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ID0400503400

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Metadaten
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    5. Abgeordnete: 1
    6. Schoettle.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 5. Sitzung Bonn, den 29. November 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg, Altmaier, Dr. Poepke und Bäumer . . . . . . . 21 A Anteilnahme des Bundestages am Tode des Präsidenten des amerikanischen Repräsentantenhauses . . . . . . . . . 21 A Begrüßung des Präsidenten der Versammlung der Westeuropäischen Union, M Arthur Conte 33 D Erweiterung der Tagesordnung 21 B Vorläufige Konstituierung von Ausschüssen 21 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlens 22 A Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzchen Rentenversicherungen (Viertes Rentenanpassungsgesetz (Drucksache IV/16) — Erste Beratung — Blank, Bundesminister . . 34 A, 43 B Dr. Schellenberg (SPD) . 36 A, 42 A, 43 D Spitzmüller (FDP) 38 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 40 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 42 B Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache IV/32) 44 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament (Drucksache IV/33) . . . . . . . . 44 B Antrag betr. Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes (SPD) (Drucksache IV/27) Gscheidle (SPD) 44 C Höcherl, Bundesminister 45 B, 48 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 46 B Hübner (CDU/CSU) . . . . . 46 D Dorn (FDP) 47 C Schoettle (SPD) . . . . . . . 48 B Antrag betr. Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/31) . . . 49 A Nächste Sitzung 49 C Anlage 51 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1961 21 5. Sitzung Bonn, den 29. November 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Bäumer 29. 11. Bazille . 29. 11. Berkhan 29. 11: Frau Dr. Bleyler 29. 11. Dr. Bucerius 29. 11. Dr. Bucher 29. 11. Burckardt 29. 11. Cramer 30. 11. Deringer 29. 11. Döring (Düsseldorf) 1. 12. Dr. Dörinkel 29. 11. Engelbrecht-Grewe 29. 11. Gehring 1. 12. Geiger 29. 11. Giencke 29. 11. Dr. Gleissner 29. 11. Dr. Dr. Heinemann 10. 12. Hirsch 29. 11. Dr. Hoegner 30. 11. Dr. Imle 29. 11. Dr. Kempfler 29. 11. Leber 29. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 1. 12. Maucher 2. 12. Dr. von Merkatz 29. 11. Dr. Menzel 15. 12. Meyer (Oppertshofen) . 2. 12. Müller-Hermann 29. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 29. 11. Ramms 29. 11. Reitzner 30. 12. Dr. Serres 29. 11. Schulhoff 29. 11. Schultz 29. 11. Strauß 29. 11. Weinkamm 29. 11. Wendelborn 2. 12. Werner 29. 11. Wilhelm 2. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt 31. 12. Gaßmann 9. 12. Dr. Menne 12. 12. Frau Rudoll 31. 12. Dr. Schneider 15. 12. Stingl 22. 12. Vogt 20. 12. Windelen 5. 12.
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    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten begrüßen die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, den Beamten und Versorgungsberechtigten diesen Vorschuß noch vor Weihnachten als Vorschuß auf eine künftige Besoldungsneuregelung zu zahlen. Wir begrüßen sie, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, weil wir der Auffassung sind, daß diese gesetzliche Regelung vor Weihnachten sowieso nicht mehr getroffen werden könnte. Der Herr Innenminister hat Ihnen schon auf Ihren Antrag hin dargelegt, daß die Zeit nicht mehr ausreichen würde, das alles über die Bühne zu bringen.
    Die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung bringt drei für uns wesentliche neue Gesichtspunkte, die auch uns dazu veranlassen, ihr mit einem sehr klaren Wort zuzustimmen. Die Zahlung erfolgt noch vor Weihnachten in der gleichen Höhe, wie sie nunmehr die Beamten in den Ländern und Gemeinden erhalten werden.

    (Abg. Matzner: Aber nicht als Vorschuß!)

    — Aber Herr Kollege, ob das ein Vorschuß oder ein Weihnachtsgeld ist, ist doch eine Frage, über die wir heute im Wege der Gesetzgebung nicht entscheiden können. Sie verlangen doch, daß die Bundesregierung eine solche gesetzliche Regelung nunmehr vorbereitet. Sie verlangen darüber hinaus gleichzeitig, daß die technischen Voraussetzungen erfüllt werden, obwohl Sie genau wissen, daß über das Grundsätzliche im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld heute überhaupt nicht entschieden werden kann.

    (Abg. Matzner: Wir wollen aber wissen: Vorschuß wofür?!)

