Protokoll:
3168

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 3

  • date_rangeSitzungsnummer: 168

  • date_rangeDatum: 22. August 1961

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 12:07 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:34 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 168. Sitzung Bonn, den 22. August 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hackethal, Lücke (Osnabrück), Oetzel, Knobloch, Odenthal, Frau Welter (Aachen), Ruhnke und Murr . . . . 9793 A Austritt des Abg. Kinat (Spark) aus der Fraktion der SPD . . . . . . . . 9793 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zur Bundesärzteordnung (Drucksache 2990) Dr. Klein, Senator (Berlin) . . . . 9795 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2991) Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 9796 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2992) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 9796 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 2993) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9797 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Panzerabwehrkaserne an die Stadt Schweinfurt (Drucksachen 2961, 2994) 9798 B Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Übersicht über die in der Zeit vom 6. Oktober 1957 bis 31. Juli 1961 eingegangenen Petitionen (Drucksache 2978) 9798 B Abschiedsworte der Alterspräsidentin Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 9798 C Schlußworte des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9798 D Berichtigungen zur 165. und 167. Sitzung . 9799 Anlagen 9801 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 9793 168. Sitzung Bonn, den 22. August 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 12.07 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 165. Sitzung Seite 9663 B dritte Zeit von unten und C Zeile 1 statt „Büttner": „Faller"; 167. Sitzung Seite 9782 B letzte Zeile vor der ersten Klammer statt „Opfers würdig ist" : „Volk nicht unterdrücken", Seite 9782 B fünfte Zeile von unten statt „Opfer": „Opfers". Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Altmaier 22. 8. Bauknecht 22. 8. Dr. Bechert 22. 8. Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) 22. 8. Frau Berger-Heise 22. 8. Dr. Bergmeyer 22. 8. Berlin 22. 8. Bettgenhäuser 22. 8. Blachstein 22. 8. Dr. Bucerius 22. 8. Caspers 22. 8. Dr. Deist 22. 8. Deringer 22. 8. Dewald 22. 8. Dr. Dittrich 22. 8. Dr. Dollinger 22. 8. Drachsler 22. 8. Eilers (Oldenburg) 22. 8. Eisenmann 22. 8. Dr. Frede 22. 8. Frehsee 22. 8. Dr. Frey 22. 8. Gaßmann 22. 8. Geiger (Aalen) 22. 8. Gems 22. 8. Dr. Greve 22. 8. Hauffe 22. 8. Dr. Graf Henckel 22. 8. Hermsdorf 22. 8. Höcherl 22. 8. Hörauf 22. 8. Dr. Hoven 22. 8. Frau Dr. Hubert 22. 8. Illerhaus 22. 8. Jacobi 22. 8. Dr. Jordan 22. 8. Kemmer 22. 8. Frau Klemmert 22. 8. Dr. Kohut 22. 8. Dr. Königswarter 22. 8. Frau Korspeter 22. 8. Dr. Krone 22. 8. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22. 8. Lange (Essen) 22. 8. Leber 22. 8. Dr. Leiske 22. 8. Lenz (Trossingen) 22. 8. Dr. Lindenberg 22. 8. Logemann 22. 8. Lohmar 22. 8. Lücker (München) 22. 8. Meitmann 22. 8. Mensing 22. 8. Frau Meyer-Laule 22. 8. Freiherr von Mühlen 22. 8. Nellen 22. 8. Neubauer 22. 8. Neuburger 22. 8. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Niebierg 22. 8. Niederalt 22. 8. Frau Dr. Pannhoff 22. 8. Pelster 22. 8. Dr. Pferdmenges 22. 8. Pietscher 22. 8. Pohle 22. 8. Dr. Preiß 22. 8. Prennel 22. 8. Frau Dr. Probst 22. 8. Dr. Reith 22. 8. Reitzner 22. 8. Dr. Ripken 22. 8. Dr. Rüdel (Kiel) 22. 8. Scharnowski 22. 8. Dr. Schild 22. 8. Dr. Schmid (Frankfurt) 22. 8. Dr. Schneider (Lollar) 22. 8. Dr. Schneider (Saarbrücken) 22. 8. Schüttler 22. 8. Dr. Seume 22. 8. Stahl 22. 8. Dr. Stammberger 22. 8. Dr. Starke 22. 8. Stauch 22. 8. Frau Dr. Steinbiß 22. 8. Dr. Stoltenberg 22. 8. Struve 22. 8. Dr. Tamblé 22. 8. Teriete 22. 8. Tobaben 22. 8. Dr. Wahl 22. 8. Weimer 22. 8. Frau Welter (Aachen) 22. 8. Frau Wolff 22. 8. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 30. 6. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 235. Sitzung am 30. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 14. .Juni 1961 verabschiedeten Deutschen Richtergesetz gemäß Artikel 84 Absatz i des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefaßt: 9802 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 „Der Bundesrat begrüßt die vom Bundestag aus Anlaß der Verabschiedung des Deutschen Richtergesetzes gefaßte Entschließung und macht sich diese Entschließung zu eigen. Auch der Bundesrat wird, wenn es notwendig ist, eine Grundgesetzänderung anstreben, die es ermöglicht, daß Richter und Staatsanwälte, die an einem unverantwortlichen und unmenschlichen Todesurteil mitgewirkt haben, ihr Amt verlieren." Dr. Meyers Bonn, den 30. 6. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 16. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 14. Juli 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 236. Sitzung am 14. Juli 1961 beschlossen hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 1961 verabschiedeten Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung die Sachverständigenkommission im Einvernehmen mit den Ländern bildet und sicherstellt, daß sie bei ihren Untersuchungen mit den Ländern eng zusammenarbeitet. Der Bundesrat erwartet ferner, daß den Ländern die Teilergebnisse und Zwischenberichte unverzüglich zugänglich gemacht werden." Dr. Meyers Bonn, den 14. Juli 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 30. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 14. Juli 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 236. Sitzung am 14. Juli 1961 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 30. Juni 1961 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat wiederholt bei den Beratungen der Bundeshaushalte der Jahre 1959/60/61 auf die schwerwiegenden Bedenken hingewiesen, die gegen Subventionen auf bestimmten Gebieten, insbesondere auch bei der Landwirtschaft, geltend gemacht werden müssen. Die Bundesregierung wurde mehrfach gebeten, das Schwergewicht bei der Förderung der Landwirtschaft auf eine Verbesserung der Agrarstruktur zu legen. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß diesem Wunsche, dessen Berechtigung auch die Bundesregierung anerkannt hat, bisher nicht Rechnung getragen worden ist, und daß durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft weitere Subventionen eingeführt werden. Dr. Meyers Bonn, den 14. Juli 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 9803 Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 30. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage 5 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., den 14. Juli 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß das Elfte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 236. Sitzung am 14. Juli 1961 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestage am 29. Juni 1961 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. 1 Anlage Dr. Meyers Bonn, den 14. Juli 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages. Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 30. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 14. Juli 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Elften Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes werden mit Wirkung ab 1. 7. 1961 die Eisenerzlieferungen und die Herstellung von Koks aus Kohle durch Bergwerksunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Diese Lieferungen waren bis zum 30. 6. 1960 im Bereich entflochtener Unternehmen auf Grund der Stahl- und Kohle-Umsatzsteuer-Verordnung vom 5. 2. 1953 und eines sie verlängernden Billigkeitserlasses des Bundesministers der Finanzen von der Steuer freigestellt worden. Ab 1. 7. 1960 haben die Bergwerksunternehmer die Umsatzsteuer in Erwartung einer abermaligen Sonderregelung unter Vorbehalt bezahlt. Damit nicht für diese Eisenerzlieferungen und die Herstellung von Koks aus Kohle im Bereich entflochtener Unternehmen für das dazwischen liegende Jahr eine Umsatzsteuerschuld entsteht, wird der Bundesminister der Finanzen gebeten, den Billigkeitserlaß betreffend Eisenerzlieferungen und die Herstellung von Koks aus Kohle bis zum 30. 6. 