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    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Inhalt: Sturmflutkatastrophe an der Nordseeküste Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 463 A Nachruf auf den Abg. Ludwig 464 A Abg. Ruland tritt in den Bundestag ein . 464 B Erweiterung der Tagesordnung 464 C Erklärung der Bundesregierung zur Sturmflutkatastrophe an der Nordsee Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlers 464 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 466 D Fragestunde (Drucksachen IV/199, IV/202) Fragen der Abg. Sänger und Günther: Fernsehsendung über Kongo Dr. Carstens, Staatssekretär 467 A, B, C, D, 468 A Sänger (SPD) . . . . . . . . 467 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 467 C Jahn (SPD) 467 C Günther (CDU/CSU) . . . 467 D, 468 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Drohender Konkurs der Versicherungsgesellschaft BRANDARIS Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 468 B, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 468 C Frage des Abg. Lohmar: Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten Höcherl, Bundesminister . 468 D, 469 A Lohmar (SPD) 468 D, 469 A Frage des Abg. Jahn: Bundesgesetzliche Regelung des Strafvollzuges Dr. Stammberger, Bundesminister 469 B, C Jahn (SPD) 469 B Memmel (CDU/CSU) 469 C Frage des Abg. Drachsler: Aufkommen an Mineralölsteuer und Kraftfahrzeugsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 469 D, 470 A Drachsler (CDU/CSU) 469 D Fragen des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Telefongespräch des Bundesverteidigungsministers mit Oberstaatsanwalt Sauter Strauß, Bundesminister . . . . . 470 B Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Parteivorsitzender — Mitglied der Bundesregierung Dr. Krone, Bundesminister . . . . 470 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Schiffahrtsschleuse Breisach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 470 C Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Eisenbahnverbindung mit Colmar Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 470 D, 471 B, C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 471 A, B Dr. Schäfer (SPD) .471 C, D Frage des Abg. Josten: Umgehungsstraße von Sinzig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 471 D, 472 A Josten (CDU/CSU) 472 A Frage des Abg. Börner: Fährbetrieb bei Wilhelmshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 A, B Börner (SPD) 472 B Frage des Abg. Drachsler: Verteilung des Aufkommens aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 472 C Frage des Abg. Drachsler: Richtlinien über die Verteilung der Mittel aus dem Gemeindepfennig Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 472 D, 473 A Drachsler (CDU/CSU) 473 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Richtlinien zur Erhaltung der Binnen- fischerei an den Bundeswasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 473 B, D Frage des Abg. Vogt: Aufbau des Bahnhofsgebäudes Aschaffenburg-Süd Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 473 D, 474 A Vogt (CDU/CSU) . . . 473 D, 474 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Italienische Frachtsubventionen bei Obst und Gemüse Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 434 B, C, D, 475 A Bading (SPD) 474 C Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . . 474 D Frage des Abg. Dr. Arndt (Berlin) : Neubau des Postscheckamtes Berlin Stücklen, Bundesminister . . . 475 A, B, C Jahn (SPD) .........475 B, C Neumann (SPD) 475 C Frage des Abg. Atzenroth: Porto im Briefverkehr mit den EWG-Staaten Stücklen, Bundesminister 475 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbau für Bundeswehrangehörige Lücke, Bundesminister 475 D, 476 A, B Dr. Brecht (SPD) 476 A, B Fragen des Abg. Leicht: Rechtsverordnung gemäß § 35 des Arzneimittelgesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 B, C Frage des Abg. Leicht: Verschreibungspflicht bei neu entwickelten Arzneistoffen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 476 C, D, 477 A, B, C Frau Dr. Hubert (SPD) . 476 D, 477 A Dr. Mommer (SPD) 477 A, B Vogt (CDU/CSU) .477 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Hybridenweine Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 477 C, 478 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 478 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 478 B, C Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/187) 478 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 III Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Krankenversicherung, Lohnfortzahlung und Kindergeld (Drucksache IV/153) Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . 478 D Rohde (SPD) 479 A Erler (SPD) (zur GO) 483 D Blank, Bundesminister . . 483 D, 487 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 484 A, 490 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 488 A Spitzmüller (FDP) 488 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/92) ; Berichte des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/194, IV/193, zu IV/193) — Zweite und dritte Beratung — Merten (SPD) . 491 B, 497 B, D, 499 D Schultz (FDP) . . 491 D, 497 C, 512 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) . . 493 B, 513 B Bausch (CDU/CSU) . . . . . . . 493 D Erler (SPD) . . 494 B, 507 A, 508 A Pöhler (SPD) . . . . . . . . . 495 A Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 496 B Leicht (CDU/CSU) . . . . 498 D, 502 A Berkhan (SPD) . 500 A, 503 C, 509 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) 501 B, 514 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 502 D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 503 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 504 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 505 A, 511 C Strauß, Bundesminister 507 A Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 507 B Herold (SPD) 512 B Eschmann (SPD) 513 D Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180) Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . 515 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 521 B Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . . 527 A Wacher (CDU/CSU) . . . . . 534 A Frehsee (SPD) 539 C Logemann (FDP) 545 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 548 C Bading (SPD) . . . . . . . . 552 A Walter (FDP) 553 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 555 B Dröscher (SPD) 555 D Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 557 C Marquardt (SPD) 558 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 559 A Schwarz, Bundesminister . . . . 563 A Antrag betr. Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing [Dithmarschen], Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion. der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/133 [neu]) 565 A Nächste Sitzung 565 C Anlagen 567 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 463 16. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner* 23. 2. Altmaier 23. 2. Arendt (Wattenscheid)* 23.2. Dr. Aschoff* 23. 2. Bauer (Wasserburg) 22. 2. Bergmann* 23. 2. Berlin 23.2. Birkelbach* 23. 2. Frau Blohm 23.2. Dr. Bucerius 23. 2. Dr. Burgbacher* 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Dahlgrün B. 3. Dr. Deist* 23. 2. Deringer* 23. 2. Dr. Dichgans* 23. 2. Eisenmann 23. 2. Frau Dr. Elsner* 23. 2. Engelbnecht-Greve* 23. 2. Etzel 23. 2. Even (Köln) 22. 2. Faller* 23. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 23. 2. Dr. Furler 23. 2. D. Dr. Gerstenmaier 28. 2. Goldhagen 23. 2. Dr. Gradl 23. 2. Hahn (Bielefeld)* 23. 2. Dr. Heck 22. 2. Dr. Hesberg 22. 2. Horn 23. 2. Dr. Hoven 22. 2. Illerhaus* 23. 2. Jaksch 23. 2. Kalbitzer* 23. 2. Frau Kalinke 23. 2. Dr. Kohut 23. 2. Dr. Kneyssig* 23. 2. Kriedemann* 23..2. Lenz (Brühl)* 23. 2. Lücker (München)* 23. 2. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 23. 2. Margulies* 23. 2. Mauk* 23. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 2. Metzger* 23. 2. Michels* 23. 2. Müller (Remscheid) 27. 2. Müller-Hermann* 23. 2. Oetzel 7. 4. 011enhauer 22. 2. Dr.-Ing. Philipp* 23.2. Frau Pitz-Savelsberg 22. 2. Frau Dr. Probst* 23. 2. Rademacher* 23. 2. Reitzner 28. 2. Richarts* 23. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Schoettle 23. 2. Seifriz* 23. 2. Soetebier 23. 2. Stein 23. 2. Storch* 23. 2. Striebeck 23. 2. Frau Strobel* 23. 2. Wehner 23. 2. Weinkamm* 23. 2. Wischnewski* 23. 2. Wullenhaupt 23. 2. Zoglmann 27. 2. b) Urlaubsanträge Brünen 5. 3. Glombig 14. 3. Dr. Menzel 31. 3. Dr. Rieger 10. 3. Dr. Schneider 10. 3. Theis 7. 3. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen der Abgeordneten Frau Dr. Pannhoff zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Die bäuerlichen Familienbetriebe bilden in ganz Europa, soweit es seine Freiheit bewahrt hat, den Kern der Landwirtschaft. Bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten, zu fördern - und zu schaffen -, ist Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes und der Grünen Pläne. Der Grüne Bericht 1962 weist den Zug zum Familienbetrieb sehr einleuchtend auf. Aber der Grüne Bericht sagt auch, daß die Belastung der auf den bäuerlichen Betrieben zurückbleibenden Arbeitskräfte, vor allem die Belastung der Frauen, weiter angestiegen ist. Im Grünen Bericht 1962 heißt es auf Seite 26: Die statistische Erfassung der Arbeitszeiten . ergibt für die Bäuerinnen einschließlich ihrer Haushaltstätigkeit im Durchschnitt 67 bis 75 Stunden je Woche, während die mithelfenden weiblichen Arbeitskräfte eine durchschnittliche Arbeitszeit von 54 bis 59 Stunden erreichen. In der Gruppe der Familienarbeitskräfte arbeiten die Frauen länger als die Männer und die Betriebsleiterehepaare länger als die übrigen Familienangehörigen. Die Arbeitszeiten sind am höchsten in den Betrieben zwischen 10 bis 20 ha LN und nehmen mit steigender Betriebsgröße ab. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Veröffentlichung des Bundesarbeitsministeriums von 1961 mit dem Titel: „Die Frauenerwerbsarbeit in * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments. 