Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Meine Damen und Herren, wir verabschieden heute das Vierte Anpassungsgesetz und machen keine „Reform der Reform".
Dieses Vierte Anpassungsgesetz ist das erste sozialpolitische Gesetz, das der 4. Deutsche Bundestag verabschiedet
— das erste Gesetz überhaupt —, ein Gesetz mit einer guten Leistung.
Wer heute irgendwo draußen die Ausführungen der Kollegen der SPD gehört hat, muß sagen: alles das, was da ist, ist überhaupt gar nichts mehr. Ich meine, wir sollten das, was ist — Herr Professor 'Schellenberg, Sie haben damals einen Zuruf gemacht; nehmen Sie die Sache bitte auch sehr ernst —, einmal werten. Wir haben seit fünf Jahren immerhin einen Zuwachs an Leistungen von gut 3 Milliarden DM. Das heutige Gesetz bringt eine Mehrleistung von 760 Millionen DM. Das sollten wir auch einmal werten und herausstellen:
Und wir sollten ein zweites tun. Herr Professor Schellenberg, ich richte mich an Ihre Adresse. Sie sind ein scharfer Denker. Wir haben eine Versicherung, eine Versorgung und eine Sozialhilfe. Das sind die drei Säulen, auf denen unsere soziale Sicherung für den Menschen in unserer Bundesrepublik aufgebaut ist. Manche Fragen, die heute morgen aufgeworfen worden sind, gehören in die anderen Gruppen, aber nicht in die Gruppe unserer Rentenversicherung.
Wir haben eine fünfjährige Erfahrungszeit hinter uns. Der Herr Minister Blank hat im Ausschuß Erklärungen dahin abgegeben — und die Sprecher der Koalition haben das heute morgen erneut getan —, daß die einzelnen Mängel, die sichtbar geworden sind, überprüft werden. Aber an dieser Stelle verwirren wir das ganze Bild der Rentenversicherung, wenn wir hier um Zahlen streiten. Denn wir können nicht die Durchschnittsrente nehmen, sondern wir müssen die Einzelrente nehmen. Nun können Sie, kann ich und kann jeder eine Einzelrente aus der Vergangenheit bringen, die die Lebensgrundlage des Menschen von heute nicht sicherstellt. Aber dafür ist die Sozialhilfe zuständig, die das aus allgemeinen Mitteln trägt. Diesen Fall können wir nicht mehr der Solidarität der Gemeinschaft der Berufstätigen, die im Umlageverfahren die Rentenversicherung trägt, überantworten.
Darum werden wir alle Mängel in den nächsten Monaten feststellen. Der 4. Deutsche Bundestag wird an einer Novellierung der Rentengesetze nicht vorbeikommen. Das ist heute morgen von verschiedenen Rednern in der Koalition dargelegt worden. Heute und hier verabschieden wir das Vierte Rentenanpassungsgesetz. In der Zwischenzeit werden wir die versicherungstechnische Bilanz haben.
Wir sollten dankbar sein — auch das ist heute morgen erwähnt worden —, daß wir in der Vergangenheit die Leistungen sozialer Art erbringen konnten. Das verdanken wir neben diesen gesetzlichen Maßnahmen auch der guten Wirtschaftspolitik, die ja nicht Sie getragen haben, sondern die Christlichen Demokraten und die Koalition.
Zum Beweis dafür, daß wir wirklich ernsthaft Reformen wollen und ernsthaft Einzelfragen prüfen wollen, haben wir einen Antrag vorgelegt, der in der dritten Lesung noch näher begründet werden
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1961 165
Winkelheide
kann. Ich bin der Meinung, daß wir die Diskussion hier auf das Vierte Rentenanpassungsgesetz und auf das, was den Rentnern zusteht, begrenzen sollten.
Wir sollten an dieser Stelle auch ein Wort des Dankes an die Arbeiter, Angestellten und Beamten aller Landesversicherungsanstalten und der Bundesanstalt sagen, die in so kurzer Zeit immer wieder diese schwierige technische Frage lösen.
Diesen Dank möchte ich hier offen zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren von der SPD, wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir glauben, wie ,der Arbeitsminister im Ausschuß erklärt hat, uns heute noch nicht, aber in den nächsten Jahren mit diesen Fragen auseinandersetzen zu sollen. Das ist die Haltung eines treusorgenden Vaters, der nicht das Geld aus den Kassen, die voll sind, heute ausgibt, sondern der für die nächsten Jahre noch Reserven behält.