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    Deutscher Bundestag 8. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg . 143 A Zur Tagesordnung Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 143 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 144 B Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 144 D Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 145 C Fragestunde (Drucksache IV/70) Frage des Abg. Lohmar: Arbeitsverhältnisse der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer 146 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Sitzordnung auf der Regierungsbank Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlers 146 B, C Dr. Mommer (SPD) 146 C Frage des Abg. Faller: Errichtung eines Zaunes an der Grenze bei Grenzach (Baden) Dr. Hettlage, Staatssekretär 146 D, 147 A Faller (SPD) 147 A Frage des Abg. Faller: Grenzwarenabkommen mit Frankreich Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 147 B Frage des Abg. Dröscher: Schmutzfänger an Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 147 B, C, D, 148 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 147 C, D Börner (SPD) 147 D, 148 A Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Kippfahrzeuge zur Beförderung von Heizöl-Aufsetztanks Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 148 A Frage des Abg. Wittrock: Abwasser-Genehmigungsbedingungen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 148 B, D Wittrock (SPD) 148 C Frage des Abg. Wittrock: Abwasser-Meßgeräte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 148 D Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Sondermarke zur Unterstützung des Kampfes gegen die Malaria Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 149 B Fragen der Abg. Frau Korspeter: Einrichtungshilfe für Zonenflüchtlinge Mischnick, Bundesminister . . . 149 C, D Frau Korspeter (SPD) 149 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1961 Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Viertes Rentenanpassungsgesetz — 4. RAG) (Drucksache IV/16); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/72, zu IV/72) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 150 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 152 B Killat (SPD) . . . . . . . . 153 B Ruf (CDU/CSU) 156 A Weber (Georgenau) (FDP) . . . 159 B Geiger (SPD) 160 A Dr. Schellenberg (SPD) . 162 D, 169 B Spitzmüller (FDP) 163 B Winkelheide (CDU/CSU) 164 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 165 A Frau Korspeter (SPD) 167 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 168 B Sammelübersicht 1 des Petitionsausschusses, zu Petitionen und systematische Ubersicht über die vom 6. Oktober 1957 bis 16. Oktober L961 eingegangenen Petitionen 169 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über den. Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollaussetzungen für Waren aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen IV/41, IV/56); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht ides Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingent für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen IV/42, 1V/57), dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Rohblei und Rohzink aus NichtEWG-Ländern) (Drucksachen IV/43, . IV/58), dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollaussetzung für tropische Hölzer der Art Obéché) (Drucksachen IV/44, IV/59) und dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1962) (Drucksachen 1V/49, IV/71) Lahr, Staatssekretär 170 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (StPÄG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/63) — Erste Beratung — Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 170 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/811) — Erste Beratung — . . . . . . . . 170 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Hacketäuer-Kaserne in Köln-Mülheim (Drucksache IV/37) 170 D Antrag betr. Änderung der §§ 3 und 6 der Geschäftsordnung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/75) und Wahl der Schriftführer (Druckdache 1V/76) . . . . . . 