1961 zu verlängern. Anlage 6 Erklärung der Fraktion der FDP zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksachen 2690, 2853) *). Die Freie Demokratische Partei begrüßt die lang erwartete Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsrechts im Saarland, das vielen saarländischen Kriegsopfern gewisse Verbesserungen ihrer Bezüge bringt, ohne gleichzeitig anderen die bisherigen Leistungen zu kürzen. Dieses Ergebnis ist zweifelsohne ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem allgemein abgelehnten Entwurf der Bundesregierung, die auch wesentliche Abänderungsanträge des Bundesrates unberücksichtigt lassen wollte. An diesem jetzt fast befriedigenden Ergebnis in entscheidendem Maße mitgewirkt zu haben, rechnet sich die Freie Demokratische Partei als Erfolg ihrer jahrelangen Bemühungen um eine Eingliederung des Saarlandes ohne wirtschaftliche Nachteile für die Bevölkerung an. Sie bedauert aus diesem Anlaß erneut, daß eine gleich großzügige Regelung am 24. und 25. Juni 1959 für den sozialen Besitzstand im übrigen nicht erreicht werden konnte, zumal nach der jüngsten Erklärung des Herrn Familienministers nur fehlende Finanzmittel dafür ursächlich gewesen sein sollen. Angesichts der alljährlich ganz erheblich gestiegenen Steuereinnahmen kann ein solcher Grund nicht ausschlaggebend gewesen sein. Aus diesem Grunde bedauert auch die FDP, daß der gemeinsame Antrag von FDP/SPD auf Erhaltung des rechtlichen Besitzstandes — neben dem persönlichen — auf die Dauer von fünf Jahren durch die Mehrheitspartei abgelehnt worden ist. Die relativ geringfügigen Mittel wären in jedem Falle vertretbar gewesen, um das vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember und dem Deutschen Bundesrat am 20. Dezember 1956 einstimmig abgegebene Versprechen auf Erhaltung des Besitzstandes einzulösen. Die Freie Demokratische Partei hofft, daß der 4. Deutsche Bundestag ,die in vielen Punkten heute unzulängliche Versorgung der Opfer des Krieges ständig verbessern wird, um alsbald auch eine völlige Anpassung an das in zahlreichen Fällen fortschrittlichere saarländische Recht der Kriegsopferversorgung zu erreichen. Dr. Schneider Dr. Bucher und Fraktion *) Siehe 165. Sitzung Seite 9626 C 9804 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage ,der Abgeordneten Frau Dr. Schwarzhaupt (Fragestunde der 165. Sitzung vom 29. 6. 1961, Drucksache 2930, Frage X/5) : Besteht eine Möglichkeit, ein gemeinsames Telephonbuch des Rhein-Main-Wirtschaftsgebietes zu schaffen oder zumindest zu ermöglichen, daß den Fernsprechteilnehmern von Wiesbaden und Mainz jeweils das Fernsprechbuch der anderen Stadt kostenlos mitgeliefert wird? Nach den Vorschriften der Fernsprechordnung wird für jeden Hauptanschluß das Amtliche Fernsprechbuch, in dem das Ortsnetz des Anschlusses aufgeführt ist, gebührenfrei geliefert; außerdem werden Amtliche Fernsprechbücher gegen Gebühren abgegeben. Eine kostenlose Abgabe der Amtlichen Fernsprechbücher von Frankfurt (Main) und Koblenz an die Fernsprechteilnehmer in Mainz und Wiesbaden ist hiernach nicht möglich. Die Fernsprechteilnehmer können aber alle Amtlichen Fernsprechbücher zum Selbstkostenpreis erwerben, der so niedrig ist, daß der Erwerb für den einzelnen wirklich interessierten Teilnehmer keine wesentliche finanzielle Belastung darstellen kann. Das allgemeine und wirtschaftliche Interesse der Teilnehmer von Wiesbaden an einem Fernsprechbuch von Mainz und umgekehrt dürfte aber nicht besonders groß sein, da von der auch bestehenden Möglichkeit, ein Örtliches Fernsprechbuch der jeweils anderen Stadt zu einem ebenfalls sehr niedrigen Preis zu erwerben, in einem nur sehr geringen Umfang Gebrauch gemacht wird. Die Herausgabe eines Großraum-Fernsprechbuchs für ,das Rhein-Main-Gebiet ist von privater Seite beabsichtigt. Wegen der großen Vorarbeiten, die ein solches umfangreiches Buch erfordert, wird es jedoch noch nicht in Kürze greifbar sein. Kostenlos wird dieses Fernsprechbuch allerdings nicht abgegeben werden können. Stenographische Berichte des Deutschen Bundestages — 3. Wahlperiode 9805 Anlage zu Band 49 AMTLICHE MITTEILUNGEN (Umdruck 995) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. September 1961 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt: Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes Bundesärzteordnung Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes. Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 22. August 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick, Katzer, Arndgen und Genossen betr. kommunistische Unterwanderung der bundeseigenen Bergwerksgesellschaft Hibernia AG — Drucksache 2778 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2997 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 7. September 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. unwahre Behauptung des Ministerialrats Dr. Glaesser — Drucksache 2996 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3002 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat unter dem 15. September 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Eingreifen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in den Wahlkampf — Drucksache 2998 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3004 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 16. September 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Mietwucher — Drucksache 2989 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3006 verteilt. Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 5. September 1961 gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 7. August 1953 (BGBl. I S. 857) den Geschäftsbericht der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über das Rechnungsjahr 1959 übersandt, der als Drucksache 2999 verteilt ist. Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 6. September 1961 gemäß § 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr vom 7. August 1961 (am 31. August 1961 im Bundesgesetzbl. I S. 1554 veröffentlicht), die Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsverordnung — AWV) vom 22. August 1961 (am 31. August 1961 im Bundesgesetzbl. I S. 1381 veröffentlicht), die Erste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — vom 30. August 1961 (am 31. August 1961 im Bundesanzeiger S. 1 veröffentlicht) übersandt, die als Drucksache 3000 verteilt sind. Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 8. September 1961 gemäß § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 die Zehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Empfindliche Waren der Liste G des EWG-Vertrages) übersandt, die als Drucksache 3003 verteilt ist. Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 15. September 1961 gemäß § 1273 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1961) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Sie sind als Drucksache 3005 verteilt. Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hat am 4. Oktober 1961 unter Bezug auf die §§ 105 d Abs. 3 und 120 g der Gewerbeordnung mitgeteilt, daß auf Grund der §§ 105 d und 120 e der Gewerbeordnung verschiedene Rechtsverordnungen erlassen wurden. Sein Schreiben ist als Drucksache 3007 verteilt. Der Herr Präsident der Bundesrepublik Deutschland hat unter dem 1. September 1961 dem Herrn 9806 Stenographische Berichte des Deutschen Bundestages — 3. Wahlperiode Bundestagspräsidenten zur Frage der Verkündung des vom Bundestag am 9. November 1960 beschlossenen Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel folgendes Schreiben übersandt: Sehr verehrter Herr Bundestagspräsident! Das in dritter Lesung vom Deutschen Bundestag am 9. November 1960 beschlossene Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel ist mir am 16. August 1961 von der Bundesregierung zur Ausfertigung vorgelegt worden. Die schwerwiegenden verfassungsmäßigen Bedenken, die während der Beratung des Gesetzentwurfs und auch nachher gegen das Gesetz vorgebracht worden sind, haben mich zur Einholung eines Rechtsgutachtens veranlaßt. Bis zum Eingang dieses Gutachtens habe ich die Entscheidung über die Ausfertigung des Gesetzes zurückgestellt. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr sehr ergebener gez. Lübke. Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 18. September 1961 seine Stellungnahme zum Teilband 2 des Zweiten Teiles des Gutachtens des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über die Organisation der Deutschen Bundespost übersandt, die im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt. Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 25. September 1961 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 des Postverwaltungsgesetzes den Nachtrag zum Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1961 übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt. Das Mitglied der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, Dr. Walter Harm, hat mit Wirkung vom 22. September 1961 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet. Als sein Nachfolger hat am 29. September 1961 der Abgeordnete Alfred Schliestedt die Mitgliedschaft zur 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erworben. Bonn, den 15. Oktober 1961
Gesamtes Protokol
Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0316800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses aus dem Herrn Abgeordneten Hackethal zum 60. Geburtstag,

