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ID0316606800

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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage zunächst in meiner Eigenschaft als deutsches Mitglied des Ministerrats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
    Zur Verdeutlichung darf ich die Fragen noch einmal vorlesen.
    Anschließend wird der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft eine agrarpolitische Erklärung abgeben.
    Die Anfrage lautet:
    1. Warum hat die Bundesregierung einer Beschleunigung der Durchführung des EWG-Vertrages auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft zugestimmt, obwohl über die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen bis heute keine befriedigende Vereinbarung zustande gekommen ist? Wird die Bundesregierung der erneuten Beschleunigung, die die Land- und Ernährungswirtschaft einschließt, wiederum zustimmen?
    Ich beantworte diese Frage wie folgt: Die Bundesregierung stimmte einer Beschleunigung der Durchführung des EWG-Vertrages auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft in begrenztem Umfang zu, nachdem sich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission bereit erklärt hatten, bei den von diesen Maßnahmen betroffenen Erzeugnissen die bestehenden Exportsubventionen nicht zu vergrößern oder durch Ausgleichsabgaben den Wettbewerbsverzerrungen zu begegnen.
    Zu der zweiten dieser Fragen: Die Bestimmung des Beschleunigungsbeschlusses vom 12. Mai 1960, nach welcher der Rat der EWG vor dem 30. Juni 1961 entscheiden soll, ob am 31. Dezember desselben Jahres eine zusätzliche Herabsetzung der Zölle um weitere 10 % möglich ist, gilt nicht für die Landwirtschaft.



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard Die Frage 2 der Anfrage lautet:
    Hat die Bundesregierung bei der Unterzeichnung des EWG-Vertrages volle Kenntnis gehabt von den Wettbewerbsverzerrungen, die jetzt der Herstellung des Gemeinsamen Manktes auf dem Gebiet der Land- und Ernährungswirtschaft entgegenstehen?
    Der Bundesregierung war bei Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bekannt, daß als Folge der unterschiedlichen Marktpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft Wettbewerbsverzerrungen vorhanden sind. Die Bundesregierung ging und geht davon aus, daß im Zuge der nach dem Vertrag zu entwickelnden gemeinsamen Agrarpolitik diese Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Die Frage der Wettbewerbsverzerrungen ist Gegenstand ständiger Verhandlungen in der Gemeinschaft.
    Frage 3:
    Ist die Bundesregierung bereit, das bei den zuständigen Ministerien, insbesondere beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verfügbare Material über die in den EWG-Ländern der Land- und Ernährungswirtschaft und dem Agrar-Export direkt und indirekt gewährten Subventionen dem Bundestag unverzüglich vorzulegen?
    Ich antworte: Die Bundesregierung ist bereit, das ihr verfügbare Material über die in den EWG-Ländern der Land- und Ernährungswirtschaft und dem Agrar-Export direkt und indirekt gewährten Subventionen dem Bundestag vorzulegen.
    Frage 4 lautet:
    Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen um diese Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen?
    Die Antwort lautet: Um die Schwierigkeiten, die sich aus Wettbewerbsverzerrungen auf Grund direkter und indirekter Exportbeihilfen ergeben, einer Lösung näherzubringen, hat der Rat entsprechend einer Forderung der Bundesregierung bei einer Reihe von Agrarprodukten einen „standstill" der Exportsubventionen beschlossen. Die Bundesregierung wird weiter dafür eintreten, daß die von den anderen Mitgliedstaaten gewährten Exportbeihilfen Zug um Zug mit den vorzunehmenden Zollsenkungen abgebaut werden.
    Für die landwirtschaftlichen Veredelungsprodukte ergeben sich Schwierigkeiten auf Grund der unterschiedlichen Preissysteme in den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat daher für eine Reihe von Erzeugnissen, z. B. für Malz, Vollmilchpulver, Kunsthonig, Eier, Ausgleichsabgaben nach Art, 46 oder, soweit es sich um nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des EWG-Vertrages wie Brot, Fondantmasse, Waffeln und Kekse handelt, Ausgleichsabgalben nach Art. 26 beantragt. Bisher hat die Kornmission den Anträgen bei Brot, Fondantmasse, Vollmilchpulver und ,Malz entsprochen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft darauf bestehen, daß mit der schrittweisen Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik ein schrittweiser Abbau der wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen einhergeht.
