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    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine. Damen und Herren! Es ist nicht meine Absicht, die ganze Diskussion im Grundsätzlichen wieder aufzurollen. Aber ich muß ganz offen gestehen, daß trotz oder vielleicht wegen der langen Debatte, die hier stattgefunden hat, und wegen verschiedener Argumente, die hier vorgetragen worden sind, um den von uns abgelehnten und nicht gebilligten Vorschlag zu begründen ,für mich doch ein sehr peinlicher Rest übrig bleibt.
    Ich verstehe folgendes absolut nicht: Unsere verehrte Kollegin Schwarzhaupt, die Berichterstatterin, hat, wenn ich richtig orientiert bin — ich war bei diesen Sitzungen leider nichtzugegen, weil ich krank war —, im Ausschuß davon gesprochen, es handle sich um einen „vorläufigen Schritt". Es kommt mir leider so vor, als ob das ein parlamentarischer Fehltritt ist. Dann hat unsere Kollegin Rehling vorhin gesagt, es sei ein „bescheidener erster Schritt". Ja, wohin soll das denn eigentlich führen, wenn das nur ein „vorläufiger" Schritt ist? Man kann doch nicht ständig parlamentarisch und gesetzgeberisch auf einem Bein stehen. Und des weiteren: was soll denn dann werden? Nach einem bescheidenen „ersten" Schritt muß vernünftigerweise ein weiterer Schritt folgen. Es tut mir persönlich sehr leid, aber ich nehme an, daß meine Kollegen mit mir darin übereinstimmen. Wir haben das peinliche Gefühl, daß die Schritte, die folgen sollen und folgen werden, eine tiefgehende Veränderung des heutigen Gesetzeszustandes beinhalten und daß damit im Grunde genommen mit dem ersten Schritt das Zerrüttungsprinzip angebohrt wird.

    (Zuruf von SPD: Natürlich!)

    Sie mögen sagen, meine lieben Kollegen, was Sie wollen. Es ist nicht das erste Mal in meinem Leben, daß ich über diese Dinge eine Diskussion mit Freunden und Gegnern führe.
    Verehrter Herr Kollege Weber, Sie wissen, wie gut ich mit Ihnen als unserem verehrten Vorsitzenden auch des Unterausschusses des Rechtsausschusses stehe. Selbstverständlich steht man sich auch mit den Kollegen der anderen Fraktionen gut. Es wäre ja entsetzlich, wenn es immer nur Krach zwischen uns gäbe. Herr Kollege Weber, Sie haben vorhin mit ziemlicher Emphase gesagt — sozusagen als Schlußposaune —,

    (Heiterkeit)

    Sie würden sich „mit aller Entschiedenheit gegen Experimente mit dem Institut der Ehe wehren". Das ist eine absolute Selbstverständlichkeit, entschuldigen Sie, eine Banalität; aber sagen Sie einmal, verehrtester Herr Vorsitzender vom Unterausschuß des Rechtsausschusses: Wie stellen Sie sich eigentlich Experimente mit der Ehe vor? Wie sollen solche Experimente aussehen, wenn die durch Ihren Antrag ermöglichte „Zwangsehe" kein Experiment mit der Ehe ist?

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)


    Frau Dr. Dr. h. c. Luders
    Liebe Freunde, Sie können den Kopf schütteln, so viel Sie wollen. Ihre Gesetzgebung verwandelt die aus einer freiwilligen, inneren Überzeugung und Neigung und mit dem Willen, beieinander zu bleiben, geschlossene Ehe in eine Zwangsehe, weil die Partner nun nicht mehr auseinander können, da Sie durch Ihren Antrag einen Stopp davorlegen wollen. Hier handelt es sich um die Einführung einer gesetzlichen Zwangsehe. Für mein Gefühl ist es ein ganz unmöglicher Zustand, von der Ehe als einer sittlich verpflichtenden Institution auch nur noch zu sprechen, geschweige denn sie in der Öffentlichkeit vertreten zu wollen, wenn man daraus ein Zwangsinstitut macht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Gerade um der Ehe willen sind wir und bin ich mit aller Entschiedenheit gegen diesen Antrag.
    Ich habe vorhin erwähnt, was die Kollegin Schwarzhaupt im Ausschuß und die Kollegin Rehling hier über die „vorläufigen" und „ersten" Schritte usw. gesagt haben. Darf ich nun einmal die etwas unbescheidene Frage stellen: Meine verehrten Kollegen und Kolleginnen von der CDU/CSU, wer ist eigentlich der berufene und anerkannte Interpret Ihres Antrages? Mir ist das nicht klar geworden. Wenn man alt wird, kapiert man ja manches nicht,

