Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen, daß wir dem Herrn Bundesinnenminister einen Vorschuß geben. Aber ich habe Sorge, daß er schon jetzt dabei ist,
ihn „anzuknabbern", so wie an seinem Ministerium „geknabbert" wird.
Herr Minister, der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beschäftigen sich seit Jahren mit der Frage des Weihnachtsgeldes. Auch die CDU/ CSU-Fraktion hat bereits im Sommer die Bundesregierung zu einer Klärung dieser Frage aufgefordert. Leider ist die Klärung dieser Frage zurückgestellt worden, obwohl sie leichter zu klären gewesen wäre, als manches neue Ministerium zu errichten.
Nun stehen wir vor der Tatsache, daß Sie sich nicht zu einer klaren Entscheidung durchringen können. Es ist ein betrübliches Gefühl für Millionen Beamte draußen, daß man hier einen Vorschuß ins Ungewisse gibt, anstatt eine klare Regelung im Sinne ,des Weihnachtsgeldes zu fällen. Wir haben diese Regelung bei den Arbeitern und Angestellten seit Jahren. Sie ist jetzt im Bundesangestelltentarif enthalten. Für die Beamten haben sich fast alle Länder, Herr Minister, auch Nordrhein-Westfalen, zu einer entsprechenden Regelung durchgerungen. Das Weihnachtsgeld ist ein Element der Besoldungsgesetzgebung geworden.
Im Sinne des Art. 33 des Grundgesetzes ist jeder soziale Ausbau der Besoldungsgesetzgebung des Bundes und .der Länder möglich; daran kann doch kein Zweifel bestehen. Es handelt sich hier um einen solchen sozialen Ausbau.
Ich habe heute gelesen, .daß das Bundeskabinett sich noch einmal für die Vorschußregelung ausgesprochen hat. Zu meiner Freude habe ich aber erfahren, daß in der CDU/CSU-Fraktion heftige Kritik daran geübt worden ist, daß keine klare Regelung geschaffen worden ist. Wir hoffen, daß wir in den Ausschüssen recht bald zu einer völligen Klärung kommen. Sie liegt im Interesse der Beamten, die keine Vorschüsse für die Zukunft, sondern heute, vor Weihnachten, Klarheit haben wollen.