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    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 9577 A Begrüßung einer Delegation des Japanischen Reichstages . . . . . . . . 9577 B Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934) Frage des Abg. Dr. Bucher: Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland auf der Konsumgüterausstellung der SBZ in Moskau Dr. Carstens, Staatssekretär 9577 D Frage des Abg. Altmaier: Verkauf eines Grundstücks der Deutschen Bundespost in der Gemeinde Bergen-Enkheim Stücklen, Bundesminister 9578 A, B, C . Dr. Brecht (SPD) 9578 B Frage des Abg. Kroll: Technische Ausbreitung des Kontrastprogramms der Rundfunkanstalten Stücklen, Bundesminister . . . 9578 C, D Kroll (CDU/CSU) 9578 D Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen): Aufbau des Postamtes Ludwigshafen 9579 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Postalische Verhältnisse in Sprendlingen Stücklen, Bundesminister . . . 9579 B, C Dr. Kohut (FDP) 9579 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Telefonbuch für das Rhein-Main-Wirtschaftsgebiet . . 9579 D Frage des Abg. Kroll: Rundfunk- und Fernsehgebühren Stücklen, Bundesminister . . . . 9579 D Frage des Abg. Varelmann: Bestätigungen für sachgerechte Ausführung von Bauarbeiten Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9580 A, B Varelmann (CDU7CSU) . . . . . 9580 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Bundesstatistik über das Wohnungsdefizit Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 9580 C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9580 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Gesetzentwurf über die endgültige Gewährung der Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 9581 A, B Dr. Brecht (SPD) 9581 A Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Konzentrationsenquete Dr. Westrick, Staatssekretär . . 9581 B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Brecht: Veräußerung von Grundstücken des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues Dr. Busch, Staatssekretär . . . 9583 B, D, 9584 A, B Dr. Brecht (SPD) . . . . . .9583 C Büttner (SPD) . . . . . . 9583 D Krammig (CDU/CSU) 9583 D Börner (SPD) . . . . . . . 9584 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2064) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2852) — Zweite und dritte Beratung — Kreitmeyer (PDP) 9582 B Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeldkassengesetz — KGKG) (Drucksache 2648) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2868) — Zweite und dritte Beratung — Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 9584 C Spitzmüller (FDP) 9585 D, 9587 D, 9599 D, 9602 C, 9604 C, 9607 D Winkelheide (CDU/CSU) 9586 B, 9588 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 9589 B Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9590 B Dr. Schellenberg (SPD) 9591 C, D, 9600 C, 9601 D, 9602 A, 9603 D, 9606 D Weber (Georgenau) (FDP) 9593 A, 9607 B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 9593 D Dr. Stammberger (FDP) . . . . 9595 D Rohde (SPD) 9597 B, 9599 B Büttner (SPD) 9598 B Dürr (FDP) . . . . . . . . 9598 C Memmel (CDU/CSU) . . 9599 A, 9600 D, 9603 A Blank, Bundesminister 9601 A, D, 9603 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9601 B Horn (CDU/CSU) 9605 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2045); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2907) —Zweite und dritte Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) 9609 A, B, D, 9610B, 9612 A, B, D, 9613 D, 9615A, 9616 A, 9617 B Dr. Werber (CDU/CSU) 9609 B, C, 9610 A, 9611 B, 9613B 9614 B, 9615 B, 9616 B Hansing (SPD) . . . . 9610 C, 9615 D Hopf, Staatssekretär . . . . . . 9612 B Frau Kettig (SPD) . . 9614 A, C, 9615 B Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . . 9614 D Kühlthau (CDU/CSU) . . . . . . 9616 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes (Drucksache 2746); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2892) — Zweite und dritte Beratung . . . . . 9617 D Entwurf eines Gesetzes über die Entschwefelung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1980); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache 2855) — Zweite Beratung — Striebeck (SPD) . . . . . . . . 9618 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232); Schriftlicher Bericht des Wiedergutmachungsausschusses (Drucksache 2857) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 9619 D Hamacher (SPD) . . . . . . . . 9620 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1910) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2860) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 9621 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2889, zu 2889) 9621 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache 2544); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2891, zu 2891) — Zweite und dritte Beratung — . . . 9621 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 2759); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2879, zu 2879) — Zweite und dritte Beratung — 9621 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 III Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 14. Dezember 1960 über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (Drucksache 2670); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2861) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 9622 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2690) ; Berichte des Haushalts- und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2915, 2853) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . 9626 C, 9647 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger usw. (Drucksache 2284) ; Berichte des Haushalts- und des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 2473, 2449) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 9626 D Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2870) 9627 B Antrag betr. Bericht über Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Abg. Schmücker, Brand, Kurlbaum, Lange [Essen], Dr. Atzenroth u. Gen.) (Drucksache 2886) . . . . . . . . . 9627 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den Antrag der Abg. Fürst von Bismarck, Ruhnke, Dr. Dehler, Memmel u. Gen. betr. Förderung der Atomforschung (Drucksachen 2737, 2867) 9627 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Maucher, Bauknecht u. Geu. betr. Ausbau der Bundesstraße 30 (Drucksachen 1481, 2846) . . . 9627 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn über die Deutsche Bundesbahn (DB) vom 30. Januar 1960 (Drucksachen 1602, zu 1602, 2844) 9627 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dr. Martin, Gontrum u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2882, Umdruck 601) 9627 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Dr. Schäfer, Erler, Dr. Mommer u. Gen. betr. Ausbau der Autobahn Stuttgart — westlicher Bodensee (Drucksachen 1537, 2894) 9628 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag ,der Abg. Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau Dr. Hubert, Schütz (München) u. Gen. betr. Reiseerleichterungen für Kriegsversehrte (Drucksachen 1352, 2883) 9628 A Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Ersten Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrages (Drucksachen 2431, 2890, zu 2890) 9628 B Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über den Antrag der Abg. Hoogen, Jahn (Marburg), Dr. Bucher u. Gen. betr. Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (Drucksachen 2838, 2904) 9628 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksachen 1922, 2795) . . . . . . . . . 9628 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1959 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2714, 2916) 9628 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1957 und 1958 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 2751, 2917) 9629 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksachen 2471, 2875) 9629 B Schriftlicher Bericht des Hausaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Jade-Wasserwerkes Wilhelmshaven (Drucksachen 2848, 2918) 9629 B VI Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Kempfler, Hörauf u. Gen. betr. Unwetterkatastrophe in den Landkreisen Eggenfelden und Vilsbiburg und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Unwetter- und Hochwasserschäden (Drucksachen 2783, 2792, 2919) 9629 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Waren aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2876, 2912) 9629 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2877, 2913) . . . . 9629 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingent für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2878, 2914) 9629 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Erhebung einer Abgabe auf bestimmte Waren usw. (Drucksachen 2873, 2920, zu 2920) 9630 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Nachtrag zum Beschluß der im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die beschleunigte Verwirklichung des Vertrages unter Berücksichtigung der Wirtschaftskonjunktur (Drucksachen 2874, 2921) 9630 A Zweiter Schriftlicher Bericht ,des Rechtsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve u. Gen. betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 1813, 2905) Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 9630 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Anträge der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksache 2911, Umdrucke 770, 772, 775, 776) 9631 A Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Verfassungsbeschwerde des Peter Kuska vom 16. Mai 1960 (Drucksache 2928) 9631 B Übersicht 20 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2929) 9631 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksachen 2932, 2939) . . . . . . 9631 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 2381) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2830, zu 2830) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2382); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2831, zu 2831) — Zweite und dritte Beratung — dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 2383) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2832, zu 2832) — Zweite und dritte Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (Drucksache 2384); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2833, zu 2833) — Zweite und dritte Beratung — Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 9632 B, 9634 D, 9635 C, 9637 A, 9647 B, 9655 A Baur (Augsburg) (SPD) . 9634 A, 9635 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9635 D, 9636 C, 9638 A Iven (Düren) (SPD) . . . . . . . 9636 A Haage (SPD) . . . . . 9637 A, 9654 A Dr. Bleiß (SPD) . 9640 C, 9652 D, 9654 C Eisenmann (FDP) . . . 9643 B, 9653 D Drachsler (CDU/CSU) 9650 A Ramms (FDP) . . . . . 9651 D, 9653 A Faller (SPD) 9653 C Vehar (CDU/CSU) 9654 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 V Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (CDU/CSU) (Drucksache 2628); Schriftlicher Bericht ,des Verkehrsausschusses (Drucksache 2880) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenbaufinanzierungsgesetzes (SPD) (Drucksache 2657) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2903) — Zweite Beratung — und dem Schriftlichen Bericht des Verkehrsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 (Drucksache 2884, Umdruck 316) Cramer (SPD) 9656 B, 9657 C Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 9657 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9657 D Dr. Bleiß (SPD) . 9658 B, 9660 D, 9661 C Etzel, Bundesminister 9658 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9659 B Eisenmann (FDP) 9660 A Krammig (CDU/CSU) 9660 C Vehar (CDU/CSU) . . . . . . . 9661 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954 (Drucksache 2715); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 21 &1) — Zweite und dritte Beratung — . 9662 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 11 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2762); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2893) — Zweite und dritte Beratung —Eisenmann (FDP) . . . . . . . 9663 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Abg. Eisenmann, Ramms u. Gen.) (Drucksache 2679); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2871) — Zweite Beratung —Büttner (SPD) 9663 C Ramms (FDP) 9663 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Abg. Ritzel, Marx, Schmitt-Vockenhausen, Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Leber u. Gen.) (Drucksachen 1539 zu 1539); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2869) — Zweite und dritte Beratung — 9663 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 2359); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2900) — Zweite und dritte Beratung — Herold (SPD) . . . . 9664 B, C, 9665 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9665 A Merten (SPD) . . . . . 9666 B, 9669 A Dr. Mommer (SPD) 9668 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 9668 A Döring (Düsseldorf) (FDP) . . . 9669 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Journalisten Siegfried Sommer (Drucksache 2872) Dr. Zimmer (CDU/CSU) . 9630 B, 9670 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über die Jahresberichte 1959 und 1960 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen 1796, 2666) Probst (Freiburg) (CDU/CSU) . . . 9670 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) (Drucksache 128) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2859, zu 2859) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) 9671 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (SPD) (Drucksache 889); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2887) — Zweite und dritte Beratung — Nieberg (CDU/CSU) 9671 D Dewald (SPD) 9672 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Abg. Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner u. Gen.) (Drucksache 1630) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2851) — Zweite und dritte Beratung — Matzner (SPD) . 9672 D, 9675 C, 9676 C, 9678 C, 9681 A Brück (CDU/CSU) . . . 9672 D, 9677 A Frau Vietje (CDU/CSU) 9673 A, 9675 B Kühlthau (CDU/CSU) . . . 9674 B, 9676 A, 9679 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9676 B Kramel (CDU/CSU) . . . . . . . 9676 D Kühn (Bonn) (SPD) . . . . . . . 9677 C Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 9677 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 9678 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Abg. Dr. Krone, Lenz [Trossingen] u. Gen.) (Drucksache 2779); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2908) — Zweite und dritte Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9682 A, 9682 D Kühlthau (CDU/CSU) 9682 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Jaeger, Merten, Lenze [Attendorn], Matzner u. Gen.) (Drucksache 1990); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2888) — Zweite Beratung — 9683 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen und des Umsatzsteuergesetzes an das Zollgesetz (Zweites Verbrauchsteueränderungsgesetz) (Drucksache 2763); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2850) — Zweite und dritte Beratung — 9683 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (SPD) und Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksachen 1441, 2437); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2862) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (SPD) und Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksachen 1442, 2438) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2863) — Zweite Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 9683 D, 9689 C Etzel, Bundesminister 9686 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 9689 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 9689 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 9690 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 1283 (neu), 1403, 1736, 1975, 2098, 2101, 2119, 2294, 2763); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen 2925, 2906) — Zweite und dritte Beratung — Etzel, Bundesminister . . 9691 A, 9692 A, 9692 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 9692 B Dr. Imle (FDP) . 9692 B, 9693 D, 9695 D, 9699 C, 9701 B, 9703 A Günther (CDU/CSU) . . 9692 C, 9693 C Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . . 9692 D Seuffert (SPD) . 9693 A, 9697 A, 9702 D Krammig (CDU/CSU) 9693 B Dr. Eckhardt (CDU/CSU) . 9694 A, 9696 C, 9698 A, 9700 C Dr. Harm (SPD) 9694 B Neuburger (CDU/CSU) 9696 A Corterier (SPD) 9697 B Spitzmüller (FDP) 9697 D Regling (SPD) . . . . . . . 9698 D Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . 9699 C, 9701 C Burgemeister (CDU/CSU) . . . 9701 D Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 9702 A Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (15. ÄndG LAG) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2835) ; Berichte des Haushalts- und des Ausschusses .für den Lastenausgleich (Drucksachen 2931, 2910) — ,Zweite und dritte Beratung — . . . 9703 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksachen 2932, 2939) 9703 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksachen 2933, 2940) 9703 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Pionierkaserne in Ulm (Drucksachen 2419, 2941) 9704 A Persönliche Erklärung Dr. Bleiß (SPD) 9704 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 9704 C Anlagen 9705 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9577 165. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7, Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Heiland 29. 6. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus 29. 6. Kalbitzer* 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Leber 29. 6. Lenz (Brühl)* 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattick 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Sander 29. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storchs 1. 7. Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm* l. 7. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Heye für die Fraktion der CDU/ CSU zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046). Im Namen der Abgeordneten Dr. Krone und Burgemeister sowie der Fraktion der CDU/CSU habe ich folgende Erklärung abzugeben. Die Hoffnung, daß die dritte Novelle zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes gleichzeitig die Schlußnovelle werden könnte, hat sich nicht verwirklichen lassen. Die leidenschaftlichen Diskussionen über die verschiedenen Probleme dieser sehr komplizierten Materie haben bewiesen, daß die zur Verfügung stehende Zeit nicht dazu ausgereicht hat, die Fraktionen des Bundestages und die zuständigen Fachausschüsse in die Lage zu versetzen, die Verantwortung für eine rechtlich fundierte und abschließende Novelle zu übernehmen. Der Bundestag hat sich bemüht, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen des vom Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes betroffenen Personenkreises und den vom Innenministerium und Finanzministerium zu verantwortenden Möglichkeiten zu finden, diese Ansprüche im Rahmen des Bundeshaushaltes und der Bundesinnenpolitik zu erfüllen. Da der Personenkreis der vom Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes betroffenen Bürger die verschiedenen Epochen in unserer neueren deutschen Geschichte bis heute widerspiegelt, gibt es nur wenige Spezialisten sowohl in diesem Hause als auch in den Ministerien, aber auch in den Verbänden, die in der Lage sind, die Materie dieses Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes in ihren vielseitigen Auswirkungen politischer und finanzieller Art zu überschauen. Es kommt hinzu, daß der arteigene Aufbau einer soldatischen Laufbahn sich von der eines Beamten in manchem so unterscheidet, daß allein diese Unterschiede zu Schwierigkeiten und vor allen Dingen auch zu Mißverständnissen und zu abwegigen Vergleichen führen. Es bleibt die Aufgabe des kommenden Bundestages, in einer vierten und hoffentlich abschließenden Novelle das Gesetzwerk zu vollenden. Wir hoffen, daß sich dabei die Möglichkeit ergibt, diese vierte Novelle eher plenumreif zu machen, als es diesmal der Fall war. Vielleicht sollte auch der Bundestag selbst die Initiative zur frühzeitigen Vorlage einer Schlußnovelle ergreifen, damit ein so wichtiges Gesetz nicht erst kurz vor Schluß der Legislaturperiode verabschiedet werden muß. Die CDU/CSU ist sich bewußt, daß manche Punkte diesmal noch unerledigt bleiben mußten. Ich bin aber überzeugt, daß mit dem dritten Änderungsgesetz zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes eine Reihe dringender Fragen ihre Regelung gefunden hat. Die gefundene Lösung für die Unterbringung scheint ein guter Weg zu sein, um den Interessen möglichst aller Beteiligten gerecht zu werden. Die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung und der Unterhaltsbeitrag sind beträchtlich verbessert worden. Die Regelung des Beförderungsschnittes ist so gemildert worden, daß nunmehr unbillige Härten nicht mehr vorliegen sollen. Im Interesse der früheren Berufssoldaten ist dies besonders zu begrüßen. Durch ,die Anrechnung einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nach dem 8. Mai wird jetzt — und zwar auch für die schon in den Ruhestand getretenen — eine Verbesserung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge dadurch erreicht, daß ein Aufrücken in den Dienstaltersstufen erfolgt. Den früheren Berufsunteroffizieren ist darüber hinaus ermöglicht worden, nach Maßgabe der bestandenen Wehrmachtsfachschulprüfung die Militäranwärterbezüge zu erhalten. Außerdem ist den früheren Berufsunteroffizieren die Übernahme in die Beamtenlaufbahn sehr erleichtert worden. Mit ,der Gewährung des Entlassungsgeldes an die früheren Berufsunteroffiziere, die 10 und 11 Dienstjahre abgeleistet hatten oder am 8. Mai 1945 infolge Wehrdienstbeschädigung dienstunfähig, aber nicht dauernd arbeitsverwendungsunfähig waren und mindestens 5 Dienstjahre hatten, hat auch dieser Personenkreis eine Berücksichtigung erfahren. Es muß auch hervorgehoben werden, daß das Entlassungsgeld für die Angestellten mit 10 und mehr Dienstjahren jetzt geregelt ist. Ich will mich auf diese wenigen, besonders wichtigen Punkte beschränken. Soweit in dem Gesetz Regelungen angesichts der ihm zugrunde liegenden Grundsätze nicht gefunden werden konnten, haben sich doch in Übereinstimmung mit den beteiligten Bundesministerien des Innern und der Finanzen Lösungen abzeichnen lassen, die auf dem anderen Wege eine Hilfe ermöglichen werden. Insbesondere gilt dies für die früheren Berufsoffiziere, die später als Offiziere des Beurlaubtenstandes wieder verwendet worden sind, ohne eine Versorgung erlangt zu haben. Im ganzen darf ich wohl als die Überzeugung der großen Mehrheit der Abgeordneten zum Ausdruck bringen, daß mit diesem umfangreichen und schwierigen Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt getan ist, um ein nicht nur der Personenzahl nach, sondern auch in sonstiger Beziehung bedeutsames Problem einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Möge es in diesem Sinne verstanden werden und sich auswirken. Abschließend halte ich mich für verpflichtet, den beteiligten Fraktionen des Bundestages, dem Innen- und dem Haushaltsausschuß des Bundestages und dem Innen- und dem Finanzministerium für die Unterstützung zu danken, die den Abschluß dieser Novelle in der jetzigen Form ermöglicht hat. Ich begrüße es besonders ,daß es durch die sachliche Zusammenarbeit dieses Hauses möglich war, gerade bei diesem Gesetz einen gemeinamen interfraktionellen Vorschlag vorzulegen. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Kreitmeyer für die Fraktion der FDP zum Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046). Wiederum hat die Beratung über die Dritte Novelle zum Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes unter erheblichem Zeitdruck gestanden. 31/2 Jahre hat die Bundesregierung verstreichen lassen, ehe sie einen Entwurf vorlegte. Noch immer sind die Unterlagen über den Personenkreis nach Art. 131 des Grundgesetzes noch sehr unvollkommen. Nach wie vor fehlt besonders für die ehemaligen Berufssoldaten die tatkräftige Unterstützung durch den Bundesverteidigungsminister. Unter diesen Umständen war es nicht möglich, die vorhandenen starken Rechtsminderungen zu bereinigen, obwohl von fiskalischer Seite her keine Bedenken mehr erhoben werden können. Die Bundestagsfraktion der FDP wird im 4. Bundestag selbst die Dinge in die Hand nehmen, um mit der vierten Novelle zugleich den Abschluß der Gesetzgebung für den Personenkreis nach Art. 131 des Grundgesetzes endgültig zu erreichen. Trotz schwerer Bedenken ist die FDP-Bundestagsfraktion bereit, dem Gesetz ihre Zustimmung zu geben. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen für die SPD-Fraktion zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache 2046). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt, daß es dem 3. Deutschen Bundestag noch gelungen ist, die dritte Novelle zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes zu verabschieden, nachdem die Regierungsvorlage dem Bundesrat und dem Bundestag trotz mehrfacher Mahnungen des Deutschen Bundestages so verspätet zugegangen war. Die Verabschiedung ist nur dadurch möglich geworden, daß eine vorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses für Inneres viele Wochen lang neben der sonstigen Plenar- und Ausschußarbeit die endgültigen Ausschußberatungen vorbereitet hat. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe wird an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9707 Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die zahlreichen Verbesserungen des Gesetzes. Sie sieht in vielen Bestimmungen eine Erfüllung ihrer jahrelangen Bemühungen. Die SPD-Fraktion begrüßt vor allem, daß nunmehr im Interesse des Nachwuchses im öffentlichen Dienst die Länder und Gemeinden durch den Fortfall der Unterbringungspflicht ihre Personalhoheit in vollem Umfange wieder erhalten. Gleichzeitig mußte die Zurruhesetzung der noch nicht untergebrachten Beamten unter sachlich und menschlich zu vertretenden Umständen erfolgen. Wir glauben, daß der Gesetzgeber diese Aufgabe befriedigend gelöst hat, zumal dem betroffenen Personenkreis günstige Wahlmöglichkeiten gegeben worden sind. Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion war besonders wichtig, den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst und den Berufsunteroffizieren und den früheren RAD-Führern eine gesetzliche Stellung zu geben, die unseren früher vorgetragenen Vorstellungen zwar nicht voll entspricht, die aber einen wesentlichen Fortschritt und einen tragbaren Kompromiß bedeutet. Die Fraktion wird weiterhin Überlegungen im Sinne einer vollen Gleichberechtigung anstellen und im übrigen die Auswirkungen des Gesetzes besonders sorgfältig beobachten, um gegebenenfalls noch weiterhin auftretende Härten zu beseitigen. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Wilhelm für die Fraktion der SPD zu dritten Beratung eines Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2690). Durch den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland soll das Versorgungsrecht vereinheitlicht und damit ein weiterer Schritt auf dem Wege zur vollständigen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik vollzogen werden. Als verbindlicher Leitgedanke für die Eingliederung des Saarlandes in sozialpolitischer Hinsicht ist in der Entschließung des Bundestages vom 14. Dezember 1956 festgelegt, daß die Bundesregierung ersucht wird, bei der Eingliederung des Saarlandes dafür zu sorgen, daß bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern und bei den Empfängern von Sozialleistungen im Saarland, soweit sie am 4. Januar 1957 Einwohner des Saarlandes waren, der Besitzstand gewahrt bleibt. Diesem Ersuchen des Hohen Hauses wurde leider in den zurückliegenden zwei Jahren in wichtigen Fragen nicht entsprochen. Es muß daher auch jetzt die Frage gestellt werden, ab dieser Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen der erwähnten Entschließung gerecht wird. Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß der dem Hohen Hause vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Ersuchen des Bundestages nicht nachkam und daher völlig unzulänglich war. Er rief bei den Zehntausenden Kriegsopfern des Saarlandes berechtigte und lebhafte Unruhe hervor und wurde mit Recht von den Kriegsopferverbänden einmütig und entschieden abgelehnt. Auch der Bundesrat machte schwere Bedenken geltend und versuchte, durch eine Reihe von Empfehlungen den Regierungsentwurf zu verbessern. In völlig unverständlicher Weise lehnte die Bundesregierung alle Empfehlungen des Bundesrates und die motivierten Wünsche der Kriegsopferverbände ab. Diese seltsame Haltung der Bundesregierung läßt leider keine positive soziale Einstellung erkennen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt mit gewisser Befriedigung fest, daß es bei den Beratungen im Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen gelungen ist, in sachlicher Erörterung dem Regierungsentwurf die Giftzähne zu entfernen. Dies ist nicht zuletzt auch unserem sachlichen Beitrag zu verdanken. Die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs garantiert den saarländischen Kriegsopfern den persönlichen Besitzstand ohne zeitliche Begrenzung. Die Fraktion der SPD wird daher dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir bedauern dennoch lebhaft, daß die Mehrheit des Kriegsopferausschusses nicht bereit war, auch den rechtlichen Besitzstand für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren zu garantieren. Während dieser Zeit wäre es möglich gewesen, durch eine Novellierung des Bundesversorgungsgesetzes eine Annäherung an die besseren rechtlichen Regelungen des bisher geltenden saarländischen Versorgungsrechtes herbeizuführen. Dadurch hätte eine harmonische Einfügung des saarländischen Versorgungsrechtes in das BVG vorgenommen werden können. Durch den Wegfall des rechtlichen Besitzstandes werden für viele saarländische Kriegsopfer in Zukunft beachtliche Vorteile entfallen, die ihnen nach saarländischem Recht zustehen würden So erhält beispielsweise ein Kriegsbeschädigter nach saarländischem Recht mit dem 55. Lebensjahr eine Alterszulage von 14,04 DM, nach dem BVG aber erst mit 65 Jahren eine Zulage von nur 10 DM. Das Sterbegeld wird im Saarland unabhängig von gleichen Leistungen nachanderen Regelungen gewährt. Nach dem BVG erfolgt eine Anrechnung. Die Frauen- und Kinderzulagen werden im Saarland zur Grundrente gewährt, die Kinderzulagen bereits für Beschädigte mit einer Erwerbsminderung von 30 N. Diese Beispiele könnten beliebig fortgesetzt werden. Sie zeigen in eindrucksvoller Weise, daß der Wegfall rechtlicher Möglichkeiten nach dem saarländischen Versorgungsrecht in den nächsten Jahren für einen beachtlichen Personenkreis, der in diese Rechte hineinwachsen würde, nicht zu übersehende Minderleistungen bewirken wird. Wir haben aufmerksam Andeutungen registriert, wonach im Zuge der Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes in der kommenden Zeit Regelungen aufgenommen werden sollen, die denjenigen des derzeitigen saarländischen Versorgungsrechts gleichkommen. Diese geäußerten Absichten wären um so mehr geeignet, den rechtlichen Besitzstand für die saarländischen Kriegsopfer für eine Übergangszeit von 5 Jahren zu garantieren. Die Fraktion der SPD wird aufmerksam die weitere Entwicklung verfolgen und bemüht sein, bessere Leistungen nach dem saarländischen Versorgungs- 9708 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 recht, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gesichert werden, durch die Ergänzung des BVG allen zugute kommen zu lassen. Das sind wir den Kriegsopfern schuldig. Anlage 6 Bericht der Abgeordneten Frau Julie Rösch zur Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksachen 1922, 2795). Die ungeheuer anmutende Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 5628,9 Millionen DM stellt bei einer kritischen Beurteilung der einzelnen Positionen keinen Schattenhaushalt neben dem vom Parlament genehmigten Bundeshaushaltsplan dar. Ein Haushalt von der Größe und Breite, wie es der Bundeshaushalt ist, kann bei seiner Aufstellung — ein Jahr vor seiner Verkündung — noch nicht alle Maßnahmen und finanziellen Verpflichtungen erfassen, die in dem Jahr seiner Geltungsdauer auf den Bund zukommen. Überschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben sind unvermeidlich. Sie müssen sich jedoch im Rahmen des Vertretbaren halten. Bei Abzug aller Mehrausgaben, die auf Verrechnungen, gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen und auf politischen Gründen beruhen — wobei die letzteren vor ihrer Zahlung alle dem Haushaltsausschuß zur Kenntnis mitgeteilt worden waren —, verbleibt nur ein Betrag von rund 105,4 Millionen DM an echten überplanmäßigen Ausgaben. Bei einem Haushaltsvolumen von 38 723,7 Millionen DM sind dies 0,27 %, ein Ergebnis, das nicht beanstandet werden kann. Bonn, den 29. Juni 1961 J. Rösch Anlage 7 Erklärung zur Abstimmung gemäß § 59 der Geschäftsordnung Ich gebe meiner Genugtuung über die Annahme des aus meinem Antrag — Drucksache 1539 — entstandenen Ausschußantrags zum Schutze der Schlachtpferde dankbaren Ausdruck. Seit ich in der Fragestunde vom 14. Oktober 1959 zunächst das Transportproblem innerhalb Deutschlands aufgeworfen habe, haben sich entgegen den Erklärungen der Bundesregierung unter dem Druck der öffentlichen Meinung die Transportverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik entscheidend gebessert und zum Guten gewendet. Diese Änderung, deren Notwendigkeit von der Regierung zunächst bestritten worden war, bestätigt die Berechtigung meiner von Anfang an geübten Kritik. Ohne diese Kritik würden die bedauerlichen Zustände noch heute andauern. Auch die Bedingungen für den Transport von Pferden im Transitverkehr haben sich wesentlich gebessert, wenn auch das Problem an sich noch nicht als vällig zufriedenstellend gelöst betrachtet werden kann. Die Annahme des Antrages trägt endlich auch der Tatsache Rechnung, daß der Bundestag nicht mehr länger gewillt war, einer unverantwortlichen Behandlung der aus der Bundesrepublik in das Ausland transportierten Pferde tatenlos zuzusehen. Sowohl in dieser Hinsicht als auch in bezug auf die jenseits der bundesdeutschen Grenzen vielfach beliebten Schlachtmethoden ist nun ein Rechtszustand erreicht, der die Beachtung der Grundsätze dieses Gesetzes erzwingt. Sowohl erbärmliche Transportmaßnahmen als auch die inhumane Tötung der Pferde in ausländischen Schlachthöfen sind unmöglich gemacht. Der deutschen Landwirtschaft wird kein Nachteil entstehen, da das Schlachten von Pferden in der Bundesrepublik die Ausfuhr von tiefgekühltem Pferdefleisch nach den interessierten Ländern ermöglicht. Zugleich besteht jetzt wieder die Möglichkeit, den vielfach unbefriedigten Bedarf der deutschen Roßschlächter und der deutschen Verbraucher zu befriedigen. Das Gesetz steht im Einklang mit der Forderung des Welttierschutzbundes, der sich vor kurzem für ein allgemeines Ausfuhrverbot von Schlachtpferden ausgesprochen hat. Im 4. Deutschen Bundestag wird sich die Notwendigkeit einer Verbesserung des Tierschutzes im allgemeinen ergeben. Hier berechtigen die Vorarbeiten eines unter dem Vorsitz des Bundestagsabgeordneten Bading stehenden, von hervorragenden Wissenschaftlern und Praktikern sowie erfahrenen Parlamentariern beschickten Ausschusses der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft zu guten Hoffnungen. Der Beschluß zum Schutze der Schlachtpferde ist ein sehr erfreulicher Auftakt für eine grundsätzliche Neuregelung des Tierschutzes. H. G. Ritzel Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Maier (Mannheim) für die Fraktion der CDU/CSU zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksachen 2690, 2853). Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt es, daß das Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland noch vom 3. Bundestag verabschiedet werden konnte. Dadurch wird es möglich, den saarländischen Kriegsopfern die höheren Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung des Ersten Neuordnungsgesetzes rückwirkend ab 1. Juni 1960 zugute kommen zu lassen. Denn durch die Einführung dieses Gesetzes im Saar- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9709 land erhalten die dortigen Kriegsopfer zu einem großen Teil wesentlich höhere Renten, als es bisher der Fall war, insbesondere diejenigen Kriegsopfer, die vornehmlich auf die Grund- und Ausgleichsrenten angewiesen sind. Die Fraktion der CDU/CSU hat sich daher auch nachdrücklichst um eine Verabschiedung dieses Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode bemüht. Bereits bei der Beratung des Ersten Neuordnungsgesetzes war die CDU/CSU-Fraktion darauf bedacht, die besonderen Verhältnisse an der Saar weitgehend zu berücksichtigen. Sie hat deshalb ihre eigenen Vorschläge bezüglich der Erhöhung der Grundrenten im Hinblick auf die bestehenden Festrenten an der Saar wesentlich verbessert. Die CDU/ CSU-Fraktion war bestrebt, Härten, die bei einer grundlegenden Rechtsangleichung unvermeidbar sind, weitgehend zu beseitigen. In Verfolg dieser Haltung hat die CDU/CSU-Fraktion daher entsprechend den gegebenen Zusagen auch alles getan, um die Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland möglichst reibungslos zu gestalten. Die Fraktion begrüßt es, daß die unbefristete Wahrung des persönlichen Besitzstandes für die Kriegsopfer an der Saar in vollem Umfang gewährleistet ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß in den Fällen, in denen höhere Leistungen nach dem bisherigen Saarrecht gewährt werden, nicht nur keine Kürzungen eintreten, sondern auch alle saarländischen Kriegsopfer an der Weiterentwicklung des Bundesversorgungsgesetzes teilhaben werden. Die Fraktion der CDU/CSU gibt ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, daß durch die Regelung des vorliegenden Gesetzes den Wünschen der Kriegsopfer des Saarlandes in weitestgehendem Maße Rechnung getragen wird. Anlage 9 Erklärung gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Schlußabstimmung über den Entwurf des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache 2859). Wir haben aus folgenden Gründen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. 1. Seit langem wird mit Recht gefordert, daß die Verfahrensregeln für alle Arten der Gerichtsverfahren, soweit es möglich und sachdienlich ist, vereinheitlicht werden sollen. Im Gegensatz dazu enthält dieser Gesetzentwurf Vorschriften für eine besondere Gerichtsverfassung und für ein besonderes Verfahren der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater. Ein Spezialgesetz mit einer eigenen Prozeßordnung auszustatten, ist ein gesetzgeberischer Fehler, der die Rechtszersplitterung grundlos vermehrt. 2. Wir sind dagegen, die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater den ordentlichen Gerichten zu übertragen. Bereits bei Beratung der Berufsordnung für Wirtschaftsprüfer hat sich der Rechtsausschuß des Bundestages einstimmig dagegen gewandt, .dem Bundesgerichtshof eine Berufsgerichtsbarkeit aufzubürden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt schon seine óptimale Größe überschritten und ist überlastet. Infolgedessen kann es nicht verantwortet werden, den Bundesgerichtshof durch diesen Gesetzentwurf zum Revisionsgericht in einer neuen Berufsgerichtsbarkeit zu machen. Die Berufsgerichtsbarkeit ist für die ordentlichen Gerichte sachfremd. Sie gehört zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung sollte eine einheitliche Berufsgerichtsordnung geschaffen werden, mit einziger Ausnahme der Bundesrechtsanwaltsordnung. 3. Der Gesetzentwurf belastet die Justiz des Bundes und der Länder mit weiteren Kosten. Erfahrungsgemäß fehlt die Sicherheit, daß in den Haushalten des Bundes und der Länder für die Justizverwaltungen die erforderlichen Stellen und notwendigen Mittel bewilligt werden, deren es bedarf, um die zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Arndt Dr. Mommer Jahn (Marburg) Anlage 10 Erklärung des Abg. Dr. Adolf Arndt gemäß § 59 der Geschäftsordnung. Zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2906). Ich habe gegen das Gesetz gestimmt, weil ich jedes Organschaftsprivileg wirtschaftlich für konzentrationsfördernd und rechtlich für verfassungswidrig halte, da es die Grundrechtsnorm der Gleichheit vor dem Gesetz verletzt (Art. 3 des Grundgesetzes) . Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Adolf Arndt Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hackethal (Fragestunde der 164. Sitzung vom 28. 6. 1961, Drucksache 2930, Frage IX/8) : Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Wiederaufbaus des kriegszerstörten Bahnhofsgebäudes Northeim (Hann.) ? Nach der bereits abgeschlossenen Planung der Bundesbahn soll im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Gleisanlagen ein neues Empfangsgebäude jenseits, also östlich der Bahn errichtet werden. Dort wird auch ein neuer Bahnhofsvorplatz entstehen. Über die Grundstücksfragen wird z. Z. verhandelt. Mit den Bauarbeiten konnte leider noch nicht begonnen werden, weil die Bundesbahn die dazu 9710 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 erforderlichen Mittel bislang nicht frei machen konnte. Auch konnte die Stadt Northeim ihren dafür zugesagten Anteil bisher nicht aufbringen. Gewisse Vorarbeiten, die im Zuge der Elektrifizierung unbedingt notwendig sind zur Anpassung der Bahnhofsanlagen, sollen schon 1961 ausgeführt werden. Das jetzige, nach dem Kriege ausgebesserte Bahnhofsgebäude ist also eine Übergangslösung. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Fritz (Fragestunde der 165. Sitzung vom 29. 6. 1961, Drucksache 2930, Frage X/3) : Wie weit sind die Pläne für den Aufbau des Postamtes Ludwigshafen gediehen? Die Pläne für den Umbau und die Erweiterung des Hauptpostamts in Ludwigshafen waren Ende des Jahres 1960 so weit gediehen, daß es im Jahre 1961 möglich gewesen wäre, ein Fertighaus für die Paketzustellung auf Bundesbahngelände zu erstellen und den Umbau und die Erweiterung des Hauptpostamts zu beginnen. Im Februar 1961 wurde mir dann bekannt, daß die Verhandlungen der Stadt Ludwigshafen über den Bau des geplanten Durchgangsbahnhofs in ein entscheidendes Stadium getreten seien. Der dabei für die Erstellung des neuen Bahnhofs genannte Termin zwang dazu, die von der Bahnhofsfrage abhängige gesamte Planung für die Neugestaltung der Postämter und die Organisation des Postdienstes in Ludwigshafen zu überprüfen und auf die veränderten Verhältnisse umzustellen. Aus diesem Grunde mußte auch die fast abgeschlossene und in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung bereits geklärte Planung für den Umbau und die Erweiterung des Hauptpostamts erneut überprüft werden. Diese Arbeiten sind inzwischen so weit gediehen, daß die Oberpostdirektion Neustadt (Weinstr.) mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs, dessen Fertigstellung Voraussetzung für die Aufnahme des Bauvorhabens in den Voranschlag der Deutschen Bundespost ist, beauftragt werden konnte. Die noch notwendigen Planungsarbeiten werden so betrieben werden, daß möglichst bald mit dem Umbau und der Erweiterung des Hauptpostamts an der Jägerstraße/Ecke Bismarckstraße in Ludwighafen begonnen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, daß keine Verzögerungen durch Maßnahmen entstehen, die nicht von der Deutschen Bundespost zu vertreten sind. Anlage 13 Umdruck 948 Änderungsantrag der Abgeordneten Kreitmeyer, Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 28 erhält Buchstabe f folgende Fassung: ,f) Absatz 6 erhält folgende Fassung: „ (6) Zur früheren Wehrmacht gehören die alte Wehrmacht (Heer, Marine und Schutztruppe) und die Reichswehr, die Wehrmacht im Sinne des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 609) einschließlich der SS-Verfügungstruppe. An ihre Stelle tritt bei Vertriebenen und Umsiedlern (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes, § 51) die Wehrmacht des Herkunftslandes." ' 2. Artikel I Nr. 38 a erhält folgende Fassung: ,38 a. § 67 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „110 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Worte „§ 3P1 ersetzt. b) Folgender neuer Absatz 2 wird eingefügt: „,(2) Ehemaligen Führern und Unterführern der SS-Verfügungstruppe, welche vor dem 8. Mai 1935 berufsmäßig wehrmachtsgleichen Dienst geleistet haben, kann Versorgung auf Antrag gewährt werden. Dabei ist der Beweis zu führen, daß nur wehrmachtsgleicher Dienst geleistet worden ist. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuß." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält folgende Fassung: „(3) Entsprechendes gilt für die Hinterbliebenen der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Personen, auch wenn der Versorgungsfall bereits vor dem 8. Mai 1945 eingetreten ist."' Bonn, 27. Juni 1961 Kreitmeyer Kühn (Bonn) Dr. Achenbach Dr. Dahlgrün Döring (Düsseldorf) Dowidat Eberhard Eisenmann Dr. Imle Keller Logemann Margulies Freiherr von Mühlen Murr Ramms Dr. Rutschke Dr. Schneider (Saarbrücken) Schultz Spitzmüller Walter Weber (Georgenau) Zoglmann Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9711 Anlage 14 Umdruck 949 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeldkassengesetz — KGKG) (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Kindergeld für das zweite Kind (Zweitkindergeld) erhalten nach diesem Gesetz Personen, die zwei oder mehr Kinder haben." b) § 2 wird gestrichen. 2. In § 3 Abs. 3 werden die Worte „und Nr. 7 bis 9" durch die Worte „ , Nr. 8 und 9" ersetzt. 3. a) § 9 erhält folgende Fassung: „§ 9 Auszahlung und Verfahren (1) Die Auszahlung des Zweitkindergeldes erfolgt durch den Träger, der zuständig wäre, wenn Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz, Kindergeldanpassungsgesetz oder Kindergeldergänzungsgesetz gewährt würde. (2) Für Organisation, Verfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften gelten die Bestimmungen des Kindergeldgesetzes, Kindergeldanpassungsgesetzes und Kindergeldergänzungsgesetzes entsprechend." b) Die §§ 10 bis 20 werden gestrichen. 4. § 21 erhält folgende Fassung: „§ 21 Aufbringung der Mittel durch den Bund Die Aufwendungen für das Zweitkindergeld trägt der Bund." 5. Die §§ 22 bis 34 werden gestrichen. 6. a) § 41,a erhält folgenden neuen Absatz vor 1: ,(vor 1) In § 3 Abs. 2 ,des Kindergeldgesetzes vom 13. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 333), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 16. März 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 153), werden die Worte „Nr. 7" gestrichen.' b) § 42 a wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 2 des Kindergeldergänzungsgesetzes erhält folgende Fassung: „ (2) Anspruch auf Kindergeld nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 besteht ferner nicht, soweit für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz oder dem Dritten Abschnitt des Kindergeldanpassungsgesetzes besteht." Bonn, den 28. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 950 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksachen 2045, 2907) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. vor 1 ,erhält § 1 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Die in § 5 Abs. 2 und § 38 a vorgesehenen Befugnisse dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgestellt hat, daß dies zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik notwendig ist. Die Bundesregierung hat die Feststellung aufzuheben, wenn die Voraussetzungen hierfür entfallen oder wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangt." 2. In Artikel I Nr. 1 ist in § 2 der Absatz 2 wie folgt zu fassen: „(2) Die Inanspruchnahme von Räumen, Studios, Sende- und sonstigen technischen Einrichtungen und Anlagen der Rundfunkanstalten ist nur zum Gebrauch oder zum Mitgebrauch für die in § 1 Nr. 1 und 2 bestimmten Zwecke und nur dann zulässig, wenn sie zur Abwendung oder Beseitigung der Bedrohung oder Gefahr nach § 1 Nr. 1 oder 2 unerläßlich ist; für die in § 1 Nr. 2 bestimmten Zwecke ist die Inanspruchnahme auch zur Unterlassung des Gebrauchs zulässig. Den Rundfunkanstalten muß die Möglichkeit der Berichterstattung verbleiben." 3. In Artikel I Nr. 5 erhält § 5 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Leistungen können nur Behörden der zivilen Verwaltung anfordern, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt werden (Anforderungsbehörden). Die Ermächtigung kann auf die Landesregierungen übertragen werden. Zu Anforderungsbehörden können auch Bundesbehörden bestimmt werden." 4. In Artikel I wird Nr. 6 (§ 5 a) gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 24 a) sind in § 37 Abs. 3 die Sätze 2 und 3 zu streichen; b) wird dem § 37 folgender Absatz 6 angefügt: „(6) in allen Fällen, in denen wirtschaftliche Unternehmen leistungspflichtig sind, 9712 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sollen bei den vorbereitenden Maßnahmen und deren Durchführung in der Regel die öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft gehört werden, im Verteidigungsfall immer dann, wenn ,es die Umstände zulassen." 6. In Artikel I Nr. 27 erhält § 39 folgende Fassung: „§ 39 Auf Antrag des Bedarfsträgers hat die Anforderungsbehörde im Verteidigungsfall und im Falle der beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik die sofortige Vollziehung des Leistungsbescheides anzuordnen. In diesem Falle kann die Widerspruchsbehörde die Vollziehung nicht aussetzen." 7. In Artikel I Nr. 30 werden in § 46 Abs. 2 hinter den Worten „des § 131" die Worte „Abs. 1 Satz 3 sowie die Absätze 2 bis 4" eingefügt. 8. In Artikel I Nr. 32 werden in § 66 Abs. 2 Satz 1 die Worte „von dreißig Tagen" ersetzt durch die Worte „von drei Wochen". 9. In Artikel I Nr. 40 erhält § 77 folgende Fassung: „§ 77 Leistungen nach den §§ 71, 72 und 72 a werden durch die Behörden angefordert, die gemäß § 5 Abs. 1 durch Rechtsverordnung bestimmt sind. Die Vorschriften des § 5 Abs. 2 und 3 finden sinngemäß Anwendung." 10. In Artikel I Nr. 41 erhält § 79 Abs. 2 folgende Fassung: „ (2) Für die Entschädigung nach §§ 75 und 76 a und die Ersatzleistung nach § 76 gelten die Vorschriften des § 25 Abs. 4, der §§ 30, 33 Abs. 2, der §§ 35, 49, 50, 52 bis 59, 60 Abs. 1 und der §§ 61 bis 65." 11. In Artikel I Nr. 42 erhält § 80 a folgende Fassung: „§ 80 a Wenn die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates feststellt, daß dies zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik notwendig ist, finden die Vorschriften des § 66 Abs. 2, des § 68 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und der §§ 69 und 70 Abs. 1 Satz 2 keine Anwendung." Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 952 Entschließungsantrag der Fraktion der FPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2382, 2831, zu 2831). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens bis zum 31. Dezember 1962 die Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis der drei Verkehrsträger Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Straßenverkehr zueinander nach Art und Ausmaß zu ermitteln und zum gleichen Zeitpunkt Vorschläge für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen vorzulegen. Bonn, den 27. Juni 1961 Eisenmann Ramms Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 953 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2382, 2831, zu 2831). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 6 wird in § 21 a dem Absatz 3 folgender Satz angefügt: „Bei der Zusammensetzung des beratenden Ausschusses sind die Gewerkschaften angemessen zu berücksichtigen." 2. In Artikel I Nr. 11 wird in § 84 Abs. 3 die Nr. 1 a gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 954 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen 2359, 2900). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 Nr. 6 Die Wehrsoldtabelle (Anlage zu § 2 Abs. 1) erhält folgende Fassung: Wehrsold Anlage I (zu § 2 Abs. 1) WehrsoldGruppe Dienstgrad WehrsoldTagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,15 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9713 WehrsoldGruppe Dienstgrad WehrsoldTagessatz DM 4 Feldwebel, Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5,00 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, 8,75 Oberfeldarzt 10 Oberst, Oberstarzt 10,00 11 Generale 12,50 Bonn, 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 955 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird nach Nr. 14 folgende neue Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 4 wird eine neue Ziffer 28 angefügt: „28. die Umsätze von Sportveranstaltungen, soweit die Beteiligten den Sport nicht berufsmäßig ausüben." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 956 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Nach Nr. 14 wird folgende neue Nr. 14 a eingefügt: ,14 a. In § 4 wird folgende neue Ziffer 27 angefügt: „27. die Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes." 2. Nach Nr. 15 wird folgende neue Nr. 15 a eingefügt: ,15 a. In § 7 erhält Absatz i folgende Fassung: „(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Ziff. 1 und 2, wenn der Gesamtumsatz im Kalenderjahr 120 000 Deutsche Mark nicht übersteigt, drei vom Hundert des Entgelts, im übrigen vier vom Hundert des Entgelts. Folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt: „(4) Übersteigt der Gesamtumsatz 120 000 Deutsche Mark im Kalenderjahr, so wird eine drei vom Hundert des Gesamtumsatzes übersteigende Steuer nur erhoben, soweit sie aus einem Zehntel des 120 000 Deutsche Mark übersteigenden Umsatzes gedeckt werden kann." Der 'bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 957 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel IV § 1 wird folgende Nr, vor 1. eingefügt: ,vor 1. Nach § 21 wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." 2. Es wird folgender neuer Artikel V a eingefügt: ,Artikel V a In die Bundesdisziplinarordnung vom 28. November 1952, zuletzt geändert durch das Beamtenrechtsrahmengesetz vom 1. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 667), wird folgender § 103 a neu eingefügt: 9714 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 „§ 103a Die Disziplinarstrafen der Warnung, des Verweises und der Geldbuße sind aus den Personalakten des Beamten zu tilgen, wenn der Bestrafte nach Verhängung dieser Strafe ununterbrochen drei Jahre hindurch weder strafrechtlich oder disziplinar bestraft, noch gegen ihn auf eine strafrechtliche Maßnahme anderer Art erkannt worden ist." Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 22 Umdruck 958 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, beschleunigt zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt bei den Dienststellen des Bundes in gleicher Weise wie bei den Dienststellen der Länder und Gemeinden die Fünftagewoche eingeführt werden kann. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 23 Umdruck 959 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der erwarteten Vorlage der Novelle zum Bundesbesoldungsgesetz a) eine Überleitung der unter § 48 a in der Fassung des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften fallenden früheren Beamten und deren Hinterbliebenen vorzusehen, durch die ihre Versorgungsbezüge so festgesetzt werden, wie wenn bei Eintritt des Versorgungsfalles das Bundesbesoldungsgesetz bereits gegolten hätte (Teilnahme an den strukturellen Verbesserungen für .die aktiven Beamten), b) sicherzustellen, daß hierbei Verminderungen der bis dahin gewährten Versorgungsbezüge nicht eintreten können (Wahrung des Besitzstandes). Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 24 Umdruck 961 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Kindergeldkassengesetzes (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende neue Fassung: „§ 1 Anspruch auf Kindergeld für das zweite Kind (Zweitkindergeld) haben nach diesem Gesetz alle Personen, die zwei oder mehr Kinder haben." 2. In § 36 wird in der Überschrift das Wort „Rückwirkende" gestrichen; die Worte „1. April" werden durch die Worte „1. Oktober" ersetzt. Satz 2 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 25 Umdruck 963 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kindergeldkassengesetzes (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: In § 21 werden die Worte „bis zu der in § 9 Abs. 3 vorgesehenen Neuregelung des Kindergeldrechts" gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 26 Umdruck 964 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kindergeldkassengesetzes (Drucksachen 2648, 2868). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. April 1962 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, 1. die Auszahlung des Kindergeldes für zweite und weitere Kinder zu vereinheitlichen, 2. die Aufbringung des gesamten Kindergeldes zumindest schrittweise aus allgemeinen Steuermitteln festzulegen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 27 Umdruck 968 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (Drucksachen 2437, 2862). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes" 2. Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Das Kaffeesteuergesetz vom 30. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I (S. 708), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen unid von Durchführungsverordnungen zu Verbrauchsteuergesetzen an den Deutschen Zolltarif k1959 vom 2. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 5), wird wie folgt geändert: „§ 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: ,Die Steuer beträgt 1. ab 1. Januar 1962 für die unter die Nr. 2,40 DM 09.01 - A - 1 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse für 1 Kilogramm Eigengewicht, für die unter die 3,20 DM Nr. 09.011 - A - 2 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse für 1 Kilogramm Eigengewicht; 2. ab 1. Januar 1963 für 1,20 DM die unter die für .1 Kilogramm Nr. 09.01 - A - 1 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse Eigengewicht, für ,die unter die Nr. 09.01 - A - 2 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse 1,60 DM für 1 Kilogramm Eigengewicht.' " 3. Folgender Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1 a Das Kaffeesteuergesetz wird mit Ablauf des 31. Dezember 1963 aufgehoben." 4. Folgender Artikel 1 b wird eingefügt: „Artikel 1 b Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, für versteuerten Kaffee, der sich am 1. Januar 1962 und am 1. Januar 1963 im Handel befindet, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Erstattung und Vergütung der Unterschiedsbeträge an Kaffeesteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Steuersatz zu erlassen, wenn der Lagerbestand im Einzelfall mindestens 10 kg beträgt. Die Erstattungs- und Vergütungsbeträge sind auf volle Deutsche Mark nach unten abzurunden." 5. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar .1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." 6. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Artikel 1 b tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Bonn, den 28. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 28 Umdruck 969 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (Drucksachen 2438, 2863). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Aufhebung des Teesteuergesetzes" 2. Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Teesteuergesetz vom 30. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 710), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen und von Durchführungsverordnungen zu Verbrauchsteuergesetzen an den Deutschen Zolltarif 1959 vom 2. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 5), wird wie folgt geändert: § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Steuer beträgt für die unter Nr. 0902 des Zolltarifs fallenden Erzeugnisse 1. ab 1. Januar 1962 2,75 Deutsche Mark für 1 Kilogramm Eigengewicht, 2. ab 1. Januar 1963 1,40 Deutsche Mark für 1 Kilogramm Eigengewicht." ' 3. Folgender Artikel 1 a wird eingefügt: „Artikel 1,a Das Teesteuergesetz wird mit Ablauf des 31. Dezember 1963 aufgehoben." 9716 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 4. Folgender Artikel 1 b wird eingefügt: „Artikel 1 b Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, für versteuerten Tee, der sich am 1. Januar 1962 und am 1. Januar 1963 im Handel befindet, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Erstattung und Vergütung der Unterschiedsbeträge an Teesteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Steuersatz zu erlassen, wenn der Lagerbestand im Einzelfall mindestens 10 kg beträgt. Die Erstattungs- und Vergütungsbeträge sind auf volle Deutsche Mark nach unten abzurunden." 5. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." 6. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Artikel 1 b tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft." Bonn, den 28. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 29 Umdruck 971 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 (§ 1 Abs. 1) wird folgender Buchstabe bi eingefügt: ,bi) In Absatz 1 wird folgende Nummer 4 eingefügt: „4. Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, die nach dem ersten Weltkrieg mit weniger als 10 Dienstjahren ohne Versorgung entlassen und im zweiten Weltkrieg als Soldaten des Beurlaubungsstandes wiederverwendet worden sind," '. Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 5 und 6. 2. In Artikel I erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet haben oder". b) In Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b und in Absatz 2 werden hinter dem Klammerzusatz „(§ 60)" jeweils die Worte „oder die von ihr ermächtigte Dienststelle" eingefügt. In § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c werden hinter den Worten „Aufenthalt aus" die Worte „oder in" eingefügt.' 3. In Artikel I Nr. 10 a wird § 31 Abs. 1 Satz 1 gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 12 (§ 35) erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Beamte, Berufsoffiziere und Unteroffiziere (einschließlich berufsm. RAD), die als Beamte zur Wiederverwendung anerkannt sind (§ 5 Abs. 2) und die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 erfüllen, treten mit Ende des Monats, in dem sie das 55. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand. Alle übrigen treten spätestens am 31. Dezember 1964 in den Ruhestand." ' 5. In Artikel I Nr. 15 (§ 37 a) erhält Satz 2 folgende Fassung: ,In Satz 2 werden die Worte „1. September 1953" durch die Worte „1. April 1948" ersetzt und hinter dem ersten Wort „Kriegsgefangenschaft" die Worte „oder Gewahrsam (§ 37 b Abs. 2, 4)" sowie hinter dem zweiten Wort „Kriegsgefangenschaft" die Worte „oder Gewahrsams" eingefügt. Außerdem wird folgender Satz angefügt: „Im übrigen gilt § 19 entsprechend." 6. In Artikel I Nr. 28 (§ 53) wird folgender Buchstabe ei eingefügt: ,ei) Dem Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt: „Dabei ist für diejenigen, welche aus der Besoldungsordnung C überführt werden, die Annäherung an den innegehabten Besitzstand dadurch zu ermöglichen, daß man bei Anerkennung einer Beförderung die Endstufe des nächst niederen Dienstgrades als Ausgangspunkt für die Einstufung in die entsprechende Gehaltsgruppe wählt." 7. In Artikel I Nr. 29 (§ 54) wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: „vor a) Absatz 1 wird gestrichen." 8. In Artikel I Nr. 29 Buchstabe c werden in § 54 Abs. 4 die Worte „dreitausend Deutsche Mark" durch die Worte „fünftausend Deutsche Mark" ersetzt. Deutscher Bundestag -- 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9717 9. In Artikel I Nr. 45 werden in § 71 h Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort „Ruhestand" die Worte „ , sofern er das 55. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt erreicht hat," eingefügt. 10. Dem Artikel I wird folgende Nr. 56 angefügt: ,56. In der Anlage B (zu § 53 Abs. 3) werden die Worte „A 8 a (6. bis 8. Stufe)" durch die Worte „A 513", die Worte „A 8 a (5. bis 7. Stufe)" und die Worte „A 8 a (4. bis 6. Stufe)" durch die Worte „A 7 a" ersetzt.' Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Mende und Fraktion Anlage 30 Umdruck 972 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 28 (§ 53) wird folgender Buchstabe c1 eingefügt: c1) Absatz 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: Berufssoldaten, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht erfüllen, aber bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung entlassen worden oder infolge einer bis zu diesem Zeitpunkt erlittenen Dienstbeschädigung dienstunfähig geworden sind, erhalten Versorgung nach Maßgabe der Absätze 1 und 3 bis 7. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 31 Umdruck 974 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksachen 899, 2887). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. i wird der bisherige Buchstabe b gestrichen und durch folgenden neuen Buchstaben b ersetzt: ,b) Folgender neuer Absatz 3 wird angefügt: „(3) Zur Festsetzung einer neuen Ausschlußfrist für die Erklärung des Rückkehrwillens ist die Bundesregierung auch ermächtigt für Personen, die ,glaubhaft machen, daß sie ihren Rückkehrwillen fristgemäß erklärt hätten, wenn die durch die Neufassung des § 18 erweiterten Betreuungsmaßnahmen vor Ablauf der Ausschlußfristen bereits bestanden hätten." Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4, Absatz 4 wird Absatz 5.' Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Eilers (Oldenburg) und Fraktion Kühn (Bonn) Anlage 32 Umdruck 976 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Unertl, Dr. Dollinger, Hörauf, Mauk und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen; In Artikel 1 Nr. 21 werden in § 7 b des Umsatzsteuergesetzes hinter den Worten „Kälbern und Schafen im ganzen" die Worte „oder in Hälften" eingefügt. Bonn, den 28. Juni 1961 Burgemeister Unertl Dr. Dollinger Hörauf Mauk Drachsler Lermer Dr. Preiß Seidl (Dorfen) Sühler Bauereisen Dr. Schild Bauer (Wasserburg) Schulze-Pellengahr Dr. Serres Fritz (Welzheim) Stücklen Dr. Gleissner Dr. Schmidt (Wuppertal) Höcherl Müller (Erbendorf) Eckhardt Wieninger von Bodelschwingh Dr. Kempfler Memmel Dr. Besold Wittmann Dr. Imle Demmelmeier Hilbert Dr. Bucher Fuchs Logemann Dr. Siemer Lange (Essen) Kramel Lang (München) Dr. Pflaumbaum Bading Frau Strobel Spitzmüller Schultz Walter Krug Dr. Jordan Dr. Rutschke Bauknecht Anlage 33 Umdruck 978 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel i erhält Nr. 7 folgende Fassung: ,7. § 4 Nr. 17 Satz 1 erhält folgende Fassung: „die Umsätze aus der Tätigkeit als Handelsvertreter oder Makler;" ' 2. In Artikel i wird nach Nr. 14 folgende Nummer 14 a angefügt: ,14 a. In § 4 wird hinter Ziffer 26 folgende Ziffer 27 angefügt: „27. 'die Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes." ' 3. In Artikel 1 wird nach Nummer 17 folgende Nr. 17 a angefügt: ,17 a. In § 3 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „eins" durch die Worte „drei Viertel" ersetzt. ' 4. In Artikel 1 wird Nummer 20 wie folgt geändert: In § 7 a Abs. 1 werden die Worte „12 000 Deutsche Mark" durch die Worte „16 000 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 34 Umdruck 980 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksachen 2046, 2852). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 10 a erhält in § 31 Abs. 1 der letzte Halbsatz von Satz 1 folgende Fassung: „zu der Gesamtzahl ,der danach zu berücksichtigenden Beförderungen treten höchstens zwei weitere Beförderungen". 2. In Artikel I Nr. 27 a (52 c Abs. 1 Satz 2) und Nr. 40 Buchstabe c (70 Abs. 5 Satz 2) wird jeweils das Wort „eintausend" durch das Wort eintausendfünfhundert", das Wort „eintausendfünfhundert" durch das Wort „zweitausend" und das Wort „zweitausend" durch das Wort „zweitausendfünfhundert" ersetzt. 3. In Artikel I Nr. 29 Buchstabe c (§ 54 Abs. 4) werden (die Worte „dreitausend Deutsche Mark" durch die Worte „viertausend Deutsche Mark und nach einer Dienstzeit von elf Jahren viertausendfünfhundert Deutsche Mark" ersetzt. Außerdem wird folgender Satz 2 angefügt: „Satz 1 gilt entsprechend für Berufsunteroffiziere mit einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren, die bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 infolge Wehrdienstbeschädigung dienstunfähig, jedoch nicht dauernd arbeitsverwendungsunfähig geworden sind, auch wenn sie die Voraussetzung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 nicht erfüllen, mit der Maßgabe, daß das Entlassungsgeld für jedes über die zweijährige aktive Dienstpflicht hinaus abgeleistete Dienstjahr fünfhundert Deutsche Mark beträgt." Bonn, ,den 28. Juni 1961 Burgemeister Dr. Krone und Fraktion Kreitmeyer Dr. Bucher und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 35 Umdruck 981 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksachen 2045, 2907). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 2 Buchstabe a wird wie folgt ergänzt: In § 3 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung, wie sachverständige Stellen der gewerblichen Wirtschaft an dem Verfahren der Erteilung von Leistungsbescheiden zu beteiligen sind, wenn wirtschaftliche Unternehmen leistungspflichtig werden." Der bisherige Satz 3 wird Satz 4. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 36 Umdruck 983 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2382, 2831, zu 2831) . Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9719 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 2 wird in § 6 a Absatz 2 Nr. 2 das Wort „dreißig" durch „vierzig" ersetzt. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 37 Umdruck 984 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung der von der Bundesregierung eingebrachten Verkehrsgesetze (Drucksachen 2830, 2831, 2832, 2833). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Fortsetzung ihres verkehrspolitischen Programms dafür Sorge zu tragen, 1. daß die Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis der drei binnenländischen Verkehrsträger zueinander nach Art und Ausmaß bis zum 31. Dezember 1962 ermittelt und zum gleichen Zeitpunkt dem Bundestag Vorschläge für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen vorgelegt werden, 2. daß die Frage geprüft wird, inwieweit die verschiedenen Arten der Beförderungsteuer im Zuge einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen sachlich noch gerechtfertigt sind bzw. inwieweit sich auch aus Steuervereinfachungsgründen ein Einbau der Beförderungsteuer in die Umsatzsteuer empfiehlt, 3. daß die Frage geprüft wird, ob eine Aufstockung der Kontingente im Güterkraftverkehr notwendig ist, um den erhöhten Verkehrsbedürfnissen im Straßenverkehr Rechnung zu tragen, 4. daß die von der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn vorgelegten Vorschläge zur Aufstockung deis Eigenkapitals gleichfalls geprüft und möglichst bereits bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplanes für das Jahr 1962 berücksichtigt werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 38 Umdruck 985 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Burgemeister, Gewandt und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: ,1. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 erhält folgende Fassung: „2. wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, daß sie keinen eigenen Willen hat (Organgesellschaft). Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist. Die Voraussetzung gilt als nicht erfüllt, wenn dem Unternehmer nicht mehr als fünfundneunzig vom Hundert ,der Anteile an der juristischen Person gehören oder wenn ihm nicht mehr als fünfundneunzig vom Hundert der Stimmrechte zustehen." ' Bonn, den 29. Juni 1961 Schmücker Burgemeister Gewandt Dr. Schwörer Mensing Blöcker Gerns Frau Dr. Maxsein Enk Frau Blohm Holla Wieninger Dr. Oetzel Windelen Vehar Riedel (Frankfurt) Leicht Illerhaus Werner Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Stecker Lenze (Attendorn) Rollmann Dr. Siemer Wendelborn Anlage 39 Umdruck 986 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Vietje, Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau Dr. Bleyler, Frau Dr. Kuchtner und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Der Artikel I § 1 wird in Nr. 13 i durch die Buchstaben c und d wie folgt ergänzt: ,c) In Absatz 4 wird Satz 1 gestrichen. d) Als neue Absätze 7 und 8 werden angefügt: „(7) Beim Tode des Ehemannes ist der früheren Beamtin auf ihren Antrag von ihrem früheren Dienstherrn ein Amt zu übertragen, das derselben oder einer mindestens gleichartigen Laufbahn angehört wie dais frühere Amt 9720 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 und mit mindestens demselben Endgrundgehalt (§ 26 Abs. 1 Satz 2) verbunden ist. (8) Falls zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen oder die frühere Beamtin die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, insbesondere die des § 7, nicht erfüllt, erhält sie, sofern sie eine Dienstzeit als Beamtin von mindestens 10 Jahren abgeleistet hatte, von dem früheren Dienstherrn einen Unterhaltsbeitrag in Höhe des Ruhegehaltes, das sie erhalten hätte, wenn sie im Zeitpunkt der Entlassung in den Ruhestand getreten wäre; ein von der früheren Beamtin infolge des Todes des Ehemannes erworbener Versorgungsanspruch ist auf den Unterhaltsbeitrag anzurechnen. Eine bei der Entlassung gezahlte Abfindung wird angemessen angerechnet." ' Bonn, den 29. Juni 1961 Frau Vietje Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Frau Dr. Bleyler Frau Dr. Kuchtner Frau Ackermann Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) Frau Brauksiepe Dr. Czaja Etzenbach Frau Dr. Gantenberg Gontrum Günther Kramel Lenze (Attendorn) Dr. Martin Frau Dr. Maxsein Meis Müser Frau Dr. Pannhoff Frau Pitz-Savelsberg Dr. Serres Solke Dr. Storm (Duisburg) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Anlage 40 Umdruck 987 Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Horn, Stingl und Kühlthau zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 Nr. 13 c wird Buchstabe b gestrichen. 2. In Artikel V § 1 wird Nr. 12 gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1961 Brück Horn Stingl Kühlthau Anlage 41 Umdruck 988 Entschließungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Dr. Eckhardt, Wacher, Dr. Dollinger und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Angesichts der ernsten Bedenken infolge der durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes bewirkten Mehrbelastung der Mineralölwirtschaft, die auch in den Verhandlungen des Finanzausschusses zum Ausdruck gekommen sind, wird die Bundesregierung ersucht, dem Bundestag Vorschläge zu einer einheitlichen Steuerordnung dieses Gebietes vorzulegen und dabei insbesondere die Wettbewerbslage zwischen deutschen und ausländischen Produkten gebührend zu berücksichtigen. Die Bundesregierung sollte sich dabei von den Grundsätzen leiten lassen, die in der Rede des Präsidenten der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor dem Europäischen Parlament am 8. Mai 1961 dahin zusammengefaßt sind, daß das Ziel der Energiepolitik letztlich nur die Versorgung der Wirtschaft mit Energie zu einem möglichst niedrigen Preis sein kann und daß rdie sicherste und wirtschaftlichste Methode, um zu diesem Ziel zu gelangen, stets darin besteht, dem Verbraucher die freie Wahl zu lassen. Bonn, den 29. Juni 1961 Höcherl Dr. Eckhardt Wacher Dr. Dollinger Dr. Besold Drachsler Dr. Franz Freiherr zu Guttenberg Kemmer Dr. Knorr Kramel Lang (München) Lermer Schütz (München) Spies (Emmenhausen) Vogt Wieninger Dr. Winter Wittmann Anlage 42 Umdruck 989 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 2831, 2382). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 7 f wird wie folgt geändert: Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9721 1. In § 49 Abs. 1 Nr. 1 wird nach den Worten „Güter bezieht" das Wort „und" eingefügt. 2. In § 49 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „und" gestrichen. 3. In § 49 Abs. 1 wird Nr. 3 gestrichen. 4. § 49 Abs. 2 wird gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 43 Umdruck 990 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung ,des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfseines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Vorbereitung der Novelle zum Bundesbesoldungsgesetz auch die Frage der Gewährung von Weihnachtszuwendungen zu prüfen. Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 44 Umdruck 991 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I Nr. 3 § 4 Ziff. 4 In der Anlage 2 erhält der Buchstabe h folgende Fassung: „h) die in Ziffer 10 bezeichneten Mischfuttermittel durch Reinigen, Zerkleinern, Pressen, Trocknen oder Mischen aus inländischen oder eingeführten Rohstoffen hergestellt werden;". Bonn, den 29. Juni 1961 Dr. Siemer Frau Dr. Pannhoff Dr. Frey Dr. Elbrächter Dr. Huys Dr. Höck (Salzgitter) Dr. Eckhardt Dr. Conring Bauer (Wasserburg) Hackethal Dr. Stecker Dr. Pflaumbaum Hesemann Varelmann Schmücker Gehring Anlage 45 Umdruck 993 Änderungsantrag der Abgeordneten Günther, Dr. Imle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2402, 2906). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Ziff. 5 wird wie folgt geändert: In Ziffer 14 werden hinter den Worten „wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken" die Worte „oder dem Zweck eines Berufsverbandes" eingefügt. Bonn, den 29. Juni 1961 Günther Dr. Imle Lenz (Brühl) Becker (Pirmasens) Dr. Eckhardt Dr. Dollinger Schmücker Blöcker Dr. Dresbach Etzenbach Josten Dr. Bucher Mensing Heix Frau Vietje Dr. Preiß Kirchhoff Leonhard Anlage 46 Umdruck 994 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Horn, Stingl, Kühlthau und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Drucksachen 1630, 2851). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. 13 c wird Buchstabe b gestrichen. 2. In Artikel V § 1 wird Nr. 12 gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1961 Brück Horn Stingl Kühlthau Winkelheide Dr. Storm (Duisburg) Dr. Even Solke Wullenhaupt Schulze-Pellengahr Schneider (Hamburg) Franzen Muckermann Holla Illerhaus
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Birrenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 14. Dezember 1960 über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegt heute dem Bundestag zur Beratung in zweiter und dritter Lesung vor. Das Gesetz hat zum Gegenstand die Zustimmung des Bundestages zu den in Art. 1 des Gesetzes genannten Abkommen, die von der Bundesregierung am 14. Dezember 1960 unterzeichnet worden sind. Es handelt sich dabei erstens um das Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), zweitens um das Protokoll zur Revision des Abkommens über die sogenannte OEEC, welches durch das erstgenannte Abkommen ersetzt werden soll und drittens um ,die Vereinbarung betreffend die Anwendung des Art. 15 des OECD-
    Vertrages betreffend Übernahme von Empfehlungen und Beschlüssen der OEEC auf die OECD.
    Die drei vorgenannten Abkommen bedürfen nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundestages in Form eines Bundesgesetzes, da sie Gegenstände der Bundesgesetzgebung betreffen.
    Die Zustimmung des Bundesrates ist nach Art. 105 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Regelung des auf Art. 19 des OECD-Vertrags beruhenden Zusatzprotokolls Nr. 2 erforderlich. Diese ist mit Datum vorn 14. April 1961 erteilt worden.
    Der Außenhandelsausschuß als federführender Ausschuß und der Auswärtige Ausschuß, für die ich als Berichterstatter meinen Bericht dem Hohen Hause vorlege, haben die Verabschiedung dieses Gesetzes einstimmig beschlossen.
    Zu den Abkommen möchte ich folgendes ausführen.
    Das erste Übereinkommen, das von den 18 OEEC-
    Ländern, den Vereinigten Staaten und Kanada unterzeichnet worden ist, soll die OEEC-Konvention ersetzen, die am 16. April 1948 abgeschlossen worden war und welche die wirtschaftliche Entwicklung in Westeuropa nach Verkündung des Marshall-Planes entscheidend bestimmt hat. Die Bundesrepublik war nach dem Petersberger Abkommen unmittelbarer Partner des Übereinkommens, während vorher die Zonen durch die Besatzungsbehörden vertreten waren.
    Wenn ein Abkommen ein anderes ersetzen soll, muß man das neue mit dem früheren vergleichen. Man kann die Ergebnisse der OEEC auf der Aktivseite wie folgt zusammenfassen: 1. weitgehende Beseitigung der bilateralen mengenmäßigen Beschränkungen des europäischen Handels durch Kontingente und ähnliche restriktive Maßnahmen, 2. Entwicklung eines multilateralen Handelssystems unter den Partnerstaaten, 3. Lockerung der Beschränkungen im Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, 4. Regelung der Zahlungsbeziehungen zwischen den Währungsgebieten der Mitgliedstaaten im Rahmen eines multilateralen Verrechnungs- und Kreditsystems durch Gründung der Europäischen Zahlungsunion, 5. die Wiederherstellung der Währungskonvertibilität im Wege der Ersetzung der Europäischen Zahlungsunion durch das Europäische Währungsabkommen, 6. die Aufhebung zahlreicher mengenmäßiger, diskriminatorischer Beschränkungen im Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten und anderen überseeischen Ländern.
    Auf der Passivseite wäre zu vermerken: 1. daß es nicht gelungen ist, zu einer echten Koordination der Wirtschaftspolitiken der Partnerstaaten, insbesondere auf dem Zollgebiet, zu kommen, 2. daß der Versuch der OEEC, den europäischen Handelskonflikt zu lösen, fehlgeschlagen ist und 3. daß die OEEC nicht zu einer politischen Integration in Europa geführt hat. Zusammenfassend kann aber gesagt werden, daß die OEEC die wirtschaftliche Gesundung Westeuropas und seine Eingliederung in die Weltwirtschaft eingeleitet hat. Diese Leistun-



