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    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Inhalt: Sturmflutkatastrophe an der Nordseeküste Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 463 A Nachruf auf den Abg. Ludwig 464 A Abg. Ruland tritt in den Bundestag ein . 464 B Erweiterung der Tagesordnung 464 C Erklärung der Bundesregierung zur Sturmflutkatastrophe an der Nordsee Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlers 464 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 466 D Fragestunde (Drucksachen IV/199, IV/202) Fragen der Abg. Sänger und Günther: Fernsehsendung über Kongo Dr. Carstens, Staatssekretär 467 A, B, C, D, 468 A Sänger (SPD) . . . . . . . . 467 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 467 C Jahn (SPD) 467 C Günther (CDU/CSU) . . . 467 D, 468 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Drohender Konkurs der Versicherungsgesellschaft BRANDARIS Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 468 B, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 468 C Frage des Abg. Lohmar: Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten Höcherl, Bundesminister . 468 D, 469 A Lohmar (SPD) 468 D, 469 A Frage des Abg. Jahn: Bundesgesetzliche Regelung des Strafvollzuges Dr. Stammberger, Bundesminister 469 B, C Jahn (SPD) 469 B Memmel (CDU/CSU) 469 C Frage des Abg. Drachsler: Aufkommen an Mineralölsteuer und Kraftfahrzeugsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 469 D, 470 A Drachsler (CDU/CSU) 469 D Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Telefongespräch des Bundesverteidigungsministers mit Oberstaatsanwalt Sauter Strauß, Bundesminister . . . . . 470 B Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Parteivorsitzender — Mitglied der Bundesregierung Dr. Krone, Bundesminister . . . . 470 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Schiffahrtsschleuse Breisach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 470 C Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung mit Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 D, 471 B, C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 471 A, B Dr. Schäfer (SPD) .471 C, D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße von Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 471 D, 472 A Josten (CDU/CSU) 472 A Frage des Abg. Börner: Fährbetrieb bei Wilhelmshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 A, B Börner (SPD) 472 B Frage des Abg. Drachsler: Verteilung des Aufkommens aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 472 C Frage des Abg. Drachsler: Richtlinien über die Verteilung der Mittel aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 D, 473 A Drachsler (CDU/CSU) 473 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Richtlinien zur Erhaltung der Binnen- fischerei an den Bundeswasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 473 B, D Frage des Abg. Vogt: Aufbau des Bahnhofsgebäudes Aschaffenburg-Süd Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 D, 474 A Vogt (CDU/CSU) . . . 473 D, 474 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Italienische Frachtsubventionen bei Obst und Gemüse Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 434 B, C, D, 475 A Bading (SPD) 474 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 474 D Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Neubau des Postscheckamtes Berlin Stücklen, Bundesminister . . . 475 A, B, C Jahn (SPD) .........475 B, C Neumann (SPD) 475 C Frage des Abg. Atzenroth: Porto im Briefverkehr mit den EWG-Staaten Stücklen, Bundesminister 475 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbau für Bundeswehrangehörige Lücke, Bundesminister 475 D, 476 A, B Dr. Brecht (SPD) 476 A, B Fragen des Abg. Leicht: Rechtsverordnung gemäß § 35 des Arzneimittelgesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 B, C Frage des Abg. Leicht: Verschreibungspflicht bei neu entwickelten Arzneistoffen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 C, D, 477 A, B, C Frau Dr. Hubert (SPD) . 476 D, 477 A Dr. Mommer (SPD) 477 A, B Vogt (CDU/CSU) .477 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Hybridenweine Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 477 C, 478 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 478 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 478 B, C Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/187) 478 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 III Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung und Kindergeld (Drucksache IV/153) Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . 478 D Rohde (SPD) 479 A Erler (SPD) (zur GO) 483 D Blank, Bundesminister . . 483 D, 487 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 484 A, 490 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 488 A Spitzmüller (FDP) 488 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/92) ; Berichte des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/194, IV/193, zu IV/193) — Zweite und dritte Beratung — Merten (SPD) . 491 B, 497 B, D, 499 D Schultz (FDP) . . 491 D, 497 C, 512 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 493 B, 513 B Bausch (CDU/CSU) . . . . . . . 493 D Erler (SPD) . . 494 B, 507 A, 508 A Pöhler (SPD) . . . . . . . . . 495 A Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 496 B Leicht (CDU/CSU) . . . . 498 D, 502 A Berkhan (SPD) . 500 A, 503 C, 509 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) 501 B, 514 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 502 D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 503 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 504 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 505 A, 511 C Strauß, Bundesminister 507 A Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 507 B Herold (SPD) 512 B Eschmann (SPD) 513 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180) Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 515 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 521 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 527 A Wacher (CDU/CSU) . . . . . 534 A Frehsee (SPD) 539 C Logemann (FDP) 545 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 548 C Bading (SPD) . . . . . . . . 552 A Walter (FDP) 553 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 555 B Dröscher (SPD) 555 D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 557 C Marquardt (SPD) 558 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 559 A Schwarz, Bundesminister . . . . 563 A Antrag betr. Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing [Dithmarschen], Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion. der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/133 [neu]) 565 A Nächste Sitzung 565 C Anlagen 567 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 463 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner* 23. 