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    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bert Even


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das waren mehrere Fragen. Zu 1: Mir ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt. Zu 2: Ich bin nicht der Auffassung, daß diese Entscheidung durch die vorliegende Novelle verletzt würde. Ich werde das jetzt ausführen.
    Zunächst einmal trifft es nach unserer Auffassung nicht zu, daß die Jugendhilfe, eine ureigene Domäne der Kommunalverwaltung nach dem geschichtlichen Herkommen sei. Erst seit wenigen Jahrzehnten gibt es überhaupt eine Jugendwohlfahrts-Tätigkeit der Gemeinden im umfassenderen Sinne. Sie selber sagten, in' den letzten vierzig Jahren habe sich das entwickelt. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922, um das es geht, sah darüber hinaus nur eine freiwillige Ermessensaufgabe für die Gemeinden vor. In der Zeit zwischen 1933 und 1945 — das wissen wir alle — rissen die NSDAP und ihre Gliederungen praktisch die gesamte Jugendarbeit an sich, so daß erst nach 1945 die kommunale Betätigung auf diesem Gebiet wieder beginnen konnte. Aber erst 1953 wurde die Jugendwohlfahrt überhaupt zu einer Pflichtaufgabe der Gemeinden.
    Dabei war die öffentliche Jugendhilfe von Anfang an, Herr Kollege Jahn, suhsidiär gegenüber der familiären und der freien Tätigkeit. Schon § 1 Abs. 3 des Gesetzes von 1922 lautete:
    Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird, tritt, unbeschadet der Mitarbeit freiwilliger Tätigkeit, öffentliche Jugendhilfe ein.
    Während hierdurch der Vorrang der Familie klar herausgestellt war, galt dies nicht mit gleicher Unzweideutigkeit für den Vorrang der freien Verbände. Wenn man aber bedenkt, daß neben die Jugendhilfe der Familie, der freien Verbände, der Gemeinde auch noch diejenige des Staates hinzutrat, ergibt sich unwiderlegbar, daß die Jugendwohlfahrt keine typische Wesensfunktion der Gemeinde darstellt. Sie ist vielmehr eine res mixta von Familie, Gesellschaft, Gemeinde und Staat. Daraus ergibt sich aber, daß im Hinblick auf unsere freiheitliche pluralistische Grundordnung die Klärung dieses Mischverhältnisses zugunsten der freien gesellschaftlichen Kräfte schlechterdings nicht verfassungswidrig sein kann. Das gilt um so mehr, als nach der Verfassungswirklichkeit die freie Jugendpflege heute immer noch bei weitem gegenüber der öffentlichen überwiegt. Ich erinnere Sie an die sehr eindrucksvollen Zahlen, die Frau Kollegin Keilhack gerade zu diesem Punkt soeben nannte, — Zahlen, die sich zwischen 73 und 90 % dieser Tätigkeit bewegten.
    Es liegt aber auch deshalb kein Verstoß gegen die Verfassung vor, weil das Jugendamt seine bisherige Verantwortlichkeit behält. Gemäß § 4 Abs. 1 hat das Jugendamt nach wie vor die -Aufgabe, „die für die Wohlfahrt der Jugenderforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und gegebenenfalls zu schaffen". Diese Zuständigkeit und Verantwortung wird also dem Jugendamt nicht genommen. Es entscheidet nach pflichtmäßigem Ermessen, ob die Voraussetzungen für den Vorrang der freien Jugendhilfe gegeben sind oder nicht. Es kontrolliert auch die sachgerechte und zweckentsprechende Verwendung der gewährten Leistungen.
    Infolgedessen kann auch Ihr verfassungspolitisches — nicht verfassungsrechtliches — Argument nicht durchschlagen, das Sie an den § 5 a der Novelle geknüpft haben.

    (Abg. Jahn [Marburg] : Das war auch ein verfassungsrechtliches Argument!)

