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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Abg. Dr. Hauser: Formell ja!)




    — Verzeihen Sie, Frau Kollegin Dr. Weber, auch Sie haben Anteil genommen, nur von einer etwas anderen Position her; aber selbstverständlich haben auch Sie, sehr verehrte gnädige Frau, damals Anteil genommen! Ich habe das mit Interesse den Protokollen des Reichstags entnommen, und ich habe auch Ihre Rede in der Reichstagssitzung vom 30. November und 1. Dezember 1928 gelesen; mir ist also auch Ihr Anteil und die Basis, von der aus Sie Ihren Anteil zu dendamaligen Erörterungen erbracht haben, bekannt.

    (Abg. Schröter [Berlin] : Sehr gut, eine lebende Zeugin!)

    Meine Damen und Herren, damit will ich nur sagen, daß es sich bei diesem § 48 um ein Problem handelt, welches einhegend und nachhaltig, übrigens auch von den besten Köpfen der Rechtswissenschaft — schon damals, in den 20er Jahren! — behandelt worden ist. Ich glaube deshalb, daß es keine gute Sache ist, dieses nach Ihrem Willen zu ändernde Gesetz sozusagen unter dem Vorzeichen einer nationalsozialistischen Vergangenheit zu zitieren.

    (Abg. Schröter [Berlin]: Sehr gut! Sehr richtig! Bravo!)

    Verehrte Frau Kollegin Dr. Schwarzhaupt, Sie haben — und ich darf zunächst bei Ihren Ausführungen bleiben — darauf hingewiesen, daß es auch darauf ankomme, dem Richter eine festere, sichere Grundlage zu liefern. Sie haben ausgeführt, daß es unterschiedliche Vorstellungen darüber gebe, was die Ehe sei, ob sie ein Rechtsverhältnis oder nach anderen, etwa überrechtlichen Kategorien zu messen sei. Deshalb sei eine unterschiedliche Interpretation 'des Wesens der Ehe oder ihrer sittlich tragbaren Grundlagen im Sinne des § 48 möglich.
    Ich darf darauf hinweisen, daß Sie damit im Grunde ein Problem berühren, welches über den Rahmen des heutigen § 48 weit hinausgeht. Ich darf darauf hinweisen, daß es in unserem Eherecht, insbesondere in unserem Ehescheidungsrecht, eine Reihe von Vorschriften gibt, in denen von der sittlichen Rechtfertigung und vom Wesen der Ehe die Rede ist. Ich erinnere hier an § 47 des Ehegesetzes. In dieser Vorschrift steht eine Art Legaldefinition dessen, was als sittlich gerechtfertigt anzusehen ist.
    § 47 ist die Härteklausel im Ehegesetz. Sie wissen, daß der Begriff „Wesen der Ehe" auch an anderer Stelle in unserem Ehegesetz vorkommt. Wenn Sie nun an einer Stelle, nämlich in § 48, die Grundlage der bisherigen materiellrechtlichen Regelung mit einer solchen Begründung, wie Sie sie gegeben haben, verändern, dann stellen Sie damit auch die anderen gesetzlichen Bestimmungen in Frage, die gleiche Formulierungen enthalten. Sie rütteln damit, weit über das hier in Rede stehende Problem hinausgehend, an der Gesamtstruktur unseres heutigen Ehescheidungsrechts.
    Meine Damen und Herren — sich wende mich besonders an die Kollegien der Fraktion der CDU/ CSU —, Sie müssen sich das vergegenwärtigen. Dann wird deutlich sichtbar, wie gewagt das Unterfangen ist, heute an dieser einen Stelle einen Stein aus dem Gebäude unseres Ehescheidungsrechts herauszulösen; denn schon heute zeigen sich mindestens sehr naheliegende Möglichkeiten für Rückwirkungen auf die anderen gesetzlichen Vorschriften, die ich erwähnt habe.
    Sie isollten deshalb der sozialdemokratischen Empfehlung, die in einem Entschließungsantrag niedergelegt worden ist, folgen und dem Parlament und der interessierten Öffentlichkeit Raum schaffen — auch zeitlich —, die Gesamtproblematik unseres Ehescheidungsrechts, einschließlich unterhaltsrechtlicher, 'erbrechtlicher und verfassungsrechtlicher Probleme — Sie entnehmen das aus dem Wortlaut unserer Entschließung —, zu prüften, um so eine einheitliche, tragfähige Basis für einen sorgfältigen Beschluß des Hohen Hauses zu besitzen.
    Im übrigen, verehrte Frau Kollegin, ist es wohl nicht richtig, daß man davon ausgeht oder mindestens den Eindruck erweckt, als habe jeder Richter je nach weltanschaulicher oder sonstiger Grundlage eine unterschiedliche Ausgangsposition bei der Interpretation der hier in Betracht kommenden gesetzlichen Begriffe „Wesen der Ehe", „sittliche Rechtfertigung" nach geltendem Recht, „sittlich tragbare Grundlage" nach dem Vorschlag der sozialdemokratischen Fraktion. Dieser Vorschlag wurde gemacht im Hinblick auf die von Ihnen so nachhaltig geäußerte Anregung, diese Bestimmung unbedingt und unter allen Umständen zu ändern.
    Sie können also die Interpretationsfähigkeit von
    § 48 Abs. 2 nicht in Abrede stellen. Die Praxis zeigt, daß die Rechtsprechung sowohl bei § 43 als auch bei § 47 unid bei § 48 mit den Begriffen „Wesen der Ehe" unid „sittliche Rechtfertigung" fertig geworden ist und zu tragbaren Ergebnissen gekommen ist. Eines möchte ich zugunsten unserer Richterschaft, einerlei, wo sie tätig ist, unterstellen: Unsere Richter haben ihre geistige Verankerung 'in der Ordnung, die uns alle trägt und die unser aller Basis ist, einer Ordnung, die ihre Gestaltung u. a. in Art. 6 des Grundgesetzes erfahren hat. Man kann nicht behaupten, daß alles sei labil, es fehle an einer hinlänglichen Klarheit, und aus diesem Grunde sei der



