiere den Bericht der Rektorenkonferenz wörtlich:
      De facto ist es heute so, daß der Entschluß zur Lehrtätigkeit im Ausland gleichbedeutend mit dem Entschluß ist, die akademische Laufbahn in Deutschland nicht mehr fortzusetzen.
      Die Gründe: Es kann für die Herren kein Lehrstuhl freigehalten werden. Sie können nicht Mitglieder ihrer Fakultät bleiben. Die Verbindung mit ihnen und die Beurteilung ihrer wissenschaftlichen Arbeit ist nicht aufrechtzuerhalten. Die Rektorenkonferenz schreibt wörtlich weiter:
      Daraus ergibt sich die kuriose Situation, daß dem fast ängstlich im Lande bleibenden akademischen Nachwuchs eine Gruppe akademischer Starreisender gegenübersteht, die, da sie beruflich keine Schwierigkeiten mehr zu befürchten haben, immer wieder Forschungs-, Vorlesungs-
      und Lehraufträge im Ausland übernehmen.
      Gewiß sind solche Reisen von Trägern geachteter Namen im Ausland sehr erwünscht. Ihre Wirkung könnte aber wesentlich gesteigert werden, wenn sie von einer Nachwuchskraft begleitet würden, die dann im Lande bleibt, um die erreichten Erfolge auszubauen. Das zu verwirklichen ist aber infolge der erwähnten Schwierigkeiten leider kaum möglich.
      Worin liegt denn nun die causa causarum dieser Ärgernisse? Die Rektorenkonferenz gibt sie an; ich zitiere wörtlich: „in der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik, die es mit sich bringt, daß keine zentrale Zuständigkeit für die Betreuung dieser Herren mehr besteht".
      Prüfen wir doch einmal die Lage unserer Forscher im Auslande in Hinsicht auf ihre soziale Sicherung. 1960/61 lehrten in Asien, Afrika und Lateinamerika etwas über 200 deutsche Dozenten. Nur ein knappes Drittel davon waren Professoren. Über 130 der Herren, also die größere Hälfte, waren nicht habilitiert. Fast die Hälfte der Gesamtzahl war über 50 Jahre alt. Aussicht auf Altersversorgung hatten: durch die ausländischen Universitäten 32, durch Beamtenrechte in der Bundesrepublik 35, keine Altersversorgung hatten 91, unbestimmte Aussicht auf Alterssicherung 52. So sehr erwünscht die Tätigkeit dieser Herren ist, es gibt bisher keine Möglichkeit seitens des Bundes oder der Länder, ihnen Pension oder Rente zuzusichern. Dieser Zustand ist natürlich dem Bund und den Ländern bekannt. Beide haben Maßnahmen getroffen, um die Lage dieser Dozenten zu verbessern. Urteilen Sie selbst, ob diese Maßnahmen genügen: Der Bund hat in Kap. 06 02 Tit. 618 des Bundeshaushalts 1959 50 000 DM eingestellt, die deutschen Gelehrten den Übergang von der Auslandstätigkeit bis zur Erlangung einer ausreichenden Existenz in der Bundesrepublik erleichtern sollen. Sie sind kaum in Anspruch genommen worden.
      Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat auf Bitte der Westdeutschen Rektorenkonferenz, des Hochschulverbandes, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes im März 1956 eine Empfehlung zur Schaffung von Leerstellen beschlossen, in denen im Ausland tätige Gelehrte geführt werden sollen. Zweieinhalb Jahre später, am 20. Dezember 1958, teilt die Konferenz der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes mit, daß Niedersachsen und SchleswigHolstein solche Leerstellen bewilligt hatten; andere Länder wollten im konkreten Einzelfall die Sicherstellung ins Ausland gehender Wissenschaftler gewährleisten.
      Meine Damen und Herren, ist es ein Wunder, daß unsere Gelehrten kaum geneigt sind, die für unser Ansehen so wichtigen Auslandsaufgaben zu übernehmen? Die Dezentralisierung unseres Bildungswesens ist den Aufgaben der Zeit nicht gewachsen. Vor den Anforderungen der Zukunft wird sie völlig versagen. An Vorschlägen seitens der Wissenschaft zur Sicherung solcher Herren hat es nicht gefehlt; sie können im Stück 39 der Empfehlungen, Entschließungen und Nachrichten der Westdeutschen Rektorenkonferenz aus dem Jahre 1960 nachgelesen werden.
      Erst Ende vergangenen Jahres ist auf Initiative der Rektorenkonferenz eine Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland geschaffen worden, die diese Probleme unter ständiger Abstimmung zwischen Kultusministerkonferenz, Kultusministerien der Länder, Rektorenkonferenz und Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes zu lösen versucht. Es hat sehr lange gedauert, bis eine solche von vielen Seiten längst geforderte Einrichtung entstehen konnte. Wir würden von der Bundesregierung gerne hören, welche Ergebnisse bisher erreicht wurden. Ist die Regierung davon überzeugt, daß durch die Schaffung dieser Stelle eine sichere Gewähr für die Lösung der zukünftigen Probleme gegeben ist?
      Mit den deutschen Schulen im Ausland sieht es etwas besser aus. Die Schwierigkeiten sind hier anderer Art. Der Pädagoge, vor allem aber der Schulleiter, ist im Ausland in einer schwierigen Position. Er ist Beamter eines Landes der Bundesrepublik, in der Regel auf fünf Jahre beurlaubt. Zugleich ist er Angestellter eines örtlichen deutschen Schulvereins. Die Vorstandsmitglieder dieses Schulvereins haben oft recht widersprechende Auffassungen von der Aufgabe einer deutschen Schule. Der Schulleiter



      Dr. Hellige
      und sein Lehrkörper sind überdies gebunden an Anordnungen der Kultusbehörden des Gastlandes. Zwischen den pädagogischen Auffassungen, die der Lehrkörper aus Deutschland mitgebracht hat, und denen der Gastländer gibt es oft recht erhebliche Unstimmigkeiten. Wenn es zu Auseinandersetzungen kommt, ist die schwierige Frage des Rechtsschutzes bedeutsam.
      Wir halten daher die Gründung einer Stiftung für notwendig, die das Vermögen der Schulen verwalten soll, der die Schulleiter verantwortlich sein müssen, die bei der Auswahl und Vorbereitung der Lehrer mitwirkt und die schließlich den erforderlichen Rechtsschutz garantiert.
      Wir fragen die Bundesregierung:
      Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die rechtliche, besoldungsmäßige und soziale Stellung deutscher Dozenten und Lehrer sowie ihre berufliche Entwicklung während ihrer Auslandstätigkeit und bei ihrer Rückkehr zu sichern?
      Die Frage der Repräsentanz deutscher Kultur im Ausland gewinnt besondere Bedeutung durch die Tatsache, daß die Bundesrepublik nicht der einzige Staat deutscher Sprache ist. Osterreich und die Schweiz stellen freilich keine Probleme. Dagegen werden wir uns sehr gewissenhaft mit der Kulturpolitik beschäftigen müssen, die die sogenannte DDR treibt. Wie alle Vokabeln dort einen anderen Inhalt umschreiben, so auch das Wort „Kulturpolitik". Hier bedeutet es in der Tat „Politik mit Hilfe der Kultur".
      Damit soll nun keineswegs gesagt sein, daß alles, was dort drüben geschieht, von Übel sei. Es ist zu billig, zu sagen: Das ist bloß „kultura", das hat keinen Wert. Auf dem Gebiete der Erhaltung des überkommenen Kunstgutes und in der musikalischen Interpretation kann die Zone auf wirkliche Leistungen hinweisen. Es sind ja auch Deutsche, die drüben arbeiten, und unter ihnen das fleißige, wendige und ideenreiche Völkchen einer unserer fruchtbarsten Kulturlandschaften, des sächsischthüringischen Raumes, eines Raumes, der uns eine so reiche Fülle hervorragender Begabungen geschenkt hat. Es bedrückt uns aufrichtig, daß unseren Landsleuten dort die Voraussetzung für jede schöpferische Arbeit genommen worden ist: die Freiheit.
      So steril die Zone für das elementar-künstlerische Schaffen ist, so geschickt versteht das dortige Regime, sich des deutschen Kulturerbes zu propagandistischen Zwecken zu bedienen. Unter Nutzung des Vorteils einer straffen Zentralisierung und unter Aufwand erheblicher Mittel wird wissenschaftliche und schöne Literatur in großen Mengen an die Entwicklungsländer, ja an die Gewerkschaften und Arbeiterparteien der freien Welt versandt. In den Einführungen zu den Editionen fehlt nie der Hinweis, daß die deutschen Geistesgrößen „fortschrittliche Menschen" im Sinne der Klassenkampftheorie waren, daß sie also auch heute gewiß an der Seite der Unterdrückten stehen und gegen Kapitalismus und Kolonialherrschaft auftreten würden. Man weist darauf hin, daß sich die große Zahl der deutschen Dichter, Denker und Musiker zu irgendeiner Zeit ihres Lebens einmal in Mitteldeutschland aufgehalten hat. Daraus leitet man das Recht auf alleinige Pflege ihrer Tradition ab. Man versäumt nie, darauf hinzuweisen, wie teuer dem Regime diese Pflege sei. Die „Nationalen Gedenkstätten" für unsere Weimarer Klassiker, für Bach, Händel und Luther werden immer wieder herausgestellt.
      So betreibt die Zone vorrangig mit Mitteln der Kulturpolitik ihre Anerkennung als d e r legitime deutsche Staat. Ulbricht als Erbe des deutschen Humanismus! Diese Idee erscheint uns grotesk und unwirksam. Aber erscheint sie allen so? Auch denen, die mit dem deutschen Geistesleben, ja mit europäischer Geistigkeit nur wenig vertraut sind? Dabei stehen wir erst in den Anfängen der Propagandatätigkeit der Zone. Noch hat sie keine Auslandsschulen. Sie sind aber in Vorbereitung. Die Lehrer dafür werden vom Herder-Institut in Leipzig gründlich geschult.
      In der Sorge um diese Entwicklung fragen wir die Bundesregierung:
      Wie will die Bundesregierung der Propaganda des Zonenregimes mit dem „Deutschen Kulturerbe" im Ausland, besonders in den Entwicklungsländern, wirkungsvoll entgegentreten?
      Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit einer großzügigen Hilfe auf dem Kulturgebiet für Berlin zu begründen, kann ich mir ersparen. Hierüber herrscht in diesem Hause und in der Bundesrepublik volle Einigkeit. Wir alle möchten Berlin zur deutschen Hauptstadt des Geistes machen.

      (Zustimmung bei der FDP.)

