Rede:
ID0316418000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 149
    1. der: 8
    2. —: 6
    3. und: 6
    4. in: 5
    5. er: 5
    6. muß: 3
    7. -das: 3
    8. nicht: 3
    9. hat: 3
    10. kann: 3
    11. sich: 3
    12. Hauses: 3
    13. wird: 3
    14. im: 3
    15. es: 3
    16. Herr: 2
    17. daß: 2
    18. wie: 2
    19. diesem: 2
    20. dann: 2
    21. Präsidium: 2
    22. Präsident: 2
    23. auch: 2
    24. Angelegenheit: 2
    25. das: 2
    26. Geschäftsordnung: 2
    27. Möglichkeit: 2
    28. keine: 2
    29. -daß: 2
    30. dieses: 2
    31. Nein,: 1
    32. Abgeordneter: 1
    33. Wehner;: 1
    34. ich: 1
    35. bin: 1
    36. Meinung,: 1
    37. ein: 1
    38. Ausschußvorsitzender: 1
    39. sein: 1
    40. Amt: 1
    41. als: 1
    42. Vorsitzender: 1
    43. genauso: 1
    44. führen: 1
    45. Präsident.: 1
    46. Das: 1
    47. heißt:: 1
    48. Wenn: 1
    49. -er: 1
    50. Meinung: 1
    51. ist,: 1
    52. etwas: 1
    53. geschieht: 1
    54. etwa: 1
    55. durch: 1
    56. Ausnützung: 1
    57. einer: 1
    58. Mehrheit: 1
    59. —,: 1
    60. Rechtens: 1
    61. ist: 1
    62. Haus,: 1
    63. mindestens: 1
    64. -die: 1
    65. Möglichkeit,: 1
    66. die: 1
    67. Sitzung: 1
    68. -auszusetzen: 1
    69. oder: 1
    70. abzubrechen,: 1
    71. \'dann: 1
    72. an: 1
    73. des: 1
    74. wenden.: 1
    75. Der: 1
    76. tun,: 1
    77. mit: 1
    78. seinem: 1
    79. Ältestenrat: 1
    80. -der: 1
    81. Situation: 1
    82. stellen,: 1
    83. Zweifelsfalle: 1
    84. den: 1
    85. Geschäftsordnungsausschuß: 1
    86. bemühen.: 1
    87. Kurzum,: 1
    88. energisch: 1
    89. danach: 1
    90. sehen,: 1
    91. was: 1
    92. getan: 1
    93. wenden: 1
    94. geschehen: 1
    95. \'Haus,: 1
    96. um: 1
    97. Recht: 1
    98. Ausschuß: 1
    99. klarzustellen.: 1
    100. Diese: 1
    101. besteht,: 1
    102. diese: 1
    103. jederzeit: 1
    104. wahrgenommen: 1
    105. werden.\n: 1
    106. Meine: 1
    107. Damen: 1
    108. Herren,: 1
    109. Erörterung: 1
    110. darüber.: 1
    111. Ich: 1
    112. sage,: 1
    113. ,der: 1
    114. allgemeinen: 1
    115. entscheidet,: 1
    116. jedenfalls: 1
    117. dieser: 1
    118. Sache: 1
    119. damit: 1
    120. befaßt: 1
    121. war,: 1
    122. zu: 1
    123. entscheiden,: 1
    124. ob: 1
    125. „im: 1
    126. Rahmen: 1
    127. der": 1
    128. heißt: 1
    129. „überwiesenen: 1
    130. Geschäfte": 1
    131. lag.: 1
    132. Dazu: 1
    133. Stellung: 1
    134. genommen.: 1
    135. Jedenfalls: 1
    136. steht: 1
    137. idas: 1
    138. Haus: 1
    139. aber: 1
    140. nun: 1
    141. vor: 1
    142. derSituation,: 1
    143. -mit: 1
    144. befassen: 1
    145. muß.Das: 1
    146. Wort: 1
    147. Bundesminister: 1
    148. für: 1
    149. Familienfragen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Dafür müssen Sie mir 50 Abgeordnete bringen. Ihre Fraktion zählt nur 44 Abgeordnete. Ich frage: Wer unterstützt den Antrag? — Die namentliche Abstimmung ist zugelassen.
    Meine Damen und Herren! In dieser Sache ist eine geschäftsordnungsmäßige Frage von großer Wichtigkeit angesprochen. Mein Vorgänger im Amt ist hier zitiert worden. Inzwischen hat die Praxis des Bundestages, wie ich meine, völlige Klarheit in der Sache insoweit geschaffen, - als der § 60 der Geschäftsordnung, der das Wesen und die Aufgaben der Ausschüsse klarstellt, in nicht weniger als dreifacher Variation vorschreibt, .daß sie nur die ihnen überwiesenen Aufgaben, Geschäfte, Gegenstände und nichts anderes behandeln dürfen. Nur damit dürfen sich die Ausschüsse im allgemeinen befassen.