2. Altmaier 23. 2. Arendt (Wattenscheid)* 23.2. Dr. Aschoff* 23. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bergmann* 23. 2. Berlin 23.2. Birkelbach* 23. 2. Frau Blohm 23.2. Dr. Bucerius 23. 2. Dr. Burgbacher* 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Dahlgrün B. 3. Dr. Deist* 23. 2. Deringer* 23. 2. Dr. Dichgans* 23. 2. Eisenmann 23. 2. Frau Dr. Elsner* 23. 2. Engelbnecht-Greve* 23. 2. Etzel 23. 2. Even (Köln) 22. 2. Faller* 23. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 23. 2. Dr. Furler 23. 2. D. Dr. Gerstenmaier 28. 2. Goldhagen 23. 2. Dr. Gradl 23. 2. Hahn (Bielefeld)* 23. 2. Dr. Heck 22. 2. Dr. Hesberg 22. 2. Horn 23. 2. Dr. Hoven 22. 2. Illerhaus* 23. 2. Jaksch 23. 2. Kalbitzer* 23. 2. Frau Kalinke 23. 2. Dr. Kohut 23. 2. Dr. Kneyssig* 23. 2. Kriedemann* 23..2. Lenz (Brühl)* 23. 2. Lücker (München)* 23. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 23. 2. Margulies* 23. 2. Mauk* 23. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 2. Metzger* 23. 2. Michels* 23. 2. Müller (Remscheid) 27. 2. Müller-Hermann* 23. 2. Oetzel 7. 4. 011enhauer 22. 2. Dr.-Ing. Philipp* 23.2. Frau Pitz-Savelsberg 22. 2. Frau Dr. Probst* 23. 2. Rademacher* 23. 2. Reitzner 28. 2. Richarts* 23. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Schoettle 23. 2. Seifriz* 23. 2. Soetebier 23. 2. Stein 23. 2. Storch* 23. 2. Striebeck 23. 2. Frau Strobel* 23. 2. Wehner 23. 2. Weinkamm* 23. 2. Wischnewski* 23. 2. Wullenhaupt 23. 2. Zoglmann 27. 2. b) Urlaubsanträge Brünen 5. 3. Glombig 14. 3. Dr. Menzel 31. 3. Dr. Rieger 10. 3. Dr. Schneider 10. 3. Theis 7. 3. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Die bäuerlichen Familienbetriebe bilden in ganz Europa, soweit es seine Freiheit bewahrt hat, den Kern der Landwirtschaft. Bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten, zu fördern - und zu schaffen -, ist Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes und der Grünen Pläne. Der Grüne Bericht 1962 weist den Zug zum Familienbetrieb sehr einleuchtend auf. Aber der Grüne Bericht sagt auch, daß die Belastung der auf den bäuerlichen Betrieben zurückbleibenden Arbeitskräfte, vor allem die Belastung der Frauen, weiter angestiegen ist. Im Grünen Bericht 1962 heißt es auf Seite 26: Die statistische Erfassung der Arbeitszeiten . ergibt für die Bäuerinnen einschließlich ihrer Haushaltstätigkeit im Durchschnitt 67 bis 75 Stunden je Woche, während die mithelfenden weiblichen Arbeitskräfte eine durchschnittliche Arbeitszeit von 54 bis 59 Stunden erreichen. In der Gruppe der Familienarbeitskräfte arbeiten die Frauen länger als die Männer und die Betriebsleiterehepaare länger als die übrigen Familienangehörigen. Die Arbeitszeiten sind am höchsten in den Betrieben zwischen 10 bis 20 ha LN und nehmen mit steigender Betriebsgröße ab. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Veröffentlichung des Bundesarbeitsministeriums von 1961 mit dem Titel: „Die Frauenerwerbsarbeit in * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 der Bundesrepublik" erwähnen. Sie wurde veröffentlicht von Frau Regierungsdirektorin Maria Tritz. In dieser sehr aufschlußreichen Untersuchung wird nachgewiesen, daß sich in der Bundesrepublik in den letzten vier Jahren die weiblichen Dienstleistungsberufe um 22,8 % = 155 000 verringert haben und im gleichen Zeitraum 980 000 Arbeitnehmerinnen in die übrigen Wirtschaftsabteilungen eingezogen sind. Die Landwirtschaft verlor in diesem Zeitraum 42 % = 138 000 weibliche Arbeitnehmerinnen. Diese Zahlen illustrierten die Not der Bäuerinnen, die keine Haushaltshilfen haben, die notwendiger noch als die Modernisierung ihres eigenen Arbeitsbereichs, des Haushalts, wären. Aber sie sind nicht — oder nur in ganz seltenen Fällen — zú haben. Darum muß ich an dieser Stelle wieder auf diesen echten Notstand der Bäuerinnen hinweisen und dafür plädieren, daß wir alle gemeinsam nach Wegen Ausschau halten, um den neuen sozialen Beruf der Dorfhelferin zu fördern. Obwohl die Bundesregierung nicht im Unrecht ist, wenn sie erklärt, daß sie nicht „zuständig" sei, bin ich nicht überzeugt davon, daß wir nicht bei ehrlichem gemeinsamem Wollen doch noch einen Weg der Hilfe auch in dieser Hinsicht finden werden. Die Bäuerinnen sind gesundheitlich überfordert! Wir brauchen den Beweis für die Diagnose der gesundheitlichen Überforderung hier nicht mehr zu erbringen. An anderen Stellen und auch in diesem Hohen Hause habe ich den Gesundheitszustand der Bäuerinnen ausführlich dargestellt. Wir sind bereits zur Therapie übergegangen: Um der gesundheitlichen Gefährdung der Bäuerinnen und ihrer Arbeitsüberlastung zu steuern, hat die Bundesregierung im Grünen Plan 1961 „Einmalige Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Lage der bäuerlichen Familienbetriebe" vorgesehen. Unter diesen Sondermaßnahmen befanden sich 30 Millionen DM als Zuschüsse für die bäuerliche Hauswirtschaft. Diese wurden nach Richtlinien der Bundesregierung für zentrale Warmwasseranlagen und Beheizungsanlagen verwandt. Diese Sondermaßnahme der Regierung im Grünen Plan 1961 ist so gut angekommen, daß sie in den Grünen Plan des Jahres 1962 als feste Position eingebaut und um 20 Millionen DM erhöht wurde, also jetzt 50 Millionen DM beträgt. Für diese Berücksichtigung unserer deutschen Bäuerinnen möchte ich an dieser Stelle dem Herrn Bundeslandwirtschaftsminister von ganzem Herzen Dank sagen! Nun können mit den für 1962 zur Verfügung gestellten Mitteln weiteren bäuerlichen Familien spürbare Hilfen zur Selbsthilfe gebracht und viele Bäuerinnen von dem schweren Schleppen von Wasser und Heizmaterial befreit werden. Die Warmwasseranlagen im bäuerlichen Haushalt sind kein Luxus, sondern gehören zum täglichen Arbeitsbedarf und sind notwendige hygienische Einrichtungien, über die sich insgesamt an dieser Stelle in bezug auf unsere Dörfer vom ärztlichen Standpunkt vieles sagen ließe. Es wäre dringend notwendig, daß im Interesse unserer Bäuerinnen und der bäuerlichen Familien, aber auch all der vielen anderen Menschen, die in den Dörfern wohnen, mit der Strukturbereinigung der bäuerlichen Betriebe eine Dorfsanierung verbunden würde. Denn bekanntlich wohnen 40 % der Bevölkerung in unseren Dörfern, die nicht ganz zu Unrecht echte „Entwicklungsgebiete" der Bundesrepublik genannt werden. Wir stehen ja auch nicht mehr allein mit unserem Verlangen nach einer gutdurchdachten Dorfsanierung. Wir haben gute Bundesgenossen. In einer Presseverlautbarung des Herrn Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung vom 1. Dezember 1961 heißt es: „Eine Dorfsanierung ist dringend erforderlich, da sich viele Wohnungen in einem sehr schlechten Zustand befinden und vor allem moderner