      Dabei sind wir der Meinung, daß solche Einrichtungen in Berlin gefördert werden sollten, die die Lage der Stadt nicht belasten. Wir halten es für erwägenswert, Einrichtungen der UNESCO in Berlin zu etablieren. Bei unserer föderalistischen Struktur müssen Vorschläge, die das Erziehungswesen betreffen, vom Land Berlin selbst gemacht werden. Sie sind vom Bund nachhaltig zu unterstützen. Auch kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater und Orchester, bedürfen der Mitfinanzierung durch den Bund. Nur auf dem Gebiet der Forschungsförderung hat der Bund auch hier eigene Kompetenzen.
      Nach unserer Meinung ist ein wesentlich schnellerer Ausbau der Berliner Hochschulen und Forschungsinstitute vonnöten. Sieht sich der Bund in' der Lage, die langfristige Planung zum Ausbau dieser Anstalten auf höchstens fünf Jahre zu kürzen? Bestehen weitere konkrete Pläne?
      Wir fragen daher die Bundesregierung:
      Ist die Bundesregierung bereit, Vorschläge zu entwickeln und Mittel zur Verfügung zu stellen, um in Berlin wissenschaftliche Einrichtungen mit internationalem Rang neu zu errichten oder auszubauen?
      Wind sie zudem kulturelle Einrichtungen internationaler Träger in Berlin fördern?
      Der Bund muß sich der ihm vom Grundgesetz gegebenen Kompetenzen bedienen. Er muß ein Forschungsförderungsgesetz und ein Gesetz zum



