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    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Inhalt: Sturmflutkatastrophe an der Nordseeküste Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 463 A Nachruf auf den Abg. Ludwig 464 A Abg. Ruland tritt in den Bundestag ein . 464 B Erweiterung der Tagesordnung 464 C Erklärung der Bundesregierung zur Sturmflutkatastrophe an der Nordsee Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlers 464 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 466 D Fragestunde (Drucksachen IV/199, IV/202) Fragen der Abg. Sänger und Günther: Fernsehsendung über Kongo Dr. Carstens, Staatssekretär 467 A, B, C, D, 468 A Sänger (SPD) . . . . . . . . 467 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 467 C Jahn (SPD) 467 C Günther (CDU/CSU) . . . 467 D, 468 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Drohender Konkurs der Versicherungsgesellschaft BRANDARIS Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 468 B, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 468 C Frage des Abg. Lohmar: Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten Höcherl, Bundesminister . 468 D, 469 A Lohmar (SPD) 468 D, 469 A Frage des Abg. Jahn: Bundesgesetzliche Regelung des Strafvollzuges Dr. Stammberger, Bundesminister 469 B, C Jahn (SPD) 469 B Memmel (CDU/CSU) 469 C Frage des Abg. Drachsler: Aufkommen an Mineralölsteuer und Kraftfahrzeugsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 469 D, 470 A Drachsler (CDU/CSU) 469 D Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Telefongespräch des Bundesverteidigungsministers mit Oberstaatsanwalt Sauter Strauß, Bundesminister . . . . . 470 B Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Parteivorsitzender — Mitglied der Bundesregierung Dr. Krone, Bundesminister . . . . 470 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Schiffahrtsschleuse Breisach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 470 C Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung mit Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 D, 471 B, C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 471 A, B Dr. Schäfer (SPD) .471 C, D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße von Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 471 D, 472 A Josten (CDU/CSU) 472 A Frage des Abg. Börner: Fährbetrieb bei Wilhelmshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 A, B Börner (SPD) 472 B Frage des Abg. Drachsler: Verteilung des Aufkommens aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 472 C Frage des Abg. Drachsler: Richtlinien über die Verteilung der Mittel aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 D, 473 A Drachsler (CDU/CSU) 473 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Richtlinien zur Erhaltung der Binnen- fischerei an den Bundeswasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 473 B, D Frage des Abg. Vogt: Aufbau des Bahnhofsgebäudes Aschaffenburg-Süd Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 D, 474 A Vogt (CDU/CSU) . . . 473 D, 474 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Italienische Frachtsubventionen bei Obst und Gemüse Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 434 B, C, D, 475 A Bading (SPD) 474 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 474 D Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Neubau des Postscheckamtes Berlin Stücklen, Bundesminister . . . 475 A, B, C Jahn (SPD) .........475 B, C Neumann (SPD) 475 C Frage des Abg. Atzenroth: Porto im Briefverkehr mit den EWG-Staaten Stücklen, Bundesminister 475 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbau für Bundeswehrangehörige Lücke, Bundesminister 475 D, 476 A, B Dr. Brecht (SPD) 476 A, B Fragen des Abg. Leicht: Rechtsverordnung gemäß § 35 des Arzneimittelgesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 B, C Frage des Abg. Leicht: Verschreibungspflicht bei neu entwickelten Arzneistoffen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 C, D, 477 A, B, C Frau Dr. Hubert (SPD) . 476 D, 477 A Dr. Mommer (SPD) 477 A, B Vogt (CDU/CSU) .477 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Hybridenweine Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 477 C, 478 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 478 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 478 B, C Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/187) 478 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 III Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung und Kindergeld (Drucksache IV/153) Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . 478 D Rohde (SPD) 479 A Erler (SPD) (zur GO) 483 D Blank, Bundesminister . . 483 D, 487 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 484 A, 490 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 488 A Spitzmüller (FDP) 488 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/92) ; Berichte des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/194, IV/193, zu IV/193) — Zweite und dritte Beratung — Merten (SPD) . 491 B, 497 B, D, 499 D Schultz (FDP) . . 491 D, 497 C, 512 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 493 B, 513 B Bausch (CDU/CSU) . . . . . . . 493 D Erler (SPD) . . 494 B, 507 A, 508 A Pöhler (SPD) . . . . . . . . . 495 A Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 496 B Leicht (CDU/CSU) . . . . 498 D, 502 A Berkhan (SPD) . 500 A, 503 C, 509 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) 501 B, 514 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 502 D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 503 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 504 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 505 A, 511 C Strauß, Bundesminister 507 A Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 507 B Herold (SPD) 512 B Eschmann (SPD) 513 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180) Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 515 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 521 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 527 A Wacher (CDU/CSU) . . . . . 534 A Frehsee (SPD) 539 C Logemann (FDP) 545 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 548 C Bading (SPD) . . . . . . . . 552 A Walter (FDP) 553 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 555 B Dröscher (SPD) 555 D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 557 C Marquardt (SPD) 558 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 559 A Schwarz, Bundesminister . . . . 563 A Antrag betr. Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing [Dithmarschen], Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion. der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/133 [neu]) 565 A Nächste Sitzung 565 C Anlagen 567 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 463 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner* 23. 2. Altmaier 23. 2. Arendt (Wattenscheid)* 23.2. Dr. Aschoff* 23. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bergmann* 23. 2. Berlin 23.2. Birkelbach* 23. 2. Frau Blohm 23.2. Dr. Bucerius 23. 2. Dr. Burgbacher* 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Dahlgrün B. 3. Dr. Deist* 23. 2. Deringer* 23. 2. Dr. Dichgans* 23. 2. Eisenmann 23. 2. Frau Dr. Elsner* 23. 2. Engelbnecht-Greve* 23. 2. Etzel 23. 2. Even (Köln) 22. 2. Faller* 23. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 23. 2. Dr. Furler 23. 2. D. Dr. Gerstenmaier 28. 2. Goldhagen 23. 2. Dr. Gradl 23. 2. Hahn (Bielefeld)* 23. 2. Dr. Heck 22. 2. Dr. Hesberg 22. 2. Horn 23. 2. Dr. Hoven 22. 2. Illerhaus* 23. 2. Jaksch 23. 2. Kalbitzer* 23. 2. Frau Kalinke 23. 2. Dr. Kohut 23. 2. Dr. Kneyssig* 23. 2. Kriedemann* 23..2. Lenz (Brühl)* 23. 2. Lücker (München)* 23. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 23. 2. Margulies* 23. 2. Mauk* 23. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 2. Metzger* 23. 2. Michels* 23. 2. Müller (Remscheid) 27. 2. Müller-Hermann* 23. 2. Oetzel 7. 4. 011enhauer 22. 2. Dr.-Ing. Philipp* 23.2. Frau Pitz-Savelsberg 22. 2. Frau Dr. Probst* 23. 2. Rademacher* 23. 2. Reitzner 28. 2. Richarts* 23. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Schoettle 23. 2. Seifriz* 23. 2. Soetebier 23. 2. Stein 23. 2. Storch* 23. 2. Striebeck 23. 2. Frau Strobel* 23. 2. Wehner 23. 2. Weinkamm* 23. 2. Wischnewski* 23. 2. Wullenhaupt 23. 2. Zoglmann 27. 2. b) Urlaubsanträge Brünen 5. 3. Glombig 14. 3. Dr. Menzel 31. 3. Dr. Rieger 10. 3. Dr. Schneider 10. 3. Theis 7. 3. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Die bäuerlichen Familienbetriebe bilden in ganz Europa, soweit es seine Freiheit bewahrt hat, den Kern der Landwirtschaft. Bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten, zu fördern - und zu schaffen -, ist Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes und der Grünen Pläne. Der Grüne Bericht 1962 weist den Zug zum Familienbetrieb sehr einleuchtend auf. Aber der Grüne Bericht sagt auch, daß die Belastung der auf den bäuerlichen Betrieben zurückbleibenden Arbeitskräfte, vor allem die Belastung der Frauen, weiter angestiegen ist. Im Grünen Bericht 1962 heißt es auf Seite 26: Die statistische Erfassung der Arbeitszeiten . ergibt für die Bäuerinnen einschließlich ihrer Haushaltstätigkeit im Durchschnitt 67 bis 75 Stunden je Woche, während die mithelfenden weiblichen Arbeitskräfte eine durchschnittliche Arbeitszeit von 54 bis 59 Stunden erreichen. In der Gruppe der Familienarbeitskräfte arbeiten die Frauen länger als die Männer und die Betriebsleiterehepaare länger als die übrigen Familienangehörigen. Die Arbeitszeiten sind am höchsten in den Betrieben zwischen 10 bis 20 ha LN und nehmen mit steigender Betriebsgröße ab. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Veröffentlichung des Bundesarbeitsministeriums von 1961 mit dem Titel: „Die Frauenerwerbsarbeit in * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 der Bundesrepublik" erwähnen. Sie wurde veröffentlicht von Frau Regierungsdirektorin Maria Tritz. In dieser sehr aufschlußreichen Untersuchung wird nachgewiesen, daß sich in der Bundesrepublik in den letzten vier Jahren die weiblichen Dienstleistungsberufe um 22,8 % = 155 000 verringert haben und im gleichen Zeitraum 980 000 Arbeitnehmerinnen in die übrigen Wirtschaftsabteilungen eingezogen sind. Die Landwirtschaft verlor in diesem Zeitraum 42 % = 138 000 weibliche Arbeitnehmerinnen. Diese Zahlen illustrierten die Not der Bäuerinnen, die keine Haushaltshilfen haben, die notwendiger noch als die Modernisierung ihres eigenen Arbeitsbereichs, des Haushalts, wären. Aber sie sind nicht — oder nur in ganz seltenen Fällen — zú haben. Darum muß ich an dieser Stelle wieder auf diesen echten Notstand der Bäuerinnen hinweisen und dafür plädieren, daß wir alle gemeinsam nach Wegen Ausschau halten, um den neuen sozialen Beruf der Dorfhelferin zu fördern. Obwohl die Bundesregierung nicht im Unrecht ist, wenn sie erklärt, daß sie nicht „zuständig" sei, bin ich nicht überzeugt davon, daß wir nicht bei ehrlichem gemeinsamem Wollen doch noch einen Weg der Hilfe auch in dieser Hinsicht finden werden. Die Bäuerinnen sind gesundheitlich überfordert! Wir brauchen den Beweis für die Diagnose der gesundheitlichen Überforderung hier nicht mehr zu erbringen. An anderen Stellen und auch in diesem Hohen Hause habe ich den Gesundheitszustand der Bäuerinnen ausführlich dargestellt. Wir sind bereits zur Therapie übergegangen: Um der gesundheitlichen Gefährdung der Bäuerinnen und ihrer Arbeitsüberlastung zu steuern, hat die Bundesregierung im Grünen Plan 1961 „Einmalige Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Lage der bäuerlichen Familienbetriebe" vorgesehen. Unter diesen Sondermaßnahmen befanden sich 30 Millionen DM als Zuschüsse für die bäuerliche Hauswirtschaft. Diese wurden nach Richtlinien der Bundesregierung für zentrale Warmwasseranlagen und Beheizungsanlagen verwandt. Diese Sondermaßnahme der Regierung im Grünen Plan 1961 ist so gut angekommen, daß sie in den Grünen Plan des Jahres 1962 als feste Position eingebaut und um 20 Millionen DM erhöht wurde, also jetzt 50 Millionen DM beträgt. Für diese Berücksichtigung unserer deutschen Bäuerinnen möchte ich an dieser Stelle dem Herrn Bundeslandwirtschaftsminister von ganzem Herzen Dank sagen! Nun können mit den für 1962 zur Verfügung gestellten Mitteln weiteren bäuerlichen Familien spürbare Hilfen zur Selbsthilfe gebracht und viele Bäuerinnen von dem schweren Schleppen von Wasser und Heizmaterial befreit werden. Die Warmwasseranlagen im bäuerlichen Haushalt sind kein Luxus, sondern gehören zum täglichen Arbeitsbedarf und sind notwendige hygienische Einrichtungien, über die sich insgesamt an dieser Stelle in bezug auf unsere Dörfer vom ärztlichen Standpunkt vieles sagen ließe. Es wäre dringend notwendig, daß im Interesse unserer Bäuerinnen und der bäuerlichen Familien, aber auch all der vielen anderen Menschen, die in den Dörfern wohnen, mit der Strukturbereinigung der bäuerlichen Betriebe eine Dorfsanierung verbunden würde. Denn bekanntlich wohnen 40 % der Bevölkerung in unseren Dörfern, die nicht ganz zu Unrecht echte „Entwicklungsgebiete" der Bundesrepublik genannt werden. Wir stehen ja auch nicht mehr allein mit unserem Verlangen nach einer gutdurchdachten Dorfsanierung. Wir haben gute Bundesgenossen. In einer Presseverlautbarung des Herrn Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung vom 1. Dezember 1961 heißt es: „Eine Dorfsanierung ist dringend erforderlich, da sich viele Wohnungen in einem sehr schlechten Zustand befinden und vor allem moderner hygienischer Einrichtungen entbehren. Es bedarf besonders einer Auflockerung der beengten Dorflagen und einer Sanierung der oft überbauten Grundstücke sowie der Bereinigung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere des Ausbaus der vielfach unzulänglichen Führung der Ortsdurchfahrten. Die Dorferneuerung wird durch die Aussiedlung von bäuerlichen Betrieben und ihre Seßhaftmachung in selbständigen Weilern im Interesse einer rationalen Bewirtschaftung der weitab von der Dorflage gelegenen Flurteile gefördert. Die durch die Aussiedlung freiwerdenden Flächen können für die Dorferneuerung, besonders für den Wohnungsbau und die Schaffung zusätzlicher gewerblicher Arbeitsplätze herangezogen werden. Da die ländlichen Gemeinden nur eine geringe Steuerkraft besitzen und auf dem Gebiete des Schul- und Bildungswesens, des Gesundheitsdienstes, der Verkehrseinrichtungen, des Feuer- und Polizeischutzes ihre kommunalen Aufgaben nur in bescheidenem Umfang erfüllen können, muß eine Stärkung der Finanzkraft der ländlichen Gemeinden auf dem Wege des Finanzausgleichs herbeigeführt werden. Eigentum an Haus und Haus und Boden ist und bleibt die ursprünglichste und beste Eigentumsform überhaupt!" Soweit der Herr Bundesminister für Wohnungswesen und Raumplanung. Wir sollten uns einschalten und mithelfen, die Dörfer attraktiv zu gestalten! Seit längerer Zeit sind Agrarexperten, Soziologen, Volkswirte und Verwaltungsfachleute mit vorbereitenden Arbeiten befaßt. Der Investitionsbedarf ist auf 100 Milliarden geschätzt worden. Es geht um die „soziale Aufrüstung des Dorfes", von der man schon lange spricht, die aber nun Wirklichkeit werden muß! Es handelt sich letztlich um eine kulturelle Aufgabe an einem großen Teil unseres deutschen Volkes. Wir sollten, nachdem schon gute Vorarbeit geleistet ist, gemeinsam ans Werk gehen! Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gewandt zu dem Antrag der Abgeordneten Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing (Dithmarschen), Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP betreffend Bericht Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 569 über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]). Als meine Fraktion am 17. März letzten Jahres den Entschließungsantrag bezüglich der Lage der Seefischerei einbrachte, standen wir unter dem Eindruck, daß dieser Wirtschaftszweig einer schweren Krise entgegengehe. Diese unsere Sorge hat sich leider im weiteren Verlauf des letzten Jahres als voll begründet herausgestellt. Und nicht nur das, es steht vielmehr für uns jetzt fest, daß die Dinge in allen drei Sparten der Seefischerei einer wirtschaftlichen Katastrophe entgegentreiben, wenn nicht eingegriffen wird. Deswegen unser Antrag, die Bundesregierung möge den noch fehlenden Berichtsteil V mit den erforderlichen Vorschlägen über Hilfsmaßnahmen nunmehr unverzüglich vorlegen. Wenn man fragt, wie es bei der Seefischerei wirklich aussieht und ob die Fischer bzw. Fischereigesellschaften nicht vielleicht selber schuld haben, daß es ihnen so schlecht geht, so isst folgendes festzustellen: Die Abschlußzahlen für 1961 liegen nunmehr vor. Danach sind die Anlandungen aller drei Fischereisparten, der Kutter-, Logger- und Hochseefischerei, in der Bundesrepublik von 1955 mit rund 750 000 auf fast 500 000 t im Jahre 1961 zurückgegangen! Die Verluste sind dementsprechend, sie gehen in die zig-Millionen, und die Verschuldung hat ein Ausmaß angenommen, das eine Wiederherstellung der Rentabilität als ausgeschlossen erscheinen läßt, wenn nicht Hilfsmaßnahmen besonderer Art getroffen werden. Es fist nicht etwa so, daß unsere Seefischerei versagt hätte und an dieser Entwicklung schuld hätte. Wir müssen ihr im Gegenteil attestieren, daß sie im Wege der Selbsthilfe, insbesondere durch Rationalisierungsmalinahmen, alles getan hat, um zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu kommen. Unsere Trawler-flotte gehört zu den modernsten Nordwesteuropas, und in der Produktivität isteht sie mit an der Spitze aller beteiligten europäischen Fischereinationen. Die Ursachen für die kritische Lage unserer Seefischerei liegen vielmehr außerhalb ihres Einflußbereichs. Sie sind im wesentlichen politischer Natur. Ich nenne nur die Erweiterung der Hoheitsgrenzen auf unseren historischen Fanggründen unter Island, Norwegen und anderswo, die einseitige Liberalisierung unserer Einfuhr, die Subventionierung der ausländischen Seefischerei und den Umstand, daß Seefische dm Wettbewerb gegen billige subventionierte Lebensmittel auf dem deutschen Markt naturgemäß nicht immer konkurrenzfähig sind. Nicht unerwähnt lassen darf ich in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die deutsche Hochseefischerei, die mehr als 80 °/o ihrer Tonnage im letzten Krieg verloren hatte, ebenso wie die Logger- und Kutterfischerei den Aufbau ihrer Flotte ohne wesentliche staatliche Hilfe aus eigener Kraft, d. h. unter weitgehender Verwendung privater Kredite, bewerkstelligen mußte. Hier liegt ein wesentlicher Teil der Ursachen für die hohe Verschuldung, die ihr heute so (schwer zu schaffen macht. Rückschauend betrachtet kann es nur als ein schwerer wirtschaftspolitischer Fehler bezeichnet werden, daß unsere Seefischerei nicht in das Schiffsbaufinanzierungsgesetz des Jahres 1950 aufgenommen wurde. Diesem Gesetz ist es zu danken, daß die deutsche Handelsschiffahrt nicht nur wiederaufgebaut wurde, sondern daß sie vor schweren Zusammenbrüchen ihrer Reedereien bewahrt wurde. Die Hochseefischerei hat demgegenüber seit dem genannten Jahr 1950 die Hälfte ihrer Reedereien verloren, und die Zahl der Kutter ist im gleichen Zeitraum etwa um den gleichen Prozentsatz zurückgegangen. Ist nun die Seefischerei unserer Bundesrepublik ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung, daß man darum so viele Worte verlieren muß? Es wird Erstaunen hervorrufen, folgende Zahlen zu hören: In 20 000 Betrieben stehen rund 110 000 Arbeitnehmer unmittelbar im Dienst der Fischwirtschaft, abgesehen von der großen Zahl der mittelbar in Werften, Maschinenfabriken usw. Beschäftigten. Das investierte Kapital beträgt erheblich mehr als eine Milliarde, und der Umsatz aller Zweige der deutschen Fischwirtschaft beträgt alles in allem annähernd vier Milliarden. Das Land an der Küste, denken Sie auch an die vielen Fischerorte, ist weitgehend von der Seefischerei geprägt. Bei ihrem Charakter als Schlüsselgewerbe befruchtet die Seefischerei nicht nur den über die ganze Bundesrepublik verteilten Fischhandel und die Fischindustrie, sondern auch alle Nebenbetriebe, Hilfsindustrien und Lieferanten, wie die Schiffswerften, die Kisten-, Faß-, Dosen- und Korbfabriken, die Lieferanten von Bunkerkohlen und Bunkeröl, von Salz und Papier, die Hersteller von nautischen Apparaten, das Baugewerbe, die Schiffszimmereien, die Maschinenfabriken usw. Viele dieser Betriebe aber sitzen nicht an der Küste, sondern im Binnenland, in Rheinland-Westfalen, Bayern und anderswo, so daß die Seefischerei die ganze Volkswirtschaft unserer Bundesrepublik befruchtet. Man kann deshalb auf eine deutsche Seefischerei nicht verzichten, wenn nicht unsere ganze nationale Wirtschaft erheblichen Schaden erleiden soll. Schließlich noch 'ein Wort zu dem Einwand: Brauchen wir denn im Zeichen der europäischen Wirtschaftsintegration überhaupt eine eigene Seefischerei? Kann uns das Ausland, das zum Teil den Fangplätzen näher ist, nicht mit Seefischen und Fischwaren aller Art beliefern? Diese Frage kann ich nur mit einem runden Nein beantworten. Immerhin betrug unsere Produktion in den letzten Jahren zwischen 500 000 und 750 000 t. Wir waren die drittgrößte europäische Fischereination, und eine solche Menge von Seefischen List nicht von heute auf morgen und auch nicht in absehbarer Zeit aus dem Boden zu stampfen bzw. aus dem Meere zu schöpfen. Zudem würde eine regelmäßige Belieferung des deutschen Marktes, die der Verbraucher mit Recht verlangt, keineswegs garantiert sein, zumal die Fischerei großer Nationen, wie beispielsweise Norwegens, saisonbedingt eist. Auch die Frage der Fischarten und Fischsorten wäre vom Ausland schwer zu läsen, während sich die deutsche Seefischerei mit ihren verschiedenen Fahrzeugtypien und mit dem Fischfang auf den differenziertesten Fanggebieten naturgemäß auf die Bedürfnisse des deutschen Marktes und seiner Konsumenten eingestellt hat. Vor allem aber würde unsere Bevölkerung völlig 570 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 dem Preisdiktat des Auslandes ausgeliefert sein. Es fehlte das Preisregulativ der verhältnismäßig billig produzierenden deutschen Seefischerei. Alle diese Grande sprechen dafür, daß wir uns diesen Produktionszweig erhalten müssen, ganz abgesehen von der Notwendigkeit der Sicherstellung unserer Ernährung in Krisenzeiten. Man wird darin einig sein, daß ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung nicht untergehen darf. Der Bundesernährungsminister hat auch auf dem „Tag des Hochseefischers" in Bremerhaven im Juni letzten Jahres eine entsprechende Erklärung abgegeben. Der uns etwa zur gleichen Zeit vom Bundesernährungsminister namens der Bundesregierung vorgelegte gedruckte Lagebericht (Tieiil I—IV) stützt ebenfalls meine Auffassung, daß die Seefischwirtschaft ein (integrierender Bestandteil unserer Volkswirtschaft ist. Deswegen liegt uns so viel daran, daß die Bundesregierung nun unverzüglich den Teil V ihres Berichts vorlegt. Wir erwarten dabei Vorschläge, die nicht nur die weitere Existenz unserer Seefischerei sicherstellen, die vielmehr darüber hinaus die Gewähr geben, daß das in den letzten Jahren verlorengegangene Terrain allmählich zurückgewonnen wird. Dieses Ziel würde bald erreicht sein, wenn man der deutschen Seefischerei neben den geplanten Abwrack- und Neubauhilfen Fangprämien zugesteht, die die wichtigsten Fischereinationen Europas ihrer Fischerei gewähren. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Löbe für die Fraktion der FDP zu dem Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]).*) Die deutsche Seefischerei zusammen mit der mit ihr eng verbundenen Fischindustrie und den Nebengewerken bildet einen wesentlichen Teil der Küstenwirtschaft. In Städten wie Bremerhaven und Cuxhaven ist dieser Wirtschaftszweig das Rückgrat der Wirtschaft schlechthin. Die deutsche Seefischerei hat die Schäden des Krieges und die Behinderungen der Nachkriegszeit allein überwunden. Jetzt aber bedarf sie die Hilfe, weil sie einem verfälschten Wettbewerb aller konkurrierenden Fischereiländer gegenübersteht, wo die Fischerei staatlich weitgehend gefördert wird. Es wird dankbar anerkannt, daß die Bundesrepublik auf dem Wege über Neubauhilfen, Abwrackprämien und andere Maßnahmen Hilfe leistet. Jetzt aber kann der erdrückende unechte Wettbewerb des Auslandes nur noch bestanden werden; wenn in Form einer Fangprämie eine vorübergehende Aufbesserung des Fangerlöses gewährt wird, wie es mehrere andere Länder längst tun. Es geht also nicht um die Subvention eines nicht mehr wettbewerbsfähigen Gewerbes, sondern es geht um die vorübergehende Starthilfe eines durchaus Gesunden, der sich möglichst bald selbst weiterhelfen möchte. Der Wettbewerb soll auch da- *) Siehe Seite 565. durch erhalten werden, daß diese Prämie nach der Qualität der angelandeten Fänge bemessen werden soll. Es geht um 1348 Kutter, 1661 Küstenfischer, 104 Logger und 194 Hochseefischereifahrzeuge; es geht weiter um 20 Unternehmungen der Hochseefischerei und um 5 Unternehmungen der Loggerfischerei. Es geht schließlich um 11 500 Seeleute und viele Tausend Beschäftigte der Fischindustrie und der Nebenbetrilebe. Es wird dringend darum gebeten, die Fangprämie noch in den Haushalt einzusetzen an Stelle der bestehenden Fußnote. Es wird weiter dringend darum gebeten, auf der Ebene der EWG dafür einzutreten, daß in Verhandlungen mit den übrigen Fischereiländern endlich wieder echte Wettbewerbsgleichheit herbeigeführt wird. Anlage 5 Umdruck 21 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bei den Wehrpflichtigen, die im Regelfalle bis zum 30. Juni 1962 nach Ableistung eines zwölf-oder sechsmonatigen Grundwehrdienstes entlassen werden müßten, verlängert sich der Grundwehrdienst nur um drei Monate." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 22 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. vor 1, 2. in Artikel I § 1 Nr. 4 a, 3. in Artikel I § 1 Nr. 8 werden die Worte „sowie Waffen" gestrichen. Bonn, dein 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 571 achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 480 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 540 Deutsche Mark für den Unteroffizier 600 Deutsche Mark." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Verteidigungsausschuß zu berichten, wie die Bundesregierung im Hinblick auf die Verlängerung des Grundwehrdienstes die staatsbürgerliche Unterrichtung der Soldaten und dabei die Mitwirkung derjenigen unseren Staat mittragenden, demokratischen Kräfte, die nicht der derzeitigen Regierungskoalition angehören, zu gestalten gedenkt. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 26 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Verpflegungssatz von 2,75 DM täglich ,für die Wehrpflichtigen in den Ausbildungseinheiten der Grundausbildung ausreicht und auf welche Weise die in zahlreichen Einheiten der Bundeswehr bei Einkauf, Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung gewonnenen guten Erfahrungen allen Truppenteilen zugänglich gemacht werden können, sowie hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 27 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anlage 7 Umdruck 23 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 wird folgende Nr. vor 1 eingefügt: ,vor 1. Die Anlage I (Wehrsoldtabelle) zu § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wehrsold Wehrsoldgruppe Wehrsold- Dienstgrad tagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,10 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 4 Feldwebel, Oberfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5,- 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 8,75 10 Oberst, Oberstarzt 10,- 11 General 12,50" ' Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 24 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 Nr. 3 erhält § 8 Abs. 2 und 3 folgende Fassung: „ (2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sechsmonatigem Wehrdienst 45 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 180 Deutsche Mark achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 360 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 420 Deutsche Mark für den Unteroffizier 480 Deutsche Mark (3) Haben Familienangehörige des Soldaten allgemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, beträgt das Entlassungsgeld nach sechsmonatigem Wehrdienst 75 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 240 Deutsche Mark 572 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, zu prüfen, für welche Einheiten der Bundeswehr, insbesondere der territorialen Verteidigung, ein verkürzter Grundwehrdienst bis zu 12 Monaten zureichend und zweckmäßig ist, und hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 28 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst einen Entwurf von Regelungen vorzulegen, die vorsehen, daß 1. Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz, in der Polizei und im Bundesgrenzschutz so gestaltet werden können, daß sie der Erfüllung der Wehrpflicht gleichgestellt werden; 2. die Ausbildung für einen der in Nr. 1 genannten Zwecke nicht durch nachträgliche Heranziehung zu einer anderen Verteidigungsleistung überflüssig wird; 3. die Staatsbürger, die die in Nr. 1 genannten Dienstleistungen vollbringen, von der Wehrüberwachung ausgenommen werden; 4. diese Staatsbürger sozialrechtlich denjenigen Wehrpflichtigen gleichgestellt werden, die Grundwehrdienst leisten oder zu Wehrübungen herangezogen werden. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 29 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: A. Die im Grünen Plan 1962 — zu Drucksache IV/ 180 S. 24 — unter I. Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse angeführten Nummern werden wie folgt geändert: 1. Die Mittel für die Flurbereinigung werden von 195 Mio DM um 30 Mio DM auf 225 Mio DM erhöht. 2. Die Mittel für die Aufstockung und Aussiedlung werden von 315 Mio DM um 105 Mio DM auf 240 Mio DM erhöht. 2a. Die Mittel für regionale Strukturmaßnahmen (besondere Maßnahmen in benachteiligten Gebieten) werden von 90 Mio DM um 20 Mio DM auf 110 Mio DM erhöht. 2b. Der Ansatz für die Altershilfe in Höhe von 100 Mio DM im Grünen Plan wird gestrichen; der Betrag ist im Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — zu veranschlagen. 4. Der Ansatz für Wirtschaftswege wird von 80 Mio DM um 20 Mio DM auf Mio DM erhöht. B. Die im Grünen Plan 1962 unter II. Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung angeführten Nr. 1. b) und 1. e) werden wie folgt geändert: 1. b) Handelsdünger: Der Ansatz von 185 Mio DM wird gestrichen. 1. e) Gmeinschaftsmaschinen: Der Ansatz von 15 Mio wird um 10 Mio DM auf 25 Mio DM erhöht. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 30 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1962 für die Zinsverbilligung von Krediten 30 000 000 DM zur Teilumschuldung hoch verschuldeter, entwicklungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in besonders festzulegenden Schadens- und Notstandsgebieten bereitszustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 31 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 573 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zur gezielten Verbesserung der Einkommenslage in den Betrieben mit ungünstigen Ertragsvoraussetzungen die für die Zahlung einer Qualitätsprämie für Milch bereitgestellten Mittel um 315 000 000 DM zu erhöhen. Aus diesen Mitteln sind zusätzlich zur bisherigen Qualitätsprämie zu zahlen: a) 3 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus anerkannten Futterbaubetrieben im Jahr abgelieferter Milch, b) 2 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus den übrigen Betrieben im Jahr abgelieferter Milch; 2. eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Milch-und Fettgesetzes (§ 12 Ausgleich) vorzulegen, um die gesetzlich vorgeschriebene Annäherung der Trink- und Werksmilchverwertung baldmöglichst sicherzustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 32 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Mittel zum Wirtschaftswegebau in der Form bereitzustellen, daß die bisher vernachlässigten finanzschwachen Gemeinden mehr als bisher berücksichtigt werden. Die Richtlinien sollen vorsehen, daß a) die ersten 2 km pro 100 ha Wirtschaftsfläche in einer Gemarkung bis zu 90 v. H. der Ausbaukosten, b) für die nächsten 2 km (also den 3. und 4. km) pro 100 ha bis zu 60 v. H. der Ausbaukosten, c) für weitere Ausbaustrecken bis zu 50 v. H. der Ausbaukosten als Bundes- und Landesbeihilfe gewährt werden können. Voraussetzung für Zuschüsse, die über 50 v. H. hinausgehen, soll die Ausschöpfung der gemeindlichen Steuerkraft nach den Normalsätzen des Landes und eine zumutbare Inanspruchnahme des vorhandenen Gemeindevermögens sein. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 33 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1962 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Wenngleich im Wirtschaftsjahr 1960/61 keine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der landwirtschaftlichen Betriebe eingetreten ist, so erweiterte sich jedoch wieder der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft. Wegen der schlechten Ernteverhältnisse 1961 ist für das laufende Wirtschaftsjahr (1961/62) mit seiner weiteren Vergrößerung zu rechnen. Trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und von Jahr zu Jahr größeren Zuwendungen im Grünen Plan ist es der bisherigen Agrarpolitik nicht gelungen, der Erfüllung des Auftrages des Landwirtschaftsgesetzes näherzukommen. Angesichts der Brtisseler Beschlüsse über die Einbeziehung der Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt hält der Bundestag erhöhte Anstrengungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe der Bundesrepublik für erforderlich. Dabei soll sich die Bundesregierung neben agrarpolitischen und insbesondere agrarstrukturverbessernden Maßnahmen verstärkt wirtschafts- und kreditpolitischer Mittel mit dem Ziel der Kostensenkung, ferner sozialpolitischer und raumordnerischer Mittel bedienen. Direkte Förderungsmittel sind mehr als bisher gezielt zu gewähren. Der Bundestag stimmt mit der Bundesregierung darin überein, daß aufgrund des Grünen Berichts 1962 Maßnahmen gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes in der vorgeschlagenen Höhe lerforderlich. sind. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 34 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung hat im Grünen Plan 1962 und im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 1962 bestimmte Umgruppierungen bei der Mittelveranschlagung vorgenommen. Der Bundestag begrüßt diese Maßnahmen und empfiehlt der Bundesregierung 574 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 einen weiteren Ausbau in der eingeschlagenen Richtung. Der Normalhaushalt sollte die klassischen und der Allgemeinheit dienenden Einnahmen und Ausgaben, der Grüne Plan als ein besonderer Teil des Einzelplanes 10 die speziellen und nur der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen dienenden Aufwendungen enthalten. Zu den letzteren gehören auch die spezifischen Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur, jedoch nicht Mittel für Trinkwasserversorgung und Elektrifizierung. Maßnahmen zum Ausgleich von Einkommenseinbußen infolge der Einleitung einer gemeinsamen Agrarpolitik in der EWG sind gesondert,. zweckmäßigerweise in einem 3. Teil des Einzelplanes 10, auszuweisen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird folgende Nr. 4 b eingefügt: ,4 b. Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „ (8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, beauftragten Personen zugelassen."' Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 20 Umdruck 37 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV 193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. diejenigen Wehrpflichtigen, die bisher nicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden konnten, in größerer Zahl zum verkürzten Grundwehrdienst und zu Kurzübungen oder zur Ausbildung im Sanitätsdienst heranzuziehen und zu diesem Zweck die Ubungsorganisation der Bundeswehr auszubauen; 2. diejenigen Wehrpflichtigen, für die eine Verwendung bei der Bundeswehr nicht vorgesehen ist, im Rahmen einer zivilen Dienstpflicht für den Bedarf der zivilen Landesverteidigung her- anzuziehen und die dafür erforderlichen Gesetzentwürfe bis zum 1. Oktober 1962 dem Bundestag vorzulegen; 3. bei den von der Übergangsregelung der 2. Wehrpflichtnovelle betroffenen Wehrpflichtigen einen Verlust der Ausbildungszeit nach Möglichkeit .abzuwenden; 4. durch Fortführung der Verhandlungen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister sicherzustellen, daß für diejenigen Wehrpflichtigen, die den verlängerten Grundwehrdienst ableisten, a) Maßnahmen getroffen werden, die eine unnötige Verzögerung des Studienbeginns verhindern, b) die Anrechnung von sachdienlichen Ausbildungen bei der Bundeswehr auf erforderliche Praktikantenzeiten erfolgt. Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. Jaeger Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 38 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, über die vorgesehenen drei Pfennig Qualiitätsprämie für Milch einen weiteren Pfennig je kg für die Milch, die zu Butter, Hartschnitt- und Weichkäse, Vollmilchpulver und Kondensmilch verarbeitet wird, bereitzustellen. Zur Deckung sollen die Mehreinnahmen und Minderausgaben aus dem Gesetz zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft, soweit sie durch die Verordnung des Ministerrates der EWG für einen gemeinsamen Agrarmarkt bedingt sind, herangezogen werden. Für einen darüber hinausgehenden Fehlbetrag sind zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 22. Februar 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 575 Anlage 22 Umdruck 40 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die im Grünen Plan 1962 unter Nr. I Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse (in Fußnote 1) vorgesehene Bindungsermächtigung für die Aufstockung und Aussiedlung um 100 Mio DM auf 150 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Anlage 23 Umdruck 41 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung dies Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beischließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in die Richtlinien für die Gewährung von Zinsverbilligung für Hofkredite auch die Zinsverbilligung für bereits aufgenommene, noch nicht verbilligte Kredite für betriebsnotwendige Investitionen einzubeziehen. Dadurch soll die Liquidität ordnungsgemäß geführter Betriebe sichergestellt werden. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 24 Umdruck 42 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis. Dem Grünen Bericht ist zu entnehmen, daß die Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1960/61 eine gewisse Besserung zeigt. Indessen ist der Abstand zum Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen kaum geringer geworden. Bereits heute ist erkennbar, daß im laufenden Wirtschaftsjahr die Ertragslage der Landwirtschaft eine wesentliche Verminderung infolge der schlechten Ernte 1961 und damit auch der Abstand zum Vergleichseinkommen eine Verschlechterung erfahren wird. Dieser Sachlage versucht der von der Bundesregierung aufgestellte Grüne Plan Rechnung zu tragen. Der Bundestag stimmt daher den vorgesehenen Maßnahmen im Grundsatz zu, jedoch mit der Maßgabe, daß neben anderen notwendigen Hilfen zu den vorgesehenen drei Pfennig Qualitätsprämie für Milch ein weiterer Pfennig je kg für Werkmilch bereitgestellt wird. Der Grüne Bericht läßt zwar die Anstrengung der Landwirtschaft auf dem Wege der Selbsthilfe klar erkennen, es werden sich aber far die Landwirtschaft in Auswirkung der Brüsseler-Ministerrats-Beschlüsse weitere zusätzliche Anforderungen ergeben. Der Bundestag erinnert in diesem Zusammenhang an den von allen Fraktionen am 31. Januar 1962 im Anschluß an die Regierungserklärung zu den Brüsseler Beschlüssen angenommenen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine agrarpolitische Konzeption zu entwickeln, die die Lebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaft auch im gemeinsamen ¡europäischen Markt gewährleistet. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, daß die bisherigen Planungen für den zivilen Bevölkerungsschutz weit zurück sind, und wir wissen, daß die bisherigen Bemühungen, auch personell zu gewissen Ergebnissen zu kommen, praktisch gescheitert sind.
    § 13 a des Wehrpflichtgesetzes bietet auch auf lange Sicht keine genügende Grundlage. § 42 hat jetzt für die Polizei eine Regelung getroffen, die zweifellos in weiteren Beratungen auch für den zivilen Bevölkerungsschutz richtunggebend sein kann. Es gilt also, jetzt Konsequenzen zu ziehen, wie wir für den zivilen Bevölkerungsschutz ausreichend Personal zur Verfügung bekommen, das auch altersmäßig und gesundheitlich in der Lage ist, einen wirksamen Zivilschutz aufzubauen.
    Kollege Erler hat gerade die bisherigen mangelhaften Vorbereitungen der Regierung auf diesem Gebiet kritisiert. Unser Entschließungsantrag soll dazu dienen, ausreichende personelle Voraussetzungen für den zivilen Bevölkerungsschutz zu schaffen. Ich bitte, den Antrag, wenn er hier nicht angenommen wird, dem Verteidigungsausschuß und zur Mitberatung dem Ausschuß für Inneres zu überweisen.
    Ich will mich auf diesen kurzen Hinweis über die Gründe unseres Antrags beschränken; denn ich weiß, daß die Kollegen Bauknecht, Struve und Schmidt (Gellersen) und andere schon darauf warten, daß die Landwirtschaftsdebatte beginnt.

    (Beifall bei der SPD und Heiterkeit.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Besteht Einverständnis darüber, daß dem Antrag der antragstellenden Fraktion entsprochen wird? — Ich höre keine Einwendungen; dann ist Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung — federführend — und an den Ausschuß' für Inneres zur Mitberatung beschlossen.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Umdruck 37 auf. Er ist schon von dem Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing begründet worden. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Antrag soll ebenfalls dem Ausschuß für Verteidigung überwiesen werden. — Ich darf feststellen, daß so beschlossen ist.



Vizepräsident Dr. Dehler
Wir haben dann noch über die Punkte 2 und 3 des Antrags des Ausschusses zu befinden. Punkt 2 ist durch die Annahme des Antrags Umdruck 36 erledigt. — Es besteht Einverständnis.