    Frage 5:
    Kann die Bundesregierung dem Bundestag verbindlich erklären, daß das Landwirtschaftsgesetz vom 5. September 1955 auch nach der Herstellung des Gemeinsamen Marktes in vollem Umfang, insbesondere hinsichtlich der in § 1 des Gesetzes bestimmten Maßnahmen, durchgeführt werden kann?
    Die Antwort lautet: Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — ich verweise auf Art. 39 des Vertrages — und das deutsche Landwirtschaftsgesetz vom 5. September 1955 verfolgen in der Agrarpolitik die gleichen Ziele; die Ziele des deutschen Landwirtschaftsgesetzes werden unverändert weiter verfolgt.
    Die Frage 6 lautet:
    Welche Preisvorstellungen hat die Bundesregierung für einen Gemeinsamen Agrarmarkt a) bei Getreide, b) bei Veredelungserzeugnissen, und mit welchen Maßnahmen soll dieses Preisniveau gesichert werden?
    Ich anworte: Zur Zeit haben weder die Regierungen der Mitgliedstaaten noch die Kommission der EWG konkrete Preisvorstellungen für einen gemeinsamen Agrarmarkt bei Getreide und Veredelungserzeugnissen bekanntgegeben. Die Bundesregierung wird sich bei ihren Entscheidungen davon leiten lassen, daß das Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung nicht gemindert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Sicherung des anzustrebenden Preisniveaus auf dem 'Gemeinsamen Markt wird wesentlich von den Organisationsformen und von den anzuwendenden handelspolitischen Maßnahmen abhängen.
    Die Frage 7 lautet:
    Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über eine gemeinsame Agrarpolitik nach einem zu erwartenden und begrüßungswerten Beitritt Großbritanniens und anderer Mitglieder der EFTA zur EWG?
    Die Antwort lautet: Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt, .daß ein Beitritt weiterer europäischer Länder zur EWG die Gestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik beeinflussen kann, ja beeinflussen wird.
    Über die Frage, in welcher Form eine Harmonisierung der unterschiedlichen Agrarsysteme zu finden ist, liegen konkrete Vorstellungen noch nicht vor. Die Bundesregierung hält es jedoch für möglich, daß eine Angleichung erreicht werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zur Beantwortung der Großen Anfrage der FDP hat weiterhin das Wort der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Stellung als Oppositionspartei, ohne verpflichtet zu sein, selbst eine Antwort geben zu müssen, haben Sie, meine Herren von der Fraktion der FDP, von der Bundesregierung verlangt, den Kurs der künftigen Agrarpolitik, insonderheit einer solchen in unserem Verhältnis zur EWG, festzulegen. Sie wissen dabei genau, daß es dem verantwortungsbewußten Politiker in keinem Bereich der Politik möglich ist, sich außerhalb der festen Generalkonzeption auf Jahre hinaus auf Einzelheiten festzulegen. Ich sage dies in dieser Deutlichkeit, weil ich davon überzeugt bin, daß auch Sie, wenn Sie in der Veranwortung ständen, eine Antwort, soweit sie die Zukunft betrifft, nicht bis ins einzelne geben könnten.
    Die politischen Geschehnisse, in deren atemberaubendem Ablauf wir im Augenblick stehen, sind so elementar, daß es um nicht mehr und nicht weniger als um die Erhaltung unserer Freiheit geht. Diese zweifellos auch von Ihnen vorbehaltlos anerkannte Tatsache ist maßgebend für die Generalrichtung der Politik der Bundesregierung insgesamt und auch in dem agrarischen Bereich im speziellen. Wie immer in der Politik muß, wenn allgemeine Ziele erreicht werden sollen, für die Wahl der jeweils erforderlichen Mittel jene Beweglichkeit vorbehalten bleiben, die erforderlich ist, um zu dem für unser Volk absolut notwendigen Erfolg zu kommen.
    Sie können aber das Bestreben der Bundesregierung und ihren Willen, der deutschen Landwirtschaft im Rahmen des nur irgend Möglichen zu helfen, an dem ablesen, was in der Vergangenheit geschehen ist. Ich glaube, in diesem Hohen Haus sind sich alle darüber einig, daß die Eingliederung der Landwirtschaft in die soziale Marktwirtschaft besondere Maßnahmen nicht nur gestattet, sondern sogar notwendig macht. Aus dieser Erkenntnis ist das Landwirtschaftsgesetz entstanden, das 1955 von allen Parteien angenommen wurde.
