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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Adolf Mauk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die FDP wird diesem Gesetz trotz schwerer Bedenken gegen einzelne Bestimmungen zustimmen. Viele Freunde aus meiner Fraktion waren der Überzeugung, daß dem deutschen Weinbau genauso oder vielleicht noch besser gedient gewesen wäre, wenn man ihm imSinne der Stellungnahme des Wirtschaftspolitischen Ausschusses 'des Bundestages genügend Mittel für die Einlagerung von Wein und für den Ausbau von Winzergenossenschaften zur Verfügung gestellt hätte. Sie wissen, daß es im Bundesgebiet, z. B. in Baden und Württemberg, Weinbaugebiete gibt, in denen heute schon über 80 % des Anfalls an Wein in Winzergenossenschaften erfaßt werden und die deshalb nicht dringend auf ein solches Gesetz angewiesen gewesen wären.
    Ich wollte eigentlich heute noch einen Entschließungsantrag im Sinne dieses Beschlusses des Wirtschaftspolitischen Ausschusses einbringen. Leider ist er im Augenblick noch in der Schreibmaschine. Er läßt sich also nach der Geschäftsordnung nicht mehr verwirklichen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle namens meiner Fraktion die Bundesregierung bitten, entsprechend dem Beschluß des Wirtschaftspolitischen Ausschusses unverzüglich geeignete Maßnahmen zum schnellen Wirksamwerden dieses Gesetzes zu ergreifen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? — Einige Enthaltungen. Angenommen!
Ich rufe auf Punkt 42 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr.
Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksache 2806),
a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 2902)
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksachen 2898, zu 2898)

(Erste Beratung 162. Sitzung).

Ich danke dem Berichterstatter des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Herrn Abgeordneten Bading, für seinen Schriftlichen Bericht. Soll seitens des Haushaltsausschusses gesprochen werden? — Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Dann komme ich zur zweiten Beratung. Wir werden ziffernweise vorgehen müssen. Ich rufe 'auf Ziffer 1, — Ziffer 2, — Ziffer 3 entfällt, Ziffer 4. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Diese Bestimmungen sind angenommen.
Ich komme zu Ziffer 5 und rufe 'dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 960 Ziffer 1 auf. Wird der Antrag begründet? — Herr Abgeordneter Kriedemann!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade weil wir das Prinzip, nach dem hier verfahren wird, für richtig halten — schließlich stammt das Eierförderungsgesetz aus unserer Initiative, das Gesetz, das allein es bewirkt hat, daß der deutschen Geflügelwirtschaft ein größerer Anteil am eigenen Markt gesichert wurde, als es wegen ihrer schlechten Wettbewerbslage, verursacht durch die hohen und nach unserer Meinung viel zu hohen Preise für Futtergetreide, zunächst der Fall war, so daß sie erst den Anschluß finden mußte —, stehen wir auch diesem Gesetz positiv gegenüber. Aber wir haben im Laufe der letzten Jahre doch erfahren müssen, daß die Möglichkeiten des Betrugs und der Verleitung dazu außerordentlich groß waren. Seinerzeit hatten wir uns ja vorgestellt, daß man nur mit gekennzeichneten Eiern würde handeln können. Die Regierung hat eine entsprechende Bestimmung später wieder rückgängig gemacht, und das hat viele Leute in eine außerordentlich schwierige Lage gebracht. Manch einer, der schuldig geworden ist, ist eigentlich durch das Versagen von Gesetzgebung und Regierung schuldig geworden. Deshalb müssen wir mit allen Mitteln versuchen, dieses Gesetz gegen solche Möglichkeiten und die Beteiligten gegen solche Versuchungen zu schützen.
    Deshalb schlagen wir Ihnen vor, die in der Ausschußdrucksache vorgeschlagene Formulierung „Jungmastgeflügel bis zum Alter von 8 Monaten" durch den ursprünglichen Text des Antrages —„Schlachtgeflügel" — zu ersetzen. Es scheint uns außerordentlich schwierig zu sein, in jedem Falle festzustellen, ob es sich denn wirklich um Jung-



    Kriedemann
    mastgeflügel bis zum Alter von acht Monaten handelt. Das klassische alte Suppenhuhn, das nach vielen Jahren des Herumlaufens auf dem Bauernhof dann von der Bäuerin in einem Anfall von Zorn geschlachtet wurde und zum Entsetzen der Hausfrau auch nach mehreren Stunden Kochens nicht weich werden wollte, gibt es heute nämlich gar nicht mehr. Eine rationelle Eierproduktion — und das ist für die große Zahl der bäuerlichen Familienbetriebe d i e Form der Geflügelwirtschaft — ist überhaupt nur möglich, wenn man die Tiere sehr jung, nach der ersten Legeperiode ohne weitere Überlegungen schlachtet. Wir alle erfreuen uns der ausgezeichneten frischen Ware, die in großen Mengen ,aus dem Ausland hier auf den Markt kommt.
    Man hat in den vergangenen Jahren oft gesagt, unsere Eierwirtschaft sei schon deshalb so benachteiligt, weil wir keinen Markt für das junge Geflügel hätten. Wir halten es ,für einen ausgesprochenen Irrtum, wenn man meint, man könne den Einwendungen des Finanzministers usw. dadurch begegnen, daß man den Kreis der Tiere, die einen Ausgleich für die zu hohen Futterkosten haben sollen, auf die Jungmasttiere im Alter von acht Monaten beschränkt. Bekanntlich werden die Hühner ja nicht standesamtlich eingetragen, und es wird also im einzelnen Fall sehr schwer sein, diejenigen zu ermitteln, die Subventionen empfangen oder solche Prämien beantragen, obwohl die Tiere, die sie auf den Markt bringen, älter als acht Monate sind.
    Aus diesen und anderen Gründen — wegen der Zeitnot, in der wir jetzt sind, fasse ich mich kurz — beantragen wir also, um klare Verhältnisse zu schaffen, um jede Durchstecherei, jeden Betrug, jede Täuschung, jede Erschwerung der Kontrolle unmöglich zu machen, auf die ursprüngliche Formulierung — „Schlachtgeflügel" — zurückzugehen.
    Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Kosten sagen. Die Kosten werden dadurch sicherlich steigen. Aber, meine Damen und Herren, die Ausgaben für dieses Gesetz stehen nach wie vor den Einnahmen gegenüber, die der Bundesfinanzminister aus der sogenannten Abschöpfung, d. h. aus der mutwilligen Verteuerung des Futtergetreides in Deutschland hat. Ehe nicht diese Abschöpfung der landwirtschaftlichen Erzeugung in der einen oder anderen Weise — und das hier ist eine sehr wirksame Weise — in vollem Umfang zurückgegeben ist, habe ich bezüglich der Mittel, die hier erforderlich sind, überhaupt kein schlechtes Gewissen. Deshalb bitte ich Sie — um dieses Gesetz narrensicher und sozusagen diebessicher zu machen —, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)