      Dr. Hellige

      (deutschen Kultur nach außen die unbedingt erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen schaffen: durch Zusammenfassung aller Ressorts, die sich mit kulturund wissenschaftsfördernden Maßnahmen befassen, unter einem Leiter mit Kabinettsrang. Ihm sollte ein Kulturfonds zur Verfügung stehen, in den alle für die Förderung von Kultur und Forschung ausgewiesenen Mittel überführt werden. Der Bund sollte möglichst bald durch Verhandlungen mit den Ländern eine Klärung der noch ausstehenden Kompetenzfragen herbeiführen. Diese Verhandlungen müssen vom Geiste der Partnerschaft und der hohen Verpflichtung gegenüber der gemeinsamen Vergangenheit und der Zukunft getragen sein. Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hohe Haus hat für die drei Großen Anfragen, die von der Kulturpolitik bis zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung reichen, sich also einen großen Rahmen gestellt haben, nach der Auffassung der Bundesregierung einen besonders günstigen Zeitpunkt gefunden. Ich ziele dabei gar nicht so sehr auf das Intermezzo ab, das uns im Verlauf des Wortgeplänkels über den Haushaltsausgleich 1962 im Verhältnis zwischen Bund und Ländern beschert worden ist. Die ursprünglich, wie ich meine, recht affektgeladenen und nach Temperamenten abgestuften Auseinandersetzungen sind wohl in diesen wenigen Wochen einer nüchternen Betrachtung gewichen. Es war aber doch recht interessant, zu beobachten, wieviele freiwillige Hilfsgruppen und Hilfstruppen aus dem Bereich des Geisteslebens und der wissenschaftlichen Organisationen — von allen Parteien erfreulicherweise — sowie der öffentlichen Meinung und der Wirtschaft sich in dieser Streitfrage spontan auf die Seite des Bundes gestellt und mit Leidenschaft die Mitwirkung des Bundes in gewissen kulturellen Bereichen verteidigt haben. Ich bin der Meinung, daß unabhängig von der für den Bund durchaus günstigen verfassungsrechtlichen Situation die Gegner einer Mitwirkung des Bundes im kulturellen Bereich diese fast einmütig geschlossene Haltung der öffentlichen Meinung nicht übersehen sollten. Ich halte es für richtig, kulturelle Fragen nicht als Kompetenzfragen abzuhandeln und zu betrachten. Ihrem Wesen entspricht es mehr, einen Weg der Kooperation und der Zusammenarbeit zu suchen. Wer mit der, Entstehungsgeschichte der kulturpolitischen Arbeit des Bundes vertraut ist, weiß nämlich, daß der Bund sich streng in dem Bereich seiner Zuständigkeiten gehalten und dort, wo das nicht der Fall gewesen sein sollte, immer die Zustimmung zuseinen Abweichungen bekommen hat, so daß ebenfalls kein Vorwurf zu erheben wäre, und daß der Bund keine Rechte usurpiert hat und darüber hinaus, wie das noch im einzelnen darzulegen sein wird, seine ganze Mitwirkung im einzelnen aufs engste mit den Ländern abgestimmt hat. Die Bundesregierung hat noch niemals die Zuständigkeit der Länder im kulturellen Bereich bestritten und erkennt bei dieser Gelegenheit sehr dankbar die wirklich großen Leistungen auch der finanzschwachen Länder im kulturellen Bereich an. Ich verstehe den von den drei Rednern gelegentlich vorgetragenen Kulturpessimismus nicht. Ich werde noch Gelegenheit haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen ein Gesamttableau vorzulegen, und Sie werden erstaunt sein, was nun wirklich alles von dieser „rückständigen Regierung" in dieser „rückständigen Bundesrepublik" geleistet worden ist, und das alles in dieser kurzen Zeit. Es erhebt sich außerdem die Frage, ob es für unser Ansehen besonders vorteilhaft ist, ausgerechnet in dem Augenblick, in dem wir auf europäischer und darüber hinausreichender Ebene auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung alle freiheitlichen Kräfte zusammenführen wollen, uns gerade im eigenen Hause einen Streit über kulturpolitische Kompetenzen zwischen Bund und Ländren zu leisten. Ich vermute eher, daß wir uns damit etwas lächerlich machen können. Ich darf nun in die Beantwortung der Großen Anfragen eintreten und bitte Sie, mir zu gestatten, daß ich mit der Großen Anfrage der CDU/CSU beginne, — nicht weil ich selber ihr angehöre, sondern weil ich der Meinung bin, daß mir ihre Fragestellung die Möglichkeit gibt, die Gesamtbilanz über die Leistung der Bundesrepublik auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung und einen Vorausblick über die dringlichen Vorhaben für die Zukunft zu geben. Die Forschung von heute sichert die Existenz von morgen. Wissenschaft und Forschung sind in unserem Jahrhundert in einem umfassenderen Sinne als je zuvor Gegenstand der politischen Vorsorge. — Das ist alles schon ausgeführt warden. — Was heute nicht für die Wissenschaft getan wird, wird morgen für die Menschen ohne Arbeit und Brot getan werden müssen. Dieser Satz hat in keinem Land mehr Berechtigung als gerade in der Bundesrepublik, die durch Bevölkerungsdichte und Rohstoffarmut zu Höchstleistungen gezwungen ist. Ich will Ihnen in diesem Zusammenhang nur eine einzige Zahl nennen: Nach der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung wird das deutsche Volk in absehbarer Zeit nur noch 1 bis 2 % der Weltbevölkerung darstellen. Was wir hier relativ an Quantität verlieren, muß durch höchste Qualität kompensiert werden. In unseren Bemühungen, uns in einer sich so veränderten Welt zu behaupten, werden wir zwar die Unterstützung aller unserer Freunde und Verbündeten in der freien Welt finden, mit denen wir auch auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung zu einer immer engeren Gemeinschaft und Zusammenarbeit kommen müssen. Wir werden aber als Partner nur Bundesinnenminister Höcherl dann interessant sein, wenn wir mit eigenen Leistungen aufzuwarten haben. Eine besondere Herausforderung an die freiheitliche Welt ist durch die gewaltigen Anstrengungen des Ostblocks und insbesondere Sowjetrußlands gegeben. Der Osten stellt Wissenschaft und Forschung ganz bewußt in den Dienst seiner weltrevolutionären Absichten. Lerneifer und Leistungswille werden in der Jugend der kommunistisch regierten Welt unerhört angestachelt und dauernd lebendig gehalten. Der Westen wird in der Spannung zwischen Ost und West nur bestehen können, wenn er seine wissenschaftliche Tradition unter der Parole uneingeschränkter Freiheit auf eine dynamische Aktivität in die Gegenwart überträgt. Das ist eine fortdauernde und laufende Aufgabe. Eine gründliche Analyse der euopäischen Kulturentwicklung, die die ganze Welt befruchtet hat, und der Wiederaufbau, wie er nach dem Kriege geleistet worden ist, zeigen uns, daß unsere freiheitlichen Arbeitsprinzipien durchaus geeignet sind, diesen geistigen Wettbewerb zu bestehen, wenn wir nur in der Lage und befähigt sind, sie zu entfachen und sie dauernd aktiv zu halten. Doch nicht nur die Sorge um die Zukunft unseres eigenen Volkes, nicht nur solche Nützlichkeitserwägungen auch existenzieller Art sollten uns veranlassen, der Förderung von Wissenschaft und Forschung alle Kräfte zu leihen, sondern wir sollten uns dazu auch durch den Wunsch bestimmen lassen, den Menschen außerhalb unserer Grenzen, besonders auch in den Entwicklungsländern zu helfen. Diese Länder I brauchen nicht nur Almosen und, wie es vorhin geheißen hat, Darlehen, weil wir uns als Weltbankier gerieren, sowie wirtschaftliche und finanzielle Hilfe, sondern vielleicht noch mehr die Hilfe unserer Wissenschaft und Forschung, um sich selbst in die Lage zu versetzen -und das ist doch der eigentliche Sinn jeder vernünftigen Entwicklungshilfe —, den Übergang in die modernen Lebensformen zu finden. Sie müssen in die Lage versetzt werden, ihre Probleme aus eigener Kraft zu meistern. Wir vertrauen dabei zuversichtlich darauf, daß die Begegnung mit der geistigen Welt des Westens die führenden Kreise der Entwicklungsländer gegen die Irrlehren des Kommunismus immunisieren wird. Ich wende mich nun den einzelnen Schwerpunkten der kulturpolitischen Arbeit des Bundes zu und darf mit dem Aufund Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen beginnen. Es ist nie bestritten worden, daß die Länder die Träger der wissenschaftlichen Hochschulen sind und daß sie es bleiben müssen. Wenn sich der Bund trotzdem seit dem Jahre 1956 zunächst mit Mitteln zur Erhöhung des Sachetats zu einer besseren Ausstattung und ab 1958 mit Beiträgen für den Ausbau und Wiederaufbau von wissenschaftlichen Hochschulen eingeschaltet hat, dann hat er das aus mehreren Gründen getan. 60 % — meine Damen und Herren, ich muß Ihnen diese Zahl in Erinnerung rufen — der Bauten und der Ausstattung unserer Hochschulen wurden durch Kriegseinwirkungen zerstört. Lange Jahre gab es keinen Kontakt zwischen der Wissenschaft und Forschung in unserem Lande und Forschungsstätten des Auslandes. Es wäre über die Kraft der Länder hinausgegingen, den raschen Aufbau allein zu bewältigen. Und wer will hier in einem solchen Zusammenhang, in einer solchen Situation noch von Kompetenzfragen sprechen, wo unmittelbare, dringendste Aufgaben angestanden sind! Sofort nach dem Kriege, verstärkt in der Zeit nach der Währungsreform, setzte — erfreulicherweise — ein unerhörter Ansturm auf die wissenschaftlichen Hochschulen ein. 1961 waren es 232 000 Studenten an den Universitäten und Technischen Hochschulen des Bundesgebietes. Trotz der etwas schwächeren Jahrgänge, die jetzt vor uns stehen, müssen wir für das Jahr 1970 mit einer Zahl von annähernd 300 000 Studenten rechnen. Die moderne Entwicklung zeigt außerdem eine deutliche Verlagerung des beruflichen Schwerpunktes in den Bereich der Dienstleistungen höherer Art. Davon leiten sich auch der Rang und die Bedeutung eines Volkes ab. Um sich beim Wiederaufbau und beim Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen eine fachgerechte Beratung zu sichern, haben im Jahre 1957 Bund und Länder in vorbildlichem Zusammenwirken mit der Wissenschaft die Einrichtung des Wissenschaftsrates geschaffen, der 1958 seine Tätigkeit aufgenommen und im Jahre 1960 den Ihnen allen bekannten großen Bericht über den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen vorgelegt hat. Wir haben damit den ersten Teil eines von ersten und besten Sachkennern ausgearbeiteten nationalen Förderungsprogramms, das im Ausland große Beachtung und vielfache Nachahmung gefunden hat. Ich möchte bei dieser Gelegenheit den Männern, die im Wissenschaftsrat wirken, meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen für die selbstlose, hervorragende Arbeit, die sie ehrenamtlich — und ich wiederhole das: ehrenamtlich — unter großem Zeitaufwand geleistet haben. Ich darf nun wieder auf die meßbaren Leistungen zurückkommen und erwähnen, daß -die Länder von 1949 bis 1959 allein 1500 Millionen DM Baumittel für die Hochschulen aufgewendet haben. Der Bund hat seit 1956 dazu 400 Millionen DM beigesteuert und sieht sich in seinen Bemühungen vor allem deshalb bestätigt, weil diese Spitzenfinanzierung — und nur darauf kommt es ihm an, den Anreiz zu bieten — eine Verdreifachung des Bauvolumens im Bereich der wissenschaftlichen Hochschulen erbracht hat. Der Plan des Wissenschaftsrates und -die Mitwirkung -des Bundes haben zum besonderen Ziel, daß auch die finanzschwachen Länder im Ausbau der Hochschulen Schritt halten können — das ist also die Ausgleichsfunktion — und daß eine über das ganze -Bundesgebiet reichende Planung mit Bildung von Schwerpunkten ohne Rücksicht auf Ländergrenzen zustande kommt. Der Bund hat sich seit dem Jahre 1958 mit 50 % an den Kosten der Bauten beteiligt. Insgesamt ist eine Planung von über einer Milliarde für den Bund vorgesehen. Es wird zu überlegen sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob nicht künftig -die Beteiligung nach der Leistungsfähigkeit -der Länder nach einem Leistungsschlüssel etwas abgestuft werden sollte. Bundesinnenminister Höcherl Bereits im ersten Teil seines Gutachtens hat der Wissenschaftsrat die Fragen der Hochschulreform angesprochen, ohne sie zu vertiefen. Die Bundesregierung begrüßt es, daß er jetzt diese Fragen in seine Beratungen mit einbezieht. Mit seiner Autorität und seiner von allgemeiner Zustimmung getragenen Legitimation wird er untersuchen, ob die herkömmliche Einteilung in Fakultäten, das Berufungsverfahren, das Kolleggeldwesen und viele andere überkommene Einrichtungen noch den modernen Anforderungen und Entwicklungen genügen. Insbesondere wird er sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob der gelegentlich gehörte Vorwurf berechtigt ist, daß wir die Akademisierung übertreiben, und ob nicht ein Teil der Studenten auf höhere Fachschulen gehört, eine Frage, in der wir uns von den ersten Fachkennern beraten lassen sollten und die wir nicht dilettantisch mit eigenem Verstand zu lösen versuchen sollten. In der Regierungserklärung hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, bei der Errichtung von neuen Hochschulen nach den Plänen des Wissenschaftsrates mitzuwirken. Der Bund beansprucht dabei keinen Einfluß auf die Standortauswahl, aber vermutlich dürfte die Frage der Leistungsfähigkeit der Länder bei diesen Maßnahmen eine entscheidende und auch für ihre Entscheidungen interessante Rolle spielen. Im zweiten Teil seines Berichts wird der Wissenschaftsrat ein Gutachten über die hochschulfreie Forschung vorlegen. Auch in diesem Bereich wirkt der Bund durch Hilfen und Unterstützungen mit. Nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen Ländern haben sich in steigendem Maße Institute gebildet, die sich ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung widmen und die mit den wissenschaftlichen Hochschulen, in denen ja Lehre und Forschung vereint sind, in keiner oder nur in loser Verbindung stehen. Dabei komme ich auf einen zweiten Schwerpunkt in der Frage der wissenschaftlichen Förderung des Bundes, zur Max-PlanckGesellschaft, der Nachfolgerin der im Jahre 1911 gegründeten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Herr Kollege Hellige, ich kann Ihre Äußerungen ganz und gar nicht teilen, in denen Sie sagen, man habe früher die schimmernde Wehr usw. in den Vordergrund gestellt. Auch die Leistungen, die Wissenschaftsund Forschungsleistungen, des Kaiserreichs waren sehr, sehr ansehnlich. Die damalige Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft war eine Gründung von so weitschauender Art, daß wir auch unserer eigenen Geschichte durchaus gerecht werden sollten. Wir sollten nicht vereinfachend Dinge herausgreifen und sie negativ beurteilen. Alle Geschichte, die Geschichte aller Völker hat positive und negative Seiten. Das gilt auch für uns. Wir sollten die positiven nicht unterschlagen. Ich möchte das zur Korrektur doch einmal angebracht haben. Bei der Entstehungsgeschichte der Kaiser-WilhelmGesellschaft muß der Weitblick bewundert werden, der die Gründer veranlaßte, dieser Institution schon im Jahre 1911 eine Thematik zu setzen, die heute noch durchaus gültig ist. Sie sollte Gelehrten, die sich nur der Forschung widmen, in voller Freiheit ihre Arbeit ermöglichen, sie vollständig von anderen Verpflichtungen freistellen und die Erforschung von Grenzgebieten sichern, die inzwischen Schwerpunkte geworden sind, um auf diese Weise Fachrichtungen zu stärken, die damals noch nicht in die Struktur der Hochschulen hineinpaßten und noch keinen ausreichenden Raum hatten; sie sollte neue Institutstypen entwickeln und wissenschaftlichen Nachwuchs heranbilden. Namen wie Haber, Hahn, Einstein, Warburg und aus der neueren Zeit Namen wie Professor Heisenberg, Butenandt und viele andere bestätigten die Richtigkeit der damaligen Planungen und Überlegungen, die zur Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft geführt haben. In dankenswerter Weise haben die Länder nach dem zweiten Weltkrieg sich der Förderung der MaxPlanck-Gesellschaft und ihrer Institute angenommen. Seit 1956 ist der Bund in die Tradition des Deutschen Reiches und der Weimarer Republik wieder eingetreten und beteiligt sich in beträchtlichem Umfang an der Bereitstellung der Mittel. Allein in diesem Jahre, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern mit Ihrer Zustimmung, wie ich erwarte und hoffe, 25,4 Millionen DM fließen. Dazu kommen erhebliche Mittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Atomkernenergie. Ich darf nun einen dritten Schwerpunkt der Wissenschaftsförderung, die unter der Mitwirkung des Bundes vor sich geht, erwähnen, die Forschungsgroßanlagen. Die moderne Entwicklung brachte es mit sich, daß neben den wissenschaftlichen Hochschulen und der Max-Planck-Gesellschaft Forschungsgroßanlagen auf spezifischen Gebieten notwendig geworden sind. Als Beispiele nenne ich das Kernforschungszentrum in Karlsruhe, das insgesamt einen Investitionsaufwand von 500 Millionen DM erfordert, an dem sich der Bund mit 75 % und das Land Baden-Württemberg mit 25 % beteiligt — meine Damen und Herren, eine Großleistung des Bundes, wie ich vielleicht sagen darf —, oder das Deutsche Elektronen-Synchroton in Hamburg, dessen Kosten im Verhältnis von 85 zu 15 % von Bund und Hamburg getragen werden, das Reaktorenzentrum Geesthacht zur Erforschung und Entwicklung von Schiffsantriebsreaktoren, das Institut für Plasma-Physik in Garching bei München, das in der ersten Bauphase mit 80 Millionen DM allein vom Bund finanziert worden ist, und schließlich die Kernforschungsanlage in Jülich, die Kosten von 500 Millionen DM verursacht, an denen sich der Bund bis zur Höhe von 90 Millionen DM beteiligt; das mitbeteiligte Land hat Kraft genug, den Rest aufzubringen. Dazu kommen die Institute für Luftfahrtund Raumforschung. Eine moderne Regierungsarbeit, meine Damen und Herren, ist ohne wissenschaftliche Forschungsarbeit nicht denkbar. Der Bund unterhält deshalb für eine Reihe von Ressorts eigene besondere Forschungseinrichtungen vor allem für die Agrar-, Wirtschaftsund Verkehrspolitik. Auf den Arbeiten dieser Institute beruhen viele gesetzgeberische Leistungen des Deutschen Bundestages. Bundesinnenminister Höcherl Neben diesen drei Kategorien von Instituten hat sich — zum Teil nach dem zweiten Weltkrieg — eine weitere Anzahl von Forschungseinrichtungen und -instituten gebildet, die entweder ganz oder teilweise von staatlichen Mitteln leben, vereinzelt aber auch ausschließlich mit privaten Mitteln betrieben werden. Ich möchte aus diesem Bereich nur einige Beispiele herausgreifen. Da ist zunächst das traditionsreiche und ehrwürdige Deutsche Archäologische Institut mit der Römisch-Germanischen Kommission in Frankfurt und den Auslandsabteilungen in Rom, Athen, Instanbul, Madrid, Kairo, Bagdad und Teheran — das zuletzt gegründet worden ist —, oder das Deutsche Historische Institut in Rom, das Kunsthistorische Institut in Florenz, das Orient-Institut der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft in Beirut und die Deutsche Historische Forschungsstelle in Paris usw. Alle legen sie im Ausland Zeugnis ab für den deutschen Forschergeist und dienen damit nicht nur der wissenschaftlichen Forschung und dem Kulturaustausch und der Forschung der Gastländer, sondern sie zeigen auch die deutsche Repräsentanz, die so oft angesprochen worden ist. Wie gesagt, es gibt auch sehr viele positive Seiten, die wir angesichts der Kürze der Zeit, die uns für den Aufbau, die Entwicklung und den Wiederaufbau zur Verfügung standen, durchaus mit Stolz und Selbstbewußtsein nennen dürfen. Eine besondere Bedeutung haben das Institut für Zeitgeschichte in München und die verschiedenen Ostforschungsinstitute. Es ist nicht ganz uninteressant zu erwähnen, daß der Bund im Einvernehmen mit den Ländern erhebliche Beiträge zur Erhaltung der vier deutschen Akademien in München, Göttingen, Heidelberg. und Mainz leistet. Vielleicht wäre die eine oder andere dieser Akademien gar nicht mehr am Leben, wenn sie nicht vom Bund am Leben erhalten worden wäre. Ich sehe gerade darin einen besonders bedeutsamen Ausdruck für das gute Einvernehmen auf diesem Sektor zwischen Bund und Ländern. Schon die bisherige Aufzählung, meine Damen und Herren, beweist, daß auf .dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung eine große Koalition aller Kräfte — der geistigen Kräfte — existiert. — Ja, ich wollte Ihnen wenigstens durch die Formulierung etwas entgegenkommen! In diesem Zusammenhang darf auch die industrielle Gemeinschaftsforschung, die in der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen zusammengeschlossen ist, nicht unerwähnt bleiben. Auch sie erhält genauso wie die wirtschaftswissenschaftlichen Institute Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, soweit sie sich mit Aufgaben befaßt, die nicht ausschließlich für die Auftraggeber bestimmt sind. Der Wissenschaftsrat führt zur Zeit eine Bestandsaufnahme — das scheint mir wesentlich zu sein — über alle diese Einrichtungen durch, um der Bundesregierung und den Ländern verläßliche Unterlagen darüber zu liefern, inwieweit diese Einrichtungen eine Förderung aus öffentlichen Mitteln verdienen, inwieweit sich ein Wildwuchs gezeigt hat, was in Ordnung zu bringen ist usw. Sie sehen also auch hier einen Beweis dafür, daß die Bundesregierung alle ihre einschlägigen Maßnahmen auf Gutachten des Wissenschaftsrates stützt, in dem die Wissenschaft, der Bund und die Länder vertreten sind. Die wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik, die Max-Planck-Gesellschaft und einige andere sehr bedeutsame wissenschaftliche Vereinigungen haben sich in Fortführung .der Tradition der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft im Jahre 1950 zur Deutschen Forschungsgemeinschaft verbunden. Es ist die besondere Aufgabe dieser Einrichtung, für die Förderung bestimmter wissenschaftlicher Forschungsvorhaben nach Schwerpunkten, .die die Forschungsgemeinschaft selbst bestimmt, zusätzliche Förderungsmittel zur Verfügung zu stellen. Keinem Land, auch dem reichsten nicht, ist es möglich, die Fakultäten, Institute usw. so aufzustocken. Wir müssen hierin eine Spitzenfinanzierung und eine Anreizfinanzierung sehen, damit wir Mittel, Möglichkeiten und Notwendigkeiten auf einen Nenner bringen können. Neben Forschungsvorhaben, die von einzelnen Forschern an die Forschungsgemeinschaft herangetragen werden und nach Prüfung durch erste Fachkräfte eine Förderung erfahren, bestimmt der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft nach eigenen Überlegungen Schwerpunkte unter besonderer Berücksichtigung des Nachholbedarfs und des Anschlusses an den Stand der Forschung im Ausland. Die Nachwuchsförderung ist eine weitere wichtige Aufgabe, die die Forschungsgemeinschaft erfüllt. Um noch ein. Beispiel zu nennen, darf ich erwähnen, daß die Lebensmittelgesetzgebung des 3. Bundestages — eine sehr fortschrittliche Gesetzgebung — vor allem auf Vorarbeiten der Forschungsgemeinschaft aufgebaut ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hier eine Form der Forschungsförderung und der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Staat unter Wahrung der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Wissenschaftgefunden worden ist, die das äußerste Maß an Wirksamkeit erreicht. Der Zuschuß des Bundes an die Deutsche Forschungsgemeinschaft beträgt mit Ihrer Zustimmung im Rechnungsjahr 1962 68 Millionen DM und damit vier Fünftel des Zuschusses der öffentlichen Hand. Der Bund setzt damit eine schon in der Weimarer Republik begründete Tradition fort. Ich darf daran erinnern, daß die Reichsregierung selbst im Jahre 1931, auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise, die Hauptlast der Finanzierung der damaligen Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft getragen hat. Es ist für uns eine selbstverständliche Verpflichtung, in Zeiten, die nicht so hart sind wie in den dreißiger Jahren, das Äußerste für diese Zwecke herauszuholen. Eine Reihe von hervorragenden Ergebnissen auf dem Gebiet der Genetik, der Kristallstrukturforschung, der Kardiologie, der Entwicklung einer serologischen Pockendiagnose, Zuhilfenahme des Elektronenmikroskops, die Behandlung der NetzBundesinnenminister Höcherl hautablösung ohne chirurgischen Eingriff, die geophysikalische Lagerstättenforschung sind Beispiele für den Erfolg, den die Bemühungen der hier zusammengefaßten Kräfte ermöglicht haben. Mit Hilfe der Forschungsgemeinschaft wurden z. B. in den letzten Jahren neue Berechnungsmethoden für die Stahlbaukonstruktion entwickelt, die eine Einsparung bis zu 20 % ermöglichen. Für die Landwirtschaft sind neue Methoden zur Bekämpfung verschiedener Viruskrankheiten bei Pflanzen und Tieren und die betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Forschungen für die Anpassung der deutschen Landwirtschaft an den Gemeinsamen Markt von großer Bedeutung. Besonders hervorheben möchte ich, daß das erste deutsche Großrechenzentrum in Darmstadt, das die Forschungsgemeinschaft mit Hilfe des Bundes und des Landes Hessen errichten half, am 1. April 1962 seine Arbeit aufnimmt. Ohne die Forschungsgemeinschaft hätten auch bedeutsame Ausgrabungen in Griechenland und im Vorderen Orient nicht durchgeführt werden können. Alle Bemühungen der wissenschaftlichen Forschung wären vergeblich ohne die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Eine Selbstverständlichkeit! Von seiner Qualität hängt unmittelbar die Entwicklung unserer wissenschaftlichen Forschung und mittelbar die Zukunft unseres Volkes ab. Die moderne Gesellschaft braucht wesentlich mehr wissenschaftlich ausgebildete Führungskräfte, als das in früheren Zeiten der Fall war. Der Bund hat sich deshalb in Zusammenarbeit mit den Ländern ganz besonders der Studentenförderung angenommen und im Honnefer Modell eine Form entwickelt, um den begabten Studenten eine wissenschaftliche Ausbildung frei von Not, wie mein verehrter Herr Amtsvorgänger das einmal formuliert hat, zu ermöglichen. Zur Zeit werden 15 % der Studenten mit einem Aufwand von 126 Millionen DM gefördert. Der Bund trägt davon 84 Millionen DM. Die Bundesregierung hält es für einen entscheidenden Bestandteil dieses Honnefer Modells, daß in Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Professoren, Studenten und Studentenwerken in jährlichen Absprachen Richtlinien für die Vergabe der Stipendien vereinbart werden. Es ist wichtig, daß die Richtlinien der laufenden Entwicklung angepaßt werden. Ziel unserer Bemühungen ist es, keine Begabung ungenützt zu lassen. Man sollte vielleicht in Überlegungen eintreten, ob man nicht bei sehr gutem Abschlußexamen den Darlehnsanteil der Förderung in ein Stipendium umwandeln könnte. Der Versuch z. B., in den 200 Fakultäten der wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik die jeweils beste wissenschaftliche Arbeit eines Studenten jährlich mit einem Preis von etwa 3000 DM auszuzeichnen, würde nur etwa 600 000 DM kosten, und doch würde ein solcher Preis