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ID0401017300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 10. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1962 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/123, IV/125) Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Tätigkeit der Schiedskommission und des Schiedsgerichtshofs gemäß dem Londoner Schuldenabkommen Dr. Carstens, Staatssekretär . . 215 C, 216 A, B Dr. Atzenroth (FDP) . . 215 D, 216 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Veröffentlichung des sowjetischen Memorandums Dr. Carstens, Staatssekretär . 216 B, C, D, 217 A Dr. Kohut (FDP) 216 C, D Wehner (SPD) . . . . 216 D, 217 A Frage des Abg. Ertl: Ermittlungen wegen der Sprengstoffanschläge in Südtirol Höcherl, Bundesminister . . . . . 217 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 217 C Frage des Abg. Dr. Rutschke: Unterschiedlicher Ortszuschlag bei Bediensteten in der Stadt Walldürn . . 217 C Frage des Abg. Jahn: Auslandsstipendium für den Schriftsteller Uwe Johnson Höcherl, Bundesminister . . . . 217 D Frage des Abg. Sänger: Aufenthaltsgenehmigung für Touristen aus Jugoslawien Höcherl, Bundesminister . . . . 218 A, B Sänger (SPD) . . . . . . . . . 218 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Besetzung hoher Ministerialbeamtenstellen Höcherl, Bundesminister . . . . 218 C, D, 219 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . 218 C, 219 A Jahn (SPD) 219 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Sonderurlaub anläßlich des Geburtstages des Präsidenten des Bundeskartellamtes Höcherl, Bundesminister . . . . 219 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 219 C, D Frage des Abg. Felder: Unterbringungsverhältnisse im BundesAusländerlager Zirndorf Höcherl, Bundesminister . . . 220 A, B, C Felder (SPD) 220 A, B Frage des Abg. Felder: Asylrechts-Verordnung Höcherl, Bundesminister 220 C Frage des Abg. Felder: Entschädigungsverfahren für Dokumentationskosten der Stadt Zirndorf Höcherl, Bundesminister 220 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Unterschiedliche Besoldung von Beamten desselben Aufgabengebiets im Bundes- und Landesbereich Höcherl, Bundesminister . 220 D, 221 A Dr. Bucher (FDP) 221 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1962 Fragen der Abg. Hermsdorf und Hansing: Lage der Seefischerei Dr. Starke, Bundesminister . . . 221 B, D, 222 A, B Hermsdorf (SPD) . . . 221 D, 222 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 222 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Zurückstellung von öffentlichen Bauvorhaben Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 222 C, 223 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 223 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Preisgestaltung auf dem Baumarkt Dr. Westrick, Staatssekretär . 223 B, C, D, 224 A, B, C Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 223 B, C Dr. Atzenroth (FDP) 223 D Büttner (SPD) . . . . . 223 D, 224 A Hamacher (SPD) . . . . . . . 224 A, B Dr. Koch (SPD) . . . . . . . . 224 B Frage des Abg. Memmel: Sammelverfahren gegen Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte 224 C Frage des Abg. Dr. Imle: Vertikale Integration der Landwirt-schaf t Schwarz, Bundesminister 224 D Frage des Abg: Dr. Imle: Mittel für die vertikale Integration der Landwirtschaft Schwarz, Bundesminister . . . . 225 A, B Dr. Imle (FDP) 225 B Frage des Abg. Logemann: Leiter der Forschungsstelle für bäuerliche Familienwirtschaft Schwarz, Bundesminister 225 C, D, . 226 A Logemann (FDP) . . . . . . . 225 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 226 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Besetzung der Staatssekretärsstelle im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwarz, Bundesminister . . . . . 