    — Sie wollen es auch als verfassungsrechtliches gelten lassen? — Dann wollen Sie bitte zunächst bedenken, daß jede Durchführung eines Bundesgesetzes wie entsprechend auch eines Landesgesetzes durch die Gemeinde naturgemäß die Gemeinde zwingt, bestimmte finanzielle Aufwendungen zu leisten, und man kann nicht allein deshalb sagen, hier werde in unzulässiger Weise die Finanzhoheit der Gemeinden eingeengt. Zum zweiten dürfen Sie nicht übersehen, was auch in dem Schriftlichen Bericht zum Ausdruck gekommen ist, den ich noch einmal zur Lektüre empfehle, daß mit dieser Vorschrift den betreffenden Verbänden kein einklagbarer Rechtsanspruch zugebilligt wird.
    Schließlich ist auch das Recht der Eltern auf Bestimmung der pädagogischen Grundrichtung gewährleistet; denn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 hat das Jugendamt die verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung zu berücksichtigen, und um auch den letzten Zweifler aus Ihren Reihen aufzuklären, heißt es dann in Satz 3 noch einmal ausdrücklich: „Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung 'auf ihre Rechte nach § 2 a" — das betrifft die religiöse und erzieherische Grundrichtung — „die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden."
    Ich bin daher der Meinung — und das ist die Meinung der CDU/CSU-Fraktion —, daß nach alledem nicht die Rede davon sein kann, hier werde eine Novelle verabschiedet, die in einigen Punkten der Verfassung nicht entspreche. Die Novelle hält sich im Rahmen der Verfassung, und sie bedeutet darüber hinaus nur eine konsequente Fortentwicklung des geltenden Jugendhilferechts und der Jugendwohlfahrtspraxis. Ich komme daher nicht umhin, meine sehr verehrten Damen und Herren, festzustellen — wie schon vor einigen Wochen in der Debatte über das Bundessozialhilfegesetz —, daß hier verfassungsjuristische Argumente vorgeschoben werden, um eine unbequeme politische Entscheidung zu übertünchen. In Wahrheit geht es in dieser Frage um leine politische Entscheidung, um die Entscheidung zweier verschiedener Ordnungsbilder. Es geht darum, daß Sie — ob Sie es wissen, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, oder nicht — sich nicht zu lösen vermögen von Ihrem sozialistischen Denkschema der 'staatlichen Gängelung des Bürgers von der Wiege bis zur Bahre,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    während auf unserer Seite das freiheitliche Ordnungsbild einer Gesellschaft steht, in der die freie



    Dr. Even (Düsseldorf)

    Initiative auch auf dem Gebiet der Jugendhilfe den Vorrang hat.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir bejahen den Gesetzentwurf, weil er die Jugend- und Wohlfahrtsverbände wie Mündige behandelt und ihnen Vertrauen schenkt; weil er die kommunale Verwaltung entlastet, ohne ihr die Verantwortung zu nehmen; weil er die Elternrechte gewährleistet und eine gesetzliche Manifestierung unserer pluralistischen Gesellschaft enthält; und schließlich, weil er zu neuer Aktivität und staatsbürgerlicher Verantwortung der freien Verbände anregt. Aus diesen Gründen bejahen wir das Gesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr von Mühlen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Klaus von Mühlen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zur Sache, zu der wir reden. Es geht um den Änderungsantrag der SPD Umdruck 945. Wir haben unsererseits zu diesem Sachverhalt einen Änderungsantrag gestellt, den mein Kollege Dürr nachher begründen wird und in dem wir bereits weitgehend kompromißfreudig in Richtung des Vorschlages der Regierungspartei sind.
    Doch nun etwas Grundsätzliches zur Sache, um die es hier geht. Wir stehen, wie vor wenigen Wochen beim Sozialhilfegesetz, auch diesmal vor einem sehr grundlegenden Gesetz. Ich finde, von seiten der Opposition aus gesehen befinden wir uns hier nicht in einer parlamentarischen Feldschlacht, wie es sein sollte, sondern wir stehen einer in Paradeabstimmung gesammelten CDU gegenüber,

    (Beifall bei der SPD)

    deren Hauptmannschaft 'im Augenblick für das entscheidende Ja in der Kantine die Kräfte sammelt und beim — —

    (Heiterkeit bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Wie viele sind denn von Ihnen da? — Wo sind denn Ihre Leute?)

    — Immer prozentual!

    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Da sehen Sie die Loyalität der FDP; denn unsere Kollegen im Restaurant sind so loyal, daß sie nur ihren Kollegen — —

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ach, die sind im Restaurant, unsere sind in der Kantine!)

