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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 9. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1962 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Katastrophe in Peru und des Eisenbahnunglücks in Holland sowie für den verstorbenen Ministerpräsidenten Dr. h. c. Kopf Vizepräsident Schoettle . . . . . 175 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Sänger, Brese, deis Bundeskanzlers Dr. Adenauer, der Abg. Dr. h. c. Güde, Klein (Saarbrücken), Müller (Ravensburg) und Priebe 175 B Abg. Ludwig tritt für den zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannten Abg. Wagner (Ludwigshafen) in den Bundestag ein 175 C Mandatsniederlegung. der Abg. Dr. h. c. Dr E. h. Zinn, Brandt (Berlin), Dr. Hoegner und Schütz (Berlin) 175 D Die Abg. Frau Freyh (Frankfurt), Wellmann, Kahn-Ackermann und Liehr (Berlin) treten in den Bundestag ein . . . 175 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 175 D Erklärung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer 176 C Antrag betr. Einsetzung einer Expertenkommission zur Vorbereitung der Finanzreform ,(SPD) (Drucksache IV/ 68) Dr. h. c. Dr. -Ing. E. h. Möller (SPD) . 177 C, 184 B Dr. Starke, Bundesminister 180 D, 185 C, 188 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 183 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 184 A Seuffert (SPD) . . . . . . . 186 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 187 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 187 D Etzel (CDU/CSU) . . . . . . . 188 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/ 65) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Teesteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/ 66) — Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 189 A, 202 C Dr. Starke, Bundesminister 193 A, 205 B, 208 A Dr. Schäfer (SPD) 197 B Wacher (CDU/CSU) 197 D Dr. Bucher (FDP) 198 A Metzger (SPD) . . . . . . . 198 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 200 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 201 B Seuffert (SPD) . . . . . . . 206 B Antrag betr. Einsetzung von Ausschüssen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 28 [neu]) 209 A Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Dr Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/ 85) — Erste Beratung — 209 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1962 Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" (Drucksache IV/ 93) — Erste Beratung — . . . 209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1961 mit der Libanesischen Republik über den Luftverkehr (Druck- sache IV/ 94) — Erste Beratung — . . . 209 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Januar 1961 mit Japan über den Fluglinienverkehr (Drucksache IV/ 95) — Erste Beratung — 209 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1961 mit dem Großherzogtum Luxemburg über den Luftverkehr (Drucksache IV/ 96) — Erste Beratung — . . . 209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Januar 1961 mit der Republik Österreich über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache IV/ 97) — Erste Beratung — 209 D Entwurf eines Gesetzes über die am 15. Juni 1957 unterzeichnete Fassung des Madrider Abkommens betr. die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken (Drucksache IV/ 101) — Erste Beratung — 210 A Entwurf eines Gesetzes über die am 28. November 1960 unterzeichnete Fassung des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle (Drucksache IV/ 102) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 210 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. November 1959 über den Beitritt Griechenlands, Norwegens und Schwedens zu dem Übereinkommen vom 17. April 1950 über Gastarbeitnehmer (Drucksache IV/ 109) — Erste Beratung — 210 A Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 9. März 1961 mit dem Königreich der Niederlande über die Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine Altersversicherung (Drucksache IV/ 110) — Erste Beratung — 210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 121) — Erste Beratung — 210 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortlazaretts Hemer (Drucksachen IV/ 14, IV/ 83) 210 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung von der Veräußerung der bundeseigenen Ölbehälteranlage in Ostermoor (Drucksachen IV/ 24, IV/ 84) . . . . 210 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Vorlage der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1959 (Drucksache IV/88) 210 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Moltkekaserne in Heilbronn (Drucksache IV/ 90) 210 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Infanteriekaserne in Köln-Kalk (Drucksache IV/ 91) 211 A Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache IV/ 116) 211 A Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache IV/ 117) 211 A Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache IV/ 118) 211 C Antrag betr. Stärke des Ältestenrates (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 127) 211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 211 C Anlage 213 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Januar 1962 175 9. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 19. 1. Altmaier 1. 2. Dir. Arndt 19. 1. Dr. Atzenroth 17. 1. Bauer (Würzburg) * 19. 1. Dr. Bechert 20. 1. Berkhan* 19. 1. Birkelbach 17. 1. Fürst von Bismarck * 19. 1. Blachstein* 19. 1. Dr. Bucerius 19. 1. Dr. Deist 21. 1. Engelbrecht-Greve 17. 1. Even (Köln) 18. 1. Faller 17. 1. Frau Dr. Flitz * 19. 1. Dr. Furler * 19. 1. Gerns * 19. 1. Haase (Kassel) 17. 1. Hahn 17. 1. Harnischfeger 19. 1. Heiland 17. 1. Dr. Hesberg 17. 1. Hilbert 21. 1. Höfler * 19. 1. Frau Dr. Hubert * 19. 1. Illerhaus 17. 1. Jacobs * 19. 1. Jaksch 20. 1. Frau Keilhack 19. 1. Dr. Kempfler 19. 1. Frau Kettig 19. 1. Dr. Kopf * 19. 1. Frau Korspeter 19. 1. Frau Krappe 20. 1. Kriedemann 18. 1. Leber 17. 1. Lenz (Bremerhaven) 20. 1. Lenze (Attendorn) * 19. 1. Lücker (München) 19. 1. Mauk 19. 1. Frau Dr. Maxsein * 19. 1. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Meyer (Frankfurt) * 19. 1. Meyer (Oppertshofen) 19. 1. Müller (Nordenham) 17. 1. Paul* 19. 1. Peters (Norden) 19. 1. Rademacher 19. 1. Frau Dr. Rehling * 19. 1. Frau Renger * 19. 1. Richarts 17. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 19. 1. Schütz (München) * 19. 1. Seidel (Fürth) 19. 1. Seidl (München) * 19. 1. Seither 17. 1. Dr. Serres * 19. 1. Storch 18. 1. Frau Strobel 17. 1. Dr. Süsterhenn* 19. 1. Frau Vietje 19. 1. Wächter 17.1. Dr. Wahl* 19. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 19. 1. Weinzierl 19. 1. Wienand * 19. 1. Dr. Zimmer * 19. 1. b) Urlaubsanträge Baier (Mosbach) 31. 1. Dr. Dichgans 28, 1. Gedat 15. 2. Dr. Klein 14.2. Dr. Kliesing (Honnef) 4. 2. Krüger 27. 1. Maier (Mannheim) 14. 2. Müller (Worms) 27. 1. Reitzner 31. 1. Dr. Rutschke 26. 1. Scheuren 31.1. Schmidt (Braunschweig) 2. 2. Schmidt (Hamburg) 31. 1. Striebeck 9. 2. Werner 15.2. * für die Teilnahme an. der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, sind Sie der Meinung, daß Sie tatsächlich zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Möller Stellung nehmen können, nachdem Sie vorher nicht zugehört haben?