    Dr. Birrenbach
    gen als solche sind fürwahr von mistorischer Bedeutung.
    In der Konferenz der Staats- und Regierungschefs Frankreichs, der USA, der Bundesrepublik und Großbritanniens in Paris im Dezember 1960 kamen diese auf Anregung der Vereinigten Staaten — ich zitiere: „in Anerkennung des großen wirtschaftlichen Fortschritts, den Westeuropa erzielt hat" — zu der Auffassung — ich zitiere weiter —, „daß praktisch der gesamte industrialisierte Teil der freien Welt nunmehr in der Lage ist, seine Energien in erhöhtem Maße neuen und wichtigen Gemeinschaftsaufgaben zu widmen." Die auf diese Konferenz folgenden Verhandlungen führten zum Entwurf einer Konvention über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die ein Jahr später einer Regierungskonferenz in Paris vorgelegt und am 14. 12. 1960 unterzeichnet worden ist. Die OEEC bleibt bis zum Zeitpunkt der Ratifikation dieses Abkommens bestehen und setzt ihre bisherige Tätigkeit fort, die in der Zwischenzeit bereits auf die erweiterte Zielrichtung ausgerichtet ist.
    Wenn wir uns nun den Vertrag ansehen, dann müssen wir sagen, daß die wesentliche Bedeutung dieser Konvention darin liegt, daß nach Abschluß des wirtschaftlichen Wiederaufbaues Westeuropas die europäischen Partnerstaaten gemeinsam mit USA und Kanada als Vollmitgliedern — diese waren vorher der OEEC nur assoziiert — und mit Blickrichtung nicht nur auf die europäische, sondern auch auf die gesamte weltwirtschaftliche Entwicklung folgende in Art. 1 des Vertrags niedergelegte Ziele anstreben sollen, und zwar: 1. auf dem Gebiet der allgemeinen Wirtschaftspolitik: eine optimale Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung sowie Erreichung eines höheren Lebensstandards ohne Gefährdung der finanziellen Stabilität, 2. auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe: Förderung der Entwicklungsländer innerhalb und außerhalb der OECD durch Ermöglichung eines gesunden wirtschaftlichen Wachstums und 3. auf dem Gebiete der Handelspolitik: eine Ausweitung des Welthandels auf multilateraler und nicht-diskriminatorischer Grundlage in Übereinstimmung mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen, d. h. auf Grund des GATT und des Internationalen Währungsfonds.
    Zur Verfolgung dieser Ziele sind im Vertrag vorgesehen: der zweckmäßige Einsatz der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Mittel der Mitgliedstaaten, die Förderung des Wachstums ihrer Volkswirtschaften auf der Grundlage der inneren und äußeren finanziellen Stabilität ohne Gefährdung anderer Staaten, Abbau der Behinderung des zwischenstaatlichen Waren-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehrs unter Beibehaltung und Erweiterung der bisherigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und endlich Kapital- und technische Hilfe für die Entwicklungsländer.
    Für die Erreichung dieser gemeinsamen Ziele werden eine fortlaufende Information der Organisation, die Konsultierung über die vereinbarten Vorhaben und die Koordinierung der Anstrengungen der Mitgliederstaaten vereinbart. Auf diesen drei Stufen soll auf die Dauer eine gemeinsame Politik der Mitgliederstaaten auf den Sektoren der Wirtschaftspolitik, der Entwicklungshilfe und der Handelspolitik erreicht werden. Zu diesem Zweck kann die Organisation bindende Beschlüsse fassen, Empfehlungen an ihre Mitglieder richten und Vereinbarungen mit Mitgliedern, Nichtmitgliedern und internationalen Organisationen abschließen.
    Grundsätzlich erfolgen alle Beschlüsse und Empfehlungen auf Grund gegenseitigen Einverständnisses aller Mitglieder. Nur ein einstimmiger Beschluß kann die Organisation von dieser Grundregel entbinden. Die staatliche Souveränität bleibt also uneingeschränkt. Insofern ist die Form der Zusammenarbeit die gleiche wie in der OEEC und unterscheidet sich damit fundamental von dem in den europäischen Gemeinschaften verwirklichten Prinzip der Supranationalität.
    Der Artikel 6 Ziffer 2 enthält jedoch eine bedeutsame Regelung, wonach bei Stimmenthaltung eines Mitgliedes oder einiger Mitglieder diese der Verbindlichkeit der Beschlüsse oder Empfehlungen für die anderen Partnerstaaten nicht im Wege steht. Auf Grund dieser Bestimmungen kann in besonderen Einzelfällen eine Regelung getroffen werden, die für ein oder mehrere Länder nicht annehmbar ist, den übrigen Partnern aber wichtig erscheint.
    Darüber hinaus ist auf Grund dieser Bestimmung allgemein die Wahrung der spezifisch europäischen Anliegen im gesamteuropäischen Rahmen der OECD möglich geblieben. Das ist ausdrücklich von den USA und Kanada zugesagt worden. Insoweit besteht eine Zweistufigkeit der Organisation, die also in einem atlantischen und in einem europäischen Rahmen handlungsfähig ist.
    Vergleicht man die OEEC mit der OECD, so ergibt sich, daß die materiellen Bestimmungen des OECD-Vertrages zwar wesentlich vager formuliert sind als die entsprechenden Vorschriften des OEEC-
    Vertrages. Sie sind aber andererseits so flexibel gehalten, daß die OECD ein wirksames Instrument einer koordinierten atlantischen und europäischen Wirtschafts-, Entwicklungs- und Handelspolitik werden kann, wenn — das ist die entscheidende Bedingung — die Teilnehmerstaaten den Willen zur gemeinschaftlichen Durchführung der im Vertrag gesetzten Ziele aufbringen.
    Nach Auffassung insbesondere der Regierung der Vereinigten Staaten soll die Hauptaufgabe der OECD in der Koordinierung der Entwicklungshilfe liegen, wobei aber — das ist außerordentlich wichtig zu betonen — mehr und mehr erkennbar wird, daß bei aller Anerkennung der zentralen Bedeutung dieser Aufgabe den beiden anderen im Vertrage festgelegten Aufgabengebieten ein ebenso essentieller Charakter zukommt.
    Zwei Umstände mögen den Willen der Teilnehmerstaaten, insbesondere der Vereinigten Staaten, beweisen, die OECD zu einem wirklich effektiven Instrument zu machen. Der erste, auf den ich hinweisen möchte, ist der, daß die Minister-Konferenz vom 13. und 14. Dezember 1960 die Empfehlungen