    Was hat nun die Bundesregierung zur Verbesserung der Lage der Landwirtschaft in dieser Legislaturperiode getan? Ich möchte Sie daran erinnern, daß die Aufwendungen für den Grünen Plan in dieser Zeit von 1,3 Milliarden DM auf 1,6 Milliarden DM erhöht wurden. Dazu kommen in diesem Jahre auf Grund der Schäden, die das Jahr 1960 gebracht hat, außerhalb der direkten Schadensregulierungen noch weitere 300 Millionen DM für unsere bäuerlichen Familienbetriebe.
    Um die Selbsthilfe der Landwirtschaft zu unterstützen, wurden zusätzlich zu den Grünen Plänen und den bereits bestehenden Kredithilfen weitere Mittel zur Kreditverbilligung zur Verfügung gestellt. Damit soll die Anpassung der Landwirtschaft an eine durch die moderne Technik bestimmte Wirtschaft, die große Investitionen erfordert, erleichtert werden. Gerade auf diesem Gebiet wird in der Zukunft noch sehr viel getan werden müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bisher habe ich von dem gesprochen, was die Bundesregierung für die Landwirtschaft getan hat. Die Darstellung wird aber einseitig, wenn ich nicht auch die Leistungen der Landwirte selbst gebührend hervorhöbe. Daß die Landwirtschaft auf das äußerste bestrebt ist und sich bemüht hat, sich durch Rationalisierung und Modernisierung der fortschreitenden Entwicklung anzupassen, geht u. a. aus den von der Landwirtschaft vorgenommenen Investitionen hervor. Sie wendet, gezwungen durch den ständigen Entzug von Arbeitskräften, heute etwa doppelt soviel für Investitionen auf wie vor fünf Jahren. Die Anstrengungen der Landwirtschaft haben, unterstützt durch die Hilfe des Staates, zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft geführt, die sich im Vergleich zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität in anderen Wirtschaftsbereichen durchaus sehen lassen kann, diese in gewissen Sparten sogar weit übertrifft.
    Die Einkommensituation der Landwirtschaft verbesserte sich seit Bestehen des Landwirtchaftsgesetzes. Das Einkommen je landwirtschaftlicher Arbeiter erhöhte sich in diesem Zeitraum um 1300 DM, das ist fast 60 v. H. Das Ziel des Landwirtschaftsgesetzes, das Einkommen der Landwirtschaft an das der übrigen Wirtschaftsbereiche heranzuführen, konnte allerdings noch nicht erreicht werden. Der Einkommensabstand hat sich zwar verringert, aber nicht in dem gewünschten Ausmaß. Die Einkommensdifferenz wäre aber ohne die Maßnahmen des Grünen Plans beträchtlich größer gewesen.
    Meine Damen und Herren, Sie legen Ihre Kritik an die Maßnahmen der Vergangenheit an und übersehen dabei, daß die aus politischen Gründen geschlossenen Verträge zumindest in der Zeit, die Ihre Kritik trifft, nicht etwa dazu dienten — hier kann ich mich auf meinen Kollegen Herrn Professor Erhard berufen —, den deutschen Export an Industriegütern zu fördern.