(Beifall)

dem Herrn Abgeordneten Lücke (Osnabrück) zum 60. Geburtstag,

(Beifall)

dem Herrn Abgeordneten Oetzel zum 60. Geburtstag,

(Beifall)

dem Herrn Abgeordneten Knobloch zum 60. Geburtstag,

(Beifall)

dem Herrn Abgeordneten Odenthal zum 65. Geburtstag,

(Beifall)

der Frau Abgeordneten Welter zum Geburtstag — bei Damen sage ich das Jahr nicht —,

(Beifall und Heiterkeit)

dem Herrn Abgeordneten Ruhnke zum 70. Geburtstag

(Beifall)

und zum heutigen 65. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Murr.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, ich gebe bekannt, daß mir der Herr Abgeordnete Kinat mit Schreiben vom 18. August mitgeteilt hat, daß er aus der Fraktion der SPD ausgetreten sei.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 1961 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Abkommen vom 20. September 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle
Drittes Gesetz. zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
Gesetz über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank
Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen
Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. September 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Leistungen zugunsten belgischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Vertulgungsmaßnahmen betroffen worden sind
Gesetz zu dem Protokoll vorn 31. Dezember 1960 über die Verlängerung des Abkommens über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Gesetz über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Erstes Gesetz zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961

(Bumwollsaatol usw.)

Gesetz zu denn Vertrag vom 8. November 1960 zur Änderung und Ergänzung des Vertrages vom 18. Januar 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder
Deutsches Richtergesetz. Zum
Deutschen Richtergesetz
hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die dem Sitzungsbericht als Anlage 2 beigefügt ist.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zur Bundesärzteordnung
und zum Vierten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes
verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drecksachen 295(1 und 2951 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juli 1961 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zur Ausführung der Verordnung Nr. 11 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gesetz zum Übereinkommen vom 14. Dezember 1960 fiber die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Gesetz zu dem Vertrag vom 18. März 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind
Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz)


Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen an das Zollgesetz (Zweites Verbrauchsteueränderungsgesetz)

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz)

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (15. ÄndG LAG)

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet der Weinwirtschaft
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Gesetz über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeldkassengesetz - KGKG)

