Rede von
Friedrich
Kühn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Jetzt kommt der Weihnachtsmann" ist schon insofern nicht richtig, als ich nicht über den zugehörigen Bart verfüge.
Ich würde, meine Damen und Herren, auch gar nicht
davon sprechen; wir sprechen ja hier nicht über
Weihnachtsgratifikationen, sondern über die Rentenanpassung, und infolgedessen sollten wir es uns nicht gegenseitig so schwer machen, daß wir uns bei dieser Gelegenheit, einer dem anderen, nachsagen, er habe hier ein besonders gutes Herz. In diesem Augenblick geht es ja nicht ums gute Herz, sondern es geht darum, daß wir nun wirklich einmal mit einiger Klarheit diese Vorlage und auch Ihren Vorschlag untersuchen.
Ich möchte mich, Herr Kollege Meyer, nicht auf das gleiche Gebiet begeben wie Sie, nämlich untersuchen, welche wertenden Gründe dafür vorhanden sind, daß eine Reihe von Bagatellrenten heute noch festzustellen sind. Wir sehen die Problematik, die darin liegt, daß tatsächlich Naturalleistungen vielfach zu gering bewertet sind.
— Es gibt eine ganze Reihe von Gründen — das gebe ich, Ihnen zu — für die Bagatellrenten. Wir sollten diese Gründe jetzt im einzelnen nicht aufzählen, da sie gar nicht Gegenstand der Beratung dieses Gesetzes sind; die Problematik, die darin liegt, wird selbstverständlich eines Tages aufgenommen werden. Wir haben ja selber schon wiederholt angekündigt, daß wir eine Novellierung der Rentenneuregelungsgesetze beabsichtigen, bei denen wir alle die Fragen, die Sie hier angeschnitten haben, dann zu untersuchen haben werden. Aber diese Fragen sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes.
— Sie sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes — darf ich das eben zu Ende sagen, Herr Professor Schellenberg —, dieser Rentenanpassung, sondern es geht darum, ob es nach den derzeit geltenden Bestimmungen gerechtfertigt ist, den Zuschuß von 21 DM in die Bewertung einzuziehen. Dieser Zuschuß von 21 DM ist nicht Gegenstand der Lohnbezogenheit. Infolgedessen kann er bei der Berechnung der Rente und bei der Berechnung der Anhebung nicht berücksichtigt werden. Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, meine Damen und Herren, daß Ihr Vorschlag abzulehnen sei. Ich bitte das Hohe Haus, dem zu folgen.