    (Heiterkeit)

    aber dies scheint doch recht leicht verständlich gewesen zu sein. — Hier wackelt einer mit dem Arm; ich weiß nicht, wer es ist.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Nach meiner Überzeugung — ich würde mir sonst nicht die Mühe machen, hier aufs Rednerpult zu klettern — handelt es sich im Effekt — und darauf kommt es ja an; Sie mögen es vielleicht gar nicht wollen — um einen ersten und entscheidenden Stoß gegen das Zerrüttungsprinzip. Sind Sie für oder gegen das Zerrüttungsprinzip?

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen]: Das steht gar nicht zur Debatte!)

    Es muß einmal ganz klar gesagt werden, meine liebe Kollegin Weber: Als wir uns vor 30 Jahren im Reichstag hierüber auseinandersetzten, war ich anderer Meinung als Sie,

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen]: Ja!)

    und damals sind Sie unterlegen — einschließlich Ihrer Kollegen vom Zentrum.

    (Heiterkeit.)

    — Da gibt es gar nichts zu lachen, es ist Tatsache. Dann ist später unser Vorschlag Gesetz geworden.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen]: Nein, er ist es nicht geworden!)

    Na was denn sonst? Denn alles, was gefolgt ist, meine Liebe, beruht noch auf diesen Vorberatungen und diesen Vorentscheidungen im Unterausschuß Ehescheidungsrecht des Familienrechts- und des Haupt-Rechtsausschusses. Daß es anders gewesen wäre, kann mir nun weiß Gott niemand erzählen.
    Aber jetzt möchte ich noch folgendes sagen. Ich wehre mich als Fraudagegen, daß in der Öffentlichkeit immer wieder gesagt wird — und auch hier ist darauf hingewiesen worden —, daß die Männer derart unzuverlässige, ehefeindliche und ehescheidungslustige Subjekte sind.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Das ist gar nicht der Fall. Von der Sorte gibt es auch eine ganze Menge Frauen; Zahlen sind uns ja vorhin vorgelegt worden. Es ist eigentlich nicht zu verantworten, daß man so in Bausch und Bogen — und das geschieht in der Öffentlichkeit immer, dazu werden die Frauen, die absolut keine Scheidung habe wollen, auch wenn die Ehe von oben bis unten kaputt ist, animiert — die Behauptung wiederholt, die man eben gehört 'hat und die den Männern gegenüber wenig schmeichelhaft ist: sie wollten eine Alte von 60 gegen zwei von 30 eintauschen.

    (Heiterkeit.)

    Wer mich als Objekt nimmt, müßte also schon drei eintauschen;

    (Stürmische Heiterkeit)

    so weit kennen wir ja alle das Einmaleins. Also, das sind doch Redensarten, und denen möchte ich mit aller Entschiedenheit widersprechen. Man soll auch die Männer nicht — ich will es ja auch den Frauen gegenüber nicht tun — mit solchen albernen, unüberlegten diskriminierenden Redensarten in Bausch und Bogen so abtun. So ist es in Wirklichkeit nämlich gar nicht. Wenn sehr viele Frauen nicht als die Veranlasser der Ehescheidung auftreten, meine lieben Freunde, dann ist das zum Teil dadurch möglich, daß man eben eine Ehescheidung manipuliert. Jedenfalls bezeichnet man es als besondere Liebenswürdigkeit des Mannes, der „der Frau nichts anhängen" will. Gerade gegen diese Manipulierung der Ehescheidung 'haben wir uns seinerzeit im Reichstag mit Händen und Füßen gewehrt.
    Ich möchte ' da etwas wiederholen dürfen. Man sucht ja gern nach einem sittlich unbedingt sicheren Vertreter der eigenen Ansichten. Mein damaliger Kollege Kahl hat gesagt, daß es gegenüber der Heiligkeit und gegenüber der Würde der Ehe überhaupt nichts Schamloseres gibt, als mit diesen Manipulationen eine Ehescheidung herbeizuführen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Ist das so, oder ist das nicht so? Und wollen wir vielleicht durch den Antrag, den Sie gestellt haben — ich unterstelle nicht, daß Sie das wollen —, vielleicht in das berüchtigte, widerwärtige System zurückfallen, den Detektiv in Anspruch nehmen zu müssen, damit er unsere innere Einstellung, unsere innere Bereitschaft zur Ehe feststellt? Wie denn eigentlich? Ich brauche wohl nicht auszuführen, wie das gemacht worden ist und gemacht werden kann. Dagegen wehre ich mich um der Heiligkeit, um der Würde und um des Ansehens der Ehe willen.
    Und noch eins: Bedenkt man gar nicht die Lage der Kinder in einer solchen Zwangsehe? Bildet man sich denn ein, daß die Kinder so dumm sind, daß sie nicht merken, wie das eigentliche persönlich-mensch-