    (Sehr wahr! bei der SPD. — Zuruf von der FDP: Woher wissen Sie denn das? — Anhaltende Unruhe links.)



Rede von Dr. Heinz Starke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Diese Frage beantworte ich Ihnen noch einmal so, wie ich es eben schon auf die Zwischenrufe hin getan habe: ich habe die ganze Zeit hier im Hause gesessen

(erneutes Lachen bei der SPD — Abg. Dr. Schäfer: Und geschwatzt!)

und habe nur im letzten Augenblick einen einzigen Punkt, der hiermit im Zusammenhang stand, mit jemand anders erörtert.

(Abg. Dr. Schäfer: Stimmt absolut nicht! Sonderbares Verhalten! — Fortgesetzte Unruhe bei der SPD.)

— Ich bedaure sehr, daß wir darüber verschiedener Auffassung sind. Ich wüßte nicht, woher ich meine ganzen Notizen über idas hätte, was ich auf Grund dieser Ausführungen eingangs meiner Stellungnahme sagen wollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Vorredner hat auch davon gesprochen, es sei nicht recht verständlich, daß die Bundesregierung in der Regierungserklärung vom November gesagt habe, sie wolle ihrerseits eine Kommission für diese fragen einsetzen. Ich möchte dazu folgendes sagen. Die Notwendigkeit einer solchen Kommission ergibt sich für den Bundesfinanzminister daraus, daß alles das, was zu der Finanz- und Steuerreform sowohl gedacht als auch gesagt und schriftlich niedergelegt worden ist, nun doch im Jahre 1962 im Hinblick auf die konkrete politische und finanzpolitische Situation neu geprüft werden muß. Denn alles — und sei es noch so gut, ,was einmal festgestellt werden muß — ist doch notwendigerweise allgemeiner gehalten, so daß es also im Hinblick auf die konkrete Situation neu rüherprüft werden muß. Ich glaube nicht, ,daß man ,der Bundesregierung wird bestreiten können, daß sie ein Recht dazu hat, das in dieser Richtung noch durch eine Kommission untersuchen zu lassen. Diese Kommission soll auch keineswegs sehr lange befristet sein, sie soll mit ihren Ergebnissen recht schnell herauskommen. Das ist eine Tatsache, die ich schon mehrfach erwähnt halbe, und ich glaube nicht, daß Sie an diesem Vorschlag der Bundesregierung berechtigte Kritik anbringen können.
Nun zu dem wesentlichen Inhalt des Antrags der sozialdemokratischen Fraktion! Die Bundesregierung soll ersucht werden, zur Vorbereitung einer Finanzreform eine unabhängige Sachverständigenkommission einzusetzen. Diese soll aus 10 Mitgliedern bestehen, von denen je drei von der Bundesregierung, vom Bundesrat und von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände zu benennen sind, außerdem noch aus einem Vertreter des Statistischen Bundesamtes. Die Kommission soll Übersichten über acht bestimmte Punkte erarbeiten, und das Ergebnis der Untersuchung der Kommission soll mit allen dazugehörigen Unterlagen und Einzelberichten von Sachverständigen sowie den Schlußfolgerungen durch die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt werden. Die Kommission soll ihre Arbeiten bis zum 31. Dezember 1962 abschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur Vorbereitung der Finanzreform sagen, Maßnahmen, die ja nicht unbekannt geblieben sind. Ich habe daher etwas den Eindruck, daß der Antrag, wenn man ihn so darstellt, als ob ein Versäumnis der jetzigen Bundesregierung ausgeglichen werden sollte, so etwas wie offene Türen einrennt, nachdem wir in der Regierungserklärung vom November darüber gesprochen haben. Die Bundesregieung hat in der Regierungserklärung vom 29. November, d. h. vor dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, dem Bundestag mitgeteilt, daß sie eine Neuordnung der Finanzverfassung beabsichtigt und zur Einleitung der Reform eine Kommission erfahrener und unabhängiger Persönlichkeiten einsetzen wird.
Die Kommission soll aus höchstens 15 Mitgliedern bestehen — die Zahl ist zunächst einmal der gravierendste Unterschied, den ich im Augenblick sehe —, die von der Bundesregierung allein unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Eignung so ausgewählt werden, daß die Kommission auf allen — auf allen! — durch die Finanzreform berührten Sachgebieten über die erforderliche Sachkunde verfügt. Aufgabe der Kommission soll es sein, alle für