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes
Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr
Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes Sechstes Gesetz zur Änderung des Getreidegesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familennamen und Vornamen
Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft
Elftes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes.
Zum
Gesetz über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Forderung der deutschen Eierwirtschaft
Elftes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
hat der Bundesrat Entschließungen gefaßt, die dem Sitzungsbericht als Anlagen 3, 4 und 5 beigefügt sind.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat
zum Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes
und zum Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes
verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drucksachen 2970 und 2971 verteilt.
Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 3. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Bericht des Bundesrechnungshofes über die Führung bundeseigener Unternehmen - Drucksache 2836 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2955 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter denn 7. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen betr. Erhebung des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen über Nationalparke und äquivalente Schutzgebiete - Drucksache 2856 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2965 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft hat unter dem 12. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Varelmann, Arndgen, Schmücker, Krammig, Dr. Stecker, Dr. Siemer, Hackethal, Vogt und Genossen betr. regionale Wirtschaftsförderung - Drucksache 2885 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2966 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 13. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Finanzbau-Aktiengesellschaft Fibag - Drucksache 2847 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2967 verteilt.
Der Herr Bundeminister für Verteidigung hat unter dem 13. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Überplanmäßige Ausgaben im 3. Quartal des Rechnungsjahres 1960, hier: Kap. 1415 Tit. 959 - Drucksache 2953 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2968 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 14. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Rundfunk- und Fernsehsendungen für die Sowjetzone und Rundfunksendungen für das Ausland - Drucksache 2794 -- beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2969 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnungsbau hat outer dem 17. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Dr. Götz, Stauch und Genossen betr. Genehmigung von Bauanträgen für den Wohnungsbau - Drucksache 2948 -- beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2973 verteilt.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 20. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kühlthau, Dr. Weber (Koblenz), Hübner, Brück und Genossen betr. Stellenpläne der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost für den gehobenen technischen und nichttechnischen Dienst - Drucksache 2952 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2975 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Auswärtigen hat unter dem 24. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Deutschland- und Berlinpolitik von Bundestag und Bundesregierung - Drucksache 2956 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2980 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 2. August 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Leonhard, Dr. Even (Düsseldorf) und Genossen betr. Bundesstraße 9 und Bau einer neuen Rheinbrücke im Raum zwischen Bonn und Andernach - Drucksache 2977 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2983 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern hat unter dem 1. August 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Durchführung des Bundes-Seuchengesetzes
Drucksache 2974 -- beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2984 verteilt.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat unter dem 9. August 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Aufklärung der Weltöffentlichkeit durch Rundfunksendungen über die Gründe für die Fluchtbewegung aus der Sowjetzone und die Hintergründe der sowjetischen Berlin-Drohung - Drucksache 2979 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2986 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft hat unter dem 10. August 1961 zur Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Dr. Dollinger, Wacher, Bauereisen, Meyer (Oppertshofen), Spies (Emmenhausen), Wittmann und Genossen betr. Ubersicht über das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand - Drucksachen 2113, 2171, 2539, 2713 - eine weitere Antwort erteilt. Sie wird als Drucksache 2988 verteilt.
Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers trat outer dem 27. Juni 1961 Vorschläge der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für Verordnungen über die Einführung einer Abschöpfungsregelung und die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Getreide sowie für Schweinefleisch gemäß Artikel 2 Satz 2 des Gesetzes zu den Verträgen übersandt, die als Drucksache 2936 verteilt sind.
De; Herr Bundeskanzler hat unter dem 3. Juli 1961 gemäß Artikel 2 Satz 2 des Gesetzes zu den Verträgen den Entwurf einer Verordnung des Rates der EWG zur Anwendung von Wettbewerbsregeln für die Landwirtschaft (Artikel 42 EWG-Vertrag) übersandt, der als Drucksache 2954 verteilt ist.
Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 5. Juli 1961 gemäß § 21 Abs. 6 in Verbindung mit § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 die Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Angleichungszoll für Vollmilchpulver) übersandt, die als Drucksache 2957 verteilt ist.
Der Herr Stellvertreter .des Bundeskanzlers hat unter dem 5. Juli 1961 gemäß § 21 Abs. 6 in Verbindung mit § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Joni 1961 die Elfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Ausgleichungszoll für Fondantmasse - Neufassung) übersandt, die als Drucksache 2958 verteilt ist.
Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dein 5. Juli 1961 gemäß § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1951 die Siebenundzwanzigste Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. - 2. Halbjahr 1961) übersandt, die als Drucksache 2959 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vorn 4. Mai 1961 betr. die bundesgesetzliche Regelung des Schlichtungswesens am 5. Juli 1961 ein Schreiben übersandt, das als Drucksache 2960 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 15. Juni 1961 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 8. April 1959 eine Ubersicht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen nach dem Stand vom 1, April 1951 übersandt, die als Drucksache 2972 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 18. Juli 1961 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 4. Mai 1961 über die
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 9795
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat an Deutsche aus der Sowjetzone, die nicht die Voraussetzungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen, berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2976 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 29. Juli 1961 gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und der EAG vom 27. Juli 1957 den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung einer zweiten Erhebung über die Arbeiterlöhne in acht Industriezweigen der Länder der Gemeinschaft nebst Anlage und eine Aufzeichnung des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, die als Drucksache 2981 verteilt sind.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz hat unter dem 21. Juli 1961 auf Grund des Beschlusses des Bundestages vorn 29. Juni 1961 einen Bericht über den Stand der Sammlung des Bundesrechts übermittelt, der als Drucksache 2982 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 4. August 1961 unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1960 zur Kenntnis vorgelegt. Er ist mit Drucksache 2985 verteilt.
