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    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Inhalt: Sturmflutkatastrophe an der Nordseeküste Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 463 A Nachruf auf den Abg. Ludwig 464 A Abg. Ruland tritt in den Bundestag ein . 464 B Erweiterung der Tagesordnung 464 C Erklärung der Bundesregierung zur Sturmflutkatastrophe an der Nordsee Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlers 464 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 466 D Fragestunde (Drucksachen IV/199, IV/202) Fragen der Abg. Sänger und Günther: Fernsehsendung über Kongo Dr. Carstens, Staatssekretär 467 A, B, C, D, 468 A Sänger (SPD) . . . . . . . . 467 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 467 C Jahn (SPD) 467 C Günther (CDU/CSU) . . . 467 D, 468 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Drohender Konkurs der Versicherungsgesellschaft BRANDARIS Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 468 B, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 468 C Frage des Abg. Lohmar: Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten Höcherl, Bundesminister . 468 D, 469 A Lohmar (SPD) 468 D, 469 A Frage des Abg. Jahn: Bundesgesetzliche Regelung des Strafvollzuges Dr. Stammberger, Bundesminister 469 B, C Jahn (SPD) 469 B Memmel (CDU/CSU) 469 C Frage des Abg. Drachsler: Aufkommen an Mineralölsteuer und Kraftfahrzeugsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 469 D, 470 A Drachsler (CDU/CSU) 469 D Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Telefongespräch des Bundesverteidigungsministers mit Oberstaatsanwalt Sauter Strauß, Bundesminister . . . . . 470 B Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Parteivorsitzender — Mitglied der Bundesregierung Dr. Krone, Bundesminister . . . . 470 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Schiffahrtsschleuse Breisach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 470 C Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung mit Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 D, 471 B, C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 471 A, B Dr. Schäfer (SPD) .471 C, D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße von Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 471 D, 472 A Josten (CDU/CSU) 472 A Frage des Abg. Börner: Fährbetrieb bei Wilhelmshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 A, B Börner (SPD) 472 B Frage des Abg. Drachsler: Verteilung des Aufkommens aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 472 C Frage des Abg. Drachsler: Richtlinien über die Verteilung der Mittel aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 D, 473 A Drachsler (CDU/CSU) 473 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Richtlinien zur Erhaltung der Binnen- fischerei an den Bundeswasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 473 B, D Frage des Abg. Vogt: Aufbau des Bahnhofsgebäudes Aschaffenburg-Süd Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 D, 474 A Vogt (CDU/CSU) . . . 473 D, 474 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Italienische Frachtsubventionen bei Obst und Gemüse Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 434 B, C, D, 475 A Bading (SPD) 474 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 474 D Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Neubau des Postscheckamtes Berlin Stücklen, Bundesminister . . . 475 A, B, C Jahn (SPD) .........475 B, C Neumann (SPD) 475 C Frage des Abg. Atzenroth: Porto im Briefverkehr mit den EWG-Staaten Stücklen, Bundesminister 475 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbau für Bundeswehrangehörige Lücke, Bundesminister 475 D, 476 A, B Dr. Brecht (SPD) 476 A, B Fragen des Abg. Leicht: Rechtsverordnung gemäß § 35 des Arzneimittelgesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 B, C Frage des Abg. Leicht: Verschreibungspflicht bei neu entwickelten Arzneistoffen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 C, D, 477 A, B, C Frau Dr. Hubert (SPD) . 476 D, 477 A Dr. Mommer (SPD) 477 A, B Vogt (CDU/CSU) .477 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Hybridenweine Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 477 C, 478 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 478 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 478 B, C Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/187) 478 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 III Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung und Kindergeld (Drucksache IV/153) Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . 478 D Rohde (SPD) 479 A Erler (SPD) (zur GO) 483 D Blank, Bundesminister . . 483 D, 487 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 484 A, 490 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 488 A Spitzmüller (FDP) 488 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/92) ; Berichte des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/194, IV/193, zu IV/193) — Zweite und dritte Beratung — Merten (SPD) . 491 B, 497 B, D, 499 D Schultz (FDP) . . 491 D, 497 C, 512 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 493 B, 513 B Bausch (CDU/CSU) . . . . . . . 493 D Erler (SPD) . . 494 B, 507 A, 508 A Pöhler (SPD) . . . . . . . . . 495 A Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 496 B Leicht (CDU/CSU) . . . . 498 D, 502 A Berkhan (SPD) . 500 A, 503 C, 509 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) 501 B, 514 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 502 D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 503 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 504 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 505 A, 511 C Strauß, Bundesminister 507 A Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 507 B Herold (SPD) 512 B Eschmann (SPD) 513 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180) Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 515 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 521 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 527 A Wacher (CDU/CSU) . . . . . 534 A Frehsee (SPD) 539 C Logemann (FDP) 545 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 548 C Bading (SPD) . . . . . . . . 552 A Walter (FDP) 553 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 555 B Dröscher (SPD) 555 D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 557 C Marquardt (SPD) 558 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 559 A Schwarz, Bundesminister . . . . 563 A Antrag betr. Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing [Dithmarschen], Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion. der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/133 [neu]) 565 A Nächste Sitzung 565 C Anlagen 567 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 463 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner* 23. 2. Altmaier 23. 2. Arendt (Wattenscheid)* 23.2. Dr. Aschoff* 23. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bergmann* 23. 2. Berlin 23.2. Birkelbach* 23. 2. Frau Blohm 23.2. Dr. Bucerius 23. 