Zu Punkt 3 des Antrags, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären, darf ich die einmütige Zustimmung des Hauses feststellen.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt. Ich rufe Punkt 5 auf:
Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180).
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bauknecht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Bauknecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir ein Urteil über den Wert des vorliegenden 7. Grünen Berichts fällen wollen, der uns die Lage der Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1960/61 darstellt, so müssen wir zunächst sagen, daß es sich hier um' einen Bericht handelt, der auf unanfechtbaren, einwandfreien Grundlagen aufgebaut ist und der vielleicht noch mehr als die bisherigen Berichte auf Grund der Erfahrungen nach sorgfältiger Arbeit erstellt ist und ein klares Bild über die Lage der deutschen Landwirtschaft in der Bundesrepublik und über ,die Entwicklung im letzten Jahr gibt. Ich spreche im Namen meiner Fraktion all den Männern Dank aus, die an der Erstellung dieses Werkes beteiligt waren.
    Es ist aber eine ganz andere Frage, ob wir mit den Ergebnissen zufrieden sind. Wir müssen bedenken, daß es sich bei dem Jahr, auf das sich dieser Bericht bezieht, um ein Jahr mit überdurchschnittlichen Ernteergebnissen handelt. Trotzdem müssen wir feststellen, daß ein größerer Teil der Betriebe im Vergleich zu Bereichen der gewerblichen Wirtschaft eine Verschlechterung erfahren hat. Man ist also dem Ziel des Landwirtschaftsgesetzes nicht nähergekommen. Nicht einmal auf 7 O/o der Fläche ist der Vergleichslohn und eine angemessene Kapitalverzinsung erzielt worden, wie es vom Landwirtschaftsgesetz angestrebt wird.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Hört! Hört!)

    Wohl haben in der mittleren Gruppe wenige Prozent der Betriebe mehr — eben dank des guten Jahres — den Vergleichslohn, doch keine angemessene Kapitalverzinsung erzielt. Die Lage der Betriebe in dieser Gruppe zwischen 80 und 90 % hat sich etwas gebessert. Aber der prozentuale Anteil der anschließenden Gruppe, also der Betriebe unter 80 %, hat sich verdoppelt. Während es im vorvorigen Bericht 5,8 % waren, sind es im letzten Bericht 12,1 %, die unter 80 % liegen.
    Dabei muß noch in Betracht gezogen werden, daß diese Entwicklung sich in einem Zeitabschnitt vollzogen hat, in dem 150 000 Vollarbeitskräfte der Landwirtschaft den Rücken gekehrt haben. Erst aus dieser Tatsache ergibt sich die volle Bedeutung des
    Umstandes, daß die Zurückgebliebenen dennoch nicht den Anschluß gefunden haben.
    Die Landwirtschaft hat sich bemüht, diesen Verlust an Arbeitskräften durch verstärkten Kapitaleinsatz wettzumachen. So haben die Investitionen für die Rationalisierung der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren eine Summe von 22 Milliarden DM erreicht, davon allein 16 Milliarden DM an Neuinvestitionen für die Anschaffung von Maschinen. Dadurch ist der Fremdkapitaleinsatz um eine weitere Milliarde auf 13 Milliarden DM gestiegen, die natürlich verzinst werden müssen. Wenn wir daran denken, daß wir beim Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes im Jahre 1955 eine Verschuldung von 6 Milliarden DM hatten und nun die Verschuldung 13 Milliarden DM beträgt, 'daß sie sich also mehr als verdoppelt hat, können wir uns ein Bild von der derzeitigen Lage machen.
    Die Folgen für die Menschen selber, die noch in der Landwirtschaft tätig sind, sind bitter. Es wäre ein Fehler, anzunehmen, daß ,sich durch die Mechanisierung die Arbeitszeit in der Landwirtschaft verkürzt hätte. Es ist für die in der Landwirtschaft Verbliebenen keinerlei Erleichterung eingetreten. Die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden hat sich bei den Familienarbeitskräften leider nicht verringert. Während wir in der gewerblichen Wirtschaft allmählich der Vierzigstundenwoche zustreben, müssen wir auf Grund von exakten Erhebungen feststellen, daß die tatsächliche Arbeitszeit in der Woche unter Einrechnung des Sonntages bei den Familienkräften heute noch zwischen 70 und 80 Stunden liegt.
    Meine Damen und Herren, man fragt sich: woher kommt das? Es ist für uns alle eine ganz klare Sache: wir haben zwar eine gewisse Besserung erreicht — die ich vorhin angedeutet habe — im Vergleich zu dem schlechten Jahr 1959 auf 1960, in dem sich der Jahreslohn je Arbeitskraft auch in der Landwirtschaft um 388 DM erhöht hat, in der gleichen Zeit ist aber der Vergleichslohn in der gewerblichen Wirtschaft um 493 DM gestiegen. So hat sich also die Disparität erweitert. Wenn wir diese Kräfte umrechnen auf volle Arbeitskräfte, so ergibt sich ein Lohn in der Landwirtschaft im abgelaufenen Jahr von 4009 DM und in der gewerblichen Wirtschaft von 5441 DM, trotz des Einsatzes der Grünen Pläne.
    Nun ist der relative Einkommensabstand ungefähr der gleiche geblieben wie im letzten und im vorletzten Jahr. Ich habe darauf hingedeutet, der tiefere Grund ist die rasante Aufwärtsentwicklung der Einkommensmöglichkeiten in der gewerblichen Wirtschaft. Sie haben das während der letzten Jahre in steigendem Ausmaß erleben können. Es ist dort gelungen, dauernd die Löhne zu erhöhen, die Arbeitszeit zu verkürzen, den Urlaub zu verlängern und seitens der Betriebe noch zusätzliche soziale Leistungen zu ermöglichen. Leider zeigt die jüngste Entwicklung an, daß wir aufsehbare Zeit wohl nicht mit einer Änderung dieses Trends rechnen können, sondern daß diese Entwicklung weitergeht.
    Wir haben gerade vor wenigen Wochen bei der IG-Metall gesehen, daß die Arbeitszeit dort verkürzt und der Lohn erhöht werden konnten. Wir



    Bauknecht
    hören, daß ab 1. April die Löhne bei den Bauarbeitern steigern werden, und wir wissen, daß für die öffentlichen Angestellten und 'Beamten neue Lohnerhöhungen beantragt sind.
    Meine Damen und Herren, die Landwirtschaft hat ihrerseits in den abgelaufenen Jahren versucht, den Ausgleich dadurch zu schaffen, daß sie die Löhne ebenfalls erhöht hat. Ich will es mir ersparen, das im einzelnen aufzuzeigen, aber immerhin ist bemerkenswert, daß im Vergleich zur Vorkriegszeit in der Landwirtschaft die Löhne im August 1961, also am Ende des zur Beratung stehenden Wirtschaftsjahres, bei einem Stand angelangt sind, der ungefähr den Index von 400 beinhaltet. Meine Damen und Herren, wenn wir allein für sich die Barmonatslöhne des sogenannten Gesindes betrachten, so sind wir bei einem Index, der ungefähr bei 580 liegt.

    (Abg. Frehsee: Nur leben die Landarbeiter nicht vom Index, Herr Bauknecht!)

    — Natürlich nicht, das wollte ich auch, Herr Frehsee, in keiner Weise gesagt haben: ich wollte nur aufgezeigt haben, daß sich die Landwirtschaft bemüht hat, diese Angleichung zu vollziehen und daß es trotz dieser Steigerung nicht gelungen ist, weil die anderen eben immer weitermarschiert sind.
    So entnehmen Sie den Zahlen des Grünen Berichts, daß wir heute zwischen den Landarbeiterlöhnen und denen vergleichbarer Berufsgruppen einen Unterscheid haben: hier 1,75 DM in der Stunde und dort 2,67 DM, und zwar bei den ver- gleichbaren Gruppen; denn es gibt in der Industrie noch andere Löhne, die zum Teil weit höher liegen, auf die wir hier bei der Betrachtung verzichten wollen. Wir müssen aber feststellen, daß bei den Fremdkräften der Lohnabstand sich in den letzten Jahren immer weiter vergrößert hat. Noch im Jahre 1956/57 war er bei 68 Pf, heute ist er bei 92. Wenn wir aber einen Vergleich zu den mitarbeitenden Familienkräften — diese machen heute in der Landwirtschaft 85'0/o aller Beschäftigten aus — anstellen, so ist der Abstand noch größer. Der effektiv errechnete Lohn für die Familienkräfte beträgt 1,32 DM in der Stunde, und damit liegt der Abstand zu den vergleichbaren Berufsgruppen bei 1,35 DM. Also haben die Familienkräfte nur die Hälfte des Lohnes erzielen können, den die Industriearbeiter beziehen, die Tür an Tür mit den Bauern wohnen.