Der Ausschuß für Petitionen hat die Ubersicht 3 über die gemäß § 115 der Geschäftsordnung erteilten Auskünfte der Bundesregierung zu Petitionen, die der Deutsche Bundestag der Bundesregierung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung überwiesen hat, zusammengestellt. Sie ist als Drucksache 2987 verteilt.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 18. Mai 1961 seine Stellungnahme zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über die Organisation der Deutschen Bundespost, erster Teil, erstes Kapitel „Die Ämter" übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 13. .Juni 1961 seine Stellungnahme zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über die Organisation der Deutschen Bundespost, zweiter Teil, Teilband 1 „Das Fernmeldetechnische Zentralamt", übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Das Bundesversicherungsamt hat unter dem 21. Juli 1961 die Abrechnung fiber die Rentenzahlungen, Beitragserstattungen und Beitragszahlungen für die Krankenversicherung der Rentner in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1960 zur Kenntnisnahme übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 31. Juli 1961 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 die Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn für die Geschäftsjahre 1958 und 1959 sowie die Abschlüsse der Sonderrechnung der Bundesbahndirektion Saarbrücken fur die Geschäftsjahre 1957 bis 1959 zur Kenntnisnahme übersandt. Sie liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 2. August 1961 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1960 den Wirtschaftsplan und den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1961 zur Kenntnisnahme übersandt. Sie liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Herr Bundestagspräsident hat dem Antrag des Wehrbeauftragten des Bundestages, Staatssekretär a. D. von Grolman, vorn 14. Juli 1961, ihn mit sofortiger Wirkung aus .seinem Amt zu entlassen, entsprochen.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 20. August 1961 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages am 4. Mai 1961 über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung von schienengleichen Kreuzungen berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2995 verteilt.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Tagesordnung.
Ich rufe auf Punkt 1:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zur Bundesärzteordnung (Drucksache 2990).
Berichterstatter ist Herr Senator Dr. Klein. Ich frage den Herrn Senator, ob er das Wort wünscht. — Bitte sehr! Das Wort als Berichterstatter hat Herr Senator Dr. Klein.
Dr. Klein, Senator des Landes Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen die vom Deutschen Bundestag am 14. Juni beschlossene Bundesärzteordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. Juni den Vermittlungsausschuß angerufen mit dem Ziel, eine Änderung der §§ 4 und 11 des Gesetzes zu erreichen.
Nach § 4 wird der Bundesinnenminister ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Bestallungsordnung für Ärzte zu erlassen. Nach dem Beschluß des Bundestages wird ,der Bundesminister des Innern verpflichtet, vor dem Erlaß der Bestallungsordnung den Deutschen Fakultätentag und die Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern anzuhören. Der Bundesrat begehrt die Wiederherstellung des § 4 Satz 1 in der Fassung der Regierungsvorlage und damit die Streichung dieser Anhörungsverpflichtung.
Im Zusammenhang damit steht der zweite Änderungswunsch des Bundesrates zu § 11 der Bundesärzteordnung. Hier wird die Bundesregierung ermächtigt, eine Gebührenordnung „nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern" zu erlassen. Der Bundesrat begehrt die Streichung der Worte „nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern".
Die Bedenken des Bundesrates gegen die §§ 4 und 11 sind in der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses beraten worden. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen vor, in beiden Punkten dem Bundesrat zu folgen. Er hält es für unerwünscht, daß gerade diese beiden Organisationen im Gesetz als anhörungsberechtigt aufgeführt werden, während andere sachverständige Stellen, wie z. B. die Länderressorts, nicht benannt werden. Unter dem Gesichtspunkt der Praxis erscheint es dem Vermittlungsausschuß im übrigen selbstverständlich, daß der Bundesminister des Innern allen maßgeblichen Organisationen und sonstigen Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme geben wird, bevor die Bestallungsordnung erlassen wird. Hinzu kommt, daß es sich bei den genannten Vereinigungen nicht um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Außerdem gibt es nicht in allen Ländern der Bundesrepublik Ärztekammern, die bekanntlich auf Landesrecht beruhen.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich das Hohe Haus, dem vorgetragenen Einigungsvorschlag zuzustimmen und das Gesetz in der Ihnen auf Drucksache 2990 vorliegenden Fassung nunmehr zu verabschieden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0316800100
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht.
Erklärungen werden nicht abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag ,des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2990 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist einstimmig angenommen.
Punkt 2 .der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts ides Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Vierten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 2991).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
9796 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0316800200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 16. Juni 1961 das Vierte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner 235. Sitzung am 30. Juni 1961 beschlossen, gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Das Anrufungsbegehren bezieht sich auf drei Punkte.
An Stelle ,des Satzes, daß die näheren Bestimmungen durch die Länder erlassen werden sollen, soll es heißen, daß ,die Landesregierungen diese Bestimmungen erlassen sollen. Damit soll die Zuständigkeit klargestellt werden. Es soll nicht die Notwendigkeit bestehen, in .den einzelnen Ländern deswegen ,das Landesparlament in Anspruch zu nehmen. Der Vermittlungsausschuß ist der Auffassung, 'daß diesem Begehren des Bundesrates gefolgt werden sollte.
Der zweite Punkt betrifft den neu eingefügten § 20 Abs. 2. Dort ist bestimmt, daß im Widerspruchsverfahren über Anträge auf Aufstellung eines Ausweises oder auf Kennzeichnung eines Ausweises die zuständige Behörde nach Anhörung eines Ausschusses entscheiden soll. Der Vermittlungsausschuß ist auch hier dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, wonach die Anhörung des Ausschusses dann unterbleiben kann, wenn die zuständige Behörde dem Widerspruch in vollem Umfange entsprechen will. Es entspricht einem allgemeinen Verwaltungsgrundsatz, daß, wenn in einem Beschwerdeverfahren der Beschwerde in vollem Umfange stattgegeben wird, kein Anlaß für ein weiteres Verfahren besteht; .das trägt auch zur Beschleunigung des ganzen Verfahrens bei.
Als Ergebnis ,dieser Beratungen hat sich auch die Notwendigkeit ergeben, das Inkrafttreten des Gesetzes zu ändern. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, 'daß Teile des Gesetzes wegen der für den Erlaß der Ausführungsbestimmungen und die Ernennung der Beisitzer notwendigen Zeit erst am 1. November 1961 in Kraft treten.
Als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses darf ich Sie bitten, dem Antrag Drucksache 2991 zuzustimmen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0316800300
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Werden Erklärungen abgegeben? — Das 'ist nicht der Fall.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache 2991 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2992).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Wittrock. Herr Abgeordneter, wünschen Sie das Wort? — Bitte sehr!

