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    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wittrock hat seine Rede mit dem Appel geschlossen, keine Experimente zu machen. Wir stimmen diesem Appell in vollem Umfang zu. Wir haben aber außer den Bedenken, die er bezüglich der Behandlung des § 48 in diesen letzten Stunden des Bundestages geäußert hat, weitere Bedenken, und zwar schon rein geschäftsordnungsmäßig.
    Sie wissen, daß bei der Beratung des Familienrechts-Änderungsgesetzes, das ja das eigentliche Gesetz ist, über das wir heute abstimmen sollen, das Recht der Ehescheidung bewußt nicht angeschnitten worden ist. Es liegt auch kein Initiativgesetzentwurf vor, wonach § 48 geändert werden soll. Diese eigenartige Behandlung kam zunächst in dem Unterausschuß „'Familienrecht" auf, wo gesagt wurde: Es sollen auch § 48 und die §§ 1628 und 1629 BGB behandelt werden. Der Familienrechts-unterausschuß hat überhaupt keine beschließende Funktion, sondern ist ein Unterausschuß des Rechtsausschusses. Als ich später im Rechtsausschuß davon hörte, daß § 48 noch behandelt werden solle, habe ich für die FDP schon gleich erhebliche Bedenken dagegen angemeldet, weil ich der Auffassung war, daß der Rechtsausschuß bei seiner Über-



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    lastung in dieser letzten Zeit des Bundestages zeitlich überhaupt nicht die Möglichkeit hat, sich mit diesem Problem eingehend zu befassen.
    Es kommt aber noch etwas anderes hinzu, nämlich die Frage, ob ein Ausschuß überhaupt befugt ist, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Das ist nicht der Fall. Ich darf insofern auf das hinweisen, was der doch von allen Parteien hochgeschätzte und leider viel zu früh verstorbene Präsident Ehlers gesagt hat, und zwar in der 151. Sitzung des 1. Bundestages. Er sagte damals zu der Frage, wie weit Ausschüsse Dinge behandeln können, folgendes:
    Ich darf hier eine grundsätzliche Frage 'aufwerfen, die mir doch für die Arbeit des Hauses und der Ausschüsse von grundsätzlicher Bedeutung zu sein scheint. Es gibt naturgemäß Ausschüsse, die ihre Zuständigkeit sehr weiträumig auslegen. Aber ich habe geschäftsordnungsmäßige Bedenken dagegen, daß ein Ausschuß beauftragt wird, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, ohne daß eine Vorlage vorhanden ist. Sonst wird hier eine Gesetzesinitiative des Ausschusses begründet.
    Der Herr Kollege Arndt hat sich bereits im Jahre 1949 ebenfalls zu der Frage der Befugnisse der Ausschüsse geäußert. Er hat dabei ganz klar herausgestellt, daß es sich bei den Ausschüssen nur um Hilfsorgane des Bundestages handelt. Sie haben überhaupt keine eigene rechtliche Existenz, daher auch kein Initiativrecht.
    Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß der Herr Abgeordnete Gengler in der 179. Sitzung des 1. Bundestages als seinerzeitiger Mitberichterstatter folgendes gesagt hat:
    Ferner ist eindeutig klargestellt, daß sich die Ausschüsse nur mit den ihnen überwiesenen Gegenständen befassen dürfen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur durch die Geschäftsordnung selbst (vgl. § 128 für den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität) oder durch ausdrücklichen Beschluß des Bundestages möglich.

    (Abg. Dr. Hauser: Und der Sachzusammenhang, Frau Kollegin?)

    — Herr Kollege, immer fertig ausreden lassen! Sie dürfen doch nicht denken, daß ich es übersehe, zu so etwas Stellung zu nehmen.

    (Beifall.)