    Nun gibt es hiervon einige Ausnahmen. Ich möchte das ausdrücklich sagen. Ich glaube, daß wir im nächsten Bundestag mit einigen Änderungen der Geschäftsordnung befaßt sein werden. Aber ich sehe nicht, daß exakt der § 60 geändert werden wird. Ich glaube deshalb, daß das zum Schluß dieses Bundestages festgehalten werden sollte.
    Ausgenommen ist erstens der Haushaltsausschuß; er hat ein gewisses Initiativrecht insofern, als es sich um Finanzvorlagen handelt, die ihm nach § 96 Abs. 1 der Geschäftsordnung vom Präsidenten nach Anhörung des Ältestenrates überwiesen werden. Das ist unbestritten.
    Zweitens ist der Petitionsausschuß insofern hier eine gewisse Ausnahme, als er die ihm vom Präsidenten direkt überwiesenen Petitionen zu bearbeiten hat. Das Plenum des Bundestags überweist nicht namentlich jede einzelne Petition.
    Schließlich hat ein klares Initiativrecht der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität in Immunitätsangelegenheiten, die nach § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung vom Präsidenten direkt überwiesen werden, und in Geschäftsordnungsfragen überhaupt nach § 129 der Geschäftsordnung.
    Dann kommen die anderen Ausschüsse, die — das ist inzwischen durch eine Änderung des Grundgesetzes klargestellt — ein Initiativrecht haben: Das ist einmal .der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und das ist zum anderen der Ausschuß für Verteidigung, insbesondere in seiner Eigenschaft als Untersuchungsausschuß, nach Art. 45 a des Grundgesetzes. Wir haben seit den einschlägigen Verlautbarungen meines Vorgängers im Amt zu diesem Punkt den Art. 45 a in das Grundgesetz eingefügt; daraus ergibt sich ein Initiativrecht für den auswärtigen Ausschuß und den Verteidigungsausschuß, insbesondere als Untersuchungsausschuß.
    Ferner steht — das ergibt sich aus der Natur der Sache — ein Initiativrecht dem Ausschuß nach Art. 45 des Grundgesetzes zu, also dem ständigen Ausschuß, der die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zwischen zwei Wahlperioden zu wahren hat nach § 131 der Geschäftsordnung und Art. 45 des Grundgesetzes.
    In dieser Sache ist nun außerdem strittig, ob ein Sachzusammenhang bestanden hat eder nicht bestanden hat zwischen dem, was der Unterausschuß vorgetragen oder beschlossen hat, und dem, was dem Rechtsausschuß überwiesen war. Den Begriff des Sachzusammenhanges kennt unsere Geschäftsordnung nicht. Es heißt in der Geschäftsordnung: „im Rahmen der ihnen überwiesenen Geschäfte". § 60 Abs. 2: die Ausschüsse haben „im Rahmen der ihnen überwiesenen Geschäfte das Recht und die Pflicht, dem Bundestag bestimmte Beschlüsse zu empfehlen".
    Ich stelle fest, meine Damen und Herren, daß in dieser Sache dem Präsidenten des Hauses und seinem Beratungsorgan, dem Ältestenrat, der Streit nicht vorgetragen wurde, sondern erst verhältnismäßig spät zu seiner Kenntnis gekommen ist, aber erst in dem Augenblick, als bereits der Rechtsausschuß, als der zuständige Hauptausschuß, sich auf die Diskussion dessen eingelassen hat, was der Unterausschuß vorgeschlagen hat. Es ist mißlich, wenn der Präsident mit seinen Organen dann erst in der Sache zu einer Klarstellung kommen soll, wenn sich der zuständige Hauptausschuß bereits auf die Diskussion eingelassen hat. Man kann das bedauern, meine Damen und Herren, alber so ist die Sache in diesem Fall gelaufen.
    Ich benütze aber diese Gelegenheit, um dem Haus und vor allen den Herren Ausschußvorsitzenden das gültige Recht des Hauses in Erinnerung zu bringen.