    Dr. Birrenbach
    des Vorbereitenden Ausschusses in bezug auf den organisatorischen Aufbau der OECD, den Umfang ihrer Aufgaben im allgemeinen und die Übernahme bestimmter Aufgaben der OEEC auf die OECD im besonderen gebilligt hat. Dieser Ausschuß schlug für die allgemeine Wirtschafts- und Konjunkturpolitik die Bildung eines Wirtschaftsausschusses für die periodische Überprüfung der Wirtschaftslage und die gegenseitige Abstimmung der Konjunkturpolitik der Mitgliederstaaten vor.
    Für die Unterstützung der Entwicklungsländer soll die auf Beschluß der Pariser Konferenz vom 14. Januar 1960 gebildete Development Assistance Group, die sogenannte DAG, in die OECD als Sonderausschuß eingebaut werden. Der Sonderstatus dieses Ausschusses ergibt sich aus seiner Beschränkung auf Kapitalgeber-Länder und der Zugehörigkeit von Japan. Für die Frage der technischen Hilfe wird ein Ausschuß für technische Hilfe errichtet.
    Für die Handelspolitik, über deren Aufgabenkreis im Verlaufe der Vertragsverhandlungen ein für alle Teilnehmerstaaten annehmbarer Kompromiß gefunden worden war, soll ein Handelsausschuß errichtet werden, der die Aufgabe des Handelsausschusses der 21 übernehmen soll, der auf der Pariser Konferenz vom 14. Januar 1960 gebildet worden war, um Gespräche aber das Problem der Sechs und Sieben einzuleiten. Im übrigen sind die Aufgaben, die diesem Ausschuß zugedacht sind, so weit gefaßt, daß praktisch alle Fragen der Handelspolitik, welche die Mitgliedsländer und deren überseeische Gebiete angehen, hier zur Diskussion gestellt werden können. Die Sicherstellung der Multilateralität des Handelsverkehrs und die Wahrung eines angemessenen Gesamtgleichgewichts der internationalen Zahlungsbilanz sind ihm als besondere Aufgaben zugeordnet.
    Für die Agrarpolitik ist ein Agrarausschuß, für das Gebiet des Zahlungsverkehrs ein Zahlungsausschuß und für Energie und Industrie ein gleichnamiger Ausschuß vorgesehen. An weiteren Ausschüssen erwähne ich nur den Ausschuß für unsichtbare Transaktionen, für Versicherungen, für Wissenschaftler und Techniker, für angewandte Forschung, für Fremdenverkehr, für Seeverkehr, für Arbeitskräfte, für Steuerfragen sowie eine Sachverständigengruppe für wettbewerbsbeherrschende Geschäftspraktiken.
    Meine Damen und Herren, die Zahl der Ausschüsse, die Bedeutung der erfaßten Gebiete und die den Ausschüssen zugedachten Aufgaben zeigen, wie außerordentlich weit der Rahmen gespannt sein soll, der die Mitgliederstaaten diesseits und jenseits des Atlantischen Ozeans im Rahmen der OECD beschäftigen soll.
    Der zweite Punkt, auf den ich zum Beweis der Ernsthaftigkeit des Willens der atlantischen Mitglieder der OECD, insbesondere der Vereinigten Staaten, zu einer effektiven Zusammenarbeit in diesem Rahmen hinweisen möchte, ist der, daß gerade auf Initiative der Vereinigten Staaten auf der Tagung des Wirtschaftsausschusses am 18. und 19. April dieses Jahres zwei Untergruppen gebildet worden sind.
    Die erste Untergruppe soll sich mit der Stimulierung des wirtschaftlichen Wachstums der Volkswirtschaften der Mitgliederstaaten, also einem wahrhaft umfassenden wirtschaftlichen Problem, und die zweite mit der Prüfung der Einwirkungsfähigkeit der bestehenden monetären und finanzpolitischen Instrumente auf die internationale Zahlungsbilanzsituation befassen. Das zeigt, daß die Vereinigten Staaten gewillt sind, auch die Beratung über den gesamten Komplex der Währungs- und Finanzpolitik in die künftige Tätigkeit der OECD einzubeziehen.
    Bei Behandlung der künftigen Funktionen der OECD ist ein Hinweis auf die im Zusammenhang mit Art. 6 Ziff. 2 erwähnte Zweistufigkeit der Organisation erforderlich. Soweit es sich um spezifisch europäische Belange handelt, kann, wie schon eingangs gesagt, bei Stimmenthaltung der Vereinigten Staaten und Kanadas die OECD von morgen als europäische Organisation tätig werden. Ich erwähne als Modellfall hierfür das Direktorium des Europäischen Währungsabkommens, das in der gleichen Zusammensetzung und mit den gleichen Aufgaben auch im Rahmen .der OECD bestehenbleibt. Die Vereinigten Staaten und Kanada sind bisher diesem Abkommen nicht beigetreten. Ihr späterer Beitritt könnte ein weiterer Ansatzpunkt für eine Währungspolitik im atlantischen Rahmen werden.
    Bestimmte Aufgaben der OEEC werden nach Teil Zwei des Berichts des Vorbereitenden Ausschusses auf die OECD übergeführt. Das gilt auf dem Gebiet der Handelspolitik für die Anwendung der Liberalisierungskodizes auf den Gebieten des Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs zwischen den europäischen Ländern. Die USA und Kanada haben sich diesen noch nicht angeschlossen. Die Liberalisierungskodizes für den Warenverkehr, wie sie in der OEEC bestanden, sind jedoch zum Bedauern einer Reihe von Mitgliederstaaten, auch der Bundesrepublik, auf die neue Organisation nicht übernommen worden. Die Kernenergie-Agentur der OEEC bleibt erhalten, ohne daß sich dieser bisher die USA und Kanada angeschlossen hätten. Die Zusammenarbeit zwischen der OEEC und der Europäischen Verkehrsministerkonferenz wird ebenfalls wie in der Vergangenheit fortgeführt. Die europäische Produktivitätszentrale wird zwar aufgelöst, ihre Aufgaben werden aber anderen Ausschüssen übertragen.
    Was nun die Organisation der OECD anlangt, so ist diese im wesentlichen die gleiche wie die der OEEC. Das Zentralorgan ist der Rat. Den Vorsitz des Rates führt ein Vorsitzender, der alljährlich bestellt wird. Die Höchstdauer der Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Rat kann einen Exekutivausschuß und alle ihm notwendig erscheinenden Organe einsetzen. Für die Amtszeit von fünf Jahren wird ein Generaldirektor bestimmt, der in der Person des Dänen Professor Kristensen heute schon seine Tätigkeit begonnen hat. Soweit die Organisation.
    Was nun die Außenbeziehungen der Organisation anlangt, so sieht der Vertrag insbesondere die Möglichkeit der Assoziation von Mitgliedern oder anderen Organisationen vor.