    Wittrock
    Begriff „Wesen der Ehe" nicht interpretationsfähig. Die Praxis erweist die Praktikabilität und Interpretationsfähigkeit der in Betracht kommenden Rechtsbegriffe.
    Man kann hier auch nicht davon ausgehen, daß man es — das klang in der Begründung des Antrages der Fraktion der CDU/CSU an — noch mit einer Rechtsprechung zu tun habe, wie sie in den Jahren vor 1945 vom Reichsgericht entwickelt worden ist. Meines Erachtens ist es völlig abwegig, die Diskussion hier so zu führen, als bestünde auch nur in etwa die Möglichkeit, daß es zu einem Rückfall in die Rechtsprechung des Reichsgerichts vor 1945 käme.
    Auf einen wesentlichen Gesichtspunkt möchte ich Sie, meine Damen arid Herren, vielleicht doch noch aufmerksam machen ,vor allen Dingen Sie, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion dieses Hauses, auf die es bei der Entscheidung, vor der wir stehen, nun einmal wesentlich ankommt. Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß die hier von Frau Kollegin Dr. Schwarzhaupt angegriffenen Formulierungen „Wesen der Ehe" und „sittlich nicht gerechtfertigt", wie sie in § 48 Abs. 2 des Ehegesetzes .stehen, noch an anderer Stelle des Ehegesetzes vorkommen. Daraus habe ich die Folgerung gezogen, daß es unzulässig ist, an einer Stelle, nämlich hier bei § 48, einen Reformversuch zu unternehmen ohne Überprüfung des ganzen Ehescheidungsrechts, ohne Abwägung der Konsequenzen für das ganze Ehescheidungsrecht.
    Auf Grund dieser Betrachtung komme ich zu der Schlußfolgerung, daß •dieser Vorschlag zu § 48 des Ehegesetzes im Grunde genommen in diesem Stadium nicht reif für eine parlamentarische Entscheidung ist, heute und jetzt,