226 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 226 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einberufung des Dr. med. Blunck zu einer Wehrübung Hopf, Staatssekretär . . . . . 226 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 226 D Frage des Abg. Rehs: Rentenaufbesserung des Vierten Rentenanpassungsgesetzes Mischnick, Bundesminister . . . 227 A Frage des Abg. Rehs: Unterhaltshilfe des Lastenausgleichs Mischnick, Bundesminister . . . . 227 A Frage des Abg. Börner: Jahresarbeitsverdienstgrenze in der Unfallversicherung Dr. Claussen, Staatssekretär . 227 C, D, 228 A Börner (SPD) 227 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 228 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/81); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache IV/98) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 228 B Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der Kriegsopferversorgung (SPD) (Drucksache IV/54) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an Bezieher von Unterhaltshilfe (Kriegsschadenrente) nach dem Lastenausgleichsgesetz (SPD) (Drucksache IV/55) — Erste Beratung —; und dem Antrag betr. Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Empfänger von Renten nach dem BEG (SPD) (Drucksache IV/82) Bazille (SPD) 228 C Rehs (SPD) . . .. . . . . . 230 D Arndgen (CDU/CSU) . . . . . 232 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz — UVNG —) (CDU/CSU) (Drucksache IV/120) — Erste Beratung — Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 233 A Börner (SPD) 240 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 245 C Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 248 A Dr. Schellenberg (SPD) . 253 C, 257 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 256 D Berichtigung zur Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache IV/118) (9. Sitzung) . 258 A Nächste Sitzung 258 C Anlage 259 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1962 215 10. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 19. 1. Altmaier 1. 2. Dr. Arndt 19. 1. Baier (Mosbach) 31. 1. Bauer (Würzburg) * 19. 1. Dr. Bechert 20. 1. Berkhan * 19. 1. Fürst von Bismarck * 19. 1. Blachstein * 19. 1. Dr. Bucerius 19. 1. Dr. Deist 21. 1. Dr. Dichgans 28. 1. Even ,(Köln) 18. 1. Frau Dr. Flitz * 19.. 1. Fritsch 18. 1. Dr. Furler * 19. 1. Gedat 15. 2. Genns * 19. 1. Harnischfeger 19. 1. Hilbert 21. 1. Höfler * 19. 1. Frau Dr. Hubert * 19. 1. Hufnagel 18. 1. Jacobs * 19. 1. Jaksch 20. 1. Frau Keilhack 19. 1. Dr. Kempfler 19. 1. Frau Kettig 19. 1. Killat 19. 1. Dr. Klein 14. 2. Dr. Kliesing (Honnef) 4. 2. Dr. Kopf * 19. 1. Frau Korspeter 19. 1. Frau Krappe 20. 1. Kriedemann 18. 1. Krüger 27. 1. Kühn (Bonn) 19. 1. Lenz (Bremerhaven) 20. 1. Lenz (Brühl) 18. 1. Lenze (Attendorn) * 19. 1. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 19. 1. Maier (Mannheim) 14. 2. Mauk 19. 1. Frau Dr. Maxsein * 19. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 19. 1. Meyer (Oppertshofen) 19. 1. Müller (Worms) 27. 1. Murr 18. 1. Paul * 19. 1. Peters (Norden) 19. 1. Pöhler 18. 1. Rademacher 19. 1. Frau Dr. Rehling * 19. 1. Reitzner 31. 1. Frau Renger * 19. 1. Ritzel 19. 1. Dr. Rutschke 26. 1. Scheuren 21. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 19. 1. Schmidt (Braunschweig) 2. 2. Schmidt (Hamburg) 31. 1. Schütz (München) 19. 1. Seidel (Fürth) 19. 1. Seidl (München) * 19. 1. Dr. Serres * 19. 1. Dr. Siemer 19. 1. Storch 18. 1. Striebeck 9. 2. Dr. Süsterhenn * 19. 1. Frau Vietje 19. 1. Dr. Wahl * 19. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 19. 1. Weinzierl 19. 1. Werner 15. 2. Wienand * 19. 1. Winkelheide 19. 1. Dr. Zimmer * 19. 1. b) Urlaubsanträge van Delden 1. 2. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Frage des Herrn Abgeordneten Riedel (Frankfurt) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist zurückgezogen.
    Damit ist die Fragestunde beendet.
    Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3:

    (eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zu Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik Der Schriftliche Bericht des Herrn Abgeordneten Killat liegt vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird eine mündliche Ergänzung des Schriftlichen Berichts gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir treten dann in die zweite Lesung ein. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme. Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur dritten Beratung. Wer dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen wünscht, erhebe sich bitte. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der Kriegsopferversorgung Herr Abgeordneter Bazille hat das Wort zur Begründung. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, daß unsere Vorlage — Drucksache IV/54 — betreffend die Anpassung der Renten der Kriegsopferversorgung erst heute zur ersten Lesung gelangt, obgleich sie von meiner Fraktion bereits im Dezember des vergangene Jahres in diesem. Hohen Hause eingebracht worden ist, veranlaßt mich zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der außergewöhnlichen Methode der Mehrheitsfraktionen dieses Hauses, mit Mitteln der Geschäftsordnung eine Aussprache über die Sorgen der 4 Millionen deutschen Kriegsopfer im Hause unmöglich zu machen. Diese kritischen Anmerkungen mache ich nicht aus Freude an einer polemischen Auseinandersetzung mit den Damen und Herren der Koalition, die die undankbare Aufgabe hatten, vor Weihnachten diesen ungewöhnlichen Schritt der Mehrheitsfraktionen begründen zu müssen, sondern aus der Besorgnis darüber, daß sich hier ein Stil der Auseinandersetzungen entwickeln könnte, der in Widerspruch zu der Praxis steht, die wir in den vergangenen 12 Jahren in Fragen der Kriegsopferversorgung in diesem Hause geübt haben, über die Grenzen der Fraktionen hinweg im ganzen Hause miteinander zu arbeiten und zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen. Ich kann nur hoffen, daß die Mehrheitsfraktionen des Hauses mit uns den Wunsch teilen, diese Praxis auch in dieser Legislaturperiode fortzusetzen. Die Argumente, die der Herr Kollege Dr. Vogel angeführt hat, um das Vorgehen der Mehrheitsfraktionen zu begründen, machen aber auch von der Sache her eine Auseinandersetzung mit ihnen notwendig. Die Damen und Herren des Hauses werden sich wahrscheinlich nicht mehr im einzelnen genau daran erinnern, wie hier seinerzeit Herr Dr. Vogel die Verweigerung der Aussprache begründet hat. Ich darf deshalb — mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten — aus dem Stenographischen Bericht über die Sitzung vom 13. Dezember 1961 die wesentlichen Sätze zitieren: Meine Damen und Herren, überlegen Sie bitte mit uns, welchen Eindruck es im Ausland hervorrufen muß und wird, wenn die von Ihnen eingenommene Haltung dazu führen würde, der Regierung wohl die Last für die deutsche Verteidigung aufzuladen, die unpopulären Maßnahmen auf sich zu nehmen, während Sie durch Ihre Anträge sich mit all dem populär machen wollen, was in Ihren heutigen Anträgen enthalten ist. Hier registriert der Stenographische Bericht Beifall bei den Regierungsparteien. Dann kommt ein sehr provozierender Satz des Kollegen Dr. Vogel: Das scheint mir eine Unterminierung der gemeinsamen Verteidigungsabsichten des deutschen Volkes. Der Stenographische Bericht vermerkt hierbei erneuten Beifall bei den Regierungsparteien. Bazille Meine Damen und Herren, so darf und kann man nicht argumentieren. Ich will zunächst einmal un-untersucht lassen, ob dieser Stil der Auseinandersetzung zwischen den Regierungsfraktionen und der Oppositionsfraktion gerade in der Zeit vor Weihnachten den Verhältnissen angemessen war, in denen wir uns befanden. Aber ich muß die Mehrheitsfraktionen des Hauses darauf aufmerksam machen, daß es eine Reihe von Äußerungen der