568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 der Bundesrepublik" erwähnen. Sie wurde veröffentlicht von Frau Regierungsdirektorin Maria Tritz. In dieser sehr aufschlußreichen Untersuchung wird nachgewiesen, daß sich in der Bundesrepublik in den letzten vier Jahren die weiblichen Dienstleistungsberufe um 22,8 % = 155 000 verringert haben und im gleichen Zeitraum 980 000 Arbeitnehmerinnen in die übrigen Wirtschaftsabteilungen eingezogen sind. Die Landwirtschaft verlor in diesem Zeitraum 42 % = 138 000 weibliche Arbeitnehmerinnen. Diese Zahlen illustrierten die Not der Bäuerinnen, die keine Haushaltshilfen haben, die notwendiger noch als die Modernisierung ihres eigenen Arbeitsbereichs, des Haushalts, wären. Aber sie sind nicht — oder nur in ganz seltenen Fällen — zú haben. Darum muß ich an dieser Stelle wieder auf diesen echten Notstand der Bäuerinnen hinweisen und dafür plädieren, daß wir alle gemeinsam nach Wegen Ausschau halten, um den neuen sozialen Beruf der Dorfhelferin zu fördern. Obwohl die Bundesregierung nicht im Unrecht ist, wenn sie erklärt, daß sie nicht „zuständig" sei, bin ich nicht überzeugt davon, daß wir nicht bei ehrlichem gemeinsamem Wollen doch noch einen Weg der Hilfe auch in dieser Hinsicht finden werden. Die Bäuerinnen sind gesundheitlich überfordert! Wir brauchen den Beweis für die Diagnose der gesundheitlichen Überforderung hier nicht mehr zu erbringen. An anderen Stellen und auch in diesem Hohen Hause habe ich den Gesundheitszustand der Bäuerinnen ausführlich dargestellt. Wir sind bereits zur Therapie übergegangen: Um der gesundheitlichen Gefährdung der Bäuerinnen und ihrer Arbeitsüberlastung zu steuern, hat die Bundesregierung im Grünen Plan 1961 „Einmalige Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Lage der bäuerlichen Familienbetriebe" vorgesehen. Unter diesen Sondermaßnahmen befanden sich 30 Millionen DM als Zuschüsse für die bäuerliche Hauswirtschaft. Diese wurden nach Richtlinien der Bundesregierung für zentrale Warmwasseranlagen und Beheizungsanlagen verwandt. Diese Sondermaßnahme der Regierung im Grünen Plan 1961 ist so gut angekommen, daß sie in den Grünen Plan des Jahres 1962 als feste Position eingebaut und um 20 Millionen DM erhöht wurde, also jetzt 50 Millionen DM beträgt. Für diese Berücksichtigung unserer deutschen Bäuerinnen möchte ich an dieser Stelle dem Herrn Bundeslandwirtschaftsminister von ganzem Herzen Dank sagen! Nun können mit den für 1962 zur Verfügung gestellten Mitteln weiteren bäuerlichen Familien spürbare Hilfen zur Selbsthilfe gebracht und viele Bäuerinnen von dem schweren Schleppen von Wasser und Heizmaterial befreit werden. Die Warmwasseranlagen im bäuerlichen Haushalt sind kein Luxus, sondern gehören zum täglichen Arbeitsbedarf und sind notwendige hygienische Einrichtungien, über die sich insgesamt an dieser Stelle in bezug auf unsere Dörfer vom ärztlichen Standpunkt vieles sagen ließe. Es wäre dringend notwendig, daß im Interesse unserer Bäuerinnen und der bäuerlichen Familien, aber auch all der vielen anderen Menschen, die in den Dörfern wohnen, mit der Strukturbereinigung der bäuerlichen Betriebe eine Dorfsanierung verbunden würde. Denn bekanntlich wohnen 40 % der Bevölkerung in unseren Dörfern, die nicht ganz zu Unrecht echte „Entwicklungsgebiete" der Bundesrepublik genannt werden. Wir stehen ja auch nicht mehr allein mit unserem Verlangen nach einer gutdurchdachten Dorfsanierung. Wir haben gute Bundesgenossen. In einer Presseverlautbarung des Herrn Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung vom 1. Dezember 1961 heißt es: „Eine Dorfsanierung ist dringend erforderlich, da sich viele Wohnungen in einem sehr schlechten Zustand befinden und vor allem moderner hygienischer Einrichtungen entbehren. Es bedarf besonders einer Auflockerung der beengten Dorflagen und einer Sanierung der oft überbauten Grundstücke sowie der Bereinigung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere des Ausbaus der vielfach unzulänglichen Führung der Ortsdurchfahrten. Die Dorferneuerung wird durch die Aussiedlung von bäuerlichen Betrieben und ihre Seßhaftmachung in selbständigen Weilern im Interesse einer rationalen Bewirtschaftung der weitab von der Dorflage gelegenen Flurteile gefördert. Die durch die Aussiedlung freiwerdenden Flächen können für die Dorferneuerung, besonders für den Wohnungsbau und die Schaffung zusätzlicher gewerblicher Arbeitsplätze herangezogen werden. Da die ländlichen Gemeinden nur eine geringe Steuerkraft besitzen und auf dem Gebiete des Schul- und Bildungswesens, des Gesundheitsdienstes, der Verkehrseinrichtungen, des Feuer- und Polizeischutzes ihre kommunalen Aufgaben nur in bescheidenem Umfang erfüllen können, muß eine Stärkung der Finanzkraft der ländlichen Gemeinden auf dem Wege des Finanzausgleichs herbeigeführt werden. Eigentum an Haus und Haus und Boden ist und bleibt die ursprünglichste und beste Eigentumsform überhaupt!" Soweit der Herr Bundesminister für Wohnungswesen und Raumplanung. Wir sollten uns einschalten und mithelfen, die Dörfer attraktiv zu gestalten! Seit längerer Zeit sind Agrarexperten, Soziologen, Volkswirte und Verwaltungsfachleute mit vorbereitenden Arbeiten befaßt. Der Investitionsbedarf ist auf 100 Milliarden geschätzt worden. Es geht um die „soziale Aufrüstung des Dorfes", von der man schon lange spricht, die aber nun Wirklichkeit werden muß! Es handelt sich letztlich um eine kulturelle Aufgabe an einem großen Teil unseres deutschen Volkes. Wir sollten, nachdem schon gute Vorarbeit geleistet ist, gemeinsam ans Werk gehen! Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Gewandt zu dem Antrag der Abgeordneten Gewandt, Müller-Hermann, Blumenfeld, Rollmann, Dr. Conring, Kuntscher, Dr. Pflaumbaum, Dr. Siemer, Glüsing (Dithmarschen), Rasner, Dr. Stoltenberg, Struve und Fraktion der CDU/CSU, Dr. Löbe, Dr. Mende und Fraktion der FDP betreffend Bericht Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 569 über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]). Als meine Fraktion am 17. März letzten Jahres den Entschließungsantrag bezüglich der Lage der Seefischerei einbrachte, standen wir unter dem Eindruck, daß dieser Wirtschaftszweig einer schweren Krise entgegengehe. Diese unsere Sorge hat sich leider im weiteren Verlauf des letzten Jahres als voll begründet herausgestellt. Und nicht nur das, es steht vielmehr für uns jetzt fest, daß die Dinge in allen drei Sparten der Seefischerei einer wirtschaftlichen Katastrophe entgegentreiben, wenn nicht eingegriffen wird. Deswegen unser Antrag, die Bundesregierung möge den noch fehlenden Berichtsteil V mit den erforderlichen Vorschlägen über Hilfsmaßnahmen nunmehr unverzüglich vorlegen. Wenn man fragt, wie es bei der Seefischerei wirklich aussieht und ob die Fischer bzw. Fischereigesellschaften nicht vielleicht selber schuld haben, daß es ihnen so schlecht geht, so isst folgendes festzustellen: Die Abschlußzahlen für 1961 liegen nunmehr vor. Danach sind die Anlandungen aller drei Fischereisparten, der Kutter-, Logger- und Hochseefischerei, in der Bundesrepublik von 1955 mit rund 750 000 auf fast 500 000 t im Jahre 1961 zurückgegangen! Die Verluste sind dementsprechend, sie gehen in die zig-Millionen, und die Verschuldung hat ein Ausmaß angenommen, das eine Wiederherstellung der Rentabilität als ausgeschlossen erscheinen läßt, wenn nicht Hilfsmaßnahmen besonderer Art getroffen werden. Es fist nicht etwa so, daß unsere Seefischerei versagt hätte und an dieser Entwicklung schuld hätte. Wir müssen ihr im Gegenteil attestieren, daß sie im Wege der Selbsthilfe, insbesondere durch Rationalisierungsmalinahmen, alles getan hat, um zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu kommen. Unsere Trawler-flotte gehört zu den modernsten Nordwesteuropas, und in der Produktivität isteht sie mit an der Spitze aller beteiligten europäischen Fischereinationen. Die Ursachen für die kritische Lage unserer Seefischerei liegen vielmehr außerhalb ihres Einflußbereichs. Sie sind im wesentlichen politischer Natur. Ich nenne nur die Erweiterung der Hoheitsgrenzen auf unseren historischen Fanggründen unter Island, Norwegen und anderswo, die einseitige Liberalisierung unserer Einfuhr, die Subventionierung der ausländischen Seefischerei und den Umstand, daß Seefische dm Wettbewerb gegen billige subventionierte Lebensmittel auf dem deutschen Markt naturgemäß nicht immer konkurrenzfähig sind. Nicht unerwähnt lassen darf ich in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß die deutsche Hochseefischerei, die mehr als 80 °/o ihrer Tonnage im letzten Krieg verloren hatte, ebenso wie die Logger- und Kutterfischerei den Aufbau ihrer Flotte ohne wesentliche staatliche Hilfe aus eigener Kraft, d. h. unter weitgehender Verwendung privater Kredite, bewerkstelligen mußte. Hier liegt ein wesentlicher Teil der Ursachen für die hohe Verschuldung, die ihr heute so (schwer zu schaffen macht. Rückschauend betrachtet kann es nur als ein schwerer wirtschaftspolitischer Fehler bezeichnet werden, daß unsere Seefischerei nicht in das Schiffsbaufinanzierungsgesetz des Jahres 1950 aufgenommen wurde. Diesem Gesetz ist es zu danken, daß die deutsche Handelsschiffahrt nicht nur wiederaufgebaut wurde, sondern daß sie vor schweren Zusammenbrüchen ihrer Reedereien bewahrt wurde. Die Hochseefischerei hat demgegenüber seit dem genannten Jahr 1950 die Hälfte ihrer Reedereien verloren, und die Zahl der Kutter ist im gleichen Zeitraum etwa um den gleichen Prozentsatz zurückgegangen. Ist nun die Seefischerei unserer Bundesrepublik ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung, daß man darum so viele Worte verlieren muß? Es wird Erstaunen hervorrufen, folgende Zahlen zu hören: In 20 000 Betrieben stehen rund 110 000 Arbeitnehmer unmittelbar im Dienst der Fischwirtschaft, abgesehen von der großen Zahl der mittelbar in Werften, Maschinenfabriken usw. Beschäftigten. Das investierte Kapital beträgt erheblich mehr als eine Milliarde, und der Umsatz aller Zweige der deutschen Fischwirtschaft beträgt alles in allem annähernd vier Milliarden. Das Land an der Küste, denken Sie auch an die vielen Fischerorte, ist weitgehend von der Seefischerei geprägt. Bei ihrem Charakter als Schlüsselgewerbe befruchtet die Seefischerei nicht nur den über die ganze Bundesrepublik verteilten Fischhandel und die Fischindustrie, sondern auch alle Nebenbetriebe, Hilfsindustrien und Lieferanten, wie die Schiffswerften, die Kisten-, Faß-, Dosen- und Korbfabriken, die Lieferanten von Bunkerkohlen und Bunkeröl, von Salz und Papier, die Hersteller von nautischen Apparaten, das Baugewerbe, die Schiffszimmereien, die Maschinenfabriken usw. Viele dieser Betriebe aber sitzen nicht an der Küste, sondern im Binnenland, in Rheinland-Westfalen, Bayern und anderswo, so daß die Seefischerei die ganze Volkswirtschaft unserer Bundesrepublik befruchtet. Man kann deshalb auf eine deutsche Seefischerei nicht verzichten, wenn nicht unsere ganze nationale Wirtschaft erheblichen Schaden erleiden soll. Schließlich noch 'ein Wort zu dem Einwand: Brauchen wir denn im Zeichen der europäischen Wirtschaftsintegration überhaupt eine eigene Seefischerei? Kann uns das Ausland, das zum Teil den Fangplätzen näher ist, nicht mit Seefischen und Fischwaren aller Art beliefern? Diese Frage kann ich nur mit einem runden Nein beantworten. Immerhin betrug unsere Produktion in den letzten Jahren zwischen 500 000 und 750 000 t. Wir waren die drittgrößte europäische Fischereination, und eine solche Menge von Seefischen List nicht von heute auf morgen und auch nicht in absehbarer Zeit aus dem Boden zu stampfen bzw. aus dem Meere zu schöpfen. Zudem würde eine regelmäßige Belieferung des deutschen Marktes, die der Verbraucher mit Recht verlangt, keineswegs garantiert sein, zumal die