einen zusätzlichen, sehr bedeutsamen Anreiz darstellen. Die Bundesregierung hat es sich dabei immer besonders angelegen sein lassen, nicht nur die Studenten aus dem Bereich der Technik und der Naturwissenschaften, sondern auch die Studenten der geistesund sozialwissenschaftlichen Disziplinen in gleichem Maße zu fördern. Wir würden verarmen, wenn wir uns eine Schwerpunktbildung, wie sie im östlichen Bereich stattfindet, gestatten würden. Neben der Studentenförderung ist eine besonders wichtige Frage die Förderung des Nachwuchses für die wissenschaftlichen Laufbahnen. Der Wissenschaftsrat hat dafür ausgezeichnete Vorschläge ausgearbeitet. Insbesondere gibt die Errichtung von mehr Lehrstühlen dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Chance, in angemessener Zeit einen wissenschaftlichen Lehrstuhl zu erhalten. Das ist auch der einzige Weg, um die laufende Abwanderung qualifizierter junger Wissenschaftler in das Ausland zu verhindern. Dabei spielt die Frage der Hochschulreform sehr stark herein. Hierbei hat sich auch die Max-Planck-Gesellschaft, die Thyssenstiftung, die ich ausdrücklich erwähnen darf, und die Deutsche Forschungsgemeinschaft große Verdienste erworben; ihnen gilt der Dank der Bundesregierung. Was die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit angeht, von der wir so lange Jahre ausgeschlossen waren, so hat auch sie sich in den letzten Jahren in erfreulicher Weise verstärkt. Das zeigen nicht nur zahlreiche wissenschaftliche Kongresse, die in der Bundesrepublik stattfinden, sondern auch der zunehmende Austausch von Wissenschaftlern aller Disziplinen mit dem Ausland. Immer mehr namhafte deutsche Lehrer und Forscher gehen zu Vortragsund Studienreisen über unsere Grenzen, viele ausländische Gelehrte kommen zu uns. In der Alexander-von-Humboldt-Stiftung ist eine Einrichtung geschaffen, die dem Hochschullehrernachwuchs des Auslandes ein einbis mehrjähriges Studium in der Bundesrepublik ermöglicht. Ich darf erwähnen, daß die Nachfrage nach diesen Stipendien erheblich größer ist als die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden können. Ich möchte Sie dringend bitten, die Mittel zu verstärken, weil ich mir keine bedeutsamere Aufgabe vorstellen kann als die, die Spitzenkräfte des Auslandes an unseren Hochschulen mit unserem Geistesgut vertraut zu machen. Ich werde den Bundestag bitten, gerade diesem wichtigen Zweig des Kulturaustausches besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Über diesen Austausch hinaus hat sich auf einigen Gebieten die Notwendigkeit eines engeren organisatorischen Zusammenschlusses ergeben, auf die ich in Beantwortung der Einzelfragen zurückkommen werde. Lange Jahre hindurch war der Vorwurf zu hören, daß der Bund in seinen finanziellen Aufwendungen für die Wissenschaft eine zu große Zurückhaltung zeigt. So war die öffentliche Meinung, nicht umgekehrt. Wir sind gerade angesichts der west-östlichen Spannung und des Wettbewerbs auf wissenschaftlichem Gebiet im Rahmen dieser Spannung mit Vorwürfen bedacht worden. Die letzten Diskussionen haben sogar den Eindruck erweckt, als ob mit den berühmten 458 Millionen DM die Grenze der finanziellen Leistungen des Bundes für die Wissenschaft erreicht sei. Ich kann erfreulicherweise diese Zahl richtigstellen. Im Jahre 1958 haben die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft und Forschung insgesamt 538,7 Millionen DM betragen. Wir hoffen, mit Bundesinnenminister Höcherl Ihrer Zustimmung in diesem Jahr insgesamt 1475 Millionen DM für den kulturellen und wissenschaftlichen Sektor auswerfen zu können. Ich glaube, die jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeiten für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung hätten nur ein einziges Ziel haben dürfen, nämlich wie die Mittel insgesamt verstärkt und gesteigert werden können — nicht, wer nun ausgerechnet bezahlt —; das wäre das einzige legitime Ziel gewesen. Aus der Volkswagenstiftung und den Gegenwertmitteln für den Verkauf der Volkswagenaktien — ebenfalls Leistungen des Bundes — kann die Wissenschaft in Zukunft nicht unbedeutende Zuschußmittel erwarten. Das Kuratorium ist gebildet. Es hat bereits zum erstenmal getagt. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die Mittel der Volkswagenstiftung nach Schwerpunkten eingesetzt und nicht — gestatten Sie mir den Ausdruck — verkleckert werden. Ich glaube aber auch, dem Hohen Hause noch eine Rechenschaft über die Maßnahmen zur Erhaltung des deutschen Kulturerbes, das in der Großen Anfrage der FDP-Fraktion ausdrücklich angesprochen worden ist, schuldig zu sein. Die Bundesregierung hat vor allem beim Wiederaufbau kriegszerstörter Bauwerke von nationaler Bedeutung mithelfen können. Sehr oft war diese Mithilfe der Anstoß dafür, daß die sonstigen Beteiligten wie Land, Kirchen, Stadt oder Bürgerschaft schließlich den Entschluß faßten, den Wiederaufbau in Angriff zu nehmen. Als Beispiele für solche wiederhergestellten Bauwerke darf ich aufzählen: die Marienkirche in Lübeck, den Kaiserdom in Aachen, die Konstantin-Basilika in Trier, den Dom in Mainz, die Michaeliskirche in Hildesheim, den historischen Marktplatz in Osnabrück, die Synagoge in Worms, das Markgrafen-Theater in Erlangen, die Abteikirche in Maria Laach, die Kaiserdome in Speyer und Worms. In der Literaturund Musikpflege hat der Bund überall da seine Hilfe gewährt, wo es sich um Aufgaben von solchem Rang handelt, daß die Förderung durch die Gesamtheit der Nation mit Recht erwartet wird. Die Pflege des kulturellen Erbes, das als gemeinsamer deutscher Besitz erhalten und entwickelt werden muß, ist stärkstes Band unserer nationalen und staatlichen Einheit. Im Bereich der Literatur stellt sich die Aufgabe, die Institutionen zu pflegen und auszubauen, die die geistige Hinterlassenschaft und das Gesamtwerk unserer Dichter sammeln, ordnen, publizieren und wissenschaftlich erforschen, wie z. B. das Freie Deutsche Hochstift und Goethe-Museum in Frankfurt/Main für Goethe und den Kreis der Romantiker, das Deutsche SchillerMuseum in Marbach für Schiller und den schwäbischen Dichterkreis. Repräsentativ für das heutige literarische Leben ist die Darmstädter „Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung", die ebenfalls vom Bundesministerium des Innern unterstützt wird. Im Bereich der Musik nenne ich das Beethovenhaus in Bonn, die Bachwoche in Ansbach, die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth oder auch die Subventionierung unserer großen Orchester. Ich darf darauf hinweisen, daß eines unserer betentendsten Orchester, das Bamberger Symphonieorchester, sich gegenwärtig auf einer sechswöchigen Auslandstournee in Südamerika befindet. Es ist die größte Auslandstournee, die überhaupt jemals in dieser Art von einem deutschen Orchester durchgeführt worden ist. Wir erwarten davon einen großen Gewinn, eine große Bereicherung unserer gegenseitigen Beziehungen. Museen und Bibliotheken werden vom Bund gefördert, wenn ihnen besondere Bedeutung und internationaler Rang in der Selbstdarstellung der deutschen Nation zukommt. Als besonders markantes Beispiel nenne ich hier den „Preußischen Kulturbesitz" in Berlin — ohne auf die Streitigkeiten, die mit dieser Frage einmal verbunden waren, eingehen zu wollen, um den Frieden in dieser Debatte nicht zu stören — mit seinen trotz aller Kriegsverluste noch reichen und vielfältigen Schätzen an Museen und Sammlungen verschiedenster Art, an Archivalien und dem Großteil der Bestände der Preußischen Staatsbibliothek. Weitere Beispiele sind das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg, das Römisch-Germanische Museum in Mainz, das Deutsche Museum in München. Überall war das Deutsche Reich seit der Gründung finanziell beteiligt, und der Bund setzt diese Tradition — ich möchte sagen, mit Recht — fort. Im Bereich der bildenden Kunst hat der Bund Kunstausstellungen gefördert, die für die gesamte Bundesrepublik und für deren kulturelles Ansehen in der Welt bedeutsam sind. Hier leiht der Bund seine finanzielle Unterstützung vor allem bei der Herstellung der Kataloge, die meistens zugleich ein Kompendium wissenschaftlicher Forschung darstellen. Zur Pflege der bildenden Kunst gehört nicht zuletzt die Förderung junger deutscher Künstler durch die vom Bund finanziell getragene Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom. Ich glaube, daß alle diese Leistungen, die unter bedeutsamer Mitwirkung des Staates ermöglicht worden sind, auch vor kritischen Augen bestehen können. Mit um so größerer Besorgnis betrachtet die Bundesregierung die oft geradezu feindselige Einstellung gewisser Kreise der Intelligenz gegenüber allen Maßnahmen des Staates im kulturellen Bereich. Die Bundesregierung bejaht die Notwendigkeit einer wachsamen Kulturund Gesellschaftskritik, die auch vor den staatlichen Maßnahmen nicht haltzumachen braucht. Ich weiß von den Spannungen, die seit eh und je zwischen Staat und Kultur, zwischen Macht und Geist bestehen. Diese Spannungen haben auch ihre große positive Bedeutung. Sie müssen aber ihre Grenzen finden im Willen zur Objektivität und in der Anerkennung der erbrachten Leistung. Ich wäre sehr dankbar, wenn die Kulturdebatte des Hohen Hauses dazu beitragen könnte, Gegensätze zu mildern und unsere Kritiker davon zu überBundesinnenminister Höcherl zeugen, daß auch die Bundesregierung sich der Bedeutung der im kulturellen Bereich wirksamen Kräfte für das Leben der Nation durchaus bewußt ist und daß sie ihre Freiheit und Unabhängigkeit achtet. Mit diesen Ausführungen, meine Damen und Herren, glaube ich die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im wesentlichen beantwortet zu haben. Ich darf mich nunmehr den einzelnen Fragen der beiden anderen Großen Anfragen zuwenden. Ich glaube es vertreten zu können, wenn ich die Frage 1 der Großen Anfrage der SPD und die Frage 6 der FDP, die sich auf den gleichen Gegenstand — nämlich die Berliner Kulturinstitute — beziehen, zusammen beantworte. Vielleicht wird sich auch im Rahmen der kurzen Erörterung ein Grund dafür zeigen, warum Herr Martin keinen besonderen Anlaß gehabt hat, in seinen Darlegungen darauf einzugehen; vielleicht war es die Überlegung oder gar das Wissen, daß die Bundesregierung von sich aus diese Frage nicht nur nicht vergessen hat, sondern daß sie bereits Außerordentliches geleistet hat und im Begriffe ist, noch mehr zu tun. Die Bundesregierung hat für den Ausbau Berlins als eines Zentrums der Wissenschaft und Forschung wegen des besonderen kulturellen Ranges dieser Stadt und aus vielen anderen ,Gründen bereits sehr umfangreiche Leistungen vollbracht, die ich doch aufzählen muß. Allein für die Jahre 1956 bis 1961 wurden im Rahmen der Zuschüsse für den Berliner Aufbauplan insgesamt rund 105 Millionen DM zur Verfügung gestellt, und zwar im einzelnen für den Ausbau der Freien Universität 18 Millionen DM, für den Ausbau der Technischen Universität 24 Millionen DM, für den Bau von Studentenwohnheimen 11 Millionen DM. Dem etwa 167 Millionen DM erfordernden Bau des Klinikums der Freien Universität werden wir zunächst 8 Millionen DM und weitere Beträge im Verlaufe der ganzen Bauzeit zuwenden. Das Konzerthaus, dessen Gesamtkosten etwa 13 Millionen DM betragen, wird vom Bund 6 Millionen DM erhalten. Zu den insgesamt 28 Millionen DM betragenden Kosten für den Wiederaufbau der Oper wird der Bund rund 26 Millionen DM zuschießen. Von den insgesamt 12 Millionen DM betragenden Kosten des Wiederaufbaues des Charlottenburger Schlosses werden rund 10 Millionen DM übernommen. Dazu kommen aus den Mitteln des Bundesministeriums des Innern auf Empfehlung des Wissenschaftsrates zusätzlich 26 Millionen MD in den Jahren 1958 bis 1961 für den Ausbau der beiden Berliner Hochschulen. Für dieses Haushaltsjahr soll Berlin im Rahmen des Aufbauplans für kulturelle Zwecke weitere 22,7 Millionen DM bekommen und darüber hinaus auf Empfehlung des Wissenschaftsrates im Jahre 1962 für den Ausbau der Berliner Universitäten 17 Millionen DM. Die Aufbringung des laufenden Unterhalts dieser Einrichtungen wird Berlin durch die auf Grund des § 16 des 3. Überleitungsgesetzes gezahlte Berlinhilfe ermöglicht. Neben diesen einmaligen Leistungen, die aber erfreulicherweise fast wiederkehrenden Charakter angenommen haben, gewährt der Bund laufende Zuschüsse zur Unterhaltung dieser Einrichtungen gemäß § 16 des 3. Überleitungsgesetzes. In diesem Zusammenhang darf ich doch bernerken, daß der Bund sogar mehr Mittel bewilligt und zur Verfügung gestellt hat, als Berlin nach dem Stand seiner Planungen und seiner Baukapazität abrufen konnte. Damit ist wohl der beste Beweis dafür erbracht, daß der Kollege Martin mit Recht von einer ausführlichen Darlegung abgesehen hat. Die Bundesregierung faßt die Frage 1 der Großen Anfrage der SPD nach den Absichten, Berlin als internationales Zentrum der wissenschaftlichen Forschung auszugestalten — wohl in Übereinstimmung mit den Fragestellern — so auf, daß diese Einrichtungen nach ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht internationalen Rang erhalten. Wenn darüber hinaus Verhandlungen der Bundesregierung mit Trägern von kulturellen Einrichtungen auf internationaler Basis dazu führen sollten, solche Institutionen nach Berlin zu verlegen, wird der Bund das nur begrüßen. Die Fraktion der FDP fragt in diesem Zusammenhang noch, welche Institute