    — Restaraurant oder Kantine, das ist ja egal. Man
    kann in den Kleinigkeiten nicht so haarspalterisch
    sein und in den anderen Dingen dann so großzügig.
    Wir sind hier in einer Jugendwohlfahrts-Debatte des Deutschen Bundestages. Das heißt, „Debatte" kann man nicht ,mehr sagen; aber wir von der Opposition halben das Bedürfnis, unseren Standpunkt klarzulegen, um Ihnen zu zeigen, daß wir nicht Ihrer Meinung sind. Sie können uns überstimmen, Sie werden Idas sicher auch tun;

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jawohl!)

    aber Sie sollen uns nicht für allzu leichtgläubig verkaufen wollen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das bisher geltende Jugendwohlfahrtsgesetz, meine Damen und Herren, hat sich ebenso wie das frühere Sazialhilfegesetz bewährt. Es stellt sich auch hier, genauso wie damals, die Frage, weshalb, und zwar in den letzten Stunden der Legislaturperiode des 3. Deutschen Bundestages, dieses Gesetz durchgepeitscht werden soll und 'durchgepeitscht wind.

    (Zurufe von der CDU/CSU: ,,Durchgepeitscht"? — Eine Sitzung muß die letzte sein!)

    Diese Eile wäre nicht nötig gewesen. Denn wenn Sie, wie Sie glauben, im nächsten Bundestag wieder die absolute Mehrheit haben, hätte es auch dann noch gereicht; und wenn Sie sie nicht mehr haben, wird dieses Gesetz sowieso novelliert.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Meine sehr 'verehrten Damen und Herren, von vornherein stellt dieses Gesetz — Herr Kollege Jahn hat darauf schon sehr sachlich hingewiesen, und Herr Kollege Even hat sehr emotionell erwidert — einige verfassungsrechtliche Bedenken, die ich hier anschneiden möchte. Es erscheint sehr fraglich, db sich der Entwurf in dem für den Gesetzgeber durch Art. 74 Nr. 7 des Grundgesetzes gesteckten Rahmen hält. § 4 Abs. 3 des Regierungsentwurfs 'formuliert:
    'Es ist von .eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen des Jugendamtes abzusehen, wenn die freien Träger der Jugendhilfe ihrerseits Veranstaltungen oder Einrichtungen zur Verfügung haben.
    Hierin liegt praktisch — und darüber können keine Argumentierungen hinweghelfen — eine weitgehende Ausschaltung der Selbstverwaltungskörperschaften von der Jugendhilfe überhaupt.
    Herr Kollege Even 'hat eben sehr bewegt von der pluralistischen Gesellschaft gesprochen und erklärt, daß die Freiheit vom Staat auch in idem vorliegenden Gesetz 'nunmehr verankert werde. Ich glaube jedoch, wir dürfen damit nicht die Keimzelle allen staatlichen Lebens, nämlich die Gemeinde und die gemeindliche Selbstverwaltung diesen Dingen opfern. Ich trete weder für Konfessionalisierung noch für Kommunalisierung ein, sondern für einen gesunden und echten Ausgleich, und der war in der Durchführung des .bisherigen Jugendwohlfahrtsgesetzes ganz zweifellos gegeben. Wie haben Sie gesagt? Bisher hätten „unklare Mischverhältnisse" bestanden. Ich glaube, wir können bislang von einer echten Partnerschaft sprechen, die jetzt durch eine Vorrangstellung der freien Jugendwohlfahrtsverbände gegenüber den Gemeinden abgelöst werden soll. Ein Vorgang, der im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz meines Erachtens sehr bedenklich ist.



