Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Haben Sie keine Sorge — wenn auch die Sozialpolitiker als Monomanen beschimpft werden —, ich werde mich bemühen, es kurz zu machen; aber ich sehe mich genötigt, Herrn Professor Schellenberg noch eine Antwort zu geben, und zwar vom Grundsätzlichen her.
Alle Jahre wieder stehen wir hier und werden wir in Zukunft wieder hier stehen, so lange, bis das Rentenneuregelungsgesetz geändert sein wird, so lange, ,bis entweder die SPD mit ihrer Meinung gesiegt hat und alles bis zum letzten automatisch gemacht ist oder diese Zwitterstellung beseitigt ist und nicht die automatische, sondern die wirkliche Produktivitätsrente geschaffen wird.
— Und wenn wir den gleichen Prozentsatz haben! Herr Kollege Ruf, lassen Sie sich folgendes sagen: Die Sorgen, die Sie vorgetragen haben, die im Sozialbericht enthalten sind, und die Sorgen wegen des Nachhinkens, die Herr Kollege Schellenberg vorgetragen hat, sind berechtigt. Die Beseitigung des Nachhinkens, der Rentenschere, ist genauso
unser Anliegen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition.
Herr Professor Schellenberg, ich möchte Ihnen eines sagen: In dem Moment, wo die automatische Dynamik bei der Änderung der Rentenformel beseitigt wird, in dem Moment — ich möchte sehr genau unterscheiden —, wo die Automatik beseitigt wird und die Renten durch Gesetz der Entwicklung angepaßt werden, wird auch die FDP ihr volles Ja dazu geben; dann wird nämlich diese Schere sofort beseitigt. In dem Moment werden diese 6,6 % sofort nachgeholt werden.
Noch etwas in diesem Zusammenhang zu unseren Bemühungen, Herr Kollege Schellenberg, die das Problem des Mitziehens, Ihren Antrag mit den Sätzen 14 und 21 DM, betreffen. Darf rich Ihnen ganz offen sagen, daß wir so das Problem nicht lösen. In Wirklichkeit liegt es viel tiefer, nämlich in der ganzen Systematik dieses Gesetzes, das die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses noch sehr oft in Anspruch nehmen wird. Es geht nämlich um die Frage, ob wir den Bundeszuschuß, der zur Aufbringung der Mittel gegeben werden muß, wirklich gerecht verteilen. Das heutige Verfahren ist falsch. Die Rentenanpassung partizipiert an den Bundesmitteln und nimmt den Bundeszuschuß mit in die Höhe.
Ich werfe diese Frage auf und möchte sie an einem ganz einfachen Beispiel drastisch erklären. Seit der Rentenneuregelung sind die Renten um rund 20 % erhöht worden. Das heißt, die 400-DMRente ist — nur um ein theoretisches Beispiel zu geben — um 80 DM auf 480 DM erhöht worden. Von diesen 80 DM muß rund ein Drittel — wenn ich nur die eine Gruppe der Arbeiterrentenversicherung nehme — als Bundeszuschuß gegeben werden. Das sind rund 27 DM. Der Schnitt bei allen drei Rentenversicherungsträgern liegt tiefer; dus weiß ich. Ich will nur das Beispiel geben.
Auch die 40-Mark-Rente ist um 20 % erhöht worden, also auf 48 DM. Von dem Differenzbetrag von 8 DM ist ebenfalls ein Drittel Staatszuschuß. Es sind rund 2,70 DM gegen 27 DM bei der 400-DM-Rente. Die Mittel des Bundes werden heute nach folgendem Prinzip gegeben — ich will Ihnen dazu einen alten Bibelspruch sagen —: Wer da hat, dem wird gegeben, daß er die Fülle habe, und ich könnte fortfahren: wer da wenig hat, bekommt weniger. Meine Damen und Herren, das ist eine Ungerechtigkeit.