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ID0316605000

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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für mich persönlich, nicht für meine politischen Freunde, zu der Verabschiedung dieses Gesetzes folgendes erklären.
    Ich halte den Weg, der schon mit dem ersten Gesetz — das jetzt verbessert werden soll — eingeschlagen worden ist, für falsch. Ich bin der Meinung, daß dieser Weg auch dadurch nicht besser wird, daß man jetzt die Schlaglöcher mit einigen Steinen ausfüllt, die man in diesem Änderungsgesetz zusammengetragen hat.
    Hier in der Debatte ist von mehreren Seiten, nicht nur von meinem Freund Kriedemann, sondern auch von anderen, auf die eigentliche Ursache für dieses Gesetz und für seinen Vorgänger hingewiesen worden, nämlich auf eine falsche Politik bezüglich eines wesentlichen Teils der Produktionskosten dieses Wirtschaftszweiges. Ich glaube, daß das durch das neue Gesetz, also durch die Änderung des alten Gesetzes, nicht verbessert wird.
    Ich jedenfalls werde, weil ich diesen Weg für prinzipiell falsch halte, gegen dieses Gesetz stimmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Einige wenige Gegenstimmen. Enthaltungen? — Einige wenige Enthaltungen; mit Mehrheit angenommen.
Damit komme ich zu Punkt 43 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung ides von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 2716),
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksache 2909)

(Erste Beratung 158. Sitzung).

Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Logemann, für seinen Schriftlichen Bericht. Ich komme in der zweiten Beratung zu den einzelnen Bestimmungen und rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Sie wünschen das Wort? Bitte sehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegen den Bericht des Herrn Kollegen Logemann erhebe ich Einspruch. Gemäß § 74 der Geschäftsordnung des Bundestages ist der Berichterstatter verpflichtet, auch die Stellungnahme der Minderheit in dem Bericht wiederzugeben. Dieser Vorschrift wurde im vorliegenden Falle leider nicht Rechnung getragen.
    Zur Sache selbst habe ich folgendes zu erklären. Es ist nicht einzusehen, wieso es, wie es im Bericht heißt, ein geeignetes Mittel sein soll, die Einfuhr von ausländischem Getreide von der Abnahme einer bestimmten Menge von Getreide aus der Bundesreserve abhängig zu machen, solange es marktkonforme Mittel des Abbaus gibt. Es ist falsch, zu behaupten, die Ausschüsse seien zu dem Ergebnis gekommen, das in dem Gesetz vorgesehene Verfahren sei das wirksamste und zweckmäßigste Mit-



    Müller (Worms)

    tel zum Abbau der Interventionsbestände bei der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Mehrheit in den mit der Beratung befaßten Ausschüssen haben diesen Standpunkt vertreten. Die Minderheit hat dieser dirigistischen Auffassung mit guten Gründen widersprochen. Der Bericht erwähnt davon nicht ein Wort.
    Nach Meinung der Verwaltung, die der Berichterstatter kritiklos übernommen hat, ist ein Export der Getreideüberschüsse nur in begrenztem Umfang möglich, weil dafür erhebliche Haushaltsmittel erforderlich sind und der Weltmarkt nicht in dem Umfange für deutsche Getreideexporte aufnahmefähig ist, in dem die Interventionsbestände abgebaut werden müßten. Der Berichterstatter weiß offenbar nicht, daß in dem jetzt ablaufenden Getreidewirtschaftsjahr etwa 300 000 t Roggen exportiert worden sind und der Weizenexport bis zum China-Geschäft etwa 50 000 t betrug. Erstaunlicherweise hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Export von Roggen und Weizen stoppen lassen, weil die Haushaltsmittel erschöpft seien. Wenn es also wahr wäre, daß die Koppelung notwendig ist, wie es in Abs. 2 des Berichts heißt, um die intervenierten Getreidebestände wieder beschleunigt dem Markt zuzuführen, damit die Läger der Einfuhr- und Vorratsstelle für die Aufnahme des neuen Erntejahres freigehalten werden können, hätte ganz im Gegenteil der Export gefördert werden müssen. Die Läger wären ) dann frei geworden. Ich frage mich, wie es hier mit der Logik steht.
    Sie können, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Sie den Initiativgesetzentwurf eingebracht haben, die Dinge drehen und deuteln, wie Sie wollen: die Koppelung ist unwirtschaftlich, unnötig, dirigistisch und ein Requisit der Zwangswirtschaft.

    (Beifall bei der SPD.)