    (Abg. Wehner: Nur in Erinnerung?)

    — Ja, in Erinnerung, Herr Kollege Wehner. Es ist mißlich, daß wir immer wielder auf den gleichen Punkt kommen. Unablässig wird hier die Frage angebohrt: „Welche Macht hat eigentlich der Präsident, in Zweifelsfällen etwas durchzusetzen?"

    (Abg. Wehner: „Das Recht zur Geltung zu bringen?")

    — Ja, das Recht durchzusetzen! Dafür gibt es Möglichkeiten. Aber es wäre außerordentlich schwierig, es wäre unter Umständen eine Überforderung des Präsidenten, wenn er in einer solchen Sache entscheiden sollte: Es besteht ein Sachzusammenhang! Oder — wie es in der Geschäftsordnung heißt —:



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Es liegt im Rahmen der Überwiesenen Geschäfte. Sie müssen doch zugeben, daß solche Entscheidungen vom Präsidenten nicht frei aus dem Handgelenk getroffen werden könnten. Er muß dann mindestens die Möglichkeit haben, sich mit -den Sachverständigen zu unterhalten, und er muß mindestens die-Möglichkeit hab-en, im Ältestenrat eine ausgiebige Beratung durchzuführen. Wenn er diese Möglichkeit nicht hat, wenn er bloß hinterher die Situation beklagen kann, Herr Kollege Wehner, dann ist das weder zum Vorteil des Hauses, noch zum Vorteil des Präsidenten. — Bitte sehr!
    Wehner ;(SPD) : Herr Präsident, entschuldigen Sie bitte. Ich möchte diese vielleicht letzte Gelegenheit nehmen, in -diesem Bundestag eine Frage zu der interessanten Auslegung der Befugnisse der Ausschüsse zu stellen. Würden Sie, Herr Präsident, der Sie soeben den Ausschußvorsitzenden — ich bin ja auch damit angesprochen - in Erinnerung gebracht haben, was die Rechte der Ausschüsse sind, annehmen, daß in einem Ausschuß, in dem der Ausschußvorsitzende zur Minderheit des Hauses gehört — wir haben ja eine Reihe solcher Ausschüsse —, eine solche Auslegung der Befugnisse eines Ausschusses möglich wäre, von der Sie, Herr Präsident, dann sagen müßten: „Das ist eigentlich nicht entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung!" ? Oder ich will es deutlicher machen: Hängt das damit zusammen, daß dort, wo der Ausschußvorsitzende von der Mehrheit gestützt ist, sie dann sozusagen mehr machen können, als sie eigentlich dürfen?


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, Herr Abgeordneter Wehner; ich bin der Meinung, daß ein Ausschußvorsitzender sein Amt als Vorsitzender genauso führen muß wie der Präsident. Das heißt: Wenn -er der Meinung ist, daß etwas geschieht — etwa durch Ausnützung einer Mehrheit —, -das nicht Rechtens ist in diesem Haus, dann hat er mindestens -die Möglichkeit, die Sitzung -auszusetzen oder abzubrechen, und er kann sich 'dann an -das Präsidium des Hauses wenden. Der Präsident muß sich dann — und er wird -das tun, mit seinem Ältestenrat — -der Situation stellen, und er wird im Zweifelsfalle auch den Geschäftsordnungsausschuß in der Angelegenheit bemühen. Kurzum, er wird energisch danach sehen, was getan wenden kann und geschehen muß in diesem 'Haus, um das Recht der Geschäftsordnung auch im Ausschuß klarzustellen. Diese Möglichkeit besteht, und diese Möglichkeit kann jederzeit wahrgenommen werden.

(Beifall. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Ich werde nachher dazu sprechen. — Abg. Frau Dr. Welber [Essen] : Die Sache ist doch vor 'dem Rechtsausschuß gewesen!)

