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ID0400502200

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    Vokabeln: 5
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    5. Bundesinnenminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 5. Sitzung Bonn, den 29. November 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg, Altmaier, Dr. Poepke und Bäumer . . . . . . . 21 A Anteilnahme des Bundestages am Tode des Präsidenten des amerikanischen Repräsentantenhauses . . . . . . . . . 21 A Begrüßung des Präsidenten der Versammlung der Westeuropäischen Union, M Arthur Conte 33 D Erweiterung der Tagesordnung 21 B Vorläufige Konstituierung von Ausschüssen 21 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Erhard, Stellvertreter des Bundeskanzlens 22 A Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzchen Rentenversicherungen (Viertes Rentenanpassungsgesetz (Drucksache IV/16) — Erste Beratung — Blank, Bundesminister . . 34 A, 43 B Dr. Schellenberg (SPD) . 36 A, 42 A, 43 D Spitzmüller (FDP) 38 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 40 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 42 B Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache IV/32) 44 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament (Drucksache IV/33) . . . . . . . . 44 B Antrag betr. Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes (SPD) (Drucksache IV/27) Gscheidle (SPD) 44 C Höcherl, Bundesminister 45 B, 48 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 46 B Hübner (CDU/CSU) . . . . . 46 D Dorn (FDP) 47 C Schoettle (SPD) . . . . . . . 48 B Antrag betr. Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/31) . . . 49 A Nächste Sitzung 49 C Anlage 51 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1961 21 5. Sitzung Bonn, den 29. November 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 11. Bäumer 29. 11. Bazille . 29. 11. Berkhan 29. 11: Frau Dr. Bleyler 29. 11. Dr. Bucerius 29. 11. Dr. Bucher 29. 11. Burckardt 29. 11. Cramer 30. 11. Deringer 29. 11. Döring (Düsseldorf) 1. 12. Dr. Dörinkel 29. 11. Engelbrecht-Grewe 29. 11. Gehring 1. 12. Geiger 29. 11. Giencke 29. 11. Dr. Gleissner 29. 11. Dr. Dr. Heinemann 10. 12. Hirsch 29. 11. Dr. Hoegner 30. 11. Dr. Imle 29. 11. Dr. Kempfler 29. 11. Leber 29. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 1. 12. Maucher 2. 12. Dr. von Merkatz 29. 11. Dr. Menzel 15. 12. Meyer (Oppertshofen) . 2. 12. Müller-Hermann 29. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 29. 11. Ramms 29. 11. Reitzner 30. 12. Dr. Serres 29. 11. Schulhoff 29. 11. Schultz 29. 11. Strauß 29. 11. Weinkamm 29. 11. Wendelborn 2. 12. Werner 29. 11. Wilhelm 2. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt 31. 12. Gaßmann 9. 12. Dr. Menne 12. 12. Frau Rudoll 31. 12. Dr. Schneider 15. 12. Stingl 22. 12. Vogt 20. 12. Windelen 5. 12.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Vorlage soll dem Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und dem Haushaltsausschuß überwiesen werden. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich einige Ausführungen des Herrn Präsidenten ergänzen. Wir haben zwar heute morgen im Ältestenrat die Ausschüsse



    Vizepräsident Dr. Schmid
    noch nicht konstituieren können, haben aber doch eine Zwischenlösung vereinbart. Danach sollen alle Ausschüsse, die in dieser Zeit arbeiten müssen, sich provisorisch konstituieren: jeweils der älteste Abgeordnete soll den Ausschuß einberufen, und der Ausschuß wählt dann für die Zeit bis zum 15. Januar einen provisorischen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Nach dem 15. Januar wird hoffentlich eine Einigung der Parteien über die Verteilung der Ausschußvorsitze erzielt sein. Auf diese Weise können alle Ausschüsse arbeiten, die vom Hause mit Arbeit versehen werden; auch die Ausschüsse, die glauben, ohne einen besonderen Auftrag zusammenkommen zu sollen, können dann tätig werden. Ich denke, daß ich verstanden worden bin. Diese Regelung bezieht sich also nicht nur auf die drei Ausschüsse, die heute mittag genannt wurden, vielmehr sollen sich alle Ausschüsse, für die es Arbeit gibt, auf diese Weise konstituieren.

    (Abg. Dr. Mommer: Jawohl, einverstanden!)

    Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache IV/32).
    Die Fraktionen haben im Wege einer interfraktionellen Vereinbarung eine Liste vorgelegt, die Sie auf Drucksache IV/32 finden. Ich brauche sie wohl nicht zu verlesen. — Ist das Haus einverstanden, I daß die dort genannten Abgeordneten die Vertreter der Bundesrepublik in der Beratenden Versammlung des Europarats sein sollen? — Wer dafür ist, der erhebe die Hand. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Abgesehen von zwei Enthaltungen einstimmige Wahl.
    Punkt 4 der Tagesordnung:
    Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament (Drucksache IV/33).
    In der Drucksache IV/33 finden Sie einen Vorschlag der Fraktionen des Hauses. Ich brauche ihn wohl nicht zu verlesen. — Wer damit einverstanden ist, daß die dort genannten Abgeordneten die Vertreter der Bundesrepublik im Europäischen Parlament sein sollen, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Wahl fest.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Zahlung eines Weihnachtsgeldes an Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes (Drucksache IV/27).
    Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Gscheidle.
    Gscheidle (SPD); Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ersucht in ihrem Antrag Drucksache IV/27 die Bundesregierung, eine Rechtsgrundlage far die Gewährung eines Weihnachtsgeldes an die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes zu schaffen.
    Das Thema ist allgemein bekannt. Seat ungefähr zehn Jahren wird in der Öffentlichkeit unter der Überschrift „Alle Jahre wieder" das Für und Wider erörtert. Im November 1960 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion, daß die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an Beamte, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes im Zusammenhang mit den Vorarbeiten für eine Novelle zum Bundesbesoldungsgesetz erneut geprüft werde. Bei den Beratungen des Zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes hat der Abgeordnete Kühlthau im Namen der CDU/CSU-Fraktion erklärt, daß die Gewährung einer Weihnachtszuwendung mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht zu vereinbaren sei. Er hat jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, daß er sich nicht gegen eine gesunde Fortentwicklung dieser Grundsätze stellen werde.
    Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei hat im Juni bei der Änderung des Bundesbeamtengesetzes noch einmal versucht, eine Rechtsgrundlage für diese Zahlung zu finden. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Dagegen wurde ein Antrag der CDU/ CSU-Fraktion angenommen, mit dem die Bundesregierung erneut ersucht wurde, die Frage der Gewährung von Weihnachtszuwendungen zu prüfen. Ich stelle diese Tatsachen fest, um klarzumachen, daß es nicht an Anregungen seitens dieses Hauses gefehlt hat und daß auch ausreichend Zeit zur Prüfung der Frage vorhanden war.
    Inzwischen haben die meisten Länder für ihre Beamten die Vereinbarkeit von Weihnachtszuwendungen mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums durch Erlaß entsprechender Regelungen bejaht.
    In der öffentlichen Diskussion wurde im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Weihnachtsgeld für Beamte auch die Frage von Weihnachtszuwendungen an Rentner diskutiert. Der Abgeordnete Schellenberg hat darauf bereits hingewiesen; ich brauche dem nichts hinzuzufügen.
    Das neue Bundeskabinett hat sich am 23. November dieses Jahres offenbar mit der Gewährung von Weihnachtsgeld an Bundesbeamte beschäftigt. Das Bundespresse- und Informationsamt hat über den Beschluß der Bundesregierung mitgeteilt, die Bundesregierung beabsichtige, im kommenden Frühjahr eine Novelle zum Beamtenbesoldungsgesetz vorzulegen. Nach dieser Meldung hat das Kabinett ferner beschlossen, im Hinblick auf diese Vorlage den Bundesbeamten, Richtern und Soldaten einen Vorschuß zu gewähren; die Höhe dieses Vorschusses wurde in der Meldung genannt. Die Meldung spricht nicht von Weihnachtszuwendungen oder von Weihnachtsgeld, sondern von einem Vorschuß auf eine Erhöhung, die durch eine Novelle zum Beamtenbesoldungsgesetz vorgenommen werden soll. Eine Verbindung mit dem hier zur Diskussion stehenden Weihnachtsgeld besteht nur insofern, als die genannten Sätze in ihrer Höhe dem tariflichen Weihnachtsgeld entsprechen, das die Angestellten und Arbeiter des Bundes erhalten.