verantwortlichen Sprecher der sozialdemokratischen Opposition gibt, die klarstellen, daß die Opposition nicht daran denkt, der Regierung die unpopulären Maßnahmen, die mit der Verstärkung der Verteidigungskraft unseres Volkes in dieser Zeit verbunden sind, aufzubürden, sich aber selbst beim Mittragen der Verantwortung unangenehmer Zurückhaltung zu befleißigen. Von Herrn Abgeordneten Ollenhauer ist in der Aussprache über die Regierungserklärung ausdrücklich festgestellt worden, daß sich die Opposition der Verantwortung in dieser Situation wohl bewußt ist und daß sie bereit ist, sie auf sich zu nehmen. Um so unverständlicher mußte daher die Unterstellung des Herrn Dr. Vogel wirken, es könne hier eine Absicht bestehen, zu Lasten der Verteidigungsanstrengungen, die auch wir für notwendig halten, populäre soziale Maßnahmen durchzuführen. Lassen Sie mich dazu sagen, daß es im übrigen durchaus streitig ist, ob in unserem Volke die Fortsetzung der notwendigen Reformen in der Kriegsopferversorsorgung so populär ist, wie das Herr Dr. Vogel darzustellen beliebte. Lassen Sie mich weiter sagen, daß die Frage der Verteidigungsanstrengungen, der Opfer also, die einzelne Bürger für die Sicherung der Freiheit zu bringen haben, und die Frage der Kriegsopferversorgung nichts anderes sind als zwei verschiedene Seiten ein und derselben Sache. Die Opfer, die hier gebracht werden müssen, sind in erster Linie die Opfer des Bürgers, der durch Ableistung seines militärischen Dienstes einen tiefen Einbruch in seine persönlichen Rechte hinnehmen muß. Gerade die ehemaligen Soldaten haben durchaus einen Sinn dafür, wenn unserem Volke die Notwendigkeit der Respektierung solcher Opfer durch die Volksgemeinschaft deutlich gemacht wird. Hier hat sich Herr Kollege Dr. Vogel in der Adresse gründlich geirrt. Die gerechte Verteilung der aus den politischen Notwendigkeiten sich ergebenden Opfer auf alle Schultern in unserem Volke ist eine Aufgabe, der wir uns gemeinsam in diesem Hause zu unterziehen haben. Es wäre nicht etwa, wie Herr Dr. Vogel ausgeführt hat, vom Ausland nicht verstanden worden, wenn wir in den Tagen vor Weihnachten eine würdige Sachdebatte darüber geführt hätten, welche Aufgabe sich in der Kriegsopferversorgung aus dem Ernst der gegenwärtigen Lage und aus der Notwendigkeit, unsere Verteidigungsanstrengungen zu verstärken, ergeben. Meine Damen und Herren, ich muß Sie daran erinnern, daß die Kriegsopferversorgung nicht nur die Versorgung der Soldaten des ersten und des zweiten Weltkrieges zum Gegenstand hat, sondern auch die Versorgung der Staatsbürger, ,die unter dem jetzt geltenden Recht ihrer Wehrdienstpflicht genügen. Insofern sind der Ausbau und die Fortentwicklung dieses Versorgungsrechtes in einem echten inneren Zusammenhang mit den jetzt wahrscheinlich unvermeidlichen neuen Belastungen, die auf den Bürger durch die von der Regierung beabsichtigte Ausdehnung der Wehrdienstzeit zukommen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eine nachdenkliche Betrachtung anstellen. Wäre es nicht besser gewesen, in diesem Hause gerade in der vorweihnachtlichen Zeit unserem Volke klar und offen zu sagen, daß sich aus der Arbeit von Regierung und Parlament Opfer ergeben werden. Wir haben in weiten Schichten unseres Volkes in einer Zeit, in der in Berlin die Schandmauer errichtet worden ist, den Taumel des Ausweichens in die Oberflächlichkeiten des Daseins erlebt. Die deutschen Zeitungen waren voll von Bemerkungen über „diamantene Weihnachten" und über die Tatsache, daß die Menschen beim Kauf ihrer Weihnachtsgeschenke in den Luxus mehr oder weniger fragwürdiger Werte flüchteten! Hier hätte das Haus eine Möglichkeit gehabt, gerade in dieser Zeit sichtbar zu machen, daß die tragische Spaltung unseres Vaterlandes, wie sie durch die Mauer in Berlin so schauerlich einen sichtbaren Ausdruck fand, eine bestimmte innere Haltung unseres Volkes notwendig macht. Diese innere Haltung