Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Ich habe von dem Herrn Bundeskanzler folgendes Schreiben erhalten:
Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Herr Bundespräsident mich am 9. November 1961 gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes wiederum zum Bundeskanzler ernannt hat.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung.
— Sie möchten das Wort zur Tagesordnung? — Herr Abgeordneter, ich werde Ihnen das Wort nach der Vereidigung der Bundesregierung geben.
— Meine Damen und Herren, nach § 34 der Geschäftsordnung erteilt der Präsident des Hauses das Wort zur Geschäftsordnung nach freiem Ermessen.
— Zur Tagesordnung! Weder der § 24 noch der § 25 noch der § 26 der Geschäftsordnung räumt in einer mir erkennbaren Weise irgend jemandem im Hause das Recht ein, den Präsidenten zu zwingen, das Wort zur Tagesordnung zu geben.
— Der Bundestag setzt die Tagesordnung fest, das ist wahr. In diesem Falle ist die Tagesordnung festgesetzt
entsprechend einem Verlangen der Bundesregierung, das verfassungsrechtlich begründet ist.
Ich fahre fort.
Ich rufe auf Punkt 1:
Vereidigung des Bundeskanzlers.
Herr Bundeskanzler, ich darf bitten, zur Vereidigung zu mir heranzutreten.
Herr Bundeskanzler, gemäß Artikel 64 des Grundgesetzes leistet der Bundeskanzler bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes festgelegten Eid. Ich überreiche Ihnen den Text des Grundgesetzes und bitte Sie, die Eidesformel zu sprechen.