2. Dr. Burgbacher* 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Dahlgrün B. 3. Dr. Deist* 23. 2. Deringer* 23. 2. Dr. Dichgans* 23. 2. Eisenmann 23. 2. Frau Dr. Elsner* 23. 2. Engelbnecht-Greve* 23. 2. Etzel 23. 2. Even (Köln) 22. 2. Faller* 23. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 23. 2. Dr. Furler 23. 2. D. Dr. Gerstenmaier 28. 2. Goldhagen 23. 2. Dr. Gradl 23. 2. Hahn (Bielefeld)* 23. 2. Dr. Heck 22. 2. Dr. Hesberg 22. 2. Horn 23. 2. Dr. Hoven 22. 2. Illerhaus* 23. 2. Jaksch 23. 2. Kalbitzer* 23. 2. Frau Kalinke 23. 2. Dr. Kohut 23. 2. Dr. Kneyssig* 23. 2. Kriedemann* 23..2. Lenz (Brühl)* 23. 2. Lücker (München)* 23. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 23. 2. Margulies* 23. 2. Mauk* 23. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 2. Metzger* 23. 2. Michels* 23. 2. Müller (Remscheid) 27. 2. Müller-Hermann* 23. 2. Oetzel 7. 4. 011enhauer 22. 2. Dr.-Ing. Philipp* 23.2. Frau Pitz-Savelsberg 22. 2. Frau Dr. Probst* 23. 2. Rademacher* 23. 2. Reitzner 28. 2. Richarts* 23. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Schoettle 23. 2. Seifriz* 23. 2. Soetebier 23. 2. Stein 23. 2. Storch* 23. 2. Striebeck 23. 2. Frau Strobel* 23. 2. Wehner 23. 2. Weinkamm* 23. 2. Wischnewski* 23. 2. Wullenhaupt 23. 2. Zoglmann 27. 2. b) Urlaubsanträge Brünen 5. 3. Glombig 14. 3. Dr. Menzel 31. 3. Dr. Rieger 10. 3. Dr. Schneider 10. 3. Theis 7. 3. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Die bäuerlichen Familienbetriebe bilden in ganz Europa, soweit es seine Freiheit bewahrt hat, den Kern der Landwirtschaft. Bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten, zu fördern - und zu schaffen -, ist Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes und der Grünen Pläne. Der Grüne Bericht 1962 weist den Zug zum Familienbetrieb sehr einleuchtend auf. Aber der Grüne Bericht sagt auch, daß die Belastung der auf den bäuerlichen Betrieben zurückbleibenden Arbeitskräfte, vor allem die Belastung der Frauen, weiter angestiegen ist. Im Grünen Bericht 1962 heißt es auf Seite 26: Die statistische Erfassung der Arbeitszeiten . ergibt für die Bäuerinnen einschließlich ihrer Haushaltstätigkeit im Durchschnitt 67 bis 75 Stunden je Woche, während die mithelfenden weiblichen Arbeitskräfte eine durchschnittliche Arbeitszeit von 54 bis 59 Stunden erreichen. In der Gruppe der Familienarbeitskräfte arbeiten die Frauen länger als die Männer und die Betriebsleiterehepaare länger als die übrigen Familienangehörigen. Die Arbeitszeiten sind am höchsten in den Betrieben zwischen 10 bis 20 ha LN und nehmen mit steigender Betriebsgröße ab. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Veröffentlichung des Bundesarbeitsministeriums von 1961 mit dem Titel: „Die Frauenerwerbsarbeit in * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 der Bundesrepublik" erwähnen. Sie wurde veröffentlicht von Frau Regierungsdirektorin Maria Tritz. In dieser sehr aufschlußreichen Untersuchung wird nachgewiesen, daß sich in der Bundesrepublik in den letzten vier Jahren die weiblichen Dienstleistungsberufe um 22,8 % = 155 000 verringert haben und im gleichen Zeitraum 980 000 Arbeitnehmerinnen in die übrigen Wirtschaftsabteilungen eingezogen sind. Die Landwirtschaft verlor in diesem Zeitraum 42 % = 138 000 weibliche Arbeitnehmerinnen. Diese Zahlen illustrierten die Not der Bäuerinnen, die keine Haushaltshilfen haben, die notwendiger noch als die Modernisierung ihres eigenen Arbeitsbereichs, des Haushalts, wären. Aber sie sind nicht — oder nur in ganz seltenen Fällen — zú haben. Darum muß ich an dieser Stelle wieder auf diesen echten Notstand der Bäuerinnen hinweisen und dafür plädieren, daß wir alle gemeinsam nach Wegen Ausschau halten, um den neuen sozialen Beruf der Dorfhelferin zu fördern. Obwohl die Bundesregierung nicht im Unrecht ist, wenn sie erklärt, daß sie nicht „zuständig" sei, bin ich nicht überzeugt davon, daß wir nicht bei ehrlichem gemeinsamem Wollen doch noch einen Weg der Hilfe auch in dieser Hinsicht finden werden. Die Bäuerinnen sind gesundheitlich überfordert! Wir brauchen den Beweis für die Diagnose der gesundheitlichen Überforderung hier nicht mehr zu erbringen. An anderen Stellen und auch in diesem Hohen Hause habe ich den Gesundheitszustand der Bäuerinnen ausführlich dargestellt. Wir sind bereits zur Therapie übergegangen: Um der gesundheitlichen Gefährdung der Bäuerinnen und ihrer Arbeitsüberlastung zu steuern, hat die Bundesregierung im Grünen Plan 1961 „Einmalige Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Lage der bäuerlichen Familienbetriebe" vorgesehen. Unter diesen Sondermaßnahmen befanden sich 30 Millionen DM als Zuschüsse für die bäuerliche Hauswirtschaft. Diese wurden nach Richtlinien der Bundesregierung für zentrale Warmwasseranlagen und Beheizungsanlagen verwandt. Diese Sondermaßnahme der Regierung im Grünen Plan 1961 ist so gut angekommen, daß sie in den Grünen Plan des Jahres 1962 als feste Position eingebaut und um 20 Millionen DM erhöht wurde, also jetzt 50 Millionen DM beträgt. Für diese Berücksichtigung unserer deutschen Bäuerinnen möchte ich an dieser Stelle dem Herrn Bundeslandwirtschaftsminister von ganzem Herzen Dank sagen! Nun können mit den für 1962 zur Verfügung gestellten Mitteln weiteren bäuerlichen Familien spürbare Hilfen zur Selbsthilfe gebracht und viele Bäuerinnen von dem schweren Schleppen von Wasser und Heizmaterial befreit werden. Die Warmwasseranlagen im bäuerlichen Haushalt sind kein Luxus, sondern gehören zum täglichen Arbeitsbedarf und sind notwendige hygienische Einrichtungien, über die sich insgesamt an dieser Stelle in bezug auf unsere Dörfer vom ärztlichen Standpunkt vieles sagen ließe. Es wäre dringend notwendig, daß im Interesse unserer Bäuerinnen und der bäuerlichen Familien, aber auch all der vielen anderen Menschen, die in den Dörfern wohnen, mit der Strukturbereinigung der bäuerlichen Betriebe eine Dorfsanierung verbunden würde. Denn bekanntlich wohnen 40 % der Bevölkerung in unseren Dörfern, die nicht ganz zu Unrecht echte „Entwicklungsgebiete" der Bundesrepublik genannt werden. Wir stehen ja auch nicht mehr allein mit unserem Verlangen nach einer gutdurchdachten Dorfsanierung. Wir haben gute Bundesgenossen. In einer Presseverlautbarung des Herrn Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung vom 1. Dezember 1961 heißt es: „Eine Dorfsanierung ist dringend erforderlich, da sich viele Wohnungen in einem sehr schlechten Zustand befinden und vor allem moderner hygienischer Einrichtungen entbehren. Es bedarf besonders einer Auflockerung der beengten Dorflagen und einer Sanierung der oft überbauten Grundstücke sowie der Bereinigung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere des Ausbaus der vielfach unzulänglichen Führung der Ortsdurchfahrten. Die Dorferneuerung wird durch die Aussiedlung von bäuerlichen Betrieben und ihre Seßhaftmachung in selbständigen Weilern im Interesse einer rationalen Bewirtschaftung der weitab von der Dorflage gelegenen Flurteile gefördert. Die durch die Aussiedlung freiwerdenden Flächen können für die Dorferneuerung, besonders für den Wohnungsbau und die Schaffung zusätzlicher gewerblicher Arbeitsplätze