Fischerei großer Nationen, wie beispielsweise Norwegens, saisonbedingt eist. Auch die Frage der Fischarten und Fischsorten wäre vom Ausland schwer zu läsen, während sich die deutsche Seefischerei mit ihren verschiedenen Fahrzeugtypien und mit dem Fischfang auf den differenziertesten Fanggebieten naturgemäß auf die Bedürfnisse des deutschen Marktes und seiner Konsumenten eingestellt hat. Vor allem aber würde unsere Bevölkerung völlig 570 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 dem Preisdiktat des Auslandes ausgeliefert sein. Es fehlte das Preisregulativ der verhältnismäßig billig produzierenden deutschen Seefischerei. Alle diese Grande sprechen dafür, daß wir uns diesen Produktionszweig erhalten müssen, ganz abgesehen von der Notwendigkeit der Sicherstellung unserer Ernährung in Krisenzeiten. Man wird darin einig sein, daß ein Wirtschaftszweig von solcher Bedeutung nicht untergehen darf. Der Bundesernährungsminister hat auch auf dem „Tag des Hochseefischers" in Bremerhaven im Juni letzten Jahres eine entsprechende Erklärung abgegeben. Der uns etwa zur gleichen Zeit vom Bundesernährungsminister namens der Bundesregierung vorgelegte gedruckte Lagebericht (Tieiil I—IV) stützt ebenfalls meine Auffassung, daß die Seefischwirtschaft ein (integrierender Bestandteil unserer Volkswirtschaft ist. Deswegen liegt uns so viel daran, daß die Bundesregierung nun unverzüglich den Teil V ihres Berichts vorlegt. Wir erwarten dabei Vorschläge, die nicht nur die weitere Existenz unserer Seefischerei sicherstellen, die vielmehr darüber hinaus die Gewähr geben, daß das in den letzten Jahren verlorengegangene Terrain allmählich zurückgewonnen wird. Dieses Ziel würde bald erreicht sein, wenn man der deutschen Seefischerei neben den geplanten Abwrack- und Neubauhilfen Fangprämien zugesteht, die die wichtigsten Fischereinationen Europas ihrer Fischerei gewähren. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Löbe für die Fraktion der FDP zu dem Bericht über die Lage der deutschen Hochseefischerei (Drucksache IV/133 [neu]).*) Die deutsche Seefischerei zusammen mit der mit ihr eng verbundenen Fischindustrie und den Nebengewerken bildet einen wesentlichen Teil der Küstenwirtschaft. In Städten wie Bremerhaven und Cuxhaven ist dieser Wirtschaftszweig das Rückgrat der Wirtschaft schlechthin. Die deutsche Seefischerei hat die Schäden des Krieges und die Behinderungen der Nachkriegszeit allein überwunden. Jetzt aber bedarf sie die Hilfe, weil sie einem verfälschten Wettbewerb aller konkurrierenden Fischereiländer gegenübersteht, wo die Fischerei staatlich weitgehend gefördert wird. Es wird dankbar anerkannt, daß die Bundesrepublik auf dem Wege über Neubauhilfen, Abwrackprämien und andere Maßnahmen Hilfe leistet. Jetzt aber kann der erdrückende unechte Wettbewerb des Auslandes nur noch bestanden werden; wenn in Form einer Fangprämie eine vorübergehende Aufbesserung des Fangerlöses gewährt wird, wie es mehrere andere Länder längst tun. Es geht also nicht um die Subvention eines nicht mehr wettbewerbsfähigen Gewerbes, sondern es geht um die vorübergehende Starthilfe eines durchaus Gesunden, der sich möglichst bald selbst weiterhelfen möchte. Der Wettbewerb soll auch da- *) Siehe Seite 565. durch erhalten werden, daß diese Prämie nach der Qualität der angelandeten Fänge bemessen werden soll. Es geht um 1348 Kutter, 1661 Küstenfischer, 104 Logger und 194 Hochseefischereifahrzeuge; es geht weiter um 20 Unternehmungen der Hochseefischerei und um 5 Unternehmungen der Loggerfischerei. Es geht schließlich um 11 500 Seeleute und viele Tausend Beschäftigte der Fischindustrie und der Nebenbetrilebe. Es wird dringend darum gebeten, die Fangprämie noch in den Haushalt einzusetzen an Stelle der bestehenden Fußnote. Es wird weiter dringend darum gebeten, auf der Ebene der EWG dafür einzutreten, daß in Verhandlungen mit den übrigen Fischereiländern endlich wieder echte Wettbewerbsgleichheit herbeigeführt wird. Anlage 5 Umdruck 21 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bei den Wehrpflichtigen, die im Regelfalle bis zum 30. Juni 1962 nach Ableistung eines zwölf-oder sechsmonatigen Grundwehrdienstes entlassen werden müßten, verlängert sich der Grundwehrdienst nur um drei Monate." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 22 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. vor 1, 2. in Artikel I § 1 Nr. 4 a, 3. in Artikel I § 1 Nr. 8 werden die Worte „sowie Waffen" gestrichen. Bonn, dein 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 571 achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 480 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 540 Deutsche Mark für den Unteroffizier 600 Deutsche Mark." Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 25 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, dem Verteidigungsausschuß zu berichten, wie die Bundesregierung im Hinblick auf die Verlängerung des Grundwehrdienstes die staatsbürgerliche Unterrichtung der Soldaten und dabei die Mitwirkung derjenigen unseren Staat mittragenden, demokratischen Kräfte, die nicht der derzeitigen Regierungskoalition angehören, zu gestalten gedenkt. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 26 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Verpflegungssatz von 2,75 DM täglich ,für die Wehrpflichtigen in den Ausbildungseinheiten der Grundausbildung ausreicht und auf welche Weise die in zahlreichen Einheiten der Bundeswehr bei Einkauf, Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung gewonnenen guten Erfahrungen allen Truppenteilen zugänglich gemacht werden können, sowie hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 27 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anlage 7 Umdruck 23 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 wird folgende Nr. vor 1 eingefügt: ,vor 1. Die Anlage I (Wehrsoldtabelle) zu § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wehrsold Wehrsoldgruppe Wehrsold- Dienstgrad tagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,10 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 4 Feldwebel, Oberfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5,- 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 8,75 10 Oberst, Oberstarzt 10,- 11 General 12,50" ' Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 24 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 1 Nr. 3 erhält § 8 Abs. 2 und 3 folgende Fassung: „ (2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sechsmonatigem Wehrdienst 45 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 180 Deutsche Mark achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 360 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 420 Deutsche Mark für den Unteroffizier 480 Deutsche Mark (3) Haben Familienangehörige des Soldaten allgemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, beträgt das Entlassungsgeld nach sechsmonatigem Wehrdienst 75 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 240 Deutsche Mark 572 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, zu prüfen, für welche Einheiten der Bundeswehr, insbesondere der territorialen Verteidigung, ein verkürzter Grundwehrdienst bis zu 12 Monaten zureichend und zweckmäßig ist, und hierüber dem Verteidigungsausschuß zu berichten. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 28 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst einen Entwurf von Regelungen vorzulegen, die vorsehen, daß 1. Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz, in der Polizei und im Bundesgrenzschutz so gestaltet werden können, daß sie der Erfüllung der Wehrpflicht gleichgestellt werden; 2. die Ausbildung für einen der in Nr. 1 genannten Zwecke nicht durch nachträgliche Heranziehung zu einer anderen Verteidigungsleistung überflüssig wird; 3. die Staatsbürger, die die in Nr. 1 genannten Dienstleistungen vollbringen, von der Wehrüberwachung ausgenommen werden; 4. diese Staatsbürger sozialrechtlich denjenigen Wehrpflichtigen gleichgestellt werden, die Grundwehrdienst leisten oder zu Wehrübungen herangezogen werden. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 29 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: A. Die im Grünen Plan 1962 — zu Drucksache IV/ 180 S. 24 — unter I. Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse angeführten Nummern werden wie folgt geändert: 1. Die Mittel für die Flurbereinigung werden von 195 Mio DM um 30 Mio DM auf 225 Mio DM erhöht. 2. Die Mittel für die Aufstockung und Aussiedlung werden von 315 Mio DM um 105 Mio DM auf 240 Mio DM erhöht. 2a. Die Mittel für regionale Strukturmaßnahmen (besondere Maßnahmen in benachteiligten Gebieten) werden von 90 Mio DM um 20 Mio DM auf 110 Mio DM erhöht. 2b. Der Ansatz für die Altershilfe in Höhe von 100 Mio DM im Grünen Plan wird gestrichen; der Betrag ist im Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — zu veranschlagen. 4. Der Ansatz für Wirtschaftswege wird von 80 Mio DM um 20 Mio DM auf Mio DM erhöht. B. Die im Grünen Plan 1962 unter II. Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung angeführten Nr. 1. b) und 1. e) werden wie folgt geändert: 1. b) Handelsdünger: Der Ansatz von 185 Mio DM wird gestrichen. 1. e) Gmeinschaftsmaschinen: Der Ansatz von 15 Mio wird um 10 Mio DM auf 25 Mio DM erhöht. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 30 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Plan 1962 für die Zinsverbilligung von Krediten 30 000 000 DM zur Teilumschuldung hoch verschuldeter, entwicklungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in besonders festzulegenden Schadens- und Notstandsgebieten bereitszustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 31 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 573 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zur gezielten Verbesserung der Einkommenslage in den Betrieben mit ungünstigen Ertragsvoraussetzungen die für die Zahlung einer Qualitätsprämie für Milch bereitgestellten Mittel um 315 000 000 DM zu erhöhen. Aus diesen Mitteln sind zusätzlich zur bisherigen Qualitätsprämie zu zahlen: a) 3 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus anerkannten Futterbaubetrieben im Jahr abgelieferter Milch, b) 2 Pf je kg für die ersten 24 000 kg aus den übrigen Betrieben im Jahr abgelieferter Milch; 2. eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Milch-und Fettgesetzes (§ 12 Ausgleich) vorzulegen, um die gesetzlich vorgeschriebene Annäherung der Trink- und Werksmilchverwertung baldmöglichst sicherzustellen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 32 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Mittel zum Wirtschaftswegebau in der Form bereitzustellen, daß die bisher vernachlässigten finanzschwachen Gemeinden mehr als bisher berücksichtigt werden. Die Richtlinien sollen vorsehen, daß a) die ersten 2 km pro 100 ha Wirtschaftsfläche in einer Gemarkung bis zu 90 v. H. der Ausbaukosten, b) für die nächsten 2 km (also den 3. und 4. km) pro 100 ha bis zu 60 v. H. der Ausbaukosten, c) für weitere Ausbaustrecken bis zu 50 v. H. der Ausbaukosten als Bundes- und Landesbeihilfe gewährt werden können. Voraussetzung für Zuschüsse, die über 50 v. H. hinausgehen, soll die Ausschöpfung der gemeindlichen Steuerkraft nach den Normalsätzen des Landes und eine zumutbare Inanspruchnahme des vorhandenen Gemeindevermögens sein. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 33 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Grünen Bericht 1962 sowie die Erklärung der Bundesregierung über die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Wenngleich im Wirtschaftsjahr 1960/61 keine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der landwirtschaftlichen Betriebe eingetreten ist, so erweiterte sich jedoch wieder der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft. Wegen der schlechten Ernteverhältnisse 1961 ist für das laufende Wirtschaftsjahr (1961/62) mit seiner weiteren Vergrößerung zu rechnen. Trotz der beachtlichen Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und von Jahr zu Jahr größeren Zuwendungen im Grünen Plan ist es der bisherigen Agrarpolitik nicht gelungen, der Erfüllung des Auftrages des Landwirtschaftsgesetzes näherzukommen. Angesichts der Brtisseler Beschlüsse über die Einbeziehung der Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt hält der Bundestag erhöhte Anstrengungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe der Bundesrepublik für erforderlich. Dabei soll sich die Bundesregierung neben agrarpolitischen und insbesondere agrarstrukturverbessernden Maßnahmen verstärkt wirtschafts- und kreditpolitischer Mittel mit dem Ziel der Kostensenkung, ferner sozialpolitischer und raumordnerischer Mittel bedienen. Direkte Förderungsmittel sind mehr als bisher gezielt zu gewähren. Der Bundestag stimmt mit der Bundesregierung darin überein, daß aufgrund des Grünen Berichts 1962 Maßnahmen gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes in der vorgeschlagenen Höhe lerforderlich. sind. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 34 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung hat im Grünen Plan 1962 und im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 1962 bestimmte Umgruppierungen bei der Mittelveranschlagung vorgenommen. Der Bundestag begrüßt diese Maßnahmen und empfiehlt der Bundesregierung 574 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 einen weiteren Ausbau in der eingeschlagenen Richtung. Der Normalhaushalt sollte die klassischen und der Allgemeinheit dienenden Einnahmen und Ausgaben, der Grüne Plan als ein besonderer Teil des Einzelplanes 10 die speziellen und nur der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen dienenden Aufwendungen enthalten. Zu den letzteren gehören auch die spezifischen Mittel zur Verbesserung der Agrarstruktur, jedoch nicht Mittel für Trinkwasserversorgung und Elektrifizierung. Maßnahmen zum Ausgleich von Einkommenseinbußen infolge der Einleitung einer gemeinsamen Agrarpolitik in der EWG sind gesondert,. zweckmäßigerweise in einem 3. Teil des Einzelplanes 10, auszuweisen. Bonn, den 21. Februar 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV/193). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I § 1 wird folgende Nr. 4 b eingefügt: ,4 b. Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „ (8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, beauftragten Personen zugelassen."' Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 20 Umdruck 37 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/92, IV 193). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. diejenigen Wehrpflichtigen, die bisher nicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden konnten, in größerer Zahl zum verkürzten Grundwehrdienst und zu Kurzübungen oder zur Ausbildung im Sanitätsdienst heranzuziehen und zu diesem Zweck die Ubungsorganisation der Bundeswehr auszubauen; 2. diejenigen Wehrpflichtigen, für die eine Verwendung bei der Bundeswehr nicht vorgesehen ist, im Rahmen einer zivilen Dienstpflicht für den Bedarf der zivilen Landesverteidigung her- anzuziehen und die dafür erforderlichen Gesetzentwürfe bis zum 1. Oktober 1962 dem Bundestag vorzulegen; 3. bei den von der Übergangsregelung der 2. Wehrpflichtnovelle betroffenen Wehrpflichtigen einen Verlust der Ausbildungszeit nach Möglichkeit .abzuwenden; 4. durch Fortführung der Verhandlungen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister sicherzustellen, daß für diejenigen Wehrpflichtigen, die den verlängerten Grundwehrdienst ableisten, a) Maßnahmen getroffen werden, die eine unnötige Verzögerung des Studienbeginns verhindern, b) die Anrechnung von sachdienlichen Ausbildungen bei der Bundeswehr auf erforderliche Praktikantenzeiten erfolgt. Bonn, den 21. Februar 1962 Dr. Jaeger Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 21 Umdruck 38 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, über die vorgesehenen drei Pfennig Qualiitätsprämie für Milch einen weiteren Pfennig je kg für die Milch, die zu Butter, Hartschnitt- und Weichkäse, Vollmilchpulver und Kondensmilch verarbeitet wird, bereitzustellen. Zur Deckung sollen die Mehreinnahmen und Minderausgaben aus dem Gesetz zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft, soweit sie durch die Verordnung des Ministerrates der EWG für einen gemeinsamen Agrarmarkt bedingt sind, herangezogen werden. Für einen darüber hinausgehenden Fehlbetrag sind zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 22. Februar 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1962 575 Anlage 22 Umdruck 40 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die im Grünen Plan 1962 unter Nr. I Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits-und Lebensverhältnisse (in Fußnote 1) vorgesehene Bindungsermächtigung für die Aufstockung und Aussiedlung um 100 Mio DM auf 150 Mio DM zu erhöhen. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Anlage 23 Umdruck 41 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung dies Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beischließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in die Richtlinien für die Gewährung von Zinsverbilligung für Hofkredite auch die Zinsverbilligung für bereits aufgenommene, noch nicht verbilligte Kredite für betriebsnotwendige Investitionen einzubeziehen. Dadurch soll die Liquidität ordnungsgemäß geführter Betriebe sichergestellt werden. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 24 Umdruck 42 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/180, zu IV/180). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis. Dem Grünen Bericht ist zu entnehmen, daß die Ertragslage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1960/61 eine gewisse Besserung zeigt. Indessen ist der Abstand zum Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen kaum geringer geworden. Bereits heute ist erkennbar, daß im laufenden Wirtschaftsjahr die Ertragslage der Landwirtschaft eine wesentliche Verminderung infolge der schlechten Ernte 1961 und damit auch der Abstand zum Vergleichseinkommen eine Verschlechterung erfahren wird. Dieser Sachlage versucht der von der Bundesregierung aufgestellte Grüne Plan Rechnung zu tragen. Der Bundestag stimmt daher den vorgesehenen Maßnahmen im Grundsatz zu, jedoch mit der Maßgabe, daß neben anderen notwendigen Hilfen zu den vorgesehenen drei Pfennig Qualitätsprämie für Milch ein weiterer Pfennig je kg für Werkmilch bereitgestellt wird. Der Grüne Bericht läßt zwar die Anstrengung der Landwirtschaft auf dem Wege der Selbsthilfe klar erkennen, es werden sich aber far die Landwirtschaft in Auswirkung der Brüsseler-Ministerrats-Beschlüsse weitere zusätzliche Anforderungen ergeben. Der Bundestag erinnert in diesem Zusammenhang an den von allen Fraktionen am 31. Januar 1962 im Anschluß an die Regierungserklärung zu den Brüsseler Beschlüssen angenommenen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine agrarpolitische Konzeption zu entwickeln, die die Lebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaft auch im gemeinsamen ¡europäischen Markt gewährleistet. Bonn, den 22. Februar 1962 Struve und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage, die von der SPD-Fraktion zur Sozialpolitik eingereicht worden ist, nimmt Bezug auf die Regierungserklärung vom November vergangenen Jahres. Ich darf daran erinnern, daß die amtierende Bundesregierung in dieser Erklärung den weiten Bereich der sozialen Leistungen an einer bemerkenswerten Stelle eingeordnet hat. Sie finden die Sozialpolitik darin hinter dem Post- und Fernmeldewesen als letzte Position im innenpolitischen Aufgabenkatalog.
    Die Regierung kann von uns nicht erwarten, daß wir in dieser Rangordnung nur eine Art von redaktionellem Zufall sehen. Dazu war allein schon die Redaktionsführung, wie sie sich seinerzeit zwischen Bonn und Rhöndorf bei der Ausarbeitung der Regierungserklärung entwickelt hatte, viel zu prominent und, wenn ich das hinzufügen darf, auch viel zu finessenreich.
    Mit unserer Großen Anfrage wollen wir über die Einzelfragen hinaus die Regierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode mit allem Nachdruck darauf aufmerksam machen, daß die Rangordnung, die sie in ihrer Erklärung für die Sozialpolitik gefunden hat, auf keinen Fall der politischen Entwicklung und der Arbeit in diesem Hause den Stempel aufdrücken darf. Wir wollen dafür sorgen, daß die Aufgaben der ,sozialen Sicherheit in den Arbeiten und Erörterungen dieses Hauses jenen Platz einnehmen, den sie im Hinblick auf die Menschen, für die sie wahrgenommen werden, verdienen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Über die Form der Regierungserklärung hinaus ist zu ihrem sozialpolitischen Inhalt zu sagen, daß dieser nach einmütiger Auffassung — auch der fachlich und sachlich besonders interessierten Offentlichkeit — so unverbindlich und so wenig aufschlußreich war, daß sich das Parlament damit auf Grund seiner Verantwortung und Mitgestaltung der Gesetzgebung nicht zufriedengeben kann. Wir müssen diese Feststellung um so mehr unterstreichen, als die Regierung in den vergangenen Wochen nicht einen überzeugenden Versuch unternommen hat, die allgemeinen Darlegungen in der Regierungserklärung näher zu erläutern und Aufschluß über ihre Absichten zu geben. Vage Andeutungen in Presseberichten können kein Ersatz für die Information des Parlaments sein. Das trifft insbesondere für die in der SPD-Vorlage behandelten Fragen nach dem Leistungsrecht für die Krankenversicherung, für die Lohnfortzahlung und die Neuordnung des Kindergeldrechts zu. Niemand kann von uns erwarten, daß wir dieses Schweigen der Bundesregierung für einen Ausdruck besonderer Aktivität und Weisheit halten. Die Gründe für ihre außerordentliche Zurückhaltung sind in Wahrheit anderer Natur. Sie sind nicht sozialpolitisch, sondern koalitionspolitisch bedingt.