    Mit den Grundsätzen der doch sonst von Ihnen vertretenen sozialen Marktwirtschaft ist sie unvereinbar.
    Es ist in der Bundesrepublik unbestritten, daß die Verwertung der inländischen Getreideernte den Vorrang hat. Die Verwaltung hat es aber nicht verstanden, mit den beteiligten Kreisen der Wirtschaft ein Arangement zu treffen. Das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in diesem Jahr zunächst angeordnete Koppelungsverfahren ist durch Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main als unzulässig und mit den bestehenden Gesetzen als unvereinbar bezeichnet worden. Daraufhin hat sich das Bundesernährungsministerium entschlossen, den Staatshandel einzuführen, importierten Mais in die Vorratshaltung zu übernehmen und ein Mais-Weizen-Gemisch im Verhältnis 1 zu 1 an die Mischfutterbetriebe zu einem erhöhten Preis von 410 DM je Tonne abzugeben. Da das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aber sehr bald einsehen mußte, daß man Weizen und Mais nicht vermischen kann, hat es später erklärt, daß Weizen und Mais auch unvermischt von der Einfuhr- und Vorratsstelle abgenommen werden können, wobei allerdings der Preis der gleiche sein müsse. Die Preiserhöhung für dieses Weizen-Mais-Gemisch wurde im übrigen just in dem Augenblick verfügt, als die D-Mark aufgewertet worden war und eigentlich damit hätte gerechnet werden müssen, daß die Preise entsprechend gesenkt werden. Auch dieses Verfahren der Koppelung wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 8. Juni dieses Jahres als ungesetzlich verworfen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stellt also einen Eingriff in schwebende Prozesse dar, so daß die Verabschiedung des Gesetzentwurfs auch aus diesem Grunde höchst bedenklich erscheint.
    Schließlich hat der Bericht unerwähnt gelassen, daß im Rechtsausschuß die Vertreter aller Parteien, also auch der Regierungspartei, rechtliche Bedenken vorgetragen haben und der Gesetzentwurf hier nur mit 9 zu 8 Stimmen eine ganz knappe Mehrheit erhalten hat.
    Wenn es den Initiatoren ernst wäre, die Bestände abzubauen, müßten sie den Getreideexport fortsetzen, statt ihn mit der fragwürdigen Begründung, die Haushaltsmittel seien erschöpft, aufzuheben. Was zur Verbilligung des Exports von Getreide aus den Beständen der Einfuhr- und Vorratsstelle an Zuschüssen geleistet wird, kommt auf der anderen Seite bei der Einfuhr der hierzulande benötigten Futtergetreidearten durch die Abschöpfung wieder herein. Wenn man die Bestände aber, wie beim Roggen, vier Jahre lang lagert, an Lagerkosten zirka 240 DM je Tonne aufwendet und beim Export nur etwa 180 DM erlöst, also noch nicht einmal die Lagerkosten hereinbringt, so zeugt das nicht gerade für eine ökonomische Praxis.
    Nach meinem Dafürhalten muß schnell und muß laufend exportiert werden. Die jetzt verfügte Unterbindung des Exports macht die Bemühungen des Außenhandels, den Auslandsmarkt für deutsches Getreide zu erschließen, zunichte. Die Gründe hierfür sind unerfindlich. Der Getreideexport geht ebensowenig zu Lasten des deutschen Steuerzahlers wie der Mehlexport.
    Die Begründung für diese Behauptung hat mir dankenswerterweise das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten selbst geliefert. Laut einem Bericht, der in den Vereinigten Wirtschaftsdiensten am 26. Juni veröffentlicht worden ist, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgendes erklärt — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Nur dem flüchtigen Beobachter mag der Verkauf von Weizen aus .der Bundesreserve zu Weltmarktpreisen für den Mehlexport als eine Belastung des Steuerzahlers erscheinen, weil er vergißt, daß es sich praktisch nur um eine Rückerstattung der bei der Einfuhr erhobenen Abschöpfungsbeträge handelt, die nach geltendem Haushaltsrecht an den Fiskus abgeführt werden müssen. Eine Inanspruchnahme von Steuergeldern träte nur für den Fall ein, daß



    Müller (Worms)

    .der Abschöpfungsbetrag bei der Einfuhr wegen der höheren Weltmarktpreise niedriger war als die für die Getreideabbaumaßnahmen benötigten Gelder. Umgekehrt kann ,aber auch der Abschöpfungsbetrag höher sein. Das hängt von der jeweiligen Entwicklung der Weltmarktpreise ab. Im Durchschnitt der Fälle bedeutet die Hergabe von Weizen für die Herstellung von Exportmehl bei Weltmarktpreisen daher keine Belastung für den Steuerzahler.
    Ich stimme dieser Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausdrücklich zu. Aber ich bemerke: das gilt Wort für Wort auch für ,den Getreideexport.