    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    liche Verhältnis der beiden angeblichen Ehegatten zueinander ist? So dumm sind sie wirklich nicht, jedenfalls, wenn sie älter als zehn Jahre sind, bestimmt nicht mehr. Ich glaube, wir sollten bei dem, was wir hier beraten, die Kinder im Auge haben, und zwar die ehelichen Kinder, nicht etwa nur die unehelichen Kinder. Denn was sollen Kinder denken, wie werden Kinder seelisch gequält, wenn zum Beispiel im April 1957 in einem Urteil des Bundesgerichts zur Unauflöslichkeit der Ehe folgendes erklärt wird:
    Der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung ihrer hoffnungslos zerrütteten Ehe kann auch dann beachtlich sein, wenn sie sich infolge ihrer psychopathischen Eigenart in eine negative Haltung gegenüber ihrer Ehe hat hineindrängen lassen.
    Für jede Ehescheidungsaffäre muß also dann ein Psychiater geholt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Verantwortung des Klägers für die innere Entwicklung der Beklagten. Es geht doch wohl zu weit, dem Kläger die Verantwortung dafür aufzubürden, wenn seine Frau psychopathische Anfälle hat. Der Bundesrichter August Raske aus Karlsruhe motivierte diese Rechtsprechung, die sich vom Sinn des Zerrüttungsparagraphen 48 entfernt, mit einem „für das sittliche Leben letztlich maßgebenden allgemeinen Ordnungs-, Form- und Funktionsprinzip". Wenn das ein „sittliches Form- und Funktionsprinzip" ist, dann gnade uns Gott. Man kann doch nicht auf diese Weise in einer Zwangsehe mit einer psychopathischen, aufgeregten Frau die Kinder zwangsmäßig beisammenhalten und den Mann nun dafür verantwortlich machen, daß die Frau mehr oder weniger fixe Vorstellungen hat.
    Das sind Dinge, die mir überaus peinlich sind, wenn ich mir die ganze Sache betrachte. Aber ich möchte noch weiterfahren.
    Der Mißbrauch der Ehescheidung ist durch Ihren Antrag nicht eliminiert. Davon ist gar keine Rede. Sogar: je mehr Sie das Zerrüttungsprinzip anknabbern, desto sicherer wird es sein, daß die objektiven Ehezerrüttungszustände zunehmen.
    Und noch eins, meine Damen und Herren! Bilden wir uns doch wirklich nicht ein — ich glaube, wir tun eis nicht —, daß die so zwangsweise beieinander gehaltenen sogenannten Eheleute, die jahraus jahrein schon nichts miteinander zu tun gehabt haben und auch in Zukunft nichts zu tun haben wollen, etwa wie die Heiligen leben. Davon ist doch gar keine Rede.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    wird damit nur erzwungen und herbeigeführt, daß diejenigen, die nicht auf anständige gesetzliche Weise aus dieser Ehe herauskommen—ich plädiere nicht für eine Zunahme. der Ehescheidungen —, Wege suchen, die jedem menschlichen Anstand und jeder menschlichen Würde widersprechen. Die Folge davon ist, daß wir auf diese Weise die Konkubinate vermehren — das werden Sie erleben — und mit den Konkubinaten die Anzahl der unehelichen Kinder; auch das werden Sie erleben. Dagegen ist kein Kraut gewachsen, wenn man solche Gesetze macht, die derart am Leben vorbeigehen, wenn man die Leute darauf hinweist — es gibt ja auch Berater, die das tun —, wie man Ehescheidungsgründe schaffen kann, um der von Ihnen beantragten Vorschrift zu entgehen. Professor Kahl hat damals meines Erachtens mit Recht gesagt, daß das Gesetz, so wie es war und weshalb wir damals die Änderungsvorschläge gemacht haben, eine Lücke zwischen Leben und Recht herbeiführt oder aufrechterhält.
    Und nun noch ein Wort zu der Frage der Vermischung von Schuldgründen und dem Tatbestand der objektiven Ehezerrüttung. Die Schuldgründe sind nicht in einer einwandfreien Form festzustellen — außer vor Gericht —, wo immer die Möglichkeit und sogar der Zwang gegeben sind, Menschen in Gang zu setzen, die dafür bezahlt werden, daß sie ,die Schuld des einen oder anderen Partners nachweisen. Bei den ganzen Vorschlagen empfinde ich es als sehr unangenehm, daß versucht wird, immer wieder das Widerspruchsrecht nach vorn zu schieben. Verehrte Anwesende, welchen Grund muß man, wenn man nicht ganz blind sein will, in unzähligen Fällen als Ursache annehmen, wenn einer Scheidung widersprochen wird? Wir wollen einmal ganz ehrlich sein: Der Grund ist materieller Natur. Vorhin ist schon von einem meiner Kollegen oder einer meiner Kolleginnen gesagt worden, daß ,wir vor allen Dingen darauf achten müssen, daß die geschiedene Frau in einer Weise wirtschaftlich sichergestellt wird, die es den Männern — entschuldigen Sie, meine Herren — sehr viel schwerer macht, sich auf ein Minimum von Entschädigungen zurückzukneifen, die als Alimentengelder gezahlt werden, wie dies immer noch' von den Gerichten gemacht wird. Es gibt in großer Zahl Leute, die wohlhabend genug sind — und solche Leute gibt es auch im Mittelstand —, um ohne Mühe einige hundert Mark zu zahlen. Die Gerichte sind schon zufrieden, wenn der Mann die Gnade hat, hundertzwanzig Mark zu geben. Vom allgenveinen sittlichen Standpunkt, von der festen Überzeugung ausgehend, daß eine ruinierte Ehe,wenn sie zwangsweise zusammengehalten wird, keinen sittlichen Wert mehr hat, daß sie dem, was eine Ehe sein soll, in keiner Weise mehr entspricht — von diesem Standpunkt aus ist einer solchen Ehe gegenüber das Wort von der „Heiligkeit" der Ehe einfach eine Blasphemie, und weiter gar nichts.
    Ich bitte Sie deshalb — ich wende Sie vergebens bitten, aber vielleicht denken Sie später einmal an mich, nicht erst wenn ich tot bin, sondern schon vorher, wenn nämlich die Folgen, die Sie nicht absichtlich, aber tatsächlich mit Ihrem Antrag heraufbeschwören, eingetreten sind —, nehmen Sie es mir also nicht übel, daß ich als Schwanengesang meiner Tätigkeit im Bundestag auf ein so lange zurückliegendes Gesetz zurückkomme, das man in all den Jahren, die der Bundestag besteht, längst hätte in Ordnung bringen 'können. Aber darum hat man sich immer herumgeschoben, oder man hat ,das Problem nicht richtig erkannt.
    Ich habe ein wenig die Sorge, daß es nicht rein objektive Gründe waren, die dazu geführt haben, daß man im allerletzten Moment ruft: Schnell ein-