    Es wurde nämlich auch im Ausschuß sofort darauf hingewiesen: Ja, aber der Sachzusammenhang, die Ausschüsse haben schon früher bei der und der Gelegenheit so gehandelt. Hier fragt es sich: Ist ein Sachzusammenhang da? Dazu habe ich im Ausschuß die Auffassung vertreten, und ich vertrete sie hier auch: Es ist kein Sachzusammenhang im eigentlichen Sinne mit dem Familienrechtsänderungsgesetz vorhanden. Scheidungsrecht und Familienrechtsänderungsgesetz sind nämlich zwei völlig verschiedene Materien.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Es ist auch dadurch kein Sachzusammenhang geschaffen worden, daß seitens .der SPD — nachdem es zuerst hieß, es soll nur die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für alle Gerichte verbindlich gemacht werden — eine Änderung der Zivilprozeßordnung vorgeschlagen wurde. Darüber sind Sie sich doch hoffentlich im klaren, daß Verfahrensrecht und materielles Recht zwei grundsätzlich verschiedene gesetzliche Materien sind, so daß auch damit ein Sachzusammenhang im Sinne der Geschäftsordnung nicht begründet wurde.
    Wenn man sich mit der Geschäftsordnung befaßt, wie man das gerade an Hand eines derartigen Verfahrens tun muß, 'dann überlegt man sich natürlich auch, was sich denn die Abgeordneten, die seinerzeit die Geschäftsordnung des Bundestages beschlossen haben und die zum großen Teil Gott sei Dank noch hier unter uns sind, dabei gedacht haben. Was damitsichergestellt werden soll — und darauf hat Herr Kollege Arndt im Rechtsausschuß sehr eindringlich und richtig hingewiesen; er kennt ja diese ganze Materie aus der Vergangenheit —, ist die rechtzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. In dem Augenblick, in dem ein Gesetzentwurf vorliegt, sei es als Regierungsvorlage, sei es als Initiativgesetzentwurf von Abgeordneten, muß die erste Lesung .des Bundestages erfolgen, und damit wird sofort die Öffentlichkeit, wird sofort die Presse auf eine beabsichtigte Änderung aufmerksam,

    (Beifall.)

    Handelt es sich um eine Regierungsvorlage, muß 'dazu vorher die Stellungnahme der Länder, also des Bundesrates, eingeholt werden. Daß das gerade in diesem Falle unibedingt erforderlich war, ist nach meiner Auffassung zweifellos richtig. Wie ist es denn heute? 'Hier wurde gesagt —und das kam vorher auch von den Befürwortern der beabsichtigten Änderung in der Presse zum Ausdruck —, daß ein dringendes Bedürfnis dafür vorhanden sei. Zu welch unrichtigen Vorstellungen das geführt hat, mögen Sie einem Artikel einer Frauenzeitung mit der Überschrift „Das Recht zum Widerspruch 'in der Ehescheidung" entnehmen. Infolge der ganzen Art, wie diese Dinge in der letzten Zeit behandelt worden sind, heißt es da:
    Man darf wohl mit Recht annehmen, daß ein etwaiger Widerspruch des Ehepartners, der die Ehe trotz Trennung — die vielfach nichts anderes als ein Verlassenwerden vom anderen war — aufrechterhalten will, in den meisten Fällen nicht beachtet wurde.
    Es wurde doch so hingestellt, als wäre die ältere, verstoßene Frau schutzlos einer solchen Rechtsprechung 'ausgesetzt, als wäre die Rechtsprechung insofern nicht ausreichend. Das ist aber gar nicht der Fall!
    Bis heute war es uns doch noch nicht möglich, genaues amtliches Zahlenmaterial zu erhalten. Die SPD hat eine Kleine Anfrage an das Justizministerium gerichtet, und der Herr Justizminister hat dazu erklären müssen, daß er uns die zahlenmäßigen Angaben leider nicht machen könne und die Länder angeschrieben habe. Das gerade zeigt doch, wie not-



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    wendig die Mitwirkung der Länder bei einer derart wichtigen Bestimmung ist!
    Daß die Länder das angenommen haben und als eine wichtige Aufgabe ansehen, können Sie daraus ersehen, daß schon in den Jahren 1952/53 die Frage in einem anderen und viel weiteren Zusammenhang, nämlich mit dem Gleichberechtigungsgesetz, aufgeworfen wurde, als es — da war natürlich noch die Erfahrung der Rechtsprechung des Dritten Reiches maßgeblich — darum ging, ob eine Änderung des § 48 vorgenommen werden sollte. Der Bundesrat hat sich damals ganz entschieden gegen eine Änderung des § 48 ausgesprochen.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Was die Freien Demokraten nicht hinderte, zu § 1571 eine eigene Drucksache einzubringen!)