hygienischer Einrichtungen entbehren. Es bedarf besonders einer Auflockerung der beengten Dorflagen und einer Sanierung der oft überbauten Grundstücke sowie der Bereinigung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere des Ausbaus der vielfach unzulänglichen Führung der Ortsdurchfahrten. Die Dorferneuerung wird durch die Aussiedlung von bäuerlichen Betrieben und ihre Seßhaftmachung in selbständigen Weilern im Interesse einer rationalen Bewirtschaftung der weitab von der Dorflage gelegenen Flurteile gefördert. Die durch die Aussiedlung freiwerdenden Flächen können für die Dorferneuerung, besonders für den Wohnungsbau und die Schaffung zusätzlicher gewerblicher Arbeitsplätze herangezogen werden. Da die ländlichen Gemeinden nur eine geringe Steuerkraft besitzen und auf dem Gebiete des Schul- und Bildungswesens, des Gesundheitsdienstes, der Verkehrseinrichtungen, des Feuer- und Polizeischutzes ihre kommunalen Aufgaben nur in bescheidenem Umfang erfüllen können, muß eine Stärkung der Finanzkraft der ländlichen Gemeinden auf dem Wege des Finanzausgleichs herbeigeführt werden. Eigentum an Haus und Haus und Boden ist und bleibt die ursprünglichste und beste Eigentumsform überhaupt!" Soweit der Herr Bundesminister für Wohnungswesen und Raumplanung. Wir sollten uns einschalten und mithelfen, die Dörfer attraktiv zu gestalten! Seit längerer Zeit sind Agrarexperten, Soziologen, Volkswirte und Verwaltungsfachleute mit vorbereitenden Arbeiten befaßt. Der Investitionsbedarf ist auf 100 Milliarden geschätzt worden. Es geht um die „soziale Aufrüstung des Dorfes", von der man schon lange spricht, die aber nun Wirklichkeit werden muß! Es handelt sich letztlich um eine kulturelle Aufgabe an einem großen Teil unseres deutschen Volkes. Wir sollten, nachdem schon gute Vorarbeit geleistet ist, gemeinsam ans Werk gehen! Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gewandt zu dem Antrag der Abgeordneten Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing (Dithmarschen), Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP betreffend Bericht Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 569 über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]). Als meine Fraktion am 17. März letzten Jahres den Entschließungsantrag bezüglich der Lage der Seefischerei einbrachte, standen wir unter dem Eindruck, daß dieser Wirtschaftszweig einer schweren Krise entgegengehe. Diese unsere Sorge hat sich leider im weiteren Verlauf des letzten Jahres als voll begründet herausgestellt. Und nicht nur das, es steht vielmehr für uns jetzt fest, daß die Dinge in allen drei Sparten der Seefischerei einer wirtschaftlichen Katastrophe entgegentreiben, wenn nicht eingegriffen wird. Deswegen unser Antrag, die Bundesregierung möge den noch fehlenden Berichtsteil V mit den erforderlichen Vorschlägen über Hilfsmaßnahmen nunmehr unverzüglich vorlegen. Wenn man fragt, wie es bei der Seefischerei wirklich aussieht und ob die Fischer bzw. Fischereigesellschaften nicht vielleicht selber schuld haben, daß es ihnen so schlecht geht, so isst folgendes festzustellen: Die Abschlußzahlen für 1961 liegen nunmehr vor. Danach sind die Anlandungen aller drei Fischereisparten, der Kutter-, Logger- und Hochseefischerei, in der Bundesrepublik von 1955 mit rund 750 000 auf fast 500 000 t im Jahre 1961 zurückgegangen! Die Verluste sind dementsprechend, sie gehen in die zig-Millionen, und die Verschuldung hat ein Ausmaß angenommen, das eine Wiederherstellung der Rentabilität als ausgeschlossen erscheinen läßt, wenn nicht Hilfsmaßnahmen besonderer Art getroffen werden. Es fist nicht etwa so, daß unsere Seefischerei versagt hätte und an dieser Entwicklung schuld hätte. Wir müssen ihr im Gegenteil attestieren, daß sie im Wege der Selbsthilfe, insbesondere durch Rationalisierungsmalinahmen, alles getan hat, um zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu kommen. Unsere Trawler-flotte gehört zu den modernsten Nordwesteuropas, und in der Produktivität isteht sie mit an der Spitze aller beteiligten europäischen Fischereinationen. Die Ursachen für die kritische Lage unserer Seefischerei liegen vielmehr außerhalb ihres Einflußbereichs. Sie sind im wesentlichen politischer Natur. Ich nenne nur die Erweiterung der Hoheitsgrenzen auf unseren historischen Fanggründen unter Island, Norwegen und anderswo, die einseitige Liberalisierung unserer Einfuhr, die Subventionierung der ausländischen Seefischerei und den Umstand, daß Seefische dm Wettbewerb gegen billige subventionierte Lebensmittel auf dem deutschen Markt naturgemäß nicht immer konkurrenzfähig sind. Nicht unerwähnt lassen darf ich in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die deutsche Hochseefischerei, die mehr als 80 °/o ihrer Tonnage im letzten Krieg verloren hatte, ebenso wie die Logger- und Kutterfischerei den Aufbau ihrer Flotte ohne wesentliche staatliche Hilfe aus eigener Kraft, d. h. unter weitgehender Verwendung privater Kredite, bewerkstelligen mußte. Hier liegt ein wesentlicher Teil der Ursachen für die hohe Verschuldung, die ihr heute so (schwer zu schaffen macht. Rückschauend betrachtet kann es nur als ein schwerer wirtschaftspolitischer Fehler bezeichnet werden, daß unsere Seefischerei nicht in das Schiffsbaufinanzierungsgesetz des Jahres 1950 aufgenommen wurde. Diesem Gesetz ist es zu danken, daß die deutsche Handelsschiffahrt nicht nur wiederaufgebaut wurde, sondern daß sie vor schweren Zusammenbrüchen ihrer Reedereien bewahrt wurde. Die Hochseefischerei hat demgegenüber seit dem genannten Jahr 1950 die Hälfte ihrer Reedereien verloren, und die Zahl der Kutter ist im gleichen Zeitraum etwa um den gleichen Prozentsatz zurückgegangen. Ist nun die Seefischerei unserer Bundesrepublik ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung, daß man darum so viele Worte verlieren muß? Es wird Erstaunen hervorrufen, folgende Zahlen zu hören: In 20 000 Betrieben stehen rund 110 000 Arbeitnehmer unmittelbar im Dienst der Fischwirtschaft, abgesehen von der großen Zahl der mittelbar in Werften, Maschinenfabriken usw. Beschäftigten. Das investierte Kapital beträgt erheblich mehr als eine Milliarde, und der Umsatz aller Zweige der deutschen Fischwirtschaft beträgt alles in allem annähernd vier Milliarden. Das Land an der Küste, denken Sie auch an die vielen Fischerorte, ist weitgehend von der Seefischerei geprägt. Bei ihrem Charakter als Schlüsselgewerbe befruchtet die Seefischerei nicht nur den über die ganze Bundesrepublik verteilten Fischhandel und die Fischindustrie, sondern auch alle Nebenbetriebe, Hilfsindustrien und Lieferanten, wie die Schiffswerften, die Kisten-, Faß-, Dosen- und Korbfabriken, die Lieferanten von Bunkerkohlen und Bunkeröl, von Salz und Papier, die Hersteller von nautischen Apparaten, das Baugewerbe, die