    (Beifall bei der SPD und FDP)

    zwei Tage, meine Damen und Herren, vor dem faktischen Abschluß der Beratungen dieses Hohen Hauses. Wir sind der Auffassung, daß es gerade im Bereich des Familienrechts entscheidend darauf ankommt, daß der Gesetzgeber bei seinen Beratungen ein äußerstes Maß an Sorgfalt walten läßt; denn gerade 'das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem der Grundsatz der Dauerhaftigkeit und Beständigkeit der gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden muß. Familienrecht kann man nicht alle paar Jahre novellieren, wie man es bei anderen Vorschriften in ständiger Verwertung der Erfahrungen, die sich aus 'dem Praktizieren dieser anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben, durchaus machen kann, sondern im Familienrecht muß man auf Kontinuität und Stabilität der gegdbenen gesetzlichen Ordnung achten. Deshalb ist es ein guter Stil gewesen, daß wir gerade im Bereich des Familienrechtes z. B. in der vorigen Wahlperiode bei der Beratung des Gleichberechtigungsgesetzes und auch in dieser Wahlperiode bei der Beratung des Familienrechtsänderungsgesetzes stets Wert darauf gelegt haben, die Erfahrungen der interessierten Öffentlichkeit zu 'berücksichtigen. Wir haben die Stellungnahmen von Sachverständigen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft gehabt. Wir hatten sowohl beim Gleichberechtigungsgesetz wie auch beim Familienrechtsänderungsgesetz die Stellungnahmen der Justizverwaltungen, um festzustellen, was es etwa für Erkenntnisse auf der Ebene der Oberlandesgerichte gibt und wo hier Probleme entstehen, die zu einer Lösung zwingen. Wir haben die Stellungnahmen vom Deutschen Anwaltverein, die Stellungnahmen aus dem 'Bereiche der Richterschaft gehabt. Wir haben überhaupt ein wirklich im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten größtmögliches Maß an Sorgfalt und Behutsamkeit walten lassen. Auch da, wo wir einmal einen kühnen Beschluß gefaßt haben, Herr Kollege Wahl, als es darum ging, das Güterrecht neu zu formulieren, — was haben wir da abgewogen und welches Maß an Sachverstand außerhalb des Hauses aufgeboten! — Sie nicken erfreulicherweise und durchaus verständlich zustimmend.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Jetzt handelt es sich um einen Absatz eines Paragraphen, und damals ging es um ein ganzes Gesetz!)

    Wie haben wir dort gerungen, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, wir hätten leichtfertig ein Experiment gemacht.
    Meine Damen und Herren, in gleicher Weise müssen wir auch hier bei der Änderung ie i n e r Vorschrift des Ehescheidungsrechts vorgehen, die aber Rückwirkungen auf das Rechtsgebiet im ganzen gesehen hat. Auch da müssen wir das Maß an Sorgfalt walten lassen, das zum demokratischen Stil des Parlaments gehört, und dazu gehört eben, daß ein solches Parlament eine Entscheidung gerade auf einem solchen Gebiet nicht nur auf Grund eigenen Sachverstandes treffen kann. Zur demokratischen Legitimität gehört, daß wir uns der Wurzel einer jeden demokratischen Arbeit bewußt sind, und die Wurzeln liegen eben in der Mitwirkung und in der Anteilnahme der Öffentlichkeit und der Verwertung des ganzen Sachverstandes außerhalb dieses Hauses.

    (Beifall bei der SPD und FDP.)