    Freiherr von Mühlen
    Ein Gutachten, das Herr Professor Köttgen im Februar dieses Jahres zu dieser Frage erstellt hat, kommt zu dem Ergebnis, daß der vorliegende Entwurf die geigenständlichen Grenzen der Materie „öffentliche :Fürsorge" überschreite, weil ereine Rangordnung zwischen Gemeinde und Gesellschaft begründe.
    Darüber hinaus geht es aber noch um beträchtlich mehr. In weiten Bereichen soll die Selbstverwaltung der Gemeinden lahmgelegt und für die Zukunft unmöglich gemacht werden. Veranstaltungen der gemeindlichen Jugendpflege gehören aber unabdingbar zum 'Funktionsgang der kommunalen Selbstverwaltung.
    Nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes „muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln." Diese klaren und eindeutigen Bestimmungen des Grundgesetzes mögen zu diesem Punkt genügen.
    Der vorliegende Entwurf wirft aber darüber hinaus noch weitere verfassungsrechtliche Streitfragen auf. Mit Hilfe von Aufgabenkatalogen soll konkretisiert werden, wie pädagogische, also rein kulturbezogene Aufgaben auszugestalten sind. Unter solchen harmlos erscheinenden Formulierungen verbirgt sich Erstaunliches. Hält die Bundesregierung, federführend durch das Familienministerium, bestimmte .erzieherische und kulturelle Aufgaben der Jugendpflege für zweckmäßig, so kann sie durch eine einfache Aufzählung, also lediglich durch die Ausstellung eines Aufgabenkatalogs, den Gemeinden und den Ländern die Jugendpflege gänzlich entziehen unid ihre Erlfüllung den religiösen und anderen freien Trägern der Wohlfahrtspflege überweisen.
    Die bedrückenden Konsequenzen, die sich daraus ergeben, versucht der Herr Familienminister mit einem Gutachten fortzuwischen, das er bei Herrn Professor von der Heyde in Würzburg bestellt hat. Die sehr langatmigen Ausführungen des Würzburger Professors gehen meines Erachtens in einem sehr entscheidenden Punkt fehl. Auf Seite 7 seines Gutachtens führt Professor von der Heyde aus, die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gemäß Art. 70 des Grundgesetzes gelte nur für die originären staatlichen Aufgaben, nicht jede öffentliche Aufgabe sei aber zugleich auch eine staatliche.
    Unterstellt man, die hier zu erörternden Maßnahmen der Jugendpflege und Jugendfürsorge wären gar keine staatlichen, sondern gesellschaftliche Aufgaben — um etwas den Gedanken von Herrn von der Heyde zu folgen —, so kann sie doch der Bund auch gar nicht an Dritte verteilen; denn nemo plus iuris transferre potest quarr ipse habet — niemand kann ein Recht vergeben, ,das er selber nicht hat. Darin sehe ich einen schwachen Punkt in dieser Denkschrift von Herrn Professor von der Heyde.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Haben Sie die Denkschrift gelesen? — Na, bitte!
    Bei den durch das Jugendwohlfahrtsgesetz zu regelnden Fragen handelt es sich auf der einen
    Seite um echte Fürsorgemaßnahmen, also um eine Daseinsfürsorge. Auch hier gibt Herr Professor von der Heyde zu, daß dies eine Aufgabe ist, die dem Staat und der Gemeinde in erster Linie obliegt. Auf der anderen Seite haben wir es aber — sofern wir vorpädagogischen Maßnahmen stehen, wie z. B. der Freizeitgestaltung — mit rein kulturellen Aufgaben zu tun. Wenn der Staat glaubt, sie übernehmen zu müssen, dann sollen es die Länder tun, aber nicht der Bund.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der Bund übernimmt sie doch nicht!)

    Die schwerstwiegenden Bestimmungen des Regierungsentwurfs betreffen zweifellos die Frage des Verhältnisses von Gemeinden und freien Verbänden. Alle Kollegen und Kolleginnen, die vorher hier gesprochen haben, waren sich, glaube ich, darin einig, daß hier der Schwerpunkt des Gesetzes liegt. Auch hier wird — wie bereits beim Sozialhilfegesetz — der Grundsatz der sogenannten Subsidiarität, d. h. also der Hilfe zur Selbsthilfe, herangezogen. An diesem 'Grundsatz ist — darin sind wir uns ja alle einig — manches der Anerkennung wert. Überall dort, wo eine selbstverantwortliche Regelung möglich ist, sollen übergeordnete Mächte nicht eingreifen, sondern vielmehr die Entfaltung der eigenen Kräfte bei Individuen und Verbänden unterstützen. Im Interesse der sachgemäßen Erörterung gilt es jedoch, dieses System etwas aus seiner hierarchischen Struktur herauszuheben. Die Gemeinde — das wurde auch von seiten der Regierungspartei immer wieder betont — ist der originäre Zusammenschluß der Bürger als Keimzelle staatlichen Zusammenlebens. Diese Gemeinschaft wird in Fragen der Jugendhilfe und der Jugenderziehung im allgemeinen und in der Regel auf Grund einer langjährigen Erfahrung sehr viel adäquater entscheiden als ein anonymer Verband. Stellt die Gemeinde aber, die von allen Bürgern gebildet wird, etwas Geschlossenes dar, so sind — und das sollten wir doch einmal 'beachten — auf seiten der Verbände und erst recht zwischen den Verbänden Zerrissenheit, Vertiefung politischer und konfessioneller Meinungsverschiedenheiten eben zwangsläufig gegeben. Das Mißtrauen — und es ist ein ganz klares und eindeutiges Mißtrauen, das dieser Regierungsentwurf den Gemeinden entgegenbringt und jetzt auch noch gesetzgeberisch zu verankern sich bemüht — ist, wenn Sie ehrlich sind, schlechterdings nicht vertretbar. Bei den Gemeinden finden die Minderheiten der Bevölkerung den nötigen Schutz vor den organisierten Interessen, und nicht umgekehrt. Das ist eine Erfahrung, die wir gemacht haben, seit es eine Jugendwohlfahrtspflege gibt. Das heißt noch lange nicht, daß man den Gemeinden die prädominante Stellung einräumen soll.
    Ich bin aber hier für das Prinzip der Partnerschaft, das auf Grund dieses Gesetzentwurfs zwischen freien Verbänden und Gemeinden nicht realisiert werden kann. Ich glaube, daß wir ebenso wie beim Sozialhilfegesetz in der praktischen Durchführung eines Tages vor einer Flut von Schwierigkeiten und Klagen stehen werden und daß Sie, wenn die CDU im nächsten Bundestag wieder mit einer abso-