    Dr. Birrenbach
    In Art. 13 in Verbindung mit dem Zusatzprotokoll Nr. i ist den Europäischen Gemeinschaften das Recht eingeräumt, sich nach den institutionellen Regelungen der europäischen Verträge in der OECD vertreten zu lassen. Ist also für ein Sachgebiet ein europäisches Organ zuständig, so kann dieses an Stelle der Mitgliedstaaten im OECD-Rat auftreten. Unabhängig davon ist den europäischen Organen die Teilnahme an den Arbeiten der OECD generell gestattet. Der Rat kann ferner beschließen, andere Regierungen zum Beitritt einzuladen, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist, es sei denn, daß auf Grund eines ebenso einstimmigen Beschlusses Stimmenthaltung gestattet ist.
    Jedes der Mitgliederländer kann das Abkommen unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Frist kündigen. Hier liegt eine offenbare Schwäche des Vertrages. Der Sitz der Organisation schließlich ist Paris.
    Der Generalsekretär hat nach diesem Vertrage die Verpflichtung, dem Rat alljährlich ein Budget vorzulegen. Die vom Rat genehmigten Ausgaben der Organisation sollen nach einem von diesem zu beschließenden Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
    Eine parlamentarische Vertretung ist im Vertrage über die OECD nicht vorgesehen. Diese Frage hat sowohl den Rat der Vier Weisen als auch den Vorbereitenden Ausschuß besonders beschäftigt. Dieser hat vorgeschlagen, das Problem nach Unterzeichnung der Konvention neu aufzunehmen.
    Die Grundlage der bisherigen Erörterungen bildet die Empfehlung Nr. 245 der Beratenden Versammlung des Europarates, die die Bildung einer Ad-hocVersammlung vorsieht, die sich aus Parlamentariern der 15 Länder des Europarates, der Schweiz, der USA, Kanadas, Spaniens und Portugals zusammensetzt und einmal jährlich eine OECD-Tagung veranstaltet. Vor dieser würden der Präsident des Ministerrates und der Generalsekretär der Organisation einen Bericht über die Tätigkeit der Organisation mit anschließender Debatte vorzulegen haben. Für diesen Vorschlag haben sich der Außenhandelsausschuß ebenso wie der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ausgesprochen. Die zu dieser Frage entworfene Resolution liegt dem Hohen Hause auf Drucksache 2861 Ziffer 3 vor.
    Abgesehen von dem OECD-Vertrag ist das Protokoll zur Revision des Abkommens über die europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 16. April 1948 Gegenstand des Zustimmungsgesetzes. Dieses Abkommen beinhaltet die Ersetzung der ursprünglichen OEEC-Konvention durch die OECD.
    Die dritte Vereinbarung, die Gegenstand des .von der Bundesregierung vorgelegten Bundesgesetzes, Art. 1, ist, ist die Vereinbarung betreffend die Anwendung des Art. 15 des Übereinkommens über die OECD. Nach Art. 15 wird die Umgestaltung der OEEC mit Inkrafttreten der OECD wirksam. Für die Rechtspersönlichkeit ist im Vertrage Kontinuität vorgesehen. Die Beschlüsse, Empfehlungen und Resolutionen der OEEC sind jedoch nach Inkrafttreten
    der OECD nur wirksam, wenn der Rat sie genehmigt.
    In dem „Memorandum of Understanding on the application of Article 15" ist aber ein Verfahren vorgesehen, die Mitgliedstaaten schon vor der Unterzeichnung der Konvention darauf festzulegen, welche Beschlüsse der OEEC in die OECD übernommen werden sollen.