    Damals, als man die BGB-Bestimmungen gestaltete und als es noch kein lebendiges parlamentarisches Leben gab, sogar damals hat man für dieses Prinzip der parlamentarischen Arbeit bei der Veränderung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften Verständnis gehabt. Es hat mehrere Entwürfe gegeben, Kommissionsentwürfe, Entwurf I und II. Man hat damals stets der Öffentlichkeit ausdrücklich Gelegenheit gegeben — gerade weil es auch auf dem Gebiet des Familienrechtes einige Probleme gab, die ich jetzt nicht erwähnen will —, vor den abschließenden Entscheidungen des Gesetzgebers Anteil zu nehmen, Stellung zu nehmen. Man hat Gutachten eingeholt. Man hat auch diese Gutachten aus dem Gebiet des Familienrechts im Jahre 1891 veröffentlicht, um eine breite Basis zu gewährleisten. Man hat also keine Entscheidung nur auf Grund einer isolierten Eingebung des Gesetzgebers oder all derer, die unmittelbar am Verfahren teilnehmen, getroffen. Ich meine, das sind Beispiele sorgfältiger Gesetzesarbeit, und wir sollten uns diese Beispiele hier vergegenwärtigen. Aus dem Grunde hielt ich es auch für richtig und für notwendig, auf sie hinzuweisen. Denn alle Mitglieder des Hauses müssen

    Wittrock
    diese Beispiele kennen und sollten diesen Fällen bei der hier in Betracht kommenden Änderung des Ehescheidungsrechts Rechnung tragen.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter!
Meine Damen und Herren, ich gebe dem Hause . bekannt, daß uns der Herr Generalsekretär der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft die Ehre seines Besuches gegeben hat.

(Anhaltender Beifall.)

Herr Generalsekretär, dieses Haus heißt Sie herzlich willkommen und entbietet Ihnen seine besten Wünsche für Ihre Arbeit.

(Erneuter Beifall.) Ich bitte den Redner, fortzufahren.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Hierren! Natürlich verkenne ich nicht, daß in der parlamentarischen Arbeit immer Fälle denkbar sind, die schnelle Entscheidungen fordern; das soll nicht bestritten werden. Wir haben deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt die von uns geforderte Entscheidung überprüft. Sie von der Fraktion der CSU haben doch immerhin den Eindruck erweckt, es gebe ein besonderes Regelungsbedürfnis. Es ist behauptet worden, es bestehe eine Rechtsunsicherheit oder gar eine Rechtsverwirrung. Es ist behauptet worden, es sei nicht selten, daß es zu unterschiedlichen Erkenntnissen des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte komme. Es ist behauptet worden, in der Wirklichkeit des Lebens gebe es Mißstände, die vom Gesetzgeber eine Regelung verlangten. So ist behauptet worden, es sei nicht selten, daß ein Ehegatte den anderen verstoße, der dieser Situation dann hilflos gegenüberstehe.
    Natürlich haben Parlamentarier die Pflicht, den Gehalt dieser Behauptungen — die, wenn sie zuträfen, ein Regelungsbedürfnis rechtfertigen könnten — zu überprüfen. Deshalb sind wir zu einer solchen Überprüfung bereit gewesen. Wir haben auch eigene Beiträge zu den Diskussionen geleistet. Ich erinnere Sie daran, daß wir z. B. eine Änderung des Verfahrensrechtes vorgeschlagen haben, um etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes ausgleichen zu können. Das war ein Zeichen unserer betonten Bereitschaft, durch eine Änderung des Verfahrensrechtes etwaigen Mißständen zu begegnen. Wir haben auch seinerzeit Ihren ersten Anregungen im Unterausschuß nicht widersprochen und haben sie unter dem selbständigen Vorbehalt einer sorgfältigen Prüfung akzeptiert. Aber wie ja überhaupt jede Ausschußarbeit unter dem Vorbehalt einer weiteren Überprüfung steht, haben wir dann, wie gesagt, diese Überprüfung vorgenommen. Wir haben unsere Meinung gebildet, die Meinung, die ich im Rechtsausschuß vertreten durfte und die ich heute auch hier im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vertrete. Diese Meinung ist das Ergebnis sorgfältiger Abwägungen, und wir erwarten, meine Damen und Herren, daß Sie sie respektieren.
    Wir haben geprüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht, und sind zu der Feststellung gekommen, daß ein solches Regelungsbedürfnis, welches heute und jetzt eine schnelle Entscheidung des Gesetzgebers verlangt, nicht gegeben ist. Betrachten Sie die Zahl der Scheidungsfälle, die unter diesen § 48 fallen! Ich habe mich darum bemüht, die neuesten Zahlen zu beschaffen, und bin auch bemüht gewesen, möglichst differenziertes Zahlenmaterial hier vorzulegen, weil es mir darauf ankommt, möglichst vielen Mitgliedern der CSU auf diese Weise zu sagen, wie minimal das Regelungsbedürfnis ist. Es ist nämlich faktisch gleich Null.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Warum nennen Sie immer nur die CSU?)