    Freiherr von Mühlen
    luten Mehrheit antreten sollte, sich von selbst auf Grund der Sachlage noch einmal hinsetzen müssen und sagen werden: Damals haben wir die Sache etwas zu schnell abgeschlossen. Dieses Gesetz dekretiert, wenn Sie es einmal nüchtern überlegen, die Aufspaltung der Gemeindejugend in Verbände, es leistet ihr zumindest Vorschub zerstört die Entfaltung einer Partnerschaft und fördert die Vertiefung von Spannungen.
    Was die finanzielle Seite des Regierungsentwurfs betrifft, so liegen die Dinge hier noch krasser als beim Sozialhilfegesetz. Die Gemeinden sollen auch hier zahlen, aber nichts mehr zu handeln und zu entscheiden haben. Es handelt sich hier um eine Muß-Bestimmung hinsichtlich der gemeindlichen Finanzhilfe, während es beim Sozialhilfegesetz schließlich noch eine Soll-Bestimmung war. In § 4 a ist von gleichen Grundsätzen bei der Förderung gemeindlicher und privater Maßnahmen der Jugendpflege und Jugendfürsorge die Rede. Das muß aber im Zusammenhang mit § 4 Abs. 3 betrachtet werden. Hier ist doch praktisch die weitgehende Lahmlegung jeder weiteren gemeindlichen Jugendarbeit aus eigener Initiative festgelegt. Die Gemeinde kann aushilfsweise, wenn die freien Verbände gerade nicht wollen, vielleicht noch etwas tun, aber eine aktive Jugendwohlfahrts- und Jugendpflegearbeit ist den Gemeinden durch ein 'solches Gesetz versagt.
    Diese Degradierung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Gesetzgeber ist unzulässig, davon 'bin ich überzeugt. Sie ist staatspolitisch sogar unmoralisch. Sie muß abgelehnt werden. Sie macht die Gemeinden praktisch zur Amme der Verbände.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Zum Schluß noch eines: 'Es geht hier um Macht für die Verbände, und ich verstehe nicht, wie Sie das verantworten können; denn das heißt in diesem Fall auch: Macht über die Jugend. Der drohenden Aufspaltung der, Jugend wollen Sie, so sollte man glauben, doch keinen Vorschub leisten.
    Ich möchte hier nicht verhehlen — ich halbe das damals schon angeschnitten —, daß ich bei diesem Gesetz auch Kräfte am Werke sehe, die vielleicht weiter denken als die gesetzgebenden Kräfte der Regierungspartei,

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Kräfte, die im stillen wirken und in den in dem Gesetzentwurf liegenden Möglichkeiten Chancen wittern, um so oder so doch einmal konfessionelle Elemente stärker zum Tragen zu 'bringen, als es im Augenblick vielleicht opportun erscheint, es nach außen in Erscheinung treten zu lassen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Ich will nicht so hart sein und sagen, in diesem Gesetz isst der Wurm drin, aber der Wuermeling ist. bestimmt drin! Nehmen Sie es mir nicht übel — ich bin immer sehr loyal —, alber wenn ich mir dieses Gesetz anschaue: ich sehe „schwarz"!

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)