Bundesfinanzminister Dr. Starke
eine Reform bedeutsamen politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhänge zu untersuchen und Vorschläge für die Durchführung der Reform der Bundesregierung vorzulegen.
Anders kann es doch auch gar nicht sein. Aufgabe der Bundesregierung muß es dann bleiben, die politische Entscheidung über den -den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegenden Gesetzentwurf oder die Gesetzentwürfe selbst zu treffen.
Die Bundesregierung wird deshalb in dem Auftrag an die Sachverständigenkommission Richtlinien für die Arbeit der Kommission festlegen, die sie im Grundsatz bereits am 10. Januar 1962 im Kabinett beschlossen hat. Es ist auch durch die Presse gegangen, daß wir das getan haben. Ich glaube nicht, daß den Bundesfinanzminister ein Vorwurf treffen kann, daß er etwa in den schwierigen ersten Wochen, in denen er vor dem Haushalt steht, der vorgelegt werden soll, bezüglich der Finanzreform seine Aufgaben vernachlässigt habe und daß er etwa untätig gewesen sei. Die Bundesregierung wird selbstverständlich dafür Sorge tragen, daß die Kommission die ihr zu stellenden Aufgaben unabhängig von Behörden und Organisationen erfüllen wird und daß sie alle für ihre Arbeit erforderlichen Unterlagen auch bekommt.
Die Bundesregierung hält es angesichts der Entwicklung des öffentlichen Ausgabebedarfs für notwendig, daß die Finanzreform bereits für das Rechnungsjahr 1963 in Aussicht genommen wird. Wenn ich das sage, meine ich, daß mindestens die notwendigen Teile so zeitgerecht in Angriff genommen werden, daß sie auch für 1963 noch wirken können. Aus diesem Grunde soll die Kommission einen ersten Bericht — ich betone: einen ersten Bericht, nicht einen abschließenden — bereits bis zum 31. Juli 1962 vorlegen.
Ich darf noch einmal einfügen, daß das nicht Dinge sind, die ich erst jetzt sage, sondern daß sie bereits am 10. Januar im Kabinett besprochen und verabschiedet worden sind auf Grund der vom Bundesfinanzminister geforderten Erwähnung dieses ganzen Fragenkomplexes schon in der Regierungserklärung. Daß die Kommission noch in diesem Monat einberufen werden soll, ist eine weitere Tatsache, die wir am 10. Januar in Aussicht genommen haben.
Angesichts dieser von der Bundesregierung angekündigten und bereits eingeleiteten Maßnahmen besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Anlaß, sie seitens des Bundestages nochmals ausdrücklich aufzufordern, eine Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Finanzreform einzusetzen.
Die Vorschläge der sozialdemokratischen Fraktion für den Auftrag der Kommission und für die Berufung der Mitglieder werden den Aufgaben der Sachverständigenkommission, so wie sie die Bundesregierung sieht, nicht ganz gerecht.
Zur Aufgabenstellung: Der Antrag der Sozialdemokratischen Partei beschränkt sich darauf, die von der Kommission zu erarbeitenden finanzstatistischen Unterlagen aufzuführen, und überläßt es der Kommission, welche Folgerungen sie in bezug auf eine Finanzreform daraus ziehen will. Die Beschaffung des Materials ist aber doch eine Angelegenheit der Exekutive. Aufgabe einer Sachverständigenkommission muß es sein, die Unterlagen für die ihr gestellte Aufgabe auszuwerten.
Zur Auswahl der Mitglieder: Der Vorschlag, eine feste Anzahl von Mitgliedern durch Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände benennen zu lassen, erscheint bei einer Sachverständigenkommission nicht zweckmäßig. Es besteht die Gefahr, daß die Mitglieder als Vertreter der Belange von Bund, Ländern und Gemeinden tätig werden und dadurch die notwendige Objektivität der Meinungsbildung gefährdet wird. Außerdem könnte die Kommission bei der Gestaltung, wie sie hier vorgeschrieben wird, nicht nach einem einheitlichen Plan zusammengesetzt werden, der deshalb notwendig ist, weil sachkundige Mitglieder für alle durch die Finanzreform berührten Gebiete in der Kommission vertreten sein müssen. Das erscheint mir als das Wichtigste, was zu dem Antrag der Sozialdemokratischen Partei zu sagen ist. Insbesondere wäre eine angemessene Berücksichtigung auch wissenschaftlicher Gesichtspunkte, die mit den Tatsachen der Gegenwart konfrontiert werden sollen, nicht gewährleistet.
Dem Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei liegt offenbar der Wunsch zugrunde, daß die Belange aller Partner des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bereits von der Kommission gleichmäßig berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hält dagegen eine Berücksichtigung dieser Belange zwar auch für notwendig; die Abstimmung der Reformvorlage mit Ländern und Gemeinden ist jedoch nicht Sache der Sachverständigenkommission, sondern der Bundesregierung selbst. Wie Sie aus Zeitungsberichten über meine Ausführungen, aber auch über die Ausführungen des augenblicklichen Vorsitzenden der Länderfinanzministerkonferenz entnommen haben, werden die Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzminister und den Herren Landesfinanzministern noch im Januar, mit aller Wahrscheinlichkeit am 25. Januar, aufgenommen. Das ist dann eben schon eine Vorbereitung der Entscheidungen, die eine Tages zu fällen sein werden.
Zur Auswertung des Berichts der Sachverständigenkommission: Die Sozialdemokratische Partei beantragt, daß die Vorlage an den Bundesrat alle Unterlagen enthält, die von der Kommission erarbeitet werden. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, daß der Bericht zunächst ihr vorgelegt werden muß und daß sie die gesetzgebenden Körperschaften bei der Einbringung eines etwaigen Gesetzentwurfs zur Finanzreform über die für die Vorschläge maßgebenden Gesichtspunkte zu unterrichten hat. Hierbei wird dann natürlich auch das Material vorgelegt werden, das die Kommission erarbeitet hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter
diesen Umständen möchte ich noch einmal erklären:
Die Bundesregierung glaubt nicht, daß es notwendig
daß sie jetzt durch das Parlament aufgefordert
wird, diese Kommission einzusetzen, die schon eingesetzt ist. Dazu liegt kein politisches Bedürfnis



Dr. Starke
mehr vor. Es erscheint der Bundesregierung unter diesen Umständen auch nicht sehr sinnvoll, daß jetzt in den zuständigen Bundestagsausschüssen diese Fragen diskutiert werden, weil Sie ja sehen und ich Ihnen hier erklären kann, daß die Bundesregierung bereits tätig ist.
Ich darf zusammenfassen: Ich habe hier, wenn auch in aller Kürze, ausgeführt, daß die Bundesregierung nicht nur mit der Opposition übereinstimmt bezüglich der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Steuer- und Finanzreform — insbesondere des einen Teils, der Finanzreform —, sondern daß sie auch bereits aus eigenem Antrieb tätig geworden ist. Deshalb möchte ich Ihnen zum Schluß sagen, daß die Bundesregierung den Antrag der Sozialdemokratischen Partei als in der Hauptsache erledigt ansieht, weil sie eben selbst bereits in der Frage tätig geworden ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Wuppertal).