    Die gegenwärtige Hochkonjunktur läßt die Notwendigkeiten, die zur Beteiligung der Bundesrepublik an den internationalen Vertragswerken geführt haben, stark in den Hintergrund treten. Die deutsche Industrie und die gewerbliche Wirtschaft sind auf eine weitere Ausdehnung des Exports unter solchen Voraussetzungen nicht mehr angewiesen. Dennoch lesen Sie immer wieder vom Abschluß bilateraler, also zweiseitiger Verträge mit den verschiedensten Staaten. In diesen Verträgen, die den Warenaustausch zum Gegenstand haben, muß die Bundesrepublik oft Zugeständnisse hinsichtlich des Imports landwirtschaftlicher Güter machen. Die Ergebnisse solcher Vertragsverhandlungen erregen oft den Unwillen unserer Bauern, und es wird dann darauf hingewiesen, es würden „unnötige" Importe hereingelassen, es würden Zugeständnisse gemacht, die nur zum Schaden der deutschen Landwirtschaft seien.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie diese Frage so isoliert betrachten, werden Sie keine einer kritischen Nachprüfung standhaltende Antwort finden. Wer aufmerksam das Weltgeschehen verfolgt, wird immer wieder zwei Faktoren feststellen, die die große Politik entscheidend beeinflussen. Zunächst



    Bundesminister Schwarz
    ist dies die große Auseinandersetzung zwischen dem Osten und dem Westen, zwischen dem Kollektiv der östlichen Diktatur und der freien westlichen Welt. In dieser harten, jeden Lebensbereich erfassenden Auseinandersetzung muß der Staat und muß jeder einzelne von uns Stellung beziehen. Wir haben uns für den Anschluß an die freie westliche Welt entschieden, der es uns ermöglicht, unserer Art gemäß zu leben, der uns Privateigentum, Privatinitiative und Eigenverantwortung garantiert. Das ist die eine der Grundtatsachen. Die zweite Tatsache ist, daß diese freie Welt einen möglichst liberalen Markt wünscht. Insbesondere die USA und auch zum Beispiel Kanada registrieren jeden Versuch der Beschränkung des freien Warenaustausches. Der Abschluß zweiseitiger Wirtschaftsverträge ist also eine politische Notwendigkeit, der wir uns nicht entziehen können. Sie erfordern manchmal auch Zugeständnisse, die hart an der Grenze des wirtschaftlich Tragbaren liegen. Uns bleibt hier jedoch keine Wahl, wollen wir nicht die Freundschaft dieser Staaten aufs Spiel setzen.
    Von landwirtschaftlicher Seite wird mir dann aber oft vorgehalten, daß ja nicht nur die Verträge mit den Staaten der uns politisch so eng verbundenen westlichen Welt geschlossen worden sind; es wird insbesondere auf den deutsch-sowjetischen Handelsvertrag, den Polenvertrag, das Abkommen mit der sowjetischen Zone und Verträge meinetwegen mit den Balkanstaaten hingewiesen. Bei oberflächlicher Betrachtung kann man leicht geneigt sein, die Notwendigkeit von handelspolitischen Zugeständnissen diesen Staaten gegenüber zu verneinen. Die Dinge liegen aber keineswegs so einfach. Wir leben in einer Welt voller internationaler Hochspannung, die uns immer wieder der unmittelbaren Explosionsgefahr gegenüberstellt. Jeder Weg, der an ,der Katastrophe vorbeizuführen geeignet ist, muß in einer solchen Situation gegangen werden. Die Bundesregierung sieht sich hier allerdings immer wieder vor die Notwendigkeit gestellt, diesen, meist Agrarexportländern, Zugeständnisse zu machen. So kam es am 31. Dezember 1960 zur Unterzeichnung des langfristigen Abkommens über den Waren- und Zahlungsverkehr und eines Protokolls über den Warenverkehr im Jahre 1961 mit der Sowjetunion. Die Abnahme von 150 000 t Qualitätsweizen und 150 000 t Futtergetreide für das Jahr 1961 ist das Resultat. Diese Mengen belasten aber ,die deutsche Landwirtschaft nicht; denn der Getreidepreis wird durch diese Einfuhren, wie Sie wissen, nicht beeinflußt. Er ist durch das Getreidepreisgesetz festgelegt, und die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel sorgt dafür, daß die festgesetzten Preise nicht unterschritten werden.
    Die deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen basieren auf dem Protokoll über den Warenverkehr vom 16. November 1956. Die wichtigsten Positionen der deutschen Einfuhren aus Polen sind 8000 t lebende Schweine und die Eier. Bei den Schweinen haben wir noch immer einen gewissen kleinen Einfuhrbedarf, wenn wir auch in diesem Jahr mit einer außerordentlich hohen Eigenerzeugung zu rechnen haben. Bei der Gesamtmenge der in der Bundesrepublik jährlich geschlachteten Schweine ist die
    Einfuhrmenge verhältnismäßig unbedeutend. Ich erinnere daran, daß wir etwa 22 Millionen Schweine schlachten und eine Einfuhrverpflichtung von 600 000 Schweinen haben. Diese Einfuhrmenge ist jedenfalls nicht geeignet, den Preis auf dem Markt in Unordnung zu bringen. Der Preis auf dem Schweinemarkt wird durch die eigenen Auftriebe gestaltet.
