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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Danke sehr.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nächste Frage ist die Frage IX/7 — des Abgeordneten Weber (Georgenau) —.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Autobahnamt am 15. April 1961 mit der Planung einer größeren Raststättenanlage für die amerikanischen Streitkräfte auf Markung Rutesheim Kr. Leonberg begonnen und auch schon einen Architekten beauftragt hat, ohne sich mit der Gemeinde als Grundstückseigentümerin und Hoheitsträgerin auf ihre Gemarkung in der Planung zu verständigen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (bekannt, daß eine Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim im Kreis Leonberg geplant ist. Diese Rastanlage soll den amerikanischen Streitkräften als Ersatz 'für die drei AutobahnrastBundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm anlagen Pforzheim Für die Durchführung der Planung der Ersatzanlage Rutesheim ist die ,Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg als Auftragsverwaltung zuständig. Nach Mitteilung des Innenministeriums in Stuttgart ist die Gemeinde auf ihre Anfrage am 23. Mai 1961 von dem Vorhaben wiederholt in Kenntnis gesetzt worden, denn schon im Jahre 1960 haben mehrere Vorbesprechungen des Autobahnamtes des Landes mit der Gemeinde stattgefunden. Bei den letzten Verhandlungen mit dem Bürgermeisteramt am 16. Juni 1961 hat die Gemeinde, die sich im Grundsatz nicht gegen die Errichtung einer Autobahnrastanlage auf ihrer Gemarkung stellt, soweit wir erfahren halben, Einwendungen in der Richtung erhoben, daß die Anlage nur für Angehörige der amerikanischen Streitkräfte und nicht auch für deutsche Verkehrsteilnehmer zugänglich sein soll. Die Gemeinde kann nämlich bei dieser Lösung nicht mit Einnahmen aus Gewerbeund Getränkesteuer rechnen, an denen sie natürlich interessiert ist. Zur Zeit ist es jedoch nicht möglich, diesen Wünschen der Gemeinde nachzukommen, weil im Rahmen der Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut festgelegt worden ist, daß die Ersatzanlage ausschließlich den amerikanischen Stationierungsstreitkräften zur Verfügung stehen soll. Zusatzfrage? Ja, bitte sehr! Herr Bundesminister, ich darf Sie fragen, welche rechtlichen Grundlagen es der planenden Behörde gestatten, hier ohne Rücksicht auf diese Wünsche, die von der Gemeindeverwaltung vorgetragen worden sind, vorzugehen. Die Grundlage liegt im Bundesfernstraßengesetz, das ja auch vorsieht, daß entsprechende Zusatzanlagen zu den Fernstraßen — zu denen die Autobahnen gehören — errichtet werden und daß für die Durchführung dieselben Maßnahmen getroffen werden können wie beim Straßenbau selbst. Zweite Zusatzfrage. Herr Bundesminister, haben Sie nicht auch in etwa Verständnis für das Verhalten der Gemeindeverwaltung, dafür, daß das, was auf der einen Seite aufgehoben wird, auf der anderen Seite dieser Gemeinde nun wieder aufs neue zugemutet wird? Herr Kollege, was ,dem eenen sin Uhl, ist dem andern sin Nachtigall, sagt Fritz Reuter. Zusatzfrage des Abgeordneten Bading! Herr Minister, ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß man allmählich dieses getrennte System der Verpflegung auf den Autobahnen abbauen sollte, tauch durch eine eventuelle Änderung des betreffenden Vertragswerkes? Sind Sie nicht der Ansicht, daß, wenn man Europa gemeinsam verteidigt, man auch gemeinsam Kaffee trinken und Würstchen essen sollte? Herr Kollege, ob Zivil und Militär etwas gemeinsam tun können, ist — das wissen Sie aus Erfahrung — nicht eine Angelegenheit Europas. Frage IX/8 — des Abgeordneten Hackethal —: Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Wiederaufbaus des kriegszerstörten Bahnhofsgebäudes Northeim Ist Herr Abgeordneter Hackethal nicht im Hause? — Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt Trifft es zu, daß der 1953 von Vertretern der vier öffentlichen Schiffahrtsverwaltungen vom Bodensee unter deutschem Vorsitz ausgearbeitete Entwurf einer Neufassung der Schiffahrtsund Hafenverordnung aus dem Jahre 1867 nicht weitergediehen ist? Besteht ein Bedürfnis dafür, die heute noch gültige Schiffahrtsund Hafenverordnung aus dem Jahre 1867 den heutigen Verhältnissen, z. B. auch aus Gründen der Reinhaltung des Bodensees, anzupassen? Bitte sehr! Nach der bereits abgeschlossenen Planung der Bundesbahn soll in Northeim im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Gleisanlagen ein neues Empfangsgebäude jenseits, also östlich der Bahn, errichtet werden. Dort wird auch ein neuer Bahnhofsvorplatz entstehen. Über die Grundstücksfragen wird zur Zeit verhandelt. Herr Bundesverkehrsminister, das ist Ihre Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Hackethal, und die kann ich nicht zulassen. Herr Hackethal hat leider keinen Vertreter bestellt, infolgedessen kann er auch keine Antwort bekommen. Herr Schmidt Darf ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Schmidt Bitte sehr! Es trifft zu, daß eine Arbeitsgemeinschaft der Vereinigten Schiffahrtsverwaltungen auf dem Bodensee, Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm bestehend aus der Deutschen Bundesbahn, den Osterreichischen Bundesbahnen, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Schiffahrtsgesellschaft für den Untersee und Rhein im Jahre 1953 einen Entwurf für eine neue Internationale Schiffahrtsund Hafenordnung für den Bodensee aufgestellt hat. Dieser Entwurf fand jedoch nicht die Zustimmung der übrigen beteiligten behördlichen Stellen und Organisationen. Es wurde daraufhin vom Bundesverkehrsministerium ein neuer Entwurf aufgestellt, der sich bemühte, den Interessen aller Beteiligten Rechnung zu tragen. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern bestritten jedoch die Zuständigkeit des Bundes für den Abschluß des dazu erforderlichen internationalen Vertrages. Erst nach langwieriger Auseinandersetzung mit den beiden Ländern konnte Einigung darüber erzielt werden, daß der Bund den dazu erforderlichen völkerrechtlichen Vertrag mit der Schweiz und Osterreich abschließt. Die weiteren Verhandlungen mit den Ländern haben inzwischen zu einer weitgehenden sachlichen Übereinstimmung geführt. Es wurden Arbeitsgruppen aus meinen Mitarbeitern und Vertretern der Deutschen Bundesbahn und der Länder gebildet, die ihre Arbeiten im Frühjahr dieses Jahres aufgenommen haben. Sie werden auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes neue Vorschriften über das Verhalten der Fahrzeuge im Verkehr, über Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge und über die Befähigung der Schiffsführer ausarbeiten, die den heutigen Verhältnissen entsprechen. Es sind dabei u. a. auch eingreifende Bestimmungen zur Lärmbekämpfung und zur Verhütung der Verschmutzung des Sees durch die Schiffahrt vorgesehen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Reinhaltung des Bodensees nicht Angelegenheit der Internationalen Schiffahrtsund Hafenordnung, sondern, weil der Bodensee Landeswasserstraße ist, Aufgabe der wasserrechtlichen Gesetzgebung der Länder ist. Keine Zusatzfrage. Frage IX/11 — des Abgeordneten Wittrock —: Sieht sich der Herr Bundesverkehrsminister veranlaßt, den Verkehr auf den elektrifizierten Strecken der Bundesbahn gegen Störungen durch herabfallende Gegenstände sichern zu lassen, nachdem beispielsweise der Verkehr auf der Bundesbahnstrecke Wiesbaden—Frankfurt Dr.-Ing. Seebohm: Die Deutsche Bundesbahn hat vorgeschrieben, daß bei Bauarbeiten über elektrischen Fahrleitungen dichte Schutzgerüste verwendet werden. Brücken und sonstige Überbauten werden entsprechend den VDE-Vorschriften mit dichten Fahrund Gehbahnen, Schutzwänden und Schutzgittern versehen. Weitergehende Maßnahmen werden von den Sachverständigen und von der Deutschen Bundesbahn auch unter Berücksichtigung der auf der Strecke Wiesbaden—Frankfurt/Main aufgetretenen Störungen nicht für erforderlich gehalten. Tatsächlich hat sich nach Inbetriebnahme der Strecke Frankfurt—Wiesbaden nur eine Störung am 18. 