    — Herr Kollege, Sie fragen: Vorschuß für wann und auf was? Aber gerade dazu ist doch die Entscheidung der Bundesregierung sehr deutlich bekanntgegeben worden! Es handelt sich um einen Vorschuß auf die Besoldungsneuregelung, die im kommenden Frühjahr auf uns zukommen wird. Darüber, daß darüber hinaus mit dieser Entscheidung der Bundesregierung zum erstenmal Beamte, die noch im aktiven Dienst sind, und Versorgungsberechtigte gleich behandelt werden, sind wir sehr erfreut. Wir sehen darin die Erfüllung eines alten Wunsches unserer Fraktion und unserer Partei, auch in der Frage der Gleichbehandlung der Versorgungsberechtigten eine wirklich vernünftige Regelung zu finden. Wir betrachten diese Entscheidung der Bundesregierung als einen ersten Schritt auf dem Wege zu einer neuen Diskussion über eine individuelle Überleitung.
    Darüber hinaus ist doch nach dem Beschluß der Bundesregierung sehr klar erkennbar, daß die dringend notwendige Novellierung der Besoldungsordnung für die Bundesbeamten nunmehr im nächsten Jahre erfolgen wird. Mit dieser Novelle dürften nach unserer Auffassung auch die größten Härten in der Besoldung für die Bundesbeamten — verglichen mit der Besoldungsregelung, die für die



    Dorn
    Beamten der Länder und Gemeinden in den letzten Jahren getroffen worden ist — ausgeglichen werden.
    Nun ist die Frage aufgeworfen worden, ob der Vorschuß, der jetzt gezahlt werden soll, bei einer späteren, endgültigen Entscheidung als Weihnachtsgeld zu betrachten sei oder nicht. Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, daß man jetzt nicht vor Weihnachten ad hoc eine derartige Einzelregelung treffen sollte, weil die Novelle zur Besoldungsordnung für die Bundesbeamten sowieso in wenigen Monaten in diesem Hause ausführlich besprochen werden muß. Über die Gewährung eines Weihnachtsgeldes wird spätestens im Frühjahr in diesem Hause eine Entscheidung gefällt werden. Sollte die Entscheidung dann so aussehen, daß das Weihnachtsgeld Bestandteil der Besoldung wird, kann man über die Frage, auf welchem Wege dieser rückzahlbare Vorschuß verrechnet werden soll, im Ausschuß erneut sprechen.

    (Zuruf von der SPD: Rückzahlbarer Vorschuß!?)

    Aber man kann doch nicht heute eine Einzelregelung für diesen Gesamtkomplex fordern.

    (Abg. Matzner: Wir haben es zweimal beantragt!)

    — Aber, sehr verehrter Herr Kollege, Sie haben selbst beantragt, daß Ihr Antrag und damit diese Materie an den Ausschuß überwiesen und im Ausschuß behandelt wird. Wir sind bereit, dieser Anregung zu folgen, auch wir stimmen der Überweisung Ihres Antrages an die Ausschüsse zu. Nach einer ausführlichen Sachdiskussion im Ausschuß werden wir uns dann hoffentlich sehr bald, Herr Kollege Schmitt, zu einer einheitlichen Regelung zuammenraufen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Schmitt-Vockenhausen: Jetzt würde ich gern mal wissen, was Sie eigentlich wollen!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist durchaus einzusehen, daß eine gesetzliche Regelung in dieser Frage jetzt vor Weihnachten nicht mehr möglich ist. Darüber wird wahrscheinlich nicht einmal eine Meinungsverschiedenheit bestehen. Woran ich mich und woran sich wahrscheinlich sehr viele, gerade auch die Beamten, stoßen, ist die Bezeichnung „Vorschuß". Ich sehe nicht ein, was gegen eine einmalige Zahlung der Bundeskasse an die Beamten des Bundes sprechen soll, eine einmalige Zahlung, die ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Das kann nach meiner Meinung auch keine verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten bereiten. Ich glaube, dafür wird man in diesem Hause — und dann meinetwegen im Haushaltsausschuß — die Zustimmung finden. Die gesetzliche Regelung kann ja dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
    Aber ein Vorschuß — vor allem ein materieller Vorschuß — auf eine Regelung, die erst später erfolgen soll, ist doch an sich beinahe eine Zumutung, und ich wundere mich gar nicht, daß ein Beamter mir gesagt hat: Ich habe keinen Vorschuß verlangt, und ich schicke ihn zurück.

    (Beifall bei der SPD.)