    — Herr Kollege Weber, Sie sehen, ich greife dieses Thema von mir aus auf! — Es wurde von den Befürwortern der Änderung des § 48 stets herausgestellt
    — ob es nun in die Diskussion draußen, im Rundfunk oder in der Presse war — der erste Entwurf von 1952 unter Justizminister Dr. Dehler, nachher der andere Entwurf, der FDP-Entwurf, der in § 1571 eine Änderung des § 48 vorsah. Was allerdings verschwiegen wurde, Herr Kollege Weber, ist die Tatsache, daß es sich damals an und für sich um das Gleichberechtigungsgesetz handelte, wobei es grundsätzlich um ganz andere Probleme ging.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Damals wurde abgelehnt, das Ehescheidungsrecht zu ) behandeln. Die Jahre 1952 und 53 wurden nicht genannt, und es wurde auch nicht gesagt, daß wir mittlerweile das Jahr 1961 haben und die Dinge in der Zwischenzeit weitergegangen sind. Sie sind weitergegangen, auch in der Rechtsprechung.
    Ich habe mir die Mühe gemacht, es nicht bei der Zusammenstellung der höchstrichterlichen Entscheidungen zu belassen, die uns seitens des Bundesjustizministeriums vorgelegt wurde, sondern ich habe mir meine eigene Entscheidungssammlung, die ich für meine berufliche Praxis habe, herausgenommen und habe die Rechtsprechung von Anfang an, also von 1948 bis in die neueste Zeit, sorgfältig durchgesehen. Schlagworte wie „Ältere Ehefrau muß der jungen Sekretärin weichen", „Verstärkter Schutz der schuldlosen Frau, der armen verstoßenen Frau", die aufgetaucht sind, treffen ja gar nicht zu; Es ist nicht wahr, daß sie keinen ausreichenden Schutz haben! Der Bundesgerichtshof hat vielmehr eine Rechtsprechung entwickelt, die außerordentlich weit zugunsten des schuldlosen Ehegatten geht. Nicht ein einziger Fall ist entschieden worden, Frau Kollegin Schwarzhaupt, in dem das Gericht durch eine Scheidung die Möglichkeit zur Legitimierung eines bisher illegitimen Verhältnisses gegeben hätte. Gerade in allen diesen Fällen wurde der Widerspruch ausdrücklich für beachtlich erklärt. In der Rechtsprechung wurde ganz ausdrücklich herausgestellt: ein Ehemann, der sich von der Ehe löst und mit einer einer anderen Frau zusammenlebt, kann und darf sich nicht gegen den Widerspruch seiner Ehefrau aus seiner ihm durch die jetzt bestehende Ehe auferlegten Verpflichtung lösen, »selbst wennn aus dem
    Verhältnis mit der anderen Frau Kinder hervorgegangen sind.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Das kann man doch verstärken!)

    — Was wollen Sie denn da noch verstärken, Frau
    Kollegin?! Ich will Ihnen noch einen Fall darlegen.
    Herr Kollege Wittrock hat vorhin Zahlen genannt. Dagegen wurde gesagt, man könne nicht die Zahlen von 1949 nehmen, denn das seien »anormale Verhältnisse gewesen. So hörte ich es von Herrn Kallegen Memmel, neben idem ich zufällig, nur durch einen Gang getrennt, saß. Es ist sicher richtig, daß in der Kriegszeit Ehen übereilt geschlossen worden sind. »Die »Ehegatten waren nur ganz kurz, vielleicht während »eines oder zweier Urlaubsaufenthalte zusammen. Infolge 'der Nachkriegsverhältnisse war leider, 'leider 'der Fall nicht ganz selten, daß die Frau in den polnisch »besetzten Gebieten lebt, während .sich der Mann im Westen aufhält. Die Ehegatten haben sich seit 14 Jahren und länger überhaupt nicht mehr gesehen. Die ehelichen Bindung als solche besteht nicht. Die Ehepartner haben sich nur für die Zeit von zwei kurzen Urlaubsaufenthalten gesehen. Der Ehemann sagt nach einer Trennung von mehr als einem Jahrzehnt, nachdem er übereilt geheiratet hatte: „Das ist eine Ehe, die für mich keinen Sinn hat." 'Selbst in derartigen Fällen wind »die Ehe nicht »geschieden, wenn die Ehefrau widerspricht! Das ist die ständige Rechtsprechung »des Bundesgerichtshofs. So weit geht 'der Schutz für die Frau, auch wenn der Bundesgerichtshof ganz »klar erkennt, daß überhaupt nicht »abzuseihen ist, ob »sich die politischen Verhältnisse einmal so »gestalten, daß die 'Möglichkeit 'besteht, daß die Ehegatten wieder »einmal zusammenkommen.
    Wie ist es denn mit dem Verschulden? Es wird immer nur der Fall genommen, daß der Mann in der Zwischenzeit ein illegitimes Verhältnis eingegangen ist und deshalb »die Ehe geschieden haben möchte. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff der Zerrüttungsschuld viel weitergetaßt. Unter den Begriff der Zerrüttungsschuld 'fallen nicht nur schwere eheliche Verfehlungen. Hierfür genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schon, daß sich 'der Kläger innerlich von der Ehe albgewendet hat, ohne daß er Beziehungen 'zu »anderen Frauen hat. Schon das wird als »eine Zerrüttungsschuld bezeichnet. Es braucht sich dabei nicht um schwere Eheverfehlungen im Sinne von § 43, geschweige »denn von § 42 des Ehegesetzes »zu handeln. Wenn nur eine derartige Zerrüttungsschuld vorliegt, ist schon der Widerspruch der Ehefrau grundsätzlich beachtlich. Ich meine also, daß diese Dinge in der Öffentlichkeit nicht nichtig »dargestellt worden sind.