Karl Wittrock (SPD):
Rede ID: ID0316800400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hatte auch wegen des Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß ist in seiner gestrigen Sitzung in den meisten Punkten dem Anrufungsbegehren des Bundesrates beigetreten und den Vorschlägen gefolgt. Im entscheidenden Punkt — wenn ich hier von einer Wertigkeit ausgehen darf — hat der Vermittlungsausschuß jedoch entgegen dem Vorschlag des Bundesrates die vom Bundestag durch einen Mehrheitsbeschluß bekundete Auffassung bestätigt. Es handelt sich dabei um § 1 Abs. 2.
Nach dieser Vorschrift hat allein die Bundesregierung die Feststellung zu treffen, ob besondere Befugnisse zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft in Anspruch genommen werden müssen. Um welche besonderen Befugnisse es sich handelt, ergibt sich aus diesem § 1 Abs. 2. Ich brauche das hier im einzelnen nicht zu erwähnen. Der Bundesrat und übrigens früher auch die Bundestagsminderheit waren der Auffassung, daß eine solche Feststellung allein mit Zustimmung mindestens des Bundesrates getroffen werden kann. Die Mehrheit des Vermittlungsausschusses verneinte die von der Minderheit bejahte rechtliche Zulässigkeit und politische Zweckmäßigkeit einer solchen zwingenden Einschaltung des Bundesrates.
Im Zusammenhang damit stand die Frage, ob für das Aufhebungsbegehren, das nach dem jetzigen Gesetzesbeschluß nur von Bundestag und Bundesrat zusammen erhoben werden kann, eine alternative Antragstellung zulässig ist, ob also sowohl der Bundestag als auch unabhängig davon der Bundesrat berechtigt sein soll, die Aufhebung der Feststellung der Bundesregierung im Sinne dieses § i Abs. 2 zu verlangen. Die Mehrheit des Vermittlungsausschusses schloß sich auch insoweit den Erwägungen des Bundesrates nicht an, so daß es bei der seinerzeit vom Bundestag beschlossenen Fassung des § 1 Abs. 2 verbleibt.
Ein zweiter wichtiger Punkt bezieht sich auf § 5a Abs. 2 des hier beschlossenen Gesetzes. Der Gesetzentwurf sieht hier folgendes vor: Soweit Gemeinden und Gemeindeverbände mit kollegialer Verwaltungsspitze Auftragsangelegenheiten im Sinne dieses Bundesleistungsgesetzes durchzuführen haben, soll an die Stelle des kollegialen Organs der leitende Beamte treten, und nur er soll berechtigt und verpflichtet sein, hier das Erforderliche zu tun. Der Bundesrat sah hierin eine Änderung der Kommunalverfassung und damit eine gesetzliche Regelung, welche in einen Bereich eingreift, der allein der Autonomie des Landesgesetzgebers unterworfen ist. Der Vermittlungsausschuß hat sich fast einhellig, so kann ich hier sagen, der Auffassung des Bundesrates aus Rechtsgründen — ich betone: aus Rechtsgründen — angeschlossen, wobei diese Entscheidung, sich der Auffassung des Bundesrates aus Rechtsgründen anzuschließen, bei einer Reihe von
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 9797
Wittrock
Kollegen sicherlich dadurch erleichtert worden ist, daß von seiten der Innenminister der Länder zugesagt worden ist, die Länder würden gesetzliche Regelungen treffen, um die praktikable Durchführbarkeit des Gesetzes sicherzustellen.
Soweit die Ausführungen zu § 5 a. Das ist hier in der Anlage zu der Drucksache 2992 die Ziffer 3 b.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich kann darauf verzichten, auf die übrigen Punkte näher einzugehen. Ich darf mich hier wohl auf die Erläuterung der beiden wichtigsten Punkte beschränken. Die übrigen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses entprechen völlig den Wünschen und Vorschlägen des Bundesrates bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es handelt sich dabei um Beschlüsse, welche sich aus verfassungsrechtlichen Vorschriften ergeben. Es sind aber Regelungen, die in erster Linie technischen Charakter haben, so daß ich das Haus bitte, von einer weiteren Erläuterung dieser Punkte Abstand nehmen zu dürfen.
Ich darf namens des Vermittlungsausschusses um die Zustimmung zu den Vorschlägen bitten. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0316800500
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Erklärungen werden nicht abgegeben.

