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    Vokabeln: 12
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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9577 A Begrüßung einer Delegation des Japanischen Reichstages . . . . . . . . 9577 B Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934) Frage des Abg. Dr. Bucher: Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland auf der Konsumgüterausstellung der SBZ in Moskau Dr. Carstens, Staatssekretär 9577 D Frage des Abg. Altmaier: Verkauf eines Grundstücks der Deutschen Bundespost in der Gemeinde Bergen-Enkheim Stücklen, Bundesminister 9578 A, B, C . Dr. Brecht (SPD) 9578 B Frage des Abg. Kroll: Technische Ausbreitung des Kontrastprogramms der Rundfunkanstalten Stücklen, Bundesminister . . . 9578 C, D Kroll (CDU/CSU) 9578 D Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen): Aufbau des Postamtes Ludwigshafen 9579 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Postalische Verhältnisse in Sprendlingen Stücklen, Bundesminister . . . 9579 B, C Dr. Kohut (FDP) 9579 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Telefonbuch für das Rhein-Main-Wirtschaftsgebiet . . 9579 D Frage des Abg. Kroll: Rundfunk- und Fernsehgebühren Stücklen, Bundesminister . . . . 9579 D Frage des Abg. Varelmann: Bestätigungen für sachgerechte Ausführung von Bauarbeiten Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9580 A, B Varelmann (CDU7CSU) . . . . . 9580 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Bundesstatistik über das Wohnungsdefizit Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 9580 C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9580 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Gesetzentwurf über die endgültige Gewährung der Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9581 A, B Dr. Brecht (SPD) 9581 A Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Konzentrationsenquete Dr. Westrick, Staatssekretär . . 9581 B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Brecht: Veräußerung von Grundstücken des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues Dr. Busch, Staatssekretär . . . 9583 B, D, 9584 A, B Dr. Brecht (SPD) . . . . . .9583 C Büttner (SPD) . . . . . . 9583 D Krammig (CDU/CSU) 9583 D Börner (SPD) . . . . . . . 9584 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2064) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2852) — Zweite und dritte Beratung — Kreitmeyer (PDP) 9582 B Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeldkassengesetz — KGKG) (Drucksache 2648) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2868) — Zweite und dritte Beratung — Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 9584 C Spitzmüller (FDP) 9585 D, 9587 D, 9599 D, 9602 C, 9604 C, 9607 D Winkelheide (CDU/CSU) 9586 B, 9588 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 9589 B Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9590 B Dr. Schellenberg (SPD) 9591 C, D, 9600 C, 9601 D, 9602 A, 9603 D, 9606 D Weber (Georgenau) (FDP) 9593 A, 9607 B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 9593 D Dr. Stammberger (FDP) . . . . 9595 D Rohde (SPD) 9597 B, 9599 B Büttner (SPD) 9598 B Dürr (FDP) . . . . . . . . 9598 C Memmel (CDU/CSU) . . 9599 A, 9600 D, 9603 A Blank, Bundesminister 9601 A, D, 9603 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9601 B Horn (CDU/CSU) 9605 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2045); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2907) —Zweite und dritte Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) 9609 A, B, D, 9610B, 9612 A, B, D, 9613 D, 9615A, 9616 A, 9617 B Dr. Werber (CDU/CSU) 9609 B, C, 9610 A, 9611 B, 9613B 9614 B, 9615 B, 9616 B Hansing (SPD) . . . . 9610 C, 9615 D Hopf, Staatssekretär . . . . . . 9612 B Frau Kettig (SPD) . . 9614 A, C, 9615 B Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 9614 D Kühlthau (CDU/CSU) . . . . . . 9616 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes (Drucksache 2746); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2892) — Zweite und dritte Beratung . . . . . 9617 D Entwurf eines Gesetzes über die Entschwefelung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1980); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache 2855) — Zweite Beratung — Striebeck (SPD) . . . . . . . . 9618 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232); Schriftlicher Bericht des Wiedergutmachungsausschusses (Drucksache 2857) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 9619 D Hamacher (SPD) . . . . . . . . 9620 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1910) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2860) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9621 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2889, zu 2889) 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache 2544); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2891, zu 2891) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9621 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 2759); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2879, zu 2879) — Zweite und dritte Beratung — 9621 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 III Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 14. Dezember 1960 über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (Drucksache 2670); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2861) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 9622 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2690) ; Berichte des Haushalts- und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2915, 2853) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . 9626 C, 9647 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger usw. (Drucksache 2284) ; Berichte des Haushalts- und des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 2473, 2449) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 9626 D Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2870) 9627 B Antrag betr. Bericht über Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Abg. Schmücker, Brand, Kurlbaum, Lange [Essen], Dr. Atzenroth u. Gen.) (Drucksache 2886) . . . . . . . . . 9627 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Antrag der Abg. Fürst von Bismarck, Ruhnke, Dr. Dehler, Memmel u. Gen. betr. Förderung der Atomforschung (Drucksachen 2737, 2867) 9627 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Maucher, Bauknecht u. Geu. betr. Ausbau der Bundesstraße 30 (Drucksachen 1481, 2846) . . . 9627 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn über die Deutsche Bundesbahn (DB) vom 30. Januar 1960 (Drucksachen 1602, zu 1602, 2844) 9627 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Martin, Gontrum u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2882, Umdruck 601) 9627 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Dr. Schäfer, Erler, Dr. Mommer u. Gen. betr. Ausbau der Autobahn Stuttgart — westlicher Bodensee (Drucksachen 1537, 2894) 9628 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag ,der Abg. Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau Dr. Hubert, Schütz (München) u. Gen. betr. Reiseerleichterungen für Kriegsversehrte (Drucksachen 1352, 2883) 9628 A Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Ersten Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrages (Drucksachen 2431, 2890, zu 2890) 9628 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Antrag der Abg. Hoogen, Jahn (Marburg), Dr. Bucher u. Gen. betr. Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (Drucksachen 2838, 2904) 9628 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksachen 1922, 2795) . . . . . . . . . 9628 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1959 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2714, 2916) 9628 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1957 und 1958 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 2751, 2917) 9629 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksachen 2471, 2875) 9629 B Schriftlicher Bericht des Hausaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Jade-Wasserwerkes Wilhelmshaven (Drucksachen 2848, 2918) 9629 B VI Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Kempfler, Hörauf u. Gen. betr. Unwetterkatastrophe in den Landkreisen Eggenfelden und Vilsbiburg und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Unwetter- und Hochwasserschäden (Drucksachen 2783, 2792, 2919) 9629 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Waren aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2876, 2912) 9629 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2877, 2913) . . . . 9629 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingent für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2878, 2914) 9629 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Erhebung einer Abgabe auf bestimmte Waren usw. (Drucksachen 2873, 2920, zu 2920) 9630 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Nachtrag zum Beschluß der im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die beschleunigte Verwirklichung des Vertrages unter Berücksichtigung der Wirtschaftskonjunktur (Drucksachen 2874, 2921) 9630 A Zweiter Schriftlicher Bericht ,des Rechtsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve u. Gen. betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 1813, 2905) Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9630 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Anträge der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache 2911, Umdrucke 770, 772, 775, 776) 9631 A Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Verfassungsbeschwerde des Peter Kuska vom 16. Mai 1960 (Drucksache 2928) 9631 B Übersicht 20 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2929) 9631 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksachen 2932, 2939) . . . . . . 