    Häufiger Kritik unterliegen die Eiereinfuhren aus Polen. Hierzu muß ich Ihnen aber sagen, daß die Einfuhr von Eiern seit dem Jahre 1953 unbeschränkt zugelassen war. Durch das deutsch-polnische Wirtschaftsabkommen von 1960 ist es möglich geworden, die Eiereinfuhr zu kontingentieren, und zwar auf eine dem jeweiligen Marktbedarf angepaßte Menge. Ich glaube, daß wir in diesem Jahr die Folgen dieser Vereinbarung merken und daß hier ein Fortschritt gegenüber dem früheren Zustand ist.
    Ähnlich ist die Situation bei der Einfuhr von Geflügel aus Polen. Auch diese Einfuhren werden häufig unter Bezugnahme auf die deutsch-polnischen Verhandlungen des vergangenen Jahres kritisiert. Aber auch hier ist die bisher unbeschränkte Einfuhrmöglichkeit in kontingentierte Mengen umgewandelt worden, die dem jeweiligen Marktbedarf angepaßt werden können. Wegen der amerikanischen Hähncheneinfuhren hatte ich gerade in jüngster Zeit in den Fragestunden darauf hinzuweisen, daß der Preisverfall auf diesem Gebiet nicht eine Folge übergroßer Einfuhren, sondern die Folge stark abgesunkener Preise im Erzeugerland ist. Die für die deutsche Landwirtschaft hieraus folgenden Nachteile hat das Hohe Haus durch die auf diesem Gebiet vor wenigen Stunden beschlossenen Maßnahmen zu beseitigen versucht.
    Auch der Interzonenhandel unterliegt häufiger Kritik. Er ist, wie Sie wissen, nach der Kündigung bestehender Vereinbarungen im vergangenen Jahr neu geregelt worden. Das neue Abkommen ist ebenfalls am 1. Januar 1961 in Kraft getreten und hat eine unbegrenzte Laufzeit, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird. Auf dem uns besonders interessierenden landwirtschaftlichen Sektor sind folgende Positionen wichtig. Aus der sowjetisch besetzten Zone beziehen wir für 25 Millionen Verrechnungseinheiten Zucker und ebenfalls für 25 Millionen Verrechnungseinheiten Schweinefleisch und für 15 Millionen Einheiten Getreide.
    Sie dürfen diese Importverpflichtungen jedoch nicht isoliert betrachten. Uns ist in diesem Abkommen die Möglichkeit gegeben, auch unsererseits Agrarprodukte in ,die SBZ zu liefern. Wenn Sie den 25 Millionen Verrechnungseinheiten Schweinefleisch unsere Liefermöglichkeiten auf dem Vieh- und Fleischsektor mit 45 Millionen Verrechnungseinheiten entgegenstellen, so sehen Sie sofort, daß unser Vieh- und Fleischmarkt durch dieses Abkommen entlastet wird. Außerdem können wir für 25 Millionen Verrechnungseinheiten Käse liefern. Die Zucker- und Getreidelieferungen aus der SBZ belasten uns nicht, wie ich schon sagte, weil wir hier unsere Vorratsstellen einschalten.

    Bundesminister Schwarz
    Ich will und kann nicht mehr auf jeden einzelnen Handelsvertrag eingehen. Aber an diesen Beispielen, die den am meisten kritisierten Handelsverkehr betreffen, mögen Sie ersehen, daß die Belastungen, die wir für die deutsche Landwirtschaft übernommen haben, nicht so unerträglich sind, wie sie häufig und manchmal auch in etwas demagogischer Weise dargestellt werden. Seien Sie bitte überzeugt, daß wir bei derartigen Vertragsverhandlungen alles tun, um die berechtigten Interessen der deutschen Landwirtschaft, soweit das nur irgend möglich ist, zu wahren. Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, daß die sich infolge der Importe an manchen Stellen häufenden Warenmengen, auch wenn sie von den Vorratsstellen aufgenommen werden, nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen dürfen. Ich muß vielmehr die Forderung stellen, daß das, was im Interesse der Gesamtheit erforderlich erschien, dann auch wieder von der Gesamtheit als Last getragen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das heißt also: ein Reexport darf die Landwirtschaft nicht berühren.
