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ID0316603000

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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. J. Hermann Siemer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft hat die Frage, die von Herrn Kollegen Bauknecht vorgetragen wurde, in langer Diskussion behandelt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß sie noch einmal nach der rechtlichen Seite überprüft werden sollte. Es bestehen nämlich zunächst sehr divergente Auffassungen darüber, ob es überhaupt zulässig ist, für die Produktion unterschiedliche Bedingungen zu stellen. Daß man damit den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzen würde, davon bin ich persönlich völlig überzeugt. Auch verschiedene Juristen innerhalb der Ministerien teilen diese Auffassung.
    Aber die rechtliche Frage soll hier gar nicht entscheidend sein, sondern die Frage, ob es richtig ist, daß wir bis zum Übergang in die EWG, d. h. bis zu der gesetzlichen Festlegung des Ausgleichsbetrages jetzt eine Regelung treffen, die notwendigerweise alle die Betriebe treffen würde, die heute eine Fleischproduktion von mehr als 100 t haben. Seit Jahren bemühen wir uns im Ministerium, für die unterschiedliche Futterkostengestaltung der Betriebe, die durch die Liberalisierung der Geflügelfleischproduktion der Konkurrenz auf dem Weltmarkt ausgesetzt sind, einen Ausgleich ähnlich wie beim Eiergeld zu schaffen. Das ist 'deswegen nicht gelungen, weil die deutsche Produktion auf diesem Sektor bisher restlos rückständig war. Wir haben heute noch eine Einfuhr von 140- bis 150 000 t und eine eigene Produktion an Broiler-Mast, die nicht über 20 000 bis 25 000 t hinausgeht.
    Und nun frage ich Sie: Sollen nun etwa die Betriebe, 'die eine Produktion von mehr als 100 t schaffen — weil heute auf dem 'deutschen Markt die Einfuhr bestimmend ist —, deswegen zum Erliegen kommen, weil man vorgibt, es sei eine Hilfe für die bäuerlichen Familienbetriebe? Meine Damen und Herren, wem kommt denn dieser Schnitt zugute? Doch nicht dem bäuerlichen Familienbetrieb! Diese sogenannte Begrenzung hat doch nur den Sinn, daß das Ausland besser importieren kann. Mit der Begrenzung, Herr Kollege Bauknecht, können Sie dem Familienbetrieb nicht helfen, sondern dann müssen Sie Wege gehen, die ich seit Jahren vorschlage und die nicht beschritten worden sind. Ich mache darauf aufmerksam: die Geflügelmastproduktion ist ebenso wie ,die Eierproduktion ein typischer Produktionszweig bäuerlicher Betriebe. Aber es ist wenig dafür getan worden. Darum ist ja das Ausland mit 140 000 t Einfuhr marktbeherrschend, und wir selber können die Betriebe kaum am Leben erhalten.
    Nun haben Sie, Herr Dr. Reinhard — gerade wegen der letzten Liberalisierung, und zwar der amerikanischen Einfuhr, die vollends liberalisiert ist —, mit uns zusammen den Versuch gemacht, die Reste der Produktion zu erhalten, und Sie wollen das dadurch erreichen, daß der Ausgleichsbetrag in Höhe I des Futterkostenunterschiedes rückvergütet wird — wie das vorhin von 'dem Kollegen Kriedemann mit Recht gesagt worden ist — aus 'dem Fonds, der vom Herrn Bundesfinanzminister durch ,die Abschöpfungsbeträge in Höhe von 300 Millionen eingenommen wird. Diese Rückvergütung nun etwa bei denen zu begrenzen, die mehr als 100 t erzeugen, halte ich auch deswegen für einen Widerspruch in sich, weil ja jeder bäuerliche Betrieb ab 50 ha nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen 160 t Fleisch erzeugen kann. Ein Betrieb mit 100 ha kann nach der heutigen gesetzlichen Bestimmung 320 t erzeugen. Aus welchem Grunde wollen Sie nun die Produktion von Geflügelfleisch, die sowieso eine schwierige und risikovolle Angelegenheit ist, begrenzen? Der Familienbetrieb kann — ich wiederhole es — durch die Begrenzung nicht einen Schritt vorankommen; wir müssen ihm vielmehr mit verbilligten Krediten und mit dem sogenannten Beratungs- und Marktsystem helfen.
    Herr Kollege Bauknecht sagte, in einem Jahr hoffe man, die Ausgleichsgesetze in der EWG zu haben, und dann würde ja sowieso durch die Ausgleichsbeträge der Unterschiedsbetrag, den wir heute gesetzlich auszuzahlen versuchen, aufgehoben. Das ist richtig. Aber weswegen wollen wir dann bis dahin die wenigen Betriebe, die Pionierbetriebe, wenn ich so sagen darf, abschlachten? Warum wollen wir bis dahin die Betriebe, die heute maßgeblich und vorbildlich die Produktion beeinflussen, aus dem Markt nehmen, ganz abgesehen davon, daß wir ja das Gegenteil von dem tun, was