9631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 2381) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2830, zu 2830) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2382); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2831, zu 2831) — Zweite und dritte Beratung — dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 2383) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2832, zu 2832) — Zweite und dritte Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksache 2384); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2833, zu 2833) — Zweite und dritte Beratung — Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 9632 B, 9634 D, 9635 C, 9637 A, 9647 B, 9655 A Baur (Augsburg) (SPD) . 9634 A, 9635 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9635 D, 9636 C, 9638 A Iven (Düren) (SPD) . . . . . . . 9636 A Haage (SPD) . . . . . 9637 A, 9654 A Dr. Bleiß (SPD) . 9640 C, 9652 D, 9654 C Eisenmann (FDP) . . . 9643 B, 9653 D Drachsler (CDU/CSU) 9650 A Ramms (FDP) . . . . . 9651 D, 9653 A Faller (SPD) 9653 C Vehar (CDU/CSU) 9654 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 V Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (CDU/CSU) (Drucksache 2628); Schriftlicher Bericht ,des Verkehrsausschusses (Drucksache 2880) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenbaufinanzierungsgesetzes (SPD) (Drucksache 2657) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2903) — Zweite Beratung — und dem Schriftlichen Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 (Drucksache 2884, Umdruck 316) Cramer (SPD) 9656 B, 9657 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 9657 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9657 D Dr. Bleiß (SPD) . 9658 B, 9660 D, 9661 C Etzel, Bundesminister 9658 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9659 B Eisenmann (FDP) 9660 A Krammig (CDU/CSU) 9660 C Vehar (CDU/CSU) . . . . . . . 9661 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954 (Drucksache 2715); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 21 &1) — Zweite und dritte Beratung — . 9662 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 11 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2762); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2893) — Zweite und dritte Beratung —Eisenmann (FDP) . . . . . . . 9663 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Abg. Eisenmann, Ramms u. Gen.) (Drucksache 2679); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2871) — Zweite Beratung —Büttner (SPD) 9663 C Ramms (FDP) 9663 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Abg. Ritzel, Marx, Schmitt-Vockenhausen, Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Leber u. Gen.) (Drucksachen 1539 zu 1539); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2869) — Zweite und dritte Beratung — 9663 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 2359); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2900) — Zweite und dritte Beratung — Herold (SPD) . . . . 9664 B, C, 9665 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9665 A Merten (SPD) . . . . . 9666 B, 9669 A Dr. Mommer (SPD) 9668 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 9668 A Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 9669 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Journalisten Siegfried Sommer (Drucksache 2872) Dr. Zimmer (CDU/CSU) . 9630 B, 9670 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über die Jahresberichte 1959 und 1960 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen 1796, 2666) Probst (Freiburg) (CDU/CSU) . . . 9670 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) (Drucksache 128) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2859, zu 2859) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) 9671 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (SPD) (Drucksache 889); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2887) — Zweite und dritte Beratung — Nieberg (CDU/CSU) 9671 D Dewald (SPD) 9672 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Abg. Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner u. Gen.) (Drucksache 1630) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2851) — Zweite und dritte Beratung — Matzner (SPD) . 9672 D, 9675 C, 9676 C, 9678 C, 9681 A Brück (CDU/CSU) . . . 9672 D, 9677 A Frau Vietje (CDU/CSU) 9673 A, 9675 B Kühlthau (CDU/CSU) . . . 9674 B, 9676 A, 9679 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9676 B Kramel (CDU/CSU) . . . . . . . 9676 D Kühn (Bonn) (SPD) . . . . . . . 9677 C Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 9677 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 9678 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Abg. Dr. Krone, Lenz [Trossingen] u. Gen.) (Drucksache 2779); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2908) — Zweite und dritte Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9682 A, 9682 D Kühlthau (CDU/CSU) 9682 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Jaeger, Merten, Lenze [Attendorn], Matzner u. Gen.) (Drucksache 1990); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2888) — Zweite Beratung — 9683 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen und des Umsatzsteuergesetzes an das Zollgesetz (Zweites Verbrauchsteueränderungsgesetz) (Drucksache 2763); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2850) — Zweite und dritte Beratung — 9683 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (SPD) und Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksachen 1441, 2437); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2862) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (SPD) und Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksachen 1442, 2438) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2863) — Zweite Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 9683 D, 9689 C Etzel, Bundesminister 9686 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 9689 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 9689 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 9690 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 1283 (neu), 1403, 1736, 1975, 2098, 2101, 2119, 2294, 2763); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen 2925, 2906) — Zweite und dritte Beratung — Etzel, Bundesminister . . 9691 A, 9692 A, 9692 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 9692 B Dr. Imle (FDP) . 9692 B, 9693 D, 9695 D, 9699 C, 9701 B, 9703 A Günther (CDU/CSU) . . 9692 C, 9693 C Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . . 9692 D Seuffert (SPD) . 9693 A, 9697 A, 9702 D Krammig (CDU/CSU) 9693 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . 9694 A, 9696 C, 9698 A, 9700 C Dr. Harm (SPD) 9694 B Neuburger (CDU/CSU) 9696 A Corterier (SPD) 9697 B Spitzmüller (FDP) 9697 D Regling (SPD) . . . . . . . 9698 D Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . 9699 C, 9701 C Burgemeister (CDU/CSU) . . . 9701 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 9702 A Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (15. ÄndG LAG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2835) ; Berichte des Haushalts- und des Ausschusses .für den Lastenausgleich (Drucksachen 2931, 2910) — ,Zweite und dritte Beratung — . . . 9703 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksachen 2932, 2939) 9703 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksachen 2933, 2940) 9703 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Pionierkaserne in Ulm (Drucksachen 2419, 2941) 9704 A Persönliche Erklärung Dr. Bleiß (SPD) 9704 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 9704 C Anlagen 9705 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9577 165. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7, Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Heiland 29. 6. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus 29. 6. Kalbitzer* 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Leber 29. 6. Lenz (Brühl)* 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattick 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Sander 29. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storchs 1. 7. Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm* l. 7. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Heye für die Fraktion der CDU/ CSU zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046). Im Namen der Abgeordneten Dr. Krone und Burgemeister sowie der Fraktion der CDU/CSU habe ich folgende Erklärung abzugeben. Die Hoffnung, daß die dritte Novelle zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes gleichzeitig die Schlußnovelle werden könnte, hat sich nicht verwirklichen lassen. Die leidenschaftlichen Diskussionen über die verschiedenen Probleme dieser sehr komplizierten Materie haben bewiesen, daß die zur Verfügung stehende Zeit nicht dazu ausgereicht hat, die Fraktionen des Bundestages und die zuständigen Fachausschüsse in die Lage zu versetzen, die Verantwortung für eine rechtlich fundierte und abschließende Novelle zu übernehmen. Der Bundestag hat sich bemüht, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen des vom Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes betroffenen Personenkreises und den vom Innenministerium und Finanzministerium zu verantwortenden Möglichkeiten zu finden, diese Ansprüche im Rahmen des Bundeshaushaltes und der Bundesinnenpolitik zu erfüllen. Da der Personenkreis der vom Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes betroffenen Bürger die verschiedenen Epochen in unserer neueren deutschen Geschichte bis heute widerspiegelt, gibt es nur wenige Spezialisten sowohl in diesem Hause als auch in den Ministerien, aber auch in den Verbänden, die in der Lage sind, die Materie dieses Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes in ihren