    (Beifall beider FDP und SPD.)

    Ich möchte weiterhin auf folgendes hinweisen. Der Herr Bundesjustizminister hat sich in dieser Frage sehr zurückgehalten. Wir Freien Demokraten haben zu erkennen gegeben, daß wir »auf dem Wege, der hier beschritten wenden soll, nicht mitgehen werden. Was ist uns nun in dieser Beziehung schon wieder entgegengehalten worden? Was lese ich heute in



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    einer Zeitung? Ich lese: „Liberalistische Obstruktion". Ich sehe den Herrn Abgeordneten Wuermeling auf seinem Platz sitzen. Ich weiß genau — über seine Reden gegen die FDP unid ihre Haltung in dieser Hinsicht ist in 'der Presse berichtet worden —, daß er auch unsere Ablehnung einer Änderung des § 48 zum Anlaß genommen hat, gegen uns als Liberale, sei es als Minister, sei es als Abgeordneter,
    — wohl schon im Zeichen des Wahlkampfes — sehr heftig die Fehde zu eröffnen. Das wollen wir doch
    nicht Übersehen.
    Ebenso wollen wir nicht übersehen, daß jetzt im letzten Augenblick ein Gesetz mit falschen Überschriften gemacht werden soll, daß mit dicken Schlagzeilen wie „Erschwerung der Ehescheidung" es so dargestellt wird, als wäre die schuldlose Frau nicht genügend geschützt; das geschieht alles schon im Zeichen des beginnenden Wahlkampfes. Halten Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der CSU, es wirklich für eine verantwortungsbewußte Familienpolitik, das hier jetzt so übers Knie zu brechen?

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Übers Knie?)

    — Jawohl, übers Knie zu brechen!

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen:] Seit 1952!)

    Ich habe dm Rechtsausschuß nicht von einer einzigen Entscheidung gehört, die zu Beanstandungen hätte Anlaß geben können, vielmehr hat man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als vorbildlich bezeichnet. Auf die Frage aber, wieso, wenn doch die Rechtsprechung vorbildlich sei, dennoch eine Erschwerung notwendig sein solle, wurde keine klare Auskunft gegeben. Auf der einen Seite wurde gesagt, man wünsche lediglich, daß, was der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen gesagt habe, nun auch in der Formulierung des Gesetzes zum Ausdruck komme. Auf der anderen Seite wurde gesagt, es solle eine Erschwerung eintreten. Eine Erschwerung, meine Damen und Herren, ist nicht nur beabsichtigt, sondern ist auch die zwangsläufige Folge, wenn Sie eine Änderung des Gesetzes in dieser Hinsicht vornehmen.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Wie es in vielen europäischen Staaten ist!)