unseres Volkes muß auch die Einstellung bestimmen, die zu den Forderungen und den Wünschen des MillionenHeeres der ehemaligen deutschen Soldaten erforderlich ist. Aber ich will hier nicht nur diese unerfreulichen Betrachtungen anstellen, sondern um der Gerechtigkeit willen hinzufügen, daß es nach der Debatte hier im Hause Verhandlungen zwischen den Vertretern der Kriegsopferverbände und den Mehrheitsfraktionen gegeben hat und daß die Sprecher der Mehrheitsfraktionen bei diesen Verhandlungen erfreulicherweise zu erkennen gaben, daß sie bereit sind, die Neuordnung in der Kriegsopferversorgung, wie vor den Wahlen versprochen, jetzt im 4. Bundestag auch tatsächlich durchzuführen. In diesem Zusammenhang muß ich mich aber noch mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen auseinandersetzen, der kurze Zeit, ehe er dieses schwierige Amt angenommen hat, vielleicht sogar noch in der ersten Phase seiner Amtszeit, der Öffentlichkeit zu verstehen gab, er denke unter Umständen an Senkungen im Bereich der Steuerprogression, also dort, wo es sich um die Träger hoher und höchster Einkommen handelt. Ein solches Verfahren wäre unvereinbar mit den Belastungen, die jetzt auf unsere Bevölkerung zukommen; denn die unpopulären Maßnahmen zur Verstärkung der Verteidigung lassen sich gegenüber der Gesamtheit unseres Volkes nur dann vertreten, wenn die Opfer, die von den einzelnen Bevölkerungsteilen gebracht werden müssen, auch gerecht verteilt sind. Vor einigen Wochen ist aus dem christlich-sozialen Arbeitnehmerkreis geäußert worden, die Bundesregierung und die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages möchten sich endlich Gedanken darüber machen, wie man die Aktiengewinne erfassen könne, Bazille die aus der Börsen-Entwicklung der Nachkriegszeit entstanden sind. Es wäre eine dankbare Aufgabe, einmal Untersuchungen in der Richtung anzustellen, wie man die von Lastenausgleich und Währungsreform Verschonten, die nicht kraft eigener Leistung, sondern als Ergebnis der Gesetzgebung in den Besitz außerordentlicher Vermögen gekommen sind, die sie bei normaler Wirtschaftsentwicklung nicht erlangt hätten — es handelt sich hier um Nachkriegsgewinne in der Größenordnung einiger hundert Milliarden DM —, an den Lasten, die die Zeit uns auferlegt, beteiligen kann. Das sollte man tun, anstatt von denjenigen, die schon die schwersten Lasten tragen und weiter tragen müssen — trotz Rentenerhöhungen —, zu erwarten, daß sie bereit sind, durch Verzicht auf gerechten Ausgleich noch zusätzliche Opfer auf sich zu nehmen. Meine Damen und Herren, es ist notwendig, einzusehen, daß die Opfer, die von den ehemaligen und von den gegenwärtigen deutschen Soldaten und ihren Angehörigen gebracht werden und weiterhin gebracht werden müssen, viel schwerer wiegen als die finanziellen Abgaben, die andere Bürger zu leisten haben. Wenn Sie einmal die Steuerprogressionen der Vereinigten Staaten von Amerika oder von England — Länder, die schließlich den Krieg gewonnen haben — mit denen der Bundesrepublik Deutschland vergleichen, das am Ende eines verlorenen Krieges vor schwierigsten Aufgaben stand, werden Säe verstehen, daß es für die Kriegsopfer ein Ärgernis sein muß, wenn man immer wieder an sie appelliert, durch Verzichte auf ein gerechtes System der Berentung einen Beitrag zu den Notwendigkeiten des politischen Zeitgeschehens zu leisten, während andere von solchen Belastungen, die sie im persönlichen Lebensbereich treffen, praktisch freigestellt sind. Mir kommt dies so vor, als ob ein militärischer Führer beim Ausrücken seiner Einheit den Kleinsten und Schwächsten der Gruppe die schwersten Gepäckstücke und Waffen aufbürdet und den Größten und Kräftigsten gestattet, mit allen Formen der Marscherleichterung frischfröhlich durch die Landschaft zu ziehen. Meine Damen und Herren, unser Volk befindet sich in seiner Gesamtheit auf dem Weg durch einen schweren Abschnitt unserer