    Dr. Siemer
    wir die ganzen Jahre hindurch mit dem Grünen Plan versucht haben: durch Zuschüsse Geflügelschlachtereien aufzuziehen, die durch diese Bestimmung zum Erliegen kommen? Denn es ist Ihnen doch klar, daß die Produktion, die an die Geflügelschlachterei geht, die Rentabilität dieses sogenannten Schlachtereiprozesses bestimmen muß. Und wenn Sie das nach unten hin begrenzen, indem nur bis 100 t Fleischerzeugung die Produktion rückvergütet wird, fällt ein großer Teil der Produktion flach, weil diese bäuerlichen Betriebe mit ihrer Produktion dann eben nur bis zu 100 t gehen. Wir haben nicht viele davon, die sich in dieses Geschäft hineingestürzt haben. Ich jedenfalls habe von meinem Standpunkt aus alle meine Freunde gewarnt, weil ich dieses Situation kommen sah. Man kann nicht produzieren, wenn man um ein Drittel der Gestehungskosten teurer ist als das Ausland.
    Meine Damen und Herren, ein Letztes. Mit gütiger Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich Ihnen die neue Zeitschrift „AGRI FORUM" zeigen, die von der EWG unter maßgeblicher Mitarbeit unseres Kollegen Lücker herausgegeben wird. Ich darf mir erlauben, aus dieser schönen Zeitschrift nur die Überschriften auf Seite 20 vorzulesen: „Bauern in Europa — Ein Familienbetrieb, der mit der Zeit geht —200 000 Schlachtküken jährlich produziert ein Bauer in Brabant". 300 Rinder, Mastrinder und 100 Schweine, ein Betrieb von 21 ha!
    Sie wollen begrenzen. Sie wollen die Konkurrenz von vornherein dem Ausland zubilligen, das uns überlegen ist. Warum wollen Sie nicht auch bei uns, wie das in der übrigen gewerblichen Wirtschaft ist, bäuerliche Betriebe sich als Pionierbetriebe zu zugkräftigen, beispielhaften Betrieben entwickeln lassen? Ich bin der Auffassung, daß auch diese Betriebe nicht Großbetriebe genannt werden können. Das sind doch alles Betriebe mit einem Umsatz von 1 bis 6 Millionen. Wenn ich von der Wirtschaft spreche, sind das doch mittelständische Betriebe. Aber sobald es sich um die Landwirtschaft handelt, glaube ich wenigstens von vielen immer gehört zu haben, daß ein bäuerlicher Betrieb unbedingt in altväterlicher Weise weiterwirtschaften müsse.

    (Abg. Bauknecht: Keineswegs!)

    Nach meiner Meinung, Herr Kollege Bauknecht, müssen wir diesen Betrieben geradezu das Rückgrat stärken, damit sie beispielhaft in unserer kommenden Marktwirtschaft bestehen können und die anderen Bauern mitreißen. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil wir vier Jahre vergeblich auf die Vorlage eines Geflügelwirtschaftsgesetzes durch die Bundesregierung gewartet haben — es ist in diesen vier Jahren wiederholt angekündigt worden, es hat sehr weit geförderte Referentenentwürfe gegeben, die dann wieder verschwanden —, sind wir erst im letzten Augenblick an die Beratung dieses Gesetzentwurfs herangekommen, der jetzt zur Debatte steht. Im allerletzten Augenblick, der dem Ernährungsausschuß zur Verfügung stand, kam dann die Frage hoch, ob man denn das nicht in der Weise begrenzen solle, wie es auf dem Umdruck 965 vorgeschlagen wird. Damals war sogar noch die Rede von einer Begrenzung auf 50 000 kg. Es ist bei diesen Beratungen völlig klargeworden, daß es sich nicht um eine Subvention handelt, also um eine Maßnahme, die man zielen kann, die man auf die besonderen Verhältnisse der einen oder anderen Gruppe abstellt, sondern daß es sich wirklich um die Rückerstattung von zuviel erhobenen Futtergetreidekosten handelt und daß man hier nicht unterschiedlich verfahren kann.
    Es sollte noch versucht werden, eine Stellungnahme des Rechtsausschusses bezüglich der Verfassungsmäßigkeit einer solchen unterschiedlichen Behandlung nach der Größe einzuholen. Auch dazu war natürlich keine Zeit. Es war natürlich auch keine Zeit für den einzelnen von uns jedenfalls für viele meiner Freunde und für mich nicht —, sich auf eigene Faust darüber zu informieren, ob man so verfahren kann oder nicht. Im Unterschied zu einem meiner Herren Vorredner möchte ich sagen, daß es sich für mich schon in erster Linie um die rechtliche Frage dreht. Wir machen ja schließlich ein Gesetz, und da muß nun einmal die Rechtsgrundlage so unantastbar und so gesichert sein, wie es nur irgend möglich ist.
    Herr Kollege Siemer hat soeben schon dargestellt, daß die Vorstellung von bäuerlicher Produktion fließend ist. Gerade in diesem Wirtschaftszweig sieht es ganz anders aus, als man es sich früher vorgestellt hat. In Holland hat man Jahre hindurch versucht, die Geflügelhaltung auf die kleinen Betriebe zu beschränken, sie, besser gesagt, den kleinen Betrieben zu reservieren. Eines schönen Tages vor nicht allzu langer Zeit haben die Holländer dieses System aufgeben müssen, weil sie eben nicht mit der kleinen Geflügelhaltung sitzenbleiben konnten, während ihre Nachbarn und Konkurrenten auf die größere Geflügelhaltung umschalteten. Auf Grund des Beispiels, das der Kollege Siemer hier soeben vorgetragen hat, weiß man ja, daß es sich auch noch dann um eine bäuerliche Geflügelwirtschaft handelt, wenn sie mit sehr viel größeren Mengen arbeitet und auf den Markt kommt, als es hier vorgesehen ist.
    Aber so schön es wäre, den kleineren Betrieben gewisse Reservationen zu sichern, ihnen einen Raum zu bieten, in den niemand anders mit mehr Kapital oder mit mehr Bodenfläche usw. einbrechen kann, so übersehe ich und übersehen viele meiner Freunde mit mir im Augenblick wirklich nicht, ob man so verfahren kann, wie es hier vorgeschlagen ist. Ich habe das Bedenken, daß wir etwas tun, was nicht mit der Verfassung in Übereinstimmung ist. Das würde zur Folge haben — wir haben ja solche Beispiele —, daß dieses Gesetz hängenbleibt, ohne daß dieser Bundestag es noch in Ordnung bringen kann. Dann würden wir weitere Zeit verlieren. Nur um dieser Gefahr zu entgehen, werde ich und werden diejenigen meiner Freunde, die sich auf eigene



    Kriedemann
    Faust ihren Vers in dieser Angelegenheit machen mußten — aus ,den Gründen, die ich dargetan habe, gab es gar keine Möglichkeit zu einer vernünftigen Beratung in den Fraktionen —, gegen diesen Antrag stimmen.