vielseitigen Auswirkungen politischer und finanzieller Art zu überschauen. Es kommt hinzu, daß der arteigene Aufbau einer soldatischen Laufbahn sich von der eines Beamten in manchem so unterscheidet, daß allein diese Unterschiede zu Schwierigkeiten und vor allen Dingen auch zu Mißverständnissen und zu abwegigen Vergleichen führen. Es bleibt die Aufgabe des kommenden Bundestages, in einer vierten und hoffentlich abschließenden Novelle das Gesetzwerk zu vollenden. Wir hoffen, daß sich dabei die Möglichkeit ergibt, diese vierte Novelle eher plenumreif zu machen, als es diesmal der Fall war. Vielleicht sollte auch der Bundestag selbst die Initiative zur frühzeitigen Vorlage einer Schlußnovelle ergreifen, damit ein so wichtiges Gesetz nicht erst kurz vor Schluß der Legislaturperiode verabschiedet werden muß. Die CDU/CSU ist sich bewußt, daß manche Punkte diesmal noch unerledigt bleiben mußten. Ich bin aber überzeugt, daß mit dem dritten Änderungsgesetz zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes eine Reihe dringender Fragen ihre Regelung gefunden hat. Die gefundene Lösung für die Unterbringung scheint ein guter Weg zu sein, um den Interessen möglichst aller Beteiligten gerecht zu werden. Die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung und der Unterhaltsbeitrag sind beträchtlich verbessert worden. Die Regelung des Beförderungsschnittes ist so gemildert worden, daß nunmehr unbillige Härten nicht mehr vorliegen sollen. Im Interesse der früheren Berufssoldaten ist dies besonders zu begrüßen. Durch ,die Anrechnung einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nach dem 8. Mai wird jetzt — und zwar auch für die schon in den Ruhestand getretenen — eine Verbesserung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge dadurch erreicht, daß ein Aufrücken in den Dienstaltersstufen erfolgt. Den früheren Berufsunteroffizieren ist darüber hinaus ermöglicht worden, nach Maßgabe der bestandenen Wehrmachtsfachschulprüfung die Militäranwärterbezüge zu erhalten. Außerdem ist den früheren Berufsunteroffizieren die Übernahme in die Beamtenlaufbahn sehr erleichtert worden. Mit ,der Gewährung des Entlassungsgeldes an die früheren Berufsunteroffiziere, die 10 und 11 Dienstjahre abgeleistet hatten oder am 8. Mai 1945 infolge Wehrdienstbeschädigung dienstunfähig, aber nicht dauernd arbeitsverwendungsunfähig waren und mindestens 5 Dienstjahre hatten, hat auch dieser Personenkreis eine Berücksichtigung erfahren. Es muß auch hervorgehoben werden, daß das Entlassungsgeld für die Angestellten mit 10 und mehr Dienstjahren jetzt geregelt ist. Ich will mich auf diese wenigen, besonders wichtigen Punkte beschränken. Soweit in dem Gesetz Regelungen angesichts der ihm zugrunde liegenden Grundsätze nicht gefunden werden konnten, haben sich doch in Übereinstimmung mit den beteiligten Bundesministerien des Innern und der Finanzen Lösungen abzeichnen lassen, die auf dem anderen Wege eine Hilfe ermöglichen werden. Insbesondere gilt dies für die früheren Berufsoffiziere, die später als Offiziere des Beurlaubtenstandes wieder verwendet worden sind, ohne eine Versorgung erlangt zu haben. Im ganzen darf ich wohl als die Überzeugung der großen Mehrheit der Abgeordneten zum Ausdruck bringen, daß mit diesem umfangreichen und schwierigen Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt getan ist, um ein nicht nur der Personenzahl nach, sondern auch in sonstiger Beziehung bedeutsames Problem einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Möge es in diesem Sinne verstanden werden und sich auswirken. Abschließend halte ich mich für verpflichtet, den beteiligten Fraktionen des Bundestages, dem Innen- und dem Haushaltsausschuß des Bundestages und dem Innen- und dem Finanzministerium für die Unterstützung zu danken, die den Abschluß dieser Novelle in der jetzigen Form ermöglicht hat. Ich begrüße es besonders ,daß es durch die sachliche Zusammenarbeit dieses Hauses möglich war, gerade bei diesem Gesetz einen gemeinamen interfraktionellen Vorschlag vorzulegen. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Kreitmeyer für die Fraktion der FDP zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046). Wiederum hat die Beratung über die Dritte Novelle zum Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes unter erheblichem Zeitdruck gestanden. 31/2 Jahre hat die Bundesregierung verstreichen lassen, ehe sie einen Entwurf vorlegte. Noch immer sind die Unterlagen über den Personenkreis nach Art. 131 des Grundgesetzes noch sehr unvollkommen. Nach wie vor fehlt besonders für die ehemaligen Berufssoldaten die tatkräftige Unterstützung durch den Bundesverteidigungsminister. Unter diesen Umständen war es nicht möglich, die vorhandenen starken Rechtsminderungen zu bereinigen, obwohl von fiskalischer Seite her keine Bedenken mehr erhoben werden können. Die Bundestagsfraktion der FDP wird im 4. Bundestag selbst die Dinge in die Hand nehmen, um mit der vierten Novelle zugleich den Abschluß der Gesetzgebung für den Personenkreis nach Art. 131 des Grundgesetzes endgültig zu erreichen. Trotz schwerer Bedenken ist die FDP-Bundestagsfraktion bereit, dem Gesetz ihre Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen für die SPD-Fraktion zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt, daß es dem 3. Deutschen Bundestag noch gelungen ist, die dritte Novelle zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes zu verabschieden, nachdem die Regierungsvorlage dem Bundesrat und dem Bundestag trotz mehrfacher Mahnungen des Deutschen Bundestages so verspätet zugegangen war. Die Verabschiedung ist nur dadurch möglich geworden, daß eine vorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses für Inneres viele Wochen lang neben der sonstigen Plenar- und Ausschußarbeit die endgültigen Ausschußberatungen vorbereitet hat. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe wird an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9707 Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die zahlreichen Verbesserungen des Gesetzes. Sie sieht in vielen Bestimmungen eine Erfüllung ihrer jahrelangen Bemühungen. Die SPD-Fraktion begrüßt vor allem, daß nunmehr im Interesse des Nachwuchses im öffentlichen Dienst die Länder und Gemeinden durch den Fortfall der Unterbringungspflicht ihre Personalhoheit in vollem Umfange wieder erhalten. Gleichzeitig mußte die Zurruhesetzung der noch nicht untergebrachten Beamten unter sachlich und menschlich zu vertretenden Umständen erfolgen. Wir glauben, daß der Gesetzgeber diese Aufgabe befriedigend gelöst hat, zumal dem betroffenen Personenkreis günstige Wahlmöglichkeiten gegeben worden sind. Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion war besonders wichtig, den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst und den Berufsunteroffizieren und den früheren RAD-Führern eine gesetzliche Stellung zu geben, die unseren früher vorgetragenen Vorstellungen zwar nicht voll entspricht, die aber einen wesentlichen Fortschritt und einen tragbaren Kompromiß bedeutet. Die Fraktion wird weiterhin Überlegungen im Sinne einer vollen Gleichberechtigung anstellen und im übrigen die Auswirkungen des Gesetzes besonders sorgfältig beobachten, um gegebenenfalls noch weiterhin auftretende Härten zu beseitigen. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Wilhelm für die Fraktion der SPD zu dritten Beratung eines Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2690). Durch den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland soll das Versorgungsrecht vereinheitlicht und damit ein weiterer Schritt auf dem Wege zur vollständigen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik vollzogen werden. Als verbindlicher Leitgedanke für die Eingliederung des Saarlandes in sozialpolitischer Hinsicht ist in der Entschließung des Bundestages vom 14. Dezember 1956 festgelegt, daß die Bundesregierung ersucht wird, bei der Eingliederung des Saarlandes dafür zu sorgen, daß bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern und bei den Empfängern von Sozialleistungen im Saarland, soweit sie am 4. Januar 1957 Einwohner des Saarlandes waren, der Besitzstand gewahrt bleibt. Diesem Ersuchen des Hohen Hauses wurde leider in den zurückliegenden zwei Jahren in wichtigen Fragen nicht entsprochen. Es muß daher auch jetzt die Frage gestellt werden, ab dieser Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen der erwähnten Entschließung gerecht wird. Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß der dem Hohen Hause vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Ersuchen des Bundestages nicht nachkam und daher völlig unzulänglich war. Er rief bei den Zehntausenden Kriegsopfern des Saarlandes berechtigte und lebhafte Unruhe hervor und wurde mit Recht von den Kriegsopferverbänden einmütig und entschieden abgelehnt. Auch der Bundesrat machte schwere Bedenken geltend und versuchte, durch eine Reihe von Empfehlungen den Regierungsentwurf zu verbessern. In völlig unverständlicher Weise lehnte die Bundesregierung alle Empfehlungen des Bundesrates und die motivierten Wünsche der Kriegsopferverbände ab. Diese seltsame Haltung der Bundesregierung läßt leider keine positive soziale Einstellung erkennen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt mit gewisser Befriedigung fest, daß es bei den Beratungen im Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen gelungen ist, in sachlicher Erörterung dem Regierungsentwurf die Giftzähne zu entfernen. Dies ist nicht zuletzt auch unserem sachlichen Beitrag zu verdanken. Die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs garantiert den saarländischen Kriegsopfern den persönlichen Besitzstand ohne zeitliche Begrenzung. Die Fraktion der SPD wird daher dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir bedauern dennoch lebhaft, daß die Mehrheit des Kriegsopferausschusses nicht bereit war, auch den rechtlichen Besitzstand für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren zu garantieren. Während dieser Zeit wäre es möglich gewesen, durch eine Novellierung des Bundesversorgungsgesetzes eine Annäherung an die besseren rechtlichen Regelungen des bisher geltenden saarländischen Versorgungsrechtes herbeizuführen. Dadurch hätte eine harmonische Einfügung des saarländischen Versorgungsrechtes in das BVG vorgenommen werden können. Durch den Wegfall des rechtlichen Besitzstandes werden für viele saarländische Kriegsopfer in Zukunft beachtliche Vorteile entfallen, die ihnen nach saarländischem Recht zustehen würden So erhält beispielsweise ein Kriegsbeschädigter nach saarländischem Recht mit dem 55. Lebensjahr eine Alterszulage von 14,04 DM, nach dem BVG aber erst mit 65 Jahren eine Zulage von nur 10 DM. Das Sterbegeld wird im Saarland unabhängig von gleichen Leistungen nachanderen Regelungen gewährt. Nach dem BVG erfolgt eine Anrechnung. Die Frauen- und Kinderzulagen werden im Saarland zur Grundrente gewährt, die Kinderzulagen bereits für Beschädigte mit einer Erwerbsminderung von 30 N. Diese Beispiele könnten beliebig fortgesetzt werden. Sie zeigen in eindrucksvoller Weise, daß der Wegfall rechtlicher Möglichkeiten nach dem saarländischen Versorgungsrecht in den nächsten Jahren für einen beachtlichen Personenkreis, der in diese Rechte hineinwachsen würde, nicht zu übersehende Minderleistungen bewirken wird. Wir haben aufmerksam Andeutungen registriert, wonach im Zuge der Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes in der kommenden Zeit Regelungen aufgenommen werden sollen, die denjenigen des derzeitigen saarländischen Versorgungsrechts gleichkommen. Diese geäußerten Absichten wären um so mehr geeignet, den rechtlichen Besitzstand für die saarländischen Kriegsopfer für eine Übergangszeit von 5 Jahren zu garantieren. Die Fraktion der SPD wird aufmerksam die weitere Entwicklung verfolgen und bemüht sein, bessere Leistungen nach dem saarländischen Versorgungs- 9708 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 recht, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gesichert werden, durch die Ergänzung des BVG allen zugute kommen zu lassen. Das sind wir den Kriegsopfern schuldig. Anlage 6 Bericht der Abgeordneten Frau Julie Rösch zur Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksachen 1922, 2795). Die ungeheuer anmutende Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 5628,9 Millionen DM stellt bei einer kritischen Beurteilung der einzelnen Positionen keinen Schattenhaushalt neben dem vom Parlament genehmigten Bundeshaushaltsplan dar. Ein Haushalt von der Größe und Breite, wie es der Bundeshaushalt ist, kann bei seiner Aufstellung — ein Jahr vor seiner Verkündung — noch nicht alle Maßnahmen und finanziellen Verpflichtungen erfassen, die in dem Jahr seiner Geltungsdauer auf den Bund zukommen. Überschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben sind unvermeidlich. Sie müssen sich jedoch im Rahmen des Vertretbaren halten. Bei Abzug aller Mehrausgaben, die auf Verrechnungen, gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen und auf politischen Gründen beruhen — wobei die letzteren vor ihrer Zahlung alle dem Haushaltsausschuß zur Kenntnis mitgeteilt worden waren —, verbleibt nur ein Betrag von rund 105,4 Millionen DM an echten überplanmäßigen Ausgaben. Bei einem Haushaltsvolumen von 38 723,7 Millionen DM sind dies 0,27 %, ein Ergebnis, das nicht beanstandet werden kann. Bonn, den 29. Juni 1961 J. Rösch Anlage 7 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung Ich gebe meiner Genugtuung über die Annahme des aus meinem Antrag — Drucksache 1539 — entstandenen Ausschußantrags zum Schutze der Schlachtpferde dankbaren Ausdruck. Seit ich in der Fragestunde vom 14. Oktober 1959 zunächst das Transportproblem innerhalb Deutschlands aufgeworfen habe, haben sich entgegen den Erklärungen der Bundesregierung unter dem Druck der öffentlichen Meinung die Transportverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik entscheidend gebessert und zum Guten gewendet. Diese Änderung, deren Notwendigkeit von der Regierung zunächst bestritten worden war, bestätigt die Berechtigung meiner von Anfang an geübten Kritik. Ohne diese Kritik würden die bedauerlichen Zustände noch heute andauern. Auch die Bedingungen für den Transport von Pferden im Transitverkehr haben sich wesentlich gebessert, wenn auch das Problem an sich noch nicht als vällig zufriedenstellend gelöst betrachtet werden kann. Die Annahme des Antrages trägt endlich auch der Tatsache Rechnung, daß der Bundestag nicht mehr länger gewillt war, einer unverantwortlichen Behandlung der aus der Bundesrepublik in das Ausland transportierten Pferde tatenlos zuzusehen. Sowohl in dieser Hinsicht als auch in bezug auf die jenseits der bundesdeutschen Grenzen vielfach beliebten Schlachtmethoden ist nun ein Rechtszustand erreicht, der die Beachtung der Grundsätze dieses Gesetzes erzwingt. Sowohl erbärmliche Transportmaßnahmen als auch die inhumane Tötung der Pferde in ausländischen Schlachthöfen sind unmöglich gemacht. Der deutschen Landwirtschaft wird kein Nachteil entstehen, da das Schlachten von Pferden in der Bundesrepublik die Ausfuhr von tiefgekühltem Pferdefleisch nach den interessierten Ländern ermöglicht. Zugleich besteht jetzt wieder die Möglichkeit, den vielfach unbefriedigten Bedarf der deutschen Roßschlächter und der deutschen Verbraucher zu befriedigen. Das Gesetz steht im Einklang mit der Forderung des Welttierschutzbundes, der sich vor kurzem für ein allgemeines Ausfuhrverbot von Schlachtpferden ausgesprochen hat. Im 4. Deutschen Bundestag wird sich die Notwendigkeit einer Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen ergeben. Hier berechtigen die Vorarbeiten eines unter dem Vorsitz des Bundestagsabgeordneten Bading stehenden, von hervorragenden Wissenschaftlern und Praktikern sowie erfahrenen Parlamentariern beschickten Ausschusses der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft zu guten Hoffnungen. Der Beschluß zum Schutze der Schlachtpferde ist ein sehr erfreulicher Auftakt für eine grundsätzliche Neuregelung des Tierschutzes. H. G. Ritzel Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Maier (Mannheim) für die Fraktion der CDU/CSU zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksachen 2690, 2853). Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt es, daß das Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland noch vom 3. Bundestag verabschiedet werden konnte. Dadurch wird es möglich, den saarländischen Kriegsopfern die höheren Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung des Ersten Neuordnungsgesetzes rückwirkend ab 1. Juni 1960 zugute kommen zu lassen. Denn durch die Einführung dieses Gesetzes im Saar- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9709 land erhalten die dortigen Kriegsopfer zu einem großen Teil wesentlich höhere Renten, als es bisher der Fall war, insbesondere diejenigen Kriegsopfer, die vornehmlich auf die Grund- und Ausgleichsrenten angewiesen sind. Die Fraktion der CDU/CSU hat sich daher auch nachdrücklichst um eine Verabschiedung dieses Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode bemüht. Bereits bei der Beratung des Ersten Neuordnungsgesetzes war die CDU/CSU-Fraktion darauf bedacht, die besonderen Verhältnisse an der Saar weitgehend zu berücksichtigen. Sie hat deshalb ihre eigenen Vorschläge bezüglich der Erhöhung der Grundrenten im Hinblick auf die bestehenden Festrenten an der Saar wesentlich verbessert. Die CDU/ CSU-Fraktion war bestrebt, Härten, die bei einer grundlegenden Rechtsangleichung unvermeidbar sind, weitgehend zu beseitigen. In Verfolg dieser Haltung hat die CDU/CSU-Fraktion daher entsprechend den gegebenen Zusagen auch alles getan, um die Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland möglichst reibungslos zu gestalten. Die Fraktion begrüßt es, daß die unbefristete Wahrung des persönlichen Besitzstandes für die Kriegsopfer an der Saar in vollem Umfang gewährleistet ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß in den Fällen, in denen höhere Leistungen nach dem bisherigen Saarrecht gewährt werden, nicht nur keine Kürzungen eintreten, sondern auch alle saarländischen Kriegsopfer an der Weiterentwicklung des Bundesversorgungsgesetzes teilhaben werden. Die Fraktion der CDU/CSU gibt ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, daß durch die Regelung des vorliegenden Gesetzes den Wünschen der Kriegsopfer des Saarlandes in weitestgehendem Maße Rechnung getragen wird. Anlage 9 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache 2859). Wir haben aus folgenden Gründen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. 1. Seit langem wird mit Recht gefordert, daß die Verfahrensregeln für alle Arten der Gerichtsverfahren, soweit es möglich und sachdienlich ist, vereinheitlicht werden sollen. Im Gegensatz dazu enthält dieser Gesetzentwurf Vorschriften für eine besondere Gerichtsverfassung und für ein besonderes Verfahren der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater. Ein Spezialgesetz mit einer eigenen Prozeßordnung auszustatten, ist ein gesetzgeberischer Fehler, der die Rechtszersplitterung grundlos vermehrt. 2. Wir sind dagegen, die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater den ordentlichen Gerichten zu übertragen. Bereits bei Beratung der Berufsordnung für Wirtschaftsprüfer hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages einstimmig dagegen gewandt, .dem Bundesgerichtshof eine Berufsgerichtsbarkeit aufzubürden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt schon seine óptimale Größe überschritten und ist überlastet. Infolgedessen kann es nicht verantwortet werden, den Bundesgerichtshof durch diesen Gesetzentwurf zum Revisionsgericht in einer neuen Berufsgerichtsbarkeit zu machen. Die Berufsgerichtsbarkeit ist für die ordentlichen Gerichte sachfremd. Sie gehört zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung sollte eine einheitliche Berufsgerichtsordnung geschaffen werden, mit einziger Ausnahme der Bundesrechtsanwaltsordnung. 