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    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, den 22. August 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hackethal, Lücke (Osnabrück), Oetzel, Knobloch, Odenthal, Frau Welter (Aachen), Ruhnke und Murr . . . . 9793 A Austritt des Abg. Kinat (Spark) aus der Fraktion der SPD . . . . . . . . 9793 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zur Bundesärzteordnung (Drucksache 2990) Dr. Klein, Senator (Berlin) . . . . 9795 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2991) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9796 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2992) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 9796 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 2993) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9797 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Panzerabwehrkaserne an die Stadt Schweinfurt (Drucksachen 2961, 2994) 9798 B Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die in der Zeit vom 6. Oktober 1957 bis 31. Juli 1961 eingegangenen Petitionen (Drucksache 2978) 9798 B Abschiedsworte der Alterspräsidentin Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 9798 C Schlußworte des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9798 D Berichtigungen zur 165. und 167. Sitzung . 9799 Anlagen 9801 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 9793 168. Sitzung Bonn, den 22. August 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 12.07 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 165. Sitzung Seite 9663 B dritte Zeit von unten und C Zeile 1 statt „Büttner": „Faller"; 167. Sitzung Seite 9782 B letzte Zeile vor der ersten Klammer statt „Opfers würdig ist" : „Volk nicht unterdrücken", Seite 9782 B fünfte Zeile von unten statt „Opfer": „Opfers". Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Altmaier 22. 8. Bauknecht 22. 8. Dr. Bechert 22. 8. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 22. 8. Frau Berger-Heise 22. 8. Dr. Bergmeyer 22. 8. Berlin 22. 8. Bettgenhäuser 22. 8. Blachstein 22. 8. Dr. Bucerius 22. 8. Caspers 22. 8. Dr. Deist 22. 8. Deringer 22. 8. Dewald 22. 8. Dr. Dittrich 22. 8. Dr. Dollinger 22. 8. Drachsler 22. 8. Eilers (Oldenburg) 22. 8. Eisenmann 22. 8. Dr. Frede 22. 8. Frehsee 22. 8. Dr. Frey 22. 8. Gaßmann 22. 8. Geiger (Aalen) 22. 8. Gems 22. 8. Dr. Greve 22. 8. Hauffe 22. 8. Dr. Graf Henckel 22. 8. Hermsdorf 22. 8. Höcherl 22. 8. Hörauf 22. 8. Dr. Hoven 22. 8. Frau Dr. Hubert 22. 8. Illerhaus 22. 8. Jacobi 22. 8. Dr. Jordan 22. 8. Kemmer 22. 8. Frau Klemmert 22. 8. Dr. Kohut 22. 8. Dr. Königswarter 22. 8. Frau Korspeter 22. 8. Dr. Krone 22. 8. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22. 8. Lange (Essen) 22. 8. Leber 22. 8. Dr. Leiske 22. 8. Lenz (Trossingen) 22. 8. Dr. Lindenberg 22. 8. Logemann 22. 8. Lohmar 22. 8. Lücker (München) 22. 8. Meitmann 22. 8. Mensing 22. 8. Frau Meyer-Laule 22. 8. Freiherr von Mühlen 22. 8. Nellen 22. 8. Neubauer 22. 8. Neuburger 22. 8. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Niebierg 22. 8. Niederalt 22. 8. Frau Dr. Pannhoff 22. 8. Pelster 22. 8. Dr. Pferdmenges 22. 8. Pietscher 22. 8. Pohle 22. 8. Dr. Preiß 22. 8. Prennel 22. 8. Frau Dr. Probst 22. 8. Dr. Reith 22. 8. Reitzner 22. 8. Dr. Ripken 22. 8. Dr. Rüdel (Kiel) 22. 8. Scharnowski 22. 8. Dr. Schild 22. 8. Dr. Schmid (Frankfurt) 22. 8. Dr. Schneider (Lollar) 22. 8. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 8. Schüttler 22. 8. Dr. Seume 22. 8. Stahl 22. 8. Dr. Stammberger 22. 8. Dr. Starke 22. 8. Stauch 22. 8. Frau Dr. Steinbiß 22. 8. Dr. Stoltenberg 22. 8. Struve 22. 8. Dr. Tamblé 22. 8. Teriete 22. 8. Tobaben 22. 8. Dr. Wahl 22. 8. Weimer 22. 8. Frau Welter (Aachen) 22. 8. Frau Wolff 22. 8. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 30. 6. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 235. Sitzung am 30. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 14. .Juni 1961 verabschiedeten Deutschen Richtergesetz gemäß Artikel 84 Absatz i des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefaßt: 9802 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 „Der Bundesrat begrüßt die vom Bundestag aus Anlaß der Verabschiedung des Deutschen Richtergesetzes gefaßte Entschließung und macht sich diese Entschließung zu eigen. Auch der Bundesrat wird, wenn es notwendig ist, eine Grundgesetzänderung anstreben, die es ermöglicht, daß Richter und Staatsanwälte, die an einem unverantwortlichen und unmenschlichen Todesurteil mitgewirkt haben, ihr Amt verlieren." Dr. Meyers Bonn, den 30. 6. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 16. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 14. Juli 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 236. Sitzung am 14. Juli 1961 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1961 verabschiedeten Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung die Sachverständigenkommission im Einvernehmen mit den Ländern bildet und sicherstellt, daß sie bei ihren Untersuchungen mit den Ländern eng zusammenarbeitet. Der Bundesrat erwartet ferner, daß den Ländern die Teilergebnisse und Zwischenberichte unverzüglich zugänglich gemacht werden." Dr. Meyers Bonn, den 14. Juli 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 30. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 14. Juli 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 236. Sitzung am 14. Juli 1961 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 30. Juni 1961 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat wiederholt bei den Beratungen der Bundeshaushalte der Jahre 1959/60/61 auf die schwerwiegenden Bedenken hingewiesen, die gegen Subventionen auf bestimmten Gebieten, insbesondere auch bei der Landwirtschaft, geltend gemacht werden müssen. Die Bundesregierung wurde mehrfach gebeten, das Schwergewicht bei der Förderung der Landwirtschaft auf eine Verbesserung der Agrarstruktur zu legen. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß diesem Wunsche, dessen Berechtigung auch die Bundesregierung anerkannt hat, bisher nicht Rechnung getragen worden ist, und daß durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft weitere Subventionen eingeführt werden. Dr. Meyers Bonn, den 14. Juli 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 9803 Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 30. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage 5 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 14. Juli 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Elfte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 236. Sitzung am 14. Juli 1961 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1961 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Meyers Bonn, den 14. Juli 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages. Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 30. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 14. Juli 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Elften Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden mit Wirkung ab 1. 7. 1961 die Eisenerzlieferungen und die Herstellung von Koks aus Kohle durch Bergwerksunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Diese Lieferungen waren bis zum 30. 6. 1960 im Bereich entflochtener Unternehmen auf Grund der Stahl- und Kohle-Umsatzsteuer-Verordnung vom 5. 2. 1953 und eines sie verlängernden Billigkeitserlasses des Bundesministers der Finanzen von der Steuer freigestellt worden. Ab 1. 7. 1960 haben die Bergwerksunternehmer die Umsatzsteuer in Erwartung einer abermaligen Sonderregelung unter Vorbehalt bezahlt. Damit nicht für diese Eisenerzlieferungen und die Herstellung von Koks aus Kohle im Bereich entflochtener Unternehmen für das dazwischen liegende Jahr eine Umsatzsteuerschuld entsteht, wird der Bundesminister der Finanzen gebeten, den Billigkeitserlaß betreffend Eisenerzlieferungen und die Herstellung von Koks aus Kohle bis zum 30. 6. 1961 zu verlängern. Anlage 6 Erklärung der Fraktion der FDP zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksachen 2690, 2853) *). Die Freie Demokratische Partei begrüßt die lang erwartete Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsrechts im Saarland, das vielen saarländischen Kriegsopfern gewisse Verbesserungen ihrer Bezüge bringt, ohne gleichzeitig anderen die bisherigen Leistungen zu kürzen. Dieses Ergebnis ist zweifelsohne ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem allgemein abgelehnten Entwurf der Bundesregierung, die auch wesentliche Abänderungsanträge des Bundesrates unberücksichtigt lassen wollte. An diesem jetzt fast befriedigenden Ergebnis in entscheidendem Maße mitgewirkt zu haben, rechnet sich die Freie Demokratische Partei als Erfolg ihrer jahrelangen Bemühungen um eine Eingliederung des Saarlandes ohne wirtschaftliche Nachteile für die Bevölkerung an. Sie bedauert aus diesem Anlaß erneut, daß eine gleich großzügige Regelung am 24. und 25. Juni 1959 für den sozialen Besitzstand im übrigen nicht erreicht werden konnte, zumal nach der jüngsten Erklärung des Herrn Familienministers nur fehlende Finanzmittel dafür ursächlich gewesen sein sollen. Angesichts der alljährlich ganz erheblich gestiegenen Steuereinnahmen kann ein solcher Grund nicht ausschlaggebend gewesen sein. Aus diesem Grunde bedauert auch die FDP, daß der gemeinsame Antrag von FDP/SPD auf Erhaltung des rechtlichen Besitzstandes — neben dem persönlichen — auf die Dauer von fünf Jahren durch die Mehrheitspartei abgelehnt worden ist. Die relativ geringfügigen Mittel wären in jedem Falle vertretbar gewesen, um das vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember und dem Deutschen Bundesrat am 20. Dezember 1956 einstimmig abgegebene Versprechen auf Erhaltung des Besitzstandes einzulösen. Die Freie Demokratische Partei hofft, daß der 4. Deutsche Bundestag ,die in vielen Punkten heute unzulängliche Versorgung der Opfer des Krieges ständig verbessern wird, um alsbald auch eine völlige Anpassung an das in zahlreichen Fällen fortschrittlichere saarländische Recht der Kriegsopferversorgung zu erreichen. Dr. Schneider Dr. Bucher und Fraktion *) Siehe 165. Sitzung Seite 9626 C 9804 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage ,der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt (Fragestunde der 165. Sitzung vom 29. 