    Gscheidle
    Einige Abgeordnete dieses Hauses erinnern sich noch an die Erregung, die im Jahre 1960 auf Grund der Tatsache entstanden ist, daß das Bundesinnenministerium mit Hilfe eines Tricks das abgelehnte Weihnachtsgeld ersetzt hat; damals wurden die Januarbezüge bereits im Dezember ausbezahlt.
    Die Reaktion in der Beamtenschaft, die im Augenblick auf Grund der angeführten Pressemitteilung vorhanden ist, ist die gleiche wie damals. Es ist nämlich unklar geblieben, wie dieser Beschluß auszulegen ist. Wie groß die Unklarheit war, zeigen am besten die Überschriften von vier großen Tageszeitungen, die am 24. November 1961 darüber berichtet haben. Die Bonner Rundschau schrieb „Vorschuß für Bundesbeamte vor Weihnachten", die Frankfurter Allgemeine Zeitung „Der Bund zahlt Weihnachtsgeld", die Deutsche Zeitung „Weihnachtsgeld für Beamte" und Die Welt „Statt Weihnachtsgeld Vorschuß für Beamte". Nach den Meldungen handelt es sich um einen Vorschuß auf eine Erhöhung, die eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung mit unbestimmtem Inhalt bringen soll. Diese Absicht wurde inzwischen durch eine neuere Erklärung des Herrn Bundesinnenministers bestätigt.
    Folgendes wäre unseres Erachtens zu klären, erstens: Beabsichtigt die Bundesregierung, im Frühjahr bei einer Novelle zum Besoldungsgesetz eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Weihnachtsgeld an den genannten Personenkreis zu schaffen? Zweitens: Erhalten die Bundesbeamten, Richter und Soldaten im Beamtenverhältnis sowie die Versorgungsempfänger des Bundes die vorgesehenen Beträge im Dezember 1961 ohne Anrechnung auf spätere Zahlungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz? Beide Fragen können weder auf Grund von früheren Meldungen noch auf 'Grund der jüngsten Meldung beantwortet werden.
    Wir ersuchen deshalb die Bundesregierung dringend, nach den bis heute eingetretenen und von uns nicht verschuldeten Verzögerungen nunmehr rasch zu einer klaren Regelung zu kommen. Wir beantragen, unseren Antrag an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesinnenminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Gscheidle hat in weiten Zügen eine sehr zutreffende Wiedergabe der ganzen Entwicklung gegeben, die ich bestätigen kann. Ich darf nun auf einige weitere Fragen eingehen. Es ist bereits gesagt worden, daß auch der neue Bundestag — nun schon in der vorweihnachtlichen Zeit — wie alle seine Vorgänger mit dieser Frage konfrontiert wird.
    Der Antrag, den die verehrliche Opposition vorlegt, enthält zwei Dinge. Einmal wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzureichen. Zweitens soll sie alle technischen Voraussetzungen dafür treffen, daß nach dem Gesetz, das hier beschlossen werden soll, noch rechtzeitig vor Weihnachten diese und jene Zahlungen geleistet werden können. Meine Damen und Herren, selbst wenn das Hohe Haus einen solchen Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorgeschriebenen Zeit noch akzeptieren und für zweckmäßig halten würde, wäre es, nachdem sich das Parlament so spät konstituiert hat, technisch unmöglich, diese Dinge durchzuführen.

    (Zuruf von der SPD: Jetzt haben wir's!)