— Meine Damen und Herren, keine Erörterung darüber. Ich sage, -daß ,der Präsident dieses Hauses im allgemeinen nicht entscheidet, jedenfalls in dieser Sache nicht damit befaßt war, zu entscheiden, ob es „im Rahmen der" — wie es in der Geschäftsordnung heißt — „überwiesenen Geschäfte" lag. Dazu hat das Präsidium dieses Hauses keine Stellung genommen. Jedenfalls steht idas Haus aber nun vor der
Situation, -daß es sich -mit der Angelegenheit befassen muß.
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Familienfragen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin Diemer-Nicolaus hat sich mit einigen Äußerungen beschäftigt, die ich außerhalb des Hauses und hier im Hause getan habe. Dazu ist eine klare Berichtigung erforderlich, die ich kurz geben möchte.
    Zunächst: Worum geht es? Man kann gesetzliche Vorschriften streng -auslegen, und man kann gesetzliche Vorschriften weit auslegen. Das gilt auch von § 48 Abs. 2 des Ehegesetzes. Der Bundesgerichtshof hat sich, wie wir -alle dankbar empfinden, für eine strenge Auslegung dieser Vorschrift entschieden. Ich möchte hiermit auch von mir aus noch einmal in aller Form bestätigen, daß es auch mir um nichts anderes geht als darum, -daß diese strenge Auslegung des Bundesgerichtshofes so klar im Gesetzestext fixiert wird, daß sie für alle Instanzen verbindlich ist.