mit internationalem Rang im Rahmen dieser Bemühungen ausgebaut und neu errichtet werden. Neu errichtet werden sollen im Rahmen ,des Ausbaus ,der beiden Berliner Universitäten: Im Rahmen des Ausbaus der Freien Universität ein Gebäude für die juristische Fakultät für 4,8 Millionen DM, ein Präpariersaal für das Institut für Veterinär-Anatomie für 2,7 Millionen DM, ein Gebäude für das Europa-Institut für 2,6 Millionen DM, ein Physiologisches und ein Physiologisch-chemisches Institut für 19 Millionen DM, ein Institut für anorganische Chemie für 18 Millionen DM, und im Rahmen des Ausbaus der Technischen Universität ein Gebäude für die Fakultät für Bauingenieurwesen für 2,1 Millionen DM, ein Gebäude für das Institut für Luftfahrt für 4,3 Millionen DM, ein Gebäude für die Fakultät für Bergbau und Hüttenwesen für 11,9 Millionen DM, ein Institut für Verfahrenstechnik und Kältetechnik für 2,8 Millionen DM, ein Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft für 2,7 Millionen DM und eine Triebwerkhalle für 4 Millionen DM. Für den Wiederaufbau des Pharmazeutischen Instituts der Freien Universität ist außerdem ein Betrag von 3,8 Millionen DM und für den Wiederaufbau des Hauptgebäudes der Technischen Universität ein Betrag von 32 Millionen DM vorgesehen. Ich glaube, daß wir uns mit diesen Zahlen und diesen Planungen, die wir im Rahmen unserer Verpflichtungen für Berlin in Angriff genommen haben, sehr wohl sehenlassen können. Berlin war einst Mittelpunkt und Hauptstadt eines Reiches, das von Königsberg bis Konstanz reichte. Seine Bedeutung für die deutsche Kultur stand dem politischen und wirtschaftlichen Rang der Hauptstadt des Deutschen Reiches keineswegs Bundesinnenminister Höcherl nach. Den Wunsch nach einem Kulturzentrum sollte man — wenigstens in der Formulierung — mit Vorbehalt aussprechen, weil er nicht die Provinzialisierung der im Lande gewachsenen Kulturlandschaften bedeuten darf. Berlin ist nie ein Zentrum in diesem Sinne gewesen; es hat Impulse gegeben und auch mit großer Aufgeschlossenheit empfangen, und es war damit Sinnbild einer im guten Sinne starken und kraftvollen Kulturmetropole. Es sollte alles getan werden, um trotz der widrigen Umstände die wertvollen und wichtigen Anregungen, die Weitläufigkeit und Urbanität dieser großen Stadt in das kulturelle Leben ,der Bundesrepublik einmünden zu lassen. Die Mittel, die wir jetzt aufzuwenden im Begriffe sind, um Berlin kulturell zu helfen, werden voraussichtlich in vielfacher Form zurückströmen und in lebendiger Wechselwirkung unser kulturelles Leben in der Bundesrepublik um Elemente bereichern, die eben nur von Berlin aus kommen können. Sie werden den Berlinern eine Verstärkung der inneren Sicherheit und des Selbstbewußtseins geben, und das ist vielleicht noch bedeutsamer als alle anderen Auswirkungen. Die Frage Nr. 2 der Großen Anfrage der SPD zielt offensichtlich darauf hin, warum man bei der Bildung der 4. Regierung Adenauer von der Einrichtung eines Wissenschaftsministeriums Abstand genommen hat. Der Herr Kollege Lohmar meinte, wir hätten keinen geeigneten Parteimann dafür bringen können. — Wir sollten uns diese Dinge aber nicht so billig und so einfach machen. Die Bundesregierung hat sich durchaus mit diesem Gedanken beschäftigt. Sie ist der Auffassung, daß die in vielen Ressorts betreute wissenschaftliche Forschung keines besonderen Ministeriums für die Koordinierung bedarf. Die gegenseitige Abstimmung erfolgt in einem interministeriellen Ausschuß unter dem Vorsitz des Innenministers, in dem alle an der Forschung interessierten Ressorts vertreten sind. Wir gehören nicht zu den Institutionsgläubigen und Organisationsgläubigen. Wir glauben, daß die lockere und lose Zusammenarbeit am runden Tisch — getragen von gutwilligen Kräften — bessere Erfolge erzielt als das Einzwängen und das Einpressen in Institutionen und Organisationen. Ich habe die Absicht, die Tätigkeit dieses Ausschusses, die hier, wie jede Einrichtung, durchaus der Aktivierung und der Intensivierung zugänglich ist, zu verstärken, um eine einheitliche Wissenschaftspolitik des Bundes zu erreichen. Ein wesentlicher Teil der Koordinierungsarbeit geschieht ganz woanders, nämlich im Wissenschaftsrat, von dessen Leistungen wir Ihnen eine ganze Reihe überzeugender Beispiele nennen konnten, in dem die an der Forschung beteiligten Bundesressorts zusammen mit den Ländern vertreten sind und wo Verwaltung und Wissenschaft an einem Tische sitzen; ferner im Hauptausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in dem ebenfalls Wissenschaftler und Vertreter von Bund und Ländern Sitz und Stimme haben. Diese Art der Koordinierung ist dem deutschen System der Förderung der Wissenschaft angemessener als ein Bundesministerium mit zentralen Aufgaben. Ich hoffe, deutlich gemacht zu haben, daß die wissenschaftliche Forschung uns vor Aufgaben stellt, die für das Schicksal der gesamten Nation bestimmend sind. Der Bund als Träger der gesamtstaatlichen Verantwortung kann und darf sich diesen Aufgaben nicht entziehen. Diese Verantwortung hat mich dazu veranlaßt — jetzt komme ich zu der Frage, ob die Bundesregierung ein Gesetz nach Art. 74 Ziffer 13 des Grundgesetzes vorlegen wird —, mein Haus zu beauftragen, ein solches Gesetz auszuarbeiten. Das Bundesministerium des Innern hat — vielleicht nicht ganz ohne Einfluß der etwas lebhaften Debatten in den letzten Wochen — diesen Auftrag gerade in diesem Augenblick erteilt. Sie sehen, Herr Lohmar, daß wir durchaus einer Belehrung zugänglich sind. Sie haben gemeint, es würde nun alles beim Stande etwa von Interviews bleiben. Das ist ganz und gar nicht der Fall. Wir sind bereit, Belehrungen auch von dieser Seite des Hauses dankend anzunehmen, wenn sie fundiert sind. Das Zögern, diese Vorlage einzubringen, erklärt sich ganz einfach aus der verständlichen Scheu, im Bereich der Kultur und damit auch besonders der Wissenschaftsförderung durch staatliche Reglementierung einzugreifen. Diese Scheu, diese Zurückhaltung ist das Wesen, ist unsere Art von Kulturpolitik. Staatliche Hilfe soll behutsam fördern, sie soll Hindernisse beseitigen und sich regende Kräfte ermuntern. Sie darf nicht der Versuchung unterliegen, kraft finanzieller Überlegenheit leiten und anordnen zu wollen. Man läßt sich so oft dadurch beeindrucken, daß durch sehr ausgeprägte Organisationen nach außen hin oft etwas spektakuläre Ergebnisse erzielt werden. Wenn Sie dann aber die ganze Breite des Spektrums überblicken, sehen Sie, daß viele Felder unbestellt geblieben sind, und das ist das, was wir mit unserer Arbeit, mit loser Zusammenarbeit vermeiden wollen. Wenn das Grundgesetz dem Bund die konkurrierende Zuständigkeit für die Gesetzgebung zur Forschungsförderung ausdrücklich zuerkannt hat, so erwartet eis von ihm die Regelung der organisatorischen Grundlagen, die auch für die Arbeit im kulturellen Bereich his zu einem gewissen Grade notwendig sind. Wir haben uns lange Zeit mit Verwaltungsabsprachen, mit Abkommen und ähnlichen Hilfsmaßnahmen begnügen können. Es fragt sich, ob diese ganz lockere Form auf die Dauer genügt, ob man nicht etwas mehr Stabilität und mehr Kontinuität erreichen sollte. Von vielen Seiten, aus Kreisen der Kulturverwaltung der Länder, aus Kreisen der Wissenschaft, aus dem Parlament und aus der Presse, wurde deshalb die Anregung gegeben, die bisherige Regelung durch ein Bundesgesetz zu sichern bzw. zu ersetzen. Ich will den Versuch unternehmen, betone aber Bundesinnenminister Höcherl nochmals, daß dieses Gesetz lediglich der Organisation — und zwar in einer lockeren Form der Förderung, nicht etwa der Organisation der Forschung selbst dienen soll. Das Gesetz soll auch die immer wieder, jüngst erneut, mit sachfremden Gründen angefochtene Funktion des Bundes im System der Forschungsförderung sicherstellen. Es wird den gewachsenen Verhältnissen soweit wie möglich Rechnung tragen. Keineswegs denken wir daran, die bewährten Institutionen zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Für ergänzende Verwaltungsabsprachen wird immer ein Raum bleiben. Daß wir vor Einbringung eines solchen Gesetzes eine Absprache mit den Ländern vornehmen werden, bitte ich als eine Selbstverständlichkeit vorauszusetzen. In der Frage 4 wird die Bundesregierung gefragt, ob die Absicht bestehe, die staatliche Auftragsforschung auszuweiten. Ich möchte dazu einiges vorweg bemerken. Die Regierungsarbeit ist heute ohne wissenschaftliche Vorarbeit nicht mehr denkbar. Das gilt ganz besonders fair die Bereiche der Agrar-, der Wirtschaftsund Verkehrspolitik, gilt aber genauso für die Verteidigung und für den Bereich meines Hauses, beispielsweise für den zivilen Bevölkerungsschutz. Die Bundesregierung würde ihren Aufgaben nicht gerecht werden, wenn sie sich nicht die Ergebnisse der wissienschaftlichen Forschung nutzbar machte. Sie befindet sich damit in der gleichen Situation wie die Wirtschaft, die ebenfalls weitgehend auf den Erkenntnissen wissenschaftlicher Forschung fußt. Die für die Arbeit der Bundesregierung notwendige wissenschaftliche Vorbereitung kann sich nur in eigenen Forschungsinstituten oder im Wege der Auftragsforschung vollziehen. Auch die Fragesteller werden nicht der Meinung sein, daß die Bundesregierung neben den bereits bestehenden Forschungseinrichtungen dm großen Umfange neue Institute für ihre Zwecke gründen sollte. Es bleibt also nur der Weg der Auftragsforschung, der auch vom finanziellen Standpunkt aus und im Hinblick auf die Freiheit der Wissenschaft die glücklichste Lösung darstellt. Es ist aber greifbar — Herr Lohmar, Sie haben ja 'die Katze aus dem Sack gelassen —, daß die Frage vornehmlich auf die Auftragsforschung im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums zielt. Dazu darf ich feststellen, daß gerade in diesen Tagen ein Gespräch zwischen dem Herrn Bundesverteidigungsminister und berufenen Vertretern der Wissenschaft geführt wird. Ich habe keine Zweifel, daß bei diesem Gespräch auch die Frage der im Bereich der Verteidigung unerläßlichen Geheimhaltung von Forschungsergebnissen in zufriedenstellender Weise behandelt wird, in dem Sinne, daß alle Schranken, die fallen können, wirklich fallen, damit alle übrigen Bereiche aus der Forschungsarbeit im Bereich der Verteidigung die Befruchtung erfahren, auf die sie Anspruch erheben können. Auf jeden Fall sollten wir es begrüßen, daß das Verteidigungsministerium nicht beabsichtigt, für seine Zwecke eigene Institute zu gründen. Sonst bestünde die Gefahr — wir haben das schon einmal erlebt —, daß sich der ganze Bereich der Wehrforschung und Wehrtechnik in eine Art geistiger Isolierung begibt und ,daß .die aus .den ganz neuen Aufgabenstellungen und Anforderungen der Wehrtechnik hervorgehenden Impulse der übrigen Forschung nicht zugute kommen. Ich übersehe dabei nicht die Gefahr einer allzu starken Ausweitung der Auftragsforschung. Damit verbunden ist die Gefahr, daß manche Forschungsdisziplinen vernachlässigt werden, obgleich sie für den nachhaltigen langfristigen Erfolg dergesamten Forschungsarbeit ebenso wichtig sind. Deshalb lege ich von seiten .des Bundesministeriums des Innern als ,dem mit Spezialinteressen am wenigsten befaßten Ressort großes Gewicht auf die Förderung derjenigen Forschungsstätten, deren Arbeit im wesentlichen von der Initiative des Forschers selbst bestimmt wird. Das gilt insbesondere für die Arbeit der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der bei dieser Gelegenheit für ihre hervorragenden Leistungen, für ihre ehrenamtliche Arbeit der besondere Dank der Bundesregierung ausgesprochen werden soll. Ich darf nun zu der Beantwortung der von der FDP gestellten Fragen kommen. Zu Frage 1 darf ich folgendes feststellen. Es ist keineswegs richtig, daß die Bundesregierung den einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 1960 nicht ausgeführt hätte; im Gegenteil, die Bundesregierung hat diesen Beschluß wie alle Beschlüsse dieses Hohen Hauses sehr ernst genommen. Lange bevor dieser Beschluß erging — jetzt will ich Sie mit den Gründen vertraut machen, warum Sie nichts gehört haben —, hat das Bundesministerium des Innern für die Bundesregierung Verhandlungen über die Abgrenzung der Zuständigkeiten im kulturellen Bereich mit den Ländern eingeleitet. Solche Verhandlungen haben auch ihre Gefahren. Man kann sich dadurch selbst Schranken setzen, die unaufhebbar sind. Man sollte bei dem Verlangen, schnell zu einer strikten Abgrenzung zu kommen, nicht ganz die Klugheit und die Weitsicht vergessen. Es gibt viele Dinge, meine Damen und Herren, die, wenn sie nicht genau geregelt sind, gerade Ihnen viel mehr Entfaltungsmöglichkeiten geben als der Perfektionismus, der zu den auffallendsten und intensivsten deutschen Krankheiten gehört, für die wir ebenfalls ein Forschungsinstitut einrichten sollten. Wie gesagt, wir haben uns zwei Jahre vor dem Beschluß von unserem Hause aus, das im Verdacht einer zentralistischen Einstellung steht — ausgerechnet unter Leitung meines Vorgängers, dem seit Jahr und Tag zentralistische Ansichten untergeschoben werden —, bemüht, eine solche Abgrenzung zu erreichen. Vielleicht trägt auch das zu einer gerechten Würdigung bei. (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Je länger jemand aus seinem Amt ist, desto leichter wird oft die Würdigung!)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Hermann Höcherl