    Sie können dann nicht mehr sagen, Sie wollten an und für sich das Zerrüttungsprinzip als solches aufrechterhalten. Wenn Sie über die Rechtsprechung zum Schutz der Ehefrau und zum Schutze der Kinder, von der ich gesprochen habe, noch hinausgehen wollen, dann ist, ob Sie in dem Abs. 1 das Zerrüttungsprinzip noch stehenlassen oder nicht, es praktisch vollkommen unbeachtlich, wenn nur der eine Teil nicht mit der Scheidung einverstanden ist. Denken Sie, bitte, nicht nur an den Widerspruch der Frau, sondern denken Sie auch daran, daß manche Frau von 'einer Ehe nicht loskommt, weil der Mann widerspricht — aus welchen Gesichtspunkten, aus welchen Motiven, wird sich immer schwer feststellen lassen.
    Ich möchte noch auf etwas Weiteres eingehen. Als jetzt überraschend diese Diskussion kam,

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Nicht überraschend!)

    als ebenfalls überraschend, was sonst nicht üblich
    ist, ein Unterausschuß bei Anwesenheit von nur
    fünf oder sechs Mitgliedern einen Beschluß faßte
    — wobei unsere Partei, die FDP, nicht vertreten sein konnte, weil unser Mitglied im Familienrechtsausschuß, Frau Dr. Lüders, zur gleichen Zeit bei einer Sitzung des Kriegsopferausschusses in Berlin zugegen sein mußte —, wurde dieser gleich in der Presse groß publiziert, etwas, was sonst nicht üblich ist, wenn Unterausschüsse vorberatend für den Hauptausschuß eine Abstimmung vornehmen. Dann kam die Diskussion in der Presse, und sie kam von Anfang an unter der Überschrift „Erschwerung der Ehescheidung".

    (Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Für das, was die Presse bringt, können wir doch nichts!)

    — Frau Kollegin Schwarzhaupt, unterschätzen Sie doch nicht, wie man gegebenenfalls etwas in die Presse bringt und unter welchen Überschriften etwas erscheint! Es ist doch ganz klar, daß die Presse das, was sie an Nachrichten von den Pressestellen der einzelnen Parteien erhält, unter bestimmten 'Überschriften bringt. Außerdem hat es Herr Abgeordneter Wuermeling ausdrücklich gesagt, sowohl als Abgeordneter als auch als Minister. Als Minister hat er es hier bei der Haushaltsdebatte gesagt; er hat auf die Erschwerung hingewiesen. Also kann Frau Dr. .Schwarzhaupt jetzt nicht behaupten, davon könne keine Rede sein.
    Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß sich dann überall die Organisationen geregt haben, die sacherfahren sind, und gewünscht haben, gehört zu werden. Wie sehr die Mitarbeit von fachlich dazu befugten Organisationen durch die nicht ordnungsgemäße, nicht geschäftsordnungsmäßige Behandlung gelitten hat, mögen Sie aus folgendem ersehen. Seinerzeit, im Jahre 1952, Anfang 1953, als von einer Änderung des § 48 in der Form des § 1571 die Rede war, hatte der Juristinnenbund, der doch sicherlich sehr frauenfreundlich eingestellt ist — das werden Sie mir schon glauben —, eine Kommission gebildet, die sich mit dem Ehescheidungsrecht befassen sollte. Nachdem es dann hieß, nein, das Scheidungsrecht wird jetzt nicht behandelt, sondern die Reform des Ehescheidungsrechtes muß in größerem Zusammenhang gesehen werden usw., ist selbstverständlich dieser Ausschuß nicht weiter zusammengetreten, weil auch der Juristinnenbund sehr viele Aufgaben bei vordringlichen Problemen hat, die zur Diskussion stehen.
    Dann tagte der Familienrechts-Unterausschuß am 3. März 1961, und die Organisationen hatten — auch rein zeitlich — gar nicht mehr die Möglichkeit, sich damit zu befassen.

    (Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Vier Monate! — Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen]: Zeit genug!)




    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Wir halten es für notwendig, uns nicht nur auf unseren eigenen Sachverstand zu verlassen, auch wenn wir als Anwälte und Anwältinnen vielleicht in der Praxis sehr viel mit dieser Materie zu tun haben, sondern wir Freien Demokraten halten es für notwendig, daß man dazu die Richter hört, und zwar auch die Richter vom 4. Senat des Bundesgerichtshofs mit dieser außerordentlich strengen Rechtsprechung. Wir halten es aber auch für notwendig, daß uns doch auch einmal die Urteile, die davon abweichen sollen, vorgelegt werden. Ich habe auch jetzt bei der Überprüfung keines gesehen, das gegen diese Enscheidungen verstoßen hat. Wenn etwa derartige Entscheidungen vorliegen — es wurden in dem Zusammenhang Entscheidungen ides Oberlandesgerichts Hamburg oder des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein genannt; ich habe das nicht nachprüfen können, diese Entscheidungen sind in der Entscheidungssammlung, die ich habe, nicht, obwohl darin auch Oberlandesgerichtsentscheidungen enthalten sind —, dann .muß man auch einmal die Richter dieser Gerichte hören, um zu erfahren, ob überhaupt die Vorwürfe in dieser Hinsicht begründet sind oder welche Gründe gegebenenfalls diese Richter dazu bewogen haben, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuweichen.
    Ich habe in meiner langjährigen Anwaltspraxis viele Ehescheidungsfälle gehabt, und ich habe es bei den verschiedensten Kammern eines großen Landgerichts und eines großen Oberlandesgerichts — Stuttgart — nicht einmal erlebt, daß der Richter nicht mit großer Verantwortung selbst. in idem kleinsten Ehescheidungsfall an seine Aufgabe herangegangen ist, daß er nicht eingehend geprüft hat, ob nun wirklich die Ehe hoffnungslos zerrüttet ist. Wir Anwälte müssen immer wieder unsere Mandanten darauf aufmerksam machen, daß es keine einvernehmliche Ehescheidung gibt, sondern daß . die Richter davon ausgehen, daß die Familie und Ehe den besonderen grundgesetzlichen Schutz des Art. 6 haben und daß der Staat an der Aufrechterhaltung der Ehe das größte Interesse hat. Der Richter tut deshalb beim Sühneversuch und nachher auch noch im Laufe des Prozesses alles, um die Ehegatten wieder zusammenzuführen, wenn er den Eindruck hat, daß die Ehegatten döch wieder zueinanderfinden, auch wenn vielleicht schwerste Eheverfehlungen vorgekommen sind.
    Das ist die Praxis, und deswegen würde es mich interessieren, welche Gründe denn Richter eines Oberlandesgerichts hatten, die sicherlich auch mit der gleichen Sachkenntnis und mit dem gleichen Verantwortungsbewußtsein an ihre Aufgabe herangegangen sind wie die Richter, die ich persönlich kenne, um von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuweichen.
    Vorhin tauchte auch die Frage auf, Frau Kollegin Schwarzhaupt, die Sie an Herrn Kollegen Wittrock stellten, und diese Frage wird jetzt allerdings in der Öffentlichkeit auch zur Diskussion gestellt: Liegt denn überhaupt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch im Rahmen ides § 48 Abs. 2? Sehen
    Sie, das ist etwas, was ich ganz außerordentlich be- 1 dauere. Wenn Sie jetzt eine Änderung des Textes des § 48 Abs. 2 wollen und sagen: Damit solle eine Fassung geschaffen werden, die eher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspreche, — so liegt darin doch ,schon mehr oder weniger - entschuldigen Sie, daß ich das hier sagen muß daß die jetzige Fassung dem doch nicht so zu entsprechen scheint.
    Ich bin weiterhin der Auffassung,

    (Abg. Frau Dr. Schwarrzhaupt meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — darf ich noch diesen Satz zu' Ende sprechen —, daß gerade die Fassung, die wir jetzt in § 48 haben, an und für sich dem Wesen der Ehe als einer sittlichen, vom Staat geschützten Rechtsordnung wesentlich gerechter wird, als wenn Sie jetzt mit Ihrer Formulierung darauf abstellen, ob dem widersprechenden Ehegatten auch die Bindung an die Ehe und eine zumutbare Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen. Bitte sehr!


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort zu einer Zwischenfrage hat Frau Abgeordnete Dr. Schwarzhaupt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu der Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Text des Gesetzes entspricht: Wissen Sie nicht, daß eine Generalklausel im Gesetz immer einen Spielraum läßt und daß es sich hier um die Frage handelt, wieweit von diesem Spielraum Gebrauch gemacht wird und ob von dem freien Ermessen des Gerichts enger oder weiter Gebrauch gemacht wird?