    (Zuruf von der SPD: Das erläutern Sie mal eingehend!)

    — Welche der wichtigsten Akte der OEEC von der OECD übernommen werden, habe ich bereits bei Darlegung der Aufrechterhaltung bestimmter Zuständigkeiten der OEEC im europäischen Rahmen erläutert.
    Zusammenfassend möchte ich folgendes sagen:

    (Zurufe und Unruhe bei der SPD.)

    — Ich darf Ihnen darauf folgendes sagen: Über dieses Vertragswerk hat der amerikanische Senat mehrere Tage verhandelt, weil es sich um ein Abkommen von ganz zentraler Bedeutung handelt. Ich glaube, das sollten Sie im Auge behalten.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Wenn man das Abkommen als Ganzes mit seinen Zusatzprotokollen und Anlagen betrachtet, so wird klar, daß wir es hier mit einem der politisch wie wirtschaftlich bedeutsamsten Vertragswerke der Nachkriegszeit zu tun haben.

    (Zuruf von der SPD: Das erkennt das ganze Haus an!)

    Nach Abschluß des NATO-Vertrages ist es das zweite Assoziationsabkommen, das die Vereinigten Staaten von Nordamerika und Kanada mit den Ländern des westeuropäischen Kontinents, und zwar hier auf wirtschaftlichem Gebiet, zusammenschließt.
    Wenn es gelingt, die Koordination der Wirtschaftspolitiken — im weitesten Sinne des Wortes — Nordamerikas und Westeuropas im Laufe der Zeit zu einer Realität zu machen, wenn eine geplante, abgestimmte und konzentrierte Entwicklungshilfe im Weltmaßstab zustande kommt und wenn schließlich der Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr unter den Mitgliedstaaten unter Überwindung des europäischen Handelskonfliks in einem weltoffenen Sinne entwickelt wird, dann können auch die politischen Rückwirkungen dieses wirtschaftlichen Einigungsprozesses nicht ausbleiben.
    Die politische Kohäsion, das Wirtschaftswachstum und die wirtschaftliche und soziale Stabilität des Raumes, der durch die OECD gebildet wird, müssen im Zeichen einer immer umfassenderen Interdependenz eine bedeutsame Förderung erfahren.

    (Zuruf: Steht doch im Bericht!)