    Das laufende Jahr wird uns in der Ertragslage einen schweren Rückschlag bringen; man rechnet jetzt schon mit einem Mindereinkommen von etwa 800 Millionen DM. Auf der anderen Seite hat Ihre Landarbeitergewerkschaft, Herr Frehsee, wie man gestern in der Presse lesen konnte, die Forderung erhoben, daß die Löhne im 'Durchschnitt um 52 Pf angehoben werden sollen.

    (Abg. Frehsee: Bloß um den Abstand zu halten!)

    Daraus kann sich jeder einen Vers machen, welche Auswirkungen das auf die Landwirtschaft selber hat. Wenn man zu den Fremdarbeitskräften, deren Zahl im Grünen Bericht mit 309 000 angegeben wird, die teilweise Beschäftigten hinzurechnet, deren Zahl
    67 000, als Vollarbeitskraft gerechnet, beträgt, dann kommen wir auf 376 000 Fremdarbeitskräfte. Eine Anhebung des 'Stundenlohns um 52 Pf würde bei 2500 Arbeitsstunden im Jahr in der Landwirtschaft eine Mehrausgabe von 488 Millionen DM bedeuten. Wenn Sie dann noch verlangen, daß auch .die Familienkräfte nicht schlechter bezahlt werden — ich will zugestehen, daß wir nicht 1300 DM, sondern 1000 DM mehr verlangen — und dabei bedenken, daß 2 Millionen Familienkräfte in der Landwirtschaft tätig sind, würde das einen Mehraufwand von 2 Milliarden an echtem Lohnanspruch ausmachen, den niemand zurückweisen kann. Diese 2 Milliarden plus den anderen 488 Millionen ergäbe eine Zahl von 21/2 Milliarden. Wenn Sie nun noch für die Familienkräfte den gleichen Lohnanspruch erheben, wären es 600 Millionen DM mehr, und Sie wären damit 'tatsächlich bei einem Unterschied von 3 Milliarden DM angelangt.
    Meine Damen und Herren, warum sage ich das? Ich will damit die Dinge nicht irgendwie auf die Spitze treiben, aber man muß davon sprechen, weil es sehr viele Leute gibt, ,die glauben, die Dinge seien heute weitgehend in Ordnung, weil der Landwirtschaft im Grünen Plan so viel gewährt werde. Dabei wird immer der Vorwurf erhoben, daß die Landwirtschaft nur von öffentlichen Mitteln lebe. Wie liegen denn die Dinge in Wirklichheit? Hat die Landwirtschaft nicht auch ihre Arbeitsproduktivität — was man von ihr verlangen kann — in einem großen Ausmaß erhöht? Ich möchte — wieder laut Grünem Bericht — feststellen, daß die Leistung je Arbeitskraft, je Vollarbeitskraft, im Jahre 1950/51 etwa 88 'Doppelzentner Getreideeinheiten betragen hat, im Jahre 1960/61 dagegen 204 Doppelzentner. Sie sehen, daß das eine exorbitante Leistung ist. Schließlich sind auch der Anwendbarkeit von Maschinen in der Landwirtschaft im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft immer gewisse Grenzen gesetzt. Wenn man dies berücksichtigt, kann man nur sagen: Hut ab vor einem solchen Erfolg! Wie aber hat sich dieser 'Erfolg ausgewirkt? Sie haben es aus den Zahlen, die ich Ihnen vorhin genannt habe, entnehmen können.
    Diese Dinge sind natürlich nicht für Deutschland allein typisch, sondern hier handelt es sich um eine Entwicklung, die sich in allen Industrieländern der Welt angebahnt hat. Das ist bedauerlich. Infolgedessen mußten diese Länder Maßnahmen treffen, um ihrer Landwirtschaft unter die Arme zu greifen. Also diese Staatshilfen zur Abmilderung dieses schlechten Zustandes werden nicht nur in der Bundesrepublik gegeben.
    Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen. Aus einer Veröffentlichung, die kürzlich herausgekommen ist, geht hervor, daß das Arbeitseinkommen eines Menschen, der in unserem Nachbarstaat Dänemark in der Landwirtschaft tätig ist — Dänemark hat unter ganz anderen Voraussetzungen gewirtschaftet; denn es war praktisch der Weltwirtschaft angeschlossen —, im Jahre 1950 23 % höher als das Einkommen bei vergleichbaren Gruppen der gewerblichen Wirtschaft lag. Im Jahre 1960, nach zehn Jahren, lag es 22 % niedriger. Die Dänen haben nach den



    Bauknecht
    Bauernunruhen im April des vergangenen Jahres abrupt die Konsequenz daraus ziehen müssen. Sie mußten einen ähnlichen Grünen Plan einführen, wie wir ihn in der Bundesrepublik haben.
    Es ist auch weitgehend bekannt, daß, in der Methode variiert, überall entsprechende Hilfen Platz greifen mußten, ob es sich nun um Staaten, die selber Überschüsse in der Agrarproduktion haben, oder um Importländer handelt. Ich darf als die beiden gegensätzlichen Pole nur die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien nennen.
    In diesem Zusammenhang darf ich noch auf eine andere bedauerliche Tatsache hinweisen. Ich habe wirklich an die Offentlichkeit und namentlich auch an sämtliche Publikationsorgane — ob es das Bundesernährungsministerium, die Presse oder der Rundfunk ist — die Bitte, in den Veröffentlichungen mit den Zahlen, die man hinsichtlich der der Landwirtschaft gewährten Hilfen nennt, etwas vorsichtiger zu sein. Es hat mich erschreckt, als ich vor wenigen Wochen in der Zeitung las — wahrscheinlich haben Sie es auch gelesen —: Hilfe für die Landwirtschaft 3,6 Milliarden. Das ist der Gesamtetat des Einzelplans 10 für das Bundesernährungsministerium. Warum hat man nicht gleichzeitig dazugeschrieben, daß darin inbegriffen sind die allgemeinen Verwaltungskosten des Ministeriums, die Kosten für sämtliche Anstalten und Institute, die der Bund betreibt, die Kosten für die allgemeine Vorratshaltung und auch — was sicherlich niemand etwa ablehnen wird — die Mittel für die gesamte strategische Reserve für Berlin. Das alles knallt man dann der Landwirtschaft auf die Badehose.

    (Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, das Klima zwischen Verbraucher und Erzeuger könnte sehr viel besser werden, wenn man in diesen Dingen wirklich die nackte Wahrheit sagte.

    (Heiterkeit und Zurufe. — Abg. Dr. Schmidt [Gellersten] : Das steht aber alles im Grünen Plan auf den Seiten 27, 28 und 29!)

    — Im Grünen Plan, Herr Kollege Schmidt, steht es, aber in den Publikationen ist es anders. Diesen Wunsch darf ich hier zum Ausdruck bringen. Ich glaube, daß ich hier auch in Ihrem Sinne rede.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn man die Aufwendungen für den. Grünen Plan für sich betrachtet, muß man den Plan in mehrere Teile zerlegen. Ein wesentlicher Posten sind ohne Zweifel diejenigen Ausgaben und Kosten, die für die strukturellen Verbesserungen entstehen. Sie haben bekanntlich schon ihren Anfang genommen, bevor es ein Landwirtschaftsgesetz gab. Sie sind bekannt unter dem Namen ,,Lübke-Plan". Aber auch diese Kosten werden fälschlicherweise immer als Subventionen angesprochen, obwohl sie keine sind. Diejenigen unserer Kolleginnen und Kollegen, die schon im Bundestag waren, als wir das Landwirtschaftsgesetz schufen, wissen genau, daß man es vornehmlich wegen der wirtschaftlichen Hilfen und nicht allein deshalb geschaffen hat, um die Struktur zu verbessern. Die Strukturverbesserung war, wie
    gesagt, schon vorher in Angriff genommen worden.