    Zum Abschluß dieses kurzen Überblicks möchte ich Ihnen noch einige Zahlen über unsere Importe im Jahre 1960 geben, weil immer wieder behauptet wird, die Bundesregierung habe im Übermaß agrarische Produkte zum Nachteil der deutschen Landwirtschaft importiert, was zu einem Verfall der Erzeugerpreise geführt habe. An Schlachtrindern, Rind- und Kalbfleisch wurden im Wirtschaftsjahr 1958/59 rund 167 000 t, im Jahre 1959/60 dagegen etwas weniger, nämlich 162 000 t eingeführt. Hierbei ist noch zu beachten, daß die Ausfuhr dieser Produkte einschließlich ,der Fleischlieferungen in die SBZ und an die Streitkräfte im Wirtschaftsjahr 1959/60 gegenüber dem vorhergehenden Jahr 1958/59 erheblich größer geworden ist; die Ausfuhr ist nämlich von 28 000 auf 43 000 t gestiegen.
    Betrachten wir die Preisentwicklung, so trifft die immer wieder aufgestellte Behauptung, die Preise seien infolge der Einfuhren zurückgegangen, nicht in dem Maße zu, wie es behauptet worden ist. Seit dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes im Jahre 1955 hat es eine stetige Aufwärtsentwicklung gegeben. Damals lagen die durchschnittlichen Rinderpreise bei 184,20 DM je 100 kg. Im Wirtschaftsjahr 1959/60 lagen sie bei 208 DM. Zwar ist der Preisanstieg vom Wirtschaftsjahr 1958/59 zum darauffolgenden Jahr 1959/60 mit 0,5 % nur geringfügig. Diese Tatsache wird in öffentlichen Diskussionen immer wieder herausgestellt. Ich bitte dabei aber doch davon Kenntnis zu nehmen, daß die Preise vom Wirtschaftsjahr 1957/58 zum darauffolgenden Jahr 1958/59 einen sehr großen Sprung von 185 auf 207 DM gemacht haben, Ich glaube, wir sollten solche Extreme nicht immer wieder in die Argumentation hineinbringen, sondern lieber die stetige Gesamtentwicklung betrachten.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

    Die Situation auf dem Schweinemarkt ist ebenfalls recht interessant. Auch hier noch einige kurze Ausführungen. Die Einfuhr von Schweinen, in Tonnen Schlachtgewicht umgerechnet, sowie von Schweinefleisch ist iim Wirtschaftsjahr 1958/59 gegenüber dem Jahr 1959/60 von 114 000 auf 127 000 t etwas angestiegen. Der Durchschnittspreis für Schweine betrug im Wirtschaftsjahr 1958/59 128 DM je 100 kg. Dieser Preis ist geringfügig niedriger als der im Wirtschaftsjahr 1958/59. Damals betrug er 130,80 DM. Ich möchte Sie nicht noch mit weiteren Zahlen belasten, sondern nur darauf hinweisen, daß wir 'in den Jahren 1957/58 Preise von 117 DM hatten. Auch hier müssen wir feststellen, daß die Schweinepreise trotz der außerordentlichen Mehrproduktion von jährlich rund 500 000, die der Konsum immer aufnimmt, eine Stetigkeit in der Gesamtentwicklung aufweisen.
    Nun noch ein Wort zu den viel kritisierten großen Butterimporten im Jahre 1959. Sie spielen nach wie vor in einer gewissen Presse eine große Rolle. Der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesernährungsminister, wird wahrhaftig zu Unrecht der Vorwurf gemacht, sie habe durch die damaligen Butterimporte der Landwirtschaft Schaden zugefügt. Ich darf Sie daran erinnern, daß diese Butterimporte ihren Ursprung nicht in einer allzu großen Bereitwilligkeit der Bundesregierung hatten, sondern daß es die damalige Meinung des Hohen Hauses war, den Butterzoll fallenzulassen. Die Folge waren übergroße Importe, die für die Landwirtschaft außerordentlich schwerwiegend waren. Die in diesem Punkt gegenüber der Bundesregierung erhobenen Vorwürfe sind völlig uniberechtigt.
    Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion der FDP, beziehen sich in Ihrer Großen Anfrage weitestgehend auf die Wirkung, die der EWG-Vertrag auslöst. Durch die Bildung der EWG sind zwar etliche neue Probleme für die deutsche Landwirtschaft entstanden; es wäre jedoch ein Irrtum, zu glauben, daß bei dem schnellen Zusammenwachsen der Völker des Westens diesen Problemen hätte ausgewichen werden können. Es handelt sich vielmehr darum, mit den Schwierigkeiten in einer kürzeren Zeit fertig zu werden. Wenn durch den EWG-Vertrag die Agrarmärkte der sechs Länder geordnet werden sollen, so hat die Bundesregierung im Verlauf gerade der vergangenen Jahre bewiesen, daß sie wohl bereit ist, im Geiste dieses Vertrages, jedoch unter weitgehender Schonung der deutschen Erzeugerinteressen, den Warenaustausch zu fördern.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige Zahlen nennen: Die Einfuhr der Bundesrepublik an Gütern der Ernährungswirtschaft ohne Kaffee und Tabak stieg von 1955 bis 1960 aus Belgien/Luxemburg von 97 auf 177 Millionen DM, aus Frankreich von 404 auf 709 Millionen DM, aus Italien von 544 auf 872 Millionen DM, aus den Niederlanden von 864 auf 1470 Millionen DM. Demgegenüber sank die Einfuhr an diesen Gütern aus den EFTA-Ländern vom Jahre 1959 zum Jahre 1960 von 1310 auf 1255 Millionen DM.
    Wir sind immer bestrebt gewesen, dort, wo sich die Möglichkeit hierfür bot, durch langfristige Abkommen und durch die im Vertrag vorgesehene Koordinierung der Marktordnungen dem gemeinsamen Ziel näherzukommen. Die Bundesregierung hat sich da-



    Bundesminister Schwarz
    bei bemüht, der Landwirtschaft für die notwendige Umstellung die volle im Vertrag vorgesehene Übergangszeit zu geben. Bisher ist keine beschleunigte Durchführung des Vertrages beschlossen worden, durch die der Landwirtschaft sichtbarer Schaden zugefügt worden ist. Bedeutsam erscheint mir, daß es bei den Verhandlungen, die zum Beschleunigungsbeschluß vom 12. Mai 1960 geführt haben, gelungen ist, zu erreichen, daß die Frage der Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen als vordringlich anerkannt worden ist und auch angepackt wird. Die Wettbewerbsgleichheit ist unerläßliche Voraussetzung für die Funktion des Gemeinsamen Marktes. Die EWG-Kommission hat zugesagt, die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen unverzüglich in Angriff zu nehmen. Sie ist zur Zeit dabei, einen Überblick über die verschiedenen Formen der unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen durch eine Zusammenstellung zu ermöglichen, und wir haben die Zusage, daß dieser Frage eine besondere Vordringlichkeit zuerkannt wird.
    Sie, meine Damen und Herren von der FDP, verlangen nun, daß Ihnen die Bundesregierung heute schon eine Antwort darauf gibt, wie sie sich zu einem eventuellen Antrag auf eine weitere Beschleunigung in der nächsten Ministerratssitzung der EWG verhalten werde. Sie werden es aber verstehen — ich glaube, gerade Sie als liberale Partei werden es verstehen —, daß es unter Verhandlungspartnern nicht üblich ist, drei Tage vor einer Verhandlung öffentlich zu erklären, was man zu tun beabsichtigt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte Ihnen daher empfehlen, diese wenigen Tage abzuwarten, bis Sie erfahren werden, welche Entscheidung unter den in Brüssel sich ergebenden Verhältnissen möglich und notwendig ist.
    Über eines kann es jedoch gar keinen Zweifel geben: Die Bundesregierung hat die Verpflichtung, das Landwirtschaftsgesetz zu erfüllen und damit die Existenzmöglichkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe abzusichern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung weiß, daß die Notwendigkeit der Erhaltung der deutschen Landwirtschaft nicht allein um ihrer selbst willen unbedingt erforderlich ist, sondern daß ihr Fortbestand auch weitestgehend im Interesse der deutschen Verbraucher liegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Damit ist die Zielsetzung der Agrarpolitik der Bundesregierung klar aufgezeigt.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)