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


      (Zustimmung bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)





      (Beifall bei allen Fraktionen.)





      (Beifall bei der CDU/CSU.)





      (Heiterkeit. — Zuruf.)


      (Heiterkeit.)








      (Beifall in der Mitte.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)





      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)





      (Beifall in der Mitte.)


      (Sehr richtig! in der Mitte.)


      (Beifall in der Mitte.)


      (Beifall in der Mitte.)





      (Beifall.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)




      Bundesinnenminister Höcherl
      Wir haben vor zwei Jahren auch schon eine vorläufige Verständigung erreicht und ein Abkommen paraphiert. Leider ist es nicht zu einer Unterzeichnung des Abkommens gekommen, und die Verhandlungen haben sich schließlich zerschlagen, aber daran ist nicht etwa der Bund schuld gewesen. Ich habe aber keinen Anlaß, hier die Schuldfrage zu erörtern. Ich habe meine guten Gründe dafür, weil sich neue Entwicklungen abzeichnen, die wir sehr begrüßen.
      Die Länder haben sich später dann bereit erklärt, einer Regelung zuzustimmen, nach der sich der Bund an der Finanzierung des Ausbaues der Hochschulen in Höhe von 1 Milliarde DM beteiligen „darf". — Nun, meine Damen und Herren, wir wollen von dieser Erlaubnis, von dieser Zustimmung im Interesse der Länder Gebrauch machen.

      (Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

      Nach dieser Regelung wird der Zuschußbedarf der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der MaxPlanck-Gesellschaft vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragen. Ich habe im Rahmen der Auseinandersetzung über die Prozentsätze immer gemeint, der Streit könnte so ausgehen, daß das, was wir jetzt bezahlen, z. B. 4/5 bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Hälfte des öffentlichen Beitrages ist und daß die Länder ihren Anteil von 1/5 so auffüllen, daß sie ebenfalls eine gleiche Hälfte beibringen. Das wäre im Interesse der Sache gewesen. Ein letzter Brief meines Herrn Amtsvorgängers vom 14. April 1961 mit der Mitteilung, daß die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmt, ist bisher unbeantwortet geblieben. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die Erklärung des Ministerpräsidenten Altmaier in der Plenarsitzung des Bundesrates vom 23. Februar dieses Jahres, daß die Länder bereit seien, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung wird sich unverzüglich um die Wiederaufnahme bemühen.

      (Beifall in der Mitte.)

      Die Verhandlungen waren also gar nicht abgeschlossen, sie sind fortgeführt worden. Wir waren nicht einmal schuld, daß sie nicht so zügig vorangetragen werden konnten. Sie haben hier also ebenfalls ein klassisches Beispiel für den Ernst, mit der die Bundesregierung Ihre Aufträge behandelt.
      Zu der Frage 2 der Großen Anfrage der FDP ist die Bundesregierung der Meinung, wie das schon im allgemeinen Teil meiner Ausführungen zum Ausdruck gekommen ist, daß es eine ganze Reihe von kuturellen Aufgaben gibt, die, wie die Praxis gezeigt hat, am besten vom Bund und den Ländern und der Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam in der bisherigen bewährten Form wahrgenommen werden. Ich möchte aber genauso, wie es andere Redner getan haben und wie es schon gestern in der Haushaltsdebatte erfreulicherweise von den Vertretern aller Parteien zum Ausdruck gekommen ist, keinen Zweifel daran lassen, daß Aufgaben, die der Bund aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung wahrzunehmen hat, nicht auf eine wie auch immer geartete Ländergemeinschaft übergehen können. Sie wäre verfassungswidrig und könnte auch keineswegs die Ausgleichs- und Koordinierungsfunktion
      des Bundes, die wirklich und sinngemäß in der Verfassung enthalten ist, übernehmen.

      (Beifall bei den Regierungsparteien.)

      Wenn das ein Angehöriger einer klassischen föderalistischen Partei sagt, dürfen Sie mir glauben, daß das wirklich ernst gemeint ist und auch ernsthaft geprüft ist.

      (Zustimmung in der Mitte.)

      Ausgerechnet Sie wollen auf diesem Sektor etwas tun. Sie haben sich diese Vorschläge eines der prominenten Parteimitglieder nicht ganz zu eigen gemacht. Ich kann Sie zu dieser Zurückhaltung nur beglückwünschen, Herr Lohmar.