3. Der Gesetzentwurf belastet die Justiz des Bundes und der Länder mit weiteren Kosten. Erfahrungsgemäß fehlt die Sicherheit, daß in den Haushalten des Bundes und der Länder für die Justizverwaltungen die erforderlichen Stellen und notwendigen Mittel bewilligt werden, deren es bedarf, um die zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Arndt Dr. Mommer Jahn (Marburg) Anlage 10 Erklärung des Abg. Dr. Adolf Arndt gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2906). Ich habe gegen das Gesetz gestimmt, weil ich jedes Organschaftsprivileg wirtschaftlich für konzentrationsfördernd und rechtlich für verfassungswidrig halte, da es die Grundrechtsnorm der Gleichheit vor dem Gesetz verletzt (Art. 3 des Grundgesetzes) . Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Adolf Arndt Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hackethal (Fragestunde der 164. Sitzung vom 28. 6. 1961, Drucksache 2930, Frage IX/8) : Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Wiederaufbaus des kriegszerstörten Bahnhofsgebäudes Northeim (Hann.) ? Nach der bereits abgeschlossenen Planung der Bundesbahn soll im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Gleisanlagen ein neues Empfangsgebäude jenseits, also östlich der Bahn errichtet werden. Dort wird auch ein neuer Bahnhofsvorplatz entstehen. Über die Grundstücksfragen wird z. Z. verhandelt. Mit den Bauarbeiten konnte leider noch nicht begonnen werden, weil die Bundesbahn die dazu 9710 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 erforderlichen Mittel bislang nicht frei machen konnte. Auch konnte die Stadt Northeim ihren dafür zugesagten Anteil bisher nicht aufbringen. Gewisse Vorarbeiten, die im Zuge der Elektrifizierung unbedingt notwendig sind zur Anpassung der Bahnhofsanlagen, sollen schon 1961 ausgeführt werden. Das jetzige, nach dem Kriege ausgebesserte Bahnhofsgebäude ist also eine Übergangslösung. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Fritz (Fragestunde der 165. Sitzung vom 29. 6. 1961, Drucksache 2930, Frage X/3) : Wie weit sind die Pläne für den Aufbau des Postamtes Ludwigshafen gediehen? Die Pläne für den Umbau und die Erweiterung des Hauptpostamts in Ludwigshafen waren Ende des Jahres 1960 so weit gediehen, daß es im Jahre 1961 möglich gewesen wäre, ein Fertighaus für die Paketzustellung auf Bundesbahngelände zu erstellen und den Umbau und die Erweiterung des Hauptpostamts zu beginnen. Im Februar 1961 wurde mir dann bekannt, daß die Verhandlungen der Stadt Ludwigshafen über den Bau des geplanten Durchgangsbahnhofs in ein entscheidendes Stadium getreten seien. Der dabei für die Erstellung des neuen Bahnhofs genannte Termin zwang dazu, die von der Bahnhofsfrage abhängige gesamte Planung für die Neugestaltung der Postämter und die Organisation des Postdienstes in Ludwigshafen zu überprüfen und auf die veränderten Verhältnisse umzustellen. Aus diesem Grunde mußte auch die fast abgeschlossene und in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung bereits geklärte Planung für den Umbau und die Erweiterung des Hauptpostamts erneut überprüft werden. Diese Arbeiten sind inzwischen so weit gediehen, daß die Oberpostdirektion Neustadt (Weinstr.) mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs, dessen Fertigstellung Voraussetzung für die Aufnahme des Bauvorhabens in den Voranschlag der Deutschen Bundespost ist, beauftragt werden konnte. Die noch notwendigen Planungsarbeiten werden so betrieben werden, daß möglichst bald mit dem Umbau und der Erweiterung des Hauptpostamts an der Jägerstraße/Ecke Bismarckstraße in Ludwighafen begonnen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, daß keine Verzögerungen durch Maßnahmen entstehen, die nicht von der Deutschen Bundespost zu vertreten sind. Anlage 13 Umdruck 948 Änderungsantrag der Abgeordneten Kreitmeyer, Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 28 erhält Buchstabe f folgende Fassung: ,f) Absatz 6 erhält folgende Fassung: „ (6) Zur früheren Wehrmacht gehören die alte Wehrmacht (Heer, Marine und Schutztruppe) und die Reichswehr, die Wehrmacht im Sinne des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 609) einschließlich der SS-Verfügungstruppe. An ihre Stelle tritt bei Vertriebenen und Umsiedlern (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes, § 51) die Wehrmacht des Herkunftslandes." ' 2. Artikel I Nr. 38 a erhält folgende Fassung: ,38 a. § 67 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „110 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Worte „§ 3P1 ersetzt. b) Folgender neuer Absatz 2 wird eingefügt: „,(2) Ehemaligen Führern und Unterführern der SS-Verfügungstruppe, welche vor dem 8. Mai 1935 berufsmäßig wehrmachtsgleichen Dienst geleistet haben, kann Versorgung auf Antrag gewährt werden. Dabei ist der Beweis zu führen, daß nur wehrmachtsgleicher Dienst geleistet worden ist. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuß." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält folgende Fassung: „(3) Entsprechendes gilt für die Hinterbliebenen der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Personen, auch wenn der Versorgungsfall bereits vor dem 8. Mai 1945 eingetreten ist."' Bonn, 27. Juni 1961 Kreitmeyer Kühn (Bonn) Dr. Achenbach Dr. Dahlgrün Döring (Düsseldorf) Dowidat Eberhard Eisenmann Dr. Imle Keller Logemann Margulies Freiherr von Mühlen Murr Ramms Dr. Rutschke Dr. Schneider (Saarbrücken) Schultz Spitzmüller Walter Weber (Georgenau) Zoglmann Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9711 Anlage 14 Umdruck 949 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeldkassengesetz — KGKG) (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Kindergeld für das zweite Kind (Zweitkindergeld) erhalten nach diesem Gesetz Personen, die zwei oder mehr Kinder haben." b) § 2 wird gestrichen. 2. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „und Nr. 7 bis 9" durch die Worte „ , Nr. 8 und 9" ersetzt. 3. a) § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Auszahlung und Verfahren (1) Die Auszahlung des Zweitkindergeldes erfolgt durch den Träger, der zuständig wäre, wenn Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz, Kindergeldanpassungsgesetz oder Kindergeldergänzungsgesetz gewährt würde. (2) Für Organisation, Verfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften gelten die Bestimmungen des Kindergeldgesetzes, Kindergeldanpassungsgesetzes und Kindergeldergänzungsgesetzes entsprechend." b) Die §§ 10 bis 20 werden gestrichen. 4. § 21 erhält folgende Fassung: „§ 21 Aufbringung der Mittel durch den Bund Die Aufwendungen für das Zweitkindergeld trägt der Bund." 5. Die §§ 22 bis 34 werden gestrichen. 6. a) § 41,a erhält folgenden neuen Absatz vor 1: ,(vor 1) In § 3 Abs. 2 ,des Kindergeldgesetzes vom 13. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 333), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 16. März 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 153), werden die Worte „Nr. 7" gestrichen.' b) § 42 a wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 2 des Kindergeldergänzungsgesetzes erhält folgende Fassung: „ (2) Anspruch auf Kindergeld nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 besteht ferner nicht, soweit für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz oder dem Dritten Abschnitt des Kindergeldanpassungsgesetzes besteht." Bonn, den 28. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 950 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksachen 2045, 2907) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. vor 1 ,erhält § 1 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Die in § 5 Abs. 2 und § 38 a vorgesehenen Befugnisse dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgestellt hat, daß dies zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik notwendig ist. Die Bundesregierung hat die Feststellung aufzuheben, wenn die Voraussetzungen hierfür entfallen oder wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." 2. In Artikel I Nr. 1 ist in § 2 der Absatz 2 wie folgt zu fassen: „(2) Die Inanspruchnahme von Räumen, Studios, Sende- und sonstigen technischen Einrichtungen und Anlagen der Rundfunkanstalten ist nur zum Gebrauch oder zum Mitgebrauch für die in § 1 Nr. 1 und 2 bestimmten Zwecke und nur dann zulässig, wenn sie zur Abwendung oder Beseitigung der Bedrohung oder Gefahr nach § 1 Nr. 1 oder 2 unerläßlich ist; für die in § 1 Nr. 2 bestimmten Zwecke ist die Inanspruchnahme auch zur Unterlassung des Gebrauchs zulässig. Den Rundfunkanstalten muß die Möglichkeit der Berichterstattung verbleiben." 3. In Artikel I Nr. 5 erhält § 5 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Leistungen können nur Behörden der zivilen Verwaltung anfordern, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt werden (Anforderungsbehörden). Die Ermächtigung kann auf die Landesregierungen übertragen werden. Zu Anforderungsbehörden können auch Bundesbehörden bestimmt werden." 4. In Artikel I wird Nr. 6 (§ 5 a) gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 24 a) sind in § 37 Abs. 3 die Sätze 2 und 3 zu streichen; b) wird dem § 37 folgender Absatz 6 angefügt: „(6) in allen Fällen, in denen wirtschaftliche Unternehmen leistungspflichtig sind, 9712 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sollen bei den vorbereitenden Maßnahmen und deren Durchführung in der Regel die öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft gehört werden, im Verteidigungsfall immer dann, wenn ,es die Umstände zulassen." 