    — Es liegt ja kein Bericht vor!
    Fünfzehn der Mitgliedstaaten sind schon durch ihren Zusammenschluß in der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation enge militärische wie politi-



    Dr. Birrenbach
    sche Bindungen eingegangen. Diese werden durch den wirtschaftlichen Zusammenschluß dieser Staaten in der OECD weiter gefestigt und verstärkt, unbeschadet der Tatsache, daß der OECD auch andere, nicht der NATO zugehörige und neutrale Mitglieder angeschlossen sind.
    So gewinnt der Gedanke einer atlantischen oder nordatlantischen Gemeinschaft, der immer wieder von der jetzigen Regierung der Vereinigten Staaten und politischen Persönlichkeiten beider Parteien vertreten wird, konkretere Gestalt. Diese Gemeinschaft würde also auf zwei Säulen ruhen, auf der NATO einerseits und der OECD andererseits, und würde volle und periphere Mitglieder umfassen. So gesehen erscheint die Schaffung einer parlamentarischen Vertretung — und sei es nur zunächst eines Konsultativorgans — von großer politischer Bedeutung.
    Wenn ich mich zum Schluß auf die nahezu gleichlautenden Appelle berufe, welche der amerikanische Vizepräsident Lynden Johnson am 6. April dieses Jahres vor dem Hauptquartier der NATO in Paris und der große Europäer Jean Monnet am 11. Juni dieses Jahres vor dem Dartmouth College in den USA an die Vereinigten Staaten und Europa gerichtet haben, „auf eine wahre Atlantische Gemeinschaft hinzuarbeiten, in welcher gemeinsame Institutionen in wachsendem Maße entwickelt werden, um gemeinsame Probleme zu lösen", so bitte ich im Namen des Außenhandelsausschusses und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten das Hohe Haus, dein Antrage auf Annahme des OECD-Gesetzes — Drucksachen 2670, 2861 Ziffern 1 und 2 — stattzugeben und dem Entschließungsantrag Drucksache 2861 Ziffer 3 — zuzustimmen, in dem die Bundesregierung ersucht wird, sich für die Bildung ,eines politischen Konsultationsorgans bei der OECD im Rahmen des Ministerrats der OECD einzusetzen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen umfangreichen Bericht. Es ist ihm sicherlich gelungen, das Haus von der Wichtigkeit des Gesetzentwurfs zu überzeugen. Dieses Vorhaben wäre ihm aber noch besser gelungen, wenn ,er seinen offenbar ausgearbeiteten Bericht als Schriftlichen Bericht eingereicht hätte.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, ich komme zur zweiten Beratung. Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift! — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Das ist einstimmig angenommen.
Damit komme ich zu Ziffer 2 des Ausschußantrages, in der bestimmte Berichtigungen der deutschen Übersetzung vorgenommen werden. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist so beschlossen.
Ich komme nun zu Ziffer 3. Das ist ein Entschließungsantrag auf Drucksache 2861. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen!
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu Punkt 44 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2690),
a) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 2915)

b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (22. Ausschuß) (Drucksache 2853)

(Erste Beratung 158. Sitzung).

Die übrigen Punkte werden vereinbarungsgemäß zurückgestellt. Ich danke Herrn Abgeordneten Höhmann, dem Berichterstatter des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, für seinen Schriftlichen Bericht. Ist eine Ergänzung von einem der beiden Ausschüsse her zu erwarten? — Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich in zweiter Beratung auf die Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Damit kommen wir zu Punkt 45:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfol-



Vizepräsident Dr. Jaeger
gungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2284),
a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 2473)
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Conring
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) (Drucksache 2449)

(Erste Beratung 136. Sitzung).

Ich danke dem Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger, für seinen Schriftlichen Bericht. Ist eine Ergänzung seitens eines der beiden Berichterstatter notwendig? — Das ist nicht der Fall.
Dann komme ich zur Einzelberatung der Artikel 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer ,den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. Ich sehe keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Nunmehr kommen wir zu Punkt 46 der Tagesordnung:
Beratung der Sammelübersicht 37 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 2870).
Das Wort wird nicht begehrt. Wer ,dem Antrag des
Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um
das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Ich rufe Punkt 47 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmücker, Brand, Kurlbaum, Lange (Essen), Dr. Atzenroth und Genossen betr. Bericht über Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 2886).
Wird das Wort hierzu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wird ein Antrag auf Ausschußüberweisung gestellt? — Auch nicht. Sie wünschen also Sachentscheidung. Wer dem Antrag auf Drucksache 2886 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 48:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Fürst von Bismarck, Ruhnke, Dr. Dehler, Memmel und Genossen betr. Förderung der Atomforschung (Drucksachen 2737, 2867).
Ich danke der Berichterstatterin, Frau Abgeordneten Geisendörfer, für ihren Schriftlichen Bericht. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen?
— Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Ich rufe Punkt 49 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Maucher, Bauknecht und Genossen betr. Ausbau der Bundesstraße 30 (Drucksachen 1481, 2846).
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Iven (Düren), für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Ich komme zu Punkt 50 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Bericht der Prüfungskommission für die Deutsche Bundesbahn über die Deutsche Bundesbahn (DB) vom 30. Januar 1960 und die Stellungnahme der Bundesregierung dazu (Drucksachen 1602, zu 1602, 2844).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Herrn Abgeordneten Dr. Höck (Salzgitter), für seinen Schriftlichen Bericht.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen?
— Keine Enthaltungen. Einstimmig verabschiedet!
Ich rufe Punkt 51 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martin, Gontrum und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2882, Umdruck 601).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Herrn Abgeordneten Cramer, für seinen Schriftlichen Bericht.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag



Vizepräsident Dr. Jaeger
des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen?
— Auch keine Enthaltungen. — Einstimmig angenommen!
Ich rufe auf Punkt 52 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Schoettle, Dr. Schäfer, Erler, Dr. Mommer und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Stuttgart — westlicher Bodensee (Drucksachen 1537, 2894).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Eisenmann, für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 53 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau Dr. Hubert, Schütz (München) und Genossen betr. Reiseerleichterungen für Kriegsversehrte (Drucksachen 1352, 2883).
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Haage, für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht. Es stehen zwei Anträge zur Absummung. Ich lasse zuerst über den Antrag unter Ziffer 1 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Sodann Abstimmung über den Antrag unter Ziffer 2. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 54 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Ersten Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des EWG-Vertrages (Drucksachen 2431, 2890).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Kurlbaum.

(Abg. Kurlbaum: Ein Schriftlicher Bericht liegt vor!)

— Entschuldigen Sie, das war hier nicht vermerkt. Ich danke Ihnen sehr, daß Sie einen Schriftlichen Bericht eingereicht haben. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich kann über den Antrag des Ausschusses im ganzen abstimmen
lassen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um
ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 55 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen betr. Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I S. 437) (Drucksachen 2838, 2904).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Hauser, für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Dann kommt Punkt 56 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksachen 1922, 2795).
Das Wort als Berichterstatterin hat die Frau Abgeordnete Rösch. — Sie ist offenbar nicht im Saal. 1 Verzichtet das Haus auf die Entgegennahme des mündlichen Berichts? — Das ist der Fall. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen zahlreiche Stimmen links und wenige Stimmen rechts angenommen.
Meine Damen und Herren, ich komme zu Punkt 57 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1959 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 2714, 2916).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Leicht. — Ich nehme an, daß das Haus, da der Berichterstatter nicht im Saal ist, auf den mündlichen Bericht verzichtet. — Das ist der Fall. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer zuzustimmen wünscht, ,den bitte ich um das Handzeichen. — Diesmal sind es alle. Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme; doch, eine Gegenstimme des Abgeordneten Wittrock, sonst keine Gegenstimme. Enthaltungen? —Keine Enthaltung. Gegen eine Stimme ohne Enthaltungen angenommen.



Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe auf Punkt 58 ,der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers ,der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1957 und 1958 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 2751, 2917).
Ich erteile ,das Wort dem Abgeordneten Jürgensen als Berichterstatter. — Er ist nicht im Saal. Ich erteile das Wort der Abgeordneten Frau Rösch als Berichterstatterin.

(Abg. Frau Rösch: Ich verweise auf die Drucksache!)

— Frau Abgeordnete Rösch bittet das Haus, auf einen mündlichen Bericht zu verzichten. Das tut das Haus. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen die Stimmen der SPD. Enthaltungen? — Gegen ,die Stimmen der SPD ohne Enthaltungen — —
Es war nicht klar, welches die Mehrheit ist. Ich wiederhole: Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist die Fraktion der SPD. Stimmenthaltungen? — Gegen die Stimmen der SPD ohne Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Punkt 59 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher und Genossen betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksachen 2471, 2875).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Brese als Berichterstatter. — Herr Abgeordneter Brese schlägt vor, daß das Haus auf einen mündlichen Bericht verzichtet. — Das Haus entspricht dem Wunsch. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 60 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Jade-Wasserwerkes Wilhelmshaven an die Stadt Wilhelmshaven (Drucksachen 2848, 2918).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Windelen, für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 61 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Hörauf und Genossen betr. Unwetterkatastrophen in den Landkreisen Eggenfelden und Vilsbiburg und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Unwetter- und Hochwasserschäden (Drucksachen 2783, 2792, 2919).
Ich danke dem Abgeordneten Brese als Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um ,die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 62 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts ,des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Waren aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2876, 2912).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Preiß, für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 63 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier aus Nicht-EWG-Ländern) (Drucksachen 2877, 2913).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Finkh, für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 64 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingent für Bearbeitungsabfälle aus Aluminium aus Nicht-EWG-Ländern (Drucksachen 2878, 2914).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Bading, für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich



Vizepräsident Dr. Jaeger
um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? —Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 65 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Erhebung einer Abgabe auf bestimmte Waren, die aus der Bearbeitung von Agrarprodukten entstehen, bei der Einfuhr in einen Mitgliedstaat (Drucksachen 2873, 2920, zu 2920) .
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Bading, für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 66 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten Nachtrag zum Beschluß der im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die beschleunigte Verwirklichung des Vertrages unter Berücksichtigung der Wirtschaftskonjunktur (Drucksachen 2874, 2921).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Brand, für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ,das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 67 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) — Immunitätsangelegenheiten — betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Journalisten Siegfried Sommer gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. April 1961 (Drucksache 2872).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Zimmer. — Verzichtet das Haus auf einen Bericht? — Das ist der Fall.

(Abg. Wittrock: Der Ausschuß hatte an sich den Wunsch geäußert, zu berichten; aber das Haus ist natürlich souverän! Ich möchte nur darauf hinweisen!)

— Ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß der Ausschuß den Wunsch gehabt hat, einen Bericht zu geben. Ich kann natürlich diesen Punkt der Tagesordnung zurückstellen. — Dann wird Punkt 67 der
Tagesordnung bis zum Eintreffen des Berichterstatters zurückgestellt.
Ich rufe Punkt 68 der Tagesordnung auf:
Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Krone, Arndgen, Dr. h. c. Pferdmenges, Struve und Genossen betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 1813, 2905).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Wittrock, für seinen Schriftlichen Bericht und erteile das Wort der Frau Abgeordneten Dr. Schwarzhaupt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es übernommen, eine Erklärung abzugeben im Namen von Herrn Dr. Krone, und zwar in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und zugleich als erster Unterzeichner des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vorwürfe gegen unseren Kollegen Oberländer. Auf Grund der beiden Berichte, die Herr Abgeordneter Wittrock über die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft erstattet hat, und auf Grund der Anträge des Rechtsausschusses in dieser Sache nehme ich namens der Antragsteller den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die Vorwürfe gegen den Abgeordneten Oberländer, er sei an Mordtaten in Lemberg und an Unmenschlichkeiten im Kaukasus beteiligt gewesen, zurück.
    Der Bericht über den Lemberg-Komplex stellt auf Grund dier sehr eingehenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft fest, daß die Vorwürfe gegen den Kollegen Oberländer ungerechtfertigt sind. Die Untersuchungen über seine Tätigkeit bei der Aufstellung der Einheit Bergmann bestätigen ebenfalls die Haltlosigkeit der Vorwürfe. Sie stellen darüber hinaus fest, daß sich der damalige Oberleutnant Dr. Oberländer ganz im Gegenteil immer wieder gegen eine menschenunwürdige Behandlung von Kriegsgefangenen und für eine Besserung der Verhältnisse durch Anregungen und Hinweise an vorgesetzte Dienststellen und durch zahlreiche Denkschriften sowie durch Eingaben an den damaligen Generalobersten von Kleist eingesetzt hat. Er ging in Einzelfällen gegen die für Ausschreitungen verantwortlichen Soldaten vor, und er rettete durch sein Vorgehen einen gefährdeten Volksstamm im Kaukasus.
    Dies alles wird auf Grund der eingehenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft in dem Bericht des Abgeordneten Wittrock nach Beratung im Rechtsausschuß für alle überzeugend dargelegt. Wir freuen uns, damit feststellen zu können, daß nicht nur die von kommunistischer Seite entfesselte Kampagne gegen Professor Oberländer zusammengebrochen ist, sondern daß sie Gelegenheit gegeben hat, festzustellen, mit welchem Einsatz Professor Oberländer sich als Offizier der Deutschen Wehrmacht bemüht hat — zum Teil vergeblich, zum Teil aber auch erfolgreich —, den furchtbaren Unmensch-



    Frau Dr. Schwarzhaupt
    lichkeiten in Rußland zu begegnen. Wir wissen, wie schwer Professor Oberländer jahrelang unter diesen Vorwürfen gelitten hat und wie schwer mit ihm auch seine Familie seelisch belastet war. Wir freuen uns, seine volle Rehabilitierung gegenüber diesen schweren Vorwürfen feststellen zu können. Wir können damit auch unseren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zurücknehmen, da der Anlaß für diesen Antrag bis zum letzten Rest erledigt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)