171 A Antrag betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 1V/73) 171 B Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Drucksache IV/77) 171 B, D Antrag betr. Uberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 1) . . . 171 C Nächste Sitzung 171 D Anlagen 173 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1961 143 8. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 15. 12. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 18. 12. Bading 15. 12. Dr. Barzel 13. 12. Bauer (Würzburg)* 15.12. Benda 13. 12. Berkhan* 15. 12. Frau Beyer (Frankfurt) 13. 12. Fürst von Bismarck* 15. 12. Blachstein* 15. 12. Brandt (Berlin) 13. 12. Dr. h. c. Brauer* 15. 12. Brünen 13. 12. Dr. Bucerius 13. 12. Dr. Burgbacher 13. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 13. 12. Dr. Dittrich 13. 12. Frau Döhring (Stuttgart) 13. 12. Döring (Düsseldorf)* 15. 12. Drachsler 13. 12. Erler* 15.12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)* 15. 12. Dr. Furler* 15. 12. Gaßmann 13. 12. Gerns* 15. 12. Hahn (Bielefeld) 13. 12. Heiland 13. 12. Heix 13. 12. Dr. Hoegner 15. 12. Höfler* 15. 12. Frau Dr. Hubert* 15. 12. Jacobs* 15. 12. Dr. Jaeger* 15. 12. Jaksch 13. 12. Katzer 13. 12. Frau Keilhack 13.12. Dr. Klein (Berlin) 13. 12. Dr. Kliesing (Honnef)* 15. 12. Dr. Kopf* 15. 12. Dr. Kreyssig 13. 12. Kühn (Köln)* 15. 12. Lenze (Attendorn)* 15.12. Dr. Löhr 13. 12. Lücker (München) 13.12. Majonica 13. 12. Margulies 13. 12. Mattick 13. 12. Frau Dr. Maxsein* 15. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 12. Dr. Menzel 15. 12. Dr. Meyer (Frankfurt)* 15. 12. Meyer (Oppertshofen) 13. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Michels 13. 12. Müller (Remscheid) 13. 12. Paul* 15. 12. Frau Dr. Probst 13. 12. Frau Dr. Rehling* 15. 12. Reitzner 30. 12. Frau Renger* 15. 12. Richarts 13. 12. Frau Rudoll 31. 12. Scheuren 13. 12. Dr. Schmid (Frankfurt)* 15. 12. Schmidt (Hamburg) 13. 12. Schmidt (Kempten) 13. 12. Dr. Schneider 15. 12. Frau Schroeder (Detmold) 13. 12. Schulhoff 13. 12. Seibert 13. 12. Seidl (München)* 15. 12. Stingl 22. 12. Frau Strobel 13. 12. Dr. Tamblé 13. 12. Frau Vietje 13. 12. Vogt 20. 12. Dr. Wahl * 15. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 15. 12. Weinkamm 13. 12. Welslau 13. 12. Wendelborn 31. 12. Wienand * 15. 12. Wilhelm 13. 12. Dr. Zimmer * 15. 12. b) Urlaubsanträge Altmaier 31. 12. Dr. von Brentano 31. 12. * für die Teilnahme an der Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Umdruck 1 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der an den A. f. Verkehr, Abgeordneten Post- und Fernmeldewesen (f) Dr. Kliesing (Honnef) und Genossen betr. Linienführung der an den A. f. Kommunalpolitik und Sozialhilfe EB 42 im Amtsbezirk Oberkassel - Drucksache IV/50 - 174 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1961 2. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau an den A. f. Kommunalpolitik und Sozialhilfe Dr. Hubert und Genossen betr. Unterzeichnung der Europäischen Sozialcharta — Drucksache IV/60 — Bonn, den 12. Dezember 1961 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 2 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1961 (Viertes Rentenanpassungsgesetz — 4. RAG) (Drucksachen IV/16, IV/72). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In §5 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte- „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. 2. Hinter § 7 wird folgender neuer § 7 a eingefügt: „§ 7a (1) Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen, die im Jahre 1961 oder früher eingetreten sind, werden für Bezugszeiten im Jahre 1962 um einen Betrag erhöht, der der Hälfte des Vomhundertsatzes entspricht, um den sich die allgemeine Bemessungsgrundlage des Jahres 1962 gegenüber dem Vorjahre erhöht hat. (2) Die Erhöhung nach Absatz 1 wird durch eine Sonderzahlung in Höhe von 40 vom Hundert des monatlichen Rentenzahlbetrages abgegolten, auf den die Berechtigten im Januar 1962 Anspruch haben. Für die Ermittlung des Rentenzahlbetrages gilt § 5 entsprechend. § 6 findet keine Anwendung. (3) Die Sonderzahlung beträgt für Bezieher von Versicherten-, Witwen- und Witwerrenten mindestens 80 Deutsche Mark, für Bezieher von Waisenrenten mindestens 40 Deutsche Mark. Hat ein Berechtigter Anspruch sowohl auf Versichertenrente als auch auf Hinterbliebenenrente, so wird der Mindestbetrag nur einmal gewährt. (4) Die Mehraufwendungen, die sich aus der Gewährung der Mindestbeträge nach Absatz 3 ergeben, trägt der Bund. Die Erstattungsbeträge, die der Bund den Trägern der Rentenversicherung zu leisten hat, sollen pauschaliert werden." 3. Hinter § 7 a wird folgender neuer § 7 b eingefügt: „§ 7b (1) Auf die Sonderzahlungen nach § 7 a Abs. 2 und 3 erhalten die Berechtigten unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Vorschuß. (2) Der Vorschuß beträgt für Bezieher von Versicherten-, Witwen- und Witwerrenten 80 Deutsche Mark, für Bezieher von Waisenrenten 40 Deutsche Mark. § 7 a Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend." Bonn, den 12. Dezember 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Vierten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksachen IV/16, IV/72). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob und inwieweit die in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechtes geltenden Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind. Über das Ergebnis ist dem Bundestag alsbald zu berichten. Bonn, den 13. Dezember 1961 Arndgen und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nach der Verabschiedung des Vierten Rentenanpassungsgesetzes legt meine Fraktion dem Hause einen Entschließungsantrag auf Umdruck 3 vor, der ein Problem betrifft, mit dem wir uns bei sozialpolitischen Debatten und insbesondere bei den Rentenanpassungsgesetzen der letzten Jahre immer wieder beschäftigen mußten. Es handelt sich dabei um die leidige Frage der Bestimmungen über die gegenseitige Anrechnung der durch das Rentenanpassungsgesetz erhöhten Rentenzahlbeträge auf die anderen Sozialleistungen, insbesondere auf die Leistungen aus der Kriegsopferversorgung, aus der Lastenausgleichsgesetzgebung und aus der Bundesentschädigungsgesetzgebung.
    Die Regelung, die man hier leider immer wieder getroffen hat — gegen unsere Vorstellungen, gegen unseren Willen und auch gegen unsere Änderungsanträge —, hat man in der Öffentlichkeit und auch hier im Hause mit dem Wort „Es wird mit der einen Hand gegeben und mit der anderen Hand wieder genommen" oder mit dem anderen Wort charakterisiert: „Der Staat steckt gleichzeitig beide Hände in die Taschen des Rentners, die eine Hand gibt, und die andere nimmt wieder."
    Um auch den Kolleginnen und Kollegen, die neu in den Bundestag gekommen und mit dem Problem noch nicht im einzelnen vertraut sind, und um auch uns anderen, die wir schon länger diesem Hause angehören, die Situation noch einmal sehr deutlich und klar vor Augen zu führen, möchte ich darauf hinweisen, daß die 5%ige Rentenerhöhung, die wir jetzt beschlossen haben, für die Monate Januar bis Mai 1962 auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet wird; es gibt also bis Mai nächsten Jahres so etwas wie eine Schonfrist. Aber dann, ab Juni 1962, setzt die gegenseitige Anrechnung auf andere Sozialleistungen mit voller Schärfe und mit aller Härte ein. Das heißt also, die von uns beschlossenen erhöhten Rentenzahlbeträge werden auf andere Sozialleistungen voll angerechnet, so daß der davon betroffene Personenkreis praktisch von dieser Erhöhung völlig ausgeschlossen bleibt. Ein Beispiel: Bei einem Rentner, der eine 5%ige Erhöhung aus diesem Rentenanpassungsgesetz bekommt, der gleichzeitig noch Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleichsgesetz oder eine Ausgleichsrente aus der Kriegsopferversorgung bezieht, wird am 1. Juni dieser erhöhte Rentenzahlbetrag völlig auf die andere Sozialleistung angerechnet, d. h. diese Erhöhung wird ihm abgezogen.
    Dabei, meine Damen und Herren, handelt es sich nicht etwa um einen kleinen Personenkreis. Allein schon bei den Kriegsopfern kann man wohl mit zirka 1,1 Millionen Rentnern rechnen, die davon betroffen werden. Hinzu kommen die Vertriebenen und Flüchtlinge, die Bezieher von Renten aus dem
    Bundesentschädigungsgesetz, die gleichzeitig Sozialversicherungsrentner sind.
    Es ist völlig verständlich, daß eine solche Regelung bei den Betroffenen immer wieder bitterste Enttäuschung ausgelöst hat. Wir haben diese Regelung von jeher abgelehnt. Wir haben sie als völlig untragbar dargestellt, wobei wir uns, meine Damen und Herren von der CDU — das möchte ich in diesem Zusammenhang doch noch einmal sagen —, immer in guter Gesellschaft befunden haben, nämlich in der Gesellschaft Ihres Parteivorsitzenden, unseres Bundeskanzler, der bereits 1957, damals im Wahlkampf, diese Regelung verurteilt hat, — wohlgemerkt: verurteilt hat.
    Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag erreichen, daß die Bundesregierung beauftragt wird, ernsthafte und gewissenhafte Überlegungen anzustellen, damit diese Härten endlich beseitigt werden, die sich bei dieser gegenseitigen Anrechnung auf andere Sozialleistungen ergeben.
    Anträge, die wir in den letzten Jahren bei der Beratung der Rentenanpassungsgesetze gestellt haben, wurden von Ihnen immer mit der Begründung abgelehnt, daß man die Anrechnungsbestimmungen nur über die anderen einschlägigen Gesetze ändern könne. Sie haben mit diesem Argument auch jetzt wieder im Ausschuß unseren Antrag abgelehnt — ich verweise dabei auf den Bericht des Herrn Berichterstatters —, in dem er diese Situation geschildert hat.
    Nun, meine Damen und Herren, wir haben heute deshalb einen Weg gesucht, den Sie, wie wir meinen, nun eigentlich nicht ablehnen können, weil es uns unerfindlich wäre, wenn Sie etwa mit Gegenargumenten diesen unseren Entschließungsantrag ablehnen wollten. Wir legen Ihnen heute unseren Entschließungsantrag vor, der die Bundesregierung beauftragt,
    dem Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten vorzulegen, die sich bei der Anrechnung der durch die Rentenanpassung erhöhten Rentenzahlbeträge auf 'aridere Sozial- und Entschädigungsleistungen ergeben. Dabei sind insbesondere das Bundesversorgungsgesetz, das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz in der Weise zu ändern und zu ergänzen, daß künftig Erhöhungen von Renteneinkommen und anderen Einkommen nicht mehr Leistungsminderungen bewirken, wenn und soweit die Einkommensverbesserungen den Vomhundertsatz der Rentenanpassung nicht übersteigen. Die Gesetzentwürfe sind idem Bundestag bis zum 30. April 1962 vorzulegen.
    Dabei möchte ich auch gleich zu dem Entschließungsantrag Stellung nehmen, den die beiden Fraktionen der Regierungskoalition eingebracht haben. Er beschäftigt sich mit 'demselben Problem. Aber, meine Damen und Herren, nehmen Sie es uns nicht übel, wenn wir sagen: Dieser Entschließungsantrag scheint uns doch reichlich schwach zu sein. Man hat den Eindruck, als solle er geradezu eine Ablenkung von unserem weitaus konkreteren Entschließungsantrag sein. Sie sprechen hier davon, daß die Bundesregierung ersucht werden soll, „zu prüfen, ob und
    168 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1961
    Frau Korspeter
    inwieweit die in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechtes geltenden Abrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind". Meine Damen und Herren, das wissen wir doch schon lange, daß diese Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind. Das hat ja ihr Parteivorsitzender schon vor einer Reihe von Jahren gemerkt und auch beanstandet.
    Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen, und zwar bitten wir darum, gleich heute und hier über unseren Entschließungsantrag abzustimmen, weil wir der Meinung sind, daß das Problem so klar liegt, daß durchaus die Möglichkeit besteht, heute über ihn eine Abstimmung durchzuführen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird weiter das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 3, begründet von der Frau Abgeordneten Korspeter, ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Zur Begründung des Entschließungsantrages Umdruck 4 hat nun der Herr Abgeordnete Schütz das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Schütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Nachdem der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist, brauche ich mich mit ihm nicht mehr zu beschäftigen. Ich bitte aber doch, ein paar Gedanken zur Sache sagen zu dürfen.
    Sowohl die Opposition als auch die beiden Koalitionsfraktionen sind sich darüber einig, daß es sich hier um ein echtes Anliegen handelt.

    (Abg. Frau Korspeter: Gibt es denn auch unechte Anliegen?)

    — Jawohl, Frau Kollegin Korspeter, es gibt auch unechte.

    (Abg. Schoettle: Gleich zwei so oft mißbrauchte Worte zu kombinieren ist zuviel!)

    — Ich stimme Ihnen zu, Herr Kollege Schoettle. Ich muß aber doch zur Sache etwas sagen.
    Worum handelt es sich denn bei unserer Rente? Es handelt sich bei ihr um einen Ersatz für Lohn und Gehalt in dem Augenblick, wo jemand aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidet. Deshalb reden wir ja auch von einer lohnbezogenen Rente. Durch die Neuregelungsgesetze ist diese lohnbezogene Rente in ein Verhältnis zu der Entwicklung der Löhne gebracht. Nun gibt es für Bürger, die weder Löhne noch Renten beziehen, andere Einnahmen oder Zuwendungen, die also keine Löhne und keine Renten sind. Zur Zeit und wahrscheinlich auch noch für lange Zeit wird ein Teil dieser Zuwendungen — bei der Fürsorge die ganze Zuwendung — nur dann gewährt, wenn eine Bedürftigkeit vorliegt, d. h. wenn keine anderen Einkommen vorhanden sind. Dieser Teil der Zuwendungen wird nicht mehr gewährt, wenn normale Einkommen vorhanden sind, d. h. wenn die Lebenshaltung dieses Personenkreises aus Löhnen, Gehältern oder, lassen Sie es mich einmal konkret sagen, nunmehr lohnbezogenen Renten sichergestellt ist. Dort, wo mit der Rentenneuregelung nicht für den ganzen Bestand, den wir in die Neuregelung herübergebracht haben, von heute auf morgen und für absehbare Zeit eine solche Höhe erreicht wird — es wurde in der Diskussion angesprochen —, daß durch das Renteneinkommen die Lebenshaltung gedeckt ist, empfangen diese Rentner aus anderen Quellen zusätzliche Einkommen zur Aufstockung ihrer Renten oder ihrer Arbeitseinkommen, wenn sie etwa unter dem Fürsorgesatz liegen.
    In diesem Hause wurde oft und laut von allen Seiten beklagt, daß unsere Renten so niedrig seien, ja sie gar unter den Fürsorgesätzen lägen. Es wurde geradezu als eine Schande hingestellt, daß wir einen überdurchschnittlich großen Teil von Rentnern zu den Fürsorgeämtern schicken müßten. Wir alle haben uns gemeinsam bemüht, diesen beklagenswerten Zustand wenn schon nicht ganz aus der Welt zu schaffen, so doch weitgehend zu mildern.
    Und nun, meine Damen und Herren, sagen Sie: „Jawohl, das Renteneinkommen steigt, steigt auch durch die übliche Anhebung, die Wir von Jahr zu Jahr hier beschließen; aber in diesem Augenblick dürft ihr die alten Maßstäbe nicht mehr anwenden; ihr dürft nicht so wie bisher verfahren, daß bei Fürsorgeempfängern oder bei ähnlichen Personenkreisen das normale Einkommen aus Löhnen, Gehältern und lohnbezogenen Renten verglichen wird; wenn der Mann einmal ein Fürsorgeempfänger ist, dann soll er in diesem Status bleiben, auch wenn er durch eine Rentenerhöhung Gott sei dank allmählich aus diesem Status herauskäme."
    Meine Damen und Herren, zu diesem Grundsatz können wir uns beim allerbesten Willen nicht bekennen.
    Dagegen, Frau Korspeter, freuen wir uns, daß Sie sich in die gute 'Gesellschaft des Herrn Bundeskanzlers begeben haben,

    (Abg. Frau Korspeter: Das muß doch aber endlich einmal Erfolg haben!)

    und wir wünschen nur, daß Sie sich öfter und auch bei anderen Gelegenheiten in dieser guten Gesellschaft aufhalten.

    (Abg. Frau Korspeter: Aber lieber Herr Schütz, 'wo bleibt die Konsequenz?)

    Wir werden Ihnen gerne folgen.
    Weil wir Ihnen gerne in diese Gesellschaft folgen möchten, deshalb legen wir Ihnen unseren Entschließungsantrag vor. Er beinhaltet, daß wir dort, wo es sich um echte Härten handelt, gemeinsam beraten und überlegen wollen, wie wir diese Härten aus der Welt schaffen. Aber eine restlose Gleichschaltung, meine Damen und Herren, würde neue Ungleichheiten schaffen. ,Sie würde den Unterhaltshilfeempfänger, der kein Rentner ist, — das sind 400 000 von 800 000 — nicht mitnehmen; nur jener andere Teil würde mitgenommen. Das würde eine ganze Reihe anderer Personenkreise, die an
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1961 169
    Schütz (München)

    sich im gleichen Status stehen, aber keine Rente zusätzlich erhalten, wieder zu ungleich behandelten Personenkreisen stempeln. Auf Grund dieser Überlegungen schlagen wir Ihnen vor, diese Härtefälle zu prüfen. Wir bitten' die Bundesregierung, zu prüfen, ob und inwieweit die in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechtes geltenden Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig sind. Über das Ergebnis soll sie dem Bundestag berichten.
    Der Herr Präsident hat mich gerügt, weil ich eine Mitteilung, die ich von dem Sprecher der Opposition erhalten hatte, mit der Regierungsbank abstimmen wollte. Der Herr Kollege Schellenberg hatte nämlich den Vorschlag gemacht, wir sollten den letzten Satz des Entschließungsantrages — „Über das Ergebnis ist dem Bundestag alsbald zu berichten." — so ändern, daß er heiße: „Über das Ergebnis ist dem Bundestag bis Ende Mai nächsten Jahres zu berichten."

    (Abg. Frau Korspeter: Ende April!)

    Warum denn? Bitte belassen wir die fünf Monate: Jänner, Februar, März, April, Mai! Nun, Herr Kollege Schellenberg, wir wollen doch jetzt nicht über die fünf Monate handeln. Ich habe mich bemüht, bei uns für Ihre Anregung Verständnis zu erreichen. Es ist mir gelungen, bei meiner Fraktion dafür Verständnis zu finden, und bei der FDP-Fraktion ist das durch die gütige Mithilfe des Kollegen Spitzmüller auch erreicht worden. Ich hoffe, daß deshalb das ganze Haus der Entschließung der Koalition zustimmt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)