    Das Landwirtschaftsgesetz sieht also nicht allein die Möglichkeit vor, die Lage der Landwirtschaft durch Subventionen oder Strukturhilfen zu. verbessern. Ich darf daran erinnern, daß man in sämtlichen Entschließungen — ich habe sie kürzlich nachgeschaut —, die in den vergangenen Jahren bei der Debatte über den Grünen Plan verabschiedet wurden, immer darauf hingewiesen hat, man möge die Lage etwas mehr mit Hilfe des § 1 des Landwirtschaftsgesetzes verbessern und nicht nur über § 5. In § 5 sind die direkten Hilfen des Staates angesprochen. Offenbar war das nicht in dem Umfang möglich, vielleicht hat man sich auch gescheut; ich weiß das nicht. Man hätte aber hier vielleicht noch manches besser machen können, entweder durch Verbesserung der Markterlöse oder durch Unkostensenkung und nicht allein durch direkte Einkommenszuschüsse. Man müßte auch in Zukunft untersuchen, ob man auf diesem Gebiet nicht noch mehr erreichen kann, obwohl ich mir darüber klar bin, daß das durch den Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nicht leichter geworden ist.
    Meine Damen und Herren, diese öffentlichen Hilfen, die wir als globale Subventionen bezeichnen, sind nur ein geringer Teil. Sie werden rund 700 bis 800 Millionen betragen gegenüber 2060 Millionen insgesamt, die drinstecken.
    Ich darf Ihnen sagen, daß andere Staaten zum Teil weit mehr geben, sowohl je Kopf ihrer Bevölkerung als auch je Kopf der in der Landwirtschaft Beschäftigten. So wendet allein Großbritannien je Kopf der in der Landwirtschaft Beschäftigten 2955 DM auf, die Bundesrepublik 751 DM. Auch darüber sollte man in der Offentlichkeit mehr reden. In Großbritannien betragen die Aufwendungen für die Landwirtschaft je Kopf der Bevölkerung 58 DM und in der Bundesrepublik 51 DM. Hier nähern sich die Zahlen also an. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika wenden je Kopf der in der Landwirtschaft Beschäftigten 2055 DM auf und je Kopf der Bevölkerung etwa das Vierfache wie in der Bundesrepublik, hier nämlich 751 DM.
    Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit wird immer wieder die Meinung vertreten, wir wollten die Strukturverbesserungen zweitrangig behandeln und nur unmittelbare Hilfen haben. Dem ist in keiner Weise so. Aber es geht einfach nicht ohne diese globalen Hilfen.
    In diesem Zusammenhang wollen wir auch einmal — der Herr Bundesminister hat es bei sein-er Rede in der letzten Woche angezogen — einen Blick auf die Hilfen für andere Berufe werfen, die ja in der Regel schamhaft verschwiegen werden. Wir finden auch dort horrende Beträge. Sie sind den meisten von Ihnen bekannt. Sie wissen das. Wer sich die Mühe machen will, das in der betreffenden Bundestagsdrucksache nachzuschlagen, der findet, daß für die gewerbliche Wirtschaft an direkten Hilfen etwa das Zweieinhalbfache aufgewendet wird und daß in der sozialen Wirtschaft — zu Recht, sage ich — an direkten Zuschüssen für die Rentenversicherung in diesem Jahre 6,2 Milliarden DM gegeben werden,



    Bauknecht
    weil diese Leute ihre Einkommensmöglichkeiten eben von sich aus nicht so gestalten können, daß sie diese Beträge selber aufbringen könnten. Das gleiche gilt aber auch für die Landwirtschaft.
    Man erhebt immer wieder den Vorwurf, durch diese globalen Hilfen würden Zustände konserviert, die heute nicht mehr vertreten werden könnten. Es wird gesagt, die Landwirtschaft werde verleitet, am Markte vorbei zu produzieren. Man komme zu unheilvollen Überschüssen, die man dann auf Kosten des Staates wieder in andere Länder geben müsse. Es komme außerdem zu Differentialrenten.
    Ich darf zunächst auf den letzten Gesichtspunkt eingehen. Sie sehen aus dem Grünen Bericht mit aller Deutlichkeit, wie es sich mit den Differentialrenten verhält. Sie sehen, daß nicht einmal 7 % den vollen Vergleichslohn und die Kapitalverzinsung erreicht haben. Ebenfalls muß gesagt werden, daß es in der Bundesrepublik noch auf keinem Gebiet zu wirklichen Überschüssen gekommen ist. Wenn in der EWG Überschüsse entstehen, so in den anderen Ländern.
    Zu der Frage der Rückständigkeit darf ich sagen, wir sind in einem Prozeß der Strukturumwandlung begriffen, der soweit geführt hat, daß in den letzten zwölf Jahren, also seit 1949, 400 000 Betriebe abgegeben worden sind, die man als Kümmerbetriebe bezeichnen kann. Dieser Prozeß setzt sich fort. Man konserviert also keineswegs etwas Überlebtes.
    Sie finden dann über den Grünen Plan hinaus noch Anträge zum Teil meiner Fraktion, zum Teil der Koalition, die sich mit der Qualitätsprämie für die Milch beschäftigen. Wir sind der Überzeugung, daß die Qualitätsprämie in der letzten Zeit ausgezeichnet gewirkt hat. Sie war vor allen Dingen eine sehr gute Hilfe für die Betriebe, die wir als förderungsfähig bezeichnen und deren Erhaltung wir uns als Ziel in der EWG vorgestellt haben, nämlich die bäuerlichen Familienbetriebe. Man gibt keineswegs denen Geldbeträge, die es nicht verdienen. Sie werden vielleicht sagen, daß auch ganz kleine Betriebe davon etwas erhalten, was ihnen aber nicht sehr viel nützen würde; auf diese Weise würde vielleicht die Kuhhaltung dort konserviert. Darauf möchte ich erwidern: Schauen Sie sich einmal die Ergebnisse der Viehzählungen an. Dann sehen Sie, daß die Kuhhaltung in den ganz kleinen Betrieben richtigerweise sehr stark im Abnehmen begriffen ist und sich auf die mittelbäuerlichen Betriebe verlagert. Daher kann man die Milchsubventionen oder die Qualitätsprämie als gezielte Hilfe für ,die bäuerlichen Familienbetriebe ansehen.
    Sie finden in unserem Antrag die Forderung nach der Wiederherstellung des sogenannten vierten Milchpfennigs, den wir in den vergangenen Jahren hatten. Das ist zu verantworten. Das ist eine Notwendigkeit, um die große Disparität wenigstens in etwa zu mildern. Das ist auch insofern berechtigt, als die Produktionskosten in der abgelaufenen Zeit sehr stark gestiegen sind.
    Ich komme hiermit zu etwas anderem, das von meiner Fraktion gutgeheißen wurde, nämlich zur Anhebung des Trinkmilchpreises auch in der Bundesrepublik. Der Trinkmilchpreis ist seit dein Jahre 1956 fest geblieben, obwohl sich in der gleichen Zeit die Kosten in der Produktion um 21/2 Pfennig und bei der Bearbeitung um 11/2 Pfennig gesteigert haben. Ich habe diese Zahlen vor einiger Zeit der Öffentlichkeit übergeben. Auf Grund meiner Feststellung sind während dieser Zeit beispielsweise bei den Bearbeitungskosten die Gehälter bei den Angestellten in den Molkereien um 381/2 % und bei den Molkereiarbeitern um 621/2 % gestiegen. Alle diese Mehrkosten sind dem Erzeuger angelastet worden, weil die Molkereien nicht noch mehr rationalisiert werden konnten. Sie haben schon den Höchststand der Rationalisierung erreicht.
    Daher sind wir der Auffassung, daß eine Anhebung der Trinkmilchpreise zu erfolgen hat, auch schon im Hinblick darauf, daß es sich hier um eine der ganz wenigen möglichen Wege handelt, um die Markterlöse zu verbessern. Zugleich wird der Trinkmilchpreis auch auf ,den Stand in den anderen Staaten der EWG und den Ländern der EFTA angehoben. Von den Ländern Europas hat nur Dänemark einen niedrigeren Trinkmilchpreis als die Bundesrepublik.