6. 1961, Drucksache 2930, Frage X/5) : Besteht eine Möglichkeit, ein gemeinsames Telephonbuch des Rhein-Main-Wirtschaftsgebietes zu schaffen oder zumindest zu ermöglichen, daß den Fernsprechteilnehmern von Wiesbaden und Mainz jeweils das Fernsprechbuch der anderen Stadt kostenlos mitgeliefert wird? Nach den Vorschriften der Fernsprechordnung wird für jeden Hauptanschluß das Amtliche Fernsprechbuch, in dem das Ortsnetz des Anschlusses aufgeführt ist, gebührenfrei geliefert; außerdem werden Amtliche Fernsprechbücher gegen Gebühren abgegeben. Eine kostenlose Abgabe der Amtlichen Fernsprechbücher von Frankfurt (Main) und Koblenz an die Fernsprechteilnehmer in Mainz und Wiesbaden ist hiernach nicht möglich. Die Fernsprechteilnehmer können aber alle Amtlichen Fernsprechbücher zum Selbstkostenpreis erwerben, der so niedrig ist, daß der Erwerb für den einzelnen wirklich interessierten Teilnehmer keine wesentliche finanzielle Belastung darstellen kann. Das allgemeine und wirtschaftliche Interesse der Teilnehmer von Wiesbaden an einem Fernsprechbuch von Mainz und umgekehrt dürfte aber nicht besonders groß sein, da von der auch bestehenden Möglichkeit, ein Örtliches Fernsprechbuch der jeweils anderen Stadt zu einem ebenfalls sehr niedrigen Preis zu erwerben, in einem nur sehr geringen Umfang Gebrauch gemacht wird. Die Herausgabe eines Großraum-Fernsprechbuchs für ,das Rhein-Main-Gebiet ist von privater Seite beabsichtigt. Wegen der großen Vorarbeiten, die ein solches umfangreiches Buch erfordert, wird es jedoch noch nicht in Kürze greifbar sein. Kostenlos wird dieses Fernsprechbuch allerdings nicht abgegeben werden können. Stenographische Berichte des Deutschen Bundestages — 3. Wahlperiode 9805 Anlage zu Band 49 AMTLICHE MITTEILUNGEN (Umdruck 995) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. September 1961 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt: Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes Bundesärzteordnung Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes. Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 22. August 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick, Katzer, Arndgen und Genossen betr. kommunistische Unterwanderung der bundeseigenen Bergwerksgesellschaft Hibernia AG — Drucksache 2778 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2997 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 7. September 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. unwahre Behauptung des Ministerialrats Dr. Glaesser — Drucksache 2996 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3002 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 15. September 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Eingreifen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in den Wahlkampf — Drucksache 2998 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3004 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 16. September 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Mietwucher — Drucksache 2989 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3006 verteilt. Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 5. September 1961 gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 7. August 1953 (BGBl. I S. 857) den Geschäftsbericht der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über das Rechnungsjahr 1959 übersandt, der als Drucksache 2999 verteilt ist. Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 6. September 1961 gemäß § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr vom 7. August 1961 (am 31. August 1961 im Bundesgesetzbl. I S. 1554 veröffentlicht), die Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsverordnung — AWV) vom 22. August 1961 (am 31. August 1961 im Bundesgesetzbl. I S. 1381 veröffentlicht), die Erste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — vom 30. August 1961 (am 31. August 1961 im Bundesanzeiger S. 1 veröffentlicht) übersandt, die als Drucksache 3000 verteilt sind. Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 8. September 1961 gemäß § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 die Zehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Empfindliche Waren der Liste G des EWG-Vertrages) übersandt, die als Drucksache 3003 verteilt ist. Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 15. September 1961 gemäß § 1273 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1961) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Sie sind als Drucksache 3005 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat am 4. Oktober 1961 unter Bezug auf die §§ 105 d Abs. 3 und 120 g der Gewerbeordnung mitgeteilt, daß auf Grund der §§ 105 d und 120 e der Gewerbeordnung verschiedene Rechtsverordnungen erlassen wurden. Sein Schreiben ist als Drucksache 3007 verteilt. Der Herr Präsident der Bundesrepublik Deutschland hat unter dem 1. September 1961 dem Herrn 9806 Stenographische Berichte des Deutschen Bundestages — 3. Wahlperiode Bundestagspräsidenten zur Frage der Verkündung des vom Bundestag am 9. November 1960 beschlossenen Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel folgendes Schreiben übersandt: Sehr verehrter Herr Bundestagspräsident! Das in dritter Lesung vom Deutschen Bundestag am 9. November 1960 beschlossene Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel ist mir am 16. August 1961 von der Bundesregierung zur Ausfertigung vorgelegt worden. Die schwerwiegenden verfassungsmäßigen Bedenken, die während der Beratung des Gesetzentwurfs und auch nachher gegen das Gesetz vorgebracht worden sind, haben mich zur Einholung eines Rechtsgutachtens veranlaßt. Bis zum Eingang dieses Gutachtens habe ich die Entscheidung über die Ausfertigung des Gesetzes zurückgestellt. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr sehr ergebener gez. Lübke. Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 18. September 1961 seine Stellungnahme zum Teilband 2 des Zweiten Teiles des Gutachtens des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über die Organisation der Deutschen Bundespost übersandt, die im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt. Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 25. September 1961 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 des Postverwaltungsgesetzes den Nachtrag zum Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1961 übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt. Das Mitglied der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, Dr. Walter Harm, hat mit Wirkung vom 22. September 1961 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet. Als sein Nachfolger hat am 29. September 1961 der Abgeordnete Alfred Schliestedt die Mitgliedschaft zur 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erworben. Bonn, den 15. Oktober 1961
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    Rede von Franz Seidl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes hat der Bundesrat am 14. Juli 1961 den Vermittlungsausschuß angerufen. Er will den Gesetzesbeschluß des Bundestages vom 29. Juni 1961 in zwei Punkten geändert haben.
    Im einzelnen darf ich dazu folgendes ausführen.
    Erstens. Der Bundestag hatte in § 9 einen neuen Abs. 3 eingefügt, der bestimmt, daß die Unterbringung aller Evakuierten durch Auflagen des Bundeswohnungsbauministers nach § 19 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sicherzustellen ist. Das würde bedeuten, daß die vom Bund den Ländern für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellenden Mittel, die bekanntlich ohnehin einer gewissen Degression unterliegen, durch zusätzliche Auflagen gebunden werden, mit anderen Worten, daß diese Mittel noch weiter als seither in einzelne „Töpfchen" aufgeteilt werden.
    Der Bundesrat wünschte die Streichung dieser Vorschrift, um eine weitere Bindung der Landesbehörden in dem dargelegten Sinne zu vermeiden, da sich eine weitere Bindung naturgemäß als erhebliche Einschränkung der Handlungsfreiheit der Länder auswirken muß.
    Der Vermittlungsausschuß konnte sich den vom Bundesrat geäußerten Bedenken nicht verschließen. Er schlägt deshalb vor, den seither in Art. 1 Nr. 4 Buchstabe b vorgesehenen neuen § 9 Abs. 3 zu streichen.
    Zweitens. Der Bundesrat schlug ferner die Einfügung eines neuen § 9 a in das Gesetz vor, durch welchen bestimmt werden sollte, daß sich der Bund vom Jahre 1962 an auch an der Wohnungsbaufinanzierung für die sogenannten Binnenevakuierten — das sind die Evakuierten, die innerhalb eines Landes evakuiert wurden; den Gegensatz stellen die sogenannten Außenevakuierten dar, die von Land zu Land oder außerhalb des Bundesgebietes evakuiert wurden — in angemessener Höhe beteiligt. Der Bundesrat wünschte also, daß insoweit eine Verpflichtung des Bundes dem Grunde nach festgelegt wird, wogegen die Höhe der Bundesbeteiligung künftigen Verhandlungen und Beratungen, insbesondere der Beratung des Bundeshaushalts, überlassen bleiben sollte. Der Bund beteiligt sich seither finanziell auf Grund des § 9 Abs. 6 des Bundesevakuiertengesetzes lediglich an der Wohnraumversorgung derjenigen Evakuierten, die von Land zu Land oder von außerhalb des Bundesgebietes zurückgeführt wurden, also der sogenannten Außenevakuierten.