    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    steigen! Abfahrt nach — na, wohin Kollege Weber? Abfahrt nach: generelle Unscheidbarkeit der Ehe, wenn man den Termin jetzt wahrnimmt.
    Ich warne davor, das zu tun, und bedauere lebhaft, daß meine Freunde und ich selber, weil wir dieser Frage eine so große Bedeutung für die Ehe, für den Schutz gerade auch der Frau und der Kinder beimessen, dieses Gesetz nicht annehmen können, solange dieser § 48 in der von Ihnen geforderten Form aufrechterhalten wenden soll.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Weber zur Abstimmung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine .sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion habe ich zur Abstimmung folgende Erklärung abzugeben.
    Wir beabsichtigen nicht mehr, nochmals in eine dritte Lesung einzutreten und die 'Einzelproblematik zu erörtern. Dazu wäre vieles zu sagen. Aber eine Erklärung zur Abstimmung darf meines Erachtens nicht dazu verwandt werden, noch einmal in eine Sachdebatte einzutreten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir bedauern, daß rüber die Bestimmung des § 48 Abs. 2 des Ehegesetzes das ganze umfangreiche Gesetzeswerk heute nicht die Würdigung erfahren hat, die ihm zukommt. Wir glauben, ein gutes Gesetz geschaffen zu haben, das sowohl die Anfechtung der Ehelichkeit wie auch die Frage der Adoption in einer fortschrittlichen Weise regelt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Erklärungen zur Abstimmung haben sich ausschließlich mit dem einen Satz des § 48 Abs. 2 befaßt. Daraus ergibt sich allerdings die Wichtigkeit dieser Bestimmung. Letzten Endes sind die Erklärungen zur Abstimmung völlig unverständlich angesichts dessen, das immer betont worden ist, man wolle ja das gleiche, man wolle die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stabilisieren.
    Ich muß mich entschieden dagegen verwahren, daß hier davon geredet 'wird, wir hätten eine solche Bestimmung mit leichter Hand beschlossen. Ich habe das vorhin schon zurückgewiesen. Ich muß es aber auch hier noch einmal tun, nachdem Herr Kollege Wittrock sich veranlaßt sah, diesen Vorwurf hier zu wiederholen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich muß betonen, daß die CDU/CSU-Fraktion durchaus ihre Kompromißbereitschaft auch in dieser Frage gezeigt hat.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Im Rechtsausschuß ist auch von Iden Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion mit den Vretretern aller anderen Fraktionen ein Kompromißantrag einstimmig angenommen worden, aus dem aber Sie hinterher ausgebrochen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich muß mich auch idagegen verwalhren, daß wieder davon geredet wird, diese Gesetzesbestimmung sei durchgepeitscht worden. Dazu habe ich in der Debatte bereits das Notwendige gesagt.
    Wir können der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine bessere Würdigung zuteil werden lassen, als daß wir das, was er als Grundsätze herausgearbeitet hat, in das Gesetz übernehmen. Herr Wittrock hat ja wiederholt das Zitat des Herrn Professor Dr. Bosch aufgegriffen, daß diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in ihrem sittlichen Ernst nicht zu übertreffen 'sei.