6. 1961 ereignet. Es hatte sich an einer Brücke loser Verputz gelöst. Die zuständigen Stellen sehen darin nach der eingehenden Untersuchung einen einmaligen Sonderfall. Herr Bundesminister, würden Sie überprüfen lassen, ob nicht noch weitere Fälle sich ereignet haben, beispielsweise gemäß Pressemeldungen im Februar dieses Jahres und zu einem früheren Zeitpunkt, und zwar auf Grund des Hinabwerfens irgendwelcher Gegenstände — es war ein Schabernack —, und würden Sie im Hinblick auf die durch eine solche Überprüfung getroffenen Feststellungen das Schutzbedürfnis durch Gitter oder sonstige Maßnahmen erneut untersuchen lassen? Herr Kollege Wittrock, während und vor Aufnahme des elektrischen Betriebes haben sich Störungen ergeben, und zwar einmal, weil die Fahrleitung mit Gegenständen bei einer Brücke in Berührung gekommen ist, die über den Bahnhof Wiesbaden führt. Dabei wurde der elektrische Betrieb zwischen Wiesbaden und Mainz und der Dampfbetrieb zwischen Wiesbaden und. Frankfurt in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem kamen am 3. November beim Neubau dieser Brücke Teile des Leergerüsts mit der Fahrleitung in Berührung, so daß ein Tragseil abbrannte. Dabei handelte es sich um Angelegenheiten während des Baues. Bei schwierigen Bauzuständen werden im allgemeinen ja die unter Spannung stehenden Leitungen abgeschaltet. Dies ist jedoch nicht während der ganzen Bauzeit möglich, so das Störungen dieser Art beim Zusammentreffen verschiedener unglücklicher Umstände nicht immer zu vermeiden sind; sie betreffen aber die Bauzeit, nicht den Betrieb. Am 27. Dezember 1960 kam es an dem Bauwerk zu einer Fahrleitungsstörung durch einen Bahnfrevel. Minderjährige hatten ein 14-m-Moniereisen auf die Fahrleitung geworfen. Gegen derartige bösartige Eingriffe sind sicherwirkende Maßnahmen nicht möglich, da man das Moniereisen ja auch über ein Gitter oder über eine Absperrung hinüberwerfen kann, wenn man es will. Wir haben alle diese Fragen prüfen lassen; aber die Sachverständigen des Vereins Deutscher ElektroIngenieure unid der Bundesbahn sind der Auffassung, daß die derzeitigen Vorschriften hinreichend sind. Die, Fragen 12 und 13 übernimmt Herr Abgeordneter Mischnik. Ich rufe auf die Frage IX/12: Hat die Bundesregierung schon Erwägungen darüber angestellt, auf bestimmten Verkehrswegen, z. B. 3bahnigen Autostraßen, das „Bahnenfahren" mit der Möglichkeit des Rechtsoder Linksüberholens zuzulassen? Ich rufe ferner auf die Frage IX/13: Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich bei bestimmten Verkehrssituationen, z. B. bei größeren Verkehrsstauungen, das Bahnenfahren" in der Praxis längst eingebürgert hat, ohne daß es bei dem dabei üblichen Rechtsüberholen zu Unfällen gekommen ist? Ich darf um die Erlaubnis bitten, die beiden Fragen zusammen zu beantworten. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung über das Rechtsfahren und das Linksüberholen sind auf Grund der Verkehrspraxis, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in 'fortschreitender Entwicklung begriffen. Die den geltenden Vorschriften zugrunde liegenden Verhältnisse, daß jeweils nur ein Fahrstreifen in Richtung und Gegenrichtung vorhanden ist und benutzt wird, sind durch die zunehmende Verkehrsdichte auf vielen Straßen überholt. Dort fahren die Kraftfahrzeuge in Ausnutzung der verbreiterten Verkehrsfläche in mehreren Reihen nebeneinander. Dieser richtungsgleiche Verkehr in mehreren Reihen wird von der Rechtsprechung als zulässig erachtet und nicht als Überholen angesehen. Auch die Gesetzgebung hat dieser Entwicklung insoweit Rechnung getragen, als bereits 