    (Abg. Börner: Sehr richtig!)

    Mit dem Eindruck, den der Sozialteil der Regierungserklärung hinterlassen hat, stehen wir Sozialdemokráten nicht allein. Das öffentliche Echo beweist das. Im übrigen habe ich auch nicht den Eindruck gewinnen können, daß beispielsweise die Regierungserklärung auf den Kreis der Arbeitnehmer in der CDU besonders beruhigend gewirkt hat.

    (Beifall 'bei der SPD. — Zuruf von der CDU/ CSU: Woher wissen Sie das?)

    — Das weiß ich aus dem Studium der „Sozialen Ordnung", des Blattes der Arbeitnehmer der CDU. Dieser Kreis weiß sicherlich aus interner Kenntnis noch konkreter als wir, in welchem Ausmaß die Behandlung der Sozialpolitik in der Regierungserklärung das Ergebnis der Regierungsbildung selbst ist, hei der die Frage, was sozialpolitisch zu tun oder zu unterlassen ist, eine erhebliche Rolle gespielt hat.
    Was wir nun seit November vergangenen Jahres aus dem Lager der heutigen Regierungsmehrheit zur sozialen Gesetzgebung und zur Gestaltung unserer sozialen Ordnung gehört haben, ist in der Summe höchst widerspruchsvoll und läßt überhaupt keine Konzeption erkennen. Bisher ist beispielsweise jede noch so zaghafte Andeutung sozialpolitischer Vorhaben aus dem Kreise der Arbeitnehmer der CDU von dem anderen Koalitionspartner mit heftigen Reaktionen bedacht worden.
    Soweit es die Auffassungen der FDP angeht, kann man sie sicherlich, ohne ungerecht zu sein, dahin zusammenfassen, daß sie ihren Anhängern und Förderern draußen im Lande sagt: Wenn wir auch in der Kanzlerfrage und in mancher anderer Hinsicht zurückstecken mußten, so werden wir doch auf die Sozialpolitik 'ein wachsames Auge richten. Auf welchen Gruppen und auf welchen Interessen dieses wachsame Auge der FDP mit besonderem Wohlwollen ruht, braucht in diesem Hause nicht erläutert zu werden.

