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ID0400502400

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    Vokabeln: 6
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    5. Abgeordnete: 1
    6. Schmitt-Vockenhausen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 5. Sitzung Bonn, den 29. November 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg, Altmaier, Dr. Poepke und Bäumer . . . . . . . 21 A Anteilnahme des Bundestages am Tode des Präsidenten des amerikanischen Repräsentantenhauses . . . . . . . . . 21 A Begrüßung des Präsidenten der Versammlung der Westeuropäischen Union, M Arthur Conte 33 D Erweiterung der Tagesordnung 21 B Vorläufige Konstituierung von Ausschüssen 21 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlens 22 A Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzchen Rentenversicherungen (Viertes Rentenanpassungsgesetz (Drucksache IV/16) — Erste Beratung — Blank, Bundesminister . . 34 A, 43 B Dr. Schellenberg (SPD) . 36 A, 42 A, 43 D Spitzmüller (FDP) 38 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 40 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 42 B Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache IV/32) 44 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament (Drucksache IV/33) . . . . . . . . 44 B Antrag betr. Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes (SPD) (Drucksache IV/27) Gscheidle (SPD) 44 C Höcherl, Bundesminister 45 B, 48 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 46 B Hübner (CDU/CSU) . . . . . 46 D Dorn (FDP) 47 C Schoettle (SPD) . . . . . . . 48 B Antrag betr. Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/31) . . . 49 A Nächste Sitzung 49 C Anlage 51 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1961 21 5. Sitzung Bonn, den 29. November 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Bäumer 29. 11. Bazille . 29. 11. Berkhan 29. 11: Frau Dr. Bleyler 29. 11. Dr. Bucerius 29. 11. Dr. Bucher 29. 11. Burckardt 29. 11. Cramer 30. 11. Deringer 29. 11. Döring (Düsseldorf) 1. 12. Dr. Dörinkel 29. 11. Engelbrecht-Grewe 29. 11. Gehring 1. 12. Geiger 29. 11. Giencke 29. 11. Dr. Gleissner 29. 11. Dr. Dr. Heinemann 10. 12. Hirsch 29. 11. Dr. Hoegner 30. 11. Dr. Imle 29. 11. Dr. Kempfler 29. 11. Leber 29. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 1. 12. Maucher 2. 12. Dr. von Merkatz 29. 11. Dr. Menzel 15. 12. Meyer (Oppertshofen) . 2. 12. Müller-Hermann 29. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 29. 11. Ramms 29. 11. Reitzner 30. 12. Dr. Serres 29. 11. Schulhoff 29. 11. Schultz 29. 11. Strauß 29. 11. Weinkamm 29. 11. Wendelborn 2. 12. Werner 29. 11. Wilhelm 2. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt 31. 12. Gaßmann 9. 12. Dr. Menne 12. 12. Frau Rudoll 31. 12. Dr. Schneider 15. 12. Stingl 22. 12. Vogt 20. 12. Windelen 5. 12.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Gscheidle hat in weiten Zügen eine sehr zutreffende Wiedergabe der ganzen Entwicklung gegeben, die ich bestätigen kann. Ich darf nun auf einige weitere Fragen eingehen. Es ist bereits gesagt worden, daß auch der neue Bundestag — nun schon in der vorweihnachtlichen Zeit — wie alle seine Vorgänger mit dieser Frage konfrontiert wird.
    Der Antrag, den die verehrliche Opposition vorlegt, enthält zwei Dinge. Einmal wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzureichen. Zweitens soll sie alle technischen Voraussetzungen dafür treffen, daß nach dem Gesetz, das hier beschlossen werden soll, noch rechtzeitig vor Weihnachten diese und jene Zahlungen geleistet werden können. Meine Damen und Herren, selbst wenn das Hohe Haus einen solchen Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorgeschriebenen Zeit noch akzeptieren und für zweckmäßig halten würde, wäre es, nachdem sich das Parlament so spät konstituiert hat, technisch unmöglich, diese Dinge durchzuführen.

