Rede von
Dr.
Ludwig
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Bundesregierung wird erst dann neue Gemeinden in das Entwicklungsprogramm für zentrale Orte aufnehmen, wenn eine größere Anzahl bisher geförderter zentraler Orte auf Grund des erreichten Industrialisierungsgrades aus dem Programm entlassen werden kann. Wann dies der Fall sein wird, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen. Nach den vorliegenden Berichten der Länder über die sich bei den einzelnen Orten abzeichnenden Ansiedlungsvorhaben ist jedoch kaum damit zu rechnen, daß hierüber vor Sommer 1962 Überlegungen angestellt werden können.
Die „zentralen Orte" werden von der Bundesregierung an Hand von Vorschlägen der Landesregierungen, die primär für regionalwirtschaftliche Fragen in ihrem Bereich zuständig sind, ausgewählt. Nach hier vorliegenden Informationen beabsichtigt die Landesregierung von Baden-Württemberg, zu gegebener Zeit die Stadt Müllheim als neuen zentralen Ort vorzuschlagen, weil dort noch ein gewisser Überhang an Arbeitskräften besteht. Im Raum Breisach sollen hingegen nach den Feststellungen der Landesregierung zur Zeit Arbeitskraftreserven, ohne die eine Förderung von Industrieansiedlungen problematisch wäre, nicht zur Verfügung stehen. Auf die diesbezüglichen Erörterungen in der 21. Sitzung des Landtages von Baden-Württemberg am 25. Januar 1962 darf ich verweisen.
Neben den „zentralen Orten" werden im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms des Bundes nur den anerkannten Zonenrand- und Sanierungsgebieten Mittel aus Kap. 60 02 Tit. 571 des Bundeshaushaltsplanes zugewiesen. Der Landkreis Freiburg ist nicht als Sanierungsgebiet anerkannt, weil er bei der letzten Abgrenzung der Fördergebiete die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllte.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Frage einer Neuabgrenzung der Sanierungsgebiete. Wann die hierfür erforderlichen umfangreichen, sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckenden Erhebungen und Untersuchungen abgeschlossen sein werden, kann heute noch nicht verbindlich gesagt werden. Ob der Landkreis Freiburg bei einer Neuabgrenzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sanierungsgebiet erfüllen wird, kann erst nach Abschluß der Untersuchungen beurteilt werden.