Geschichte, und es liegt an diesem Hause, dafür zu sorgen, daß jeder Bürger unseres Landes auf diesem Wege einen Teil der Lasten, die auf unserem Volke ruhen, auf seine Schulter nimmt. Um die Herstellung dieser Gerechtigkeit geht es, wenn wir darum bitten und auch darauf bestehen, die Versorgung der Opfer des Krieges und der Soldaten, wie sie im Bundesversorgungsgesetz festgelegt ist, den veränderten Zeitverhältnissen anzupassen. In der Zwischenzeit haben dreimal Erhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Arbeiter und Angestellten stattgefunden. Die Kriegsopfer und die Soldaten sind in ihrer Versorgung auf dem Stande der Jahre 1959 und 1960 stehengeblieben. Eine Form wird gefunden werden müssen, den entstandenen Nachholbedarf für Kriegsopfer und Soldaten durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen auszugleichen. Wir sind in diesem Hause in der Methode nie doktrinär gewesen. Wir behaupten nicht, daß unser Antrag auf zehnprozentige Erhöhung der Grundleistungen in den verschiedenen Leistungsbereichen der Weisheit letzter Schluß sei. Wir sind bereit, auch über andere Formen der Anpassung zu diskutieren und gemeinsam einen Weg zu suchen — wie in der Vergangenheit —, diese Anpassung zu regeln. Aber wir erwarten auch, daß der Stil, den die Mehrheitsfraktionen und die Sprecher der Mehrheitsfraktionen in diese Auseinandersetzung hineingebracht haben, in der Zukunft geändert wird, weil er der Sache nicht gerecht wird und eine schwere Belastung für die uns gemeinsam gestellte Aufgabe darstellt, zu einer gerechten Verteilung der Lasten und der Opfer zu gelangen, die nun einmal für die Gesetzgebungsarbeit der nächsten Monate und voraussichtlich Jahre kennzeichnend sein werden. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung unserer Vorlage an den Kriegsopferausschuß des Hauses. Eis ist eine interfraktionelle Vereinbarung darüber zustande gekommen, daß mit der Beratung des Tagesordnungspunktes 4 die Beratung der Tagesordnungspunkte 5 und 6 verbunden wird. — Das Haus ist einverstanden. Ich rufe also auf Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an Bezieher von Unterhaltshilfe und Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Empfänger von Renten nach dem BEG Das Wort zur Begründung der Anträge unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 hat der Abgeordnete Rehs. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Ablehnung, unsere Anträge vom 6. und 12. Dezember vorigen Jahres — betreffend die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an die Bezieher von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz und die Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Empfänger von Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz — noch vor Weihnachten zu behandeln, hat die CDU/CSU-FDP-Mehrheit dieses Hauses ungezählten alten Menschen, darunter vieRehs len Alleinstehenden, die durch das System der zwölf Jahre, durch den Krieg und seine Folgen ihre Heimat und allen Besitz verloren haben, die erste schwere Enttäuschung mit dem neuen Bundestag bereitet. Sie haben diesen Menschen die kleine Kerze der Freude, in dem Festglanz der Allgemeinheit nicht ganz vergessen zu sein, verweigert. Wenn man an die diesmal alles Bisherige überbietenden Illuminationen der Städte und den Milliardenumsatz zurückdenkt, wovon mein Fraktionsfreund Bazille vorhin in so eindringlicher Weise gesprochen hat, dann ist das für diese Armen und Einsamen eine bittere Sache gewesen. Nun, unsere Anträge sind trotzdem auch heute noch aktuell. Die sogenannte Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, d. h. die laufende Versorgung derjenigen, die durch Krieg und Vertreibung ihre Existenz verloren haben und sich infolge hohen Alters und Krankheit nicht wieder heraufarbeiten konnten, beträgt seit dem 1. Juli 1961 155 DM, der Ehegattenzuschlag 85 DM. Jedes andere Einkommen, von gewissen Freibeträgen abgesehen, wird auf