    (Beifall und Heiterkeit bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren! Ich sage das alles, weil die Gefahr sichtbar geworden ist, daß ausgerechnet die Sozialpolitik zum Kompensationsmittel der heutigen Regierungspartner in ihren inneren Auseinandersetzungen wird

    (Beifall bei der SPD)

    mit allen negativen Auswirkungen, die das für die Stabilität unserer inneren Ordnung haben muß. Man könnte sich damit begnügen, diese Streitereien in der Regierungskoalition mit Interesse zur Kenntnis zu nehmen, wenn nicht die Sozialpolitik das Streitobjekt und die Wirkung dieser Streiterei eine sicht-



    Rohde
    bare Verschlechterung des sozialen Klimas in unserem Lande wäre.
    Meine Damen und Herren! Es ist höchste Zeit und gehört zur sozialpolitischen Verantwortung der Regierung, daß sie angesichts dieses Tauziehens endlich zu konkreten Fragen Stellung nimmt und zur Sache ein klärendes Wort sagt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Große Anfrage der SPD gibt ihr die Chance dazu. Schließlich handelt es sich dabei um entscheidende Fragen der sozialen Sicherheit, die weithin die Lebensbedingungen der Menschen in unserem Lande beeinflussen.
    Dieses klärende Gespräch zwischen Regierung und Parlament, das wir mit unserer Großen Anfrage heute in Gang bringen wollen, ist auch darum notwendig geworden, weil die ersten sozialpolitischen Debatten in diesem Hause erhebliche Befürchtungen hinterlassen haben. Ich darf Sie daran erinnern, daß sich vor kurzem ein Sprecher der Regierungsparteien beispielsweise zu der Behauptung ermuntert fühlte, die von uns vor einigen Wochen beantragte Verbesserung der Renten unterminiere die Verteidigungsbereitschaft.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    In diese Tonart haben sich auch andere inzwischen verirrt. Ich weiß nicht, ob Ihnen inzwischen bewußt geworden ist, daß Sie auf dem Wege waren, den großen und bewegenden Gedanken des Zusammenhaltes in schwerer Zeit dadurch schon wieder im Ansatze zu verderben, daß Sie mit dem Verlangen nach Opfern in unserem Lande wieder am verkehrten Ende anfangen wollen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn ich zu diesem konkreten Beispiel, das in vieler Beziehung Schule gemacht hat, noch eins anfügen darf, dann dies: Nach dem materiellen Aufwand zum vergangenen Weihnachtsfest kann doch wohl heute niemand mehr in diesem Hause sagen, es hätte gegen die allgemeine Ordnung und Gesinnung verstoßen, wenn auch den Rentnern eine zusätzliche Verbesserung ihrer Bezüge gegeben worden wäre.
    Lassen Sie mich in der Begründung des politischen Gehaltes und des Warum unserer Großen Anfrage gerade an einem solchem Tage wie diesem, an dem wir Sozialpolitik und militärpolitische Entscheidungen zu besprechen haben, sagen, daß für uns die Aufgaben der inneren und der äußeren Sicherheit nicht in einem Gegensatze zueinander stehen. Es ist sicher unbestritten, daß in Zeiten wie den unsrigen die politische Arbeit und das Denken der Menschen weithin von den außenpolitischen Belastungen beeinflußt werden. Aber es wäre kurzsichtig und töricht, davon ableiten zu wollen, daß man den Rang der innenpolitischen Verpflichtungen abbauen könnte. Für unser Empfinden hat die Innenpolitik im weitesten Sinne dieses Wortes gerade in Zeiten außenpolitischer Belastungen, Prüfungen und Bewährungen ihre eigentliche große Stunde, nämlich im Hintergrund des weltweiten Geschehens und seiner Wirkungen auf das eigene Volk ein stabilisierender, ein ordnender und ein ausgleichender Faktor zu sein und auf diese Weise von innen her dem Ganzen jene Sicherheit zu geben, die mit zur Selbstbehauptung nach außen gehört.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bitte das Hohe Haus darum, unsere Große Anfrage in allem Ernst als den Versuch zu würdigen, in dem bedeutsamen Bereich der Sozialpolitik das Gespräch über diese innenpolitischen Verpflichtungen zu konkretisieren.
    Wenn wir heute den Stand der Sozialpolitik überdenken, stehen wir vor dem Sachverhalt, daß dieser Bundestag einen wesentlichen Abschnitt der Sozialreform zu bewältigen hat, vor allem im Bereiche der Krankenversicherung. In der Presse ist sogar geschrieben worden, eine neue Runde der Sozialreform stehe bevor. Es wird mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß eine Hypothek abzutragen ist, die die vergangene Bundesregierung in den von uns in den Abschnitten I und II der Großen Anfrage angeschnittenen Problemen hinterlassen hat. Die Bilanz der vergangenen Jahre ist eindeutig. Ich will sie hier ohne Kommentar anführen: Die Krankenversicherungsreform ist in einer Sackgasse gelandet, und für die Lohnfortzahlung und die Kindergeldgewährung sind Regelungen erlassen worden, die ausdrücklich mit dem Stempel des Provisoriums und des Uberganges versehen worden sind. Es wurde in all diesen Fällen gesagt, daß der neue — also unser jetziger — Bundestag aus den gescheiterten Versuchen und aus den Provisorien dauerhafte Reformwerke machen soll. Das ist die Ausgangslage, vor der wir heute stehen.
    Von da her ergibt sich doch nun ganz selbstverständlich die Frage, in welcher Weise, mit welchen grundlegenden Zielen und — angesichts des Umfanges dieser Arbeit — auch mit welchem Zeitplan die Bundesregierung diese Aufgabe zu bewältigen gedenkt. Vor uns liegen Gesetzentwürfe, die sozialpolitisch und auch hinsichtlich ihrer finanziellen Fundierung in vielfältigen Beziehungen zueinander stehen. Es entspricht daher dem Rang und der politischen Verantwortung des Parlaments, wenn es heute hier durch uns und unsere Große Anfrage den Anspruch anmeldet, von der Regierung über ihre Haltung und Arbeitsweise zusammenhängend informiert zu werden.
    Wie soll angesichts des Umfanges der Arbeiten eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament zustandekommen, wenn die Regierung nicht gleich zu Beginn der Legislaturperiode den Versuch unternimmt, ihr Gesamtkonzept hier zu erläutern? Wenn das von dem Kollegen Arndgen kürzlich von dieser Stelle aus gesprochene Wort von der „Gesamtschau" und der Gesamtkonzeption einen Sinn haben soll, dann muß das auch in der Art der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament zum Ausdruck kommen. Wir werden uns jedenfalls nicht damit begnügen, in diesem Hause ergeben darauf zu warten, ob die Regierung zu diesem oder jenem der in den Abschnitten I und II der Anfrage genannten Sozialgesetze einen Entwurf vorlegt oder nicht. In dieser Hinsicht waren die Erfahrungen, die