    Das erschöpft aber die Problematik keineswegs. Die Bundesregierung hat, wie der Herr Kollege Gscheidle vorgetragen hat, einen Beschluß gefaßt, der aus zwei Teilen besteht. Einmal wird darauf hingewiesen, daß im Frühjahr eine Besoldungsnovelle zu erwarten ist. Diese wird einen Schwerpunkt haben, und zwar einen Schwerpunkt, der auf Vorarbeiten beruht, die eine Bund-Länder-Kommission seit dem Frühjahr trifft. In erster Linie soll etwas erreicht werden, was schon seit längerer Zeit dringend notwendig ist, nämlich eine Harmonisierung des Bundesrechts und des Länderrechts auf dem Gebiet der Besoldung. Diese Dinge haben sich auf der Kommunalebene wie auf der Länderebene, wie auf der Bundesebene so auseinanderentwickelt, daß es erstens dem Berufsbeamtentum selbst und zweitens diesen drei Ebenen zum Schaden gereicht. Das wird der Schwerpunkt dieser Novelle sein.
    Was die Novelle sonst noch enthalten wird, wird das Hohe Haus in weitem Umfang selbst mit zu bestimmen haben.
    Nun gibt es keinen Zweifel darüber, daß der Begriff des Weihnachtsgeldes aus dem Wirtschaftsleben stammt. Dort wurde es zunächst als freiwillige soziale Leistung gewährt. Das ist nicht ohne Anfechtung, ohne Kritik geblieben. So ist z. B. aus mittelständischen Kreisen dieser Umfang der freiwilligen sozialen Leistungen mit Recht als wettbewerbsverfälschend und -gefährdend angesehen worden. Andere Kreise haben diese freiwilligen sozialen Leistungen aus anderen Gründen angefochten. Immerhin kam aus diesem Bezirk der freiwilligen sozialen Leistungen in der Wirtschaft im Jahre 1955 durch eine Art Durchsickerung der Begriff „Weihnachtsgeld" in den Tarifbereich des öffentlichen Dienstes, wo es nun in der Höhe besteht, die vorhin mitgeteilt worden ist.
    Sie werden mir gleichzeitig zugeben müssen, meine Damen und Herren, daß es im Berufsbeamtentum noch niemals ein Element „Weihnachtsgeld" im klassischen Sinne gegeben hat. Es würde auch schon in der Anlage dem Aufbau der Beamtenbesoldung mit all den Differenzierungen nachdrücklich widerstreben und widersprechen.
    Es ist eine Grundsatzentscheidung, ob man einen solchen Begriff, der dem bisherigen Aufbau der Besoldungsgesetzgebung des Bundes und auch der Länder — bis auf die letzten Ereignisse — absolut widerspricht, der ganzen Tradition widerspricht, einführen will oder nicht. Das ist eine sehr wichtige Grundsatzentscheidung. Wenn den Beamten insge-



    Bundesinnenminister Höcherl
    samt in der Verfassung eine bestimmte Stellung eingeräumt wird, so muß sich das in der Besoldungsgesetzgebung widerspiegeln. Diese Besoldungsrechtsgesetzgebung sollte sich meines Erachtens von den bisherigen klassischen Grundsätzen trotz aller Entwicklungen und Fortentwicklungen nicht entfernen. Wir werden ,im Frühjahr Gelegenheit haben, uns darüber zu unterhalten.
    Die Bundesregierung hat nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Beschluß gefaßt, daß neben der zu erwartenden Novelle eine Zahlung, und zwar, ein Vorschuß in der Höhe zu leisten ist, die dem Weihnachtsgeld in dem übrigen Bereich gleichkommt. Die Bundesregierung hätte, selbst wenn sie die Absicht gehabt hätte, ein Weihnachtsgeld zu zahlen, gar nicht mehr die Möglichkeit gehabt, eine solche Absicht gesetzgeberisch zu ver- wirklichen, allein aus zeitlichen Gründen nicht. Wir müssen vielmehr an den Haushaltsausschuß herantreten und ihn um Zustimmung bitten. Der Haushaltsausschuß kann aber nur über die Ausgabe, nicht über den Titel und die gesetzliche Grundlage entscheiden. Dazu ist vielmehr eine Änderung des Besoldungsgesetzes notwendig, die nicht mehr durchgeführt werden kann,

    (Abg. Matzner: Wir haben sie zweimal beantragt!)

    was Sie selbst genau wissen.
    Die Bundesregierung hat aber auch gar nicht eine solche Absicht. Die Bundesregierung steht vielmehr auf folgendem Standpunkt. Zunächst muß ein Höchstmaß von Gleichheit in der Besoldungsgesetzgebung auf den drei Ebenen — Bund, Länder und Gemeinden — erreicht und die Grundsatzentscheidung gefällt werden, ob man einen solchen Fremdkörper einbeziehen kann. Solange diese Grundsatzentscheidung nicht gefallen ist, steht die Bundesregierung — meines Erachtens im Interesse des Berufsbeamtentums — auf dem Standpunkt, daß ein solcher Fremdkörper nicht eingeführt werden sollte, sondern daß es bei den bisherigen Elementen der Besoldung verbleiben sollte.
    Im übrigen darf ich dem Hohen Hause versichern, daß wir alles daransetzen werden, die Arbeiten dieser Kommission zu beschleunigen, damit Sie recht bald Gelegenheit haben, die Entscheidung zu treffen. Nach wie vor steht die Bundesregierung auf dem Standpunkt, daß, wenn auch nicht eine individuelle, so doch eine globale Verrechnung dieses Vorschusses in irgendeiner Form und zu einer passenden Gelegenheit — vielleicht schon bei der nächsten Novelle — zu erfolgen hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)