      (Beifall und Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

      Nun zur Frage 3 der Anfrage der FDP. Die Bundesregierung ist Mitglied folgender internationalen Organisationen: der Europäischen Organisation für Kernforschung, der Europäischen Organisation für Weltraumforschung, der Europäischen Organisation für Entwicklung eines Satellitenträgers, Aufgabengebiete, die ich im Rahmen der Regierungsbildung eingebüßt habe; nun, es ist schon verschmerzt, nachdem mir heute freundlicherweise die Gelegenheit gegeben wird, nicht nur über Notstandsmaßnahmen und anderes zu sprechen, sondern auch von angenehmeren Dingen. — Ferner ist die Bundesregierung Mitglied der wissenschaftlichen Gremien des Europarates, von EURATOM, der OECD, des Wissenschaftsrats der NATO und der EWG.
      Schon aus dieser Mitgliedschaft und der Mitwirkung der Bundesregierung in diesen Einrichtungen — wobei es nicht so sehr darauf ankommt, wie dort nun die Repräsentanz ist, ob nun auch Vertreter aus anderen Bereichen mit in der deutschen Repräsentanz enthalten sind; das darf hier nicht das Entscheidende sein; Großzügigkeit in diesen Dingen dient auch der Sache — folgt, daß die Bundesregierung eine absolut positive Einstellung zu diesen Einrichtungen hat. Eine internationale Zusammen- arbeit auf vielen Gebieten, wie z. B. der Weltraumforschung und der Atomforschung, ist schon deshalb notwendig, weil die Bewältigung bestimmter Probleme, gerade auch dieser Probleme, die wissenschaftliche und finanzielle Kapazität einzelner, auch sehr großer Länder übersteigt.
      Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Meinung, daß alle Versuche, auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet einen Zusammenschluß Europas voranzutreiben und einen Zusammenschluß, der darüber hinausgeht, zu erreichen, nur dann zum Ziel führen können, wenn gleichzeitig auf kulturellem Gebiet eine möglichst enge Zusammenarbeit stattfindet. Wie klein nimmt sich angesichts dieser Aufgaben ein solcher Hausstreit aus, den wir uns gelegentlich immer wieder leisten.

      (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

      Der Zusammenschluß aller kulturellen Kräfte der freien Welt ist schon im Hinblick auf die geistigen Auseinandersetzungen zwischen Ost und West geboten.
      Zu der Frage 4 der Anfrage der FDP darf ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen folgendes erwidern.



      Bundesinnenminister Höcherl
      Die Kultrusminister der Länder haben sich bereiterklärt, unter intensiver Mitwirkung und Anregung des Bundes die Auslandstätigkeit der in ihrem Dienst stehenden Wissenschaftler und Hochschullehrer durch eine großzügige Beurlaubung zu erleichten.
      Das Auswärtige Amt und die Länderkultusverwaltungen haben ferner im engsten Zusammenwirken die „Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland" eingerichtet. Sie betreut die Gelehrten während ihres Auslandsaufenthalts und trifft Vorsorge für ihre Wiedereingliederung .in das deutsche akademische Leben nach ihrer Rückkehr. Die Bundesregierung ist laufend bemüht, die Länder zu veranlassen, für die wirtschaftliche Sicherstellung der in das Ausland gehenden Wissenschaftler in den Länderhaushalten Leerstellen einzurichten. Andere Möglichkeiten haben wir leider nicht. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts gewährt das Auswärtige Amt finanzielle Zuschüsse. Die oben genannte Vermittlungsstelle läßt sich auch die Pflege des wissenschaftlichen Kontakts zwischen den im Ausland tätigen Gelehrten und ihrer deutschen Hochschule angelegen sein.
      Diese Bemühungen sind gar nicht so ergebnislos geblieben, wie es in den Ausführungen des verehrten Herrn Kollegen Hellige den Anschein hatte. Heute sind wieder 200 deutsche Hochschullehrer, davon ein Drittel Ordinarien, im Ausland, vor allem in den Entwicklungsgebieten.
      In ähnlicher Weise ist für die über 1000 Lehrer gesorgt, die von den Kultusministerien der Länder beurlaubt sind und vom Auswärtigen Amt an die 132 deutschen Auslandsschulen vermittelt wurden.
      Ich bitte immer wieder, zu bedenken, wie kurz der Zeitraum für die Wiederherstellung all dieser Einrichtungen war und was wir daneben noch an riesigen Aufgaben zu bewältigen haben. Wenn Sie die Relationen betrachten, müssen Sie, glaube ich, zugeben, daß sich das alles sehen lassen kann.
      Es bestehen gewisse Unterschiede in der Besoldung zwischen den Auslandslehrern und den Angehörigen des Auswärtigen Dienstes im Ausland oder auch den Gewerbeschullehrern und Dozenten des Goethe-Instituts, obwohl die Gehälter der deutschen Auslandslehrer ab 1. April 1959 bereits erheblich verbessert worden sind. Verhandlungen der beteiligten Bundesressorts über eine Angleichung der Bezüge aller im amtlichen Auftrag im Ausland tätigen Kräfte zum 1. Januar 1963 sind unter Federführung meines Ministeriums im Gange. Bei ihrer Rückkehr ist den Lehrern eine ihrer beamtenrechtlichen Stellung entsprechende Wiederverwendung im heimatlichen Schuldienst gewährleistet.
      Zu der Frage 5 der Anfrage der FDP darf ich folgendes bemerken. Die Repräsentation der deutschen Kultur im Ausland — ich verwende ausdrücklich den Ausdruck „Repräsentation", weil die Bundesregierung der Meinung ist, daß mit der Kulturarbeit keine Propaganda verbunden sein sollte — darf sich nicht bestimmen lassen durch die Propagandaaktionen der sowjetisch besetzten Zone. Sie darf das Gesetz des Handelns nicht aus der Hand
      geben. Die Bundesregierung beobachtet zwar aufmerksam die in letzter Zeit immer stärker werdenden kulturpropagandistischen Bestrebungen der SBZ im Ausland. Ohne diese zu unterschätzen glaubt sie aber, daß sich die Kulturpolitik der Bundesrepublik als die wirksamere erweist. Die Bundesregierung hat auf Grund eigener Initiative seit Jahren Vorsorge getroffen, daß unsere Darstellung der deutschen Kultur im Ausland voll zur Geltung kommt. Einmal ist zu berücksichtigen, daß sich die SBZ im wesentlichen auf einige ihr als für ihre Propaganda besonders empfänglich erscheinende Länder konzentriert, während die Bundesregierung eine weltweite Politik betreibt. Sie ist ferner der Auffassung, daß unsere Leistungen auf dem Gebiet der Kulturpolitik im Ausland das höhere Niveau aufweisen und daß sie schon deshalb wirkungsvoller sind, weil sie ganz im Gegensatz zur SBZ nicht einen nur allzu durchsichtigen propagandistischen Zweck verfolgen, sondern von der Absicht eines echten kulturellen Austausches bestimmt sind. Zweifellos wäre jedoch in dieser Hinsicht ein noch stärkerer finanzieller und personeller Einsatz möglich und wünschenswert, und er liegt ganz in Ihrer Entscheidung, meine Damen und Herren.
      Folgende Einzelmaßnahmen darf ich in diesem Zusammenhang erwähnen. Es sind in den letzten Jahren in aller Welt über 170 deutsche Kultur- und Sprachinstitute eingerichtet worden, an denen über 300 Kräfte hauptamtlich arbeiten. In dieser Richtung wirken auch Gastspiele deutscher Orchester — ein Beispiel besonders glänzender Art habe ich bereits erwähnt —, Opern- und Theaterensembles, deutsche Buch- und Kunstausstellungen und die vielfältigen Maßnahmen auf dem Gebiet des wissenschaftlichen Austausches, unter die die Stipendiengewährung für Studenten ebenso fällt wie die Entsendung deutscher Wissenschaftler an ausländische Hochschulen.
      Viele der hier aufgezeigten Maßnahmen dienen — selbstverständlich in entsprechender Modifizierung — auch der Bildungshilfe für Entwicklungsländer. Das gilt insbesondere für die deutschen Auslandsschulen, die über ihren ursprünglichen Charakter als Unterrichtsstätten für deutsche Schüler im Ausland hinaus heute weitgehend — und zum Teil sogar überwiegend — den Kindern aus den betreffenden Ländern selbst zur Verfügung stehen. Aber auch die Vermittlung deutscher Lehrer an ausländische Schulen, die Sprachkurse an deutschen Kulturinstituten, die Lektoren und Dozenten an ausländischen Hochschulen, die Stipendiengewährung an ausländische Studenten sowie zahlreiche weitere das Erziehungswesen in den Entwicklungsländern fördernde Maßnahmen gehören zu der von der Bundesregierung, den Länderregierungen und einer Reihe von mit Bundesmitteln unterstützten nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen den Entwicklungsländern gegebenen Bildungshilfe.
      Ein wichtiger Bestandteil der Bildungshilfe sind auch der fachlichen und handwerklichen Ausbildung in den Entwicklungsländern dienende Einrichtungen wie technische Lehranstalten, Ingenieurschulen, Gewerbeschulen, landwirtschaftliche Lehrbetriebe, medizinische Anstalten und andere Ausbildungsstätten. Derartige Einrichtungen werden wirkungsvoll er-



      Bundesinnenminister Höcherl
      gänzt durch in der Bundesrepublik zur Verfügung stehende Ausbildungsstätten, Seminare und dergleichen sowie durch die Entsendung einer großen Zahl von deutschen Experten in Entwicklungsländer.
      Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesamttableau wollte ich Ihnen Rechenschaft darüber geben, wie die Bundesregierung die Mittel, die Sie ihr von Jahr zu Jahr erfreulicherweise in steigendem Maße zur Verfügung gestellt haben, zur Erfüllung des Spezialauftrages der Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der sonstigen kulturellen Aufgaben, vor allem auch der Förderung des kulturellen Kontakts mit dem Ausland, verwandt hat. Ich wäre dankbar, wenn die Sprache dieser Leistungen, dieser doch recht beachtlichen Ergebnisse, Sie veranlassen könnte, den Anforderungen zu entsprechen, die die Bundesregierung auf diesem Gebiet im Haushaltsjahr 1962 stellt. Es ist durchaus nicht so, wie es einer der Herren, der eine der Großen Anfragen begründet hat, zum Ausdruck gebracht hat, daß keine Übersicht darüber vorhanden sei, wie diese Mittel von der Bundesregierung eingesetzt seien. Ich darf Sie bitten, zu Ihrer Aufklärung den Funktionenplan in der Drucksache IV/200 zu lesen, der eine ausführliche, sehr sachgerechte und nach Sachgebieten geordnete Zusammenstellung enthält. Wenn Sie das gelesen haben, werden Sie den Vorwurf zurückziehen.
      Wenn Regieren im wahrsten Sinne des Wortes Vorsorge heißt, kann es keinen Zweifel darüber geben, daß die Leistungen in diesem Sektor in dem Katalog der Dringlichkeiten unmittelbar nach den Fragen der inneren und äußeren Sicherheit kommen, und zwar im Interesse des einzelnen und unserer Zukunft. Ich bin der Auffassung, daß es in dieser Frage nicht mehr zu einem Streit zwischen den Ländern und dem Bund kommen sollte, sondern daß es nur eine einzige Möglichkeit der Auseinandersetzung gibt, nämlich einen Wettstreit, mehr zu tun, um vor der Zukunft, vor der kommenden Generation bestehen zu können.

      (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)