    Rohde
    wir im letzten Bundestag mit der Schritt-für-SchrittMethode und mit dem dauernden Wechsel der Rangfolge in der Behandlung der Sozialgesetze gemacht haben, zu schlecht. Ich darf Sie daran erinnern, daß Wir damals immer wieder von neuem vor Änderungen des Arbeitsplanes gestanden haben. Das ist eine der wesentlichen Ursachen dafür, daß in der Summe gesehen am Ende der vergangenen Legislaturperiode Provisorien, Übergangsregelungen, und nicht dauerhafte Reformgesetze gestanden haben.
    Lassen Sie mich darauf hinweisen, daß wir es immer für richtig und notwendig gehalten haben, daß sich das Parlament rechtzeitig in die Vorarbeiten zur Sozialreform einschaltet. Es ist heute fast auf den Tag genau zehn Jahre her, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion beantragt hat, eine Soziale Studienkommission von unabhängigen Sachverständigen und Wissenschaftlern einzusetzen, um auf diese Weise einen Beitrag dazu zu leisten, daß die Neuordnung der sozialen Leistungen nach einem Gesamtkonzept vorgenommen wird. Dem lag damals der Gedanke zugrunde, die Sozialleistungen zeitgerecht zu ordnen, das Neben- und Durcheinander von sozialrechtlichen Bestimmungen zu beseitigen, die Verwaltung zu vereinfachen und im ganzen ein Sozialleistungssystem zu schaffen, das für den Bürger durchschaubar ist und in dem er sich zurechtfindet. Dieser Antrag der SPD ist am 21. Februar 1952 — wie gesagt, vor fast genau zehn Jahren — abgelehnt worden, und niemand kann doch nach den bisherigen Erfahrungen sagen, daß diese Ablehnung eine großartige Leistung gewesen ist.
    Seit langem haben wir zu beklagen, daß es bisher das Bestreben der Bundesregierung war, möglichst keine Bilanz aufzumachen, sondern sich in der Sozialpolitik die Hände freizuhalten zu einem Manövrieren nach tagespolitischen Gesichtspunkten. Das hat sich für die Ordnung unserer Sozialleistungen nicht günstig ausgewirkt. Die 3. Legigslaturperiode des Bundestages ist in dieser Hinsicht ein warnendes Beispiel. Das mindeste, was wir jetzt am Beginn eines weiteren Abschnitts der Sozialpolitik von der Regierung erwarten können, ist eine Aufklärung darüber, mit welchen Vorstellungen und Absichten sie nunmehr die in den Abschnitten I und II der Anfrage genannten Aufgaben, die uns aus der 3. Legislaturperiode überkommen sind, bewältigen will.
    In Ziffer 1 des ersten Abschnitts fragen wir nach den Plänen der Bundesregierung für einen Ausbau der Gesundheitsvorsorge, nach Vorsorgekuren und freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß es sich dabei nicht um eine Einzelfrage handelt, die sich unter vielen anderen bei der Reform der Krankenversicherung ergibt. Mit dieser Ziffer 1 ersucht die SPD-Fraktion die Regierung um Auskunft darüber, ob sie wieder einen Gesetzentwurf vorbereitet und vorlegen will, in dem das Wort „Gesundheit" nicht einmal vorkommt, und ob sie sich wie in der 3. Legislaturperiode in ihrem angekündigten Reformgesetz allein auf die Begriffe „Krankheit" und „Arbeitsunfähigkeit" beschränken will. Wir möchten wissen, ob die
    Regierung der Meinung ist oder nicht, daß neben der Behandlung von Krankheit die Erhaltung der Gesundheit der Versicherten, z. B. durch effektive Vorsorgeuntersuchungen, zu einem entscheidenden Ausgangspunkt der Reform werden soll.
    Wir stehen bei der heutigen Reform in mancher Hinsicht vor anderen Aufgaben und Voraussetzungen als in der Zeit der Gründung der Krankenversicherung. In den letzten Jahrzehnten hat sich nicht nur die Struktur der Gesellschaft geändert, auch der Gesundheitszustand ist anders geworden. Die Infektionskrankheiten und andere schwere Krankheitsarten, die früher weithin das Krankengeschehen bestimmten, sind durch die Fortschritte der Medizin und durch die Änderung der Lebensverhältnisse zurückgedämmt worden. Heute stehen die sogenannten Verschleißkrankheiten der Zivilisation, wie Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen, weit im Vordergrund des Krankengeschehens. Von da her ergeben sich konkrete medizinische und sozialpolitische Aufgabenstellungen, die nach unserer Meinung nicht Neben-, sondern Hauptfragen der Krankenversicherungsreform sein müssen. Diese Fragen werden heute in der Öffentlichkeit mit aller Deutlichkeit und Schärfe gestellt. Wer eine Reform der Krankenversicherung vorbereitet, wie die Bundesregierung es angibt, muß sich ihnen ebenfalls stellen.
    Können wir, so wird gefragt, in einer Industriegesellschaft bei der Behandlung von Krankheit stehenbleiben, oder müssen wir nicht alle Anstrengungen unternehmen, um Gesundheit zu wollen, zu erhalten und zu fördern? Ist der von uns angesprochene Ausbau der Gesundheitsvorsorge nicht die entscheidende Voraussetzung dafür, die Verschleißkrankheiten unter Kontrolle zu kriegen? Müssen wir nicht eine Antwort auf die Zivilisationserkrankungen dadurch versuchen, daß wir ausreichende und konkrete Leistungen zur Erhaltung der Gesundheit, wo immer das in des Menschen Hand gegeben ist, in das Reformwerk aufnehmen? Kann die Versicherung gegen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, so wird schließlich gefragt, allein den Hauptinhalt des Reformwerks ausmachen?
    Damit, meine Damen und Herren, steht auch die Ziffer 2 des ersten Teils unserer Großen Anfrage im Zusammenhang, in der die Regierung um Auskunft darüber ersucht wird, ob im Krankheitsfall von den Versicherten, den Familienangehörigen, den Rentnern usw. eine Kostenbeteiligung verlangt werden soll oder nicht. Wenn es richtig ist, daß sich heute ein Zwischenreich zwischen Krankheit und Gesundheit als gravierender Zug im Krankheitsgeschehen unserer Zeit aufgetan hat, dann muß es widersinnig erscheinen, durch derartige Kostenregelungen gerade jene Gesundheitsminderungen im Frühstadium vom Arzt fernzuhalten. Früherscheinungen und Symptome der Verschleißkrankheiten können nicht als Bagatellfälle abqualifiziert werden, und es führt in die Irre, von dieser Bagatellfall-Theorie ein Kostenbeteiligungssystem abzuleiten.
    Wir möchten von der Regierung hören, ob sie jetzt wieder bei der Vorbereitung der Krankenversicherungsreform die Einführung einer Kostenbetei-