    (Zuruf von der SPD: Jetzt haben wir's!)

    Das erschöpft aber die Problematik keineswegs. Die Bundesregierung hat, wie der Herr Kollege Gscheidle vorgetragen hat, einen Beschluß gefaßt, der aus zwei Teilen besteht. Einmal wird darauf hingewiesen, daß im Frühjahr eine Besoldungsnovelle zu erwarten ist. Diese wird einen Schwerpunkt haben, und zwar einen Schwerpunkt, der auf Vorarbeiten beruht, die eine Bund-Länder-Kommission seit dem Frühjahr trifft. In erster Linie soll etwas erreicht werden, was schon seit längerer Zeit dringend notwendig ist, nämlich eine Harmonisierung des Bundesrechts und des Länderrechts auf dem Gebiet der Besoldung. Diese Dinge haben sich auf der Kommunalebene wie auf der Länderebene, wie auf der Bundesebene so auseinanderentwickelt, daß es erstens dem Berufsbeamtentum selbst und zweitens diesen drei Ebenen zum Schaden gereicht. Das wird der Schwerpunkt dieser Novelle sein.
    Was die Novelle sonst noch enthalten wird, wird das Hohe Haus in weitem Umfang selbst mit zu bestimmen haben.
    Nun gibt es keinen Zweifel darüber, daß der Begriff des Weihnachtsgeldes aus dem Wirtschaftsleben stammt. Dort wurde es zunächst als freiwillige soziale Leistung gewährt. Das ist nicht ohne Anfechtung, ohne Kritik geblieben. So ist z. B. aus mittelständischen Kreisen dieser Umfang der freiwilligen sozialen Leistungen mit Recht als wettbewerbsverfälschend und -gefährdend angesehen worden. Andere Kreise haben diese freiwilligen sozialen Leistungen aus anderen Gründen angefochten. Immerhin kam aus diesem Bezirk der freiwilligen sozialen Leistungen in der Wirtschaft im Jahre 1955 durch eine Art Durchsickerung der Begriff „Weihnachtsgeld" in den Tarifbereich des öffentlichen Dienstes, wo es nun in der Höhe besteht, die vorhin mitgeteilt worden ist.
    Sie werden mir gleichzeitig zugeben müssen, meine Damen und Herren, daß es im Berufsbeamtentum noch niemals ein Element „Weihnachtsgeld" im klassischen Sinne gegeben hat. Es würde auch schon in der Anlage dem Aufbau der Beamtenbesoldung mit all den Differenzierungen nachdrücklich widerstreben und widersprechen.
    Es ist eine Grundsatzentscheidung, ob man einen solchen Begriff, der dem bisherigen Aufbau der Besoldungsgesetzgebung des Bundes und auch der Länder — bis auf die letzten Ereignisse — absolut widerspricht, der ganzen Tradition widerspricht, einführen will oder nicht. Das ist eine sehr wichtige Grundsatzentscheidung. Wenn den Beamten insge-



    Bundesinnenminister Höcherl
    samt in der Verfassung eine bestimmte Stellung eingeräumt wird, so muß sich das in der Besoldungsgesetzgebung widerspiegeln. Diese Besoldungsrechtsgesetzgebung sollte sich meines Erachtens von den bisherigen klassischen Grundsätzen trotz aller Entwicklungen und Fortentwicklungen nicht entfernen. Wir werden ,im Frühjahr Gelegenheit haben, uns darüber zu unterhalten.
    Die Bundesregierung hat nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Beschluß gefaßt, daß neben der zu erwartenden Novelle eine Zahlung, und zwar, ein Vorschuß in der Höhe zu leisten ist, die dem Weihnachtsgeld in dem übrigen Bereich gleichkommt. Die Bundesregierung hätte, selbst wenn sie die Absicht gehabt hätte, ein Weihnachtsgeld zu zahlen, gar nicht mehr die Möglichkeit gehabt, eine solche Absicht gesetzgeberisch zu ver- wirklichen, allein aus zeitlichen Gründen nicht. Wir müssen vielmehr an den Haushaltsausschuß herantreten und ihn um Zustimmung bitten. Der Haushaltsausschuß kann aber nur über die Ausgabe, nicht über den Titel und die gesetzliche Grundlage entscheiden. Dazu ist vielmehr eine Änderung des Besoldungsgesetzes notwendig, die nicht mehr durchgeführt werden kann,

