Rede von
Herbert
Kriedemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich im wesentlichen auf meine Ausführungen zu Nr. 1 beziehen. Auch hier handelt es sich für uns nur darum, das Gesetz gegen alle die Machenschaften zu schützen, die wir in der letzten Zeit zur Kenntnis nehmen mußten und die in Kreisen derjenigen, die über die Hauptgesichtspunkte dieses Gesetzes nicht unterrichtet waren, eine Menge von Entrüstung und Hohn und Spott heraufbeschworen haben.
Wir müssen zu einer Verbesserung der Kontrolle kommen, und deshalb wollen wir, daß auch die in den Kleinpackungen verkauften Eier gekennzeichnet werden. In Deutschland hat sich ein Aberglaube breitgemacht — und ich bedaure, daß die Regierung ihm dadurch Vorschub geleistet hat, daß sie ihre Handelsklassenverordnung seinerzeit zurückgezogen hat —, der Aberglaube nämlich, daß das gestempelte Ei ein altes Ei, das ungestempelte Ei ein frisches Ei sei. Das trifft nur in dem einzigen und sehr seltenen Fall zu, daß ein Verbraucher unmittelbar an der Betriebsstätte eines Erzeugers seinen Eierbedarf decken kann. Aber 'in einer Gesellschaft wie der unsrigen mit ihren Ballungsräumen hat eben nur eine Minderheit diese Chance. Alle anderen müssen sich auch bezüglich ihres Eierbedarfs so versorgen, wie sie es mit anderen Lebensmitteln tun.
Das deutsche Ei konkurriert mit gestempelten Eiern, die aus dem Ausland kommen und die eine ausreichende Qualität haben. Deshalb müssen wir auch die deutschen Verbraucher daran gewöhnen, daß das deutsche Ei seine Qualität durch seine Kennzeichnung deutlich macht.
Wenn wir nun aber zulassen, daß in ein und demselben Betrieb gestempelte und ungestempelte Eier angetroffen werden und dem Kontrolleur dann auf seine erstaunte Frage gesagt wird: Die ungestempelten kommen noch in die Kleinpackungen, dann machen wir ein neues Loch auf, nachdem wir uns soeben bemüht haben, ein sehr großes und gefährliches Loch zu schließen, indem wir die Betriebe zwingen, sich zu entscheiden, ob sie ihre Geschäfte mit gekennzeichneten oder mit ungekennzeichneten Eiern machen wollen. Dieses Nebeneinander und Durcheinander hat gerade 'dazu geführt, daß die Dinge undurchsichtig wurden.
Wir haben uns in 'dem Urteil eines Schöffengerichts aus Rheine bescheinigen lassen müssen, man habe es gewußt, wie bei der Eierprämie verfahren werden wird. Meine Damen und Herren, die Eierprämie ist keine Subvention; sie ist nichts anderes als die Rückerstattung von — meine Kollegin Frau Strobel macht mich darauf aufmerksam, daß es mit „mutwillig" eigentlich viel zu gelinde ausgedrück ist — zuviel erhobenem Futtergetreidepreis. Die Eierprämie ist also nicht eine Subvention, sondern eine Rückerstattung.
Im Falle des Prozesses gegen einen solchen Mann, der diese Rückerstattung gegen den Wortlaut des Gesetzes für ungestempelte Eier bezogen hat, haben wir uns also bescheinigen lassen müssen, der Staat und seine Funktionäre hätten wissen müssen, daß
so verfahren wird. Der Mann ist freigesprochen worden. Das dient weder dem Ansehen der Demokratie noch dem Ansehen des Gesetzgebers.
Um nun nicht neben einer gerade erst zugeschweißten Stelle selber gleich ein neues Loch zu bohren, schlagen wir Ihnen vor, Nr. 7 zu streichen, d. h. zu verordnen, daß Prämien nur für Eier gezahlt werden können, die gekennzeichnet sind, in welcher Sorte von Packung sie sich auch immer befinden mögen.