    Rohde
    ligung bei ärztlicher Behandlung, bei Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalt vorsieht, ob sie der Meinung ist, daß die zusätzliche finanzielle Belastung des Menschen, wenn er krank ist, ein unverzichtbares Prinzip der Krankenversicherungsreform sein soll.
    Wir möchten wissen, ob es stimmt oder nicht, daß die Bundesregierung jetzt dabei ist, ein drastisches System der Kostenerstattung für den Versicherten im Krankheitsfall vorzubereiten, jenes Kostenerstattungssystem also einzuführen, dessen Wirkungen wir aus anderen Ländern kennen, beispielsweise aus Frankreich, wo nach Departements unterschiedlich der Versicherte im Krankheitsfall 40 bis 60 % der Behandlungskosten zuzahlen muß.
    Unter der Ziffer 3 des ersten Teils unserer Großen Anfrage fragen wir, ob die Bundesregierung die wirtschaftliche Sicherung der Arbeiter und bestimmter Gruppen von Angestellten im Krankheitsfall im Sinne einer vollen Lohnfortzahlung zu regeln gedenkt. Was wir darüber bisher aus dem Lager der Regierung gehört haben, war .außerordentlich verwirrend. Ein Teil kündigte an, es werde ein Lohnfortzahlungsgesetz vorgelegt; ein anderer Teil sagte, diese Lohnfortzahlung könne nur im Zusammenhang mit der Krankenversicherungsreform behandelt werden, und der dritte Teil scheint schließlich der Meinung zu sein, diese Frage regele sich dadurch am besten, daß man sie überhaupt nicht regele. Die Bundesregierung wird sich sicherlich nicht dem Eindruck entziehen können, daß sie in dieser Sache endlich ein Wort der Klarstellung über ihre Haltung sagen muß.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Eine Äußerung der Regierung erscheint um so notwendiger, als die gegenwärtige Krankengeldregelung, die der letzte Bundestag beschlossen hat, außerordentlich kompliziert ist, zu einer Fülle von Streitereien geführt hat und die Verwaltung mit erheblichem zusätzlichem Aufwand, nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch in den Betrieben, belastet. Die Regierung weiß das. Schon von da her gibt .es ein berechtigtes Interesse des Hauses und der Öffentlichkeit, über den weiteren Gang der Lohnfortzahlungs-Gesetzgebung informiert zu werden.
    Unter Ziffer 4 des I. Abschnitts fragen wir die Bundesregierung, wann etwa mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der sozialen Krankenversicherung und zur Lohnfortzahlung zu rechnen ist. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung in der 3. Legislaturperiode von dieser Stelle erklärt hat, daß es sich bei der Lohnfortzahlung im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handele, das gesondert von der Krankenversicherungsreform erörtert werden müsse und könne. Ich frage die Bundesregierung, ob sie weiterhin auf diesem Standpunkt steht oder ob sie ihn inzwischen revidiert hat, ob sie etwa ein Junktim in der Behandlung von Krankenversicherungsreform, Kostenbeteiligung und Lohnfortzahlung vornehmen will und ob sie danach auch ihren Zeitplan ausrichtet.
    Schließlich muß der Bundesarbeitsminister auch gefragt werden, wie er sich zu jenen Äußerungen,
    Gerüchten und Ansichten stellt, daß sich die Regierung mit der Absicht trage, vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen eine Lohnfortzahlung anzukündigen und nach den Wahlen dann die Kostenbeteiligung und andere Belastungen nachzureichen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Von dem bisherigen Hin und Her über den Zeitplan abgesehen will ich hier in aller Deutlichkeit unterstreichen, daß die SPD-Fraktion in der Lohnfortzahlung nicht nur ein arbeits- und sozialrechtliches Problem, sondern auch und besonders eine gesellschaftspolitische Aufgabe sieht, nämlich die soziale Position des Arbeiters unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit im Krankheitsfall zu ordnen. Mit der Lohnfortzahlung steht auch die Würde und das Selbstbewußtsein des arbeitenden Menschen mit zur Entscheidung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich muß daher die Frage wiederholen, die ich dem Herrn Bundesarbeitsminister schon vor einigen Jahren von dieser Stelle aus gestellt habe: Welche Voraussetzungen muß der deutsche Arbeiter nach Auffassung der amtierenden Bundesregierung noch erfüllen, bis ihm die volle soziale Gleichstellung im Krankheitsfall gewährt wird?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir verkennen nicht und haben immer gesagt, daß die Lohnfortzahlung für den Bereich der mittelständischen Wirtschaft besondere Probleme aufwirft. Deshalb fragen wir unter Ziffer 3 b des I. Abschnitts die Bundesregierung, ob sie die Ansicht teilt, daß für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten ein besonderer Ausgleich geschaffen werden muß, der durch Bereitstellung öffentlicher Mittel gefördert wird.
    Der II. Abschnitt der Großen Anfrage beschäftigt sich mit der Neuordnung des Kindergeldrechts. Sie wissen, heute besteht der kuriose Zustand, daß Kindergeld von zwei Sozialleistungsträgern ausgezahlt wird: beim zweiten Kind von der Arbeitsverwaltung und beim dritten Kind und mehr Kindern von der Unfallversicherung. Dieser Zustand ist auf die Dauer nicht zu halten. Davon war das Parlament auch in der letzten Legislaturperiode überzeugt.
    Ein anderer gravierender Tatbestand, der ebenfalls zu öffentlichen Diskussionen geführt hat, ist, daß die Kindergeldzahlung an Zweitkinder von einer Einkommensprüfung abhängig gemacht wird. Damit wurde von der Regierungsmehrheit im vergangenen Bundestag ein völlig neues Element in unsere Kindergeldgesetzgebung eingeführt.
    Der dritte Punkt, von dem unsere Große Anfrage ausgeht, ist der Umstand, daß durch die gegenwärtige Mittelaufbringung für das Kindergeld vor allem die mittelständische Wirtschaft außerordentlich belastet wird. Der Herr Bundesfamilienminister hat sich vor einiger Zeit zu den Fragen der Verwaltungsvereinfachung, Mittelaufbringung und Einkommensgrenze geäußert. Aber ich bitte die Regierung um Verständnis dafür, daß wir uns mit dieser Äußerung des Herrn Familienministers nicht zufriedengeben können. Das hängt einfach damit zusammen, daß es nach unseren bisherigen Erfahrungen immer einen



    Rohde
    großen Unterschied gegeben hat zwischen den familienpolitischen Ankündigungen des Herrn Ministers Wuermeling und den späteren familienpolitischen Entscheidungen der Regierung im ganzen. Wir bitten deshalb die Bundesregierung, sich heute vor dem Parlament dazu zu äußern, was sie zu tun gedenkt, um die Einkommensgrenze bei der Gewährung von Kindergeld für Zweitkinder zu beseitigen, die sozial ungerecht ist und zu erheblichem Verwaltungsaufwand sowie zu den kuriosesten Ergebnissen in Einzelfällen geführt hat.
    Wir fragen unter Ziffer 2 des Abschnitts II, welche Pläne für die künftige finanzielle Fundierung der Kindergeldgesetzgebung bestehen und ob dabei die Betriebe finanziell entlastet werden sollen.
    Unter Ziffer 3 fragen wir die Bundesregierung, wie sie sich zu dem weiteren Ausbau der Kindergeldgesetzgebung überhaupt stellt, die immer noch hinter den Leistungen der übrigen EWG-Partner und anderer Länder herhinkt. Schließlich möchten wir wissen, welchen Zeitplan die Regierung ihren Arbeiten zugrunde legt.

    (V o r sitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat mit ihrer Großen Anfrage das Gespräch über die weitere Gestaltung der sozialen Gesetzgebung eröffnet. Es liegt jetzt an der Bundesregierung, dieses Gespräch mit dem Parlament aufzunehmen, eine nüchterne Bilanz aufzumachen, ihre Gesamtkonzeption bekanntzugeben und auf diese Art und Weise in den angeschnittenen Fragen die Zusammenarbeit mit dem Parlament zu eröffnen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schellenberg.

(Abg. Dr. Mommer: Herr Präsident, die Bundesregierung zur Beantwortung!)

— Moment, ich bitte um Entschuldigung; ich habe dieses Amt in diesem Augenblick übernommen. Auf der Rednerliste steht als erster der Name Schellenberg. Darum habe ich ihn zuerst aufgerufen. Ich dachte, wir wären schon in der Diskussion.
Wer spricht für die Bundesregierung?

(Unruhe bei der SPD. — Bundesminister Blank begibt sich zum Präsidium und spricht mit dem Präsidenten. — Lachen und Zurufe von der SPD. — Zuruf von der SPD: Was sind das für Verhandlungen?! — Abg. Erler: Das Haus muß Antwort auf die Große Anfrage haben! — Abg. Wittrock: Ein bißchen lauter! Wir wollen mithören! — Zuruf von der SPD: Herr Präsident, man kann Sie nicht hören! — Abg. Wittrock: Nanu! Nanu! — Abg. Erler: Am Volk liegt's nicht, es liegt an der Leitung! — Abg. Frau Döhring [Stuttgart] : Ein neuer Stil!)

— Meine Damen und Herren, Sie können ja Ihre Kritik an der Bundesregierung in jeder Form an-
bringen, die Sie wollen. Aber Sie können einen Präsidenten nicht verantwortlich machen für die Bundesregierung und nicht dafür, wie die Geschäftslage in dem Augenblick ist, in dem er sein Amt hier antritt.

(Abg. Erler: Nein, nein! — Abg. Dr. Mommer: Wenn Sie den Brief suchen, Herr Präsident, — —)

— Es soll ein Brief der Bundesregierung da sein, der mir nicht übergeben worden ist.

(Abg. Dr. Mommer überreicht dem Präsidenten Durchschrift des Briefes. — Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

— Also, noch liebenswürdiger als der Fraktionsgeschäftsführer der SPD kann man gar nicht sein.
— Er lautet:
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages
Die Bundesregierung beabsichtigt, Gesetzentwürfe zur Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung, zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und zur Neuregelung des Kindergeldrechts einzubringen.

(Zurufe von der SPD: Langsam!)

Die Arbeiten an diesen Gesetzentwürfen sind jedoch noch nicht so weit fortgeschritten, daß über die Regierungserklärung vom 29. November 1961 hinaus jetzt schon Vorschläge bekanntgegehen werden können.
Die Bundesregierung ist daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, die in der Großen Anfrage gestellten Einzelfragen zu beantworten, die zudem nicht für sich allein betrachtet, sondern nur im Zusammenhang der Gesetzentwürfe erörtert werden könnten.
Die Bundesregierung bittet, sich dieser Auffassung anzuschließen.

(Abg. Erler: Zur Geschäftsordnung!)

— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Erler!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zur Geschäftsordnung nur feststellen, daß es wohl ein Akt der Höflichkeit dem Hohen Hause gegenüber gewesen wäre, wenn der Herr Bundesarbeitsminister diese seine Auffassung hier persönlich vorgetragen hätte. Er ist ja im Hause.

    (Beifall bei der SPD.)