    Die Unterscheidung zwischen sogenannten Außen- und Binnenevakuierten erschien den Ländern schon seit langem als sachlich nicht 'gerechtfertigt. Hinzu kommt, daß die vorliegende Novelle eine wesentliche sachliche Änderung insofern bringt, als nunmehr auch an den Zufluchtsorten eine wohnraummäßige Versorgung sichergestellt werden soll, woraus für die Länder eine weitere finanzielle Belastung erwachsen kann.
    Der Vermittlungsausschuß konnte sich nach eingehenden Erörterungen nicht dazu entschließen, dem Anliegen des Bundesrates in vollem Umfang zu entsprechen. Er sah von einem Vorschlag auf Einfügung eines neuen § 9 a ab, schlägt aber statt dessen als Kompromißlösung eine Neufassung des § 9 Abs. 6 vor, die ich der vorliegenden Bundestagsdrucksache 2993 zu entnehmen bitte.
    9198 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961
    Seidl (Dorfen)

    Das Wesentliche an dieser Neufassung ist, daß die Beschränkung auf Evakuierungen von Land zu Land und außerhalb ,des Bundesgebietes gestrichen wird, so daß die vom Bund zur Verfügung zu stellenden 98 Millionen DM nun sowohl für Außen- als auch für Binnenevakuierte Verwendung finden können, beide Personenkreise also gleichgestellt werden. Ferner wurde im seitherigen Text die Zeitbestimmung „in den Jahren 1958 bis 1960" gestrichen, da sie durch Zeitablauf überholt ist.
    In der praktischen finanziellen Auswirkung bedeutet die Neufassung des § 9 Abs. 6 folgendes. Von den vom Bund bereitzustellenden 98 Millionen DM wurden an die Länder seither 33 Millionen DM ausgezahlt; bis zu 60 Millionen DM ist der genannte Globalbetrag durch Verplanung in Anspruch genommen. Die restlichen 38 Millionen DM, die für die Außenevakuierung allein möglicherweise nicht mehr verbraucht würden, können nunmehr auch für die Binnenevakuierung und die Unterbringung am Zufluchtsort nutzbar gemacht werden, so daß der Beitrag des Bundes auf alle Fälle in voller Höhe ausgeschöpft wird.
    Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den Änderungsvorschlägen zuzustimmen, Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß über die Änderungsvorschläge gemeinsam ,abgestimmt werden soll.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2993 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Damit sind ,die Vorlagen des Vermittlungsausschusses erledigt.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts ides Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Panzerabwehrkaserne an die Stadt Schweinfurt (Drucksachen 2961, 2994).
Ich frage den Berichterstatter, den Herrn Abgeordneten Windelen, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung der Sammelübersicht 38 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über
Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht 'über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 6. Oktober 1957 bis 31. Juli 1961 eingegangenen Petitionen (Drucksache 2978).
Wird das Wort zu diesem Antrag gewünscht? — Das ist nicht ,der Fall.
Wer dem Antrag des Petitionsausschusses auf Drucksache 2978 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag des Petitionsausschusses ist angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung. Wird noch das Wort gewünscht? — Frau Abgeordneter Dr. Lüders hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich beabsichtige nicht, eine Rede zu halten, sondern ich habe nur den rein menschlichen, den rein kollegialen Wunsch, mich, nachdem ich acht Jahre Ihre Alterspräsidentin gewesen bin, von Ihnen mit allen guten Wünschen, die es für den einzelnen von uns, für Ihre Familien, für Ihre sonstige Gemeinschaft und für Ihre Parteien gibt, zu verabschieden. Ich wünsche Ihnen allen von Herzen alles Gute. Vergessen Sie, wenn ich vielleicht dem einen oder anderen einmal auf die Füße getreten bin. Sie mir auch!

    (Heiterkeit.)

    Das war nicht böse gemeint, von Ihnen auch nicht.
    Nun lassen Sie uns auseinandergehen und lassen Sie uns die neuen Kollegen in dem gemeinsamen Wunsche empfangen und ihnen dabei behilflich sein, daß wir alle weiter leben dürfen nicht nur unter der Parole „Frieden und Freiheit", sondern unter der Tatsache Frieden und Freiheit! Gute Reise, alles Gute!

    (Lebhafter Beifall.)