6. In Artikel I Nr. 27 erhält § 39 folgende Fassung: „§ 39 Auf Antrag des Bedarfsträgers hat die Anforderungsbehörde im Verteidigungsfall und im Falle der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik die sofortige Vollziehung des Leistungsbescheides anzuordnen. In diesem Falle kann die Widerspruchsbehörde die Vollziehung nicht aussetzen." 7. In Artikel I Nr. 30 werden in § 46 Abs. 2 hinter den Worten „des § 131" die Worte „Abs. 1 Satz 3 sowie die Absätze 2 bis 4" eingefügt. 8. In Artikel I Nr. 32 werden in § 66 Abs. 2 Satz 1 die Worte „von dreißig Tagen" ersetzt durch die Worte „von drei Wochen". 9. In Artikel I Nr. 40 erhält § 77 folgende Fassung: „§ 77 Leistungen nach den §§ 71, 72 und 72 a werden durch die Behörden angefordert, die gemäß § 5 Abs. 1 durch Rechtsverordnung bestimmt sind. Die Vorschriften des § 5 Abs. 2 und 3 finden sinngemäß Anwendung." 10. In Artikel I Nr. 41 erhält § 79 Abs. 2 folgende Fassung: „ (2) Für die Entschädigung nach §§ 75 und 76 a und die Ersatzleistung nach § 76 gelten die Vorschriften des § 25 Abs. 4, der §§ 30, 33 Abs. 2, der §§ 35, 49, 50, 52 bis 59, 60 Abs. 1 und der §§ 61 bis 65." 11. In Artikel I Nr. 42 erhält § 80 a folgende Fassung: „§ 80 a Wenn die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates feststellt, daß dies zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik notwendig ist, finden die Vorschriften des § 66 Abs. 2, des § 68 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und der §§ 69 und 70 Abs. 1 Satz 2 keine Anwendung." Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 952 Entschließungsantrag der Fraktion der FPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2382, 2831, zu 2831). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens bis zum 31. Dezember 1962 die Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis der drei Verkehrsträger Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Straßenverkehr zueinander nach Art und Ausmaß zu ermitteln und zum gleichen Zeitpunkt Vorschläge für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen vorzulegen. Bonn, den 27. Juni 1961 Eisenmann Ramms Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 953 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2382, 2831, zu 2831). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 6 wird in § 21 a dem Absatz 3 folgender Satz angefügt: „Bei der Zusammensetzung des beratenden Ausschusses sind die Gewerkschaften angemessen zu berücksichtigen." 2. In Artikel I Nr. 11 wird in § 84 Abs. 3 die Nr. 1 a gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 954 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen 2359, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 6 Die Wehrsoldtabelle (Anlage zu § 2 Abs. 1) erhält folgende Fassung: Wehrsold Anlage I (zu § 2 Abs. 1) WehrsoldGruppe Dienstgrad WehrsoldTagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,15 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9713 WehrsoldGruppe Dienstgrad WehrsoldTagessatz DM 4 Feldwebel, Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5,00 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, 8,75 Oberfeldarzt 10 Oberst, Oberstarzt 10,00 11 Generale 12,50 Bonn, 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 955 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nr. 14 folgende neue Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 4 wird eine neue Ziffer 28 angefügt: „28. die Umsätze von Sportveranstaltungen, soweit die Beteiligten den Sport nicht berufsmäßig ausüben." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 956 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Nach Nr. 14 wird folgende neue Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 4 wird folgende neue Ziffer 27 angefügt: „27. die Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes." 2. Nach Nr. 15 wird folgende neue Nr. 15 a eingefügt: ,15 a. In § 7 erhält Absatz i folgende Fassung: „(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Ziff. 1 und 2, wenn der Gesamtumsatz im Kalenderjahr 120 000 Deutsche Mark nicht übersteigt, drei vom Hundert des Entgelts, im übrigen vier vom Hundert des Entgelts. Folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt: „(4) Übersteigt der Gesamtumsatz 120 000 Deutsche Mark im Kalenderjahr, so wird eine drei vom Hundert des Gesamtumsatzes übersteigende Steuer nur erhoben, soweit sie aus einem Zehntel des 120 000 Deutsche Mark übersteigenden Umsatzes gedeckt werden kann." Der 'bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 957 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel IV § 1 wird folgende Nr, vor 1. eingefügt: ,vor 1. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 2. Es wird folgender neuer Artikel V a eingefügt: ,Artikel V a In die Bundesdisziplinarordnung vom 28. November 1952, zuletzt geändert durch das Beamtenrechtsrahmengesetz vom 1. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 667), wird folgender § 103 a neu eingefügt: 9714 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 „§ 103a Die Disziplinarstrafen der Warnung, des Verweises und der Geldbuße sind aus den Personalakten des Beamten zu tilgen, wenn der Bestrafte nach Verhängung dieser Strafe ununterbrochen drei Jahre hindurch weder strafrechtlich oder disziplinar bestraft, noch gegen ihn auf eine strafrechtliche Maßnahme anderer Art erkannt worden ist." Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 22 Umdruck 958 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, beschleunigt zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt bei den Dienststellen des Bundes in gleicher Weise wie bei den Dienststellen der Länder und Gemeinden die Fünftagewoche eingeführt werden kann. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 23 Umdruck 959 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der erwarteten Vorlage der Novelle zum Bundesbesoldungsgesetz a) eine Überleitung der unter § 48 a in der Fassung des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften fallenden früheren Beamten und deren Hinterbliebenen vorzusehen, durch die ihre Versorgungsbezüge so festgesetzt werden, wie wenn bei Eintritt des Versorgungsfalles das Bundesbesoldungsgesetz bereits gegolten hätte (Teilnahme an den strukturellen Verbesserungen für .die aktiven Beamten), b) sicherzustellen, daß hierbei Verminderungen der bis dahin gewährten Versorgungsbezüge nicht eintreten können (Wahrung des Besitzstandes). Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 24 Umdruck 961 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Kindergeldkassengesetzes (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende neue Fassung: „§ 1 Anspruch auf Kindergeld für das zweite Kind (Zweitkindergeld) haben nach diesem Gesetz alle Personen, die zwei oder mehr Kinder haben." 2. In § 36 wird in der Überschrift das Wort „Rückwirkende" gestrichen; die Worte „1. April" werden durch die Worte „1. Oktober" ersetzt. Satz 2 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 25 Umdruck 963 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kindergeldkassengesetzes (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: In § 21 werden die Worte „bis zu der in § 9 Abs. 3 vorgesehenen Neuregelung des Kindergeldrechts" gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 26 Umdruck 964 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kindergeldkassengesetzes (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. April 1962 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, 1. die Auszahlung des Kindergeldes für zweite und weitere Kinder zu vereinheitlichen, 2. die Aufbringung des gesamten Kindergeldes zumindest schrittweise aus allgemeinen Steuermitteln festzulegen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 27 Umdruck 968 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (Drucksachen 2437, 2862). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes" 2. Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Das Kaffeesteuergesetz vom 30. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I (S. 708), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen unid von Durchführungsverordnungen zu Verbrauchsteuergesetzen an den Deutschen Zolltarif k1959 vom 2. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 5), wird wie folgt geändert: „§ 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,Die Steuer beträgt 1. ab 1. Januar 1962 für die unter die Nr. 2,40 DM 09.01 - A - 1 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse für 1 Kilogramm Eigengewicht, für die unter die 3,20 DM Nr. 09.011 - A - 2 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse für 1 Kilogramm Eigengewicht; 2. ab 1. Januar 1963 für 1,20 DM die unter die für .1 Kilogramm Nr. 09.01 - A - 1 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse Eigengewicht, für ,die unter die Nr. 09.01 - A - 2 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse 1,60 DM für 1 Kilogramm Eigengewicht.' " 3. Folgender Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1 a Das Kaffeesteuergesetz wird mit Ablauf des 31. Dezember 1963 aufgehoben." 4. Folgender Artikel 1 b wird eingefügt: „Artikel 1 b Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, für versteuerten Kaffee, der sich am 1. Januar 1962 und am 1. Januar 1963 im Handel befindet, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Erstattung und Vergütung der Unterschiedsbeträge an Kaffeesteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Steuersatz zu erlassen, wenn der Lagerbestand im Einzelfall mindestens 10 kg beträgt. Die Erstattungs- und Vergütungsbeträge sind auf volle Deutsche Mark nach unten abzurunden." 5. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar .1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." 6. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Artikel 1 b tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Bonn, den 28. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 28 Umdruck 969 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (Drucksachen 2438, 2863). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung des Teesteuergesetzes" 2. Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Teesteuergesetz vom 30. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 710), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen und von Durchführungsverordnungen zu Verbrauchsteuergesetzen an den Deutschen Zolltarif 1959 vom 2. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 5), wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Steuer beträgt für die unter Nr. 0902 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse 1. ab 1. Januar 1962 2,75 Deutsche Mark für 1 Kilogramm Eigengewicht, 2. ab 1. Januar 1963 1,40 Deutsche Mark für 1 Kilogramm Eigengewicht." ' 3. Folgender Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1,a Das Teesteuergesetz wird mit Ablauf des 31. Dezember 1963 aufgehoben." 9716 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 4. Folgender Artikel 1 b wird eingefügt: „Artikel 1 b Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, für versteuerten Tee, der sich am 1. Januar 1962 und am 1. Januar 1963 im Handel befindet, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Erstattung und Vergütung der Unterschiedsbeträge an Teesteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Steuersatz zu erlassen, wenn der Lagerbestand im Einzelfall mindestens 10 kg beträgt. Die Erstattungs- und Vergütungsbeträge sind auf volle Deutsche Mark nach unten abzurunden." 5. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." 6. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Artikel 1 b tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft." Bonn, den 28. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 29 Umdruck 971 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 (§ 1 Abs. 1) wird folgender Buchstabe bi eingefügt: ,bi) In Absatz 1 wird folgende Nummer 4 eingefügt: „4. Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, die nach dem ersten Weltkrieg mit weniger als 10 Dienstjahren ohne Versorgung entlassen und im zweiten Weltkrieg als Soldaten des Beurlaubungsstandes wiederverwendet worden sind," '. Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 5 und 6. 2. In Artikel I erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet haben oder". b) In Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b und in Absatz 2 werden hinter dem Klammerzusatz „(§ 60)" jeweils die Worte „oder die von ihr ermächtigte Dienststelle" eingefügt. In § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c werden hinter den Worten „Aufenthalt aus" die Worte „oder in" eingefügt.' 3. In Artikel I Nr. 10 a wird § 31 Abs. 1 Satz 1 gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 12 (§ 35) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Beamte, Berufsoffiziere und Unteroffiziere (einschließlich berufsm. RAD), die als Beamte zur Wiederverwendung anerkannt sind (§ 5 Abs. 2) und die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 erfüllen, treten mit Ende des Monats, in dem sie das 55. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand. Alle übrigen treten spätestens am 31. Dezember 1964 in den Ruhestand." ' 5. In Artikel I Nr. 15 (§ 37 a) erhält Satz 2 folgende Fassung: ,In Satz 2 werden die Worte „1. September 1953" durch die Worte „1. April 1948" ersetzt und hinter dem ersten Wort „Kriegsgefangenschaft" die Worte „oder Gewahrsam (§ 37 b Abs. 2, 4)" sowie hinter dem zweiten Wort „Kriegsgefangenschaft" die Worte „oder Gewahrsams" eingefügt. Außerdem wird folgender Satz angefügt: „Im übrigen gilt § 19 entsprechend." 6. In Artikel I Nr. 28 (§ 53) wird folgender Buchstabe ei eingefügt: ,ei) Dem Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt: „Dabei ist für diejenigen, welche aus der Besoldungsordnung C überführt werden, die Annäherung an den innegehabten Besitzstand dadurch zu ermöglichen, daß man bei Anerkennung einer Beförderung die Endstufe des nächst niederen Dienstgrades als Ausgangspunkt für die Einstufung in die entsprechende Gehaltsgruppe wählt." 7. In Artikel I Nr. 29 (§ 54) wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: „vor a) Absatz 1 wird gestrichen." 8. In Artikel I Nr. 29 Buchstabe c werden in § 54 Abs. 4 die Worte „dreitausend Deutsche Mark" durch die Worte „fünftausend Deutsche Mark" ersetzt. Deutscher Bundestag -- 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9717 9. In Artikel I Nr. 45 werden in § 71 h Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort „Ruhestand" die Worte „ , sofern er das 55. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt erreicht hat," eingefügt. 10. Dem Artikel I wird folgende Nr. 56 angefügt: ,56. In der Anlage B (zu § 53 Abs. 3) werden die Worte „A 8 a (6. bis 8. Stufe)" durch die Worte „A 513", die Worte „A 8 a (5. bis 7. Stufe)" und die Worte „A 8 a (4. bis 6. Stufe)" durch die Worte „A 7 a" ersetzt.' Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 30 Umdruck 972 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 28 (§ 53) wird folgender Buchstabe c1 eingefügt: c1) Absatz 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: Berufssoldaten, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht erfüllen, aber bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung entlassen worden oder infolge einer bis zu diesem Zeitpunkt erlittenen Dienstbeschädigung dienstunfähig geworden sind, erhalten Versorgung nach Maßgabe der Absätze 1 und 3 bis 7. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 31 Umdruck 974 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksachen 899, 2887). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. i wird der bisherige Buchstabe b gestrichen und durch folgenden neuen Buchstaben b ersetzt: ,b) Folgender neuer Absatz 3 wird angefügt: „(3) Zur Festsetzung einer neuen Ausschlußfrist für die Erklärung des Rückkehrwillens ist die Bundesregierung auch ermächtigt für Personen, die ,glaubhaft machen, daß sie ihren Rückkehrwillen fristgemäß erklärt hätten, wenn die durch die Neufassung des § 18 erweiterten Betreuungsmaßnahmen vor Ablauf der Ausschlußfristen bereits bestanden hätten." Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4, Absatz 4 wird Absatz 5.' Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Eilers (Oldenburg) und Fraktion Kühn (Bonn) Anlage 32 Umdruck 976 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Unertl, Dr. Dollinger, Hörauf, Mauk und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen; In Artikel 1 Nr. 21 werden in § 7 b des Umsatzsteuergesetzes hinter den Worten „Kälbern und Schafen im ganzen" die Worte „oder in Hälften" eingefügt. Bonn, den 28. Juni 1961 Burgemeister Unertl Dr. Dollinger Hörauf Mauk Drachsler Lermer Dr. Preiß Seidl (Dorfen) Sühler Bauereisen Dr. Schild Bauer (Wasserburg) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Fritz (Welzheim) Stücklen Dr. Gleissner Dr. Schmidt (Wuppertal) Höcherl Müller (Erbendorf) Eckhardt Wieninger von Bodelschwingh Dr. Kempfler Memmel Dr. Besold Wittmann Dr. Imle Demmelmeier Hilbert Dr. Bucher Fuchs Logemann Dr. Siemer Lange (Essen) Kramel Lang (München) Dr. Pflaumbaum Bading Frau Strobel Spitzmüller Schultz Walter Krug Dr. Jordan Dr. Rutschke Bauknecht Anlage 33 Umdruck 978 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel i erhält Nr. 7 folgende Fassung: ,7. § 4 Nr. 17 Satz 1 erhält folgende Fassung: „die Umsätze aus der Tätigkeit als Handelsvertreter oder Makler;" ' 2. In Artikel i wird nach Nr. 14 folgende Nummer 14 a angefügt: ,14 a. In § 4 wird hinter Ziffer 26 folgende Ziffer 27 angefügt: „27. 'die Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes." ' 3. In Artikel 1 wird nach Nummer 17 folgende Nr. 17 a angefügt: ,17 a. In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „eins" durch die Worte „drei Viertel" ersetzt. ' 4. In Artikel 1 wird Nummer 20 wie folgt geändert: In § 7 a Abs. 1 werden die Worte „12 000 Deutsche Mark" durch die Worte „16 000 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 34 Umdruck 980 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 10 a erhält in § 31 Abs. 1 der letzte Halbsatz von Satz 1 folgende Fassung: „zu der Gesamtzahl ,der danach zu berücksichtigenden Beförderungen treten höchstens zwei weitere Beförderungen". 2. In Artikel I Nr. 27 a (52 c Abs. 1 Satz 2) und Nr. 40 Buchstabe c (70 Abs. 5 Satz 2) wird jeweils das Wort „eintausend" durch das Wort eintausendfünfhundert", das Wort „eintausendfünfhundert" durch das Wort „zweitausend" und das Wort „zweitausend" durch das Wort „zweitausendfünfhundert" ersetzt. 3. In Artikel I Nr. 29 Buchstabe c (§ 54 Abs. 4) werden (die Worte „dreitausend Deutsche Mark" durch die Worte „viertausend Deutsche Mark und nach einer Dienstzeit von elf Jahren viertausendfünfhundert Deutsche Mark" ersetzt. Außerdem wird folgender Satz 2 angefügt: „Satz 1 gilt entsprechend für Berufsunteroffiziere mit einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren, die bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 infolge Wehrdienstbeschädigung dienstunfähig, jedoch nicht dauernd arbeitsverwendungsunfähig geworden sind, auch wenn sie die Voraussetzung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 nicht erfüllen, mit der Maßgabe, daß das Entlassungsgeld für jedes über die zweijährige aktive Dienstpflicht hinaus abgeleistete Dienstjahr fünfhundert Deutsche Mark beträgt." Bonn, ,den 28. Juni 1961 Burgemeister Dr. Krone und Fraktion Kreitmeyer Dr. Bucher und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 35 Umdruck 981 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksachen 2045, 2907). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 2 Buchstabe a wird wie folgt ergänzt: In § 3 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung, wie sachverständige Stellen der gewerblichen Wirtschaft an dem Verfahren der Erteilung von Leistungsbescheiden zu beteiligen sind, wenn wirtschaftliche Unternehmen leistungspflichtig werden." Der bisherige Satz 3 wird Satz 4. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 36 Umdruck 983 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2382, 2831, zu 2831) . Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9719 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 2 wird in § 6 a Absatz 2 Nr. 2 das Wort „dreißig" durch „vierzig" ersetzt. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 37 Umdruck 984 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung der von der Bundesregierung eingebrachten Verkehrsgesetze (Drucksachen 2830, 2831, 2832, 2833). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Fortsetzung ihres verkehrspolitischen Programms dafür Sorge zu tragen, 1. daß die Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis der drei binnenländischen Verkehrsträger zueinander nach Art und Ausmaß bis zum 31. Dezember 1962 ermittelt und zum gleichen Zeitpunkt dem Bundestag Vorschläge für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen vorgelegt werden, 2. daß die Frage geprüft wird, inwieweit die verschiedenen Arten der Beförderungsteuer im Zuge einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen sachlich noch gerechtfertigt sind bzw. inwieweit sich auch aus Steuervereinfachungsgründen ein Einbau der Beförderungsteuer in die Umsatzsteuer empfiehlt, 3. daß die Frage geprüft wird, ob eine Aufstockung der Kontingente im Güterkraftverkehr notwendig ist, um den erhöhten Verkehrsbedürfnissen im Straßenverkehr Rechnung zu tragen, 4. daß die von der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn vorgelegten Vorschläge zur Aufstockung deis Eigenkapitals gleichfalls geprüft und möglichst bereits bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplanes für das Jahr 1962 berücksichtigt werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 38 Umdruck 985 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Burgemeister, Gewandt und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: ,1. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 erhält folgende Fassung: „2. wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, daß sie keinen eigenen Willen hat (Organgesellschaft). Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist. Die Voraussetzung gilt als nicht erfüllt, wenn dem Unternehmer nicht mehr als fünfundneunzig vom Hundert ,der Anteile an der juristischen Person gehören oder wenn ihm nicht mehr als fünfundneunzig vom Hundert der Stimmrechte zustehen." ' Bonn, den 29. Juni 1961 Schmücker Burgemeister Gewandt Dr. Schwörer Mensing Blöcker Gerns Frau Dr. Maxsein Enk Frau Blohm Holla Wieninger Dr. Oetzel Windelen Vehar Riedel (Frankfurt) Leicht Illerhaus Werner Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Stecker Lenze (Attendorn) Rollmann Dr. Siemer Wendelborn Anlage 39 Umdruck 986 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Vietje, Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau Dr. Bleyler, Frau Dr. Kuchtner und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Der Artikel I § 1 wird in Nr. 13 i durch die Buchstaben c und d wie folgt ergänzt: ,c) In Absatz 4 wird Satz 1 gestrichen. d) Als neue Absätze 7 und 8 werden angefügt: „(7) Beim Tode des Ehemannes ist der früheren Beamtin auf ihren Antrag von ihrem früheren Dienstherrn ein Amt zu übertragen, das derselben oder einer mindestens gleichartigen Laufbahn angehört wie dais frühere Amt 9720 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 und mit mindestens demselben Endgrundgehalt (§ 26 Abs. 1 Satz 2) verbunden ist. (8) Falls zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen oder die frühere Beamtin die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, insbesondere die des § 7, nicht erfüllt, erhält sie, sofern sie eine Dienstzeit als Beamtin von mindestens 10 Jahren abgeleistet hatte, von dem früheren Dienstherrn einen Unterhaltsbeitrag in Höhe des Ruhegehaltes, das sie erhalten hätte, wenn sie im Zeitpunkt der Entlassung in den Ruhestand getreten wäre; ein von der früheren Beamtin infolge des Todes des Ehemannes erworbener Versorgungsanspruch ist auf den Unterhaltsbeitrag anzurechnen. Eine bei der Entlassung gezahlte Abfindung wird angemessen angerechnet." ' Bonn, den 29. Juni 1961 Frau Vietje Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Frau Dr. Bleyler Frau Dr. Kuchtner Frau Ackermann Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) Frau Brauksiepe Dr. Czaja Etzenbach Frau Dr. Gantenberg Gontrum Günther Kramel Lenze (Attendorn) Dr. Martin Frau Dr. Maxsein Meis Müser Frau Dr. Pannhoff Frau Pitz-Savelsberg Dr. Serres Solke Dr. Storm (Duisburg) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Anlage 40 Umdruck 987 Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Horn, Stingl und Kühlthau zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 Nr. 13 c wird Buchstabe b gestrichen. 2. In Artikel V § 1 wird Nr. 12 gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1961 Brück Horn Stingl Kühlthau Anlage 41 Umdruck 988 Entschließungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Dr. Eckhardt, Wacher, Dr. Dollinger und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Angesichts der ernsten Bedenken infolge der durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes bewirkten Mehrbelastung der Mineralölwirtschaft, die auch in den Verhandlungen des Finanzausschusses zum Ausdruck gekommen sind, wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag Vorschläge zu einer einheitlichen Steuerordnung dieses Gebietes vorzulegen und dabei insbesondere die Wettbewerbslage zwischen deutschen und ausländischen Produkten gebührend zu berücksichtigen. Die Bundesregierung sollte sich dabei von den Grundsätzen leiten lassen, die in der Rede des Präsidenten der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor dem Europäischen Parlament am 8. Mai 1961 dahin zusammengefaßt sind, daß das Ziel der Energiepolitik letztlich nur die Versorgung der Wirtschaft mit Energie zu einem möglichst niedrigen Preis sein kann und daß rdie sicherste und wirtschaftlichste Methode, um zu diesem Ziel zu gelangen, stets darin besteht, dem Verbraucher die freie Wahl zu lassen. Bonn, den 29. Juni 1961 Höcherl Dr. Eckhardt Wacher Dr. Dollinger Dr. Besold Drachsler Dr. Franz Freiherr zu Guttenberg Kemmer Dr. Knorr Kramel Lang (München) Lermer Schütz (München) Spies (Emmenhausen) Vogt Wieninger Dr. Winter Wittmann Anlage 42 Umdruck 989 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2831, 2382). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 7 f wird wie folgt geändert: Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9721 1. In § 49 Abs. 1 Nr. 1 wird nach den Worten „Güter bezieht" das Wort „und" eingefügt. 2. In § 49 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „und" gestrichen. 3. In § 49 Abs. 1 wird Nr. 3 gestrichen. 4. § 49 Abs. 2 wird gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 43 Umdruck 990 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung ,des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfseines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Vorbereitung der Novelle zum Bundesbesoldungsgesetz auch die Frage der Gewährung von Weihnachtszuwendungen zu prüfen. Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 44 Umdruck 991 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I Nr. 3 § 4 Ziff. 4 In der Anlage 2 erhält der Buchstabe h folgende Fassung: „h) die in Ziffer 10 bezeichneten Mischfuttermittel durch Reinigen, Zerkleinern, Pressen, Trocknen oder Mischen aus inländischen oder eingeführten Rohstoffen hergestellt werden;". Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Siemer Frau Dr. Pannhoff Dr. Frey Dr. Elbrächter Dr. Huys Dr. Höck (Salzgitter) Dr. Eckhardt Dr. Conring Bauer (Wasserburg) Hackethal Dr. Stecker Dr. Pflaumbaum Hesemann Varelmann Schmücker Gehring Anlage 45 Umdruck 993 Änderungsantrag der Abgeordneten Günther, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Ziff. 5 wird wie folgt geändert: In Ziffer 14 werden hinter den Worten „wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken" die Worte „oder dem Zweck eines Berufsverbandes" eingefügt. Bonn, den 29. Juni 1961 Günther Dr. Imle Lenz (Brühl) Becker (Pirmasens) Dr. Eckhardt Dr. Dollinger Schmücker Blöcker Dr. Dresbach Etzenbach Josten Dr. Bucher Mensing Heix Frau Vietje Dr. Preiß Kirchhoff Leonhard Anlage 46 Umdruck 994 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Horn, Stingl, Kühlthau und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. 13 c wird Buchstabe b gestrichen. 2. In Artikel V § 1 wird Nr. 12 gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1961 Brück Horn Stingl Kühlthau Winkelheide Dr. Storm (Duisburg) Dr. Even Solke Wullenhaupt Schulze-Pellengahr Schneider (Hamburg) Franzen Muckermann Holla Illerhaus
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Kühlthau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die Antragsteller bitten, dem Ausschußbeschluß zuzustimmen. Wir glauben, daß ein berechtigtes Anliegen vorliegt. Wenn jemand durch die Gesetzgebung seines Heimatstaates gehindert ist, seinen alten Namen zu tragen, und er inzwischen wieder in Deutschland eingebürgert ist, sollte er das Recht haben, den Antrag zu stellen, ihm seinen alten Namen mit der Adelsbezeichnung wieder zu verleihen. Der Inhalt
    des Gesetzes besagt lediglich, daß festgestellt wird, daß dieser Grund ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes ist, daß aber die Verwaltungsbehörden über solche Anträge nach eigenem Ermessen zu entscheiden haben.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Kühlthau, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Kühlthau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte!