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ID0316602000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Vorlage des Ausschusses — die übrigens im Widerspruch zu den Vorschlägen des Wirtschaftsausschusses steht — und den Antrag der SPD durchlesen, dann, meine ich, sollten Sie sich einen Moment überlegen, ob die beiden Vorschriften, die hier vorgeschlagen werden, überhaupt durchsetzbar und durchführbar sind. Was wir seit einiger Zeit auf dem deutschen Eiermarkt erleben, ist doch eine Art Tragikomödie, und ich möchte einmal wissen, wie, wenn August Hinrichs noch lebte, sein „Krach um Jolanthe" heute aussehen würde. Meine Herren von der Regierung, das bezieht sich auch auf die Kontrolle, die Sie auf dem Eiermarkt in Cloppenburg vor einigen Tagen durchgeführt haben. Die Administration hat gewisse Grenzen, und Sie können den Leuten nicht etwas vorschreiben, was ,sie partout nicht wollen und meiner Meinung nach auch nicht zu tun brauchen.
    Kollege Kriedemann hat vorhin schon einen Prozeß angeführt, der die Situation in etwa beleuchtet. Auf eine kurze Formel gebracht, heißt das Rheiner Urteil: „Man kann nur denjenigen betrügen, der nicht weiß, daß er betrogen wird, und weil der Staat weiß, daß er betrogen wird, kann er nicht betrogen werden." Meine Damen und Herren, das ist doch eine groteske Situation.
    Oder nehmen Sie den Düsseldorfer Fall, wo man Prämien bezogen hat, ohne überhaupt mit irgendwelchen Eiern zu handeln; woraus doch hervorgeht, daß die Kontrolle der Stempelung überhaupt nicht möglich ist. Die Kontrolle ist eine Sache der Buchführung.
    Oder nehmen Sie den dritten Prozeß, der sehr interessant ist; das ist der Prozeß in Celle über die Amtspflichtsverletzung. Dort ist ausdrücklich festgestellt worden, daß die Behörden gewußt haben, daß einige, oder sehr viele, Eier abgeliefert haben, ohne sie zu stempeln, und die Prämie gefordert haben und daß andere, die sich ausdrücklich geweigert haben, sie zu stempeln, keine Prämie bekommen haben; und das sei eben eine ungleiche Behandlung. Hier liege eine Amtspflichtverletzung vor.
    Nun kann man sagen: „Wie ist es möglich, daß diese Dinge vor allem im nordwestdeutschen Raum passieren? Sind die Leute dort unehrlicher als in anderen Gegenden, oder woran liegt das?" Meine Damen und Herren, es liegt ganz einfach daran, daß in Nordwestdeutschland die Eierproduktion eine andere Bedeutung hat als in anderen Gegenden. In Nordwestdeutschland ist sie eine Spezialproduktion geworden, ist sie für viele landwirtschaftliche Betriebe, vor allem Kleinbetriebe, eine Existenzgrundlage. Aber das braucht ja keine Entschuldigung zu sein. Ich bin der Meinung, daß ein Gesetz, das so angelegt ist wie dieses, nicht funktionieren kann. Es verführt die Menschen!
    Herr Kollege Kriedemann sprach von einem „Aberglauben". Nun, ich will mich nicht in eine Diskussion darüber einlassen, ob es zutrifft, daß ein ungestempeltes Ei frischer ist oder besser ist als ein gestempeltes. Darauf kommt ,es auch gar nicht an. Die Kunden kontrollieren doch selber, und sie wissen doch, welche Ware sie kaufen. Warum wollen wir vorschreiben, daß ein Ei gestempelt sein muß? Nachher schlagen Sie noch vor, daß es rot oder blau angepinselt werden muß. Wir wollen doch den Leuten überlassen, was und wie sie kaufen. Das können sie doch selber beurteilen. Worauf es mir im wesentlichen ankommt, ist, meine Damen und Herren, daß Sie meiner Meinung nach keine Kontrolle über die Stempelung ausüben können. Sie können ,es den Hausfrauen durchaus überlassen, daß sie die Ware kaufen, die sie für richtig halten.
    Es muß doch irgendeinen Grund haben, daß sich das ungestempelte Ei einen gewissen Markt und einen guten Preis erobert hat. Das mag an der Qualität liegen; das will ich gar nicht erörtern. Ich glaube, im wesentlichen liegt es daran, daß das ungestempelte Ei in einem Minderangebot steht. Wenn ein mangelhaftes Angebot da ist, dann werden sich die Preise immer nach oben bewegen. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Menschen dann versuchen, diesen Preis zu erzielen und, da das Eierförderungsgesetz in der Anlage dem Ausgleich der Mehrfutterkosten dient, auch die Eierförderungsmittel zu bekommen. Denn an sich hat die Eierförderung mit der Stempelung als solcher gar nichts zu tun, und eine totale Stempelung, Herr Kriedemann, liegt ja wohl nicht drin. Denn den Ab-Hof-Verkauf können Sie einfach nicht unterbinden.

    (Abg. Kriedemann: Das will auch niemand!)

    — Das will auch niemand. Aber da Sie das nicht können, meine Damen und Herren, können Sie kein lückenloses System herstellen. Das, was hier in dem SPD-Antrag vorgeschlagen wird, ist nach meiner Meinung nicht durchführbar.
    Wir müssen nun aber sehen, die Betrugsmomente, die Hintergehungstatbestände möglichst einzuengen. Das kann man doch am besten dadurch, daß man den Anreiz zum Betrug beseitigt. Wenn man also das ungestempelte Ei, das gütebearbeitet sein



    Schmücker
    und in einer bestimmten Aufmachung, eben in größeren Kartonagen, angeboten werden muß, freigibt, fällt der Anreiz weg. Gleichzeitig aber wird das Angebot an ungestempelten Eiern größer. Der Überpreis wird also heruntergehen, und Sie haben, ohne daß Sie administrativ eingreifen — was Sie übrigens gar nicht können —, ,die Sache geregelt.
    Eine wirksame Kontrolle ist nach meiner Meinung nur über die Buchungsbelege möglich. Es müßte also mindestens eine ordentliche Buchführung stattfinden. Dabei ist eine gewisse Orientierung an der Reichsabgabenordnung erforderlich. Jetzt wird doch eine völlig isolierte, auf diesen Zweck zugeschnittene Buchführung vorgelegt, bei der überhaupt keine Gegenkontrolle besteht und die gar keine Gefahr für den einzelnen Unternehmer in sich birgt, wenn sie nicht ganz exakt durchgeführt wird. Eine solche Buchführung ist einfach nicht zu kontrollieren.
    Ich wäre natürlich sehr froh, wenn es uns gelingen könnte, aus diesem System schneller als beabsichtigt herauszukommen. Wir wisssen, daß es diese Art der Eierprämiierung nur noch kurze Zeit geben wird. Aber wenn wir jetzt die Dinge freiheitlicher gestalten und die natürlich oder durch das Gesetz künstlich gegebenen Anreize zur Umgehung beseitigen, werden wir der Befriedung dienen und dem Markt die Entwicklung überlassen.
    Ich glaube, es wäre im Sinne der freien Konsumwahl und einer freiheitlichen Gestaltung sehr gut, wenn sich der Deutsche Bundestag dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses anschlösse und den Antrag annähme, den wir Ihnen auf Umdruck 977 vorgelegt haben.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird weiterhin das Wort gewünscht? — Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Hohe Haus, das heute am letzten Tage vor Ablauf der Legislaturperiode zusammengetreten ist, nicht mit langen Eiervorträgen behelligen. Ich möchte vor allen Dingen vermeiden, daß dieses Gespräch über die Eierstempelei noch weiter ausgedehnt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren aus mancherlei Gründen bereits so unendlich lange Besprechungen geführt, daß ich glaube, die Experten haben sich bereits bis auf das äußerste angestrengt, um den richtigen Weg zu finden.
    Es handelt sich einfach darum, daß wir in diesem Hohen Hause mit der Stempelung einen Modus gefunden zu haben glaubten, um die Eierprämie an den Mann zu bringen, soweit ein Anspruch berechtigt erscheint. Hier sind Mißbräuche vorgekommen. Die Mißbräuche sind bedauerlich. Aber die Grundsatzfrage ist: Ist das Gesetz schlecht, oder ist der Mensch schlecht?

    (Abg. Schmücker: Nein, eben nicht, Herr Minister! Das Gesetz ist eine Verfügung zur Umgehung!)

    — Eben doch nach unserer Auffassung, Herr Kollege Schmücker!
    Nun wird in dem Antrag Umdruck 977 gefordert, eine Erweiterung in dem Sinne vorzunehmen, daß ungestempelte Eier in geschlossenen Packungen als gekennzeichnete Eier verkauft werden dürfen. Darunter kann man dann aber auch Eier, die in Großpackungen z. B. Kisten, verpackt sind, verstehen. Hiergegen wende ich mich. Ich bin durchaus bereit, der Ausschußvorlage meine Zustimmung zu geben, die von Kleinpackungen spricht. Hier kommt man bis zu einem gewissen Grade den Einwänden entgegen, die von den Gegnern der Stempelung ins Feld geführt werden. Würden wir jedoch die Großpackungen einbeziehen, wäre eine Kontrolle überhaupt nicht mehr möglich.
    Die Kontrolle aber ist die Voraussetzung dafür, daß die Zahlungen einigermaßen ordnungsgemäß vorgenommen werden. Eine mangelhafte Kontrolle würde die Möglichkeiten für einen Mißbrauch bei der Auszahlung der Ausgleichsbeträge unendlich erweitern. Und das kostet sehr viel Geld. Des weiteren laufen wir aber bei einer solchen Handhabung Gefahr — wie auch schon gesagt wurde —, daß die ausländischen Eier nicht mehr gestempelt zu werden brauchten. Dann besteht die Gefahr, daß zwischen dem deutschen und dem ausländischen Ei überhaupt kein Unterschied mehr ist. Hiermit meine ich nicht gute Eier aus Nachbarländern, sondern ich meine Eier sehr ferner Herkunft, die dann völlig unkontrolliert auf den Markt kommen. Ich habe deshalb die Bitte, daß Sie den Antrag auf Umdruck 977, der eine Neufassung von § 1 Abs. 2 vorsieht, ablehnen und der Ausschußvorlage Ihre Zustimmung geben.