    — Verzeihen Sie. Ja, natürlich, ich respektiere Ihre
    Eigenständigkeit und bin deshalb für diesen Zwischenruf sehr dankbar. Also: Fraktion der CDU/CSU.
    Lassen Sie mich dazu einige Zahlen nennen. Sie haben doch den Eindruck erweckt, als bestünden halbwegs chaotische Zustände. Ich will gar nicht behaupten, daß Sie diesen Eindruck wider besseres Wissen erweckt hätten. Man hat vielmehr ganz einfach ohne eine nähere Prüfung des Umfangs des Problemkreises hier ein Problem in den Raum gestellt, wie man heutzutage so schön sagt, und dem dann eine Dimension gegeben, als sei eine Regelung dringend geboten. Die Nachprüfung zeigt, daß davon gar keine Rede sein kann.
    Zunächst einmal hat die. Zahl der Scheidungen im ganzenwesentlich abgenommen. Sie ist von 1949 bis 1959 auf die Hälfte gesunken. Die Zahl der Scheidungen nach idem hier in Betracht kommenden § 48 ist 1959 auf ein Drittel der Zahl des Jahres 1949gesunken.

    (Abg. Memmel: 1948 kann man doch nicht als Muster nehmen! Das waren doch ungewöhnliche Zustände!)

    — Aber, verehrter Herr Kollege, was Sie daraus entnehmen können, ist das folgende: Es besteht eine Tendenz zu einer immer betonteren Abnahme der Zalhl der Scheidungen nach § 48 von Jahr zu Jahr. Daraus ergibt sich ganz klipp und klar, daß die Situation nicht so beschaffen ist, daß der Gesetzgeber heute und jetzt entscheiden müßte. Dem können Sie meines Erachtens nichts entgegenhalten.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Doch!)

    Aber ich bin noch nicht ganz fertig mit den Zahlen, die ich hier angeben will. 1949 sind 9238 Ehen nach § 48 geschieden worden, 1959 3162. Nun wird behauptet, diese Scheidungen seien immer auf Kosten .der Frau erfolgt. 3162 ist immerhin eine beachtliche Zahl, leas will ich gar nicht bestreiten. Bei diesen 3162 'Scheidungen nach § 48 sind in 1732 Fällen der Mann und in 1116 Fällen die Frau der Kläger gewesen.

    (Abg. Dr. ,Rutschke: Hört! Hört!)

    Sie können daraus erkennen, daß in immerhin überschläglich 40 % der Fälle die Frau die Initiative

    Wittrock
    ergriffen und die Frau die Scheidung nach § 48 des Ehegesetzes betrieben hat. Es ist also ungerechtfertigt, nun davon auszugehen, es handle sich bei dem § 48 um eine Vorschrift, die faktisch allein die Frau benachteilige.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Haben Sie als Anwalt noch nie etwas von einverständlicher 'Scheidung gehört?)

