Rede von
Dr.
Walter
Pflaumbaum
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf Drucksache 2716 soll eine einwandfreie Gesetzesgrundlage dafür geschaffen werden, daß die Einfuhr- und Vorratsstelle die Auflage machen kann, ,den Import von ausländischem Getreide mit der Abnahme einer bestimmten Menge von Inlandsgetreide zu verbinden. Dieses Verfahren ist jahrelang angewandt worden. Infolge einer unterschiedlichen Rechtsprechung haben sich neuerdings Bedenken ergeben, ob diese Handhabung auch eine entsprechende Rechtsgrundlage hat. Deshalb soll jetzt die Rechtsgrundlage einwandfrei wiederhergestellt werden.
Es erhebt sich die Frage: Müssen wir denn das tun? Was ist die Veranlassung? Im vergangenen Jahr hat die Vorratsstelle durch die Unwetterschäden außergewöhnlich hohe Mengen von Futtergetreide ausnahmsweise aufnehmen können, die besonders hohe Feuchtigkeitsgrade hatten. Nunmehr muß das Futtergetreide wieder aus den Vorräten verschwinden, damit für die neue Ernte Platz zur Übernahme geschaffen wird. Das ist die Veranlassung.
Nun kann man natürlich mit Recht — wie Herr Kollege Müller — fragen, ob es dafür nicht andere und bessere Wege gibt. Die Vorratsstelle hat in der letzten Zeit, aus der Not geboren, das Importgetreide — wie man so sagt — körperlich, also echt übernommen, hat es mit Inlandsgetreide gekoppelt und in dieser Form wieder abgegeben. Ich teile die Auffassung des Herrn Kollegen Müller, daß das wohl die unschönste Form ist, die man sich denken kann.
Man hat auch andere Wege geprüft, und von seiten der Importeure ist vorgeschlagen worden, sie weitgehend mit zur Beurteilung heranzuziehen. Man könnte daran denken, das Futtergetreide, das sogenannte Schadgetreide, auf den Markt zu bringen, und zwar mit so niedrigen Preisen, daß der Einkauf und Ankauf dadurch schmackhaft wird. Das würde aber bedeuten, daß die Futtergetreidepreise schlechthin unterboten würden. Dies ist nach dem Getreidepreisgesetz nicht möglich und nicht Rechtens.
Man könnte weiter daran denken, das gesamte Futtergetreidepreisniveau anzuheben, damit das dort vorhandene Futtergetreide seinen Weg zum Konsum findet, ohne daß die Neigung besteht, das überteuerte Auslandsgetreide zu kaufen. Das aber wäre unerträglich für den deutschen Verbraucher des Futtergetreides und vor allem für den deutschen Veredler, von dessen Schwierigkeiten wir vorhin allerlei vernommen haben. Wenn schon ihm besonders das nicht zugemutet werden kann, so ergibt sich die weitere Notwendigkeit, unabhängig davon Getreidearten aus dem Auslande einzuführen, wofür wir im ,deutschen Getreide keinen Ersatz haben.
Herr Kollege Müller hat mit Recht die Frage des Exports angesprochen. Wir teilen diese Auffassung, und ich nehme an, daß auch das Ernährungsministerium diese Auffassung teilt: Soweit ein echter Export dieses Getreides möglich ist, muß unbedingt die Priorität dieser Form gegeben sein. Die Frage ist, Herr Kollege Müller, ob die umliegenden Länder auf diesem Gebiete so aufnahmefähig sind. Sie werden mit mir der Auffassung sein, daß man auf diesem Gebiete nicht den Markt dadurch erobern will, daß man den Preis unterbietet.