die Unterhaltshilfe angerechnet. Es kann also gerade bei den Unterhaltshilfeempfängern zu keiner Häufung verschiedener Renten kommen. Die Folge ist, daß dieses Einkommen, wenn man diesen Begriff auf die Kriegsschadenrentner überhaupt anwenden kann, bei uns zu den niedrigsten Einkommen überhaupt gehört. Es ist bei ihm ausgeschlossen, daß nennenswerte Beträge zurückgelegt werden können, um die Kosten, die die kalte Jahreszeit nun einmal mit sich bringt, zu bestreiten. Ich könnte in beliebiger Zahl Briefe vorlegen, von denen jeder eine Anklage ist. Ich möchte mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten nur aus einem einzigen Schreiben, das nicht von einem Betroffenen, sondern von einem einheimischen Landrat stammt, folgende Sätze zitieren: Von den monatlich 155 DM Unterhaltshilfe in nur halbwegs menschenwürdigem Umfang alles zu bestreiten — Beköstigung, Miete, Heizung, Beleuchtung, Kleidung usw. — ist einfach unmöglich. Zum Leben zuwenig, zum Sterben zuviel. Wenn nicht die Sozialämter diesen Armsten der Armen von sich aus mit Hausbrandhilfen beispringen würden, müßten die Ausgleichsberechtigten ohne Übertreibung erfrieren. Denn daß man von den monatlich 155 DM nicht auch noch den notwendigen Hausbrand beschaffen kann, das sollte doch eigentlich ein Gesetzgeber rechtzeitig von sich aus erkennen und dem Rechnung tragen. Als seinerzeit die Grundsatzentscheidung über die Unterhaltshilfe ausgetragen wurde, hat die sozialdemokratische Fraktion einen heftigen Kampf darum geführt, die Unterhaltshilfe nicht nur als einen quasi karitativen Unterstützungsbeitrag, sondern als ein echtes soziales Recht zu gestalten und dementsprechend auch die Höhe zu bemessen. Die Entwicklung hat uns recht gegeben. Die Gegenseite argumentierte, wie auch in anderen Fällen, unter Hinwegsetzung über die bittere Wirklichkeit, damit, daß die notwendige persönliche Initiative des einzelnen leide, wenn man großzügiger verfahre. Wo sollte und soll bei den Alten, die heute keiner mehr will, die Initiative ansetzen? Die Auseinandersetzungen haben sich seitdem mehrfach wiederholt. Gewiß haben seit der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes — diese Bezeichnung ist ja irreführend, wie u. a. Herr Professor Dr. Dr. Nöll von der Nahmer in dem großen Aufsatz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. Dezember vorigen Jahres ausführte, weil es sich in Wirklichkeit nur um eine Lastenmilderung handelt — mehrere Erhöhungen der Unterhaltshilfe stattgefunden, bis heute auf 155 DM. Aber die Unterhaltshilfe ist immer wieder der Entwicklung nachgehinkt, immer ist sie Stiefkind geblieben. Auch bei der Vierzehnten Novelle konnte wieder nur eine sehr dürftige und — gemessen an den inzwischen als notwendig anerkannten sonstigen Rentenerhöhungen — unzulängliche Anhebung bei der CDU/CSU-Mehrheit durchgesetzt werden. Die Unterhaltshilfe hat das Niveau der durchschnittlichen Fürsorgesätze kaum jemals wesentlich überschritten. Aus diesen Gründen meinen wir, daß der neue Bundestag den betroffenen alten und hilfsbedürftigen Menschen ein Zeichen dafür geben sollte, daß er diese Ungerechtigkeit und die Not ihrer besonderen Lage erkennt und anerkennt. Wenn die Bundesregierung es mit dem Satz in der Regierungserklärung: „Die Sorge für die Vertriebenen und Flüchtlinge bleibt uns eine soziale Verpflichtung, ein nationales Anliegen", ernst und ehrlich meint, dann hat sie bei unserem Antrag auf zunächst einmalige Hilfe für die Alten und Hilfsbedürftigen die erste Gelegenheit, das unter Beweis zu stellen. Am 30. September 1961 erhielten 670 000 Personen Unterhaltshilfe. Davon waren 550 000 alleinstehend, 120 000 erhielten Ehegattenzuschlag, 53 000 Kinderzuschläge wurdengezahlt. Da ein Drittel der Unterhaltshilfeempfänger gleichzeitig Sozialrentner sind, die diesbezüglichen Kosten also entfallen würden, belaufen sich nach unseren Berechnungen die Gesamtkosten für die einmalige