    (Abg. Matzner: Wir haben sie zweimal beantragt!)

    was Sie selbst genau wissen.
    Die Bundesregierung hat aber auch gar nicht eine solche Absicht. Die Bundesregierung steht vielmehr auf folgendem Standpunkt. Zunächst muß ein Höchstmaß von Gleichheit in der Besoldungsgesetzgebung auf den drei Ebenen — Bund, Länder und Gemeinden — erreicht und die Grundsatzentscheidung gefällt werden, ob man einen solchen Fremdkörper einbeziehen kann. Solange diese Grundsatzentscheidung nicht gefallen ist, steht die Bundesregierung — meines Erachtens im Interesse des Berufsbeamtentums — auf dem Standpunkt, daß ein solcher Fremdkörper nicht eingeführt werden sollte, sondern daß es bei den bisherigen Elementen der Besoldung verbleiben sollte.
    Im übrigen darf ich dem Hohen Hause versichern, daß wir alles daransetzen werden, die Arbeiten dieser Kommission zu beschleunigen, damit Sie recht bald Gelegenheit haben, die Entscheidung zu treffen. Nach wie vor steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, daß, wenn auch nicht eine individuelle, so doch eine globale Verrechnung dieses Vorschusses in irgendeiner Form und zu einer passenden Gelegenheit — vielleicht schon bei der nächsten Novelle — zu erfolgen hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie wissen, daß wir dem Herrn Bundesinnenminister einen Vorschuß geben. Aber ich habe Sorge, daß er schon jetzt dabei ist,
    ihn „anzuknabbern", so wie an seinem Ministerium „geknabbert" wird.
    Herr Minister, der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beschäftigen sich seit Jahren mit der Frage des Weihnachtsgeldes. Auch die CDU/ CSU-Fraktion hat bereits im Sommer die Bundesregierung zu einer Klärung dieser Frage aufgefordert. Leider ist die Klärung dieser Frage zurückgestellt worden, obwohl sie leichter zu klären gewesen wäre, als manches neue Ministerium zu errichten.
    Nun stehen wir vor der Tatsache, daß Sie sich nicht zu einer klaren Entscheidung durchringen können. Es ist ein betrübliches Gefühl für Millionen Beamte draußen, daß man hier einen Vorschuß ins Ungewisse gibt, anstatt eine klare Regelung im Sinne ,des Weihnachtsgeldes zu fällen. Wir haben diese Regelung bei den Arbeitern und Angestellten seit Jahren. Sie ist jetzt im Bundesangestelltentarif enthalten. Für die Beamten haben sich fast alle Länder, Herr Minister, auch Nordrhein-Westfalen, zu einer entsprechenden Regelung durchgerungen. Das Weihnachtsgeld ist ein Element der Besoldungsgesetzgebung geworden.
    Im Sinne des Art. 33 des Grundgesetzes ist jeder soziale Ausbau der Besoldungsgesetzgebung des Bundes und .der Länder möglich; daran kann doch kein Zweifel bestehen. Es handelt sich hier um einen solchen sozialen Ausbau.
    Ich habe heute gelesen, .daß das Bundeskabinett sich noch einmal für die Vorschußregelung ausgesprochen hat. Zu meiner Freude habe ich aber erfahren, daß in der CDU/CSU-Fraktion heftige Kritik daran geübt worden ist, daß keine klare Regelung geschaffen worden ist. Wir hoffen, daß wir in den Ausschüssen recht bald zu einer völligen Klärung kommen. Sie liegt im Interesse der Beamten, die keine Vorschüsse für die Zukunft, sondern heute, vor Weihnachten, Klarheit haben wollen.

    (Beifall bei .der SPD.)