Schiffszimmereien, die Maschinenfabriken usw. Viele dieser Betriebe aber sitzen nicht an der Küste, sondern im Binnenland, in Rheinland-Westfalen, Bayern und anderswo, so daß die Seefischerei die ganze Volkswirtschaft unserer Bundesrepublik befruchtet. Man kann deshalb auf eine deutsche Seefischerei nicht verzichten, wenn nicht unsere ganze nationale Wirtschaft erheblichen Schaden erleiden soll. Schließlich noch 'ein Wort zu dem Einwand: Brauchen wir denn im Zeichen der europäischen Wirtschaftsintegration überhaupt eine eigene Seefischerei? Kann uns das Ausland, das zum Teil den Fangplätzen näher ist, nicht mit Seefischen und Fischwaren aller Art beliefern? Diese Frage kann ich nur mit einem runden Nein beantworten. Immerhin betrug unsere Produktion in den letzten Jahren zwischen 500 000 und 750 000 t. Wir waren die drittgrößte europäische Fischereination, und eine solche Menge von Seefischen List nicht von heute auf morgen und auch nicht in absehbarer Zeit aus dem Boden zu stampfen bzw. aus dem Meere zu schöpfen. Zudem würde eine regelmäßige Belieferung des deutschen Marktes, die der Verbraucher mit Recht verlangt, keineswegs garantiert sein, zumal die Fischerei großer Nationen, wie beispielsweise Norwegens, saisonbedingt eist. Auch die Frage der Fischarten und Fischsorten wäre vom Ausland schwer zu läsen, während sich die deutsche Seefischerei mit ihren verschiedenen Fahrzeugtypien und mit dem Fischfang auf den differenziertesten Fanggebieten naturgemäß auf die Bedürfnisse des deutschen Marktes und seiner Konsumenten eingestellt hat. Vor allem aber würde unsere Bevölkerung völlig 570 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 dem Preisdiktat des Auslandes ausgeliefert sein. Es fehlte das Preisregulativ der verhältnismäßig billig produzierenden deutschen Seefischerei. Alle diese Grande sprechen dafür, daß wir uns diesen Produktionszweig erhalten müssen, ganz abgesehen von der Notwendigkeit der Sicherstellung unserer Ernährung in Krisenzeiten. Man wird darin einig sein, daß ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung nicht untergehen darf. Der Bundesernährungsminister hat auch auf dem „Tag des Hochseefischers" in Bremerhaven im Juni letzten Jahres eine entsprechende Erklärung abgegeben. Der uns etwa zur gleichen Zeit vom Bundesernährungsminister namens der Bundesregierung vorgelegte gedruckte Lagebericht (Tieiil I—IV) stützt ebenfalls meine Auffassung, daß die Seefischwirtschaft ein (integrierender Bestandteil unserer Volkswirtschaft ist. Deswegen liegt uns so viel daran, daß die Bundesregierung nun unverzüglich den Teil V ihres Berichts vorlegt. Wir erwarten dabei Vorschläge, die nicht nur die weitere Existenz unserer Seefischerei sicherstellen, die vielmehr darüber hinaus die Gewähr geben, daß das in den letzten Jahren verlorengegangene Terrain allmählich zurückgewonnen wird. Dieses Ziel würde bald erreicht sein, wenn man der deutschen Seefischerei neben den geplanten Abwrack- und Neubauhilfen Fangprämien zugesteht, die die wichtigsten Fischereinationen Europas ihrer Fischerei gewähren. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Löbe für die Fraktion der FDP zu dem Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]).*) Die deutsche Seefischerei zusammen mit der mit ihr eng verbundenen Fischindustrie und den Nebengewerken bildet einen wesentlichen Teil der Küstenwirtschaft. In Städten wie Bremerhaven und Cuxhaven ist dieser Wirtschaftszweig das Rückgrat der Wirtschaft schlechthin. Die deutsche Seefischerei hat die Schäden des Krieges und die Behinderungen der Nachkriegszeit allein überwunden. Jetzt aber bedarf sie die Hilfe, weil sie einem verfälschten Wettbewerb aller konkurrierenden Fischereiländer gegenübersteht, wo die Fischerei staatlich weitgehend gefördert wird. Es wird dankbar anerkannt, daß die Bundesrepublik auf dem Wege über Neubauhilfen, Abwrackprämien und andere Maßnahmen Hilfe leistet. Jetzt aber kann der erdrückende unechte Wettbewerb des Auslandes nur noch bestanden werden; wenn in Form einer Fangprämie eine vorübergehende Aufbesserung des Fangerlöses gewährt wird, wie es mehrere andere Länder längst tun. Es geht also nicht um die Subvention eines nicht mehr wettbewerbsfähigen Gewerbes, sondern es geht um die vorübergehende Starthilfe eines durchaus Gesunden, der sich möglichst bald selbst weiterhelfen möchte. Der Wettbewerb soll auch da- *) Siehe Seite 565. durch erhalten werden, daß diese Prämie nach der Qualität der angelandeten Fänge bemessen werden soll. Es geht um 1348 Kutter, 1661 Küstenfischer, 104 Logger und 194 Hochseefischereifahrzeuge; es geht weiter um 20 Unternehmungen der Hochseefischerei und um 5 Unternehmungen der Loggerfischerei. Es geht schließlich um 11 500 Seeleute und viele Tausend Beschäftigte der Fischindustrie und der Nebenbetrilebe. Es wird dringend darum gebeten, die Fangprämie noch in den Haushalt einzusetzen an Stelle der bestehenden Fußnote. Es wird weiter dringend darum gebeten, auf der Ebene der EWG dafür einzutreten, daß in Verhandlungen mit den übrigen Fischereiländern endlich wieder echte Wettbewerbsgleichheit herbeigeführt wird. Anlage 5 Umdruck 21 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bei den Wehrpflichtigen, die im Regelfalle bis zum 30. Juni 1962 nach Ableistung eines zwölf-oder sechsmonatigen Grundwehrdienstes entlassen werden müßten, verlängert sich der Grundwehrdienst nur um drei Monate." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 22 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. vor 1, 2. in Artikel I § 1 Nr. 4 a, 3. in Artikel I § 1 Nr. 8 werden die Worte „sowie Waffen" gestrichen. Bonn, dein 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 571 achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 480 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 540 Deutsche Mark für den Unteroffizier 600 Deutsche Mark." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Verteidigungsausschuß zu berichten, wie die Bundesregierung im Hinblick auf die Verlängerung des Grundwehrdienstes die staatsbürgerliche Unterrichtung der Soldaten und dabei die Mitwirkung derjenigen unseren Staat mittragenden, demokratischen Kräfte, die nicht der derzeitigen Regierungskoalition angehören, zu gestalten gedenkt. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 26 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Verpflegungssatz von 2,75 DM täglich ,für die Wehrpflichtigen in den Ausbildungseinheiten der Grundausbildung ausreicht und auf welche Weise die in zahlreichen Einheiten der Bundeswehr bei Einkauf, Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung gewonnenen guten Erfahrungen allen Truppenteilen zugänglich gemacht werden können, sowie hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 27 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anlage 7 Umdruck 23 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 wird folgende Nr. vor 1 eingefügt: ,vor 1. Die Anlage I (Wehrsoldtabelle) zu § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wehrsold Wehrsoldgruppe Wehrsold- Dienstgrad tagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,10 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 4 Feldwebel, Oberfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5,- 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 8,75 10 Oberst, Oberstarzt 10,- 11 General 12,50" ' Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 24 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 Nr. 3 erhält § 8 Abs. 2 und 3 folgende Fassung: „ (2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sechsmonatigem Wehrdienst 45 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 180 Deutsche Mark achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 360 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 420 Deutsche Mark für den Unteroffizier 480 Deutsche Mark (3) Haben Familienangehörige des Soldaten allgemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, beträgt das Entlassungsgeld nach sechsmonatigem Wehrdienst 75 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 240 Deutsche Mark 572 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, zu prüfen, für welche Einheiten der Bundeswehr, insbesondere der territorialen Verteidigung, ein verkürzter Grundwehrdienst bis zu 12 Monaten zureichend und zweckmäßig ist, und hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 28 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst einen Entwurf von Regelungen vorzulegen, die vorsehen, daß 1. Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz, in der Polizei und im Bundesgrenzschutz so gestaltet werden können, daß sie der Erfüllung der Wehrpflicht gleichgestellt werden; 2. die Ausbildung für einen der in Nr. 1 genannten Zwecke nicht durch nachträgliche Heranziehung zu einer anderen Verteidigungsleistung überflüssig wird; 3. die Staatsbürger, die die in Nr. 1 genannten Dienstleistungen vollbringen, von der Wehrüberwachung ausgenommen werden; 4. diese Staatsbürger sozialrechtlich denjenigen Wehrpflichtigen gleichgestellt werden, die Grundwehrdienst leisten oder zu Wehrübungen herangezogen werden. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 29 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: A. Die im Grünen Plan 1962 — zu Drucksache IV/ 180 S. 24 — unter I. Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse angeführten Nummern werden wie folgt geändert: 1. Die Mittel für die Flurbereinigung werden von 195 Mio DM um 30 Mio DM auf 225 Mio DM erhöht. 2. Die Mittel für die Aufstockung und Aussiedlung werden von 315 Mio DM um 105 Mio DM auf 240 Mio DM erhöht. 2a. Die Mittel für regionale Strukturmaßnahmen (besondere Maßnahmen in benachteiligten Gebieten) werden von 90 Mio DM um 20 Mio DM auf 110 Mio DM erhöht. 2b. Der Ansatz für die Altershilfe in Höhe von 100 Mio DM im Grünen Plan wird gestrichen; der Betrag ist im Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — zu veranschlagen. 4. Der Ansatz für Wirtschaftswege wird von 80 Mio DM um 20 Mio DM auf Mio DM erhöht. B. Die im Grünen Plan 1962 unter II. Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung angeführten Nr. 1. b) und 1. e) werden wie folgt geändert: 1. b) Handelsdünger: Der Ansatz von 185 Mio DM wird gestrichen. 1. e) Gmeinschaftsmaschinen: Der Ansatz von 15 Mio wird um 10 Mio DM auf 25 Mio DM erhöht. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 30 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1962 für die Zinsverbilligung von Krediten 30 000 000 DM zur Teilumschuldung hoch verschuldeter, entwicklungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in besonders festzulegenden Schadens- und Notstandsgebieten bereitszustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 31 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 573 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zur gezielten Verbesserung der Einkommenslage in den Betrieben mit ungünstigen Ertragsvoraussetzungen die für die Zahlung einer Qualitätsprämie für Milch bereitgestellten Mittel um 315 000 000 DM zu erhöhen. Aus diesen Mitteln sind zusätzlich zur bisherigen Qualitätsprämie zu zahlen: a) 3 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus anerkannten Futterbaubetrieben im Jahr abgelieferter Milch, b) 2 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus den übrigen Betrieben im Jahr abgelieferter Milch; 2. eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Milch-und Fettgesetzes (§ 12 Ausgleich) vorzulegen, um die gesetzlich vorgeschriebene Annäherung der Trink- und Werksmilchverwertung baldmöglichst sicherzustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 32 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Mittel zum Wirtschaftswegebau in der Form bereitzustellen, daß die bisher vernachlässigten finanzschwachen Gemeinden mehr als bisher berücksichtigt werden. Die Richtlinien sollen vorsehen, daß a) die ersten 2 km pro 100 ha Wirtschaftsfläche in einer Gemarkung bis zu 90 v. H. der Ausbaukosten, b) für die nächsten 2 km (also den 3. und 4. km) pro 100 ha bis zu 60 v. H. der Ausbaukosten, c) für weitere Ausbaustrecken bis zu 50 v. H. der Ausbaukosten als Bundes- und Landesbeihilfe gewährt werden können. Voraussetzung für Zuschüsse, die über 50 v. H. hinausgehen, soll die Ausschöpfung der gemeindlichen Steuerkraft nach den Normalsätzen des Landes und eine zumutbare Inanspruchnahme des vorhandenen Gemeindevermögens sein. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 33 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1962 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Wenngleich im Wirtschaftsjahr 1960/61 keine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der landwirtschaftlichen Betriebe eingetreten ist, so erweiterte sich jedoch wieder der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft. Wegen der schlechten Ernteverhältnisse 1961 ist für das laufende Wirtschaftsjahr (1961/62) mit seiner weiteren Vergrößerung zu rechnen. Trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und von Jahr zu Jahr größeren Zuwendungen im Grünen Plan ist es der bisherigen Agrarpolitik nicht gelungen, der Erfüllung des Auftrages des Landwirtschaftsgesetzes näherzukommen. Angesichts der Brtisseler Beschlüsse über die Einbeziehung der Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt hält der Bundestag erhöhte Anstrengungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe der Bundesrepublik für erforderlich. Dabei soll sich die Bundesregierung neben agrarpolitischen und insbesondere agrarstrukturverbessernden Maßnahmen verstärkt wirtschafts- und kreditpolitischer Mittel mit dem Ziel der Kostensenkung, ferner sozialpolitischer und raumordnerischer Mittel bedienen. Direkte Förderungsmittel sind mehr als bisher gezielt zu gewähren. Der Bundestag stimmt mit der Bundesregierung darin überein, daß aufgrund des Grünen Berichts 1962 Maßnahmen gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes in der vorgeschlagenen Höhe lerforderlich. sind. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 34 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung hat im Grünen Plan 1962 und im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 1962 bestimmte Umgruppierungen bei der Mittelveranschlagung vorgenommen. Der Bundestag begrüßt diese Maßnahmen und empfiehlt der Bundesregierung 574 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 einen weiteren Ausbau in der eingeschlagenen Richtung. Der Normalhaushalt sollte die klassischen und der Allgemeinheit dienenden Einnahmen und Ausgaben, der Grüne Plan als ein besonderer Teil des Einzelplanes 10 die speziellen und nur der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen dienenden Aufwendungen enthalten. Zu den letzteren gehören auch die spezifischen Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur, jedoch nicht Mittel für Trinkwasserversorgung und Elektrifizierung. Maßnahmen zum Ausgleich von Einkommenseinbußen infolge der Einleitung einer gemeinsamen Agrarpolitik in der EWG sind gesondert,. zweckmäßigerweise in einem 3. Teil des Einzelplanes 10, auszuweisen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird folgende Nr. 4 b eingefügt: ,4 b. Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „ (8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, beauftragten Personen zugelassen."' Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 20 Umdruck 37 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV 193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. diejenigen Wehrpflichtigen, die bisher nicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden konnten, in größerer Zahl zum verkürzten Grundwehrdienst und zu Kurzübungen oder zur Ausbildung im Sanitätsdienst heranzuziehen und zu diesem Zweck die Ubungsorganisation der Bundeswehr auszubauen; 2. diejenigen Wehrpflichtigen, für die eine Verwendung bei der Bundeswehr nicht vorgesehen ist, im Rahmen einer zivilen Dienstpflicht für den Bedarf der zivilen Landesverteidigung her- anzuziehen und die dafür erforderlichen Gesetzentwürfe bis zum 1. Oktober 1962 dem Bundestag vorzulegen; 3. bei den von der Übergangsregelung der 2. Wehrpflichtnovelle betroffenen Wehrpflichtigen einen Verlust der Ausbildungszeit nach Möglichkeit .abzuwenden; 4. durch Fortführung der Verhandlungen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister sicherzustellen, daß für diejenigen Wehrpflichtigen, die den verlängerten Grundwehrdienst ableisten, a) Maßnahmen getroffen werden, die eine unnötige Verzögerung des Studienbeginns verhindern, b) die Anrechnung von sachdienlichen Ausbildungen bei der Bundeswehr auf erforderliche Praktikantenzeiten erfolgt. Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. Jaeger Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 38 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, über die vorgesehenen drei Pfennig Qualiitätsprämie für Milch einen weiteren Pfennig je kg für die Milch, die zu Butter, Hartschnitt- und Weichkäse, Vollmilchpulver und Kondensmilch verarbeitet wird, bereitzustellen. Zur Deckung sollen die Mehreinnahmen und Minderausgaben aus dem Gesetz zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft, soweit sie durch die Verordnung des Ministerrates der EWG für einen gemeinsamen Agrarmarkt bedingt sind, herangezogen werden. Für einen darüber hinausgehenden Fehlbetrag sind zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 22. Februar 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 575 Anlage 22 Umdruck 40 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die im Grünen Plan 1962 unter Nr. I Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse (in Fußnote 1) vorgesehene Bindungsermächtigung für die Aufstockung und Aussiedlung um 100 Mio DM auf 150 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Anlage 23 Umdruck 41 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung dies Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beischließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in die Richtlinien für die Gewährung von Zinsverbilligung für Hofkredite auch die Zinsverbilligung für bereits aufgenommene, noch nicht verbilligte Kredite für betriebsnotwendige Investitionen einzubeziehen. Dadurch soll die Liquidität ordnungsgemäß geführter Betriebe sichergestellt werden. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 24 Umdruck 42 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis. Dem Grünen Bericht ist zu entnehmen, daß die Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1960/61 eine gewisse Besserung zeigt. Indessen ist der Abstand zum Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen kaum geringer geworden. Bereits heute ist erkennbar, daß im laufenden Wirtschaftsjahr die Ertragslage der Landwirtschaft eine wesentliche Verminderung infolge der schlechten Ernte 1961 und damit auch der Abstand zum Vergleichseinkommen eine Verschlechterung erfahren wird. Dieser Sachlage versucht der von der Bundesregierung aufgestellte Grüne Plan Rechnung zu tragen. Der Bundestag stimmt daher den vorgesehenen Maßnahmen im Grundsatz zu, jedoch mit der Maßgabe, daß neben anderen notwendigen Hilfen zu den vorgesehenen drei Pfennig Qualitätsprämie für Milch ein weiterer Pfennig je kg für Werkmilch bereitgestellt wird. Der Grüne Bericht läßt zwar die Anstrengung der Landwirtschaft auf dem Wege der Selbsthilfe klar erkennen, es werden sich aber far die Landwirtschaft in Auswirkung der Brüsseler-Ministerrats-Beschlüsse weitere zusätzliche Anforderungen ergeben. Der Bundestag erinnert in diesem Zusammenhang an den von allen Fraktionen am 31. Januar 1962 im Anschluß an die Regierungserklärung zu den Brüsseler Beschlüssen angenommenen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine agrarpolitische Konzeption zu entwickeln, die die Lebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaft auch im gemeinsamen ¡europäischen Markt gewährleistet. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Walter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen gemeinsam eine agrarpolitische Konzeption entwickeln, die die Lebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gewährleistet. So haben wir es am 31. Januar hier in diesem Hohen Hause einstimmig beschlossen. Wir haben auch der Erwartung Ausdruck gegeben, daß spätestens bei der Diskussion über den neuen Grünen Plan die Umrisse dieser agrarpolitischen Konzeption sichtbar werden.
    Wenn wir nun diese einstimmige Entschließung des Deutschen Bundestages als Maßstab nehmen für die Bewertung des Grünen Planes 1962, dann muß ich sagen, daß hier eine neue agrarpolitische Konzeption nur in ersten Ansätzen sichtbar wird. Es fehlen vor allem die Maßnahmen, die die Bundesregierung als Ausgleich dafür zugesagt hat, daß der deutschen Landwirtschaft aus den Brüsseler Beschlüssen für eine gemeinsame Agrar-Marktordnung in der EWG größere Einkommenseinbußen drohen.
    Der Grüne Plan für 1962 enthält eine Gesamtsumme von 2,06 Milliarden DM. Da weite Schichten der Bevölkerung über die wirkliche Situation der Landwirtschaft nicht — oder falsch — orientiert sind, wird besonders dieser Grüne Plan wieder dazu beitragen, die schon seit Jahren vorhandene negative Optik über die Landwirtschaft zu verschärfen.
    Um das zu verhindern oder abzuschwächen, scheint es uns notwendig zu sein, daß aus dem Grünen Plan die Summen herausgenommen werden, die nicht als echte Zuschüsse zum Aufwands-Ertrags-Ausgleich in der deutschen Landwirtschaft wirken, also auch nicht zur Milderung der im Grünen Bericht nachgewiesenen Unterbezahlung der bäuerlichen Arbeit beitragen. Es sind auch Mittel im Grünen Plan auf-



    Walter
    geführt, die mit einer Hilfe für die Landwirtschaft nichts oder sehr wenig zu tun haben.
    Schon im vorigen Jahr bei der Grünen Debatte haben wir auf diese Dinge aufmerksam gemacht und eine Bereinigung des Grünen Planes gefordert. Mein Kollege Mauk hatte damals darauf hingewiesen. Er hatte auch gefordert, vor der breiten Öffentlichkeit die Subventionen aller Art der übrigen Bereiche der Wirtschaft bekanntzugeben. Dadurch würde der Öffentlichkeit kundgetan, daß es neben der Landwirtschaft noch andere Gruppen in der Wirtschaft gibt, die noch größere Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln genießen, obwohl ihnen wesentlich bessere Einnahmen zur Verfügung stehen. Wenn dies einmal ganz offengelegt würde, würde jene falsche landläufige Vorstellung, daß die Landwirtschaft mit Subventionen geradezu verwöhnt werde, endlich verschwinden.
    Aus diesen Gründen schlagen wir vor, aus dem Grünen Plan 1962 folgende Positionen herauszunehmen und in die Ressorts zu verlagern, in die sie gehören:
    1. die Leistungen, die nicht nur der Landwirtschaft, sondern auch der übrigen Bevölkerung dienen, wie z. B. Strom- und Wasserversorgung, Schulspeisung;
    2. alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen; sie gehören in einen Sonderplan, der angesichts der jetzt erlebten Katastrophe besonders dringlich ist;
    3. Übertragung des Zuschusses für die landwirtschaftliche Alterskasse auf den Haushalt des Bundesarbeitsministeriums, d. h. auf den Sozialetat;
    4. Flurbereinigung und Strukturverbesserung.
    Staatsausgaben z. B. für Forschung, Beratung, Ausbildung oder für die Tierseuchenbekämpfung und ähnliche allgemeine Staatsaufgaben werden in keinem anderen Lande als Sonderhilfen für die Landwirtschaft angesehen; sie haben mit dem im Landwirtschaftsgesetz geforderten Aufwands-Ertrags-Ausgleich kaum etwas zu tun; sie gehören zu den normalen Funktionen der Agrarverwaltung.
    Außer der Bereinigung des Grünen Planes halten wir es für dringend notwendig, die Landwirtschaft, die an der Schwelle der zweiten Stufe der EWG steht, in der noch verhältnismäßig kurzen Übergangszeit so vorzubereiten, daß sie am Ende dieser Übergangszeit hinreichend gerüstet ist, um die Konkurrenz im Gemeinsamen Markt bestehen zu können.
    Dazu gehört vor allem beim Agrarkredit eine Flurbereinigung und Verbesserung. Das KästchenDenken, die Aufspaltung nach dem vorbestimmten Verwendungszweck mit sehr unterschiedlichen Richtlinien und Bedingungen muß überwunden werden. Man kann am grünen Tisch gewissermaßen im Wettbewerb der einzelnen Referate im Bundeslandwirtschaftsministerium um möglichst große Kontingente nicht die betriebswirtschaftlich nichtige Kreditverwendung finden; das muß vom Hof her, aus der Praxis geschehen. Die bisher übliche TöpfchenWirtschaft ist weder verwaltungsmäßig rationell noch ist sie einer umfassenden Rationalisierung der Betriebe förderlich.
    Die Investitionskredite müssen der Landwirtschaft mit einem Zinssatz zugänglich sein, der der tatsächlichen Ertragslage entspricht. Ich bringe in Erinnerung den von meiner Fraktion vor 21/2 Jahren eingebrachten Entwurf eines Investitionshilfegesetzes. Auf dieser Grundlage könnten wir gemeinsam eine Neuordnung für den Agrarkredit erarbeiten.
    Besonders notwendig aber erscheint mir dabei die Konsolidierung der sogenannten Altschulden zu einem Zinssatz, der nicht mehr als 3 % beträgt. Von den mehr als 14 Milliarden Gesamtschulden ist ein erheblicher Prozentsatz hochverzinslich. Mit solchen hohen Zinsverpflichtungen im Schlepptau ist eine Gesundung unserer bäuerlichen Betriebe nicht möglich. Die Erhöhung der Summe für Zinsverbilligung in dem neuen Grünen Plan wird anerkannt; sie reicht aber nicht aus, eine für viele Betriebe spürbare Erleichterung zu bringen.
    Ich darf übrigens darauf aufmerksam machen, daß auch die Aufstockung der . Zinsverbilligungszuschüsse falsche Optik ist; das Mehr ist zu einem erheblichen Teil dadurch entstanden, daß man rund 83 Millionen DM aus dem allgemeinen Haushalt auf den Grünen Plan umgebucht hat; in Wirklichkeit sind also nicht 170 Millionen, sondern nur 87 Millionen mehr eingesetzt.
    Wir sind der Meinung, daß von der vorgesehenen Maßnahme der globalen 12 %igen Kürzung des Haushalts beim Grünen Plan Abstand genommen werden sollte. Abschneiden soll man nur dort, wo es mehr abzuschneiden gibt; der Agrarhaushalt ist dafür zu mager.
    Titel 963 — Erlaß der Lastenausgleichsabgabe für die Marschgebiete —, der unverändert mit 14 Millionen DM dotiert ist, wird — das ist die Meinung meiner Fraktion — angesichts der entsetzlichen Katastrophe, die über die Nordsee-Küstengebiete hereinbrach, in eine großzügige Schadens- und Entlastungshilfe einzubeziehen sein, die dann jedoch als allgemeiner Katastrophenausgleich nicht im Grünen Plan, sondern im allgemeinen Bundeshaushalt unterzubringen sein wird.
    Die Aufbesserung der Dieselölverbilligung erkennen wir dankbar an; man sollte jedoch jetzt nicht mehr zögern, den Wünschen nach einem einfacheren Verfahren mit sofortiger Anrechnung der Verbilligung, wie z. B. beim Heizöl, stattzugeben.
    Alles in allem anerkennen wir in dem Grünen Plan 1962 die Ansätze zu einer Verstärkung der Maßnahmen, die der Milderung der auch in diesem Grünen Bericht wieder nachgewiesenen und nach wie vor großen Kluft zwischen Aufwand und Ertrag dienen sollen. Ich spreche bewußt von Ansätzen zu einer Verbesserung. Wir müssen uns darüber klar sein, daß wir auch mit dem Grünen Plan die Landwirtschaft dem Ziele des Landwirtschaftsgesetzes noch nicht viel näherbringen.
    Ja, die bereits klar zu erkennende erhebliche Verschlechterung der Ertragslage unserer bäuerlichen



    Walter
    Betriebe im laufenden Wirtschaftsjahr ist dabei noch in keiner Weise berücksichtigt. Wir hoffen, daß unser Finanzminister, dem wir für seine Standfestigkeit gegenüber weniger dringenden Maßnahmen jeden Beifall zollen, sich durch beweiskräftige Zahlen überzeugen lassen wird, daß z. B. der Werkmilchpreis noch einer Aufbesserung bedarf und daß auch die Kreditverbilligung noch besser bedacht werden muß.
    Ob es auf längere Sicht möglich sein wird, nur mit Subventionen jene Einkommenseinbussen auszugleichen, die die Landwirtschaft nicht zu vertreten hat, die ihr von der Wirtschafts- und Außenpolitik aufgezwungen werden, das steht auf einem anderen Blatt, das wir aber sehr bald aufschlagen müssen. Der künftige Bundeshaushalt wird uns dazu zwingen; wir werden gemeinsam nach anderen Lösungen zu suchen haben, die zwar nicht populär erscheinen mögen, die wir aber — sofern wir uns gemeinsam ehrlich darum bemühen — dem Verbraucher in seiner Eigenschaft als Steuerzahler doch wohl verständlich machen könnten.
    Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Fachausbildung in unserer Landwirtschaft sagen. Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EWG wird ein Qualitätsproblem sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sondern in erster Linie hinsichtlich des Leistungsvermögens des Betriebsleiters und seiner Mitarbeiter. Die auf einer guten Grundausbildung beruhende landwirtschaftliche Fachausbildung und die persönlichkeitsformende Weiterbildung des Nachwuchses werden für die Hebung der Leistungskraft der Landwirtschaft und damit für den Bestand des Bauerntums in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein. Fast alle Mitgliedsländer der EWG haben das deutlich erkannt und das landwirtschaftliche Ausbildungswesen organisatorisch unter dem Landwirtschaftsressort straff zusammengefaßt.
    Demgegenüber ist in der Bundesrepublik das landwirtschaftliche Ausbildungswesen auf die Kultus- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder verteilt. Erhebliche Unterschiede im Ausbildungsgang, bei den Unterrichtsplänen und den Prüfungen sind die unausbleibliche Folge der föderativen Gestaltung. Gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der EWG ist die Bundesrepublik daher in einer schwierigen Lage. Sie wird erhebliche Anstrengungen machen müssen, wenn sie das bestehende Ausbildungsniveau halten oder erhöhen will, das notwendig wäre. Dies gilt ganz besonders für alle Gebiete mit vorherrschend kleinbäuerlichen Betriebsverhältnissen und agrarstrukturellen Notständen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Pannhoff. .

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Pannhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, liebe Frau Weber und liebe Frau Rehling — als letzte der weiblichen Abgeordneten — und meine Herren! Ich bin nicht zufällig Ärztin gewesen und bin auch heute noch eine. Ich bin der Auffassung, daß, wenn Menschen mit Tieren so umgingen, wie wir es mit Abgeordneten machen, Dinge passiert wären, über die wir uns nicht wundern würden.

    (Zuruf: Tierschutzgesetz!)

    — Jawohl, Tierschutzgesetz! Ich bin dafür, daß wir bald ein Gesetz zum Schutz der Abgeordneten schaffen.

    (Beifall und Heiterkeit.)

    Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen vorschlagen, daß ich meine Sache zu Protokoll gebe, obwohl ich sie Ihnen sehr gerne vorgetragen hätte, natürlich etwas zum Programm der Bäuerin. Dann wäre ich nach Ausführungen über die hygienischen Zustände in den Dörfern idazu übergegangen, im Zusammenhang mit der Strukturverbesserung von der Dorfsanierung als einer sozialen und kulturellen Aufgabe zu sprechen.
    Aber Schluß, ich gebe meine Sache — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — zu Protokoll *). Mir liegt daran, Ihnen ein längeres Leben zu verschaffen.

    (Heiterkeit und Beifall.)