    (bitte den' Herrn Präsidenten um die Erlaubnis, das ganz kurz zu zitieren. In Neustadt -an der Weinstraße habe ich am 19. Februar 1961 anhand eines vor mir liegen-den wörtlichen Manuskripts erklärt: Wir danken unseren bewährten Richtern beim Bundesgerichtshof, daß sie in ihrer Rechtsprechung noch -eindrucksvoll die Festigkeit des Ehebandes schützen und schamloser Treulosigkeit aus sittlichem Verantwortungsbewußtsein wiederholt -den Weg zum Ziel versperrt haben. Aber diese Rechtsprechung muß im Gesetz ihren Niederschlag finden, und noch dieser Bundestag wird das tun. Das Gleiche habe ich in einer Rede in Bamberg am 12. März 1961gesagt und bezüglich der Rechtsprechung der Richter -des Bundesgerichtshofes wörtlich hinzugefügt: Ihre saubere Rechtsprechung muß aber im Gesetz -einen -allgemein verbindlichen Niederschlag finden. Da Frau Kollegin Diemer-Nicolaus — wenn ich recht gehört habe — sagte, ich habe anläßlich der letzten Beratung meines Etats etwas anderes gesagt, bitte ich auch das wörtlich zitieren zu dürfen. Ich habe auf eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Diemer-Nicolaus -am 16. März 1961 erwidert: Wenn Sie Idle Reden, 'die ich draußen halte, noch genauer verfolgten, würden Sie feststellen, daß ich jedesmal, wenn ich dieses Thema berühre, unseren bewährten Richtern beim Bundesgerichtshof besonderen Dank dafür ausspreche, daß sie sich -so-und-so oft bei ehebrecherischem Verhalten durch vernünftige, die Eheschützende 'Entscheidungen dem Ziel des Ehebrechers in den Weg gestellt haben. Bundesminister Dr. Wuermeling Ich halbe dann wörtlich hinzugefügt: Worum es geht, ist lediglich, daß diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen so klaren Niederschlag im Gesetzestext findet, daß sich die Gerichte in allen Instanzen daran gebunden fühlen. Das war . also, Frau Kollegin, im Bundestag genau dasselbe, was ich auch draußen gesagt habe. Ich habe auch sonst nirgends etwas anderes erklärt. Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? Darf ich dann fragen, Herr Minister, wodurch es sich erklärt, daß die Zeitungen berichtet haben, Sie hätten außerhalb des Bundestages — ich habe nicht gesagt: hier im Bundestag — immer eine weitere Erschwerung des Ehescheidungsrechts gefordert? Das ist mir durchaus erklärlich, Frau Kollegin, weil mir solches gerade von der FDP immer öffentlich unterstellt wurde und weil das dann von der Presse aufgegriffen worden ist. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wittrock? Herr Minister, haben Sie zur Kenntnis genommen, daß im Jahre 1959 in höchstens 164 Fällen eine Scheidung gegen den Widerspruch des beklagten Ehegatten ausgesprochen worden ist, und haben Sie zur Kenntnis genommen, daß der Ihnen ja bestens bekannte Professor Bosch ausdrücklich den Gerichten einen hohen sittlichen Gehalt bescheinigt? Können Sie im Hinblick auf diese Kenntnisnahme Fälle anführen, die es notwendig machen, die Instanzgerichte in irgendeiner Weise auf Grund einer Änderung des § 48 an irgendein Gängelband zu nehmen? Herr Kollege, ich habe von all diesem Kenntnis genommen und möchte Ihre konkrete Frage nach der Bedeutung der Änderung dahin gehend beantworten: Die Änderung wirkt sich ja nicht nur auf die Scheidungen nach § 48 Abs. 2 selbst aus, die, wie ich weiß, einen verhältnismäßig geringen Anteil haben, sondern sie wirkt sich für die Position der schuldlosen Ehefrau auch wesentlich in den sogenannten Vereinbarungsscheidungen aus, bei denen die zermürbenden Verhandlungen zwischen die Rechtsanwälten über Unterhaltsansprüche usw. geführt werden. In diesen Fällen liegt uns daran, der schuldlosen, verlassenen Frau eine stärkere Rechtsposition zu geben, und deswegen ist die Wirkung viel breiter, als eine bloße Bezugnahme auf § 48 Abs. 2 erkennen läßt. Meine Damen und Herren, ich hitte, mir zu gestatten, von mir aus noch eine letzte allgemeine Bemerkung zu machen. Frau Kollegin Diemer-Nicolaus brauchte — ich darf wohl sagen — das böse Wort, daß man versuche, ein Gesetz nach den Vorstellungen einer Konfession auszurichten. Ich habe eben bereits klargestellt, daß das nicht der Fall ist. Ich möchte hier einmal ganz eindeutig folgendes formulieren: Weder die Bundesregierung noch die CDU/CSU macht katholische Politik oder evangelische Politik; aber die Bundesregierung und die CDU/CSU legen Wert darauf, eine Politik auf der Grundlage der — Gott sei Dank sehr breiten —gemeinsamen Fundamente zu machen, die den beiden christlichen Konfessionen gemeinsam sind. Und daran werden wir festhalten. Das Wort hat der Abgeordnete Professor Böhm. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich hier für den Antrag meiner Fraktion spreche, so beabsichtige ich nicht, auf die sehr interessante und wichtige Kontroverse über die geschäftsordnungsmäßige Seite, von der wir gehört haben, näher einzugehen, sondern ich will lediglich zu der materiellen Seite sprechen, und zwar als ein Abgeordneter, der nicht dem Rechtsausschuß angehört und der an den bisherigen Vorberatungen nicht beteiligt war, der aber nicht nur diese Vorberatungen und die Vorgeschichte, sondern auch die ganze Vorgeschichte kennt, die mit der Einführung des Zerrüttungsprinzips und mit dem Grundsatz zusammenhängt, daß das Zerrüttungsprinzip zugunsten des an der Zerrüttung Schuldigen gegen den Widerspruch des anderen Teils nicht durchschlägt, es sei denn, daß in dem Widerspruch selbst — um es allgemein auszudrükken — ein Rechtsmißbrauch liegt. Zu dieser Frage wollte ich sprechen. Ich möchte noch betonen, daß die Diskussion über den Inhalt etwa des uns vorliegenden Ausschußbeschlusses, ja selbst über den Inhalt des Antrags der CDU/CSU gezeigt hat, daß die sachliche Kontroverse begrenzt ist, insofern nämlich, als alle Redner, die hier gesprochen haben, keine Einwendungen gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 48 gemacht haben. (Abg. Wittrock: Na, gewisse Vorbehalte sind durchaus angemeldet worden; wir können uns nicht mit jeder Erkenntnis des Bundesgerichtshofs in vollem Umfang identifizieren. Das habe ich gesagt!)