1953 die hier einschlägige, sehr wichtige Regel in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde, daß die weiße unterbrochene Linie auf der Fahrbahn nur überfahren werden darf, wenn es ohne Gefährdung des Verkehrs geschehen kann. Es gibt zur Zeit noch in keinem europäischen Land eine Straßenverkehrsvorschrift, die das Nebeneinanderfahren voll befriedigend geregelt hat. Daher berät ein vom Straßenverkehrs-Sicherheitsausschuß einberufener Arbeitsausschuß des Bundes und der Länder zur Zeit den Entwurf einer neuen Straßenverkehrsordnung. Hierin werden auch besondere Regeln über das Nebeneinanderfahren enthalten sein. Es ist damit zu rechnen, daß der Arbeitsausschuß den gesamten Entwurf bis zum Frühjahr des nächsten Jahres fertigstellen wird und daß er dann veröffentlicht und den gesetzgebenden Körperschaften zur Zustimmung überwiesen werden kann. Frage IX/14, IX/15 und IX/16 — des Herrn Abgeordneten Felder —: Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, darüber Aufschluß zu geben, auf welchen Flughäfen der Bundesrepublik gegenwärtig die Rundsicht-Radargeräte der Bundesanstalt für Flugsicherung in Betrieb sind? Haben die Beschwerden der Herren Abgeordneten Dr. Mommer und Schmidt Teilt der Herr Bundesverkehrsminister die Meinung des Herrn Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, daß „im allgemeinen eine abgeschlossene Volksschulbildung der Bewerber für den Flugsicherungsdienst ausreichend" sei? Darf ich diese Fragen nach Möglichkeit zusammen beantworten, weil sie den gleichen Komplex behandeln! Auf folgenden Flugplätzen sind die RundsichtRADAR-Geräte in den angegebenen Zeiten in Betrieb: Düsseldorf 7.30 bis 21.30 Uhr täglich, Frankfurt/Main 0.00 bis 24.00 Uhr täglich, Hamburg 7.30 bis 24.00 Uhr täglich, Köln-Bonn 8.00 bis 22.00 Uhr täglich, München 8.00 bis 20.30 Uhr täglich, Hannover 7.00 bis 21.30 Uhr Montag bis Freitag 7.00 bis 13.00 Uhr Sonnabend und zusätzlich zu unregelmäßigen Zeiten, falls der Luftverkehr es erfordert. Auf dem Flughafen Köln-Bonn ist gegenwärtig eine vom Bundesverteidigungsministerium auf dem Wege der Amtshilfe bereitgestellte mobile Anlage eingesetzt. Diese wird in absehbarer Zeit durch eine ortsfeste Anlage ersetzt. Weiterhin ist für den Flughafen Stuttgart eine RADAR-Anlage geplant. Die laufende Ausbildung zu RADAR-Lotsen bei der Bundesanstalt für Flugsicherung schafft von Monat zu Monat weitere Erleichterungen in der Personalsituation. Seit 1. Januar 1961 erhielten die RADAR-Zulassung — Rundsicht-RADAR —: in Frankfurt/Main 6 Lotsen, in München 4 Lotsen, in Köln-Bonn 3 Lotsen, in Düsseldorf 1 Lotse und in Hannover 5 Lotsen. Das Präzisionsanflug-RADAR, das im wesentlichen der Verdichtung der Landefolge bei stark beflogenen Flughäfen dient, ist in Frankfurt/Main durchgehend besetzt. Es ist in Hamburg, Hannover und Düsseldorf einsatzbereit und steht für besondere Umstände zur Verfügung, um Anflüge bei dichterer Folge zu überwachen. In Köln-Bonn und München sind Präzisionsanflug-Radaranlagen im Aufbau. Mit Fortschreiten der intensiv betriebenen Radarausbildung werden die Geräte Zug und Zug dem Luftverkehr zur Verfügung gestellt werden. Die im Herbst 1960, insbesondere nach dem Zwischenfall mit dem Flugzeug der englischen Königin, erhobenen Vorwürfe gegen die Flugsicherung, speziell gegen die zivil-militärische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, hatten zu einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Verteidigung und für Verkehr, Postund Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages am 10. November 1960 geführt. Die Sitzung wurde für vertraulich erklärt. Das Stenographische Sitzungsprotokoll ist unter Nr. 2105, Tagebuch-Nr. 5/60 VS, Vertraulich verteilt worden. Die sehr eingehende Diskussion klärte die wesentlichen Fragen. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt für Flugsicherung und den Organen für Flugsicherung der deutschen Bundeswehr vollzieht sich auf der Grundlage einer zwischen dem Herrn Bundesminister für Verteidigung und mir abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung vom 30. April 1959. Diese Vereinbarung hat sich bisher bewährt. Darüber hinaus befassen sich besondere gemeinsame Arbeitsgruppen mit speziellen Aufgaben, z. B. der Neuordnung der Flugsicherungsverfahren im süddeutschen Luftraum oder der gemeinsamen Benutzung hochwertiger technischer Einrichtungen. All diese Arbeiten dienen der Integrierung der zivilen und militärischen Flugsicherung. Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm Weiterhin bereitet seit dem 1. April 1961 das Planungsdirektorium der kommenden EurocontrolOrganisation eine moderne Flugsicherungsorganisation für den Luftraum oberhalb von 6000 m Höhe vor. In diesem Planungsdirektorium sind sowohl zivile wie auch militärische Mitarbeiter tätig. Ich darf darauf hinweisen, daß bisher noch kein Flugsicherungssystem besteht, das eine vollständige integrierte Kontrolle aller Luftverkehrsarten ermöglicht. Der Leistungsstand der deutschen Flugsicherung ist so, daß er den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen braucht. Das ist bereits mehrfach von zuständigen internationalen Organisationen anerkannt worden. Eine Verbesserung des gegenwärtigen Flugsicherungssystems, etwa in Richtung einer besseren Navigation, Radarüberwachung und einer automatisierten Flugsicherungskontrolle, ist nicht eine Frage der zivil-militärischen Zusammenarbeit, sondern der Schaffung neuer Flugsicherungssysteme. Die Durchführung ist eine Frage der Zeit, da gewisse technische Entwicklungen weder bei uns noch sonst im Ausland vollkommen abgeschlossen sind und da hierzu internationale Vereinbarungen notwendig sind, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, der ICAO, bereits vorbereitet werden. Ich bin mit dem Herrn Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung der Meinung, daß sich die Frage, welche Vorbildung Bewerber für den Flugsicherungsdienst haben müssen, im Hinblick auf die Anforderungen in den einzelnen Dienstzweigen nicht einheitlich beantworten läßt. Im Kontrolldienst wird auf die mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung nicht verzichtet werden können. Im technischen Dienst wird eine abgeschlossene Lehre für erforderlich gehalten. Außerdem muß auch auf Bewerber mit abgeschlossener HTL-Ausbildung zurückgegriffen werden. Für den Fernmeldedienst genügt Volksschulbildung. Im Beratungsdienst ist bis auf weiteres die Frage der Vorbildung nicht praktisch, weil dieser Dienstzweig aus dem Kontrolldienst ergänzt wird. Diese Vorbildungsvoraussetzungen sind Mindestanforderungen, die von uns für erforderlich gehalten werden. Zusatzfrage? Herr Minister, in welchem Zeitpunkt ist die von Ihnen jetzt bekanntgegebene Verlängerung der Radarbetriebszeiten erfolgt? Das ist schon vor einiger Zeit erfolgt. Ich kann Ihnen den genauen Zeitpunkt dafür natürlich nicht nennen; aber jedenfalls in der Zwischenzeit, seit wir uns über diese Fragen hier im Hause unterhalten haben. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Minister, wie stehen Sie prinzipiell zu der Auffassung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, des Herrn Dr. Guido Hertel, der in einem Gutachten erklärt hat, man könne die Planstellen der Leiter des technischen Dienstes, des Fernmeldedienstes und des Beratungsdienstes der Flugsicherung aufheben? Herr Kollege, es ist sehr schwierig zu sagen, ob ein Bundesminister, der ein Ressort leitet, mit der Auffassung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit immer übereinstimmt. Das dürfte in den seltensten Fällen so sein. Aber leider muß man sich ja danach richten, und man muß immer wieder erneut kämpfen, um die eigene Auffassung durchzusetzen. (Abg. Ritzel: Der Haushaltsausschuß hat Ihnen geholfen!)