herangezogen werden. Da die ländlichen Gemeinden nur eine geringe Steuerkraft besitzen und auf dem Gebiete des Schul- und Bildungswesens, des Gesundheitsdienstes, der Verkehrseinrichtungen, des Feuer- und Polizeischutzes ihre kommunalen Aufgaben nur in bescheidenem Umfang erfüllen können, muß eine Stärkung der Finanzkraft der ländlichen Gemeinden auf dem Wege des Finanzausgleichs herbeigeführt werden. Eigentum an Haus und Haus und Boden ist und bleibt die ursprünglichste und beste Eigentumsform überhaupt!" Soweit der Herr Bundesminister für Wohnungswesen und Raumplanung. Wir sollten uns einschalten und mithelfen, die Dörfer attraktiv zu gestalten! Seit längerer Zeit sind Agrarexperten, Soziologen, Volkswirte und Verwaltungsfachleute mit vorbereitenden Arbeiten befaßt. Der Investitionsbedarf ist auf 100 Milliarden geschätzt worden. Es geht um die „soziale Aufrüstung des Dorfes", von der man schon lange spricht, die aber nun Wirklichkeit werden muß! Es handelt sich letztlich um eine kulturelle Aufgabe an einem großen Teil unseres deutschen Volkes. Wir sollten, nachdem schon gute Vorarbeit geleistet ist, gemeinsam ans Werk gehen! Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gewandt zu dem Antrag der Abgeordneten Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing (Dithmarschen), Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP betreffend Bericht Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 569 über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]). Als meine Fraktion am 17. März letzten Jahres den Entschließungsantrag bezüglich der Lage der Seefischerei einbrachte, standen wir unter dem Eindruck, daß dieser Wirtschaftszweig einer schweren Krise entgegengehe. Diese unsere Sorge hat sich leider im weiteren Verlauf des letzten Jahres als voll begründet herausgestellt. Und nicht nur das, es steht vielmehr für uns jetzt fest, daß die Dinge in allen drei Sparten der Seefischerei einer wirtschaftlichen Katastrophe entgegentreiben, wenn nicht eingegriffen wird. Deswegen unser Antrag, die Bundesregierung möge den noch fehlenden Berichtsteil V mit den erforderlichen Vorschlägen über Hilfsmaßnahmen nunmehr unverzüglich vorlegen. Wenn man fragt, wie es bei der Seefischerei wirklich aussieht und ob die Fischer bzw. Fischereigesellschaften nicht vielleicht selber schuld haben, daß es ihnen so schlecht geht, so isst folgendes festzustellen: Die Abschlußzahlen für 1961 liegen nunmehr vor. Danach sind die Anlandungen aller drei Fischereisparten, der Kutter-, Logger- und Hochseefischerei, in der Bundesrepublik von 1955 mit rund 750 000 auf fast 500 000 t im Jahre 1961 zurückgegangen! Die Verluste sind dementsprechend, sie gehen in die zig-Millionen, und die Verschuldung hat ein Ausmaß angenommen, das eine Wiederherstellung der Rentabilität als ausgeschlossen erscheinen läßt, wenn nicht Hilfsmaßnahmen besonderer Art getroffen werden. Es fist nicht etwa so, daß unsere Seefischerei versagt hätte und an dieser Entwicklung schuld hätte. Wir müssen ihr im Gegenteil attestieren, daß sie im Wege der Selbsthilfe, insbesondere durch Rationalisierungsmalinahmen, alles getan hat, um zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu kommen. Unsere Trawler-flotte gehört zu den modernsten Nordwesteuropas, und in der Produktivität isteht sie mit an der Spitze aller beteiligten europäischen Fischereinationen. Die Ursachen für die kritische Lage unserer Seefischerei liegen vielmehr außerhalb ihres Einflußbereichs. Sie sind im wesentlichen politischer Natur. Ich nenne nur die Erweiterung der Hoheitsgrenzen auf unseren historischen Fanggründen unter Island, Norwegen und anderswo, die einseitige Liberalisierung unserer Einfuhr, die Subventionierung der ausländischen Seefischerei und den Umstand, daß Seefische dm Wettbewerb gegen billige subventionierte Lebensmittel auf dem deutschen Markt naturgemäß nicht immer konkurrenzfähig sind. Nicht unerwähnt lassen darf ich in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die deutsche Hochseefischerei, die mehr als 80 °/o ihrer Tonnage im letzten Krieg verloren hatte, ebenso wie die Logger- und Kutterfischerei den Aufbau ihrer Flotte ohne wesentliche staatliche Hilfe aus eigener Kraft, d. h. unter weitgehender Verwendung privater Kredite, bewerkstelligen mußte. Hier liegt ein wesentlicher Teil der Ursachen für die hohe Verschuldung, die ihr heute so (schwer zu schaffen macht. Rückschauend betrachtet kann es nur als ein schwerer wirtschaftspolitischer Fehler bezeichnet werden, daß unsere Seefischerei nicht in das Schiffsbaufinanzierungsgesetz des Jahres 1950 aufgenommen wurde. Diesem Gesetz ist es zu danken, daß die deutsche Handelsschiffahrt nicht nur wiederaufgebaut wurde, sondern daß sie vor schweren Zusammenbrüchen ihrer Reedereien bewahrt wurde. Die Hochseefischerei hat demgegenüber seit dem genannten Jahr 1950 die Hälfte ihrer Reedereien verloren, und die Zahl der Kutter ist im gleichen Zeitraum etwa um den gleichen Prozentsatz zurückgegangen. Ist nun die Seefischerei unserer Bundesrepublik ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung, daß man darum so viele Worte verlieren muß? Es wird Erstaunen hervorrufen, folgende Zahlen zu hören: In 20 000 Betrieben stehen rund 110 000 Arbeitnehmer unmittelbar im Dienst der Fischwirtschaft, abgesehen von der großen Zahl der mittelbar in Werften, Maschinenfabriken usw. Beschäftigten. Das investierte Kapital beträgt erheblich mehr als eine Milliarde, und der Umsatz aller Zweige der deutschen Fischwirtschaft beträgt alles in allem annähernd vier Milliarden. Das Land an der Küste, denken Sie auch an die vielen Fischerorte, ist weitgehend von der Seefischerei geprägt. Bei ihrem Charakter als Schlüsselgewerbe befruchtet die Seefischerei nicht nur den über die ganze Bundesrepublik verteilten Fischhandel und die Fischindustrie, sondern auch alle Nebenbetriebe, Hilfsindustrien und Lieferanten, wie die Schiffswerften, die Kisten-, Faß-, Dosen- und Korbfabriken, die Lieferanten von Bunkerkohlen und Bunkeröl, von Salz und Papier, die Hersteller von nautischen Apparaten, das Baugewerbe, die Schiffszimmereien, die Maschinenfabriken usw. Viele dieser Betriebe aber sitzen nicht an der Küste, sondern im Binnenland, in Rheinland-Westfalen, Bayern und anderswo, so daß die Seefischerei die ganze Volkswirtschaft unserer Bundesrepublik befruchtet. Man kann deshalb auf eine deutsche Seefischerei nicht verzichten, wenn nicht unsere ganze nationale Wirtschaft erheblichen Schaden erleiden soll. Schließlich noch 'ein Wort zu dem Einwand: Brauchen wir denn im Zeichen der europäischen Wirtschaftsintegration überhaupt eine eigene Seefischerei? Kann uns das Ausland, das zum Teil den Fangplätzen näher ist, nicht mit Seefischen und Fischwaren aller Art beliefern? Diese Frage kann ich nur mit einem runden Nein beantworten. Immerhin betrug unsere Produktion in den letzten Jahren zwischen 500 000 und 750 000 t. Wir waren die drittgrößte europäische Fischereination, und eine solche Menge von Seefischen List nicht von heute auf morgen und auch nicht in absehbarer Zeit aus dem Boden zu stampfen bzw. aus dem Meere zu schöpfen. Zudem würde eine regelmäßige Belieferung des deutschen Marktes, die der Verbraucher mit Recht verlangt, keineswegs garantiert sein, zumal die Fischerei großer Nationen, wie beispielsweise Norwegens, saisonbedingt eist. Auch die Frage der Fischarten und Fischsorten wäre vom Ausland schwer zu läsen, während sich die deutsche Seefischerei mit ihren verschiedenen Fahrzeugtypien und mit dem Fischfang auf den differenziertesten Fanggebieten naturgemäß auf die Bedürfnisse des deutschen Marktes und seiner Konsumenten eingestellt hat. Vor allem aber würde unsere Bevölkerung völlig 570 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 dem Preisdiktat des Auslandes ausgeliefert sein. Es fehlte das Preisregulativ der verhältnismäßig billig produzierenden deutschen Seefischerei. Alle diese Grande sprechen dafür, daß wir uns diesen Produktionszweig erhalten müssen, ganz abgesehen von der Notwendigkeit der Sicherstellung unserer Ernährung in Krisenzeiten. Man wird darin einig sein, daß ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung nicht untergehen darf. Der Bundesernährungsminister hat auch auf dem „Tag des Hochseefischers" in Bremerhaven im Juni letzten Jahres eine entsprechende Erklärung abgegeben. Der uns etwa zur gleichen Zeit vom Bundesernährungsminister namens der Bundesregierung vorgelegte gedruckte Lagebericht (Tieiil I—IV) stützt ebenfalls meine Auffassung, daß die Seefischwirtschaft ein (integrierender Bestandteil unserer Volkswirtschaft ist. Deswegen liegt uns so viel daran, daß die Bundesregierung nun unverzüglich den Teil V ihres Berichts vorlegt. Wir erwarten dabei Vorschläge, die nicht nur die weitere Existenz unserer Seefischerei sicherstellen, die vielmehr darüber hinaus die Gewähr geben, daß das in den letzten Jahren verlorengegangene Terrain allmählich zurückgewonnen wird. Dieses Ziel würde bald erreicht sein, wenn man der deutschen Seefischerei neben den geplanten Abwrack- und Neubauhilfen Fangprämien zugesteht, die die wichtigsten Fischereinationen Europas ihrer Fischerei gewähren. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Löbe für die Fraktion der FDP zu dem Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]).*) Die deutsche Seefischerei zusammen mit der mit ihr eng verbundenen Fischindustrie und den Nebengewerken bildet einen wesentlichen Teil der Küstenwirtschaft. In Städten wie Bremerhaven und Cuxhaven ist dieser Wirtschaftszweig das Rückgrat der Wirtschaft schlechthin. Die deutsche Seefischerei hat die Schäden des Krieges und die Behinderungen der Nachkriegszeit allein überwunden. Jetzt aber bedarf sie die Hilfe, weil sie einem verfälschten Wettbewerb aller konkurrierenden Fischereiländer gegenübersteht, wo die Fischerei staatlich weitgehend gefördert wird. Es wird dankbar anerkannt, daß die Bundesrepublik auf dem Wege über Neubauhilfen, Abwrackprämien und andere Maßnahmen Hilfe leistet. Jetzt aber kann der erdrückende unechte Wettbewerb des Auslandes nur noch bestanden werden; wenn in Form einer Fangprämie eine vorübergehende Aufbesserung des Fangerlöses gewährt wird, wie es mehrere andere Länder längst tun. Es geht also nicht um die Subvention eines nicht mehr wettbewerbsfähigen Gewerbes, sondern es geht um die vorübergehende Starthilfe eines durchaus Gesunden, der sich möglichst bald selbst weiterhelfen möchte. Der Wettbewerb soll auch da- *) Siehe Seite 565. durch erhalten werden, daß diese Prämie nach der Qualität der angelandeten Fänge bemessen werden soll. Es geht um 1348 Kutter, 1661 Küstenfischer, 104 Logger und 194 Hochseefischereifahrzeuge; es geht weiter um 20 Unternehmungen der Hochseefischerei und um 5 Unternehmungen der Loggerfischerei. Es geht schließlich um 11 500 Seeleute und viele Tausend Beschäftigte der Fischindustrie und der Nebenbetrilebe. Es wird dringend darum gebeten, die Fangprämie noch in den Haushalt einzusetzen an Stelle der bestehenden Fußnote. Es wird weiter dringend darum gebeten, auf der Ebene der EWG dafür einzutreten, daß in Verhandlungen mit den übrigen Fischereiländern endlich wieder echte Wettbewerbsgleichheit herbeigeführt wird. Anlage 5 Umdruck 21 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bei den Wehrpflichtigen, die im Regelfalle bis zum 30. Juni 1962 nach Ableistung eines zwölf-oder sechsmonatigen Grundwehrdienstes entlassen werden müßten, verlängert sich der Grundwehrdienst nur um drei Monate." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 22 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. vor 1, 2. in Artikel I § 1 Nr. 4 a, 3. in Artikel I § 1 Nr. 8 werden die Worte „sowie Waffen" gestrichen. Bonn, dein 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 571 achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 480 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 540 Deutsche Mark für den Unteroffizier 600 Deutsche Mark." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Verteidigungsausschuß zu berichten, wie die Bundesregierung im Hinblick auf die Verlängerung des Grundwehrdienstes die staatsbürgerliche Unterrichtung der Soldaten und dabei die Mitwirkung derjenigen unseren Staat mittragenden, demokratischen Kräfte, die nicht der derzeitigen Regierungskoalition angehören, zu gestalten gedenkt. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 26 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Verpflegungssatz von 2,75 DM täglich ,für die Wehrpflichtigen in den Ausbildungseinheiten der Grundausbildung ausreicht und auf welche Weise die in zahlreichen Einheiten der Bundeswehr bei Einkauf, Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung gewonnenen guten Erfahrungen allen Truppenteilen zugänglich gemacht werden können, sowie hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 27 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anlage 7 Umdruck 23 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 wird folgende Nr. vor 1 eingefügt: ,vor 1. Die Anlage I (Wehrsoldtabelle) zu § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wehrsold Wehrsoldgruppe Wehrsold- Dienstgrad tagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,10 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 4 Feldwebel, Oberfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5,- 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 8,75 10 Oberst, Oberstarzt 10,- 11 General 12,50" ' Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 24 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 Nr. 3 erhält § 8 Abs. 2 und 3 folgende Fassung: „ (2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sechsmonatigem Wehrdienst 45 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 180 Deutsche Mark achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 360 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 420 Deutsche Mark für den Unteroffizier 480 Deutsche Mark (3) Haben Familienangehörige des Soldaten allgemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, beträgt das Entlassungsgeld nach sechsmonatigem Wehrdienst 75 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 240 Deutsche Mark 572 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, zu prüfen, für welche Einheiten der Bundeswehr, insbesondere der territorialen Verteidigung, ein verkürzter Grundwehrdienst bis zu 12 Monaten zureichend und zweckmäßig ist, und hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 28 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst einen Entwurf von Regelungen vorzulegen, die vorsehen, daß 1. Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz, in der Polizei und im Bundesgrenzschutz so gestaltet werden können, daß sie der Erfüllung der Wehrpflicht gleichgestellt werden; 2. die Ausbildung für einen der in Nr. 1 genannten Zwecke nicht durch nachträgliche Heranziehung zu einer anderen Verteidigungsleistung überflüssig wird; 3. die Staatsbürger, die die in Nr. 1 genannten Dienstleistungen vollbringen, von der Wehrüberwachung ausgenommen werden; 4. diese Staatsbürger sozialrechtlich denjenigen Wehrpflichtigen gleichgestellt werden, die Grundwehrdienst leisten oder zu Wehrübungen herangezogen werden. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 29 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: A. Die im Grünen Plan 1962 — zu Drucksache IV/ 180 S. 24 — unter I. Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse angeführten Nummern werden wie folgt geändert: 1. Die Mittel für die Flurbereinigung werden von 195 Mio DM um 30 Mio DM auf 225 Mio DM erhöht. 2. Die Mittel für die Aufstockung und Aussiedlung werden von 315 Mio DM um 105 Mio DM auf 240 Mio DM erhöht. 2a. Die Mittel für regionale Strukturmaßnahmen (besondere Maßnahmen in benachteiligten Gebieten) werden von 90 Mio DM um 20 Mio DM auf 110 Mio DM erhöht. 2b. Der Ansatz für die Altershilfe in Höhe von 100 Mio DM im Grünen Plan wird gestrichen; der Betrag ist im Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — zu veranschlagen. 4. Der Ansatz für Wirtschaftswege wird von 80 Mio DM um 20 Mio DM auf Mio DM erhöht. B. Die im Grünen Plan 1962 unter II. Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung angeführten Nr. 1. b) und 1. e) werden wie folgt geändert: 1. b) Handelsdünger: Der Ansatz von 185 Mio DM wird gestrichen. 1. e) Gmeinschaftsmaschinen: Der Ansatz von 15 Mio wird um 10 Mio DM auf 25 Mio DM erhöht. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 30 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1962 für die Zinsverbilligung von Krediten 30 000 000 DM zur Teilumschuldung hoch verschuldeter, entwicklungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in besonders festzulegenden Schadens- und Notstandsgebieten bereitszustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 31 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 573 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zur gezielten Verbesserung der Einkommenslage in den Betrieben mit ungünstigen Ertragsvoraussetzungen die für die Zahlung einer Qualitätsprämie für Milch bereitgestellten Mittel um 315 000 000 DM zu erhöhen. Aus diesen Mitteln sind zusätzlich zur bisherigen Qualitätsprämie zu zahlen: a) 3 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus anerkannten Futterbaubetrieben im Jahr abgelieferter Milch, b) 2 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus den übrigen Betrieben im Jahr abgelieferter Milch; 2. eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Milch-und Fettgesetzes (§ 12 Ausgleich) vorzulegen, um die gesetzlich vorgeschriebene Annäherung der Trink- und Werksmilchverwertung baldmöglichst sicherzustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 32 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Mittel zum Wirtschaftswegebau in der Form bereitzustellen, daß die bisher vernachlässigten finanzschwachen Gemeinden mehr als bisher berücksichtigt werden. Die Richtlinien sollen vorsehen, daß a) die ersten 2 km pro 100 ha Wirtschaftsfläche in einer Gemarkung bis zu 90 v. H. der Ausbaukosten, b) für die nächsten 2 km (also den 3. und 4. km) pro 100 ha bis zu 60 v. H. der Ausbaukosten, c) für weitere Ausbaustrecken bis zu 50 v. H. der Ausbaukosten als Bundes- und Landesbeihilfe gewährt werden können. Voraussetzung für Zuschüsse, die über 50 v. H. hinausgehen, soll die Ausschöpfung der gemeindlichen Steuerkraft nach den Normalsätzen des Landes und eine zumutbare Inanspruchnahme des vorhandenen Gemeindevermögens sein. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 33 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1962 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Wenngleich im Wirtschaftsjahr 1960/61 keine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der landwirtschaftlichen Betriebe eingetreten ist, so erweiterte sich jedoch wieder der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft. Wegen der schlechten Ernteverhältnisse 1961 ist für das laufende Wirtschaftsjahr (1961/62) mit seiner weiteren Vergrößerung zu rechnen. Trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und von Jahr zu Jahr größeren Zuwendungen im Grünen Plan ist es der bisherigen Agrarpolitik nicht gelungen, der Erfüllung des Auftrages des Landwirtschaftsgesetzes näherzukommen. Angesichts der Brtisseler Beschlüsse über die Einbeziehung der Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt hält der Bundestag erhöhte Anstrengungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe der Bundesrepublik für erforderlich. Dabei soll sich die Bundesregierung neben agrarpolitischen und insbesondere agrarstrukturverbessernden Maßnahmen verstärkt wirtschafts- und kreditpolitischer Mittel mit dem Ziel der Kostensenkung, ferner sozialpolitischer und raumordnerischer Mittel bedienen. Direkte Förderungsmittel sind mehr als bisher gezielt zu gewähren. Der Bundestag stimmt mit der Bundesregierung darin überein, daß aufgrund des Grünen Berichts 1962 Maßnahmen gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes in der vorgeschlagenen Höhe lerforderlich. sind. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 34 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung hat im Grünen Plan 1962 und im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 1962 bestimmte Umgruppierungen bei der Mittelveranschlagung vorgenommen. Der Bundestag begrüßt diese Maßnahmen und empfiehlt der Bundesregierung 574 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 einen weiteren Ausbau in der eingeschlagenen Richtung. Der Normalhaushalt sollte die klassischen und der Allgemeinheit dienenden Einnahmen und Ausgaben, der Grüne Plan als ein besonderer Teil des Einzelplanes 10 die speziellen und nur der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen dienenden Aufwendungen enthalten. Zu den letzteren gehören auch die spezifischen Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur, jedoch nicht Mittel für Trinkwasserversorgung und Elektrifizierung. Maßnahmen zum Ausgleich von Einkommenseinbußen infolge der Einleitung einer gemeinsamen Agrarpolitik in der EWG sind gesondert,. zweckmäßigerweise in einem 3. Teil des Einzelplanes 10, auszuweisen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird folgende Nr. 4 b eingefügt: ,4 b. Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „ (8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, beauftragten Personen zugelassen."' Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 20 Umdruck 37 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV 193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. diejenigen Wehrpflichtigen, die bisher nicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden konnten, in größerer Zahl zum verkürzten Grundwehrdienst und zu Kurzübungen oder zur Ausbildung im Sanitätsdienst heranzuziehen und zu diesem Zweck die Ubungsorganisation der Bundeswehr auszubauen; 2. diejenigen Wehrpflichtigen, für die eine Verwendung bei der Bundeswehr nicht vorgesehen ist, im Rahmen einer zivilen Dienstpflicht für den Bedarf der zivilen Landesverteidigung her- anzuziehen und die dafür erforderlichen Gesetzentwürfe bis zum 1. Oktober 1962 dem Bundestag vorzulegen; 3. bei den von der Übergangsregelung der 2. Wehrpflichtnovelle betroffenen Wehrpflichtigen einen Verlust der Ausbildungszeit nach Möglichkeit .abzuwenden; 4. durch Fortführung der Verhandlungen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister sicherzustellen, daß für diejenigen Wehrpflichtigen, die den verlängerten Grundwehrdienst ableisten, a) Maßnahmen getroffen werden, die eine unnötige Verzögerung des Studienbeginns verhindern, b) die Anrechnung von sachdienlichen Ausbildungen bei der Bundeswehr auf erforderliche Praktikantenzeiten erfolgt. Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. Jaeger Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 38 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, über die vorgesehenen drei Pfennig Qualiitätsprämie für Milch einen weiteren Pfennig je kg für die Milch, die zu Butter, Hartschnitt- und Weichkäse, Vollmilchpulver und Kondensmilch verarbeitet wird, bereitzustellen. Zur Deckung sollen die Mehreinnahmen und Minderausgaben aus dem Gesetz zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft, soweit sie durch die Verordnung des Ministerrates der EWG für einen gemeinsamen Agrarmarkt bedingt sind, herangezogen werden. Für einen darüber hinausgehenden Fehlbetrag sind zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 22. Februar 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 575 Anlage 22 Umdruck 40 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die im Grünen Plan 1962 unter Nr. I Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse (in Fußnote 1) vorgesehene Bindungsermächtigung für die Aufstockung und Aussiedlung um 100 Mio DM auf 150 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Anlage 23 Umdruck 41 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung dies Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beischließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in die Richtlinien für die Gewährung von Zinsverbilligung für Hofkredite auch die Zinsverbilligung für bereits aufgenommene, noch nicht verbilligte Kredite für betriebsnotwendige Investitionen einzubeziehen. Dadurch soll die Liquidität ordnungsgemäß geführter Betriebe sichergestellt werden. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 24 Umdruck 42 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis. Dem Grünen Bericht ist zu entnehmen, daß die Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1960/61 eine gewisse Besserung zeigt. Indessen ist der Abstand zum Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen kaum geringer geworden. Bereits heute ist erkennbar, daß im laufenden Wirtschaftsjahr die Ertragslage der Landwirtschaft eine wesentliche Verminderung infolge der schlechten Ernte 1961 und damit auch der Abstand zum Vergleichseinkommen eine Verschlechterung erfahren wird. Dieser Sachlage versucht der von der Bundesregierung aufgestellte Grüne Plan Rechnung zu tragen. Der Bundestag stimmt daher den vorgesehenen Maßnahmen im Grundsatz zu, jedoch mit der Maßgabe, daß neben anderen notwendigen Hilfen zu den vorgesehenen drei Pfennig Qualitätsprämie für Milch ein weiterer Pfennig je kg für Werkmilch bereitgestellt wird. Der Grüne Bericht läßt zwar die Anstrengung der Landwirtschaft auf dem Wege der Selbsthilfe klar erkennen, es werden sich aber far die Landwirtschaft in Auswirkung der Brüsseler-Ministerrats-Beschlüsse weitere zusätzliche Anforderungen ergeben. Der Bundestag erinnert in diesem Zusammenhang an den von allen Fraktionen am 31. Januar 1962 im Anschluß an die Regierungserklärung zu den Brüsseler Beschlüssen angenommenen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine agrarpolitische Konzeption zu entwickeln, die die Lebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaft auch im gemeinsamen ¡europäischen Markt gewährleistet. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Reinhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Dröscher, diesem Antrag werde ich zustimmen, wenn die Mittel in dieser Weise verwandt werden sollten.

    (Abg. Dröscher: Sehr interessant! Danke!)

    Wie wird sich nun die bevorstehende Sozialreform auf die Landwirtschaft auswirken? Ich denke hier an das Bundesurlaubsgesetz, an das Gesetz zur Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an das Gesetz zur Neuregelung der Unfallversicherung.
    Sicherlich wird der bäuerliche Familienbetrieb von dem Urlaubs- und dem Lohnfortzahlungsgesetz nicht so stark betroffen wie der landwirtschaftliche Lohnarbeitsbetrieb. Der Lohnarbeitsbetrieb wird durch diese beiden Gesetze ganz gewaltigen Mehrbelastungen unterworfen, die auch durch Erleichterungen bei der Erhebung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht ausgeglichen werden können.
    Dagegen bringt die Neuregelung der Unfallversicherung gerade der bäuerlichen Landwirtschaft erhebliche Belastungen. Das Zweite Leistungsverbesserungsgesetz brachte eine Angleichung der Renten der Lohnempfänger und der mithelfenden Angehörigen an die Renten der Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft. Das war notwendig. Damit war aber eine mehrfache Erhöhung der Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft verbunden.
    In welchem Ausmaß die Belastung der Beitragspflichtigen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bereits gestiegen ist, zeigt eine Erhebung, die der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften angestellt hat. Die Hektar-Belastung der Landwirtschaft durch Beiträge ist nach dieser Erhebung von 2,94 RM im Jahre 1938 über 4,84 DM im Jahre 1949 auf 30 DM im Geschäftsjahr 1959 und auf zur Zeit rund 35 DM im Jahr angestiegen. Das bedeutet eine Erhöhung von rund 1200 % gegenüber 1938. In dieser Steigerung sind zwar die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zur landwirtschaftlichen Familienausgleichskasse enthalten; für die landwirtschaftliche Unfallversicherung allein bleibt aber immer noch eine Steigerung von sage und schreibe 780 % gegenüber 1938.
    Die neuen Belastungen durch das Neuregelungsgesetz betragen ohne Berücksichtigung der Abfindung für Renten unter 25 % allein schon 25 bis 30 Millionen DM. Das bedeutet neue Beitragserhöhungen. Es wird gerade deshalb nicht einmal möglich sein, die Jahresarbeitsverdienste der selbständigen Bauern den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend festzusetzen, um tragbare Renten zu gewähren.
    Im Grünen Plan sind zahlreiche Maßnahmen für die bäuerlichen Familienbetriebe vorgesehen. Dafür sollten wir der Bundesregierung danken. Aber auf einzelne weitere Notwendigkeiten glaubte ich noch einmal deutlich hinweisen zu müssen.
    Besonders lag es mir am Herzen, das Ministerium Lücke auf die diringende Notwendigkeit der Berücksichtigung landwirtschaftlicher Probleme bei der Raumordnung hinzuweisen.
    Schließlich kam es mir darauf an, die Forderung zu erheben, daß die soziale Sicherheit der Bauern weiter gebessert wird und daß auf der anderen Seite bei der bevorstehenden Sozialreform die Landwirtschaft ihren besonderen Verhältnissen entsprechend berücksichtigt wird.
    Ich habe diese Ausführungen nicht gemacht, um ein hoffnungsloses Bild der Landwirtschaft zu zeichnen, sondern um auf die besonderen Verhältnisse der landwirtschaftlichen Kleinbetriebe hinzuweisen und die Mitglieder des Hohen Hauses um Verständnis für deren Belange zu bitten. Wenn diese Menschen nur rationell handelten, würden sie ihre Höfe schon morgen an den Meistbietenden verkaufen; denn das Optimum an Rationalisierung ist in diesen Betriebsgrößen kaum jemals zu erreichen. Es wäre aber sehr kurzsichtig, bei unserem Streben nach einem möglichst breitgestreuten Eigentum und der Erhaltung einer möglichst breiten Schicht kleiner und mittlerer Existenzen Hunderttausende soziologisch wertvoller bäuerlicher Existenzen untergehen zu lassen. Darin bin ich mit Ihnen, meine Damen und Herren, sicher einer Meinung.
    Darum sehe ich gar nicht so hoffnungslos in die Zukunft. Der Bauer gibt so leicht nicht auf. Er wartet allerdings auch darauf, daß ihm die Allgemeinheit Verständnis entgegenbringt. Er erwartet Verständnis und entsprechende Förderung auch von seiner Regierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Bading.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harri Bading


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damien und Herren! Ich möchte hier keinen Abriß der Agrarpolitik geben, sondern mich nur zu einigen speziellen Fragen äußern, insbesondere zu den Fragen der Agrarstruktur. Der Herr Minister hat diese Fragen in seinem Bericht auch gestreift. Er hat zum Ausdruck gebracht, er sei sehr froh darüber, daß die Förderung der Verbesserung der Agrarstruktur mit Hilfe seines Kollegen Starke keinen Rückschlag erfährt. Ich finde das reichlich bescheiden, Herr Minister. Ich halte es für notwendig, daß die Mittel erhöht werden, aber man sollte nicht froh sein, daß sie nun gerade so bleiben.
    Wenn man die Beträge für agrarstrukturfördernde und einkommensteigernde Maßnahmen vergleicht, sieht man, daß sie zwar absolut erhöht worden sind, aber die Mittel für die einkommenfördernden Maßnahmen sind stärker angestiegen, nämlich von 850 auf 1200 Millionen DM, während die Mittel für die strukturellen Maßnahmen nur von 750 auf 860 Millionen DM erhöht worden sind, so daß sich das gegenseitige Verhältnis zuungunsten der agrarstrukturellen Maßnahmen gewandelt hat. Wir haben uns in der sozialdemokratischen Fraktion entschlossen, einen Antrag vorzulegen, nach dem eine ganze Reihe von Maßnahmen auf dem Gebiete der Agrarstruktur verstärkt werden soll. Ich will darauf nicht im einzelnen eingehen. Ich möchte nur kurz sagen: wir wollen die Mittel für die Flurbereinigung in Höhe von 195 Millionen um 30 Millionen DM erhöht wissen, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund.
    Um die Flurbereinigung so zügig wie möglich vorantreiben zu können, ist es notwendig, ein etwas anderes Verfahren zu wählen als bisher.. Der Betroffene soll nämlich, solange die Flurbereinigung läuft, nichts zahlen. Sie soll vielmehr vorfinanziert werden, und erst wenn der Landwirt sozusagen in den Genuß der Flubereinigung gekommen ist, soll er die Schuld mit längeren Annuitäten abtragen. Dazu ist natürlich etwas Geld notwendig. Dieses Verfahren hat sich bereits in Nordrhein-Westfalen und Hessen gut bewährt. Es liegt nicht der geringste Grund vor, es nicht auch in den anderen Länder einzuführen. Der Bund sollte hier mit gutem Beispiel einer Finanzierungshilfe vorangehen.
    Bei der gestrigen Ausschußsitzung ist uns von einem Vertreter des Bundesernährungsministeriums erklärt worden, daß neben den vorgesehenen 195 Millionen DM im Etat noch 40 Millionen DM ein bißchen versteckt zur Zinsverbilligung für Kapitalmarktmittel vorhanden seien. Ich freue mich darüber, daß die 40 Millionen DM dafür da sind. Ich nehme das aber zum Anlaß, Sie, Herr Minister, zu bitten, dafür zu sorgen, daß in künftigen Grünen Plänen mehr Klarheit herrscht, damit man nicht immer erst herumsuchen muß und auf die Hilfe der Herren vom Ministerium angewiesen ist, um die richtigen Beträge 'zu erfahren. Es wäre viel besser, wenn man das gleich im Grünen Bericht ablesen könnte.
    Die Mittel für die Aussiedlung und Aufstockung sind beträchtlich, von 190 Millionen DM auf 315 Millionen DM erhöht worden. Bei näherem Hinsehen muß man aber feststellen, daß von den 315 Millionen DM bereits 95 Millionen DM durch etatmäßige Bindungsermächtigungen in Anspruch 'genommen worden sind. Auch hier ist also wieder eine unklare Darstellung 'der Lage im Grünen Bericht festzustellen. Deswegen hat wohl auch die Fraktion der CDU/CSU einen Antrag vorgelegt, daß neue Bindungsermächtigungen gegeben werden sollen. Ich halte das Verfahren, mit Bindungsermächtigungen zu arbeiten, für nicht gut. Wir möchten, daß im Interesse einer Kontinuität der Finanzierung echte Etatmittel zur Verfügung gestellt werden. Man kann das Instrument der Bindungsermächtigung einmal vorübergehend ein Jahr lang gebrauchen, es darf aber nicht zu einer Dauereinrichtung werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, zu beantragen, die Mittel für die Aufstockung und Aussiedlung um 105 Millionen DM zu erhöhen.
    Ferner wollen wir, daß die Mittel für die regionalen Strukturmaßnahmen — wenn auch nur um einen geringen Betrag — uni 20 Millionen DM erhöht werden.
    Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit ein paar Sätze zu der Agrarstrukturverbesserung sagen. Auch hier haben sich gewisse, ich möchte einmal sagen, Veränderungen ergeben. Es gab immer zwei Richtungen in der Agrarstrukturverbesserungspolitik. Die eine zielte auf ein Zusammenwirken der individuellen bäuerlichen Selbsthilfe und der Staatsförderung hin, während die andere Richtung mehr Wert auf ein Zusammenwirken aller Kräfte legte. Ihr Ziel war nicht die Förderung des einzelnen Betriebes, sondern die Förderung der Dorfgemeinschaft oder sogar des noch etwas größeren Raumes. Ich freue mich darüber, daß das Bundesernährungsministerium jetzt allen Ländern agrarstrukturelle Rahmenpläne übersandt hat. Vor jeder Einzelmaßnahme soll eine Darstellung der anzustrebenden Entwicklung des ländlichen Raumes stehen. Die Richtung, die sozusagen mehr auf die Ordnung des Ganzen eingestellt ist, hat sich also durchgesetzt. Das ist erfreulich, denn wir haben es zweifelsohne nötig, gerade in den kleinbäuerlichen Gebieten, die ja meistens nicht auf 'besonders ertragreichen Böden liegen, ein Zusammenwirken aller Kräfte zur Verbesserung der Struktur herbeizuführen. Es geht nicht mehr allein uni agrarpolitische Maßnahmen, obwohl sie natürlich auch notwendig sind. Ich will ihre Bedeutung in keiner Weise mindern. Aber es ist auch notwendig, daß die Maßnahmen auf wirtschaftspolitischem Gebiet, auf dem Gebiete der Verkehrspolitik, der Kulturpolitik — Schulbau und andere kulturelle Maßnahmen — zusammenwirken, um die Lebensverhältnisse in diesen Räumen zu heben, und die Agrarpolitik kann nur ihren Teil dazu tun. Diese Auffassung ist bisher keineswegs allgemein gewesen. Ich erinnere mich noch an Äußerungen, die dahin gingen, das sei doch ein reiner Dirigismus, der Bauer werde in die Rolle des von der Obrigkeit gelenkten Untertanen zurückgeführt, und was sonst noch gesagt wurde. Das ist nunmehr vorbei. Es besteht Einmütigkeit darüber, das zu tun, was notwendig ist.
    Ich möchte mich noch einer anderen Sache zuwenden, die auch mit der Agrarstruktur in enger Ver-



    Bading
    bindung steht. Sie ist eigentlich mit ein Grund, weshalb wir Agrarstrukturpolitik treiben müssen. Das ist die Disparität innerhalb der Landwirtschaft selbst. Hier ist immer sehr viel von Disparität der Landwirtschaft zur übrigen Wirtschaft oder zur Industrie gesprochen worden. Wir müssen uns aber auch darüber klar sein, daß innerhalb der Landwirtschaft sehr unterschiedliche Einkommensverhältnisse vorliegen. Herr Kollege Reinhard — oder war es ein anderer Kollege? — hat ja schon gesagt, daß man selbstverständlich in Betrieben auf besseren Böden und in besserer Strukturlage bessere Erträge erzielen kann als in Betrieben auf sehr kargen Böden. Nun, das ist eine alte Weisheit. Ein alter kurländischer Bauer sagte mir immer, wenn ich mit ihm über Agrarpolitik sprach: Was wollen Sie — ich kann es nicht so schön in seiner Tonart sagen —, es gibt halt Schmandhöfe und es gibt Grützehöfe, und damit muß man sich abfinden.
    Selbstverständlich gibt es diese Unterschiede, die wir nicht ändern können. Aber wir dürfen diese Unterschiede nicht noch durch agrarpolitische Maßnahmen vergrößern. Darauf kommt es doch an. Wir können nicht dem lieben Gott ins Handwerk pfuschen; aber wir können es so einrichten, daß die Unterschiede nicht größer werden, wir können es sogar so einrichten, daß sie kleiner werden. Denn darüber wollen wir uns doch klar sein, daß die Bauern auf kargen Böden und bei schlechten Klimaverhältnissen zum mindesten ebenso arbeiten wie die Bauern auf besseren Böden. Darüber besteht wohl keine Meinungsverschiedenheit.
    Für mich war eine Seite in dem Grünen Bericht außerordentlich instruktiv. Es handelt sich da um einige Schaubilder, in denen dargelegt ist, wie sich das effektive Einkommen zum Vergleichslohn verhält, und zwar über eine Reihe von Jahren und getrennt für verschiedene Betriebsgrößen und Gegenden. Daraus ersehen Sie ganz deutlich — Sie finden es auf Seite 69 des Grünen Berichts —, daß bei den größeren Betrieben der effektiv erzielte Lohn sich immer in der Nähe der Kurve des Vergleichslohns befindet, diesen mal unterschreitet, mal überschreitet. Bei der nächstniedrigen Betriebsgrößenklasse geht das auch noch einigermaßen. Bei den Betrieben von 10 bis 20 ha und unter 10 ha aber liegt die Kurve des effektiven Einkommens hoffnungslos unter der Kurve des Vergleichslohns.
    Ich meine — jetzt komme ich wieder auf unseren Antrag zurück —, wir können keine Maßnahmen verantworten, die diese Entwicklung und diese Tatsache noch unterstützen. Infolgedessen haben wir uns entschlossen, zur Deckung der Erhöhung der Ausgaben auf dem Gebiet der Agrarstrukturverbesserung eine Streichung der Düngemittelsubventionen vorzuschlagen. Ich brauche hier nicht zu begründen, warum die Handelsdüngersubvention eine so ungerechte Angelegenheit ist; das ist schon in den vergangenen Jahren geschehen.
    Einen großen Schmerz hat mir Herr Bauknecht bereitet, indem er mitgeteilt hat, daß Herr Minister Schwarz inzwischen seine Meinung geändert hat. Während der Minister mir noch vor zwei Jahren hier in diesem Saal versprochen hat: „Herr Bading, die Düngemittelsubvention, darüber sind wir uns beide einig" — der Herr Minister hört leider nicht zu —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Herr Minister! Zuhören!)

    „darüber sind wir uns einig: die Düngemittelsubvention wird abgebaut", hat Herr Bauknecht heute verkündet, daß Sie Ihre Meinung darüber geändert hätten. Ich habe schon gesagt: ich bin zutiefst erschüttert, daß Sie von Ihrem guten Standpunkt, den Sie vor zwei Jahren hatten, abgegangen sind.
    Zum Schluß noch eine Bemerkung zu einem Antrag, den wir gestellt haben — Herr Dr. Reinhard hat auch schon für ihn gesprochen —, dem Antrag, den Ansatz für Gemeinschaftsmaschinen zu erhöhen. Hier ist ein Mittel, tatsächlich den bäuerlichen Betrieben zu helfen. Es ist, da die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung nicht in der Lage ist, die überhöhten Preise der Industrie abzubauen, das einzige Mittel, den viel zu hohen Maschinenkapitalanteil am gesamten Betriebskapital in den bäuerlichen Betrieben herunterzudrücken. Ich möchte Sie dringend bitten, diesem Antrage Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)