Beihilfe, die mit unserem Antrag erstrebt wird, auf etwa 40 Millionen DM. Wir meinen, daß die Mittel hierzu vom Bund zur Verfügung gestellt werden sollten, denn es handelt sich dabei um tatsächliche Kriegsfolgelasten, und der Bund hat seine unmittelbare Verantwortung ja auch durch seine Gesetzgebung grundsätzlich anerkannt. Der Ausgleichsfonds soll nicht in Anspruch genommen werden. Er reicht ohnehin nicht aus, und seine Leistungen sind auch so zu knapp. Die Unterhaltshilfe wird sonst zur Hälfte von Ausgleichsfonds und Ländern getragen. Sicherlich profitieren die Länder und Gemeinden insoweit, als die Versorgung der betroffenen Menschen sonst unter ihre Fürsorgepflicht fiele. Aber es handelt sich andererseits, wie gesagt, um direkte Kriegsfolgen, die den Lastenausgleich überhaupt nicht belasten dürften, sondern für die der Bund aufzukommen hätte. Deshalb meinen wir, daß sich die Bundesregierung und die Regierungsparteien dem Anruf der Not nicht verschließen sollten, zu dessen Fürsprecher sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit diesem Antrag gemacht hat. Rehs Zu dem Antrag Drucksache IV/82 meiner Fraktion auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Empfänger von Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz, den ich kurz mit begründen darf, brauche ich nur wenige Sätze zu sagen. Für ihn gelten, wenn auch der Rentengrund ein nicht vergleichbarer, anderer ist, doch in wesentlichem Umfange die Gesichtspunkte, die mein Fraktionsfreund Bazille vorhin vorgetragen hat. Zum Teil gelten sie analog. Ich möchte nichts wiederholen. Das Prinzip der Gerechtigkeit erfordert einfach, daß die Empfänger von Renten bed der Regelung dieser Frage gleichbehandelt werden. Es wäre sachlich, psychologisch und politisch einfach nicht zu vertreten, wenn gerade die Rentenempfänger nach dem Bundesentschädigungsgesetz von der Gewährung einer solchen Leistung ausgeschlossen blieben. Ich bitte Sie daher in der Hoffnung, daß Sie das Petitum dieser beiden Anträge wohlwollend aufnehmen werden, unserem Antrag auf Überweisung der beiden Anträge an die Ausschüsse zuzustimmen. Die beiden Gesetzentwürfe und der Antrag sind begründet worden. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Arndgen. Herr Präsident! Meine Damen und und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion und namens der FDP-Fraktion habe ich folgendes zu erklären. Die SPD-Fraktion hat in den Drucksachen IV/54, IV/55 und IV/82 dem Hohen Hause zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag unterbreitet, und zwar über die Anpassung der Renten in der Kriegsopferversorgung, zweitens über die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an Bezieher von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz und drittens betreffend Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Empfänger von Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Es besteht Übereinstimmung mit den Antragstellern darüber, daß diese drei Anträge als ein Ganzes zu betrachten sind, zumal die Gesetzentwürfe Drucksachen IV/54 und IV/55 gleichzeitig vorgelegt wurden. In diesem Hause hat noch nie eine Meinungsverschiedenheit darüber bestanden, daß das Gefüge der sozialen Leistungen nur als Ganzes gesehen werden kann und daß nur eine Gesamtschau gerechte soziale Leistungen — die alle Fraktionen dieses Hauses erstreben — ermöglicht. Es bedarf daher einer sorgfältigen sozialpolitischen Koordinierung. Es besteht in diesem Hause auch Einmütigkeit darüber, daß die Weiterentwicklung des Sozialrechts, auf welchem Gebiet auch immer, einer Abstimmung mit einer Gesamtkonzeption bedarf. (Abg. Dr. Schellenberg: Darauf warten wir schon lange! — Abg. Rohde: Das merken Sie jetzt?)


Rede von Helmut Bazille
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)




(Beifall bei der SPD.)





(Beifall bei der SPD.)


(Abg. Ruf: Übertreibung!)


(Beifall bei der SPD.)


(Beifall bei der SPD.)