    — Darauf komme ich noch, Herr Kollege Weber, ich bin noch nicht fertig. Ich bitte das Hohe Haus zu entschuldigen, daß ich etwas Zeit darauf verwende; ,aber die Bedeutung des Problems erfordert es, daß man ¡gerade der Frage des Regelungsbedürfnisses ein größtmögliches Maß an Gründlichkeit widmet. Denn wir und Sie haben ja nachher zu entscheiden, ob Sie eine Regelung ¡für geboten halten.
    — Ich muß übrigens noch darauf hinweisen, daß in 314 Fällen beide Ehegatten, natürlich auf Klage und Widerklage, die IScheidung nach § 48 betrieben haben.
    Nun die weitere Frage: wie oft Ist gegen den Widerspruch des beklagten Ehegatten geschieden worden? Da weist die amtliche Statistik für das Jahr 1959 aus, daß es in 1,64 Fällen zu einem Schuldausspruch nach § 52 Ides Ehegesetzesgekommen ist. Da ja ein Schuldausspruch nicht unbedingt die Widerklage erfordert, muß man daraus entnehmen, daß in weniger als 164 Fällen eine Scheidung gegen den Widerspruch des beklagten Ehegatten ausgesprochen worden ist. Die exakte Zahl kann hier nicht gegeben wenden; alber aus der Zahl von 164 Fällen, in denen es bei einer Scheidung nach § 48 zu einem Schuldausspruch gekommen ist, kann man entnehmen, daß die Zahl der Widerspruchsfälle geringer ist als 164.
    Daraus ziehe ich auch idie Folgerung, meine Damen und Herren, daß die Gerichte mit äußerster Zurückhaltung gegen den Widerspruch des beklagten Ehegatten geschieden haben. Es zeigt sich also, Frau Kollegin Dr. Schwarzhaupt, daß die Rechtsprechung durchaus im Sinne Ihrer Vorstellungen mit dem § 48, insbesondere mit ,dem § 48 Abs. 2, fertiggeworden ist. Das wird übrigens auch von einem Familienrechtler bestätigt, der sich besonders eingehend mit den hier in Betracht kommenden Problemen befaßt hat. Herr Professor Bosch hat in einem Aufsatz in der Zeitschrift „Ehe und Familie" von Juni 1961, Seite 257, ausgeführt — ich darf es mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten wörtlich zitieren —:
    Wenn wir von der — wie bekannt — sehr problematischen Judikatur des Reichsgerichtes einmalabsehen, beobachten wir, wie der Bundesgerichtshof und ihm folgend viele Oberlandesgerichte und Landgerichte an Hand der erwähnten Allgemeinbegriffe des § 48 Abs. 2 eine Rechtsprechung entfaltet haben, die von einem nicht mehr zu übertreffenden sittlichen Ernst getragen ist.
    Auch aus dem, was hier ein Sachkenner, der ja auch in öffentlichen 'Erklärungen seinen Sachverstand ausdrücklich vom Sachverstand eines im politischen Raume tätigen Juristen differenziert über die
    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte erklärt, können Sie, meine Damen und Herren, entnehmen, daß keinerlei Notstandslage im Bereich der Judikatur besteht, daß also kein Anlaß gegeben ist, heute und jetzt die Lösung eines solchen Problems über das Knie zu brechen.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Warum dann diese Judikatur nicht ins Gesetz abernehmen?)

    — Ich komme gleich noch darauf, Herr Kollege Weber. Denn letzten Endes unterhalten wir uns ja hier über zwei Fragen, erstens über die Frage, ob man überhaupt eine Änderung vornehmen soll, und zweitens über die Frage, wie die vorzunehmende Änderungsaussehen soll.
    Ich komme also zu dem Ergebnis, daß wir angesichts der gegebenen Situation und angesichts der Tatsache, daß keinerlei Notstände und daß keine Mißstände gegeben sind, die eine Entscheidung 'des Gesetzgebers verlangen, auf eine Anhörung von Sachverständigen der Richterschaft und der Justizverwaltungen nicht verzichten sollten. — Übrigens kann die im Ausschuß verweigerte Anhörung von Sachverständigen meines Erachtens nicht durch private Reisen von Ausschußmitgliedern nach Karlsruhe ersetzt werden. Es kommt darauf an, daß dem Gesetzgeber Gelegenheit gegeben wird, seine Auffassung unter gründlicher Abwägung aller Gegebenheiten des Problemkreises zu bilden. Bisher hat sich das Bundesministerium der Justiz in Schweigen gehüllt. Stellungnahmen der Landesjustizverwaltungen sind nicht bekannt. Es sollen angeblich einige Stellungnahmen vorliegen, aber mir sind sie nicht bekannt. Sie sind auch dem Ausschuß nicht bekanntgeworden.
    Ich komme zu der Schlußfolgerung, daß niemals bei einer so wichtigen gesetzgeberischen Entscheidung so mangelhafte Voraussetzungen für die Entscheidung der gesetzgebenden Körperschaften gegeben waren wie in diesem Falle. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Weber, bei jeder Gesetzesentscheidung oder mindestens bei jeder wesentlichen Gesetzesentscheidung legt das Parlament Wert auf die beratende Mitwirkung von Sachkennern außerhalb des Hauses. Nur hier wollen Sie darauf verzichten.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Den Sachverständigen brauche ich nur, wenn ich nicht selber sachverständig genug bin!)

    — Ach, meine Damen und Herren und sehr geehrter Herr Kollege Dr. Weber, die Differenziertheit der Lebensverhältnisse und die rechtliche Problematik gerade auf diesem Gebiete ist so umfassend, daß ich nicht glaube, daß auch nur ein Mitglied dieses Hauses hier einfach schlicht sagen kann: „Hier habe ich selber den erforderlichen Überblick, um unter Abwägungaller Gegebenheiten eine Entscheidung treffen zu können!"
    Meine Damen und Herren! Nachdem Sie im Rechtsausschuß unsere Anträge auf Anhörung von Sachverständigen abgelehnt und nachdem Sie bekundet haben, daß Sie eine Änderung des § 48



    Wittrock
    Abs. 2 unter allen Umständen wollen, hatten wir natürlich die Verpflichtung, das Bestmögliche zu gestalten. So kam es zu dem Vorschlag des Herrn Kollegen Dr. Arndt, der ja Gegenstand der Ausschußvorlage zu § 48 geworden ist, wobei im Ausschuß übereinstimmend die Auffassung geäußert wurde, daß er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiedergebe. Ich will hinzusetzen, daß der Vorschlag der Rechtsprechung natürlich nicht in ihrem ganzem Umfang entsprechen kann. Ein einzelner Leitsatz kann die Gesamtproblematik einer Judikatur nicht umfassen, und ich möchte hier keinen Hehl aus der Auffassung machen, daß keineswegs alle Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs unumstritten sind und daß eine Reihe von Erkenntnissen meines Erachtens Anlaß zu erheblichen Bedenken geben.
    Wir hatten deshalb Veranlassung, das Bestmögliche 'zu machen. Daraus ergab sich die Verpflichtung, auch den Ausschußbeschluß dahingehend zu überprüfen, ob er sowohl der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit wir uns im Ausschuß mit ihr befaßt haben, entspricht als auch den Tatbestandsmerkmalen des § 48 Abs. 2 gerecht wird.
    Meine Damen und Herren, Sie haben aber nach der Entscheidung im Rechtsausschuß vom 8. Juni 1961 die dort gefundene Einigungsbasis noch am gleichen Tage verlassen. Denn Sie haben noch am gleichen Tage in von Ihnen lancierten Pressemeldungen den Eindruck erweckt — auch in Ihren Ausführungen, Frau Kollegin Dr. Schwarzhaupt, klang es 'heute hervor—, als habe der Rechtsausschuß mit den Stimmen der Oppositionsparteien die heute nach § 48 Ehegesetz gegebene Scheidungsmöglichkeit erschwert. Sie haben den Eindruck erweckt, als habe der Rechtsausschuß eine Änderung des § 48 Abs. 2 in der Substanz, im materiellen Gehalt beschlossen; denn anders sind die irreführenden Presseäußerungen nicht zu erklären. Sie haben den Eindruck erweckt, als sei das Gewicht des Widerspruchs des beklagten Ehegatten verstärkt worden. Damit haben Sie den Eindruck erweckt — ich sagte es bereits —, als sei § 48 materiell geändert worden. Das entsprach nicht den Beschlüssen des Rechtsausschusses in der Sitzung vom 8. Juni 1961.