(Zuruf von der SPD: Ja, wenn die Butter bei die Fische kommt!)

Der Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2992 ist bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 2993).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Seidl (Dorfen). Er hat das Wort.

Franz Seidl (CSU):
Rede ID: ID0316800600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes hat der Bundesrat am 14. Juli 1961 den Vermittlungsausschuß angerufen. Er will den Gesetzesbeschluß des Bundestages vom 29. Juni 1961 in zwei Punkten geändert haben.
Im einzelnen darf ich dazu folgendes ausführen.
Erstens. Der Bundestag hatte in § 9 einen neuen Abs. 3 eingefügt, der bestimmt, daß die Unterbringung aller Evakuierten durch Auflagen des Bundeswohnungsbauministers nach § 19 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sicherzustellen ist. Das würde bedeuten, daß die vom Bund den Ländern für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellenden Mittel, die bekanntlich ohnehin einer gewissen Degression unterliegen, durch zusätzliche Auflagen gebunden werden, mit anderen Worten, daß diese Mittel noch weiter als seither in einzelne „Töpfchen" aufgeteilt werden.
Der Bundesrat wünschte die Streichung dieser Vorschrift, um eine weitere Bindung der Landesbehörden in dem dargelegten Sinne zu vermeiden, da sich eine weitere Bindung naturgemäß als erhebliche Einschränkung der Handlungsfreiheit der Länder auswirken muß.
Der Vermittlungsausschuß konnte sich den vom Bundesrat geäußerten Bedenken nicht verschließen. Er schlägt deshalb vor, den seither in Art. 1 Nr. 4 Buchstabe b vorgesehenen neuen § 9 Abs. 3 zu streichen.
Zweitens. Der Bundesrat schlug ferner die Einfügung eines neuen § 9 a in das Gesetz vor, durch welchen bestimmt werden sollte, daß sich der Bund vom Jahre 1962 an auch an der Wohnungsbaufinanzierung für die sogenannten Binnenevakuierten — das sind die Evakuierten, die innerhalb eines Landes evakuiert wurden; den Gegensatz stellen die sogenannten Außenevakuierten dar, die von Land zu Land oder außerhalb des Bundesgebietes evakuiert wurden — in angemessener Höhe beteiligt. Der Bundesrat wünschte also, daß insoweit eine Verpflichtung des Bundes dem Grunde nach festgelegt wird, wogegen die Höhe der Bundesbeteiligung künftigen Verhandlungen und Beratungen, insbesondere der Beratung des Bundeshaushalts, überlassen bleiben sollte. Der Bund beteiligt sich seither finanziell auf Grund des § 9 Abs. 6 des Bundesevakuiertengesetzes lediglich an der Wohnraumversorgung derjenigen Evakuierten, die von Land zu Land oder von außerhalb des Bundesgebietes zurückgeführt wurden, also der sogenannten Außenevakuierten.
Die Unterscheidung zwischen sogenannten Außen- und Binnenevakuierten erschien den Ländern schon seit langem als sachlich nicht 'gerechtfertigt. Hinzu kommt, daß die vorliegende Novelle eine wesentliche sachliche Änderung insofern bringt, als nunmehr auch an den Zufluchtsorten eine wohnraummäßige Versorgung sichergestellt werden soll, woraus für die Länder eine weitere finanzielle Belastung erwachsen kann.
Der Vermittlungsausschuß konnte sich nach eingehenden Erörterungen nicht dazu entschließen, dem Anliegen des Bundesrates in vollem Umfang zu entsprechen. Er sah von einem Vorschlag auf Einfügung eines neuen § 9 a ab, schlägt aber statt dessen als Kompromißlösung eine Neufassung des § 9 Abs. 6 vor, die ich der vorliegenden Bundestagsdrucksache 2993 zu entnehmen bitte.
9198 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961
Seidl (Dorfen)