    (Zuruf des Abg. Wittrock.)

    Und nicht mehr und nicht weniger, als diese Rechtsprechung in Gesetzesform zu übernehmen, haben
    wir hier mit unserer Formulierung des § 48 Abs. 2
    getan.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man kann, Herr Kollege Wittrock, unter keinen Umständen davon sprechen, daß, wenn hier ein Gesetz beschlossen wird, der Richter stranguliert wind. Der Richter steht unter dem Gesetz. Das, was der Gesetzgeber beschlossen hat, hat der Richter in aller Regel, wenn es nicht Unsittliches von ihm verlangt, 'durchzuführen und anzuerkennen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn Sie diese Klarstellung, die heute erfolgt ist, als Strangulierung bezeichnen, haben Sie Ihre wahren Absichten dekouvriert.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn Sie uns die Bemerkung vorhalten, daß das ein erster, bescheidener Schritt sei, dem weitere Schritte folgen würden, dann möchte ich Sie auf Ihren Entschließungsantrag hinweisen, zu dem wir jetzt gleich kommen. Sie fordern darin die Einsetzung einer Eherechtskommission, die prüfen soll, „welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten." — Also, Sie haben doch selbst weitere Schritte in Aussicht genommen und halten das derzeitig geltende Recht für überholt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Wittrock.)

    Wenn Sie das als „Experimente am Recht" bezeichnen, dann überlassen wir das Ihnen. Wir sind jedenfalls der Meinung, daß wir hier zum Schutze der Familie einen entscheidenden Schritt getan haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)