Das Wesentliche an dieser Neufassung ist, daß die Beschränkung auf Evakuierungen von Land zu Land und außerhalb ,des Bundesgebietes gestrichen wird, so daß die vom Bund zur Verfügung zu stellenden 98 Millionen DM nun sowohl für Außen- als auch für Binnenevakuierte Verwendung finden können, beide Personenkreise also gleichgestellt werden. Ferner wurde im seitherigen Text die Zeitbestimmung „in den Jahren 1958 bis 1960" gestrichen, da sie durch Zeitablauf überholt ist.
In der praktischen finanziellen Auswirkung bedeutet die Neufassung des § 9 Abs. 6 folgendes. Von den vom Bund bereitzustellenden 98 Millionen DM wurden an die Länder seither 33 Millionen DM ausgezahlt; bis zu 60 Millionen DM ist der genannte Globalbetrag durch Verplanung in Anspruch genommen. Die restlichen 38 Millionen DM, die für die Außenevakuierung allein möglicherweise nicht mehr verbraucht würden, können nunmehr auch für die Binnenevakuierung und die Unterbringung am Zufluchtsort nutzbar gemacht werden, so daß der Beitrag des Bundes auf alle Fälle in voller Höhe ausgeschöpft wird.
Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den Änderungsvorschlägen zuzustimmen, Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß über die Änderungsvorschläge gemeinsam ,abgestimmt werden soll.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0316800700
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2993 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Damit sind ,die Vorlagen des Vermittlungsausschusses erledigt.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts ides Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Panzerabwehrkaserne an die Stadt Schweinfurt (Drucksachen 2961, 2994).
Ich frage den Berichterstatter, den Herrn Abgeordneten Windelen, ob er das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung der Sammelübersicht 38 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über
Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht 'über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 6. Oktober 1957 bis 31. Juli 1961 eingegangenen Petitionen (Drucksache 2978).
Wird das Wort zu diesem Antrag gewünscht? — Das ist nicht ,der Fall.
Wer dem Antrag des Petitionsausschusses auf Drucksache 2978 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag des Petitionsausschusses ist angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung. Wird noch das Wort gewünscht? — Frau Abgeordneter Dr. Lüders hat das Wort.

Dr. Marie-Elisabeth Lüders (FDP):
Rede ID: ID0316800800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich beabsichtige nicht, eine Rede zu halten, sondern ich habe nur den rein menschlichen, den rein kollegialen Wunsch, mich, nachdem ich acht Jahre Ihre Alterspräsidentin gewesen bin, von Ihnen mit allen guten Wünschen, die es für den einzelnen von uns, für Ihre Familien, für Ihre sonstige Gemeinschaft und für Ihre Parteien gibt, zu verabschieden. Ich wünsche Ihnen allen von Herzen alles Gute. Vergessen Sie, wenn ich vielleicht dem einen oder anderen einmal auf die Füße getreten bin. Sie mir auch!

(Heiterkeit.)

Das war nicht böse gemeint, von Ihnen auch nicht.
Nun lassen Sie uns auseinandergehen und lassen Sie uns die neuen Kollegen in dem gemeinsamen Wunsche empfangen und ihnen dabei behilflich sein, daß wir alle weiter leben dürfen nicht nur unter der Parole „Frieden und Freiheit", sondern unter der Tatsache Frieden und Freiheit! Gute Reise, alles Gute!

(Lebhafter Beifall.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0316800900
Meine Damen und Herren, namens des Hauses spreche ich nicht nur der Frau Abgeordneten Dr. Lüders den Dank des Hauses aus — auch den Dank des Hauses für ihre Abschiedsworte —, sondern ich verbinde mit diesem Dank den Dank an alle ausscheidenden Mitglieder dieses Hauses, die dem deutschen Volk durch die treue Wahrnehmung ihres Mandates in den letzten Legislaturperioden redlich gedient haben.
Ich bedanke mich namens des Hauses bei Ihnen allen für die Mitarbeit. Ich wünsche den Wiederkehrenden eine gute Rückkehr in Frieden und bei voller Gesundheit. Im Gedenken an unsere Landsleute in Berlin, im Gedenken an unsere Landsleute in der schwer leidenden Zone und in der Hoffnung, daß uns der Friede erhalten werde, wünsche ich uns allen, ,daß wir uns im neuen Bundestag wiedersehen.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. August 1961 9799
Präsident D. Dr. Gerstenmaler
Dem seitherigen Bundestagspräsidenten liegt, wie ich bereits einmal gesagt habe, die Pflicht ob, den 4. Bundestag einzuberufen. Ich habe dafür den 17. Oktober, 15 Uhr, vorgesehen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. Die Sitzung ist geschlossen.

(Beifall.)